Projektierungsrichtlinie Kreisel, Geometrische Abmessungen

05
FHB Planung und Realisierung
05.03
Projektierung
05.03.02 Projektvorgaben
Projektierungsrichtlinie
Kreisel
Geometrische Abmessungen
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Kreisel, geometrische Abmessungen
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung .............................................................................................................3
1.1
1.2
1.3
1.4
Inhalt / Geltungsbereich .................................................................................................... 3
Zweck................................................................................................................................. 3
Grundlagen ........................................................................................................................ 3
Homepage Tiefbauamt ...................................................................................................... 3
2. Generelle Anforderungen ...................................................................................4
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
Planung.............................................................................................................................. 4
Befahrbarkeit / Öffentlicher Verkehr ................................................................................. 4
Versorgungsrouten / Ausnahmetransporte...................................................................... 4
Leistungsfähigkeit............................................................................................................. 4
Beleuchtung ...................................................................................................................... 4
Sicht ................................................................................................................................... 4
3. Bezeichnungen....................................................................................................5
3.1 Kreiselelemente................................................................................................................. 5
3.2 Begriffe .............................................................................................................................. 5
4. Kreisel mit einstreifigen Zufahrten ....................................................................6
4.1 Kreiseldimensionen .......................................................................................................... 6
4.2 Einfahrtsradien .................................................................................................................. 7
4.3 Leitinsel ............................................................................................................................. 8
4.4 Einfahrtswinkel .................................................................................................................. 9
4.5 Ablenkungswinkel ........................................................................................................... 10
4.6 Ausfahrtsradien ............................................................................................................... 11
4.7 Veloverkehr...................................................................................................................... 12
4.8 Querungen für Fussgänger............................................................................................. 13
4.9 Ausgestaltung Mittelinsel................................................................................................ 14
4.10 Innenring......................................................................................................................... 15
5. Kreisel mit zweistreifigen Zufahrten................................................................16
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
Hinweis ............................................................................................................................ 16
Anwendungen.................................................................................................................. 16
Radrouten ........................................................................................................................ 16
Zufahrten ......................................................................................................................... 16
Kreisfahrbahn ohne Markierung ..................................................................................... 16
Kreisfahrbahn mit Markierung ........................................................................................ 16
6. Kreisel mit Bypass ............................................................................................17
6.1 Vorbemerkung ................................................................................................................. 17
6.2 Konventioneller Bypass .................................................................................................. 17
6.3 Unechter Bypass ............................................................................................................. 17
7. Pläne und Unterlagen........................................................................................18
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1. Einleitung
1.1 Inhalt / Geltungsbereich
Folgende Kreiseltypen werden unterschieden:
- Minikreisel (Durchmesser < 26m, Mittelinsel teilweise überfahrbar);
- Kleinkreisel (Durchmesser 26-40m, nicht überfahrbare Mittelinsel);
- Grosskreisel (Durchmesser > 40m).
Minikreisel sollen nur auf untergeordneten Strassen sowie in speziellen Fällen gebaut werden, da
die Befahrbarkeit je nach örtlichen Verhältnissen eingeschränkt ist. Kleinkreisel sind der
gängigste Typ. Grosskreisel kommen vor allem ausserorts zur Anwendung.
Die vorliegende Projektierungsrichtlinie beinhaltet die wesentlichsten verkehrstechnischen bzw.
geometrischen Belange für den in BL gängigsten Typ, d.h. für Kleinkreisel innerorts. Nicht
Bestandteil hierbei ist die Materialisierung der einzelnen baulichen Elemente.
Die Richtlinie gilt sowohl für Neuanlagen, als auch für wesentliche Anpassungen von bestehenden Anlagen.
Wegen den in der Praxis meist nicht optimalen örtlichen Verhältnissen wird in der Richtlinie
speziell zwischen weichen Kriterien (Formulierung: soll/sollte) und harten Kriterien (Formulierung:
ist/muss) unterschieden.
