Ausgabe 13. Mai 2015

Müllabfuhr
verlegt
Wegen Christi Himmelfahrt, am
Donnerstag, 14. Mai, kommt es teilweise zu einer Verschiebung der
Müllabfuhrtermine.
Die Verlegungstermine sind im Abfallkalendern 2015 abgedruckt.
Man findet die Termine auch auf
der Homepage unter http://abfall.lrasbk.de.
Kurz und knapp
■ Vatertagshock: An Christi
Himmelfahrt, 14. Mai, lädt die
Stadtkapelle Vöhrenbach ab 12
Uhr in Langenbach zum Festplatz beim Dorfgemeinschaftshaus ein. Viel Musik, Mittagessen und eine Tombola gehören zum Programm.
Der Verein zur Förderung der
Blasmusik und Jugendausbildung
Gütenbach lädt ab 10 Uhr zum
gemütlichen Hock auf den
Fallengrund ein.
13. Mai 2015 . 36. Jahrgang . Nr. 20
Amtliches Nachrichtenblatt der
Stadt Furtwangen im Schwarzwald,
Stadt Vöhrenbach und
BREGTALKURIER
der Gemeinde Gütenbach
Freier Eintritt am Eröffnungstag - Verein Bregtalbad hofft auf viele Badegäste
Saisonstart
■ Harmonikaverein Vöhrenbach: Doppelkonzert mit dem
Zitherclub Furtwangen am
Samstag, 16. Mai, um 20 Uhr in
der Festhalle Vöhrenbach.
■ Musikverein Hammereisenbach: Doppelkonzert mit
der Musikkapelle Gütenbach
am Samstag, 16. Mai, ab 20
Uhr im Gemeindesaal Hammereisenbach.
■ Internationaler Museumstag: Am Sonntag, 17. Mai, lädt
das Uhrenmuseum Furtwangen
mit dem Motto „Museum.
Gesellschaft. Zukunft“ zu
stündlichen Führungen zwischen 10.30 und 16.30 Uhr ein.
Der Eintritt ist frei.
Gasthaus Arche: Zusätzliche
Attraktionen gibt es am Sonntag, 17. Mai, ab 14 Uhr. Karl
Wintermantel zeigt, wie Schindeln geschnitzt werden und
man darf selbst auf den Schindelbock steigen. Um 16 Uhr
führt Susanne Ender die Kunst
des Spinnens am Spinnrad vor.
Der Eintritt ist frei.
■ Türkischer Kulturverein:
Kermes vom 14. bis 17. Mai
beim Vereinsheim in der Kirnerstraße. Zum Volksfest ist die
ganze Bevölkerung eingeladen.
Bürgerbus-Verein
Wo bleiben die
Fragebögen?
Furtwangen – Der Verein Bürgerbus
ist enttäuscht. Momentan sind erst etwa 50 Fragebögen von 5100 verteilten
zurückgegeben worden – und für ein
ehrenamtliches Projekt, dass den
Wünschen der Bürgerinnen und Bürgern noch besser gerecht werden
möchte. Die im BregtalKurier am 29.
April eingelegten Bögen bilden die
Grundlage, was im Hinblick auf Fahrpläne, Zufriedenheit, Haltestellen,
Preise und vieles mehr verändert werden könnte. Doch ohne den Rücklauf
der Bögen ist dies nicht möglich. Wer
seinen Bogen nicht mehr hat und doch
noch ausfüllen möchte, kann einen Ersatz im Rathaus Furtwangen bei Michael Schlageter abholen.
Die Bögen können noch bis 16. Mai im
Rathaus bzw. Bürgerbüro der Stadt abgegeben bzw. in die Briefkästen geworfen werden. Auch im Bürgerbus
wurde eigens ein Briefkasten befestigt,
um die Abgabe zu erleichtern.
