Hallo! Merhaba! In der Grundschule Westersburg gibt es Herkunftsprachlichen Unterricht / Türkisch. Ich habe die häufigsten Fragen und deren Antworten für Sie zusammengestellt. Um detailliertere Informationen zu bekommen, können Sie mit mir einen Termin vereinbaren. Mehtap Genctürk (M.A.) Was ist der herkunftssprachliche Unterricht? Er ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die zweisprachig in Deutsch und in einer anderen Sprache aufwachsen. Für die Kinder und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte sind die mitgebrachten Herkunftssprachen und die Kultur der Herkunftsländer Teil ihrer Identität; sie sind für ihre Persönlichkeitsentwicklung von besonderer Bedeutung. Überdies ist Mehrsprachigkeit ein kultureller Reichtum in einer immer stärker zusammenwachsenden Welt. Wer kann am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen? Der herkunftssprachliche Unterricht steht allen Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte der Klassen 1 bis 10 offen, die die sprachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen. Unerheblich ist, welche Staatsangehörigkeit jemand besitzt, der daran teilnehmen möchte. Die Teilnahme ist nach einer Anmeldung möglich, diese Anmeldung gilt für die ganze Schulform, deswegen muss sie nicht jährlich erneut werden. Eine Abmeldung von dem Unterricht gibt es nicht. Wie kann man in der Schule Türkisch lernen? (in Nordrhein-Westfalen) Türkisch kann in Nordrhein-Westfalen im herkunftssprachlichen und im Fremdsprachenunterricht gelernt werden. Der herkunftssprachliche Türkischunterricht wird in NRW von der Primarstufe bis zum Ende der Sekundarstufe I angeboten. An mehreren weiterführenden Schulen können Schülerinnen und Schüler Türkisch als Fremdsprache ab Klasse 6 bzw. ab Klasse 8 oder als neu einsetzende Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe wählen. Türkisch kann als Grundkurs und/oder als Leistungskurs belegt und mit der Abiturprüfung abgeschlossen werden. (Das ist in Solingen noch nicht möglich. MG) Wer trägt in Nordrhein-Westfalen herkunftssprachlichen Unterricht? die Verantwortung für den Der herkunftssprachliche Unterricht in Nordrhein-Westfalen ist ein Angebot des Landes. Er wird nach seinen inhaltlichen Vorgaben erteilt und steht unter seiner Schulaufsicht. Die Schulbücher bedürfen der Genehmigung durch das Ministerium. Der herkunftssprachliche Unterricht in Nordrhein-Westfalen unterscheidet sich damit vom so genannten Konsulatsunterricht in anderen Ländern, der unter der Verantwortung ausländischer Staaten erteilt wird. Wer erteilt den herkunftssprachlichen Unterricht? Den herkunftssprachlichen Unterricht anstelle einer zweiten oder dritten Pflichtfremdsprache erteilen grundsätzlich Lehrkräfte, die die entsprechende Befähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht in dem Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts besitzen. Ausnahmsweise können auch Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht erteilen, die u.a. über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts verfügen. Welche Lehrpläne gibt es für das Fach Türkisch? Der inhaltliche und methodische Rahmen wird durch kompetenzorientierte Lehrpläne für Türkisch in den Sekundarstufen I und II und für den herkunftssprachlichen Unterricht gesetzt. Die Lehr- und Lernmittel werden vom Ministerium für Schule und Weiterbildung geprüft und genehmigt. Wie wird der herkunftssprachliche Unterricht organisiert? Der herkunftssprachliche Unterricht umfasst bis zu fünf Wochenstunden. Er wird in der Primarstufe dort angeboten, wo die Anzahl der Kinder einer gemeinsamen Herkunftssprache die Bildung einer mindestens 15 Schülerinnen und Schüler umfassenden Lerngruppe dauerhaft ermöglicht. In der Sekundarstufe I dort, wo die Lerngruppe mindestens 18 Schülerinnen und Schüler umfasst. Bei ausreichender Teilnehmerzahl kann der Unterricht an einer einzelnen Schule erteilt werden. In den meisten Fällen ist es jedoch im Interesse angemessen großer Lerngruppen erforderlich, gemeinsame Angebote für mehrere Schulen, auch unterschiedlicher Schulformen, vorzusehen und altersgemischte Gruppen zu bilden. Der Unterricht findet in der Regel am Nachmittag statt. Die Schulen informieren auf Anfrage darüber, wo der herkunftssprachliche Unterricht eingerichtet ist. Welche Bedeutung hat der Versetzungen und Abschlüsse? herkunftssprachliche Unterricht für Der herkunftssprachliche Unterricht ist nicht im gleichen Maß versetzungs- und abschlusswirksam wie der Regelunterricht. Positive Leistungen werden aber bei Versetzungen im Rahmen des pädagogischen Urteils über die Gesamtentwicklung einer Schülerin oder eines Schülers berücksichtigt. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig am herkunftssprachlichen Unterricht teilgenommen haben, legen am Ende ihres Bildungsgangs in der Sekundarstufe I eine Sprachprüfung ab. Die Teilnahme an der Sprachprüfung ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. Die Sprachprüfungen sind auf der Anspruchshöhe aller Abschlüsse der Sekundarstufe I möglich. Für die Sprachprüfung sind die Verfahrensregeln für die Sprachprüfung (Feststellungs-prüfung) zu beachten. Das Ergebnis der Prüfung wird im Abschlusszeugnis bescheinigt. Bei der Vergabe der Abschlüsse kann eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen. Auf welche Fremdsprache bezieht sich die Bestimmung des § 5 Abs. 3 letzter Satz APO-SI, dass "eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen" kann? Nach dieser Bestimmung kann eine gute Leistung in der Sprachprüfung eine Minderleistung in einer (beliebigen) Fremdsprache ausgleichen. In der Hauptschule ist dies immer Englisch, in den anderen Schulformen kann es eine der Fremdsprachen aus dem Sprachenangebot der Schule sein, in der die Schülerin / der Schüler als erster, zweiter oder dritter Fremdsprache unterrichtet worden ist. Sollten sich die Kinder und Jugendlichen aus Migrantenfamilien nicht besser auf das Erlernen der deutschen Sprache konzentrieren? Für Kinder und Jugendliche ohne hinreichende Deutschkenntnisse steht das Erlernen der deutschen Sprache an der ersten Stelle aller Unterrichtsziele. Angebote in Deutsch als Zweitsprache und in der Herkunftssprache sind keine Alternative, sondern ergänzen einander. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass die Pflege der Herkunftssprache ein ausgezeichneter Beitrag zum Erwerb der deutschen Sprache ist. Auch die Schulpraxis zeigt häufig, dass Schülerinnen und Schüler mit altersgemäßen Kenntnissen in der Herkunftssprache, die als so genannte Seiteneinsteiger im Verlauf ihrer Schullaufbahn in eine deutsche Schule aufgenommen werden, weitaus leichter Deutsch lernen als Gleichaltrige, die in Deutschland anregungsarm aufgewachsen sind. Gibt es Angebote zur schulischen religiösen Bildung in der Herkunftssprache? Die Landesregierung zählt die schulische religiöse Bildung der Muslime zum Auftrag der öffentlichen Schulen. Das Land bietet deshalb einen religionskundlichen Islamunterricht (Islamkunde) an. Die Islamkunde, früher islamische Unterweisung, wird in zwei Formen erteilt: Bereits seit 1986 wird für die muslimischen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen "Islamische Unterweisung" im Rahmen des Herkunftssprachlichen Unterrichts in arabischer, bosnischer und türkischer Sprache von muslimischen Lehrkräften erteilt. Seit 1999 gibt es in NordrheinWestfalen zudem den Schulversuch "Islamkunde in deutscher Sprache" als religionskundliches Angebot ohne Verkündungscharakter. Seit dem Schuljahr 2008/2009 gibt es den Schulversuch "Alevitischer Religionsunterricht". Seit dem Schuljahr 2012/2013 gibt es für Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens islamischen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach. Was wird im Türkischunterricht gelernt? Im Türkischunterricht werden systematisch methodische Kompetenzen entwickelt für das Arbeiten mit Sachtexten und einfacheren literarischen Texten sowie mit Medien, für die aufgabenbezogene, anwendungsorientierte Produktion von gesprochenen und geschriebenen Texten, für Formen des selbstgesteuerten und kooperativen Sprachenlernens als Grundlage für den Erwerb von weiteren (Fremd-)Sprachen sowie für das lebenslange selbstständige (Fremd)Sprachenlernen. Quellen: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Unterricht/Lernbereiche-undFaecher/Herkunftssprachlicher-Unterricht/Fragen-und-Antworten/index.html http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Unterricht/Lernbereiche-undFaecher/Religionsunterricht/Islamischer-Religionsunterricht/index.html http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Unterricht/Lernbereiche-undFaecher/Fremdsprachen/Tuerkisch/index.html http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Unterricht/Lernbereiche-und-Faecher/HerkunftssprachlicherUnterricht/index.html
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