Aus der vorliegenden Richtlinie kann kein Rechtsanspruch auf eine entsprechende Anpassung
von bestehenden Kreiseln abgeleitet werden.
Für Kreisel mit zweistreifigen Zufahrten existiert noch keine Norm. Die diesbezügliche Forschung
(wann, wo, wie) ist erst im Gange. Ausreichend gesicherte Aussagen bestehen noch nicht.
Deshalb werden nur einige wenige Hinweise gemacht.
1.2 Zweck
Die geometrische Ausbildung eines Kreisels ist für dessen gute Funktionsfähigkeit und für die
Verkehrssicherheit von wesentlicher Bedeutung. Dabei ist zu beachten, dass die verschiedenen
Projektierungselemente eines Kreisels voneinander geometrisch abhängig sind.
Diese Projektierungsrichtlinie soll deshalb insbesondere für folgende Zwecke dienen:
- Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus den VSS-Normen betreffend Kreisel;
- Optimale geometrische Gestaltung von Kreiseln im Kanton BL;
- Dokumentation zweckmässiger Elemente für die bauliche Ausführung.
1.3 Grundlagen
Grundlagen für die vorliegenden Richtlinien sind:
- Strassenverkehrsrecht;
- Normen (v.a. SN 640 263 Knoten mit Kreisverkehr und SN 640 273 Knotensichtweite);
- Richtlinien Tiefbauamt Basel-Landschaft (v.a. Projektierungsrichtlinien Strassenbau, Kap. 3.2.4
Schleppkurven und Kap. 3.2.6 Kreisel).
1.4 Homepage Tiefbauamt
Die elektronische Fassung der vorliegenden Projektierungsrichtlinie "Kreisel, geometrische
Abmessungen" kann von www.tba.bl.ch ( Downloads TBA Richtlinie) heruntergeladen
werden.
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2. Generelle Anforderungen
2.1 Planung
Die vorliegende Richtlinie beinhaltet die für einen Kreisel anzustrebenden geometrischen Werte
der einzelnen Elemente. Ob ein Knoten als konventionelle Verzweigung/Einmündung/Kreuzung
(ohne oder mit LSA) oder als Kreisel ausgebildet werden soll, ist vorgängig abzuklären;
diesbezügliche Kriterien finden sich unter anderem in SN 640 250 (Knoten, Grundlagennorm), in
SN 640 251 (Knotenelemente) und in SN 640 263 (Knoten mit Kreisverkehr). Die Richtlinie
betreffend geometrische Anforderungen kann allenfalls bei der erforderlichen Bedarfsabklärung
helfen, um zu entscheiden, ob ein Kreisel überhaupt Platz hat. Oder sie kann dazu führen, dass
ein früherer Entscheid in Widererwägung gezogen werden muss, weil die Kriterien für einen
normgerechten Kreisel nicht ausreichend erfüllt werden.
2.2 Befahrbarkeit / Öffentlicher Verkehr
Grundsätzlich muss der Kreisel von allen im Strassenverkehr zugelassenen Fahrzeugen
befahren werden können. Dies ist mittels Schleppkurven (vgl. SN 640 271 sowie TBAProjektierungsrichtlinie "Schleppkurven für Linienbusse, Sattelschlepper, Lastwagen und
Personenwagen") zu prüfen. Dabei sind insbesondere auch die Belange des öffentlichen
Verkehrs (Gelenkbusse) zu beachten.
2.3 Versorgungsrouten / Ausnahmetransporte
Auf Versorgungsrouten müssen unbegleitete Ausnahmetransporte mit den Massen B=3.80m,
L=35.00m und H=4.80m im regelkonformen Betrieb möglich sein. Zusätzlich müssen für
begleitete Ausnahmetransporte die je nach Routen-Typ geltenden Anforderungen erfüllt sein.
