hier eine Zusammenfassung - 9. EUROSOLAR

EUROSOLAR  Kaiser-Friedrich-Straße 11  53113 Bonn
EUROSOLAR
Europäische Vereinigung für
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9. EUROSOLAR‐Konferenz „Stadtwerke mit Erneuerbare Energie“ am 13. Und 14. April 2015 in Tübingen Von Tobias Jaletzky Am 13. und 14. April 2015 fand in Tübingen die 9. EUROSOLAR‐Konferenz „Stadtwerke mit Erneuerbaren Energien“ statt. Die Konferenz wurde in enger Kooperation mit den Stadtwerken Tübingen organisiert und setzte sich zum Ziel gesetzt, die aktuellen Herausforderungen der Energiewende in Hinblick auf die Rolle kommunaler Stadtwerke zu diskutieren und die Frage zu stellen, wie die Erneuerbaren Energien zum zukünftigen Rückgrat der Energieversorgung entwickelt werden können. EUROSOLAR wird ausgewählte Beiträge der Konferenz im Solarzeitalter 2‐2015 und 3‐2015 veröffentlichen. Außerdem sind die Präsentationen der Konferenz auf CD‐Rom erhältlich. In diesem Rückblick sollen die Kernthesen der Vorträge vorgestellt werden. Abschließend erlauben wir uns eine Stellungnahme aus der Perspektive von EUROSOLAR. Einführung und Grußworte Die Konferenz wurde durch Dr. Fabio Longo, Vorstand von EUROSOLAR Deutschland, eingeläutet mit einem Rekurs auf einen Artikel von Hermann Scheer, in dem er die Perspektive von Stadtwerken in der Energiewende beschreibt und zu der Frage zuspitzt, ob Sie einmal „Tiger oder Bettvorleger der künftigen Energieversorgung“ sein werden. In seinem Grußwort zeigte der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer auf, wie erfolgreich Tübingen und die Stadtwerke Tübingen den aktuellen Herausforderungen begegnen. Mit bereits 46% Eigenerzeugung des in Tübingen benötigten Stroms befinden sich die Stadtwerke auf gutem Kurs, die selbstgesetzten Ziele zu erreichen. Großes Unverständnis äußerte Palmer für das Vorgehen der Bundesregierung, gerade an dem Punkt mit dem Investieren aufzuhören, an dem der Strom aus Erneuerbaren Energien günstiger als Atomstrom ist. Der Staatssekretär im Baden‐Württembergischen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, Peter Hofelich, betonte in seinem Grußwort die Ziele der Landesregierung, den Ausbau der Photovoltaik sowie der Windkraft voranzubringen und stellte konkrete Vorhaben vor, in denen die Landesregierung zusammen mit Unternehmen und Instituten die nächsten Schritte im Bereich der Energiespeicherung sowie der Wirkungsgrade bei Solarzellen anvisiere und damit Impulse für die regionale Wertschöpfung setze. EUROSOLAR
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Vorstandsmitglied und Sprecher des Vorstands Ortwin Wiebecke stellte klar, dass auch für die Stadtwerke Tübingen die Frage nach der eigenen Zukunft noch nicht endgültig entschieden sei. Trotz der bisherigen guten Erfahrungen mit Erneuerbaren Energien und KWK, horizontalen Kooperationen und der guten Unterstützung durch die Gremien vor Ort sieht Wiebeke auch die diversen Risiken bei der Entwicklung neuer Geschäftsfelder und erklärte, dass auch das Zögern von Stadtwerken gute Gründe habe und auch Tübingen einige Zeit brauchte, um an die alte Tradition der nachhaltigen Energieproduktion wieder anzuknüpfen. Der Vorsitzende des Vorstands von EUROSOLAR Deutschland Dr. Axel Berg deutete auf den historischen Fehler hin, die Energieversorgung durch 4 große „Versorger“ zu organisieren. Er sehe die Stadtwerke in der Schlüsselrolle, durch ihre