BACHNER-FOR EGGER, STPO Die StPO im Taschenformat auf den Punkt gebracht © Natalia Merzlyakova – fotolia.com Neu! Am 1. 1. 2015 trat das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 in Kraft mit grundlegenden Änderungen wie • Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens, • Änderungen im Schöffenverfahren und • die Wiedereinführung eines Mandatsverfahrens am BG und LG vor dem Einzelrichter. Die handliche Taschenausgabe berücksichtigt 12 Novellen seit der Vorauflage und bringt Sie mit einem Blick schnell und präzise auf den aktuellen Stand. Nützen Sie das für Praktiker wertvolle Nachschlagewerk und profitieren Sie von folgenden weiteren Vorteilen: Bestellformular Bestellen Sie per Fax: (01) 531 61-455 oder per E-Mail: [email protected] Bei Bestellung im Webshop w w w.manz.at portofreie Lieferung!* Gruber · N. Raschauer, Whistleblowing 2015. XVI, 96 Seiten. Br. EUR 28,80 ISBN 978-3-214-06457-0 • knappe und präzise Anmerkungen, • ein ausführliches Stichwortverzeichnis, • plus: die Hervorhebung des gegenüber der Vorauflage geänderten Gesetzestextes. Bertel · Venier, Strafprozessrecht 8. Auf lage 2015. XVIII, 230 Seiten. Br. EUR 37,– ISBN 978-3-214-14938-3 Bachner-Foregger, StPO 22. Auf lage 2015. 550 Seiten. Br. EUR 19,90 ISBN 978-3-214-13090-9 Die Autorin: Dr. Helene Bachner-Foregger ist Hofrätin des Obersten Gerichtshofs und Autorin in den Wiener Kommentaren zum StGB und zur StPO. Preise inkl. MWSt., zzgl Versandkosten. *Portofreie Lieferung in Österreich bei Buch-Bestellung im Webshop. Lieferung unter Eigentumsvorbehalt. Irrtum und Preisänderungen vorbehalten. Loseblattausgaben, Datenträger und Sammelwerke zur Fortsetzung bis auf Widerruf; der Widerruf entfaltet keine Wirksamkeit für bereits erhaltene, sondern nur für zukünftige Lieferungen und hat schriftlich zu erfolgen. Ich bin damit einverstanden, dass ich gelegentlich per E-Mail oder telefonisch über Neuerscheinungen des MANZ Verlags informiert werde und dass meine Daten zu diesem Zweck gespeichert und verwendet werden. Die Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Kundenbezogene Daten werden zur Vertragserfüllung und Abrechnung gespeichert und verwendet. Konsumenten iSd § 1 KSchG sind unbeschadet der in § 5f KSchG angeführten Ausnahmen innerhalb von 14 Werktagen ab dem Tag des Einlangens der Lieferung gem § 5e KSchG zum Vertragsrücktritt berechtigt. Prospektstand: März 2015. Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart. KUNDENNUMMER FIRMA NAME STRASSE ∙ PLZ ∙ ORT E-MAIL T EL EFON ∙ FA X 22. Auf lage 2015. 550 Seiten. Br. EUR 19,90 ISBN 978-3-214-13090-9 DAT U M ∙ U N T ER SCHR IF T M AN Z’sche Ve rlag s- und Unive rsitätsbuchhandlung GmbH F I R M E N S I T Z Kohlmarkt 16 ∙ 1014 Wien F N 124 181w HG Wien T E L + 43 1 531 61-100 F A X + 43 1 531 61- 455 bestellen@ manz .at R3931 Soeben erschienen • Neues Handbuch Whistleblowing • Strafprozessrecht in zwei Standardwerken GRUBER · N. R ASCH AUER (HRSG), W HISTLEBLOW ING Die rechtliche Seite des Whistleblowing • In welchem rechtlichen Umfeld spielt sich Whistleblowing ab, was ist bereits geregelt, was ausjudiziert, was noch strittig? • Welche Rechtsfolgen kann die Informationspreisgabe für den Whistleblower nach sich ziehen? Und für den Belasteten? • Was müssen Unternehmen bereitstellen und wie mit Whistleblowing in ihren Reihen umgehen? Dieses Handbuch bietet in sieben Themenblöcken die erste gesamthafte rechtswissenschaftliche Untersuchung zum Thema Whistleblowing: Whistleblowing – Segen oder Fluch? Sozialwissenschaftliche Betrachtung (Silvia Traunwieser) Anonyme Hinweisbearbeitung mit dem BKMS®-Hinweisgebersystem in der Praxis der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (Thomas Haslwanter) Whistleblowing und Arbeitsrecht (Reinhard Resch) Whistleblowing und Öffentliches Recht (Walter Berka) Whistleblowing im Wettbewerbsrecht (Jörg Zehetner) Whistleblowing im Kapitalmarktrecht (Markus Heidinger/ Daniel Strauss) BERTEL · V ENIER, STR A FPROZESSR ECHT 5 Whistleblowing im Wettbewerbsrecht Jeder Rechtsbereich mit Übersicht und Literaturteil Jörg Zehetner Übersicht I. Einleitung und Motivation: Die Gefahr, entdeckt zu werden II. Die kartellrechtliche Kronzeugenregelung A. Verhängung von Geldbußen B. Begünstigungen für Kronzeugen 1. Gänzliche Geldbußenbefreiung 2. Teilweise Geldbußenbefreiung 3. BWB-Kronzeugenhandbuch 4. Vorab-Abklärung 5. Verfahren 6. Achtung: trotzdem Feststellung eines kartellrechtswidrigen Verhaltens! 3 Whistleblowing und Arbeitsrecht (Resch) 7. Keine Verwendung von Kronzeugen-Informationen aus anderen Ländern 8. Zu spät: wenigstens Milderungsgrund ABGB nicht geboten, da die entsprechenden speziellen Schutzvorschriften des ArbVG 9. Kurzanträge in Netzwerkfällen („Summary Applications“) ( III. Die als leges speciales vorgehen. Auf diese Fragen soll hier nicht näher eingegangen wer-„kleine“ oder „kartellrechtliche“ Kronzeugenregelung im Strafrecht A. Eingeschränkte Bedeutung des Kronzeugenstatus den. B. Strafrechtliches Bedrohungsszenario C. § 209 b StPO VI. Rechtsfolgen von rechtswidrigem WhistleblowingIV. Und was spricht gegen einen Kronzeugenantrag? A. Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung Der Whistleblower kann durch seine Meldung gegen arbeits-, zivil- und strafrechtB. Kein Schutz vor Schadenersatzansprüchen liche Gesetze verstoßen. Diese Gefahr besteht einerseits bei Verletzung des Verhältnis1. Erleichterungen der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen 2. Gefahr der Akteneinsicht mäßigkeitsprinzips im Zuge der Meldung und andererseits insb dann, wenn sich im C. Alternative: Durchtauchen? Nachhinein zeigt, dass der angeprangerte Missstand gar nicht existiert. V. Zusammenfassung und Ergebnis Hinsichtlich der strafrechtlichen Facetten ist auf den Beitrag von Wessely in diesem Band zu verweisen. Dass der Whistleblower uU auch zivilrechtlichen SchadenLiteratur: Appl, Das kartellrechtliche Settlement zwischen Transparenz und Verfahrensökoersatzansprüchen nach § 1330 ABGB ausgesetzt sein kann, bedarf keiner weiteren Ausnomie, wbl 2014, 421; Bauer, Leniency & Private Enforcement: ein kartellrechtliches Spannungsverführung. Das DHG wird in diesem Zusammenhang nicht zur Anwendung gelangen kön- 2007, 357; Bundeswettbewerbsbehörde, Handbuch der BWB zur Anwendung des hältnis? ecolex nen, soweit es sich um keine Schäden bei Erbringung der Arbeitsleistung handelt. § 11 Abs 3 – 6 WettbG (Kronzeugenregelung); Haudum, Kronzeugen im Straf- und Kartellrecht Hoffer/Barbist, Das neue Kartellrecht2 (2013) 11, 142; Hölzl, Die Praxis der BundeswettbeAus arbeitsrechtlicher Sicht sind für den AN vorrangig eine AG-seitige(2013); Beendigung werbsbehörde des Arbeitsvertrags, Unterlassungsansprüche sowie eine Versetzung mögliche drohende bei der Anwendung der Kronzeugenregelung, in Thanner/Soyer/Hölzl, Kronzeugenprogramme (2009); Hölzl/Lukaschek, Das neue Handbuch zur Kronzeugenregelung: „Lessons learSanktionen. ned“, ÖZK 2012, 13; Hummer/Leitner, Was der EuGH in der Rs Donau Chemie verabsäumt hat 48 Eine Entlassung ) des AN setzt voraus, dass der AN einen Entlassungsgrund ge- 147; Knauder/Marzi/Temmel, Handbuch Wirtschaftsverträge, 2. Lieferung (2013); . . ., ÖZK 2013, setzt hat. Im Zusammenhang mit Whistleblowing ist vorrangig an eine Entlassung Kodek, wegen Absprachen im Kartellverfahren, ÖJZ 2014, 443; Kutschera, Whistleblowing – Überlegungen de lege lata et ferenda, FS Hellwig