Stellungnahmen - Stadt Unterschleissheim

ßauamt U n t e r s c h l a g ^
Eing.:
SG:
<opie
Staatliches Bauamt Freising
Postfach 1942 . 85319 Freisihg-
2 1, M a i 2015
51
52
an:
53
Bauamt
Freising
54
erl. am
c l lUclvl
tulbau
o5
Stadt Unterschleißheim
Postfach
20. Mai 20$
85702 Unterschleißheim
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom
S G 53-610-16-0
UnserZeichen
Bearbeiter, Zimmer - Nr.
.bayern.de
München, 12.05.2015
S
Staatsstraße 2053 A 99 AS München-Neuherberg - Eching
Studie zu Maßnahmen an der St 2053
Verkehr in Lohhof-Süd
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns wurde die vom Ingenieurbüro Dorsch Gruppe erstellte Ergebnisdokumentation
zur Bürgerversammlung in Lohhof-Süd mit diversen von den Bürgern gewünschten Maßnahmen mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Alle vorgeschlagenen
Maßnahmen haben das Ziel, den Ortsteil Lohhof-Süd von störendem Durchgangsverkehr zu befreien. Bei dem von der Untersuchung betroffenen Bereich der
Staatsstraße 2053 und der Bundesstraße 13 handelt es sich baurechtlich um die
freie Strecke. Es gilt derzeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Bei
der Straßenverkehrszählung 2010 wurde für die Bundesstraße 13 südlich der
Kreuzung mit der Staatsstraße 2053 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
für den Gesamtverkehr von 20.169 Kfz/24h, nördlich der Kreuzung mit der Staatsstraße eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke für den Gesamtverkehr von
23.719 Kfz/24h 2053 und für die Staatsstraße 2053 eine durchschnittliche tägliche
Verkehrsstärke für den Gesamtverkehr von 5.801 Kfz/24h ermittelt. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen nehmen wir wie folgt Stellung:
Amtssitz
Staatliches Bauamt Freising
A m Staudengarten 2a
85354 Freising
ffl 08161-932-0
B 08161-932-220
Servicestelle
München
Winzererstraße 43
80797 München
» 089-30797-0
S 089-30797-216
E-Mail und Internet
[email protected]
www.stbafs.bayern.de
Staatsstraße 2053, Einmündung Mallertshofener Straße
Im Bereich der Einmündung der Mallertshofener Straße in die Staatsstraße 2053
ist vorgesehen, das Linksabbiegen von der Staatsstraße in die Mallertshofener
Straße zu unterbinden. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Durchgangsverkehr
durch Lohhof-Süd zu reduzieren. Das Linksabbiegeverbot soll durch eine bauliche
Mittelinsel verdeutlicht werden. Das Linkseinbiegen von der Mallertshofener Straße in die Staatsstraße soll jedoch aufgrund der Buslinie 219 aufrecht erhalten
werden.
Aus der Sicht des Staatlichen Bauamtes Freising besteht jedoch erheblicher Bedarf, die Linksabbiegebeziehung von der Staatsstraße in die Mallertshofener Straße aufrecht zu erhalten. Nicht nur Durchgangverkehr, sondern gerade Anwohner
von Lohhof-Süd nutzen diese Verkehrsbeziehung. Aus den Unterlagen geht hervor, dass ca. 50 % der dort auftretenden Linksabbieger Anlieger des Ortsteiles
sind.
Durch die geplante Mittelinsel soll das Linksabbiegen generell verboten werden.
Wir gehen jedoch davon aus, dass Anwohner und auch andere Verkehrsteilnehmer die neue umwegige Verkehrsführung über die Staatsstraße 2053, die Bundesstraße 13 und den Münchner Ring nicht annehmen werden und gerade im Fall
der Staubildung im Bereich Lohhof-Süd im Zuge der Staatsstraße 2053 nach der
neuen baulich hergestellten Insel wenden werden. Dies würde eine erhebliche
Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen.
Darüber hinaus würden durch die Verkehrsverlagerungen die bereits jetzt an ihrer
Leistungsgrenze befindenden Knotenpunkte Bundesstraße 13 / Staatsstraße 2053
und Bundesstraße 13 / Münchner Ring zusätzlich belastet.