2.4 Leistungsfähigkeit
Die Leistungsfähigkeit des Kreisels (vgl. SN 640 024) soll mindestens die Stufe D aufweisen,
damit ein optimaler Verkehrsfluss im Normalzustand besteht. Für Kreiselzufahrten mit strassengebundenem ÖV soll die Stufe C angestrebt werden.
2.5 Beleuchtung
Für die Beleuchtung ist die Norm SN 640 263 (v.a. Ziffer 18) sowie die Richtlinie
"Strassenbeleuchtung" des Tiefbauamtes Basel-Landschaft (Stand: 31.07.2011) beizuziehen.
2.6 Sicht
Bezüglich erforderlicher Sichtweiten wird auf die spezifische Norm (SN 640 273: Knoten,
Sichtweiten) hingewiesen.
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3. Bezeichnungen
Die Bezeichnungen entsprechen der Schweizer Norm 640 263.
3.1 Kreiselelemente
3.2 Begriffe
DA =
RA =
RI =
bK =
BI =
be =
ba =
Re1 =
Re2 =
Ra1 =
Ra2 =
BIK =
Le =
La =
α =
β =
Aussendurchmesser
Aussenradius (gemessen bis Randstein)
Innenradius (gemessen bis Randstein)
Breite der Kreisfahrbahn (baulich, d.h. Randstein bis Randstein)
Breite eines allfälligen Innenrings bzw. Abstand der Randlinie
Breite des Fahrstreifens im Einfahrtsbereich (gemessen ca. 7 m vor Kreiselrand)
Breite des Fahrstreifens im Ausfahrtsbereich (gemessen ca. 7 m nach Kreiselrand)
Einfahrtsradius, welcher an die freie Strecke anschliesst
Einfahrtsradius, welcher an den Kreisel anschliesst
Ausfahrtsradius, welcher an die freie Strecke anschliesst
Ausfahrtsradius, welcher an den Kreisel anschliesst
Inselbreite am Kreiselrand
Abstand zwischen Querungsstelle für Fussgänger und Wartelinie
Abstand zwischen Leitlinie und Querungsstelle für Fussgänger
Einfahrtswinkel
Ablenkungswinkel
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4. Kreisel mit einstreifigen Zufahrten
4.1 Kreiseldimensionen
RA : Der Aussenradius muss aus lenkgeometrischen Gründen mindestens 14m betragen, bei
ungünstiger Lage der Strassenachsen entsprechend mehr.
RI : Der Innenradius ergibt sich aufgrund der infolge Lenkgeometrie nötigen Breite der
Kreisfahrbahn.
bK : Die Breite der erforderlichen Kreisfahrbahn ist aufgrund der Fahrzeug-Schleppkurven (vgl.
Projektierungsrichtlinien TBA-BL, Kapitel 3.2.4) und unter Berücksichtigung der nachstehend erwähnten Randlinie zu bestimmen.
BI : Die Breite des Kreiselinnenrings beträgt mindestens 50cm. Im einfachsten Fall erfolgt ein
Kreiselinnenring mit Belag, abgetrennt durch eine Randlinie. In besonderen Fällen (z.B. bei
ungenügender Ablenkung bzw. einspuriger Kreisfahrbahn von mehr als ca. 5.50m) erfolgt
ein leicht erhöhter Kreiselinnenring.
DA : Falls der Kreisel elliptisch ist, darf das Verhältnis der Aussendurchmesser maximal 1,15 : 1
betragen (SN 640 263, Ziffer 11).
Neigungsverhältnisse: Der Aussenrand und der Innenrand der Kreiselfahrbahn sollen in zwei
geneigten, parallelen Ebenen liegen. Der Abstand der beiden Platten und das Quergefälle der
Kreiselfahrbahn sind so zu wählen, dass sich in der Falllinie eine Neigung von mindestens 2%
und maximal 4% ergibt. Spezielle Beachtung ist auch der Ausrundung bei den Kreiselästen zu
schenken; ihr Radius sollte 600m nicht unterschreiten. Im Übrigen wird auf SN 640 263 Ziffer 14
(Längenprofil und Quergefälle) hingewiesen.