Nähe zu den Kunden und durch die Verknüpfung der Sektoren Mobilität und Wärmeversorgung diesen Fehler wieder zu korrigieren und die Energieversorgung durch eine erfolgreiche Energiewende wieder in die Verantwortung kommunaler Unternehmen zu legen. Außerdem wies er darauf hin, dass im Gegensatz zur Forderung nach neuen HGÜ‐Trassen vielmehr der Ausbau der Verteilnetze Vorrang haben müsse, statt eine zentralistische Parallelstruktur zu schaffen. Impulsvortrag I Der langjährige Leiter der Abteilung für Systemanalyse im DLR Dr.‐Ing. Joachim Nitsch stellte Soll und Haben der Energiewende gegenüber und schlussfolgerte, dass entgegen der momentanen Drosselung vielmehr eine Beschleunigung beim Ausbau der Erneuerbaren erforderlich sei. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, müsse allerdings auch der Energieverbrauch sehr viel effizienter werden. Das System der Zukunft skizzierte er als modular, dezentral und intelligent. Daher sei über einen HGÜ‐Leitungsausbau eben erst am Ende sinnvoll zu entscheiden, nachdem auf den unteren Systemebenen alle Potentiale erschlossen wurden. Mithin das entscheidende Defizit machte Nitsch einem Marktversagen bei den CO²‐Preisen aus und erklärte, dass hohe Rohstoff‐ und Verschmutzungspreise als Innovationstreiber zu verstehen seien. Konkret forderte er die verbindliche Erstellung von Wärmeleitplänen auf kommunaler Ebene sowie die Sektorenkopplung, die jedoch endlich vernünftige rechtliche Rahmenbedingungen verlange. Barbara Fricke, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Solarinstitut Jülich, stellte in Ihrem Beitrag zwei umfangreiche Simulationen zu möglichen Entwicklungspfaden für die Stadt Rheine vor. Dabei wurde anhand der konkreten Situation in der Stadt in stundengenauer Auflösung der 100%‐ige Einsatz Erneuerbarer Energien in den drei Sektoren Strom, Wärme und Verkehr simuliert. Der Vergleich zweier Szenarien mit unterschiedlichen Zielsetzungen und Schwerpunkten verdeutlichte deren Pfadabhängigkeit und die resultierenden Herausforderungen bei der Implementierung die Bevölkerung einzubeziehen. Das Projekt „Kommunale Effizienzrevolution“ kann durchaus beispielhaft die konkrete Umsetzung des 100%‐Ziels illustrieren und gibt damit den Entscheidungsträgern ein wichtiges Werkzeug an die Hand. EUROSOLAR
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Kommunalisierung der Energieversorgung Den Impulsbeitrag im Themenschwerpunkt Kommunalisierung übernahm Dr.‐Ing. Kurt Berlo gemeinsam mit Oliver Wagner, beide vom Wuppertal Institut. Sie stellten Ihre wissenschaftlichen Ergebnisse zu den Chancen und den Widerständen bei der (Re‐
)Kommunalisierung vor. Dabei wurde deutlich, dass sowohl der Gesetzesrahmen sowie dessen Auslegung durch Bundesbehörden einer neoliberalen Wettbewerbslogik folgten und dadurch Altkonzessionäre klar bevorteilt würden. Letztere kämpften bei auslaufenden Konzessionsverträgen wiederum mit äußerst harten Bandagen und ließen nichts unversucht, Kommunen in Ihrer Entscheidung zu beeinflussen. Dabei würden nicht nur die Grundfreiheit auf kommunale Selbstbestimmung ausgehebelt, sondern auch die enormen Chancen einer kommunalen Energieversorgung fahrlässig verspielt. Hingegen anders lautender Aussagen seien laut Studien kleine und mittlere Verteilnetzbetreiber weit effizienter als Großunternehmen, die erhebliche Mittel für einen teuren Überbau benötigten. Wie sich die schwierigen