Und wer lieber online arbeitet, kann
den Fragebogen auf der Homepage des
Vereins
www.buergerbus-furtwangen.de ausfüllen. Der Bürgerbus-Verein weist ausdrücklich darauf hin,
dass sich auch Personen, die den Bürgerbus nicht benutzen, an der Aktion
beteiligen sollen. Im Fragebogen wird
keine Unterschrift verlangt, er ist anonym und die Angaben dienen ausschließlich der Optimierung des Angebotes Bürgerbus in Furtwangen. (pdo)
Am Donnerstag, 14. Mai, Christi Himmelfahrt, wird das Bregtalbad in Furtwangen bei hoffentlich strahlendem
Sonnenschein um 10 Uhr seine Saison eröffnen. Am Eröffnungstag ist freier Eintritt für alle. Viele fleißige Helfer
haben tatkräftig dazu beigetragen, dass das Bad an allen Ecken auf Hochglanz gebracht wurde. Die Jugendfeuerwehr hat das Schwimmbecken gründlich ausgespritzt und gereinigt, der gesamte Vorplatz von Jahnhalle
und Schwimmbad wurde gepflastert und als Tüpfelchen auf dem I glänzt das Bregtalbad-Logo an der Jahnhallen-Fassade den Besuchern entgegen. Somit ist alles bestens vorbereitet und die Saison kann starten. Bild: Verein
Berufsbildungsmesse am Otto-Hahn-Gymnasium mit Realschulzug wird immer beliebter
Hervorragende Plattform
Mit über 40 Ausstellern aus Industrie, Handel, Handwerk und
Dienstleistungsunternehmen erreichte die 7. Berufsbildungsmesse am Otto-Hahn-Gymnasium einen neuen Rekord.
Furtwangen – Eine hervorragende
Plattform für junge Menschen bezüglich ihrer künftigen Berufsorientierung war die Berufsbildungsmesse am
OHG. „Wer hier nichts Interessantes
findet, der ist selber schuld“ meinte
Bürgermeister Josef Herdner in seiner
Begrüßung. Viele Helfer sorgten im
Vorfeld dafür, dass diese Vielfalt an beruflicher Orientierung überhaupt zustande gekommen war und er dankte
allen Beteiligten. Wie wichtig die frühzeitige Berufsinformation für die
Schüler sei, erkenne man daran, dass
mit der Bildungsplanreform 2016 ein
eigenes Schulfach „Berufsorientierung“ eingeführt werde, betonte Real-
Mike Fürderer und Martin Burger
von der Firma Hermann stehen für
Gespräche bereit.
ZeitungsZusteller
für Furtwangen gesucht.
Mindestalter 18 Jahre.
Gleich bewerben unter
Tel. 07721-8004-7311
[email protected]
Stadt
Furtwangen
Amtliche Bekanntmachungen
Einladung
zur Sitzung des Gemeinderates
am 19. Mai 2015, 18.30 Uhr, in den
Bürgersaal des Rathauses Furtwangen
Tagesordnung öffentlich
1. Aktuelle Stunde
1.1. Anfrage von Einwohnern
(Bürgerfragestunde)
1.2. Bericht über die Erledigung
von Gemeinderatsangelegenheiten
1.3. Bericht der Verwaltung zu geplanten Projekten
1.4. Bericht des Geschäftsführers
des Zweckverbands Breitbandversorgung
2.
Gemeinderatswahl
am
25.05.2014; Nachrückverfahren
und Ausschussbesetzung
3. Schließung von Grabfeldern
und Grabstätten auf dem Friedhof
Furtwangen
4. Bebauungsplan „Am Reibschenbach“;
Aufstellungsbeschluss
5. Bauvorhaben Volksbank eG
(Studentenwohnheim); Erteilung
des Einvernehmens
6. Auftragsvergaben
6.1. Generalsanierung des OttoHahn-Gymnasium mit Realschulzug; Auftragsvergabe: Flachdachsanierungsmaßnahme für oberste
Ebene / 1. Bauabschnitt des AltBestandsgebäude
7. Bekanntgaben, Offenlegungen,
Anträge und Anfragen
Die Bevölkerung ist eingeladen,
den Beratungen des Gemeinderates als Zuhörer zu folgen.
gez.
Josef Herdner
Bürgermeister
Stadtverwaltung am 15. Mai
Öffnungszeiten
Furtwangen – Die Stadtverwaltung
Furtwangen bittet um Beachtung der
Öffnungszeiten am Freitag, 15. Mai.
Das Bürgerbüro und die Tourist-Information haben wie folgt geöffnet:
Bürgerbüro: 9 bis 12.30 Uhr
Tourist-Information:
Freitag 9 bis 12.30 Uhr und 14 bis 17
Uhr; Samstag 10 bis 12 Uhr
Rufbereitschaft der Kläranlage: Telefon 0152/55728297.
Die aquavilla GmbH erreicht man bei
Störungen der Wasserversorgung unter Telefon 07722/8610.