Lage der Mittelinsel: In besonderen Fällen (z.B. einzelne Zufahrten zweistreifig und/oder
ungleichförmige Lage der Kreiseläste) kann das Zentrum der Mittelinsel abweichend vom
Zentrum des Aussenrands gewählt werden.
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4.2 Einfahrtsradien
Der Randstein bei der Kreiseleinfahrt wird durch eine Abfolge von zwei (allenfalls drei)
Kreisbogen gebildet:
Re2 : Der Einfahrtsradius, welcher an den Kreisel anschliesst, sollte im Idealfall 10 - 12m
betragen.
Re1 : Der Einfahrtsradius, welcher an die freie Strecke anschliesst, sollte etwa das 5-fache von
Re2 betragen.
Massgebend im Einzelnen sind die Schleppkurven.
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4.3 Leitinsel
BIK : Für eine gute Funktionsfähigkeit des Kreisels soll die Inselbreite am Kreiselrand möglichst
gross sein. Der Minimalwert beträgt 3.00m.
Die Achsen der Kreiselarme sind möglichst zentrisch auf den Kreisel zu führen (Ausnahme: bei
zweistreifigen Zufahrten).
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4.4 Einfahrtswinkel
α : Der Einfahrtswinkel (Schnittwinkel zwischen Fahrstreifenrand der Einfahrt und Tangente der
Kreisfahrbahn) soll 80 - 90gon betragen, mindestens aber 70gon. Falls dies aufgrund der
örtlichen Verhältnisse oder zur Gewährleistung einer fahrstreifengetreuen Einfahrt nicht
möglich ist, soll β ≥ 40gon sein (siehe Kapitel 4.5).
Die Achsen der Kreiselarme sind möglichst zentrisch auf den Kreiselmittelpunkt zu führen
(Ausnahme: bei zweistreifigen Zufahrten).
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4.5 Ablenkungswinkel
β : Der Ablenkungswinkel sollte zwischen 30 und 45gon liegen, mindestens aber 20gon betragen.
Hinweis zum Verhältnis von α und β: β ≥ 40gon, wenn α < 70gon.
Soweit aufgrund der örtlichen Verhältnisse möglich, soll bei neuen einspurigen Kreiseln der
Ablenkungswinkel in der Regel ≥45 gon sein. Bei einem Ablenkungswinkel zwischen 35 und 44
gon ist ein erhöhter Kreiselinnenring zu prüfen. Bei einem Ablenkungswinkel < 35 gon ist ein
erhöhter Kreiselinnenring vorzusehen, falls die Breite der Kreisfahrbahn einen solchen zulässt.
Für Kreisel mit zweistreifiger Zufahrt besteht noch keine Norm und auch die dementsprechende
Forschung ist erst im Gange. Bezüglich Ablenkungswinkel kann deshalb keine Vorgabe gemacht
werden.
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4.6 Ausfahrtsradien
Der Randstein bei der Kreiselausfahrt wird durch eine Abfolge von zwei (allenfalls drei)
Kreisbogen gebildet:
Ra2 : Der Ausfahrtsradius, welcher an den Kreisel anschliesst, sollte 12 - 14m betragen.
Ra1 : Der Ausfahrtsradius, welcher an die freie Strecke anschliesst, sollte etwa das 4-fache von
Ra2 betragen.
Massgebend sind im Einzelnen die Schleppkurven.
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4.7 Veloverkehr
Die für normale Knoten bestehenden Grundsätze/Ausführungen über Zweiradanlagen und
Verkehrsführungen gelten grundsätzlich auch für Kreisel. Nachfolgend wird auf davon abweichende Empfehlungen hingewiesen.