Bedingungen der Rekommunalisierung konkret auswirken, hat Sebastian Sladek, Geschäftsführer der EWS‐Schönau Vertriebs GmbH, in seinem kurzweiligen Beitrag deutlich gemacht. Im Vergleich zur Geschichte der EWS und deren unzähligen Auseinandersetzungen mit Behörden und Gerichten hätten sich die rechtlichen Rahmenbedingungen sogar noch verschlechtert. Er sieht eine Überbewertung des §1 EnWG und den Schutz bestehender Kartelle durch die verantwortlichen Behörden als Hauptgründe einer nicht vorhandenen Rechtssicherheit kommunaler Akteure. Dr. Michael Maxelon, Geschäftsführer der 2012 neugegründeten kommunalen Stadtwerke Stuttgart, bestätigt sowohl die unsichere Rechtslage wie auch die Überbewertung des §1 EnWG. Dadurch würden Kriterien wie Bürgerbeteiligung, Daseinsvorsorge, lokale Wertschöpfung unberücksichtigt bleiben. Für die Zukunft in Stuttgart werde die Netzübernahme angestrebt sowie der Ausbau von Erzeugungsanlagen und innovativen Quartierskonzepten im Nahwärmebereich. Das Ziel sei, die einstigen Konsumenten zu aktivieren und zu Prosumenten zu machen. Geschäftsmodelle und Kooperationsstrategien Der Abteilungsleiter Erneuerbare Energien bei den Stadtwerken Tübingen Hanno Brühl gab mit seinem Vortrag Einblick in den Wandel der EE‐Geschäftsmodelle. Während zu Beginn die finanzielle Beteiligung an EE‐Projekten in Kombination mit festen Einspeisetarifen im Vordergrund stand, führten die gesammelten Erfahrungen und die neuen Anforderungen wie Direktvermarktung, DMS, Regelenergievermarktung etc. zum sukzessiven Aufbau weiterer Kompetenzen. Dadurch konnten immer mehr Bereiche der Wertschöpfungskette eigenständig übernommen werden. Dieses Vorgehen sei auch für andere Akteure adaptierbar. Der Aufbau eigener Anlagen könne nicht nur die Wertschöpfung erhöhen und zur Diversifizierung und Stabilisierung der Unternehmensergebnisse beitragen. EUROSOLAR
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Einen Einblick in die Unwägbarkeiten bei der Projektierung von Windkraftprojekten auf der Schwäbischen Alb gewährte Thorsten Gamm, Leiter EE / Contracting beim Alb‐
Elektrizitätswerk Geislingen‐Steige eG. Auch er kritisierte unzureichende Rahmen‐
bedingungen und verfahrensrechtliche Hürden. Obwohl die Albwerke ausschließlich Projekte verfolge, die die breite Unterstützung der Bevölkerung genießen, konnten aufgrund besagter Hürden nur 3 von ursprünglich 20 geplanten Projekten weiterverfolgt werden. Den ersten Konferenztag abschließend zeigte Dr. Thomas Banning als Vorsitzender des Vorstands der Naturstrom AG auf, wie Ökostromanbieter und Stadtwerke gemeinsame Handlungsansätze finden könnten und gegenseitig von den jeweiligen Kompetenzen profitieren würden, sei es bei der Projektierung, Erzeugung, Vermarktung oder Regelung von regional und mit erneuerbaren Energien erzeugter Energie. Darüber hinaus erneuerte er die Forderung, endlich einen Weg für die eigenständige Vermarktung von Grünstrom zu eröffnen. Er stellte das Grünstrom‐Markt‐Modell als Diskussionsgrundlage vor und warb dafür, entsprechenden politischen Druck für die Durchsetzung der Verordnungs‐