Furtwangen
Standortoffensive Innenstadt
Die Berufsbildungsmesse am Otto-Hahn-Gymnasium in Furtwangen bietet den Schülern viele Möglichkeiten zur Berufsorientierung. Auf dem Bild
der Stand der Furtwanger Firma Koepfer.
Bilder: Praxedis Dorer
schulrektor Jürgen Kemmelmeier.
Dass auch die hiesige Region mit ausgezeichneten Firmen aufwarten kann,
war beim Rundgang durch die Gänge
schnell klar. Als einer der wenigen
Handwerksbetriebe war die Furtwanger Firma Hermann dabei. Martin Burger, Jugendvertreter im Betriebsrat,
notierte immer wieder die Namen der
Interessierten für ein Praktikum.
„Nicht jedem liegt die Arbeit auf dem
Bau, aber so haben wir schon viele
Lehrlinge gefunden“ betonte er. Wer
schon in der achten Klasse so genau
wie Jan Bausch weiß, was er einmal
werden möchte, kann sich glücklich
schätzen. Für ihn steht fest, dass er als
Zimmermann sein Geld verdienen
wird. Mit dem von der Schule ausgearbeiteten Fragebogen bahnte er sich einen Weg durch die Stände, informierte
sich und beantwortete die Fragen, die
später im Unterricht durchgearbeitet
werden. Auch Yannik Straub machte
die Runde und ließ sich die Ausbildung zum Industriemechaniker von
mehreren Firmen erklären. „Von alleine kommen die Azubis nicht mehr“
wusste Kathrin Zeifang von der Firma
WiHA aus Schonach, denn die geburtenschwachen Jahrgänge machen den
Firmen zu schaffen. Ihre Firma beteiligte sich zum ersten Mal an der Berufsbildungsmesse. (pdo)
Befragungen starten im Mai. Seite 2
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Gütenbach
GEMEINDERAT
Einladung zur Sitzung
Seite 4
------------------------------------------------AMTLICHES
Feuerwehrsatzung
Seite 8/9
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Vöhrenbach
GEMEINDERAT
Einladung zur Sitzung.
BLUTSPENDEREHRUNG
Hermann Bröde wird für 100 Blutspenden geehrt.
Seite 5
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2
Aus Furtwangen
13. Mai 2015
Bregtalkurier Nr. 20
Tag der Städtebauförderung
Am 15. Mai
Wenig
Interesse
Steuertermin
Furtwangen – Die Stadtverwaltung
macht auf den Steuertermin 15. Mai
aufmerksam. Zu diesem Termin wird
die zweite Rate Grundsteuer (außer
Jahreszahler) sowie Gewerbesteuer
fällig. Um negative Folgen eines Zahlungsverzuges zu vermeiden, wird
empfohlen, dem Steueramt oder der
Stadtkasse eine Einzugsermächtigung
zu erteilen. Für eventuelle Rückfragen
steht Monja Bornhauser unter Telefon
939-152 zur Verfügung.
Die Resonanz zum „Gespräch zur
Marktzeit“, wie die Veranstaltung
im Bürgersaal am Tag der Städtebauförderung betitelt wurde, war
mehr als gering. Nur eine Handvoll Bürger fanden sich ein.
Oberes Bregtal – Die drei Bregtal
Bürgermeister Josef Herdner, Robert Strumberger und Rolf Breisacher waren enttäuscht, denn mit
nur wenigen Interessierten im Publikum hörten sie den Ausführungen von Markus Lämmle von der
Kommunalentwicklung Stuttgart
zu, was er über die städtebaulichen
Entwicklungen von Furtwangen,
Vöhrenbach und Gütenbach zu berichten hatte.
Im April 2012 hatten die benachbarten Kommunen im Bregtal die Zusage zur Aufnahme in das Sanierungsprogramm für kleinere Städte und
Gemeinden „LRP interkommunales
handeln“ vom Ministerium für Finanz und Wirtschaft Baden-Württemberg erhalten und somit ein Pilotprojekt in Baden-Württemberginitiiert. Um ein gesamtheitliches
Konzept zu entwickeln müssen viele Handlungsfelder berücksichtigt
und
Neuordnungsschwerpunkte
gesucht werden. Eine Kurzvorstellung aller drei Kommunen folgte.
„Die Menschen bleiben nur, wenn
es Arbeit gibt und die Infrastruktur
stimmt“ darüber sind sich die Bürgermeister einig.
An Stellwänden waren die jeweils
geplanten Sanierungsgebiete zu besichtigen: Furtwangen Innenstadt
II, Vöhrenbach Stadtkern III und
Gütenbach Ortskern I. (pdo)
Rudolf Dilger sowie das Ehepaar
Hönig schauen sich die Projekte an
den Stellwänden an.
Bild: Dorer
Am 21. Mai
Rentenberatung
Die ganze Welt feiert mit: Nicht nur fruchtigen Sangria, sondern auch leckere Tortilla Patata und andere spanische
Spezialitäten offerieren Cablos, Aritz, Ivan, Mikel und Eneko an ihrem Stand beim International Festival am
Samstag auf dem Robert-Gerwig-Platz. Im Kreis hatten die Studierenden aus Ägypten, Ungarn, China, Indien,
Brasilien etc. ihre Stände aufgestellt. „Kamerun tanzt, Kenia singt“ kündete Patrizia an und so herrschte eine tolle
Stimmung bei herrlichem Wetter. Die vielen Besucher genossen die kulinarische und musikalische Vielfalt, die von
Blues-Sänger Gary White bestens ergänzt wurde.
Bild: Praxedis Dorer
Standortoffensive Innenstadt Furtwangen
Befragungen starten im Mai
Wie ist die Einzelhandelssituation
in Furtwangen zu bewerten? In
welchen Angebotsbereichen bestehen heute noch Entwicklungsund Ansiedlungspotenziale? Was
wären Entwicklungs- und Vermarktungsoptionen speziell für
bestehende Leerstände in Furtwangen? Dies sind nur einige der
Fragen, die mit der „Standortoffensive Innenstadt Furtwangen“
beantwortet werden sollen.
Furtwangen – Im Rahmen des Projektes startet Mitte Mai 2015 die Bestandsaufnahme mit mündlichen Befragungen aller Einzelhandelsbetriebe
in der Stadt Furtwangen. Durchgeführt wird das Projekt von der Stadtverwaltung Furtwangen und dem Verein der Unternehmer und freien Berufe
in Furtwangen und Gütenbach e.V.
(VDU) gemeinsam mit der imakomm
AKADEMIE GmbH aus Aalen.
„Kein Gutachten, sondern ein belastbares Konzept mit konkreten Maßnahmen, wie wir die Rahmenbedingungen an unserem Einzelhandelsstand-
ort zukunftsfähig machen können,
das ist das Ziel“, erläutert Bürgermeister Josef Herdner Sinn und Zweck der
jüngst in Auftrag gegebenen „Standortoffensive Innenstadt Furtwangen“.
Neben der Berechnung von Entwicklungspotenzialen sollen auch Entwicklungsoptionen für bestimmte
Standortlagen erarbeitet werden.
Doch nicht überall macht Einzelhandel künftig Sinn. Daher soll speziell für
die Innenstadt ein so genanntes „funktionsräumliches
Entwicklungskonzept“ auch Alternativen zu einer Einzelhandelsentwicklung – beispielsweise aus den Bereichen Gastronomie,
Dienstleistungen usw. – aufzeigen.
Eine wichtige Basis für das Konzept ist
die Einbindung der bestehenden Einzelhandelsbetriebe im gesamten
Stadtgebiet. Daher starten ab Mitte
Mai mündliche Kurzbefragungen aller
Händler in Furtwangen. Zentrale Inhalte der wenigen Fragen: Angaben
zur Verkaufsfläche, zur Kundenherkunft, aber auch etwaige geplante Veränderungen am Standort. Die Kurzinterviews dauern maximal drei bis fünf
Minuten. Mitarbeiter der imakomm
AKADEMIE suchen hierfür die Ladengeschäfte der Betriebe auf. „Selbstverständlich behandeln wir die Angaben
der einzelnen Betriebe absolut vertraulich. Die Angaben liegen dann
auch nur der imakomm AKADEMIE
vor. Im Konzept werden nur statistisch
aggregierte Daten verwendet, außer
der imakomm AKADEMIE erhält niemand Einblick in Einzelangaben“, erläutert Projektleiter Matthias Prüller
von der imakomm AKADEMIE.
Erarbeitet wird das Konzept von der
imakomm AKADEMIE GmbH aus Aalen, die mittlerweile über 300 Kommunen v.a. im süddeutschen Raum gerade auch bei der Einzelhandelsentwicklung und im Leerstandsmanagement begleitet hat.