Falls Radstreifen in den Kreiselarmen vorhanden sind, sollen sie in der Zufahrt ca. 20 bis 25m
vor dem Kreisel bzw. vor dem Fussgängerstreifen enden und die Radfahrenden auf der
Kreisfahrbahn im Mischverkehr weiter fahren (siehe Anhang: Leporello über richtiges Verhalten
von Velos/Mofas und Motorfahrzeugen im Kreisverkehr).
Ab einer Breite von 4.50m beginnt bei Kreiselausfahrten der Radstreifen bereits am Kreiselrand
(Kadenz normalerweise 3/3m, vor Fussgängerstreifen 1/1m).
Anschlüsse von Radwegen an einen Kreisel sind entsprechend den geometrischen Anforderungen des Radverkehrs sinngemäss zu den voran stehenden Kapiteln 4.1 - 4.6 auszubilden.
Kreiseleinfahrten von separat geführten Radwegen müssen einen ausreichenden Abstand zur
davor liegenden Mfz-Kreiseleinfahrt besitzen; dies bedingt einen grossen Kreiseldurchmesser.
Bei der Querung eines Kreiselastes mit Fussgängerstreifen soll die Veloquerung in der Regel
gemäss nachstehender Abbildung erfolgen. Grundsätzlich ist je nach Situation aber auch ein
"Abtausch" der beiden Querungslagen möglich. Die Querung wird analog zur reinen Fussgängerführung (vgl. Kapitel 4.8) um 5 - 7m vom Kreiselrand abgesetzt.
Im Weiteren wird auf SN 640 252 (Knoten: Führung des leichten Zweiradverkehrs) verwiesen.
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4.8 Querungen für Fussgänger
Bei jenen Ästen, wo Trottoirs bestehen, ist die Dreiecksinsel als Querungshilfe zu gestalten. Falls
die Anforderungen gemäss SN 640 241 erfüllt sind, ist ein Fussgängerstreifen einzuplanen.
Le :
Der Abstand zwischen einer allfälligen Querungsstelle für Fussgänger (Querungshilfe,
Fussgängerstreifen usw.) und der Wartelinie soll bei ausreichenden Platzverhältnissen in
der Regel ca. 7.00m, im Minimum aber 5.00m betragen.
La :
Der Abstand zwischen Leitlinie und einer allfälligen Querungsstelle für Fussgänger
(Querungshilfe, Fussgängerstreifen usw.) soll bei ausreichenden Platzverhältnissen in
der Regel ca. 7.00m, im Minimum aber 5.00m betragen.
be :
Die Breite des Fahrstreifens im Einfahrtsbereich, gemessen auf der Höhe einer allfälligen
Querungsstelle für Fussgänger, ergibt sich aus den Anforderungen in den Kapiteln 4.1 - 4.6.
ba :
Die Breite des Fahrstreifens im Ausfahrtsbereich, gemessen auf der Höhe einer allfälligen
Querungsstelle für Fussgänger, ergibt sich aus den Anforderungen in den Kapiteln 4.1 - 4.6.
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4.9 Ausgestaltung Mittelinsel
Die Gestaltung der Kreiselrondelle muss minimale verkehrstechnische Vorgaben einhalten
(Abstand vom Innenrand des Kreisels, maximale Höhe, Führung des Wassers usw.). Diese
werden den Gemeinden auf Anfrage jeweils mitgeteilt. Sie können sich situationsbedingt
unterscheiden. Bezüglich "Verkehrssicherheit/Reklamen" bestehen Richtlinien der Polizei BL.
Bei der Ausgestaltung der Mittelinsel sind vor allem folgende Punkte zu beachten:
- Die Durchsicht über die Mittelinsel ist durch Bepflanzungen oder andere Ausstattungselemente
zu verhindern. Die Knotensichtweite und die Anhaltesichtweite müssen dabei eingehalten
werden.
- Die Gestaltungselemente sollen durch ihre Konturen deutlich erkennbar sein und sich klar vom
Hintergrund abheben. Sie sollen aber die Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenker nicht beeinträchtigen.