ermächtigung zu entwickeln. Rechtliche Rahmenbedingungen und Finanzierungsfragen Den zweiten Konferenztag eröffnete Matthias Albrecht, Rechtsanwalt und Partner bei Becker Büttner Held mit einem Überblick über die rechtlichen Neuerungen im Zusammenhang mit der „Marktintegration Erneuerbarer Energien“. Dabei kamen insbesondere die zwingende Direktvermerkartung und deren Voraussetzungen sowie der Ausschreibungspilot bei PV‐Anlagen zur Sprache. Aus seiner Sicht erschwere sich die Finanzierung von Neuanlagen nur unwesentlich. Allerdings würde durch das Ausschreibungsmodell die Akteursvielfalt beschränkt, was eine stärkere Vereinfachung des Verfahrens rechtfertigen würde. Aus Sicht der Umweltbank in Nürnberg, vertreten durch deren Abteilungsleiter für Projektfinanzierung André Hückstädt, wurden als kritische Faktoren die immer kürzeren Halbwertszeiten der rechtlichen Rahmenbedingungen, Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Regulierung sowie Ad‐Hoc‐Maßnahmen kritisiert, die eine Planbarkeit enorm erschweren. Mit Blick auf das Ausschreibungsverfahren für die PV‐Freifläche halte er es für unwahrscheinlich, dass dadurch niedrigere Preise erzielt werden könnten, da die Projektierer das höhere Risiko auf ihre Kalkulation aufschlagen würden. Über alternative Finanzierungskonzepte und deren Regulierung durch den Gesetzgeber gab Tanja Aschenbeck‐Florange versierte Auskunft. Als Rechtsanwältin und Partnerin bei Osborne Clarke in Köln betrachtete sie insbesondere die Auswirkungen des KAGB und des Kleinanlegerschutzgesetzes („Lex Prokon“) auf die Möglichkeiten von Genossenschaften, Bürgerbeteiligungsmodellen und dem relativ neuen Feld des Crowdfunding. Die nach der Finanzkrise vorgenommenen Regulierungen würden Beteiligungsmodelle insgesamt durch neue Auflagen erheblich komplizieren, beispielsweise durch eine grundsätzliche Prospektpflicht. Durch die gerade noch rechtzeitige Lobbyarbeit der Genossenschafts‐
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verbände seien diese von den Regulierungen des KAGB ausgenommen worden und würden in Zukunft wieder eine attraktive Beteiligungsform darstellen. Flexibilitätsoptionen und Versorgungssicherheit Wie stark auch die Entwicklung neuer Flexibilitätsoptionen von den rechtlichen Rahmenbedingen abhing sind, machte Maike Schmidt, Fachgebietsleiterin beim ZSW deutlich. Sie stellte klar, dass entgegen den zentralistischen Lösungen der Vergangenheit nunmehr die dezentrale Nutzung von Flexibilität eine wichtige Bedingung für Versorgungssicherheit werde. Entgegen mancher Studie zum Speicherbedarf betonte sie, dass es viele Regionen gebe, in denen bereits heute hohe EE‐Überschüsse auftreten würden, die durch Speicheranwendungen sinnvoll genutzt werden könnten. Prof. Gerd Heilscher, Institutsleiter an der FH Ulm, verdeutlichte mit seinen Forschungsergebnissen, was eigentlich im Verteilnetz bei hoher PV‐Einspeisung passiere und wie sich Netzbetreiber für die Zukunft wappnen müssten. Er empfehle Stadtwerken dringend, deren Datenbasis auszubauen und die Netze mit zusätzlicher Intelligenz und Flexibilität zu ertüchtigen. Darin bestünde der zukünftige „Werkzeugkasten“ der Verteilnetzbetreiber, die vermehrt hohe Spitzenlasten abfedern müssten. Das Smart Grid sei für Stadtwerke in Zukunft dringend erforderlich und die Grundlage, um überregionalen Netzausbau zumindest auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Dr. Andreas Hauer vom ZAE Bayern ermöglichte dem Publikum im letzten Vortrag einen Überblick über Technologien und Anwendungsmöglichkeiten thermischer Energiespeicherung. Wärme und Kälte seien die entscheidenden Anteile am Endenergieverbrauch und von hoher Bedeutung für eine effiziente Energienutzung. Er