Bei Fragen zum Projekt kann man sich
an die Stadt Furtwangen im Schwarzwald, Christine Kaltenbach, Telefon
07723/939-103, E-Mail: [email protected]
oder Michael Schlageter, Telefon
07723/939-131, E-Mail: [email protected].
Südbadische Meister
Besuch beim Schuh Doc: Die Vorschulkinder vom Kindergarten St.
Nikolaus in Schönenbach besuchten gemeinsam mit ihrer Erzieherin
Sigrid Risle den „Schuh Doc" in
Furtwangen. Hier konnten die Kinder den Arbeitsalltag von Jens Kronester, gelernter Orthopädieschuhmacher, hautnah erleben. Er freute
sich sehr über den Besuch und zeigte ihnen, wie ein Absatz ausgebessert wird und wie ein Riemen repariert wird. Dabei kamen die Nähmaschine, die Schleifmaschine und sogar die Presse zum Einsatz. Die Kinder waren begeistert, hatten sie
doch gerade im Kindergarten das
Schuhebinden gelernt.
Hochschulkontaktbörse
Suchen
und finden
Philipp Schreihing (rechts) gibt sein
Erfahrungen als Praktikant an einen Besucher weiter.
Bild: Dorer
Die Hochschulkontaktbörse am
Campus Furtwangen zieht immer
größere Kreise. Über 80 Aussteller präsentierten sich in den Gängen der Hochschule und warben
um Absolventen.
Erfolgreich
Furtwangen – Kürzlich war der
SV69 Furtwangen Ausrichter der
Südbadischen Meisterschaften im
Rasenkraftsport. Es gingen Sportler
aus St.Georgen, Triberg, Langenbrand und vom SV 69 an den Start.
Vom SV 69 gingen fünf Sportler (innen) an den Start und konnten drei
Titel in Furtwangen lassen. Sigrid
Bergander hatte Pech und holte sich
bei der ersten Disziplin eine Zerrung.
Den Titel holten sich: Jochen Kleiser bei den M.Jugend B – 72kg (
Hammerwerfen mit persönlicher
Bestleistung 28,34m, Gewichtwerfen 14,20m, Steinstoßen 6,21m). Annika Burgbacher bei den W.Jugend
B + 65kg (Hammerwerfen 30,25m,
Gewichtwerfen 16,62m, Steinstoßen 7,20m). Luzia Burgbacher bei
den Seniorinnen 3 – 63kg (Hammerwerfen 37,55m, Gewichtwerfen
22,04m, Steinstoßen 10,39m). Platz
2 belegte Norbert Kleiser bei den Senioren 3 + 87kg (Hammerwerfen
26,47m, Gewichtwerfen 12,06m,
Steinstoßen 7,63m).
Furtwangen –
Gerhard Messmer
von der Deutschen Rentenversicherung bietet zweimal monatlich Beratungstermine zur Rentenberatung in
Furtwangen an. Der nächste Beratungstermin findet am 21. Mai im Besprechungszimmer 2 des Rathauses in
Furtwangen statt.
Von 14 bis 16 Uhr können Rentenanträge oder Anträge auf Kontenklärung gestellt, Kindererziehungszeiten, Schulund Studienzeiten erfasst oder Lücken
im Versicherungsverlauf geschlossen
werden. Natürlich steht Gerhard
Messmer auch für sonstige Anliegen
rund um das Thema Rente zur Verfügung.
Aufgrund der großen Nachfrage ist eine vorherige Terminabsprache notwendig. Termine können unter Telefon 0771/89751098 vereinbart werden.
Zum Beratungstermin sind der Personalausweis und die Rentenversicherungsunterlagen mitzubringen.
Glückwünsche überbracht: Eva Heller feierte diese Tage ihr 25 jähriges
Dienstjubiläum. Sie arbeitete zunächst 18 Monate in Köln im St. Josefshaus. Die restliche Zeit verbrachte sie im Kindergarten St. Andreas in Neukirch. Im Bild von links hinten Lena, vorne Malin, Eva Heller, hinten Robin,
vorne Niko und ganz rechts Bennet.
Furtwangen – Bei der Hochschulkontaktbörse können Studierende eine Verbindung mit den Unternehmen
knüpfen und sich im persönlichen Gespräch Einblicke in das spätere Berufsleben geben lassen. Verantwortliche
aus Industrie, Handwerk, Handel und
Dienstleistungen standen am Donnerstag für Gespräche bereit und gaben über Job- und Praktikaangebote
sowie Themen für Bachelor- bzw.
Masterthesis Auskunft. Dicht umlagerten die Studierenden die Stände
und informierten sich über mögliche
Berufschancen. Zwei Mal jährlich veranstaltet die Hochschule eine solche
Kontaktbörse und die Ausstellungsplätze sind schnell vergeben. Auch
Firmen aus der Region waren vor Ort
und warben um die künftigen Mitarbeiter. „Man muss schon selbst was
tun, um qualifizierte Mitarbeiter zu
bekommen“ so ein Firmenvertreter
und schon erkundigte er sich beim
nächsten Besucher nach Studiengang
und Berufsziel. Gut bepackt mit Werbegeschenken und Prospektmaterial
hatten die Studierenden jedenfalls jede Menge Auswahl. (pdo)
Bregtalkurier Nr. 20
Termine / Veranstaltungen
Gesangverein Schönenbach
Info:
Nähere Auskünfte erteilt der Vorsitzende des Gesangverein Schönenbach Lothar Dilger unter Telefon
07723/2530.
Im Guckloch-Kino
Zwei tolle
Filme laufen
Furtwangen – Das Guckloch-Kino
zeigt am Donnerstag, 14. Mai, um 20
Uhr den Film „Sauacker“.
Die schwäbische Bauersfamilie Kienle
versinkt immer mehr in Schulden.
Nun geraten auch noch Vater und
Sohn aneinander, die den Hof beide
auf ihre Weise retten wollen: Während
der 30-jährige Jungbauer Philipp den
Betrieb moderner gestalten will, hält
Vater Konrad an der alten Tradition
fest – immerhin existiert der Hof bereits seit 300 Jahren.
Der deutsche Film von Tobias Müller
ist ein sympathischer Dokumentarfilm über eine Vater-Sohn-Beziehung,
die durch die ökonomische Notlage
des familieneigenen Landwirtschaftsbetriebs auf eine harte Probe gestellt
wird. Der Film hat eine Spiellänge von
85 Minuten.
Am Samstag, 16. Mai, läuft um 15 Uhr
im Guckloch-Kinderkino mit „Pippi Langstrumpf“ einen Kinderfilm-Klassiker.
Die wohlerzogenen Geschwister Tommy und Annika sehnen sich nach Abwechslung in ihrem Dorf. Der Wunsch
geht in Erfüllung als eines Tages ein
kleines, rothaariges Mädchen angeritten kommt: Pippi Langstrumpf, sie
zieht mit Pferd kleiner Onkel und Äffchen Herr Nilson in die leer stehende
Villa Kunterbunt ein. Erzieherin Prüsselius vom Jugendamt ist Pippis elternloser Lebensstil ein Dorn im Auge,
aber Pippi ist den Erwachsenen an
Kraft und List haushoch überlegen.
Der deutsch/schwedische Film von
Olle Hellbom hat eine Spiellänge von
82 Minuten und wird großen wie kleinen Kinogängern ab sechs Jahren
empfohlen.
3
Termine
Gastsänger
gesucht
Schönenbach – Der Gesangverein
Schönenbach hat wieder einen gesanglichen Leckerbissen geplant. Man
will am Sonntag, 25. Oktober, um 18
Uhr im Pfarrsaal in Furtwangen ein
Konzert geben unter dem Namen
„Musiktheater“. Es sollen dabei bekannte und beliebte Melodien aus
Operette und Musicals zu Gehör kommen. Das Konzert wird unter Leitung
von Sabine Kienzler stehen. Allerdings ist der Gesangverein für diese
Veranstaltung dringend auf Gastsängerinnen und Gastsänger angewiesen.
Alle, denen eine solche Aufgabe Spaß
machen würde und die gerne bereit
wären den Gesangverein Schönenbach zu unterstützen, sollen einfach
zur ersten Probe vorbeikommen, die
am Dienstag, 9. Juni, um 20 Uhr im
Dorfgemeinschaftsraum bei der Kirche stattfindet. Es sind keine Voraussetzungen wie zum Beispiel Notenkenntnisse erforderlich – nur Spaß am
Singen.
13. Mai 2015
■ Katholische Bücherei: Im Pfarrzentrum
St. Cyriak geöffnet montags und mittwochs
von 15 bis 18 Uhr.
■ AWO: Am Donnerstag, 14. Mai, bleibt
das AWO-Stüble geschlossen.