- In der Verlängerung der Einfahrten (Sturzraum bei Schleuder-/Selbstunfällen) ist das Aufstellen
von festen Hindernissen zu vermeiden bzw. ein Schrägbord im Verhältnis 1:3 vorzusehen.
- Gegenüber dem Strassenrand ist ein Abstand von mindestens 0.50m einzuhalten.
- Fahrzeuglenker dürfen weder bei Tag noch bei Nacht durch das Gestaltungselement
geblendet werden.
- Auf Ausnahmetransportrouten sind die besonderen Anforderungen und Einschränkungen zu
beachten.
- Reklamen sind auf Kreiseln nicht gestattet (siehe Reklame-Richtlinie der Polizei-BL).
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4.10 Innenring
Bei Kreiseln mit genügend grossen Ablenkungswinkeln und bei Kreiseln mit zweistreifigen
Zufahrten erfolgt eine Randlinie im Abstand von 0.50m um die Mittelinsel:
Bei Kreiseln mit einstreifigen Zufahrten, welche einen kleinen Ablenkungswinkel und/oder eine
sehr breite Kreisfahrbahn aufweisen, kann ein leicht erhöhter Innenring vorgesehen werden, so
dass für Personenwagen eine stärkere Ablenkung bzw. eine schmälere Fahrspur resultiert:
Die Breite des Innenrings ist so zu wählen, dass der anliegende Fahrbahnteil nur für PW (und
allenfalls LW/Normalbusse) ausreicht, und die Befahrbarkeit des Kreisels für Sattelschlepper/
Lastenzüge über den Innenring gewährleistet ist.
Die Höhe des Innenrings beträgt in der Regel 4 cm. Der Innenring soll sich farblich (z.B. durch
anderes Material) von der übrigen Fahrbahn abheben, und der Rand angeschrägt (45°) ausgebildet werden (z.B. bei Beton-Innenring: Dreikantleiste 4x4 an Schalung anbringen).
Die Materialisierung ist nicht Gegenstand der vorliegenden Richtlinie. Hingegen ist die Grösse
eines allfälligen Innenrings Teil der Geometrie und deshalb auf Stufe Bauprojekt sowohl im
Situationsplan, als auch im Normalprofil sowie im Schleppkurvenplan einzutragen bzw. zu
berücksichtigen.
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5. Kreisel mit zweistreifigen Zufahrten
5.1 Hinweis
Die VSS-Forschung betreffend Kreisel mit zweistreifigen Zufahrten ist erst im Gange. Es
bestehen noch keine gesicherten Aussagen und auch die Kreiselnorm (SN 640 263) bezieht sich
nur auf Kreisel mit einstreifigen Zufahrten. Entsprechende Vorgaben erfolgen deshalb
gegebenenfalls erst in einer späteren Fassung der Richtlinie.
Kreisel mit einer oder mehrerer zweistreifigen Zufahrten bedürfen besonderer Abklärungen. In
dieser Richtlinie (= Normalfall) erfolgen deshalb keine Abbildungen mit zweistreifigen Zufahrten,
jedoch einzelne Hinweise in den nachfolgenden Unterkapiteln.
5.2 Anwendungen
Kreisel mit zweistreifigen Zufahrten sind an besonderen Örtlichkeiten bzw. unter speziellen
Umständen möglich. Sie erfordern ein Abwägen von allenfalls kontroversen Aspekten durch den
Projektverfasser/Projektleiter im Einzelfall. Dabei ist ein besonderes Augenmerk den
Fussgängerstreifen und Querungshilfen zu widmen.
5.3 Radrouten
Auf den Achsen der kantonalen Radrouten sollen keine zweistreifigen Zufahrten geplant werden
oder es sollen Massnahmen für die Velofahrer wie Bypass, Rad-/Gehweg, Radwege etc.
vorgesehen werden, welche die Verhältnisse für Radfahrer verbessern. Kann keine der zuvor
genannten Bedingungen erfüllt werden, soll für die Radroute eine alternative Linienführung
gesucht werden.
5.4 Zufahrten
Bei zweistreifigen Zufahrten muss für Lastenzüge/Gelenkbusse ein fahrstreifengetreues
Einfahren möglich sein. Für die Schleppkurven sind die Fahrzeugmasse vom Gelenkbus
massgebend.
5.5 Kreisfahrbahn ohne Markierung
Bei einem Kreisel mit einer oder mehreren zweistreifigen Zufahrten und einer Kreisfahrbahn ohne
Markierung muss auf letzterer ein Vorbeifahren PW/LW möglich sein.
5.6 Kreisfahrbahn mit Markierung
Bei einem Kreisel mit einer oder mehreren zweistreifigen Zufahrten und einer Kreisfahrbahn mit
Markierung (rundherum oder nur in Teilsegment) muss ein Vorbeifahren von LW/Gelenkbus
möglich sein.
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6. Kreisel mit Bypass
6.1 Vorbemerkung
Ein Kreisel mit konventionellem oder mit unechtem Bypass ist zwar ein Spezialfall; wegen der
immer stärkeren Verbreitung erfolgt jedoch in der vorliegenden Richtlinie eine minimale
Abhandlung.
6.2 Konventioneller Bypass
Bei stark ausgeprägtem Rechtsabbiegestrom kann dieser ausserhalb der Kreiselfahrbahn in
Form eines Bypasses geführt werden. Damit wird der in den Kreisel einfahrende Strom deutlich
entlastet und Streifkollisionen können verhindert werden.
Bei der Festlegung der Fahrbahnbreite des Bypasses sind die geometrischen Anforderungen
bezüglich Winterdienst speziell zu beachten.
6.3 Unechter Bypass
Bei ungenügenden Platzverhältnissen für einen konventionellen Bypass und starkem
Rechtsabbiegestrom können die Einfahrt zweistreifig sowie der betroffene Teil der Kreisfahrbahn
zweispurig ausgebaut werden. Im Gegensatz zum konventionellen Bypass bleiben die
Rechtsabbieger dann dem Kreiselregime unterstellt.
Sind bei einer Einfahrt die Belastungen der geradeaus fahrenden und der linksabbiegenden
Verkehrsströme hoch und in etwa gleich gross, so kann mit einem geradeaus führenden Bypass
die Leistungsfähigkeit deutlich erhöht werden. Die Einfahrt und die halbe Kreiselfahrbahn werden
dann zweistreifig ausgebildet.
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7. Pläne und Unterlagen
Bei einem Kreisel sind durch den Projektverfasser im Rahmen des Bauprojekts folgende
zusätzlichen Pläne zu erstellen:
Situationsplan mit Schleppkurven gemäss Projektierungsrichtlinien TBA BL (Vorgehen: ein
einziger Plan mit allen Schleppkurven übereinander gelagert oder mehrere Planausschnitte
mit Schleppkurve von jeweils einer Fahrbeziehung);
Auf A4-Format verkleinerter Situationsplan-Ausschnitt mit den Ablenkungswinkeln β (ausgenommen bei zweistreifiger Zufahrt);
Falls der Knoten von einer Versorgungsroute tangiert ist, sind zudem folgende Nachweis-Pläne
erforderlich:
Situationsplan mit Schleppkurven für unbegleitete Ausnahmetransporte (B= 3.80m, L= 35m,
Verkehrsregeln und Normalfahrbahn müssen eingehalten werden);
Situationsplan mit Schleppkurven für begleitete Ausnahmetransporte (Fahrzeugdimension je
nach Typ der Versorgungsroute, Nutzung Gegenverkehrsfläche und Sondertrassee möglich);
Im Falle der unbegleiteten Ausnahmetransporte ist zu beachten, dass keine Signale demontiert
werden können.
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