machte deutlich, dass thermische Speicher in zahlreichen Anwendungen eingesetzt werden könnten und eine besonders preisgünstige Lösung für die dezentrale Speicherung erneuerbaren Stroms sein könnten. Sein Vortrag stellte damit eine perfekte Einstimmung auf die abschließende Exkursion der Stadtwerke Tübingen zu deren Elektroerhitzer dar, der Überschussstrom für die Unterstützung des Fernwärmeheizkraftwerks genutzt wird. Die wichtigsten Ergebnisse aus Sicht von EUROSOLAR Die Eingangsfrage, ob die Stadtwerke als Tiger oder als Bettvorleger aus der Energiewende hervorgehen, lässt sich abschließend noch nicht beantworten. EUROSOLAR betont seit langem die besondere Rolle der Stadtwerke und wurde von vielen Referenten in dieser Haltung bestärkt. Klar wurde in Tübingen aber auch, dass die größten Hemmschwellen für eine erfolgreiche Energiewende in den rechtlichen Rahmenbedingungen selbst stecken, die zu oft Innovationen hemmen anstatt sie zu ermöglichen. Dass Stadtwerke in dieser Situation abwartend reagieren, darf wohl niemanden überraschen. Mutige Stadtwerke, die als Vorreiter vorangehen, werden belohnt werden. Denn die rasante Entwicklung auf dem EUROSOLAR
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Speicher‐Markt (siehe Gigawatt‐Factory von Tesla Energy) erfordert Engagement der Stadtwerke für Speicher im Verteilnetz, sonst werden sie von anderen Playern überrannt. Die Konferenz in Tübingen hat gezeigt, dass Stadtwerke gemeinsam mit vielen weiteren Akteuren aus Kommunen, Unternehmen, den Bürgerinnen und Bürgern gewillt und in der Lage sind, die Energieversorgung der Zukunft regional, erneuerbar und sicher zu gestalten. Die Technologien sind vorhanden und die Kompetenzen wurden Schritt für Schritt aufgebaut. Auch konkrete Modelle und Szenarien zur Implementierung innovativer Anwendungen sind vorhanden. Werden die Betroffenen dann in transparenten Prozessen auf diesem Weg mitgenommen, wird in der Regel auch die Akzeptanz der Bevölkerung erreicht. Stadtwerke sind als kommunale Versorger eben auch „demokratiefähig“. Dass mangelhafte Rahmenbedingungen die Energiewende behindern statt sie zu befördern, stellt EUROSOLAR in seinen Stellungnahmen immer wieder fest. Aktuell halten wir es für geboten, an folgenden Handlungsfeldern gemeinsam Druck aufzubauen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern. Andernfalls wird Deutschland in einigen Jahren das Land sein, das zwar am meisten über die Energiewende geredet hat, jedoch aufgrund einer inkonsistenten und durch Partikularinteressen vereinnahmten Politik die enormen Chancen nicht nutzen konnte. 1. In mehreren Beiträgen der Konferenz sowie den Diskussionen wurde deutlich, dass die geplanten Ausschreibungsmodelle die Akteursvielfalt deutlich beschneiden werden und zurück zum alten Oligopol der großen Energiekonzerne führen können. Ausschreibungen bedeuten eine Quote durch die Hintertür und stellen die Abschaffung des wichtigsten Grundsatzes des EEG dar: die Investitionsautonomie mittelständischer und bürgerschaftlicher Akteure als die Treiber der dezentralen Energiewende. Ausschreibungen sind darüber hinaus nach übereinstimmender Meinung vieler Experten nicht dazu geeignet, die Kosten der Erneuerbaren zu senken, da sie die Unsicherheiten erhöhen, was das Fremdkapital verteuert. Zudem bergen sie die Gefahr, die – viel zu niedrig angesetzten – Ausbauziele zu verfehlen. Der PV‐Ausschreibungspilot kann nicht als Grundlage für weitere Ausschreibungsmodelle dienen. Eine Übertragbarkeit des Modells auf Windkraftanlagen ist aufgrund deren Komplexität und Zeithorizont bei der Projektierung nicht statthaft. Aus unserer Sicht gibt es keinen zwingenden Grund, weder durch EU‐Recht noch durch Sachargumente, Ausschreibungen zum Mittel der Wahl beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu machen. 