Die Linkseinbieger aus der Mallertshofener Straße sollen über eine innenliegende
Einfädelspur in den fließenden Verkehr der Staatsstraße eingegliedert werden. Für
Linienbusse bzw. Schwerverkehr ist dies aufgrund der langsameren Beschleunigung und der schwierigen Sichtverhältnisse nach rechts sehr schwer. Aus unserer
Sicht stellt dies ebenfalls eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit dar.
Zudem würde sich die Umsetzung der baulichen Verdeutlichung des Linksabbiegeverbotes bei gleichzeitiger Beibehaltung der Linkseinbiegebeziehung sehr
schwierig gestalten. Die Mindestbreite der Mittelinsel müsste gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) 2,0 m betragen. Eine bauliche Trennung zwischen der Richtungsfahrbahn zur Bundesstraße 13 und der innenliegenden Einfädelspur ist zudem notwendig, um Wendemanöver im unmittelbaren Einmündungsbereich vorzubeugen.
Da die erwartete Reduzierung des Durchgangsverkehrs insgesamt eher gering
ausfällt und die entgegenstehenden Nachteile gerade hinsichtlich der Verkehrssicherheit im Bereich der Staatsstraße gravierend sind, ist ein Linksabbiegeverbot
im Bereich der Einmündung der Mallertshofener Straße in die Staatsstraße 2053
mit Bau einer Mittelinsel nicht genehmigungsfähig.
-3-
Staatsstraße 2053, Einmündung Fröttmaninger Straße
Da bei einem Linksabbiegeverbot an der Einmündung der Mallertshofener Straße
in die Staatsstraße 2053 eine Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die Fröttmaninger Straße zu befürchten ist, ist im Einmündungsbereich der Fröttmaninger
Straße in die Staatsstraße ebenfalls ein Linksabbiegeverbot vorgesehen. Hier soll
jedoch zusätzlich auch das Linkseinbiegen verboten werden.
Aus der Sicht des Staatlichen Bauamtes Freising hat dies jedoch die gleichen
Nachteile zur Folge, die wir bereits im Zusammenhang mit dem Linksabbiegeverbot im Bereich der Mallertshofenen Straße angeführt haben. Auch hier besteht
örtlich erheblicher Bedarf an dieser Verkehrsbeziehung.
Die geringen Akzeptanz für die umwegige neue Verkehrsführung über die Staatsstraße 2053, die Bundesstraße 13 und den Münchner Ring wird zu Wendemanövern gerade im Fall der Staubildung im Bereich Lohhof-Süd im Zuge der Staatsstraße 2053 und in verkehrsarmen Zeiten führen.
Zudem stellen die Verkehrsverlagerungen für die Knotenpunkte Bundesstraße 1 3 /
Staatsstraße 2053 und Bundesstraße 13 / Münchner Ring eine zusätzlich Belastung dar.
Da auch hier die erwartete Reduzierung des Durchgangsverkehrs insgesamt eher
gering ausfällt und die entgegenstehenden Nachteile gerade hinsichtlich der Verkehrssicherheit im Bereich der Staatsstraße gravierend sind, ist eine Linksabbiegeverbot im Bereich der Einmündung der Fröttmaninger Straße in die Staatsstraße
2053 mit Bau einer Mittelinsel nicht genehmigungsfähig.
Bundesstraße13/ Staatsstraße 2053
Im Bereich des Knotenpunktes Bundesstraße 13 / Staatsstraße 2053 ist vorgesehen, eine weitere Linksabbiegespur im Bereich des westlichen Astes der Staatsstraße 2053 und eine Rechtsabbiegespur im Bereich des östlichen Astes der
Staatsstraße 2053 zu errichten, zudem soll die Einmündung der Hicklstraße in die
Staatsstraße 2053 signalisiert werden.
Aus der Sicht der Straßenbauverwaltung wird der Bau einer weiteren Linksabbiegespur die Leistungsfähigkeit dieser Verkehrsbeziehung deutlich erhöhen. Eine
Verlagerung des Durchgangsverkehrs von Lohhof-Süd auf die klassifizierten Straßen ist dabei denkbar.
Auch der Bau einer Rechtsabbiegespur im östlichen Ast der Staatsstraße 2053
würde dazu beitragen, den Verkehrsfluss zu erhöhen.
Die Signalisierung der Hicklstraße im Zuge der Staatsstraße 2053 ist aus unserer
Sicht aus Gründen der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit notwendig, wenn
die geplante Tankstelle in Betrieb geht.
Eine Kostenbeteiligung an den geplanten baulichen Maßnahmen können wir Ihnen
derzeit leider nicht in Aussicht stellen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen/Grüßen
:. :..
