Soeben erschienen

BACHNER-FOR EGGER, STPO
Die StPO im Taschenformat
auf den Punkt gebracht
© Natalia Merzlyakova – fotolia.com
Neu!
Am 1. 1. 2015 trat das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 in
Kraft mit grundlegenden Änderungen wie
• Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens,
• Änderungen im Schöffenverfahren und
• die Wiedereinführung eines Mandatsverfahrens am BG und LG vor
dem Einzelrichter.
Die handliche Taschenausgabe berücksichtigt 12 Novellen seit der
Vorauflage und bringt Sie mit einem Blick schnell und präzise auf
den aktuellen Stand. Nützen Sie das für Praktiker wertvolle Nachschlagewerk und profitieren Sie von folgenden weiteren Vorteilen:
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Gruber · N. Raschauer, Whistleblowing
2015. XVI, 96 Seiten. Br. EUR 28,80 ISBN 978-3-214-06457-0
• knappe und präzise Anmerkungen,
• ein ausführliches Stichwortverzeichnis,
• plus: die Hervorhebung des gegenüber der Vorauflage geänderten
Gesetzestextes.
Bertel · Venier, Strafprozessrecht
8. Auf lage 2015. XVIII, 230 Seiten. Br. EUR 37,– ISBN 978-3-214-14938-3
Bachner-Foregger, StPO
22. Auf lage 2015. 550 Seiten. Br. EUR 19,90 ISBN 978-3-214-13090-9
Die Autorin:
Dr. Helene Bachner-Foregger ist Hofrätin des Obersten
Gerichtshofs und Autorin in den Wiener Kommentaren
zum StGB und zur StPO.
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gem § 5e KSchG zum Vertragsrücktritt berechtigt. Prospektstand: März 2015. Als
Gerichtsstand wird Wien vereinbart.
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22. Auf lage 2015.
550 Seiten. Br. EUR 19,90
ISBN 978-3-214-13090-9
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R3931
Soeben erschienen
• Neues Handbuch Whistleblowing
• Strafprozessrecht
in zwei Standardwerken
GRUBER · N. R ASCH AUER (HRSG), W HISTLEBLOW ING
Die rechtliche Seite des
Whistleblowing
• In welchem rechtlichen Umfeld spielt sich Whistleblowing ab, was ist
bereits geregelt, was ausjudiziert, was noch strittig?
• Welche Rechtsfolgen kann die Informationspreisgabe für den Whistleblower nach sich ziehen? Und für den Belasteten?
• Was müssen Unternehmen bereitstellen und wie mit Whistleblowing
in ihren Reihen umgehen?
Dieses Handbuch bietet in sieben Themenblöcken die erste gesamthafte
rechtswissenschaftliche Untersuchung zum Thema Whistleblowing:
Whistleblowing – Segen oder Fluch? Sozialwissenschaftliche
Betrachtung (Silvia Traunwieser)
Anonyme Hinweisbearbeitung mit dem BKMS®-Hinweisgebersystem in der Praxis der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (Thomas Haslwanter)
Whistleblowing und Arbeitsrecht (Reinhard Resch)
Whistleblowing und Öffentliches Recht (Walter Berka)
Whistleblowing im Wettbewerbsrecht (Jörg Zehetner)
Whistleblowing im Kapitalmarktrecht (Markus Heidinger/
Daniel Strauss)
BERTEL · V ENIER, STR A FPROZESSR ECHT
5 Whistleblowing im Wettbewerbsrecht
Jeder Rechtsbereich
mit Übersicht und
Literaturteil
Jörg Zehetner
Übersicht
I. Einleitung und Motivation: Die Gefahr, entdeckt zu werden
II. Die kartellrechtliche Kronzeugenregelung
A. Verhängung von Geldbußen
B. Begünstigungen für Kronzeugen
1. Gänzliche Geldbußenbefreiung
2. Teilweise Geldbußenbefreiung
3. BWB-Kronzeugenhandbuch
4. Vorab-Abklärung
5. Verfahren
6. Achtung: trotzdem Feststellung eines kartellrechtswidrigen Verhaltens!
3 Whistleblowing und Arbeitsrecht (Resch)
7. Keine Verwendung von Kronzeugen-Informationen aus anderen Ländern
8. Zu spät: wenigstens Milderungsgrund
ABGB nicht geboten, da die entsprechenden speziellen Schutzvorschriften des ArbVG
9. Kurzanträge in Netzwerkfällen („Summary
Applications“)
(
III. Die
als leges speciales vorgehen. Auf diese Fragen soll hier nicht näher eingegangen
wer-„kleine“ oder „kartellrechtliche“ Kronzeugenregelung im Strafrecht
A.
Eingeschränkte Bedeutung des Kronzeugenstatus
den.
B. Strafrechtliches Bedrohungsszenario
C. § 209 b StPO
VI. Rechtsfolgen von rechtswidrigem WhistleblowingIV. Und was spricht gegen einen Kronzeugenantrag?
A. Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung
Der Whistleblower kann durch seine Meldung gegen arbeits-, zivil- und strafrechtB. Kein Schutz vor Schadenersatzansprüchen
liche Gesetze verstoßen. Diese Gefahr besteht einerseits bei Verletzung des Verhältnis1. Erleichterungen der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
2. Gefahr der Akteneinsicht
mäßigkeitsprinzips im Zuge der Meldung und andererseits insb dann, wenn sich im
C. Alternative: Durchtauchen?
Nachhinein zeigt, dass der angeprangerte Missstand gar nicht existiert.
V. Zusammenfassung und Ergebnis
Hinsichtlich der strafrechtlichen Facetten ist auf den Beitrag von Wessely in diesem
Band zu verweisen. Dass der Whistleblower uU auch zivilrechtlichen SchadenLiteratur: Appl, Das kartellrechtliche Settlement zwischen Transparenz und Verfahrensökoersatzansprüchen nach § 1330 ABGB ausgesetzt sein kann, bedarf keiner weiteren
Ausnomie, wbl 2014, 421; Bauer, Leniency & Private Enforcement: ein kartellrechtliches Spannungsverführung. Das DHG wird in diesem Zusammenhang nicht zur Anwendung gelangen
kön- 2007, 357; Bundeswettbewerbsbehörde, Handbuch der BWB zur Anwendung des
hältnis? ecolex
nen, soweit es sich um keine Schäden bei Erbringung der Arbeitsleistung handelt.
§ 11 Abs 3 – 6 WettbG (Kronzeugenregelung); Haudum, Kronzeugen im Straf- und Kartellrecht
Hoffer/Barbist, Das neue Kartellrecht2 (2013) 11, 142; Hölzl, Die Praxis der BundeswettbeAus arbeitsrechtlicher Sicht sind für den AN vorrangig eine AG-seitige(2013);
Beendigung
werbsbehörde
des Arbeitsvertrags, Unterlassungsansprüche sowie eine Versetzung mögliche
drohende bei der Anwendung der Kronzeugenregelung, in Thanner/Soyer/Hölzl, Kronzeugenprogramme (2009); Hölzl/Lukaschek, Das neue Handbuch zur Kronzeugenregelung: „Lessons learSanktionen.
ned“, ÖZK 2012, 13; Hummer/Leitner, Was der EuGH in der Rs Donau Chemie verabsäumt hat
48
Eine Entlassung ) des AN setzt voraus, dass der AN einen Entlassungsgrund
ge- 147; Knauder/Marzi/Temmel, Handbuch Wirtschaftsverträge, 2. Lieferung (2013);
. . ., ÖZK 2013,
setzt hat. Im Zusammenhang mit Whistleblowing ist vorrangig an eine Entlassung
Kodek, wegen
Absprachen im Kartellverfahren, ÖJZ 2014, 443; Kutschera, Whistleblowing – Überlegungen
de lege lata et ferenda, FS Hellwig Torggler (2013) 697; Lukaschek, Neuerungen im Bereich der
Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie wegen Vertrauensunwürdigkeit
Kronzeugenregelung, ÖZK 2013, 89; Majcen, FMA-Whistleblowing-Hinweisgebersystem: Sind alle
zu denken.
