Rechte und Pflichten Information für Betriebe und Auszubildende Ausbildungs– und Lernpflicht Der Betrieb ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Ausbildungsinhalte ordnungsgemäß zu vermitteln. Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind. http://www.stade.ihk24.de - Dokument Nr.: 14522, 17769, 78997 (Vertragsrückseite) Berufsschule Der Betrieb muss den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anhalten und ihn dafür freistellen. Der Auszubildende hat die Pflicht, am Berufsschulunterricht teilzunehmen. http://www.stade.ihk24.de - Dokument Nr.: 8173, 17769, 17841, 78997 (Vertragsrückseite) Weisungsgebundenheit Der Betrieb hat dem Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen bekanntzumachen. Der Auszubildende ist verpflichtet, den Weisungen der Ausbilder und weisungsberechtigter Personen zu folgen. http://www.stade.ihk24.de - Dokument Nr.: 78997 (Vertragsrückseite) Ausbildungsnachweise Der Betrieb hat dem Auszubildenden die Ausbildungsnachweise für die Berufsausbildung kostenfrei auszuhändigen und deren ordnungsgemäße Führung durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen. Der Auszubildende ist verpflichtet, die Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) schriftlich zu führen und regelmäßig vorzulegen. Die Nachweise sind Zulassungsvoraussetzung für die Prüfungen! http://www.stade.ihk24.de - Dokument Nr.: 5457, 17769, 78997 (Vertragsrückseite) Urlaub Der Betrieb ist verpflichtet, dem Auszubildenden einen möglichst zusammenhängenden Urlaub nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen zu gewähren. Der Auszubildende ist verpflichtet, während des Urlaubs jede dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit zu unterlassen. (Erholungspflicht). http://www.stade.ihk24.de - Dokument Nr.: 15547, 17769, 78997 (Vertragsrückseite) Vergütungs- und Benachrichtigungspflicht Der Betrieb hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. Diese muss mindestens jährlich ansteigen. Ob eine Vergütung angemessen ist, richtet sich nach einem anzuwendenden Tarifvertrag oder nach einer branchenüblichen Vergütung. Im Zweifelsfalle gilt der Referenztarif der IHK. Der Auszubildende ist verpflichtet, bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen dem Betrieb unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben und ihm bei Krankheit oder Unfall eine ärztliche Bescheinigung zu zuleiten. http://www.stade.ihk24.de - Dokument Nr.: 6034, 17769, 11669, 78997 (Vertragsrückseite) Zeugnis- und Geheimhaltungspflicht Der Betrieb hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Der Auszubildende ist gesetzlich verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. http://www.stade.ihk24.de - Dokument Nr.: 5457, 78997 (Vertragsrückseite) Prüfungen Der Betrieb hat den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen-, Abschluss- und Wiederholungsprüfungen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen. Der Auszubildende hat die Pflicht, an den durch die Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Zwischen- und Abschlussprüfungen bzw. Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 teilzunehmen. http://www.stade.ihk24.de - Dokument Nr.: 83364, 14576, 14316, 78997 (Vertragsrückseite) Ausbildungsdauer verlängern/verkürzen In Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb ist es dem Auszubildenden möglich, die Ausbildungszeit bei Vertragsschluss zu verkürzen. Der Auszubildende kann eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen. Es gibt auch die Möglichkeit der Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses, z.B. bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung oder langer Krankheit. Schwache Leistungen sind kein ausreichender Grund. http://www.stade.ihk24.de - Dokument Nr.: 17608, 78997 (Vertragsrückseite) Kündigung Während der Probezeit können der Auszubildende und der Betrieb das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Wird die Probezeit um mehr als ein Drittel unterbrochen, verlängert sie sich entsprechend. Nach der Probezeit können Auszubildender und Betrieb das Ausbildungsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen, z.B. bei massiven Verstößen gegen Vertragspflichten. Bei Aufgabe der Berufsausbildung oder bei Ausbildung für eine andere Berufstätigkeit kann der Auszubildende mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich und mit Begründung erfolgen. http://www.stade.ihk24.de - Dokument Nr.: 77962, 21985, 78997 (Vertragsrückseite) Probleme in der Ausbildung? Die Qualifizierungsberater der IHK beraten bei allen Fragen und Problemen in der Ausbildung: http://www.stade.ihk24.de Dokument Nr.: 5425 Landkreis Cuxhaven: Geschäftsstelle Cuxhaven Ulrich Kopf Tel.: 04721/7216 – 254 [email protected] Landkreis: Rotenburg Hauptgeschäftsstelle Stade Bernd Rathjen Tel.: 04141/524 – 159 [email protected] Landkreis Stade: Hauptgeschäftsstelle Stade Tina Schlegel Tel.: 04141/524 – 185 [email protected] Landkreise Verden und Osterholz: Geschäftsstelle Verden Daniela Westerhoff Tel.: 04231/9246 – 235 [email protected] Rechtsstreit? Sollte es doch einmal zu ernsten Auseinandersetzungen zwischen Betrieb und Auszubildendem kommen, ist bei der IHK ein Schlichtungsausschuss eingerichtet. Nur wenn es dort zu keiner Einigung kommt, ist der Weg zum Arbeitsgericht frei. http://www.stade.ihk24.de Dokument Nr.: 22848, 82655, 78997 (Vertragsrückseite) Weitere nützliche Links: Allgemein zur Berufsausbildung: http://www.stade.ihk24.de Dokument Nr.: 5457, 17769, 78296 Ausbilderarbeitskreis: http://www.stade.ihk24.de Dokument Nr.: 19453 Ausbilden im Gastgewerbe: http://www.stade.ihk24.de Dokument Nr.:78303 Beratungsangebot: http://www.stade.ihk24.de Dokument Nr.: 5042 Informationen für Betriebe und Ausbilder: http://www.stade.ihk24.de Dokument Nr.: 5043 Insolvenz von AusbildungsBetrieben: http://www.stade.ihk24.de Dokument Nr.: 23828 Nachhilfe: http://www.stade.ihk24.de Dokument Nr.: 23285, 24555 Teilzeitausbildung: http://www.stade.ihk24.de Dokument Nr.: 17608 Seminare: http://www.stade.ihk24.de Dokument Nr.: 5047, 78978, 78539
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