A
:-.V:.'
.. ::.
Landratsamt
| München
-j
Landratsamt München • Postfach 95 02 60 • 81541 München
Verkehrsrecht
Stadt Unterschleißheim
Postfach
85702 Unterschleißheim
Ihr Zeichen:
Ihr Schreiben vom:
Unser Zeichen:
München,
19.05.2015
Auskunft erteilt:
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Studie zu Maßnahmen an der St 2053 - Verkehr in Lohhof-Süd
Sehr geehrter Herr Albrecht,
zu den vertiefenden Untersuchungen zu den Maßnahmen aus der Bürgerbeteiligung Verkehr in
Lohhof-Süd nehmen wir wie folgt Stellung:
Maßnahmen für den Kreuzungsbereich B 13/ St 2053
Sofern eine Umsetzung baulich, lichtsignaltechnisch und finanziell möglich ist, bestehen von unserer Seite keine Einwände gegen
- eine zweite Linksabbiegespur von der Kreuzstraße (St 2053) in die B 13
- einen Rechtsabbiegestreifen aus Eching kommend auf die B 13
- eine zusätzliche Signalisierung aus dem Gewerbegebiet Hicklstraße.
Mit Eröffnung der neuen Tankstelle an der Hicklstraße wird der Verkehr an dem bereits heute
überlasteten Kreuzungsbereich weiter steigen. Die genannten Maßnahmen würden diesen entlasten und zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beitragen.
Maßnahmen an den Einmündungen St 2053/ Mallertshofener- / und Hicklstraße und deren Auswirkungen
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.
08:00-12:00 Uhr
und Do.
1 4 : 0 0 - 17:30 Uhr
Wir bitten Sie, Termine zu vereinbaren.
Zertifikat seit 2oa8
audit berufundfamilie
Telefon
Telefax
Internet
E-Mail
089 6221-0
089 6221-2278
www.landkreis-muenchen.de
[email protected]
Dienstgebäude / Erreichbarkeit
Frankenthaler Str. 5-9
U-Bahn, S-Bahn: U2, S3, S7
Straßenbahn Linie 17
Bus Linien 54, 139, 144, 147
Haltestelle Giesing-Bahnhof
Tiefgarage im Haus
Zufahrt über Frankenthaler Str.
Bankverbindungen
KSK München Starnberg Ebersberg
(BLZ 702 501 50) Konto Nr. 109
IBAN DE29 7025 0150 0000 0001 09
SWIFT-BIC BYLADEM1KMS
Postbank München
(BLZ 700 100 80) Konto Nr. 481 85-804
IBAN DE06 7001 0080 0048 1858 04
SWIFT-BIC PBNKDEFF
* * * * *
EMAS
0-155-00152
-2-
Um das Linksabbiegen von der St 2053 in die Mallertshofener Straße zu unterbinden, ist der Bau
einer Mittelinsel geplant und eine innenliegende Einfädelspur angedacht, um das Ausfahren weiter
zu ermöglichen.
Die innenliegende Einfädelspur erachten wir als sehr kritisch. Die Sichtbeziehung, insbesondere
für Busse, ist sehr schlecht und die Einfädelspur relativ kurz. Dadurch sind Verkehrsgefährdungen
beim Einfädelvorgang zu erwarten.
Es ist sehr stark anzunehmen, dass ein Unterbinden des Linksabbiegens in die Mallertshofenerund die Fröttmaninger Straße auf sehr geringe Akzeptanz (insbesondere bei Anliegern) stoßen
wird. Durch die geplante Maßnahme entsteht ein nicht unerheblicher Umweg von bis zu 3 km, der
auch mehr Zeit erfordert.
Verkehrsteilnehmer, die sich von einem Verbot nicht abhalten lassen, werden bei der nächsten
Möglichkeit (Hicklstraße) wenden. Durch Wendemanöver auf der starbefahrenen St 2053 würden
andere Verkehrsteilnehmer gefährdet und Staubildungen wären die Folge.
Eine zusätzliche Verkehrsbelastung an den Knotenpunkten St 2053/ B 13/ Münchner Ring durch
Verlagerung des Verkehrs ist nicht zumutbar, weil diese Knoten bereits heute überlastet sind.
Aus o. g. Gründen sprechen wir uns gegen ein Linksabbiegeverbot an der St 2053 aus.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen