ßauamt U n t e r s c h l a g ^ Eing.: SG: <opie Staatliches Bauamt Freising Postfach 1942 . 85319 Freisihg- 2 1, M a i 2015 51 52 an: 53 Bauamt Freising 54 erl. am c l lUclvl tulbau o5 Stadt Unterschleißheim Postfach 20. Mai 20$ 85702 Unterschleißheim Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom S G 53-610-16-0 UnserZeichen Bearbeiter, Zimmer - Nr. .bayern.de München, 12.05.2015 S Staatsstraße 2053 A 99 AS München-Neuherberg - Eching Studie zu Maßnahmen an der St 2053 Verkehr in Lohhof-Süd Sehr geehrte Damen und Herren, uns wurde die vom Ingenieurbüro Dorsch Gruppe erstellte Ergebnisdokumentation zur Bürgerversammlung in Lohhof-Süd mit diversen von den Bürgern gewünschten Maßnahmen mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, den Ortsteil Lohhof-Süd von störendem Durchgangsverkehr zu befreien. Bei dem von der Untersuchung betroffenen Bereich der Staatsstraße 2053 und der Bundesstraße 13 handelt es sich baurechtlich um die freie Strecke. Es gilt derzeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Bei der Straßenverkehrszählung 2010 wurde für die Bundesstraße 13 südlich der Kreuzung mit der Staatsstraße 2053 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke für den Gesamtverkehr von 20.169 Kfz/24h, nördlich der Kreuzung mit der Staatsstraße eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke für den Gesamtverkehr von 23.719 Kfz/24h 2053 und für die Staatsstraße 2053 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke für den Gesamtverkehr von 5.801 Kfz/24h ermittelt. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen nehmen wir wie folgt Stellung: Amtssitz Staatliches Bauamt Freising A m Staudengarten 2a 85354 Freising ffl 08161-932-0 B 08161-932-220 Servicestelle München Winzererstraße 43 80797 München » 089-30797-0 S 089-30797-216 E-Mail und Internet [email protected] www.stbafs.bayern.de Staatsstraße 2053, Einmündung Mallertshofener Straße Im Bereich der Einmündung der Mallertshofener Straße in die Staatsstraße 2053 ist vorgesehen, das Linksabbiegen von der Staatsstraße in die Mallertshofener Straße zu unterbinden. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Durchgangsverkehr durch Lohhof-Süd zu reduzieren. Das Linksabbiegeverbot soll durch eine bauliche Mittelinsel verdeutlicht werden. Das Linkseinbiegen von der Mallertshofener Straße in die Staatsstraße soll jedoch aufgrund der Buslinie 219 aufrecht erhalten werden. Aus der Sicht des Staatlichen Bauamtes Freising besteht jedoch erheblicher Bedarf, die Linksabbiegebeziehung von der Staatsstraße in die Mallertshofener Straße aufrecht zu erhalten. Nicht nur Durchgangverkehr, sondern gerade Anwohner von Lohhof-Süd nutzen diese Verkehrsbeziehung. Aus den Unterlagen geht hervor, dass ca. 50 % der dort auftretenden Linksabbieger Anlieger des Ortsteiles sind. Durch die geplante Mittelinsel soll das Linksabbiegen generell verboten werden. Wir gehen jedoch davon aus, dass Anwohner und auch andere Verkehrsteilnehmer die neue umwegige Verkehrsführung über die Staatsstraße 2053, die Bundesstraße 13 und den Münchner Ring nicht annehmen werden und gerade im Fall der Staubildung im Bereich Lohhof-Süd im Zuge der Staatsstraße 2053 nach der neuen baulich hergestellten Insel wenden werden. Dies würde eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen. Darüber hinaus würden durch die Verkehrsverlagerungen die bereits jetzt an ihrer Leistungsgrenze befindenden Knotenpunkte Bundesstraße 13 / Staatsstraße 2053 und Bundesstraße 13 / Münchner Ring zusätzlich belastet. Die Linkseinbieger aus der Mallertshofener Straße sollen über eine innenliegende Einfädelspur in den fließenden Verkehr der Staatsstraße eingegliedert werden. Für Linienbusse bzw. Schwerverkehr ist dies aufgrund der langsameren Beschleunigung und der schwierigen Sichtverhältnisse nach rechts sehr schwer. Aus unserer Sicht stellt dies ebenfalls eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit dar. Zudem würde sich die Umsetzung der baulichen Verdeutlichung des Linksabbiegeverbotes bei gleichzeitiger Beibehaltung der Linkseinbiegebeziehung sehr schwierig gestalten. Die Mindestbreite der Mittelinsel müsste gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) 2,0 m betragen. Eine bauliche Trennung zwischen der Richtungsfahrbahn zur Bundesstraße 13 und der innenliegenden Einfädelspur ist zudem notwendig, um Wendemanöver im unmittelbaren Einmündungsbereich vorzubeugen. Da die erwartete Reduzierung des Durchgangsverkehrs insgesamt eher gering ausfällt und die entgegenstehenden Nachteile gerade hinsichtlich der Verkehrssicherheit im Bereich der Staatsstraße gravierend sind, ist ein Linksabbiegeverbot im Bereich der Einmündung der Mallertshofener Straße in die Staatsstraße 2053 mit Bau einer Mittelinsel nicht genehmigungsfähig. -3- Staatsstraße 2053, Einmündung Fröttmaninger Straße Da bei einem Linksabbiegeverbot an der Einmündung der Mallertshofener Straße in die Staatsstraße 2053 eine Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die Fröttmaninger Straße zu befürchten ist, ist im Einmündungsbereich der Fröttmaninger Straße in die Staatsstraße ebenfalls ein Linksabbiegeverbot vorgesehen. Hier soll jedoch zusätzlich auch das Linkseinbiegen verboten werden. Aus der Sicht des Staatlichen Bauamtes Freising hat dies jedoch die gleichen Nachteile zur Folge, die wir bereits im Zusammenhang mit dem Linksabbiegeverbot im Bereich der Mallertshofenen Straße angeführt haben. Auch hier besteht örtlich erheblicher Bedarf an dieser Verkehrsbeziehung. Die geringen Akzeptanz für die umwegige neue Verkehrsführung über die Staatsstraße 2053, die Bundesstraße 13 und den Münchner Ring wird zu Wendemanövern gerade im Fall der Staubildung im Bereich Lohhof-Süd im Zuge der Staatsstraße 2053 und in verkehrsarmen Zeiten führen. Zudem stellen die Verkehrsverlagerungen für die Knotenpunkte Bundesstraße 1 3 / Staatsstraße 2053 und Bundesstraße 13 / Münchner Ring eine zusätzlich Belastung dar. Da auch hier die erwartete Reduzierung des Durchgangsverkehrs insgesamt eher gering ausfällt und die entgegenstehenden Nachteile gerade hinsichtlich der Verkehrssicherheit im Bereich der Staatsstraße gravierend sind, ist eine Linksabbiegeverbot im Bereich der Einmündung der Fröttmaninger Straße in die Staatsstraße 2053 mit Bau einer Mittelinsel nicht genehmigungsfähig. Bundesstraße13/ Staatsstraße 2053 Im Bereich des Knotenpunktes Bundesstraße 13 / Staatsstraße 2053 ist vorgesehen, eine weitere Linksabbiegespur im Bereich des westlichen Astes der Staatsstraße 2053 und eine Rechtsabbiegespur im Bereich des östlichen Astes der Staatsstraße 2053 zu errichten, zudem soll die Einmündung der Hicklstraße in die Staatsstraße 2053 signalisiert werden. Aus der Sicht der Straßenbauverwaltung wird der Bau einer weiteren Linksabbiegespur die Leistungsfähigkeit dieser Verkehrsbeziehung deutlich erhöhen. Eine Verlagerung des Durchgangsverkehrs von Lohhof-Süd auf die klassifizierten Straßen ist dabei denkbar. Auch der Bau einer Rechtsabbiegespur im östlichen Ast der Staatsstraße 2053 würde dazu beitragen, den Verkehrsfluss zu erhöhen. Die Signalisierung der Hicklstraße im Zuge der Staatsstraße 2053 ist aus unserer Sicht aus Gründen der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit notwendig, wenn die geplante Tankstelle in Betrieb geht. Eine Kostenbeteiligung an den geplanten baulichen Maßnahmen können wir Ihnen derzeit leider nicht in Aussicht stellen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen/Grüßen :. :.. A :-.V:.' .. ::. Landratsamt | München -j Landratsamt München • Postfach 95 02 60 • 81541 München Verkehrsrecht Stadt Unterschleißheim Postfach 85702 Unterschleißheim Ihr Zeichen: Ihr Schreiben vom: Unser Zeichen: München, 19.05.2015 Auskunft erteilt: Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Studie zu Maßnahmen an der St 2053 - Verkehr in Lohhof-Süd Sehr geehrter Herr Albrecht, zu den vertiefenden Untersuchungen zu den Maßnahmen aus der Bürgerbeteiligung Verkehr in Lohhof-Süd nehmen wir wie folgt Stellung: Maßnahmen für den Kreuzungsbereich B 13/ St 2053 Sofern eine Umsetzung baulich, lichtsignaltechnisch und finanziell möglich ist, bestehen von unserer Seite keine Einwände gegen - eine zweite Linksabbiegespur von der Kreuzstraße (St 2053) in die B 13 - einen Rechtsabbiegestreifen aus Eching kommend auf die B 13 - eine zusätzliche Signalisierung aus dem Gewerbegebiet Hicklstraße. Mit Eröffnung der neuen Tankstelle an der Hicklstraße wird der Verkehr an dem bereits heute überlasteten Kreuzungsbereich weiter steigen. Die genannten Maßnahmen würden diesen entlasten und zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beitragen. Maßnahmen an den Einmündungen St 2053/ Mallertshofener- / und Hicklstraße und deren Auswirkungen Öffnungszeiten Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr und Do. 1 4 : 0 0 - 17:30 Uhr Wir bitten Sie, Termine zu vereinbaren. Zertifikat seit 2oa8 audit berufundfamilie Telefon Telefax Internet E-Mail 089 6221-0 089 6221-2278 www.landkreis-muenchen.de [email protected] Dienstgebäude / Erreichbarkeit Frankenthaler Str. 5-9 U-Bahn, S-Bahn: U2, S3, S7 Straßenbahn Linie 17 Bus Linien 54, 139, 144, 147 Haltestelle Giesing-Bahnhof Tiefgarage im Haus Zufahrt über Frankenthaler Str. Bankverbindungen KSK München Starnberg Ebersberg (BLZ 702 501 50) Konto Nr. 109 IBAN DE29 7025 0150 0000 0001 09 SWIFT-BIC BYLADEM1KMS Postbank München (BLZ 700 100 80) Konto Nr. 481 85-804 IBAN DE06 7001 0080 0048 1858 04 SWIFT-BIC PBNKDEFF * * * * * EMAS 0-155-00152 -2- Um das Linksabbiegen von der St 2053 in die Mallertshofener Straße zu unterbinden, ist der Bau einer Mittelinsel geplant und eine innenliegende Einfädelspur angedacht, um das Ausfahren weiter zu ermöglichen. Die innenliegende Einfädelspur erachten wir als sehr kritisch. Die Sichtbeziehung, insbesondere für Busse, ist sehr schlecht und die Einfädelspur relativ kurz. Dadurch sind Verkehrsgefährdungen beim Einfädelvorgang zu erwarten. Es ist sehr stark anzunehmen, dass ein Unterbinden des Linksabbiegens in die Mallertshofenerund die Fröttmaninger Straße auf sehr geringe Akzeptanz (insbesondere bei Anliegern) stoßen wird. Durch die geplante Maßnahme entsteht ein nicht unerheblicher Umweg von bis zu 3 km, der auch mehr Zeit erfordert. Verkehrsteilnehmer, die sich von einem Verbot nicht abhalten lassen, werden bei der nächsten Möglichkeit (Hicklstraße) wenden. Durch Wendemanöver auf der starbefahrenen St 2053 würden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet und Staubildungen wären die Folge. Eine zusätzliche Verkehrsbelastung an den Knotenpunkten St 2053/ B 13/ Münchner Ring durch Verlagerung des Verkehrs ist nicht zumutbar, weil diese Knoten bereits heute überlastet sind. Aus o. g. Gründen sprechen wir uns gegen ein Linksabbiegeverbot an der St 2053 aus. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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