Müllabfuhr verlegt Wegen Christi Himmelfahrt, am Donnerstag, 14. Mai, kommt es teilweise zu einer Verschiebung der Müllabfuhrtermine. Die Verlegungstermine sind im Abfallkalendern 2015 abgedruckt. Man findet die Termine auch auf der Homepage unter http://abfall.lrasbk.de. Kurz und knapp ■ Vatertagshock: An Christi Himmelfahrt, 14. Mai, lädt die Stadtkapelle Vöhrenbach ab 12 Uhr in Langenbach zum Festplatz beim Dorfgemeinschaftshaus ein. Viel Musik, Mittagessen und eine Tombola gehören zum Programm. Der Verein zur Förderung der Blasmusik und Jugendausbildung Gütenbach lädt ab 10 Uhr zum gemütlichen Hock auf den Fallengrund ein. 13. Mai 2015 . 36. Jahrgang . Nr. 20 Amtliches Nachrichtenblatt der Stadt Furtwangen im Schwarzwald, Stadt Vöhrenbach und BREGTALKURIER der Gemeinde Gütenbach Freier Eintritt am Eröffnungstag - Verein Bregtalbad hofft auf viele Badegäste Saisonstart ■ Harmonikaverein Vöhrenbach: Doppelkonzert mit dem Zitherclub Furtwangen am Samstag, 16. Mai, um 20 Uhr in der Festhalle Vöhrenbach. ■ Musikverein Hammereisenbach: Doppelkonzert mit der Musikkapelle Gütenbach am Samstag, 16. Mai, ab 20 Uhr im Gemeindesaal Hammereisenbach. ■ Internationaler Museumstag: Am Sonntag, 17. Mai, lädt das Uhrenmuseum Furtwangen mit dem Motto „Museum. Gesellschaft. Zukunft“ zu stündlichen Führungen zwischen 10.30 und 16.30 Uhr ein. Der Eintritt ist frei. Gasthaus Arche: Zusätzliche Attraktionen gibt es am Sonntag, 17. Mai, ab 14 Uhr. Karl Wintermantel zeigt, wie Schindeln geschnitzt werden und man darf selbst auf den Schindelbock steigen. Um 16 Uhr führt Susanne Ender die Kunst des Spinnens am Spinnrad vor. Der Eintritt ist frei. ■ Türkischer Kulturverein: Kermes vom 14. bis 17. Mai beim Vereinsheim in der Kirnerstraße. Zum Volksfest ist die ganze Bevölkerung eingeladen. Bürgerbus-Verein Wo bleiben die Fragebögen? Furtwangen – Der Verein Bürgerbus ist enttäuscht. Momentan sind erst etwa 50 Fragebögen von 5100 verteilten zurückgegeben worden – und für ein ehrenamtliches Projekt, dass den Wünschen der Bürgerinnen und Bürgern noch besser gerecht werden möchte. Die im BregtalKurier am 29. April eingelegten Bögen bilden die Grundlage, was im Hinblick auf Fahrpläne, Zufriedenheit, Haltestellen, Preise und vieles mehr verändert werden könnte. Doch ohne den Rücklauf der Bögen ist dies nicht möglich. Wer seinen Bogen nicht mehr hat und doch noch ausfüllen möchte, kann einen Ersatz im Rathaus Furtwangen bei Michael Schlageter abholen. Die Bögen können noch bis 16. Mai im Rathaus bzw. Bürgerbüro der Stadt abgegeben bzw. in die Briefkästen geworfen werden. Auch im Bürgerbus wurde eigens ein Briefkasten befestigt, um die Abgabe zu erleichtern. Und wer lieber online arbeitet, kann den Fragebogen auf der Homepage des Vereins www.buergerbus-furtwangen.de ausfüllen. Der Bürgerbus-Verein weist ausdrücklich darauf hin, dass sich auch Personen, die den Bürgerbus nicht benutzen, an der Aktion beteiligen sollen. Im Fragebogen wird keine Unterschrift verlangt, er ist anonym und die Angaben dienen ausschließlich der Optimierung des Angebotes Bürgerbus in Furtwangen. (pdo) Am Donnerstag, 14. Mai, Christi Himmelfahrt, wird das Bregtalbad in Furtwangen bei hoffentlich strahlendem Sonnenschein um 10 Uhr seine Saison eröffnen. Am Eröffnungstag ist freier Eintritt für alle. Viele fleißige Helfer haben tatkräftig dazu beigetragen, dass das Bad an allen Ecken auf Hochglanz gebracht wurde. Die Jugendfeuerwehr hat das Schwimmbecken gründlich ausgespritzt und gereinigt, der gesamte Vorplatz von Jahnhalle und Schwimmbad wurde gepflastert und als Tüpfelchen auf dem I glänzt das Bregtalbad-Logo an der Jahnhallen-Fassade den Besuchern entgegen. Somit ist alles bestens vorbereitet und die Saison kann starten. Bild: Verein Berufsbildungsmesse am Otto-Hahn-Gymnasium mit Realschulzug wird immer beliebter Hervorragende Plattform Mit über 40 Ausstellern aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungsunternehmen erreichte die 7. Berufsbildungsmesse am Otto-Hahn-Gymnasium einen neuen Rekord. Furtwangen – Eine hervorragende Plattform für junge Menschen bezüglich ihrer künftigen Berufsorientierung war die Berufsbildungsmesse am OHG. „Wer hier nichts Interessantes findet, der ist selber schuld“ meinte Bürgermeister Josef Herdner in seiner Begrüßung. Viele Helfer sorgten im Vorfeld dafür, dass diese Vielfalt an beruflicher Orientierung überhaupt zustande gekommen war und er dankte allen Beteiligten. Wie wichtig die frühzeitige Berufsinformation für die Schüler sei, erkenne man daran, dass mit der Bildungsplanreform 2016 ein eigenes Schulfach „Berufsorientierung“ eingeführt werde, betonte Real- Mike Fürderer und Martin Burger von der Firma Hermann stehen für Gespräche bereit. ZeitungsZusteller für Furtwangen gesucht. Mindestalter 18 Jahre. Gleich bewerben unter Tel. 07721-8004-7311 [email protected] Stadt Furtwangen Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Sitzung des Gemeinderates am 19. Mai 2015, 18.30 Uhr, in den Bürgersaal des Rathauses Furtwangen Tagesordnung öffentlich 1. Aktuelle Stunde 1.1. Anfrage von Einwohnern (Bürgerfragestunde) 1.2. Bericht über die Erledigung von Gemeinderatsangelegenheiten 1.3. Bericht der Verwaltung zu geplanten Projekten 1.4. Bericht des Geschäftsführers des Zweckverbands Breitbandversorgung 2. Gemeinderatswahl am 25.05.2014; Nachrückverfahren und Ausschussbesetzung 3. Schließung von Grabfeldern und Grabstätten auf dem Friedhof Furtwangen 4. Bebauungsplan „Am Reibschenbach“; Aufstellungsbeschluss 5. Bauvorhaben Volksbank eG (Studentenwohnheim); Erteilung des Einvernehmens 6. Auftragsvergaben 6.1. Generalsanierung des OttoHahn-Gymnasium mit Realschulzug; Auftragsvergabe: Flachdachsanierungsmaßnahme für oberste Ebene / 1. Bauabschnitt des AltBestandsgebäude 7. Bekanntgaben, Offenlegungen, Anträge und Anfragen Die Bevölkerung ist eingeladen, den Beratungen des Gemeinderates als Zuhörer zu folgen. gez. Josef Herdner Bürgermeister Stadtverwaltung am 15. Mai Öffnungszeiten Furtwangen – Die Stadtverwaltung Furtwangen bittet um Beachtung der Öffnungszeiten am Freitag, 15. Mai. Das Bürgerbüro und die Tourist-Information haben wie folgt geöffnet: Bürgerbüro: 9 bis 12.30 Uhr Tourist-Information: Freitag 9 bis 12.30 Uhr und 14 bis 17 Uhr; Samstag 10 bis 12 Uhr Rufbereitschaft der Kläranlage: Telefon 0152/55728297. Die aquavilla GmbH erreicht man bei Störungen der Wasserversorgung unter Telefon 07722/8610. Furtwangen Standortoffensive Innenstadt Die Berufsbildungsmesse am Otto-Hahn-Gymnasium in Furtwangen bietet den Schülern viele Möglichkeiten zur Berufsorientierung. Auf dem Bild der Stand der Furtwanger Firma Koepfer. Bilder: Praxedis Dorer schulrektor Jürgen Kemmelmeier. Dass auch die hiesige Region mit ausgezeichneten Firmen aufwarten kann, war beim Rundgang durch die Gänge schnell klar. Als einer der wenigen Handwerksbetriebe war die Furtwanger Firma Hermann dabei. Martin Burger, Jugendvertreter im Betriebsrat, notierte immer wieder die Namen der Interessierten für ein Praktikum. „Nicht jedem liegt die Arbeit auf dem Bau, aber so haben wir schon viele Lehrlinge gefunden“ betonte er. Wer schon in der achten Klasse so genau wie Jan Bausch weiß, was er einmal werden möchte, kann sich glücklich schätzen. Für ihn steht fest, dass er als Zimmermann sein Geld verdienen wird. Mit dem von der Schule ausgearbeiteten Fragebogen bahnte er sich einen Weg durch die Stände, informierte sich und beantwortete die Fragen, die später im Unterricht durchgearbeitet werden. Auch Yannik Straub machte die Runde und ließ sich die Ausbildung zum Industriemechaniker von mehreren Firmen erklären. „Von alleine kommen die Azubis nicht mehr“ wusste Kathrin Zeifang von der Firma WiHA aus Schonach, denn die geburtenschwachen Jahrgänge machen den Firmen zu schaffen. Ihre Firma beteiligte sich zum ersten Mal an der Berufsbildungsmesse. (pdo) Befragungen starten im Mai. Seite 2 ------------------------------------------------- Gütenbach GEMEINDERAT Einladung zur Sitzung Seite 4 ------------------------------------------------AMTLICHES Feuerwehrsatzung Seite 8/9 ------------------------------------------------- Vöhrenbach GEMEINDERAT Einladung zur Sitzung. BLUTSPENDEREHRUNG Hermann Bröde wird für 100 Blutspenden geehrt. Seite 5 ------------------------------------------------- 2 Aus Furtwangen 13. Mai 2015 Bregtalkurier Nr. 20 Tag der Städtebauförderung Am 15. Mai Wenig Interesse Steuertermin Furtwangen – Die Stadtverwaltung macht auf den Steuertermin 15. Mai aufmerksam. Zu diesem Termin wird die zweite Rate Grundsteuer (außer Jahreszahler) sowie Gewerbesteuer fällig. Um negative Folgen eines Zahlungsverzuges zu vermeiden, wird empfohlen, dem Steueramt oder der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Für eventuelle Rückfragen steht Monja Bornhauser unter Telefon 939-152 zur Verfügung. Die Resonanz zum „Gespräch zur Marktzeit“, wie die Veranstaltung im Bürgersaal am Tag der Städtebauförderung betitelt wurde, war mehr als gering. Nur eine Handvoll Bürger fanden sich ein. Oberes Bregtal – Die drei Bregtal Bürgermeister Josef Herdner, Robert Strumberger und Rolf Breisacher waren enttäuscht, denn mit nur wenigen Interessierten im Publikum hörten sie den Ausführungen von Markus Lämmle von der Kommunalentwicklung Stuttgart zu, was er über die städtebaulichen Entwicklungen von Furtwangen, Vöhrenbach und Gütenbach zu berichten hatte. Im April 2012 hatten die benachbarten Kommunen im Bregtal die Zusage zur Aufnahme in das Sanierungsprogramm für kleinere Städte und Gemeinden „LRP interkommunales handeln“ vom Ministerium für Finanz und Wirtschaft Baden-Württemberg erhalten und somit ein Pilotprojekt in Baden-Württemberginitiiert. Um ein gesamtheitliches Konzept zu entwickeln müssen viele Handlungsfelder berücksichtigt und Neuordnungsschwerpunkte gesucht werden. Eine Kurzvorstellung aller drei Kommunen folgte. „Die Menschen bleiben nur, wenn es Arbeit gibt und die Infrastruktur stimmt“ darüber sind sich die Bürgermeister einig. An Stellwänden waren die jeweils geplanten Sanierungsgebiete zu besichtigen: Furtwangen Innenstadt II, Vöhrenbach Stadtkern III und Gütenbach Ortskern I. (pdo) Rudolf Dilger sowie das Ehepaar Hönig schauen sich die Projekte an den Stellwänden an. Bild: Dorer Am 21. Mai Rentenberatung Die ganze Welt feiert mit: Nicht nur fruchtigen Sangria, sondern auch leckere Tortilla Patata und andere spanische Spezialitäten offerieren Cablos, Aritz, Ivan, Mikel und Eneko an ihrem Stand beim International Festival am Samstag auf dem Robert-Gerwig-Platz. Im Kreis hatten die Studierenden aus Ägypten, Ungarn, China, Indien, Brasilien etc. ihre Stände aufgestellt. „Kamerun tanzt, Kenia singt“ kündete Patrizia an und so herrschte eine tolle Stimmung bei herrlichem Wetter. Die vielen Besucher genossen die kulinarische und musikalische Vielfalt, die von Blues-Sänger Gary White bestens ergänzt wurde. Bild: Praxedis Dorer Standortoffensive Innenstadt Furtwangen Befragungen starten im Mai Wie ist die Einzelhandelssituation in Furtwangen zu bewerten? In welchen Angebotsbereichen bestehen heute noch Entwicklungsund Ansiedlungspotenziale? Was wären Entwicklungs- und Vermarktungsoptionen speziell für bestehende Leerstände in Furtwangen? Dies sind nur einige der Fragen, die mit der „Standortoffensive Innenstadt Furtwangen“ beantwortet werden sollen. Furtwangen – Im Rahmen des Projektes startet Mitte Mai 2015 die Bestandsaufnahme mit mündlichen Befragungen aller Einzelhandelsbetriebe in der Stadt Furtwangen. Durchgeführt wird das Projekt von der Stadtverwaltung Furtwangen und dem Verein der Unternehmer und freien Berufe in Furtwangen und Gütenbach e.V. (VDU) gemeinsam mit der imakomm AKADEMIE GmbH aus Aalen. „Kein Gutachten, sondern ein belastbares Konzept mit konkreten Maßnahmen, wie wir die Rahmenbedingungen an unserem Einzelhandelsstand- ort zukunftsfähig machen können, das ist das Ziel“, erläutert Bürgermeister Josef Herdner Sinn und Zweck der jüngst in Auftrag gegebenen „Standortoffensive Innenstadt Furtwangen“. Neben der Berechnung von Entwicklungspotenzialen sollen auch Entwicklungsoptionen für bestimmte Standortlagen erarbeitet werden. Doch nicht überall macht Einzelhandel künftig Sinn. Daher soll speziell für die Innenstadt ein so genanntes „funktionsräumliches Entwicklungskonzept“ auch Alternativen zu einer Einzelhandelsentwicklung – beispielsweise aus den Bereichen Gastronomie, Dienstleistungen usw. – aufzeigen. Eine wichtige Basis für das Konzept ist die Einbindung der bestehenden Einzelhandelsbetriebe im gesamten Stadtgebiet. Daher starten ab Mitte Mai mündliche Kurzbefragungen aller Händler in Furtwangen. Zentrale Inhalte der wenigen Fragen: Angaben zur Verkaufsfläche, zur Kundenherkunft, aber auch etwaige geplante Veränderungen am Standort. Die Kurzinterviews dauern maximal drei bis fünf Minuten. Mitarbeiter der imakomm AKADEMIE suchen hierfür die Ladengeschäfte der Betriebe auf. „Selbstverständlich behandeln wir die Angaben der einzelnen Betriebe absolut vertraulich. Die Angaben liegen dann auch nur der imakomm AKADEMIE vor. Im Konzept werden nur statistisch aggregierte Daten verwendet, außer der imakomm AKADEMIE erhält niemand Einblick in Einzelangaben“, erläutert Projektleiter Matthias Prüller von der imakomm AKADEMIE. Erarbeitet wird das Konzept von der imakomm AKADEMIE GmbH aus Aalen, die mittlerweile über 300 Kommunen v.a. im süddeutschen Raum gerade auch bei der Einzelhandelsentwicklung und im Leerstandsmanagement begleitet hat. Bei Fragen zum Projekt kann man sich an die Stadt Furtwangen im Schwarzwald, Christine Kaltenbach, Telefon 07723/939-103, E-Mail: [email protected] oder Michael Schlageter, Telefon 07723/939-131, E-Mail: [email protected]. Südbadische Meister Besuch beim Schuh Doc: Die Vorschulkinder vom Kindergarten St. Nikolaus in Schönenbach besuchten gemeinsam mit ihrer Erzieherin Sigrid Risle den „Schuh Doc" in Furtwangen. Hier konnten die Kinder den Arbeitsalltag von Jens Kronester, gelernter Orthopädieschuhmacher, hautnah erleben. Er freute sich sehr über den Besuch und zeigte ihnen, wie ein Absatz ausgebessert wird und wie ein Riemen repariert wird. Dabei kamen die Nähmaschine, die Schleifmaschine und sogar die Presse zum Einsatz. Die Kinder waren begeistert, hatten sie doch gerade im Kindergarten das Schuhebinden gelernt. Hochschulkontaktbörse Suchen und finden Philipp Schreihing (rechts) gibt sein Erfahrungen als Praktikant an einen Besucher weiter. Bild: Dorer Die Hochschulkontaktbörse am Campus Furtwangen zieht immer größere Kreise. Über 80 Aussteller präsentierten sich in den Gängen der Hochschule und warben um Absolventen. Erfolgreich Furtwangen – Kürzlich war der SV69 Furtwangen Ausrichter der Südbadischen Meisterschaften im Rasenkraftsport. Es gingen Sportler aus St.Georgen, Triberg, Langenbrand und vom SV 69 an den Start. Vom SV 69 gingen fünf Sportler (innen) an den Start und konnten drei Titel in Furtwangen lassen. Sigrid Bergander hatte Pech und holte sich bei der ersten Disziplin eine Zerrung. Den Titel holten sich: Jochen Kleiser bei den M.Jugend B – 72kg ( Hammerwerfen mit persönlicher Bestleistung 28,34m, Gewichtwerfen 14,20m, Steinstoßen 6,21m). Annika Burgbacher bei den W.Jugend B + 65kg (Hammerwerfen 30,25m, Gewichtwerfen 16,62m, Steinstoßen 7,20m). Luzia Burgbacher bei den Seniorinnen 3 – 63kg (Hammerwerfen 37,55m, Gewichtwerfen 22,04m, Steinstoßen 10,39m). Platz 2 belegte Norbert Kleiser bei den Senioren 3 + 87kg (Hammerwerfen 26,47m, Gewichtwerfen 12,06m, Steinstoßen 7,63m). Furtwangen – Gerhard Messmer von der Deutschen Rentenversicherung bietet zweimal monatlich Beratungstermine zur Rentenberatung in Furtwangen an. Der nächste Beratungstermin findet am 21. Mai im Besprechungszimmer 2 des Rathauses in Furtwangen statt. Von 14 bis 16 Uhr können Rentenanträge oder Anträge auf Kontenklärung gestellt, Kindererziehungszeiten, Schulund Studienzeiten erfasst oder Lücken im Versicherungsverlauf geschlossen werden. Natürlich steht Gerhard Messmer auch für sonstige Anliegen rund um das Thema Rente zur Verfügung. Aufgrund der großen Nachfrage ist eine vorherige Terminabsprache notwendig. Termine können unter Telefon 0771/89751098 vereinbart werden. Zum Beratungstermin sind der Personalausweis und die Rentenversicherungsunterlagen mitzubringen. Glückwünsche überbracht: Eva Heller feierte diese Tage ihr 25 jähriges Dienstjubiläum. Sie arbeitete zunächst 18 Monate in Köln im St. Josefshaus. Die restliche Zeit verbrachte sie im Kindergarten St. Andreas in Neukirch. Im Bild von links hinten Lena, vorne Malin, Eva Heller, hinten Robin, vorne Niko und ganz rechts Bennet. Furtwangen – Bei der Hochschulkontaktbörse können Studierende eine Verbindung mit den Unternehmen knüpfen und sich im persönlichen Gespräch Einblicke in das spätere Berufsleben geben lassen. Verantwortliche aus Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungen standen am Donnerstag für Gespräche bereit und gaben über Job- und Praktikaangebote sowie Themen für Bachelor- bzw. Masterthesis Auskunft. Dicht umlagerten die Studierenden die Stände und informierten sich über mögliche Berufschancen. Zwei Mal jährlich veranstaltet die Hochschule eine solche Kontaktbörse und die Ausstellungsplätze sind schnell vergeben. Auch Firmen aus der Region waren vor Ort und warben um die künftigen Mitarbeiter. „Man muss schon selbst was tun, um qualifizierte Mitarbeiter zu bekommen“ so ein Firmenvertreter und schon erkundigte er sich beim nächsten Besucher nach Studiengang und Berufsziel. Gut bepackt mit Werbegeschenken und Prospektmaterial hatten die Studierenden jedenfalls jede Menge Auswahl. (pdo) Bregtalkurier Nr. 20 Termine / Veranstaltungen Gesangverein Schönenbach Info: Nähere Auskünfte erteilt der Vorsitzende des Gesangverein Schönenbach Lothar Dilger unter Telefon 07723/2530. Im Guckloch-Kino Zwei tolle Filme laufen Furtwangen – Das Guckloch-Kino zeigt am Donnerstag, 14. Mai, um 20 Uhr den Film „Sauacker“. Die schwäbische Bauersfamilie Kienle versinkt immer mehr in Schulden. Nun geraten auch noch Vater und Sohn aneinander, die den Hof beide auf ihre Weise retten wollen: Während der 30-jährige Jungbauer Philipp den Betrieb moderner gestalten will, hält Vater Konrad an der alten Tradition fest – immerhin existiert der Hof bereits seit 300 Jahren. Der deutsche Film von Tobias Müller ist ein sympathischer Dokumentarfilm über eine Vater-Sohn-Beziehung, die durch die ökonomische Notlage des familieneigenen Landwirtschaftsbetriebs auf eine harte Probe gestellt wird. Der Film hat eine Spiellänge von 85 Minuten. Am Samstag, 16. Mai, läuft um 15 Uhr im Guckloch-Kinderkino mit „Pippi Langstrumpf“ einen Kinderfilm-Klassiker. Die wohlerzogenen Geschwister Tommy und Annika sehnen sich nach Abwechslung in ihrem Dorf. Der Wunsch geht in Erfüllung als eines Tages ein kleines, rothaariges Mädchen angeritten kommt: Pippi Langstrumpf, sie zieht mit Pferd kleiner Onkel und Äffchen Herr Nilson in die leer stehende Villa Kunterbunt ein. Erzieherin Prüsselius vom Jugendamt ist Pippis elternloser Lebensstil ein Dorn im Auge, aber Pippi ist den Erwachsenen an Kraft und List haushoch überlegen. Der deutsch/schwedische Film von Olle Hellbom hat eine Spiellänge von 82 Minuten und wird großen wie kleinen Kinogängern ab sechs Jahren empfohlen. 3 Termine Gastsänger gesucht Schönenbach – Der Gesangverein Schönenbach hat wieder einen gesanglichen Leckerbissen geplant. Man will am Sonntag, 25. Oktober, um 18 Uhr im Pfarrsaal in Furtwangen ein Konzert geben unter dem Namen „Musiktheater“. Es sollen dabei bekannte und beliebte Melodien aus Operette und Musicals zu Gehör kommen. Das Konzert wird unter Leitung von Sabine Kienzler stehen. Allerdings ist der Gesangverein für diese Veranstaltung dringend auf Gastsängerinnen und Gastsänger angewiesen. Alle, denen eine solche Aufgabe Spaß machen würde und die gerne bereit wären den Gesangverein Schönenbach zu unterstützen, sollen einfach zur ersten Probe vorbeikommen, die am Dienstag, 9. Juni, um 20 Uhr im Dorfgemeinschaftsraum bei der Kirche stattfindet. Es sind keine Voraussetzungen wie zum Beispiel Notenkenntnisse erforderlich – nur Spaß am Singen. 13. Mai 2015 ■ Katholische Bücherei: Im Pfarrzentrum St. Cyriak geöffnet montags und mittwochs von 15 bis 18 Uhr. ■ AWO: Am Donnerstag, 14. Mai, bleibt das AWO-Stüble geschlossen. ■ SV 69: Schießwettbewerb am Freitag, 15. Mai, für Mitglieder im Schützenhaus. ■ Kolpingfamilie: Wanderung an den Ettenberg zur Einweihung der Hofkapelle am Sonntag, 17. Mai, um 10.30 Uhr. Treffpunkt ist bei der Schreinerei Schwer um 9.30 Uhr. Gäste sind willkommen. ■ Katholische Frauengemeinschaft: Maiandacht am Montag, 18. Mai, um 18.30 Uhr in der Fatimakapelle. ■ Müttertreff La Leche Liga: Treffen am Dienstag, 19. Mai, um 9.30 Uhr bei Regina Straub (07723/7111), Im Mäderstal 11. Thema ist „Angewöhnen – Abgewöhnen“. Unter dem Motto „Schlag auf Schlag“ findet am Sonntag, 17. Mai, um 17 Uhr in der Stadthalle in St. Georgen ein außergewöhnliches Schlagzeugkonzert statt. Jens Willi, Schlagzeuglehrer an der Jugendmusikschule St. Georgen-Furtwangen und an der Kunst- und Musikschule Donaueschingen, hat mit seinen Schlagzeugschülern ein interessantes und abwechslungsreiches Programm auf die Beine gestellt. Neben den klassischen Schlagzeuginstrumenten werden auch Alltagsgegenstände zu Trommeln umfunktioniert. Auf die vielseitigen Klänge darf man gespannt sein. Vom „Schlagzeugneuling“ bis hin zu den ersten Bundespreisträgern von Jugend musiziert tragen alle dazu bei, dass das Konzert zu einem ganz besonderen Klangerlebnis wird. Der Eintritt ist frei. Neue Big-Band des Otto-Hahn-Gymnasiums auf Kulturtrip - Konzert am 20. Mai OHG-Musiker proben in Stuttgart Das lange Wochenende um den 1. Mai nutzten die Top-Musiker der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums und der Realschule für ein erlebnisreiches Probenwochenende in der Landeshauptstadt. Furtwangen – Von Donnerstag bis Sonntag wurden nicht nur groovige Big-Band-Arrangements von Duke Ellington von den OHG-Schülern geprobt. Es gab auch reichlich Gelegenheit, das hochkarätige kulturelle Angebot vor Ort zu nutzen. Neben einem Besuch des international bekannten Mercedes-Benz-Museums stand die breite Erkundung des Staatstheaters auf dem Programm. Die junge Opernhaus-Produzentin Nena Wunder führte die jungen Musiker mit Informationen aus erster Hand durch den gesamten Backstagebereich von BadenWürttembergs renommiertester Opernbühne. Der Licht- und Soundcheck für die abendliche Vorstellung wurde mitverfolgt und es bestand Gelegenheit, z.B. ein 10 kg schweres Barockkostüm in die Hand zu nehmen sowie die Entstehung von hausgroßen Kulissen, die täglich zweimal ausgetauscht werden, nachzuvollziehen. Bei der abendlichen Vorstellung mit Verdis Bearbeitung von Schillers „Kabale und Liebe“ staunten die Opernneulinge über das gewaltige Stimmvolumen der Sänger, die auf jedem der 1500 Sitzplätze ohne Mikrofon „Gänsehautfeeling“ erzeugen konnten. ■ Nachmittagswanderung: Erika Moser führt die Wanderer am Dienstag, 19. Mai, zum Gasthaus Bergstüble. Treffpunkt ist um 14 Uhr bei der Tourist-Info. ■ Hochschule: Ringvorlesung zum Thema „Suchtprävention in verschiedenen Settings“ am Mittwoch, 20. Mai, von 17.30 bis 19 Uhr im O-Bau, Luisenstraße, Hörsaal O0.10. ■ Katholische Frauengemeinschaft: Generalversammlung am Donnerstag, 21. Mai, um 15 Uhr im Gasthaus Bad. ■ Kulturfabrik: Am Freitag, 22. Mai, um 20 Uhr gastiert das Pop-Jazz Quartett Ira’s World in Furtwangen. Karten gibt es an den bekannten Vorverkaufsstellen. ■ Junge Egerländer: Konzert in der Festhalle Furtwangen am Samstag, 23. Mai, um 20 Uhr. Karten gibt es im Vorverkauf bei der Tankstelle Buschbacher und RutschmannOptik, unter www.junge-egerlaender.de sowie bei Timo Hieske (0151 27006883). NEUKIRCH ■ Bücherei: Im Rathaus geöffnet am Montag und Donnerstag von 17 bis 18 Uhr. SCHÖNENBACH ■ Sportfreunde: Heimspiel der D-Jugend am Mittwoch, 13. Mai, um 18.15 Uhr gegen Niedereschach. Die erste Mannschaft spielt im Anschluss um 19.30 