Hinweise
zulässig? ÖBA 2014, 486; Maritzen, Die „große Kronzeugenregelung“ – Implikationen für
Für das Bestehen eines Geheimnisses im arbeitsrechtlichen Sinn darf
die Sache
das Kartellrecht, ÖZW 2011, 44; Maritzen, Die „neue“ österreichische Kronzeugenregelung nach
nicht allgemein bekannt sein und überdies müssen ein subjektiver Geheimhaltungswille
dem KaWeRÄG 2012 – Ein Überblick, RdW 2013, 379; Reidlinger/Hartung, Das österreichische
3 )
des Berechtigten sowie ein objektiv bestimmbares GeheimhaltungsinteresseKartellrecht
bestehen.49
(2014) 298 ff; Rittenauer, Sonderschadenersatzrecht für Kartellgeschädigte? wbl 2014,
301; Told, Schadenersatz nach § 37 a KartG im Verhältnis zu bereicherungsrechtlichen RückabDie Verschwiegenheitspflicht beginnt und endet idR mit dem aufrechten Arbeitsverhältnis.50) Einzelvertraglich kann eine über das Ende des AV hinausreichende Verschwiegen49
heitspflicht vereinbart werden, die nach der Judikatur nicht als Konkurrenzklausel iSd
§ 36 AngG bzw des § 2 c AVRAG zu qualifizieren ist.
Bislang sind bereits einzelne unmittelbar einschlägige Entscheidungen ergangen:
So war nach Ansicht des OGH ein AN im Interesse der Allgemeinheit zur Erstattung einer Strafanzeige berechtigt, wobei er allerdings grundsätzlich zu einer
möglichst schonenden Form verpflichtet ist. Ein Fernsehinterview über Umstände,
die ihm ausschließlich im Rahmen seiner Tätigkeit bei diesem Rechtsanwalt bekannt geworden sind, verknüpft mit dem Vorwurf der Mitwisserschaft bzw Mitwirkung des Rechtsanwalts an strafbaren Handlungen spricht nach Ansicht des
OGH gegen eine besonders schonende Vorgangsweise gegenüber dem ehemaligen
AG.51)
Der OGH nahm eine ungerechtfertigte Entlassung an, wenn der AN angeblich falsche Aufzeichnungen anzeigt. Allerdings besteht die Pflicht zur schonenden Form,
Die StPO – systematisch
und kurz dargestellt
Dieses Buch stellt das Strafprozessrecht in der am 1.1.2015 geltenden
Fassung dar. Berücksichtigt wurden die Novellen seit der letzten
Auf lage, insbesondere das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014,
und die Judikatur. Zu den grundlegenden Zielen dieses Werkes gehört
es, hinter dem Strafprozess, den sich der Leser des Gesetzes etwa
vorstellt, den wirklichen, von den Behörden und Verteidigern geübten
Strafprozess sichtbar zu machen. Dabei wird auf die zentralen Probleme anschaulich eingegangen.
Der „Bertel/Venier“ folgt der Systematik des Gesetzes; das erleichtert
dem Studierenden das Studium und dem Praktiker den raschen
Überblick.
Stand
5
1. 1. 201
*
Herausarbeitung konkreter
Rechtsfolgen
8. Auf lage 2015.
XVIII, 230 Seiten. Br. EUR 37,–
Mit Hörerschein für Studierende EUR 29,60
ISBN 978-3-214-14938-3
*
48
49
Whistleblowing und Strafrecht (Wolfgang Wessely)
50
51
)
)
)
)
Aschauer, Whistle Blowing im Arbeitsrecht 54 ff.
Aschauer, Whistle Blowing im Arbeitsrecht 59.
Aschauer, Whistle Blowing im Arbeitsrecht 63 ff.
OGH 19. 9. 2001, 9 ObA 180/01 p ASoK 2002, 241.
32
Die Herausgeber:
Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber, Leiter des Fachbereiches
Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Salzburg.
PD Dr. Nicolas Raschauer, CHSH Rechtsanwälte OG Wien.
Die Autoren:
2015. XVI, 96 Seiten. Br. EUR 28,80
ISBN 978-3-214-06457-0
em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Bertel lehrte und Univ.-Prof. Dr. Andreas
Venier lehrt Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Innsbruck.