2. Auch wenn die Frage nach der Notwendigkeit der HGÜ‐Leitungen auf der Konferenz nicht abschließend geklärt wurde, so wurde doch deutlich, dass das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt wird wenn die Befürworter auf allen Kanälen behaupten, EUROSOLAR
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die HGÜ‐Leitungen seien zwingend für das Gelingen der Energiewende erforderlich. Die Übertragungsnetzbetreiber wie die Bundesnetzagentur sind in ihrem Denken nach wie vor der Welt zentralistischer Strukturen verhaftet und diese würden durch die Projekte als einzige profitieren. Wie die Beiträge von Herrn Nitsch, Herrn Heilscher, Frau Schmidt und anderen gezeigt haben, ist genau die entgegengesetzte Denkweise erforderlich und zielführend. Der Netzausbau muss zuerst die Potentiale und Bedarfe auf den unteren Netzebenen berücksichtigen und die bestehende Infrastruktur modernisieren. Stattdessen sollen riesige Investitionen in unflexible Parallelstrukturen getätigt werden, die auf Jahrzehnte Innovationen im Bereich Speicher und Flexibilität verhindern würden. Auch hier zeigt sich die Verbundenheit der Politik mit den Interessen großer Konzerne und deren Wunsch nach großen Infrastrukturprojekten. Mit Energiewende hat das nichts zu tun. 3. Die Diskussion um das sogenannte „Strommarktdesign“ ist ebenfalls in vollem Gange und in wenigen Wochen soll ein Weißbuch zum Thema vorgelegt werden. EUROSOLAR hat im Anhörungsverfahren zum Grünbuch bereits Stellung bezogen und darauf hingewiesen, dass kein neues Design für einen in die Jahre gekommenen Teilmarkt benötig wird, sondern ein neuer Ordnungsrahmen für die gesamte Energiewirtschaft. Die von EUROSOLAR geforderte „Neue Energiemarktordnung“ soll diesen Ordnungsrahmen ermöglichen und die Konvergenz der Energiemärkte sowie den Ausbau der Erneuerbaren Energien befördern. Neben der Stromwende muss auch die Wärmewende forciert werden. Der Netzausbau muss auf die Verbesserung der bereits bestehenden Strukturen ausgerichtet werden (s.o.). Kern einer Neuen Energiemarktordnung müssen der Flexibilitätsmarkt und die Markteinführung von Speichertechnologien sein. Weiterhin muss ein Rahmen für die regionale Versorgung geschaffen werden, was durch einen neuen Wälzungsmechanismus und ein Grünstrom‐Markt‐Modell möglich wird. (Die aktuellen Papiere von EUROSOLAR finden Sie hier.) Abschließend möchten wir uns ganz herzlich bei den Stadtwerken Tübingen für die tolle Zusammenarbeit bedanken, die eine erfolgreiche Konferenz und spannende Debatten ermöglicht hat. Wir danken auch allen Ausstellern, ReferentInnen und TeilnehmerInnen für Ihren Einsatz und ihre Unterstützung und freuen uns auf ein Wiedersehen im kommenden Jahr, wenn wieder Stadtwerke und Erneuerbare Energien zusammengedacht werden. Alle weiteren Informationen zu weiteren Veranstaltungen von uns finden Sie auf www.eurosolar.org sowie auf www.stadtwerke‐konferenz.eurosolar.de. EUROSOLAR
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