Uhr gegen Rietheim. Die A-Jugend trifft am Samstag, 16. Mai, um 15.30 Uhr auf den SG Weiler. Die erste Mannschaft spielt am Sonntag, 17. Mai, um 15 Uhr gegen Nussbach. Die Reservemannschaften stehen sich bereits um 13.15 Uhr gegenüber. Am Mittwoch, 20. Mai, um 19.30 Uhr trifft die zweite Mannschaft auf Rietheim. OHG-Schüler besuchen die Landeshauptstadt. Ganz andere „Bauchgefühle“ kamen bei einer Achterbahnfahrt auf den Cannstädter Vasen auf. Die Jugendherberge war in Sicht- und Hörweite des berühmten Frühlingsfests, so dass man nach dem Mittagessen mal soeben für ein halbes Stündchen in die Geisterbahn oder ins Festzelt gehen konnte. Frühjahrskonzert Zum OHG-Frühlingskonzert am Mittwoch, 20. Mai, um 19 Uhr in der Aula des OHG laden die Musiker die Bevölkerung ein. Die Ergebnisse der intensiven Probenarbeit werden beim OHGFrühlingskonzert zu hören sein. an- spruchsvolle Arrangements von Duke Ellington und der Evergreen „Big Spender“. Auch Landessieger von „Jugend musiziert“ freuen sich auf zahlreiche Zuhörer, so etwa Sven Morutzan (Klavier, Kl. 6), Kai Vollprecht (Marimbaphon, Kl. 11) und Sarah Schirmaier (Klavier, Kl. 11). Für die musikpädagogische Arbeit an der Basis steht die Mitwirkung der OHG-Bläserklassen und für moderne integrative Pädagogik die Inklusionsband „Rolling Bowling“. Die Bewirtung übernimmt die SMV, Spenden zugunsten der Nachwuchsarbeit sind erbeten. ■ Senioren: Halbtagesfahrt an den Hochrhein mit Freunden am Donnerstag, 21. Mai. Ziel ist Küssaberg. Abfahrt: 12.30 Uhr Ilbenstraße in Furtwangen, 12.35 Uhr Busbahnhof, 12.40 Uhr Gasthaus Löwen Schönenbach und im Untertal. Dazwischen werden alle üblichen Haltestellen angefahren. Anmeldungen sind möglich bei Klaus Hettich, (07723/ 7935) und Veronika Dufner (07723/7487). UMLAND ■ Landesseniorenverband: Fahrt an den Kaiserstuhl am Mittwoch, 27. Mai. Anmeldung bis 21. Mai, unter Telefon 07702/2440 oder 07721/73969. VHS ■ Jodeln: Mit Barbara Lexa am Samstag, 16. Mai, von 13 bis 18 Uhr im Landgasthof Thälerhäusle Ochsen. Benefizveranstaltung der Kirchengemeinden in der evangelischen Kirche ■ Vortrag: Alexander Dietz referiert zum Thema „Der Weg zu Hause den Lebensabend in Selbstständigkeit zu beschließen“ am Montag, 18. Mai, 15 Uhr im Kunstraum der VHS. Konzert für Nepal am 13. Mai ■ Spanischkurs: „Konversationskurs Spanisch“ unter der Leitung von Margit Zähringer ab Mittwoch, 20. Mai, 19.30 Uhr in der VHS. Musikalische Darbietungen sowie Berichte und Bilder erzählen am Mittwoch 13. Mai, über Nepal. Der Erlös des Konzertes kommt den Menschen vor Ort zu Gute. Oberes Bregtal – Benefizveranstaltung der Kirchengemeinden mit musikalischen Darbietungen sowie Berichten und Bildern. Tausende Tote, verschüttete Dörfer, eingestürzte Tempel, zerstörte Existenzen und Hoffnungen – das ganze Ausmaß des Erdbebens in Nepal wird wohl erst in einigen Wochen erkennbar werden. Auch angesichts des drohenden Monsuns ist schnelle Hilfe angesagt. Nicht weniger wichtig ist die langfristige Hilfe zum Wiederaufbau und zur Existenzsiche- Hilfe für Nepal mit einem Konzert. rung der Not leidenden Bevölkerung. Musikerinnen und Musiker aus der Region haben sich spontan bereit erklärt, ein vielfältiges Konzert zu gestalten. Richard und Kordula Kugele, die viele Jahre in Nepal in der Entwicklungszusammenarbeit tätig waren, werden über Nepal berichten und Bilder zeigen sowie Möglichkeiten zu direkter Hilfe aufzeigen. Die Evangelische Kirchengemeinde, die Seelsorgeeinheit Bregtal und die Alt-Katholische Kirchengemeinde laden zu dieser NepalBenefizveranstaltung ein. Sie findet statt am Mittwoch 13. Mai, um 20 Uhr in der Evangelischen Kirche in Furtwangen, Baumannstraße 33. Der Erlös des Konzertes kommt den Menschen vor Ort zu Gute. Kinder in der Pubertät Vortrag Schwarzwald-Baar-Kreis – Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (BEKJ) mit der Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF) des Schwarzwald-Baar-Kreises lädt alle Eltern zur Vortragsreihe ein. Nächste Termin ist am Donnerstag, 21. Mai, um 19.30 Uhr in der Außenstelle des Landratsamtes, Am Hoptbühl 5 in VS-Villingen, Raum 222 zum Thema „Kinder in der Pubertät“ statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Veranstaltung ist kostenlos. 4 Aus Gütenbach 13. Mai 2015 Gemeinde Gütenbach Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Gemeinderatssitzung Am Mittwoch, 20. Mai 2015, findet im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, zu der ich hiermit einlade. Beginn ist um 19:00 Uhr. Tagesordnung: 1. Ortskernsanierung „Ortskern I“ a) Zusammenfassung des bisherigen Verfahrensstandes (GEK, ISEK, VU; Bürgerbeteiligung) b) Entscheidung über Gebietsabgrenzung, Neuordnungskonzept, Finanzierung, Laufzeit, Verfahrenswahl c) Festlegung der Fördergrundsätze für Privatmaßnahmen d) Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ortsmitte I 2. Inhalt und Termin für Bürgerversammlung 3. Beauftragung Landschaftsplanung 4. Reparatur Radlader 5. Erneuerung Stromanschluss Festplatz 6. Einsatz des Splittzuges 7. Bauanträge, Bauvoranfragen a) Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Lagerschopfs für Holz und Heu auf Flst.Nr. 185, Obereckhof 4 b) Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung des Garagenblocks als Lagerraum für Heu und Futtervorräte auf Flst.Nr. 70, Grundtal 3 8. Verschiedenes 9. Bekanntgaben, Anträge und Anfragen 10. Fragestunde. Die Bevölkerung ist eingeladen, den Beratungen des Gemeinderates zu folgen. Eine nicht-öffentliche Sitzung schließt sich an. Rolf Breisacher, Bürgermeister Grund- und Gewerbesteuer Fälligkeit Gütenbach – Das Steueramt macht darauf aufmerksam, dass zum 15. Mai 2015 die Grundsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlung für das III. Quartal fällig werden. Sofern eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, ist dies nur eine Information. Die Barzahler werden gebeten die fällige Grund-/Gewerbesteuer fristgerecht zu überweisen, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Grundtal- und Höhenweg ist am Sonntag gesperrt Wegen Kapelleneinweihung Gütenbach – Am kommenden Sonntag, 17. Mai, findet um 10.30 Uhr die Einweihung der neu erbauten Marienkapelle am Ettenberghof statt. Im Anschluss an eine Eucharistiefeier zur Einweihung soll eine kleine Feier am Standort der Kapelle am Hofgebäude erfolgen. Die Abhaltung der Veranstaltung macht eine Straßensperrung für den Grundtalweg vom Ort ab dem Gebäude: „Grundtal 8“ (Haus Braun) sowie des Höhenweges aus Richtung: „L173“/Gewerbegebiet ab der Wegeabzweigung: „Gewerbegebiet/Höhen- weg“ erforderlich. Die Sperrung wird für die Zeit von 7 bis 16 Uhr eingerichtet. Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Anfahrt mit PKW zur Kapelle/Ettenberg ist für die Besucher nicht möglich ist! Ab dem Gewerbegebiet ist ein Fahrdienst eingerichtet. Die Anfahrt zur Kapelle hat ausschließlich aus Richtung „L173/Gewerbegebiet Ob der Eck“ zu erfolgen. Die Gemeindeverwaltung bittet die Bevölkerung um Verständnis für die vorübergehende Sperrung der Straße aus diesem Anlass. Termine GÜTENBACH ■ Rathaus: Am Freitag, 15. Mai ist das Rathaus geschlossen. ■ Dorfcafé: Geöffnet Mittwoch bis Sonntag jeweils von 14 bis 18 Uhr. Der Strick- und Häkelnachmittag immer donnerstags. ■ Rentner: Fahrt am Mittwoch, 13. Mai, nach Rastatt. Die Abfahrt vor dem Rathaus wurde um eine halbe Stunde vorverlegt auf 11.30 Uhr. ■ Sportkegelclub: Vatertagshock am Donnerstag, 14. Mai, ab 10 Uhr auf dem Festplatz in Gütenbach. Die ganze Bevölkerung ist dazu eingeladen. ■ Ski-Club: Tageswanderung am Donnerstag, 14. Mai. Die Wanderstrecke wird der Wetterlage angepasst. Ziel ist der Vatertagshock im Fallengrund. Hierzu sind alle Wanderfreunde und Gäste eingeladen. Treffpunkt ist um 10.30 Uhr am Rathaus. ■ Verein zur Förderung der Blasmusik und Jugendausbildung: Vatertagshock auf dem Fallengrund am Donnerstag, 14. Mai, ab 10 Uhr. ■ Schwarzwaldverein: Tageswanderung auf dem Zweitälersteig am Freitag, 15. Mai. Die vierte Etappe führt von Oberprechtal -Wittenbach hinauf zum Huberfelsen, weiter zu den Prechtaler Schanzen und zum Landwassereck. Die Heidburg und das Biereck liegen am Weg zum Tagesziel Höhenhäuser. Da die An- und Rückfahrt organisiert werden muss ist eine Anmeldung beim Wanderführer Lorenz Wiehl (07723/4084) zwingend erforderlich. Rucksackverpflegung wird empfohlen. Die Gehzeit beträgt zirka acht Stunden. Abfahrt ist um 6.30 Uhr mit PKW beim Rathaus in Gütenbach. ■ FC04: Heimspiel am Sonntag, 17. Mai, gegen den FC Tennenbronn. Anspiel ist um 15.15 Uhr, um 13.15 Uhr spielen die zweiten Mannschaften. ■ Ettenberghof: Marienkapelleneinweihung am Sonntag, 17. Mai. Um 10.30 Uhr ist die Einweihungsmesse unter Mitwirkung des Kirchenchores Gütenbach und der Alphornbläser aus Schönwald. Der Skiclub Gütenbach bewirtet die Teilnehmer. ■ FC 04: Senioren-Nachmittag am Donnerstag, 21. Mai, Abfahrt ist um 13 Uhr beim Rathaus. Mit dem Bus geht es nach Freiburg zur Schauinsland-Bergbahn. Per Seilbahn oder wahlweise mit dem Bus wird zur Bergstation gefahren, dort ist eine Kaffee-Pause eingeplant ebenso eine Wanderung auf dem Gipfelrundweg, der eine herrliche Aussicht bis zu den Vogesen und Alpen bietet. Die Heimfahrt erfolgt über den Feldberg, kann aber je nach Wetterlage auch anders gestaltet werden. Die Schlussrast erfolgt im Landgasthof Bären in Gütenbach. Eine Anmeldung zur Fahrt ist nicht erforderlich. Nähere Informationen gibt es bei Alfred Hall unter Telefon 07723/3915 oder Reinhold Eschle, Telefon 07723/3742. Bregtalkurier Nr. 20 Ein rundum gelungenes Wochenende mit dem Akkordeonspielring Gütenbach Musik und flotteTänze Das Nachwuchsballett von Elke Provazi zeigt beim Muttertagskonzert erstmals sein Können. Ein buntes musikalisches Programm bot sich den Besuchern des Muttertagskonzerts des Akkordeonspielrings Gütenbach am Samstagabend in der Festhalle. Hans-Helmut Fahle führte durch das Programm, kommentierte die teils bekannten aber auch noch nie gehörten Melodien. Gütenbach – Melodien wie „La Storia" von Jacob de Haan haben sich beim Musikkonzerten etabliert, auch der Ohrwurm „Girls, Girls, Girls" sorgte für beste Unterhaltung. Höhepunkt war ein Medley aus Hits von Udo Jürgens. Hier zeigten die Mädchen des Nachwuchsballetts von Elke Provazi erstmals ihr Können. Bei „Aber bitte mit Sahne" sangen die sechs jungen Damen lauthals mit und führten in ihren Matrosenkleidchen einen tollen Tanz auf. Ein hübscher Brauch beim Muttertagskonzert ist die Verlosung von zwei Blumensträußen unter den anwesenden Damen. Mit der Zugabe „Böhmischer Traum" verabschiedeten sich die Musiker, luden aber noch zu einem Absacker in die Bar ein. Dirigent Michael Fehrenbach hatte in den letzten Wochen vermehrt mit seinen zwölf Musikern geprobt. „Ich mache mir immer schon das ganze Jahr über Gedanken über Stücke die wir vortragen können“, meint Fehrenbach. Außerdem kommt monatlich ein Katalog mit verschieden Musikstücken zu ihm nach Hause, teilweise mit Bild: Tatjana Eschle CD, auf der die Lieder vorab angehört werden können. Denn bei den oftmals lateinischen Namen fällt ein Erkennen etwaiger bekannter Stücke schwer. Die Vorsitzende des Akkordeonspielrings Monika Nopper gibt zu, sich nicht alle Namen merken zu können. „Oft sitzen wir selbst in einem Konzert und hören Stücke die wir schon gespielt haben. Dann überlegen wir, ob wir wohl besser waren“, sagt die Vorsitzende schmunzelnd. Der Sonntag startete mit dem Frühschoppenkonzert der Musikkapelle Gütenbach. Bei leckerem Mittagstisch und Kaffee und Kuchen genossen die zahlreichen Besucher den sonnigen Muttertag. Bei der Tombola winkten tolle Preise. Förderrahmen für private Sanierungsvorhaben in der Sitzung diskutiert Themen aus dem Gemeinderat Der Gemeinderat hat die allgemeinen Förderbedingungen für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet festzulegen. Entsprechende Vorschläge der Verwaltung waren daher Gegenstand der Beratungen in der letzten Gemeinderatssitzung. Gütenbach – Das Sanierungsprojekt „Ortskern I“ wurde in das Programm für kleinere Städte und Gemeinden (LRP) mit der Zielsetzung des Erhalts der Bausubstanz aufgenommen. Eine Kernortverbesserung ist in der Praxis nur durch ein Bündel aus öffentlichen und privaten Vorhaben erfolgreich. Der alleinige Einsatz von Finanzmitteln in kommunale Projekte führt zur Schieflage der Infrastruktur im Verhältnis zu den Wohn- und Arbeitsbedingungen der Bürgerschaft sowie gegenüber dem Ortsbild, das sich aus überwiegend privaten Anwesen zusammensetzt und das baukulturelle Erbe und damit auch die Grundlage der Fremdenverkehrsfunktion der Gemeinde darstellt. Trotz der zunächst auf 600.000 Euro begrenzten Netto-Finanzhilfe sind daher konkrete Regelungen der Verteilung der Fördermittel für Privatmaßnahmen als Anreiz- und Steuerungsfunktion geboten, um zum Einen ausreichende Spielräume für die öffentlichen Projekte zu gewährleisten und zum Anderen eine Ausgewogenheit des gesamten Maßnahmenbündels bzw. der Fördermittelverwendung sicher zu stellen. Somit hat die Verwaltung für private Modernisierungsmaßnahmen, die den städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde entsprechen, vorgeschlagen, den Fördersatz auf pauschal 25 % der förderfähigen Kosten, unabhängig von der vorhandenen Nutzung festzuschreiben, um die Wohn- und Versorgungsstruktur gleichermaßen verbessern zu können. Des Weiteren ist eine Zuschussobergrenze von 30.000 Euro je Einzelmaßnahme bei maximal förderfähigen Kosten von 120.000 Euro und eine Mindestschwelle an förderfähigem Aufwand von 15.000 Euro vorgesehen, um eine breit Auch die Grundstücke entlang des Vordertals gehören zum Großteil zum geplanten Sanierungsgebiet „Ortskern I“ der Gemeinde. gestreute Mittelverteilung sowie die umfassende Gebäudesanierung sicher zu stellen. In Beachtung des Schutzauftrags der Gemeinde für städtebaulich wertvolle, vor allem denkmalgeschützte Gebäude, kann diese Regelförderung durch begründete Einzelfallentscheidung des Gemeinderats im Rahmen der Städtebauförderrichtlinien erhöht werden. Bürgermeister Rolf Breisacher hält diesen mittleren Förderrahmen grundsätzlich für passend und sieht darin ausreichend finanzielle Anreize für die Gütenbacher Hausbesitzer, weshalb er diese Sätze dem Gemeinderat so vorstellte. Wie er erläuterte trägt die Gemeinde im Normalfall vierzig Prozent des Zuschussbetrags, der Rest wird vom Fördergeber beigesteuert. Dennoch fehlten natürlich die an Private ausgeschütteten Mittel zunächst bei der Sanierung der kommunalen Objekte. Wie Karl-Christian Fock von der Kommunalentwicklung (KE) ergänzte, bestehen aber gute Chancen, dass der bisherige Förderrahmen von jetzt schon einer Million Euro in den Folgejahren aufgestockt wird, wenn das Sanierungsprojekt erst einmal läuft. Bei Abbruchmaßnahmen von privaten Gebäuden oder Gebäudeteilen, die zur Erreichung der gemeindlichen Sanierungsziele erforderlich sind, sollen die reinen Ab- bruchkosten mit Nebenkosten sogar bis zur vollen Höhe entschädigt werden können, um die Innenentwicklung durch Folgebebauung zu stärken. Voraussetzung ist eine Einzelfallentscheidung des Gemeinderats sowie eine vertragliche Verpflichtung über die Folgebebauung des freigeräumten Grundstücks. Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte Karl-Christian Fock, dass die Abbruchkosten deshalb nicht gedeckelt sind, weil der dann später kommende private Neubau selbst in der Regel keine Förderung mehr erhält. Grundsätzlich ist zwar der reine Abriss von unattraktiven Gebäuden nicht förderfähig, hier müsse dann eben eine durchdachte Folgenutzung vorgesehen werden, die mit der Gemeinde abzustimmen ist. Zur Stärkung der Wohn- und Versorgungsstruktur und um den Erhalt der städtebaulich wertvollen Bausubstanz zu unterstützen, wird die Gemeinde ergänzend auch Bescheinigungen zur erhöhten steuerlichen Abschreibung – bei Vorlage der Voraussetzungen – ausstellen und alle interessierten Eigentümer zudem bei Ihren Vorhaben umfassend beraten. Der förmliche Beschluss über diese Fördersätze und die dazu notwendigen Voraussetzungen soll in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen. Bregtalkurier Nr. 20 Stadt Vöhrenbach Amtliche Bekanntmachungen Einladung Gemeinderat Es findet eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt am Mittwoch, den 20. Mai 2015 um 19.15 Uhr im Rathaus Vöhrenbach, Friedrichstr. 8, Bürgersaal. Hierzu werden Sie freundlich eingeladen. Aus Vöhrenbach 13. Mai 2015 5 Stadtmedaille und Ehrennadel in Gold für Hermann Bröde Spitze mit 100 Mal Vöhrenbach, 8. Mai 2015 Robert Strumberger, Bürgermeister Tagesordnung: I. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Bekanntgabe der öffentlichen Tagesordnung II. Bestimmung der Urkundspersonen III. Bürgerfrageviertelstunde IV. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen V. Sonstige Gegenstände: 1. Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Kriminalstatistik, Bericht Herr Udo Littwin, Leiter Polizeirevier, St. Georgen 2. Jahresrechnung 2014, Bildung von Haushaltsresten 3. Energiebericht 2012/13 4. Bekanntgaben, Verschiedenes Hinweis: Am selben Abend findet eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung statt. Sofern das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner Personen nicht entgegenstehen, werden in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse in einer der darauf folgenden öffentlichen Sitzungen bekannt gegeben. Einladung Ortschaftsrat Urach Am Montag, den 18.Mai 2015 findet im Sitzungszimmer des Gemeindehauses Urach, Alte Straße 16 eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates von Urach statt, zu der ich hiermit einlade. Beginn: 20:00 Uhr Urach, den 7.5.2015 - Martin Schneider, Ortsvorsteher Tagesordnung 1. Bauantrag: Joachim Dotter, Alte Strasse 1 - 78147 Vöhrenbach-Urach Neubau einer Doppelgarage 2. Bauantrag: Fritz Heizmann, Streichenbach 1 - 78147 Vöhrenbach-Urach Nachtrag Gartenhaus / Einzelschuppen 3. Verschiedenes und Bekanntgaben. Die Bevölkerung ist eingeladen, den Beratungen zu folgen Mit besten Wünschen ■ Furtwangen 15.5. Egon Dorer, Neuweg 2, 86 Jahre 15.5. August Muckle, Hinterbreg 9 A, 86 Jahre 15.5. Wolfram Liepelt, Buchenweg 4, 81 Jahre 15.5. Erika Kleiser, Neue Heimat 35, 78 Jahre 15.5. Max Mark, Bismarckstraße 42, 75 Jahre 16.5. Eberhard Austel, Grieshaberstraße 8, 90 Jahre 16.5. Franz Bachmann, Im Hohtal 5, 85 Jahre 16.5. Lothar Herr, Am Bodenwald 15, 85 Jahre 16.5. Harald Müller, Weiherstraße 36, 78 Jahre 17.5. Frieda Roeder, Rabenstraße 20, 88 Jahre 17.5. Humbert Franki, Katzensteigstraße 26, 85 Jahre 17.5. Ingrid Burt, Laulestraße 12, 72 Jahre 19.5. Elisabeth Burkhardt, Am Kirchberg 6, 93 Jahre 19.5. Dane Mihaljevic, Baumannstraße 26, 70 Jahre 20.5. Erika Dilger, Hinterschützenbach 19, 84 Jahre 20.5. Bianka Nemitz, Gartenstraße 16, 74 Jahre 21.5. Werner Bäuerle, Weiherstraße 24, 78 Jahre 21.5. Otto Weißer, Katzensteigstraße 12, 76 Jahre 21.5. Irmgard Dörfler, Carl-Diem-Straße 1, 75 Jahre 21.5. Hansjörg Herrmann, Katzensteigstraße 46, 72 Jahre Bei der Blutspenderehrung von links vorne Verena Schafranski, Andreas Weisser, Hermann Bröde, Karin Böhler und Horst Klein; hinten Michael Dotter (Bereitschaftsleitung), Thomas Zech (Vorsitzender DRK- Ortsverband) Fridolin Matt (Bereitschaftsleitung), Bürgermeister Robert Strumberger und Bärbel Fürderer. Bild: Dorer Hermann Bröde ist mit 100 Blutspenden der absolute Spitzenreiter bei der letzten Blutspenderehrung. Ihm und auch den anderen Geehrten gilt für ihre gelebte Nächstenliebe größte Anerkennung. Vöhrenbach – „Was hätte es für Konsequenzen, wenn wir keine Blutspender hätten?“ fragte Bürgermeister Robert Strumberger in die kleine Runde, die sich im Trauzimmer eingefunden hatte. Immer stärker sei die Nachfrage nach Blut und so sei die Ehrung für mehrmaliges Blutspenden nicht zu unterschätzen. „Meine Mutter wollte wissen, welche Blutgruppe ich habe“ erinnerte sich Hermann Bröde, wie er an der ersten Blutspendeaktion teilnahm. Seither hat er 100 Mal sein „Rotes Gold“, wie es Bürgermeister Strumberger nennt, geliefert und damit insgesamt 50 Liter Blut gespendet. Dafür wurde er mit der Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und der Spendenzahl 100 sowie der Stadtmedaille in Gold ausgezeichnet. Für 25 Blutspenden erhielten Karin Böhler, Horst Klein und Verena Schafranski die Ehrennadel in Gold mit goldenem Loorbeerkranz. Andreas Weisser durfte die Ehrennadel in Gold für zehnmaliges Spenden von Bürgermeister Strumberger entgegennehmen, nachgereicht wird sie an Sabrina Schoch, Florian Scherzinger und Rita Hellbach. Vereinsaktion: Eine ausgeschlachtete Porsche Karosserie war wohl das spektakulärste Teil, das die Mitglieder der Burgzunft und Feuerwehr Hammereisenbach bei der Alteisensammlung in den Container wuchteten. Außerdem waren viele Teile von Hausrenovierungen unter anderem alte Dachrinnen, Blechteile und Heizkessel am Straßenrand zu finden. Dagegen fiel den Sammlern auf, dass weniger Fahrräder zur Entsorgung bereit standen. Zu den Helfern gehören auch Michael, David und Albert Willmann (von links). Bild: Hegenauer ■ Neukirch 17.5. Gertrud Zapf, Burgweg 3, 72 Jahre 20.5. Gerhard Bammert, Schwebeldobel 3, 82 Jahre Ärztliche und zahnärztliche Notdienste ■ Rohrbach 15.5. Linus Kern, Untertal 64, 85 Jahre ■ Schönenbach 16.5. Hildegard Wehrle, Josef-Zähringer-Straße 35, 76 Jahre Bereitschaftsplan für Furtwangen im Schwarzwald, Vöhrenbach, Gütenbach, Schönwald, Schonach, Triberg, St. Georgen, Königsfeld, Mönchweiler und Tennenbronn ■ Gütenbach 16.5. Siegfried Scherzinger, Hintertal 51, 72 Jahre, 17.5. Rosa Dorer, Hauptstraße 23, 76 Jahre Ärztlicher Notdienst: ■ Vöhrenbach 15.5. Mehmet Taskir, Krankenhausstraße 3, 76 Jahre 15.5. Erhard Zabka, Cornelius-Heine-Straße 36, 75 Jahre 17.5. Raymund Holler, Hansjakobstraße 42, 70 Jahre 18.5. Erich Willmann, Michael-Welte-Straße 33, 84 Jahre 18.5. Frida Fritschi, Herzogenweilerstraße 24, 83 Jahre 20.5. Heini Gralow, Schwimmbadstraße 8, 82 Jahre 20.5. Rosa Maria Guth, Silbergrubenweg 9, 71 Jahre 21.5. Anton Grossmann, Adolf-Beermann-Straße 9, 90 Jahre ■ Hammereisenbach 6.5. Bernhard Wichmann, Hauptstraße 55, 73 Jahre 16.5. Ursula Götz, Am Bahnhof 10, 76 Jahre 19.5. Reinhold Siedle, Bregenbach 11, 72 Jahre ■ Urach 20.5 Maria Willmann, Fahlenbachstraße 1, 85 Jahre ■ Goldene Hochzeit 20.5. Gisela und Alfred Peter Stolz, Lindenstraße 1/1, Furtwangen ■ Diamantene Hochzeit 20.5. Herbert und Frieda Scherzinger, Kälbergässle 49, Vöhrenbach Wir gratulieren allen Jubilaren und wünschen für den weiteren Lebensweg alle Gute! Dank galt nicht nur den Blutspendern, sondern auch den DRK-Helfern, die eine wichtige Institution in Vöhrenbach stellen. An der überwältigenden Spendenbereitschaft für das neue Fahrzeug sehe man die große Akzeptanz aus der Bevölkerung, so das Stadtoberhaupt. Drei Mal jährlich führt der DRK Ortsverein die Blutspendeaktion in Vöhrenbach durch, die nächste ist übrigens am Montag, 18. Mai. „Wir brauchen noch Helfer für die Küche und den Service“ betonte Bärbel Fürderer, denn das vielgelobte und beliebte Buffet zur Stärkung nach der Blutspende muss gerichtet werden. Wer das DRKTeam unterstützen möchte, kann sich bei ihr melden unter Telefon 07727/ 929867. (pdo) Telefon 01 80/5 19 29 24 10 Zahnärztlicher Notdienst: Telefon 01 80/3 22 25 55 65 In Furtwangen und Umgebung gibt es einen ärztlichen Notdienst von Freitag, 19 Uhr bis Montag, 8 Uhr, sowie einen zahnärztlichen Notdienst vom Samstag, 8 Uhr bis Montag, 8 Uhr. An den Feiertagen beginnt der ärztliche Notdienst am Vorabend um 19 Uhr, der zahnärztliche Notdienst am Feiertag um 8 Uhr, jeweils bis zum nächsten Morgen um 8 Uhr.Unter www.lak-bw.notdienst-portal.de kann man jederzeit die Notdienste der näheren und weiteren Umgebung von Furtwangen aufrufen. Krankentransporte: Rotes Kreuz, Telefon 1 92 22 Rettungsdienst im Notfall, Telefon 112 Apotheken-Bereitschaft: Die Apotheken haben jeweils ab 8.30 Uhr morgens bis zum nächsten Tag 8.30 Uhr morgens Bereitschaftsdienst. Den Apotheken-Bereitschaftsdienst versehen am: Donnerstag, 14. 5. Freitag, 15. 5. Samstag, 16. 5. Sonntag, 17. 5. Montag, 18. 5. Dienstag, 19. 5. Mittwoch, 20. 5. Donnerstag, 21. 5. Linden-Apotheke, Furtwangen Rathaus-Apotheke, St. Georgen Stadt-Apotheke, Vöhrenbach und Schwarzwald-Apotheke, Königsfeld St.-Georgs-Apotheke, St. Georgen Breg-Apotheke, Furtwangen Luzsche Stadt-Apotheke, Triberg Apotheke am Markt, Furtwangen. Am Nachmittag hat in Furtwangen die Apotheke am Markt geöffnet. Apotheke an der Lorenzkirche, St. Georgen Termine VÖHRENBACH ■ Stadtverwaltung: Am Freitag, 15. Mai, bleiben alle Dienststellen des Rathauses Vöhrenbach geschlossen. ■ Harmonikaverein: Jahreskonzert mit dem Zitherclub Furtwangen am Samstag, 16. Mai, um 20 Uhr in der Festhalle Vöhrenbach. ■ Josef-Hebting-Schule: Elternsprechstunde am Montag, 18. Mai, von 17 bis 20 Uhr. Alle Lehrkräfte stehen in beiden Schulhäusern zu Gesprächen zur Verfügung. Die Klassen 7/8 bewirten. ■ Aquavilla: Bahnhofstraße 2, 78112 St. Georgen, Telefon 07724/859810; 24-Stunden-Rufbereitschaft: 07722/8610. ■ Bücherei: Geöffnet im Pfarrzentrum Krone am Mittwoch, von 17.30 bis 19 Uhr, am Freitag von 15 bis 16 Uhr und am Sonntag von 10 bis 11 Uhr. ■ DRK: Blutspende am Montag, 18. Mai, von 15.30 bis 19.30 Uhr in der Festhalle. ■ Altenwerk: Spielenachmittag am Montag, 18. Mai, um 14 Uhr im Pfarrzentrum Krone. LANGENBACH ■ Jagdgenossenschaft: Jahreshauptversammlung am Freitag, 15. Mai, um 20 Uhr im Gasthaus zum Hirschen. 6 Aus der Region 13. Mai 2015 Bregtalkurier Nr. 20 Musikverein Hammereisenbach Sommerferienprogramm der Stadt Vöhrenbach Unterstützung erwünscht Vöhrenbach – Auch in diesem Jahr soll das Vöhrenbacher Sommerprogramm – für Groß und Klein aus nah und fern- wieder dafür sorgen, dass Kinder, Jugendliche, Familien und auch Erwachsene und Urlaubsgäste abwechslungsreiche, interessante und spannende Ferien in und um Vöhrenbach erleben können. Die Stadt gibt für die Sommerferien 2015 wieder ein Programmheft mit unterschiedlichen Angeboten zu den Themen Sport, Spiel, Spannung, Erlebnis, Natur und Wandern heraus und ist für Ideen zu weiteren Pro- Schnupperprobe grammpunkten mit Eigeninitiative bei deren Umsetzung dankbar. Alle Vereine, Institutionen, Gruppen, Firmen und Privatpersonen sind aufgerufen, sich mit einem selbst gestalteten, halboder ganztägigen Angebot am Sommerprogramm 2015 zu beteiligen. Info: Wer Interesse hat und einen Beitrag für das Sommerferienprogramm leisten möchte, kann sich im Rathaus bei Susanne SteuertNagy (07727/501114) melden. Zum Muttertag: Wenn in aller Herrgottsfrühe „Es steht eine Mühle im Schwarzwäldertal“ erklingt, dann weiß man in Hammereisenbach, es ist Muttertag. Auch in diesem Jahr weckten die Musikerinnen und Musiker die Mütter an ihrem Ehrentag sanft aus dem Schlaf. Eingeteilt in zwei Gruppen übermittelten sie an mehreren Stationen ihre musikalischen Glückwünsche. Bild: Carmen Hegenauer Nachruf Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig, erzählt von mir und traut euch zu lachen. Lasst mir einen Platz zwischen euch, so wie ich ihn im Leben hatte. Aus dem Kreis der Betriebsrentner verstarb unser langjähriger Mitarbeiter Bernhard Beyer Es schmerzt sehr, einen lieben Menschen zu verlieren. Es gibt uns aber Kraft und Trost, wie viele ihn gerne hatten. Wir danken allen für die tröstenden Worte, gesprochen oder geschrieben, für den Händedruck, wenn die Worte fehlten, für die Geldspenden und all denen, die ihn auf seinem letzten Weg begleitet haben. im Alter von 76 Jahren. Der Verstorbene war 25 Jahre in unserem Unternehmen beschäftigt, bevor er im Jahr 2002 in den wohlverdienten Ruhestand trat. Wir trauern mit den Angehörigen und werden dem Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. Vöhrenbach, im Mai 2015 Günther Huber Geschäftsleitung, Betriebsrat und Belegschaft der Firma Dold Kaltfliesspressteile GmbH Danksagung Statt Karten Herzlichen Dank, allen, die mit uns Abschied nahmen, mit denen wir unsere Trauer und Erinnerungen teilen konnten und uns ihre Anteilnahme auf so vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. Ralf Schonhardt Hammereisenbach – Wer gerne ein Instrument erlernen möchte, der sollte sich den kommenden Mittwoch, 20 Mai, dick im Kalender anstreichen. Die Bläserjugend Hammereisenbach bietet deshalb an diesem Tag, ab 18 Uhr, eine Schnupperprobe in der Hammereisenbacher Festhalle an. Alle Kinder ab dem neunten Lebensjahr, die mal in einer Kapelle mitspielen möchten, haben dann die beste Möglichkeit ein Instrument auszuprobieren. Weiter wird darüber informiert, wie die Ausbildung im Musikverein Hammereisenbach abläuft. * 22. 4. 1968 † 17. 4. 2015 Besonders danken wir: – Herrn Pfarrer Heinz Vogel für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier – der Musikkapelle Kollnau e. V. für den Nachruf, für die musikalische Umrahmung der Trauerfeier und des Seelenamtes, für den wunderschönen Blumenkranz und für die ergreifende Ansprache des Vorsitzenden Alexander Wehrle – der Stadt Waldkirch für den Nachruf, die Blumenschale und die persönliche Ansprache der Ortsvorsteherin Gabi Schindler – der Kolpingfamilie Kollnau für den Blumengruß und die Begleitung mit Fahnen – den Ärzten und Therapeuten, die ihn begleitet haben – dem Bestattungsunternehmen Martin Stocker für die kompetente Unterstützung. Im Namen der Angehörigen Iris Spitz und Patrick, Familie Huber, Familie Dettinger Waldkirch-Kollnau, im Mai 2015 STELLENANGEBOTE Besonders danken wir: - seinen Freunden und Schulkameraden, - Herrn Willrodt und seiner Frau für die sehr persönliche und würdevolle Gestaltung der Trauerfeier, - dem Bestattungsinstitut Bisch, ganz besonders Herrn Schätzle für seine herzliche und professionelle Unterstützung, - all denen, die in guten und schlechten Zeiten für ihn da waren. Furtwangen, im Mai 2015 VERMIETUNGEN Im Namen aller Angehörigen: Andrea Brugger 2,5 Zi. 78120 Furtwangen Neukirch, 70 m², EBK, KM 280 € + NK, TG mögl. , Tel. 07723-5239 ab 18 h EFH 78148 Gütenbach Einfamilienhaus in schöner Aussichtslage ab Juli in Gütenbach zu vermieten. Ca. 140qm Wohnfläche: 5 Zimmer, Wohnküche mit Einbauküche, 2 Bäder, div. Nebenräume (2 Keller), Werkstatt, Waschküche, 2 Garagen, Terrasse und Garten. Das Haus ist in sehr gepflegtem Zustand. Ein späterer Verkauf an die Mieter wird nicht ausgeschlossen. Monatsmiete 790,-€ + 2 MM Kaution. Anfragen bitte an: , Tel. 07532-9933 0 800 / 880 80 00 Die kostenlose Telefonnummer für private Kleinanzeigen im BregtalKurier: montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr und samstags von 7 bis 13 Uhr. 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Mai SCHÖ 13 Uhr: Hochzeit der Eheleute Sabine Kienzler-Härter und Björn Härter; 18 Uhr: Beichtgelegenheit; 18.30 Uhr: Eucharistiefeier für Paula und Leo Schätzle Vöhrenbach – Besinnlicher und fröhlicher Musik lauschten knapp 70 Zuhörer am frühen Abend des Muttertags in der Pfarrkirche Sankt Martin in Vöhrenbach. Eingeladen hatte der Gesangverein Concordia zu einem Doppel-Benefizkonzert, dessen Erlös dem Pfarrzentrum Krone zu Gute kommt. Im ersten Teil des Konzerts nahm der Gastverein, der Akkordeon-Spielring aus Unterkirnach, unter der Leitung von Ferdinand Schneidt die Zuhörer unter anderem mit in zweierlei Fantasiewelten. Der Gesangverein Concordia begeisterte seine Zuhörer im Anschluss mit einem abwechslungsreichen Programm aus klassischen Chorarrangements und kurzweiligen Stücken aus der Popmusik. Wir werden noch berichten. 7 Kirchliche Nachrichten und Gottesdienste Kirchenkonzert Von links Birgit Frank, Petra Kienzler und Sabine Heizmann beim Kirchenkonzert. Bild: Larhzal 13. Mai 2015 ■ Sonntag, 17. Mai Piuskapelle 9 Uhr: Wortgottesdienst FU 10.30 Uhr: Eucharistiefeier für Mutter Gottes; Leo Tritschler; Josef Heim und verstorbene Angehörige; Hedwig und Albert Mangang GÜ 10.30 Uhr: Eucharistiefeier zur Einweihung der Marienkapelle beim Ettenberghof unter Mitwirkung des Kirchenchores Gütenbach und der Alphornbläser Schönwald; 19 Uhr: Maiandacht RO 9 Uhr: Eucharistiefeier für Annette Muckle zum Jahresgedächtnis; Konrad und Armin Kaltenbach; Cäcilie und Paul Kienzler; Maria Hulda Kern; Hermann und Klaus Kaiser und verstorbene Angehörige; Franz Billmair; Verstorbene der Familien Duffner-Schätzle ■ Montag, 18. Mai Altenheimkapelle 10 Uhr: Eucharistiefeier für Mutter Gottes; Franz Neher Fatimakapelle 18.30 Uhr: Maiandacht der Frauengemeinschaft ■ Dienstag, 19. Mai FU 7.45 Uhr: Ökumenischer Schulgottesdienst für die Schüler der Friedrichschule in der evangelischen Kirche Kreuzkapelle 19 Uhr: Taizé-Gebet NK 19 Uhr: Eucharistiefeier für Erika Stoll zum Jahresgedächtnis ■ Mittwoch, 20. Mai FU 9 Uhr: Eucharistiefeier GÜ 7.45 Uhr: Eucharistiefeier mit den Schülern ■ Donnerstag, 21. Mai FU 7.45 Uhr: Ökumenischer Schulgottesdienst für die Schüler der Anne-Frank-Schule in der altkatholischen Kirche; 10 Uhr: Krankenkommunion RO 19 Uhr: Eucharistiefeier für Adelheid und Franz Bernhard KATHOLISCHE KIRCHE VÖ ■ Donnerstag, 14. Mai UR 10 Uhr: Gemeinsames Bittamt für die Gemeinden VÖ, HA und UR VÖ 19 Uhr: Feierliche Maiandacht mit eucharistischem Segen mit alten Marienliedern ■ Freitag, 15. Mai VÖ 9 Uhr: Hl. Messe, Gedenken für Maria Kaiser; Theresia Hummel und Eltern; Hildegard und Alfred Scherzinger; Stefan Lüders; Alfred Grieshaber ■ Samstag, 16. Mai Fischerhof 15.30 Uhr: Wortgottesdienst VÖ 17 Uhr: Beichtgelegenheit; 17.30 Uhr: Rosenkranz; 18 Uhr: Vorabendmesse, Jahrtag für Anna Weißer; Gedenken für Helmut Weißer und Rosa Schweizer; Mio und Danica Stojkovic und Angehörige; Lothar Dotter; Josef und Elsa Braun; Lore und Erich Vollmer; Michael Murzko; Sylvia Malik geb. Murzko; Josef und Maria Kienzler; Anneliese Weisser; Manfred Sickler; Alois Tanko; Stanislav Kramar UR 19.15 Uhr: Vorabendmesse, Gedenken für Armin und Otto Günter; Bruno Maier und Angehörige ■ Sonntag, 17. Mai VÖ 9 Uhr: Hl. Messe HA 10.30 Uhr: Hl. Messe mit Kinderkirche, Gedenken für Franz Sekinger UR 19 Uhr: Feierliches Hochamt mit eucharistischem Segen mit Kirchenchor und den Erstkommunionkindern aus Hammereisenbach und Urach, Beginn ist bei der Lourdesgrotte ■ Dienstag, 19. Mai VÖ 7.55 Uhr: Schülergottesdienst ■ Mittwoch, 20. Mai Luisenhof 10 Uhr: Hl. Messe, Gedenken für Pia und Reinhold Winterhalder UR 14 Uhr: Rosenkranz in der Judas-Thaddäus-Kapelle; 14.30 Uhr: Maiandacht in der Judas-Thaddäus-Kapelle. Bei schlechtem Wetter ist eine Abendmesse um 19 Uhr in der Pfarrkirche in Urach. EVANGELISCHE KIRCHE ■ Donnerstag, 14. Mai GÜ 10 Uhr: Zentraler Gottesdienst ALTKATHOLISCHE KIRCHE ■ Sonntag, 17. Mai FU 10 Uhr: Eucharistiefeier; Kirchenkaffee ■ Dienstag, 19. Mai FU 19.30 Uhr: Bibelabend für alle im Gemeinderaum FREIE EVANGELISCHE GEMEINDE ■ Sonntag, 10 Uhr: Gottesdienst mit Kindergottesdienst, Hebelstraße 15 ■ Mittwoch, 20 Uhr: Bibelgesprächskreis, Ilbenstraße 42 FREIE CHRISTENGEMEINDE ■ Sonntag, 10 Uhr: Gottesdienst mit Kinderbetreuung, in der Baumannstraße 19 NEUAPOSTOLISCHE KIRCHE ■ Sonntag, 17. Mai FU 9.30 Uhr: Gottesdienst ■ Donnerstag, 14. Mai FU 9.30 Uhr: Gottesdienst ■ Samstag, 16. Mai VÖ 18 Uhr: Vorabendgottesdienst mit Abendmahl und Konfirmandengespräch ■ Donnerstag, 14. Mai FU 9.30 Uhr: Gottesdienst ■ Sonntag, 17. Mai FU 9.30 Uhr: Gottesdienst VÖ 10 Uhr: Gottesdienst mit Einsegnung der Konfirmanden ■ Freitag, 15. Mai, 19 Uhr Versammlungsbibelstudium: „Komm Jehova doch näher“ Wie wir uns sicher sein können, dass Jehova in uns das Gute sieht und auf unsere guten Eigenschaften und Werke achtet. Theokratische Predigtdienstschule: Wir lesen heute aus 2. Samuel Kapitel 4 bis 8. ■ Dienstag, 19. Mai FU 9.30 bis 11.30 Uhr: Sprechstunde in der Beratungsstelle oder nach Vereinbarung, Frau Kolberg (Telefon 4389 oder 07724/1876); 15 Uhr: Senioren-Nachmittag ■ Donnerstag, 21. Mai FU 9.20 Uhr: Treffpunkt am Rößleplatz zum Ausflug nach Heidelberg JEHOVAS ZEUGEN ■ Sonntag, 17. Mai, 9.30 Uhr: Biblischer Vortrag für Jedermann: „Welches Verhältnis hast du zu Gott?“ sowie Bibelstudium anhand des Wachtturms: „Wirst du wachsam bleiben?“ Besprechung über Jesu Gleichnis von den zehn Jungfrauen. 