Torggler (2013) 697; Lukaschek, Neuerungen im Bereich der Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie wegen Vertrauensunwürdigkeit Kronzeugenregelung, ÖZK 2013, 89; Majcen, FMA-Whistleblowing-Hinweisgebersystem: Sind alle zu denken. Hinweise zulässig? ÖBA 2014, 486; Maritzen, Die „große Kronzeugenregelung“ – Implikationen für Für das Bestehen eines Geheimnisses im arbeitsrechtlichen Sinn darf die Sache das Kartellrecht, ÖZW 2011, 44; Maritzen, Die „neue“ österreichische Kronzeugenregelung nach nicht allgemein bekannt sein und überdies müssen ein subjektiver Geheimhaltungswille dem KaWeRÄG 2012 – Ein Überblick, RdW 2013, 379; Reidlinger/Hartung, Das österreichische 3 ) des Berechtigten sowie ein objektiv bestimmbares GeheimhaltungsinteresseKartellrecht bestehen.49 (2014) 298 ff; Rittenauer, Sonderschadenersatzrecht für Kartellgeschädigte? wbl 2014, 301; Told, Schadenersatz nach § 37 a KartG im Verhältnis zu bereicherungsrechtlichen RückabDie Verschwiegenheitspflicht beginnt und endet idR mit dem aufrechten Arbeitsverhältnis.50) Einzelvertraglich kann eine über das Ende des AV hinausreichende Verschwiegen49 heitspflicht vereinbart werden, die nach der Judikatur nicht als Konkurrenzklausel iSd § 36 AngG bzw des § 2 c AVRAG zu qualifizieren ist. Bislang sind bereits einzelne unmittelbar einschlägige Entscheidungen ergangen: So war nach Ansicht des OGH ein AN im Interesse der Allgemeinheit zur Erstattung einer Strafanzeige berechtigt, wobei er allerdings grundsätzlich zu einer möglichst schonenden Form verpflichtet ist. Ein Fernsehinterview über Umstände, die ihm ausschließlich im Rahmen seiner Tätigkeit bei diesem Rechtsanwalt bekannt geworden sind, verknüpft mit dem Vorwurf der Mitwisserschaft bzw Mitwirkung des Rechtsanwalts an strafbaren Handlungen spricht nach Ansicht des OGH gegen eine besonders schonende Vorgangsweise gegenüber dem ehemaligen AG.51) Der OGH nahm eine ungerechtfertigte Entlassung an, wenn der AN angeblich falsche Aufzeichnungen anzeigt. Allerdings besteht die Pflicht zur schonenden Form, Die StPO – systematisch und kurz dargestellt Dieses Buch stellt das Strafprozessrecht in der am 1.1.2015 geltenden Fassung dar. Berücksichtigt wurden die Novellen seit der letzten Auf lage, insbesondere das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014, und die Judikatur. Zu den grundlegenden Zielen dieses Werkes gehört es, hinter dem Strafprozess, den sich der Leser des Gesetzes etwa vorstellt, den wirklichen, von den Behörden und Verteidigern geübten Strafprozess sichtbar zu machen. Dabei wird auf die zentralen Probleme anschaulich eingegangen. Der „Bertel/Venier“ folgt der Systematik des Gesetzes; das erleichtert dem Studierenden das Studium und dem Praktiker den raschen Überblick. Stand 5 1. 1. 201 * Herausarbeitung konkreter Rechtsfolgen 8. Auf lage 2015. XVIII, 230 Seiten. Br. EUR 37,– Mit Hörerschein für Studierende EUR 29,60 ISBN 978-3-214-14938-3 * 48 49 Whistleblowing und Strafrecht (Wolfgang Wessely) 50 51 ) ) ) ) Aschauer, Whistle Blowing im Arbeitsrecht 54 ff. Aschauer, Whistle Blowing im Arbeitsrecht 59. Aschauer, Whistle Blowing im Arbeitsrecht 63 ff. OGH 19. 9. 2001, 9 ObA 180/01 p ASoK 2002, 241. 32 Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber, Leiter des Fachbereiches Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Salzburg. PD Dr. Nicolas Raschauer, CHSH Rechtsanwälte OG Wien. Die Autoren: 2015. XVI, 96 Seiten. Br. EUR 28,80 ISBN 978-3-214-06457-0 em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Bertel lehrte und Univ.-Prof. Dr. Andreas Venier lehrt Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Innsbruck.
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