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Mai 2015 Gemeinde Gütenbach Amtliche Bekanntmachungen Feuerwehrsatzung Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit §§ 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat am 29. April 2015 folgende Feuerwehrsatzung beschlossen. § 1 Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr (1) Die Freiwillige Feuerwehr Gütenbach in dieser Satzung Feuerwehr genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde Gütenbach ohne eigene Rechtspersönlichkeit. (2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus 1. der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, 2. der Altersabteilung 3. der Jugendfeuerwehr § 2 Aufgaben (1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Der Bürgermeister kann die Feuerwehr beauftragen (§ 11 Abs. 2 der Hauptsatzung) 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und - erziehung sowie des Feuersicherheitsdienstes. § 3 Aufnahme in die Feuerwehr (1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die 1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen, 2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind, 3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind, 4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, 5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, 6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind, 7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden. Die Dienstzeit nach Nummer 4 soll mindestens 10 Jahre betragen. (2) Die Aufnahme in die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr oder einer Musikabteilung in eine Einsatzabteilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört oder angehört hat. (3) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen (§ 11 Abs. 4 FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall die Aufnahme abweichend von Absatz 1 regeln sowie Ausnahmen von der Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 und den Dienstpflichten nach § 5 Abs. 5 und 6 zulassen. (4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Kommandanten zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit und die endgültige Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. Neu aufgenommene Angehörige der Gemeindefeuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten durch Handschlag verpflichtet. (5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung ist dem Gesuchsteller vom Bürgermeister schriftlich mitzuteilen. (6) Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält einen vom Bürgermeister ausgestellten Dienstausweis. § 4 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes (1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr 1. die Probezeit nicht besteht, 2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt, 3. seine Dienstverpflichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat, 4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes nicht mehr gewachsen ist, 5. das 65. Lebensjahr vollendet hat, 6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, 7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen wird oder 8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurde. (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung zu entlassen, wenn 1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Altersabteilung überwechseln möchte, 2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht mehr möglich ist, 3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder 4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrangehörige nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne seinen Antrag entlassen werden. Der Betroffene ist vorher anzuhören. (3) Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich beim Feuerwehrkommandanten einzureichen. (4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt, hat dies binnen einer Woche dem Feuer- Aus Gütenbach Bregtalkurier Nr. 20 wehrkommandanten anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. (5) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere 1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst, 2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten, 3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr oder 4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt. Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid festzustellen. (6) Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die ausgeschieden sind, erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Feuerwehr. § 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (1) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, seinen Stellvertreter und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr eine Entschädigung. (3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge des Feuerwehrdienstes erleiden einen Ersatz nach Maßgabe des § 17 FwG. (4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. (5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet (§ 14 Abs. 1 FwG) 1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, 2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden, 3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen, 4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, 5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten, 6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen, und 7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. (6) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr haben eine Abwesenheit von länger als zwei Wochen dem Feuerwehrkommandanten oder dem von ihm Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen und eine Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienstbeginn zu melden, spätestens jedoch am folgenden Tage die Gründe hierfür zu nennen. (7) Aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr auf Antrag vom Feuerwehrkommandanten vorübergehend von seinen Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit werden. (8) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die sich hieraus ergebenden Pflichten Vorrang vor den Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2. (9) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden. Der Feuerwehrkommandant kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 5 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Dienstes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 und 2 anzuhören. § 6 Altersabteilung In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Abs. 2 Nr. 2 bis 4 aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt. Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige der Feuerwehr, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, unter Belassung der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die Altersabteilung übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) (3) Der Leiter der Altersabteilung und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Sie können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden. (4) Der Leiter der Altersabteilung ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Altersabteilung unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten. (5) Die Angehörigen der Altersabteilung, die hierfür die erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen, können vom Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit dem Leiter der Altersabteilung zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden. § 7 Jugendfeuerwehr (1) Die Jugendfeuerwehr besteht aus den Jugendgruppen, die auf Beschluss des Feuerwehrausschusses der Einsatzabteilung gebildet werden. (2) In die Jugendfeuerwehr können Personen bis zum vollendeten 17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie 1. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind, 2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind, 3. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, 4. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, 5. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der Entziehung der Fahrerlaubnis unterworfen sind und 6. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden. Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme und das dafür maßgebende Mindestalter entscheidet der Feuerwehrausschuss. (3) Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr zur Jugendfeuerwehr endet, wenn 1. er in eine Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen wird, 2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt, 3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurücknehmen,, 4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, 5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder, 6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugendfeuerwehr aus wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend. (4) Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und sein Stellvertreter werden nach Vorschlag des Feuerwehrausschusses von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und anschließend durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuerwehrkommandant kann geeignet erscheinende Angehörige der Gemeindefeuerwehr mit der vorläufigen Leitung der Jugendfeuerwehr beauftragen. Der Jugendfeuerwehrwart muss der Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehören und soll den Lehrgang Jugendfeuerwehrwart besucht haben. Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden. (5) Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Jugendfeuerwehr unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten. (6) Für die Leiter der Jugendgruppen (Absatz 1) gilt Absatz 4 entsprechend. § 8 Ehrenmitglieder Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses 1. ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr welche 30 Jahre aktiven Feuerwehrdienst geleistet haben, 2. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied und 3. bewährten Feuerwehr- und Abteilungskommandanten nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als Ehrenkommandant verleihen. § 9 Organe der Feuerwehr Bregtalkurier Nr. 20 Gemeinde Gütenbach Amtliche Bekanntmachungen Organe der Feuerwehr sind 1. Feuerwehrkommandant, 2. Leiter der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr, 3. Feuerwehrausschuss, 4. Hauptversammlung, § 10 Feuerwehrkommandant und Stellvertreter (1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant. (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. (3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter werden in der Hauptversammlung durchgeführt. (4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinem Stellvertreter kann nur gewählt werden, wer 1. der Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehört, 2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. (5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt. (6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande, bestellt der Bürgermeister den vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehrkommandanten oder seiner Stellvertreter (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit der Bestellung eines Nachfolgers nach Absatz 5. (7) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, und seines Stellvertreters kann binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung betroffene Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben. (8) Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrkommandanten oder eines hauptberuflich tätigen Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten ist der Feuerwehrausschuss zu hören. (9) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 FwG) und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch. Er hat insbesondere 1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben nach § 2 aufzustellen und fortzuschreiben und sie dem Bürgermeister mitzuteilen, 2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hinzuwirken, 3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr und 4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen zu sorgen, 5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilung bei Übungen und Einsätzen zu regeln, 6. die Tätigkeit der Leiter der Altersabteilung, der Jugendfeuerwehr sowie des Kassenverwalters und des Gerätewarts zu überwachen, 7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten, 8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bürgermeister mitzuteilen. Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben angemessen zu unterstützen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG). (10) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender Stimme zugezogen werden. (11) Der stellvertretende Feuerwehrkommandant hat den Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und ihn in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. (12) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5 FwG). § 11 Unterführer (1) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur bestellt werden, wenn sie 1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören 2. über die für ihr Amt erforderlichen, Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. (2) Die Unterführer werden vom Feuerwehrkommandanten auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Unterführer haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung des Nachfolgers wahrzunehmen. (3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen der Vorgesetzten aus. § 12 Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewarte (1) Der Schriftführer und der Kassenverwalter werden vom Feuerwehrausschuss auf fünf Jahre gewählt. Die Gerätewarte (Fahrzeuge und Geräte, Atemschutz, Funk, Zeugwart) und deren Stellvertreter werden vom Feuerwehrkommandanten nach Anhörung des Feuerwehrausschusses im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eingesetzt und abberufen. Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrgerätewarts oder der Übertragung der Aufgaben eines Feuerwehrgerätewarts auf einen Gemeindebediensteten ist der Feuerwehrausschuss zu hören. (2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses und über dieHauptversammlung jeweils eine Niederschrift zu fertigen und die schriftlichen Arbeiten der Feuerwehr zu erledigen. (3) Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§ 18) zu verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der Ordnung des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf er nur aufgrund von Belegen und auf Anweisung des Feuerwehrkommandanten annehmen und leisten. Die Gegenstände des Sondervermögens sind ab einem Wert von 5005 in einem Bestandsverzeichnis nachzuweisen. (4) Die Gerätewarte und deren Stellvertreter haben die Feuerwehreinrichtungen und die Ausrüstung gemäß den geltenden Vorschriften zu verwahren und Aus Gütenbach 13. Mai 2015 zu pflegen. Mängel sind unverzüglich dem Feuerwehrkommandanten zu melden. § 13 Feuerwehrausschuss (1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkommandanten als dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Kommandanten und aus sieben auf fünf Jahre in der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. (2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als nicht stimmberechtigtes Mitglied außerdem an - der Leiter der Altersabteilung, - der Jugendfeuerwehrwart, - der Schriftführer, - der Kassenverwalter und - der Pressesprecher. (3) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor der Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. (4) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten lassen. (5) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. (6) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist dem Bürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern zuzustellen. Die Niederschriften sind den Angehörigen der Einsatzabteilung auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. (7) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch andere Angehörige der Gemeindefeuerwehr beratend zuziehen. § 14 Ausschüsse bei den Altersabteilungen, der Jugendfeuerwehr (1) Bei der Altersabteilung, der Jugendfeuerwehr können Ausschüsse gebildet werden. Sie bestehen aus den Leitern der Abteilungen als den Vorsitzenden sowie - bei der Altersabteilung aus 3 gewählten Mitgliedern - bei der Jugendfeuerwehr aus 3 gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Den Ausschüssen gehören als Mitglied außerdem der Stellvertreter des Leiters der Abteilung, der Schriftführer, und der Kassenverwalter an. (3) Für die Ausschüsse nach Absatz 1 gilt § 14 Abs. 4 bis 8 entsprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen einzuladen; er kann sich an den Beratungen jederzeit beteiligen. § 15 Hauptversammlung (1) Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet jährlich mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr statt. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit für deren Behandlung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. (2) In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant einen Bericht über das vergangene Jahr und der Kassenverwalter einen Bericht über den Rechnungsabschluss des Sondervermögens für die Kameradschaftspflege (§ 18) vorzulegen. Die Hauptversammlung beschließt über den Rechnungsabschluss. (3) Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr dies schriftlich unter Angaben von Gründen verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern so wie dem Bürgermeister vierzehn Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. (4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit kann eine zweite Hauptversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. (5) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt. Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen. § 16 Wahlen (1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten oder einem von ihm bestellten Wahlleiter geleitet. Steht der Kommandant selbst zur Wahl, muss von den Wahlberechtigten ein Wahlleiter bestellt werden. (2) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. (3) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese Stimmenzahl nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten muss. (4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die nicht gewählten Mitglieder sind in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen Ersatzmitglieder. Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied aus, so rückt für den Rest der Amtszeit das Ersatzmitglied nach, das bei der Wahl die höchste Stimmenanzahl erzielt hat. (5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, findet innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt. (6) Kommt binnen eines Monats die Wahl des Feuerwehrkommandanten oder seiner Stellvertreter nicht zustande oder stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss dem Bürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die sich aufgrund ihrer Ausbildung und Bewährung im Feuerwehrdienst zur kommissarischen Bestellung (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG) eignen. (7) Für die Wahlen in der Altersabteilung, der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 2 bis 6 sinngemäß. § 17 Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskasse) (1) Für die Feuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet. (2) Das Sondervermögen besteht aus 1. Zuwendungen der Gemeinde und Dritter, 2. Erträgen aus Veranstaltungen, 3. sonstigen Einnahmen 4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen. (3) Der Feuerwehrausschuss stellt mit Zustimmung des Bürgermeisters einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben der Kameradschaftskasse voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Ausgaben können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Überund außerplanmäßige Ausgaben können zugelassen werden, wenn ihre Deckung gewährleistet ist. Außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Bürgermeisters. Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt. (4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der Feuerwehrausschuss. Der Feuerwehrausschuss kann den Feuerwehrkommandanten ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu einer bestimmten Höhe oder für einen festgelegten Zweck zu entscheiden. Der Feuerwehrkommandant vertritt bei Ausführung des Wirtschaftsplans den Bürgermeister. (5) Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse (Kameradschaftskasse) ist jährlich mindestens einmal von zwei Rechnungsprüfern, die von der Hauptversammlung auf zwei Jahre bestellt werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist dem Bürgermeister vorzulegen. § 18 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 07.12.2000 außer Kraft. Gütenbach, 29. April 2015, Rolf Breisacher, Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 9 Wir feiern, Sie bekommen Geschenke! S C H Ö N AU N AT U R R E KO R D Heimatort feiert Jogi Löw ganz groß Seite 10 U n a b h ä n g i g e Eishockey im Fußballstadion zieht Massen an Wie Bäume die Wissenschaft inspirieren Sport Leben und Wissen T a g e s z e i t u n g i n Konstanz DIENSTAG, 1. JANUAR 2015 NR. 1 | 71. JAHR | K PREIS 1,80 EURO www.suedkurier.de B a d e n - W ü r t t e m b e r g KONSTANZ Kommentar Top-Noten für die Stadt-Marke R O S E T TA - M I S S I O N Glückwunsch! Konstanz ist eine der bekanntesten und attraktivsten Städte im Land: Das ist das Kernergebnis einer bundesweiten Befragung. Danach landet Konstanz auf Rang drei nach Heidelberg und Freiburg sowie vor Stuttgart. Platz fünf belegt Friedrichshafen. Befragte aus Baden-Württemberg setzten Konstanz sogar auf Rang zwei. Im letzten Drittel landet Villingen-Schwenningen. Das Institut Imakomm hat 4000 Personen über die 20 größten Städte im Südwesten befragt. (rau) VON ALEXANDER MICHEL ................................................ E s ist ein Meilenstein in der Geschichte der Raumfahrt, eine echte Meisterleistung. Irgendwo in der gigantischen Leere zwischen Mars und Jupiter landet eine Forschungssonde sanft wie ein Hubschrauber auf der Oberfläche eines Kometen, der durch das All saust. Das alles wird von Darmstadt aus quasi blind gesteuert, ist ein europäisches Gemeinschaftswerk und zugleich eine technische Spitzenleistung vom Bodensee. Denn die Stränge für Planung, Entwicklung und Konstruktion der Sonden Rosetta und Philae laufen bei Airbus DS (vormals Astrium) in Friedrichshafen zusammen. Europa zeigt mit dieser zehn Jahre dauernden Bilderbuch-Mission, dass es mit den führenden Raumfahrt-Riesen USA und Russland mehr als nur mithalten kann. Man ist nicht nur Teilnehmer, sondern Schrittmacher. Bei kommenden visionären Vorhaben - etwa einem Flug zum Mars - werden die Europäer wertvolles Wissen und Erfahrung einbringen. Doch jetzt darf erst einmal gefeiert werden. Glückwunsch! BLUMBERG Kommandant erhält Ehrenkreuz in Gold Blumbergs Gesamtkommandant Reinhold Engesser erhielt beim Neujahrsempfang der Stadt das Ehrenkreuz in Gold des Deutschen Feuerwehrverbands. Das ist die höchste Feuerwehr-Ehrung, sagte Kreisbrandmeister Manfred Bau. Engesser, seit 1995 Gesamtkommandant in Blumberg und seit 2002 stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender, habe zahlreiche Verdienste um die Feuerwehr. (blu) FRAUENQUOTE Ein guter Anfang RADOLFZELL VON BIRGIT HOFMANN Naturschützer loben Landesregierung E Der Nabu-Landesvorsitzende Andre Baumann stellte im Rahmen der Radolfzeller Naturschutztage der grün-roten Landesregierung ein gutes Zeugnis aus. Er nannte dabei die Erhöhung der Finanzmittel für den Naturschutz, die Einrichtung des Nationalparks, die neue Agrarpolitik, den Ausbau der Windenergie sowie die Novellierungen der Landesumwelt- und Landesjagdgesetze. (tol) SINGEN Neuer Verein will Hohentwiel fördern Ein neuer Verein aus bürgerlichen Kreisen will sich verstärkt um Singens Hausberg, den Hohentwiel, kümmern. Die Aktiven wollen Berg und Festung besser mit der Kultur und Geschichte der Stadt Singen verzahnen. Der Hohentwiel soll in der öffentlichen Wahrnehmung deutlicher positioniert werden und zum „kulturellen Leuchtturm“ werden. Rückendeckung bekommen die Bürger durch die Orte Singen und Hilzingen, die Mitglied beim neuen Verein werden. (jöb) DA S WE T T ER 17° 6° Höchstwert heute Nachmittag Tiefstwert in der Nacht auf morgen www.suedkurier.de/wetter Seite 10 BILDER: PSDESIGN1, FOTOLIA/DPA XxBTAGPRy401506z v%:":.:!:. 1 . r N k n e h Gesc ................................................ Was gesunde Ernährung ausmacht Experte gibt Entwarnung bei Diäten-Wahn. Uwe Knop rät im großen Interview zu essen, worauf man Lust hat Konstanz (bea) Keine Woche vergeht, ohne dass eine Frauen- oder Sportzeitschrift eine neue Diät auf den Markt bringt. Steinzeit-Diät, vegan, regional oder mobiles Essen: Alles ist stets neu und der letzte Schrei. Doch wirklichen Sinn machen nur die wenigsten dieser Diäten. Der Ernährungswissenschaftler Uwe Knop bürstet gern vermeintliche Ernährungsweisheiten gegen den Strich. Im Gespräch mit unserer Zei- tung ruft er dazu auf, wieder mehr auf seinen eigenen Körper zu hören. „Warten Sie, bis Sie wirklich Hunger haben, und dann essen Sie das, worauf Auch Süßes darf Sie Lust haben und mal sein. B I L D : was Sie gut vertraA R I WA S A B I - F O T O L I A gen“, empfiehlt der Experte. Der Körper wisse selbst, was er brauche. Vegane Ernährung sei zwar moralisch respektabel, wenn jemand keine Tiere essen wolle. Sich damit gesund zu ernähren, sei aber nicht einfach, denn die Friedenspreis für Nobelpreis für kritischen Denker drei Hirnforscher Frankfurt/Main (dpa) Der amerikanische Informatiker, Musiker und Schriftsteller Jaron Lanier ist mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichent worden. Der 54-Jährige sei ein Pionier der digitalen Welt und einer ihrer wichtigsten Kritiker, sagte der Vorsteher des Börsenvereins, Heinrich Riethmüller. In der Frankfurter Paulskirche warnte der Preisträger vor der Datensammelwut von Konzernen, Geheimdiensten und Regierungen. Der Präsident des EU-Parlaments, Martin Schulz, sagte in seiner Laudatio, die Kritik Laniers sei nicht kulturpessimistisch, sondern ,,besonders erhellend". Stockholm (dpa) Für die Entdeckung eines Navis im Gehirn erhalten drei Wissenschaftler in diesem Jahr den Medizin-Nobelpreis. Das norwegische Ehepaar May-Britt und Edvard Moser bekommt die eine Hälfte, der britischamerikanische Forscher John O’Keefe die andere. Die Preisträger haben grundlegende Strukturen unseres Orientierungssinns gefunden. Genau diese Hirnteile werden bereits in einem frühen Stadium von Alzheimer zerstört. Die höchste Auszeichnung für Mediziner ist mit fast 880 000 Euro dotiert. „Ich bin immer noch schockiert. Das ist so großartig“, sagte May-Britt Moser. Kommentar und Kultur Hintergrund auf Leben und Wissen Gefahr von Mangelerscheinungen sei groß. Auch auf Ernährungsstudien sei nur wenig Verlass. Die meisten hätten methodische Mängel und beruhten auf Thesen, Vermutungen und Spekulationen. Ein Zusammenhang zwischen Essen und Gesundheit sei kaum nachzuweisen. Auch die bekannte Empfehlung, fünfmal am Tag Obst und Gemüse zu essen, verursache vielen Menschen Magen- oder Darmbeschwerden. Mehr dazu im Interview auf Themen des Tages. Die elf größten Diät-Irrtümer und ihre Aufklärung finden Sie bei uns im Internet unter: www.suedkurier.de/skplus Das heißeste Jahr der Geschichte Lima/Genf (dpa) Das Jahr 2014 könnte vor allem wegen der starken Aufheizung der Meeresoberflächen das heißeste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen werden. Wie die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) am Rande der UN-Klimakonferenz in Lima mitteilte, lag die durchschnittliche Lufttemperatur über Land und Meeren von Januar bis Oktober um 0,57 Grad Celsius über dem Mittel von 14 Grad der entsprechenden Zeitperiode von 1961 bis 1990. Bestätige sich die Tendenz im November und Dezember, werde 2014 das heißeste Jahr - noch vor 2010, 2005 und 1998. ,,Es gibt keinen Stillstand bei der globalen Erwärmung", warnte WMO-Generalsekretär Michel Jarraud. ndlich kommt die Frauenquote. In keinem der zehn umsatzstärksten deutschen Dax-Unternehmen sitzen gleichviele Frauen wie Männer im Aufsichtsrat. Wenn Volkswagen und RWE bei 15 Prozent Frauenanteil herumkrebsen, dann lässt das tief blicken, wie es in deutschen Unternehmen wirklich aussieht. Nach Jahren guten Zuredens und einer zaudernden Ex-Familienministerin Schröder, die den Betrieben in dieser Frage zu viel Freiheit ließ, hat sich zu wenig getan. Deshalb ist die Frauenquote in Aufsichtsräten ein guter Anfang, die sich hoffentlich in Vorständen und Führungspositionen der Firmen fortsetzen wird. Wenn hoch qualifizierte Frauen und Männer heute um diese Positionen konkurrieren, ziehen Frauen zu oft den Kürzeren. Die Frauenquote zwingt jetzt zum Umdenken. Wie sehr das die Unternehmen tatsächlich begriffen haben, wird sich dann in ein paar Jahren an der Anzahl von Frauen in Vorständen ablesen lassen. Unten rechts Noch mehr Titel Ski-Olympiasiegerin Maria HöflRiesch, Diskusstar Robert Harting und die Fußball-Weltmeister von Bundestrainer Joachim Löw sind Deutschlands „Sportler des Jahres“ 2014. Das ergab die Abstimmung von rund 1200 Sportjournalisten am Ende eines ereignisreichen Sportjahres. 700 Festgäste feierten die Siegern bei der Gala in Baden-Baden. Harting gewann die Wahl zum dritten Mal nacheinander. HöflRiesch, die ihre Karriere im März beendet hatte, ist die Nachfolgerin von Speerwerferin Christina Obergföll. (dpa) Hier Geschenk abholen: www.suedkurier.de/70jahre QR-Code mit dem Tablet oder Smartphone scannen per ePa SÜDKURIER gratis! KLEINANZEIGEN 13. Mai 2015 . 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(EA) Baujahr (laut Energieausweis) EEK A+ Energieeffizienzklasse bis EEK H (A+ bis H) Hzg. Wesentlicher Energieträger der Heizung kWh Verbrauch pro Jahr und m² (kWh/(m²a)) EB-W Endenergiebedarf für Wärme EV-W Endenergieverbrauch für Wärme EB-S Endenergiebedarf für Strom EV-S Endenergieverbrauch für Strom En.verbr. Energieverbrauch für WW enth. Warmwasser enthalten Der Abdruck dieser Abkürzungsmöglichkeiten zur EnEV ist ein unverbindlicher Service des SÜDKURIER Medienhaus. Eine Ableitung von Ansprüchen daraus ist ausgeschlossen. VERSCHIEDENE OBJEKTE baur stiebert 2–3-Fam.-Wohnhaus Schwenningen freistehend, zentral,172 qm Wfl., 395 qm Grundst., 2 x 3 Zi. u. 1 x 2 Zi., EN-V 137 kWh/(m²*), Gas 269.000 € Wohnhaus Vöhrenbach freistehend, ca. 180 qm Wfl., 1 x 4 Zi., 1 x 2 Zi., Wintergarten, Garage, EN-V 38 kWh/(m²*a), Gas, Bauj. 2001 239.000 € ETW Villingen 4 ½ Zi., ca. 117 qm, gr. SW-Balkon, Garage, EN-V 120 kWh/(m²*a), Gas, Baujahr 1982, sofort frei 159.000 € ETW-VL-Adlerring 3 Zi., ca. 82 qm, SW-Balkon, Bauj. 1971, EBK, frei, EN-V 218 kWh/(m²*a), Gas 89.000 € ETW VL-Goldenbühl 3 Zi. ca. 65 qm, SW-Balkon, guter Zustand, vermietet, Bauj. 1960, EN-V 160 kWh/(m²*a), Gas, 69.900 € ETW VL-Goldenbühl 3 Zi., 70 qm Wfl., Balkon, frei ab 7/2015, guter Zustand, Stellplatz, EA-V 124 kWh/(m²*a), Hzg. Öl 89.000 € ETW-VS-Marbach 3 Zi., ca. 78 qm, SW-Balkon, Bauj. 1969, Top-Zustand, EN-V 128 kWh/(m²*a), Öl 109.000 € ETW VL-Wöschhalde 2 ½ Zi., ca. 73 qm, SW-Balkon, Garage, EBK, Bauj. 1982, EN-V 120 kWh/(m²*a), Gas 89.000 € ETW Schwenningen 2 ½ Zi., ca. 55 qm, Bauj. 1999, zentral, Balkon, Garage, EN-V 96,7 kWh/(m²*a), Gas 99.000 € ETW VL-Nähe Kurgebiet 2 Zi., ca. 67 qm, S-Balkon, EBK, Kachelofen, Garage, Bauj. 1960, EN-V 138,5 kWh/(m²*a), Öl 99.000 € ETW VL-Erbsenlachen 2 Zi., ca. 54 qm, Balkon, Bauj. 1961, frei ab 8/2015, Stellplatz möglich, EN-V 119 kWh/(m²*a), Gas, provisionsfrei 63.400 € ETW Bad Dürrheim 2 Zi., ca. 66 qm, S-Balkon, TG-Stellplatz, Bauj. 1983, Gas EN-V 150,10 kWh/(m²*a) 98.000 € Telefon 0 77 21 / 5 10 86 Verkäufe GRUNDSTÜCKE Freizeitgrundstück mit Panoramablick 6000m², 5 KM vom Bodensee, FP 150.000 € v. Privat , Tel. 0171-4452188 Verkäufe AUSLANDSIMMOBILIEN ÖSTERREICH Damüls-Bregenzerwald Ferienwohnungen im Skigebiet, Investorenmodell. 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Geben Sie das des lieben Friedens Willen bitte zu und tun Sie in dieser Woche alles was dazu beiträgt, das Betriebsklima wieder in harmonische Bahnen zu bringen. Dann macht die Arbeit wieder Spaß. Stier 21.4. _ 21.5. Sie können in Ihrem Job nur dann gut sein, wenn Sie sich an alt Bewährtes halten. Streichen Sie deshalb eine schlechte Angewohnheit, dauernd Neues zu versuchen, aus Ihrem Leben. Wenn Sie das schaffen, werden Sie schon bald merken, dass Sie die Arbeitsberge viel schneller erledigen können, weil Sie bei der Sache sind. Jungfrau 24.8. _ 23.9. Sie möchten den Chef in dieser Woche schwer beeindrucken und zwar mit aller Macht. Jetzt haben Sie die ersehnte Chance und können sich durchzusetzen. Machen Sie bloß etwas daraus. Ihre angepeilten Ziele sollten Sie zusätzlich präzise formulieren. Das Ergebnis ist Champagner wert. Laden Sie zu einem Umtrunk ein. Steinbock 22.12. _ 20.1. Man will Ihnen in dieser Woche etwas in die Schuhe schieben, womit Sie wirklich nichts zu tun haben. Setzen Sie sich bitte schnell und ganz energisch und mit allen verfügbaren Mitteln dagegen zur Wehr. Schließlich haben Sie es nicht nötig, sich ständig zum Sündenbock für alle Fauxpas der anderen machen zu lassen. Zwillinge 22.5. _ 21.6. In gewohnter Weise verläuft in diesen Tagen überhaupt nichts. Die aktuellen Ereignisse an Ihrem Arbeitsplatz verhelfen Ihnen dazu, besseres Verständnis zu finden. Eine private Auseinandersetzung, die schon längst fällig war, bahnt sich jetzt an. Mäßigen Sie auf jeden Fall die Lautstärke, wenn es zu Streiterei kommt. Waage 24.9. _ 23.10. Auf diese Gelegenheit haben Sie schon lange gewartet: Durch einen Kontakt werden Sie gleich am Anfang dieser Woche angeregt, völlig neue Wege zu beschreiten. Und Sie werden sehen, Ihr Mut zahlt sich aus. Das Ergebnis dürfen Sie feiern. Machen Sie sich gemeinsam mit dem Partner ein schönes Wochenende. Wassermann 21.1. _ 19.2. Eine Disposition bringt nicht den erhofften Erfolg. Diese Tatsache sollte aber nicht die allgemeine Gesinnung beeinflussen, denn es bieten sich in den kommenden Tagen viel mehr Möglichkeiten, als Sie sich erhofft haben. Diese sollten Sie dann unumwunden am Schopf packen und zu Ihren Gunsten gewinnbringend einsetzen. Krebs 22.6. _ 22.7. Die Liebe sollte momentan ganz hoch im Kurs stehen. Lassen Sie Ihren Charme spielen und werfen Sie Ihrem geliebten Partner liebevolle Blicke zu. All das andere dürfte sich dann von selbst ergeben. Den Job dagegen dürfen Sie in dieser schönen Woche getrost Job sein lassen. Ihr Chef wird sich bestimmt verständig zeigen. Skorpion 24.10. _ 22.11. Dem Herzblatt gegenüber sind Sie zu unnachgiebig. Hoffentlich merken Sie jetzt schnell, dass Sie sich damit alles verbauen. Raffen Sie sich wenigstens zu ein paar kleineren Zugeständnissen auf, es passiert Ihnen nichts. Gesundheitlich sollten Sie ein paar Gänge zurück schalten, sonst liegen Sie bald auf der Nase. Fische 20.2. _ 20.3. Gedanken an Veränderungen sollten Sie weit von sich schieben, denn für ein derartiges Unterfangen ist die Zeit einfach noch nicht reif. Arbeitsmäßig sind Sie momentan nicht so ganz auf der Höhe. Sie würden sich selbst einen Gefallen tun, wenn Sie spätestens am Dienstag beim Chef einen Urlaubsantrag abgeben würden. Betonplatten in St. Georgen zu verschenken, Gr. 60 x 40 x 5, ca 200 Stück , Tel. 0172-7471710 Stellenmarkt Größere Mengen Tonziegel ZWW - Z15aN, Schwenninger Ziegel, gegen Abholung zu verschenken , Tel. 07704-6764 oder 205 STELLENANGEBOTE Single-Treff Aktiver Gentleman NR, vorzeigbar, mit Herz, 60+, gross u. gepflegt, sport. junger Typ mit Niveu, sehnt sich nach einer gefühlvollen sympathischen flotten Partnerin die auch gute Gespräche, Musik, Romantik, Natur, Sonne, etwas Sport, gutes Essen u.ein gemütliches Zuhause mag. 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ir suchen zum nächstmöglichen Termin eine/n Bürokauffrau/-mann Als deutscher Marktführer im Direktvertrieb von Eiskrem und Tiefkühlkost suchen wir zum kurzfristigen Einstieg für 3 Vormittage (flexibel) mit je 3 Std. auf 450,-- Euro Basis. Sicherer Umgang mit Microsoft Word / Excel / Outlook ist unbedingt erforderlich. 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