■ SV 69: Schießwettbewerb am Freitag,
15. Mai, für Mitglieder im Schützenhaus.
■ Kolpingfamilie: Wanderung an den Ettenberg zur Einweihung der Hofkapelle am
Sonntag, 17. Mai, um 10.30 Uhr. Treffpunkt
ist bei der Schreinerei Schwer um 9.30 Uhr.
Gäste sind willkommen.
■ Katholische Frauengemeinschaft: Maiandacht am Montag, 18. Mai, um 18.30 Uhr
in der Fatimakapelle.
■ Müttertreff La Leche Liga: Treffen am
Dienstag, 19. Mai, um 9.30 Uhr bei Regina
Straub (07723/7111), Im Mäderstal 11. Thema ist „Angewöhnen – Abgewöhnen“.
Unter dem Motto „Schlag auf Schlag“ findet am Sonntag, 17. Mai, um 17 Uhr in der Stadthalle in St. Georgen ein
außergewöhnliches Schlagzeugkonzert statt. Jens Willi, Schlagzeuglehrer an der Jugendmusikschule St.
Georgen-Furtwangen und an der Kunst- und Musikschule Donaueschingen, hat mit seinen Schlagzeugschülern
ein interessantes und abwechslungsreiches Programm auf die Beine gestellt. Neben den klassischen Schlagzeuginstrumenten werden auch Alltagsgegenstände zu Trommeln umfunktioniert. Auf die vielseitigen Klänge darf
man gespannt sein. Vom „Schlagzeugneuling“ bis hin zu den ersten Bundespreisträgern von Jugend musiziert
tragen alle dazu bei, dass das Konzert zu einem ganz besonderen Klangerlebnis wird. Der Eintritt ist frei.
Neue Big-Band des Otto-Hahn-Gymnasiums auf Kulturtrip - Konzert am 20. Mai
OHG-Musiker
proben in Stuttgart
Das lange Wochenende um den 1.
Mai nutzten die Top-Musiker der
Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums und der Realschule für ein erlebnisreiches Probenwochenende in der Landeshauptstadt.
Furtwangen – Von Donnerstag bis
Sonntag wurden nicht nur groovige
Big-Band-Arrangements von Duke Ellington von den OHG-Schülern geprobt. Es gab auch reichlich Gelegenheit, das hochkarätige kulturelle Angebot vor Ort zu nutzen. Neben einem
Besuch des international bekannten
Mercedes-Benz-Museums stand die
breite Erkundung des Staatstheaters
auf dem Programm. Die junge Opernhaus-Produzentin Nena Wunder führte die jungen Musiker mit Informationen aus erster Hand durch den gesamten Backstagebereich von BadenWürttembergs
renommiertester
Opernbühne. Der Licht- und Soundcheck für die abendliche Vorstellung
wurde mitverfolgt und es bestand Gelegenheit, z.B. ein 10 kg schweres Barockkostüm in die Hand zu nehmen
sowie die Entstehung von hausgroßen
Kulissen, die täglich zweimal ausgetauscht werden, nachzuvollziehen.
Bei der abendlichen Vorstellung mit
Verdis Bearbeitung von Schillers „Kabale und Liebe“ staunten die Opernneulinge über das gewaltige Stimmvolumen der Sänger, die auf jedem der
1500 Sitzplätze ohne Mikrofon „Gänsehautfeeling“ erzeugen konnten.
■ Nachmittagswanderung: Erika Moser
führt die Wanderer am Dienstag, 19. Mai, zum
Gasthaus Bergstüble. Treffpunkt ist um 14 Uhr
bei der Tourist-Info.
■ Hochschule: Ringvorlesung zum Thema
„Suchtprävention in verschiedenen Settings“
am Mittwoch, 20. Mai, von 17.30 bis 19 Uhr
im O-Bau, Luisenstraße, Hörsaal O0.10.
■ Katholische Frauengemeinschaft: Generalversammlung am Donnerstag, 21. Mai,
um 15 Uhr im Gasthaus Bad.
■ Kulturfabrik: Am Freitag, 22. Mai, um
20 Uhr gastiert das Pop-Jazz Quartett Ira’s
World in Furtwangen. Karten gibt es an den
bekannten Vorverkaufsstellen.
■ Junge Egerländer: Konzert in der Festhalle Furtwangen am Samstag, 23. Mai, um
20 Uhr. Karten gibt es im Vorverkauf bei der
Tankstelle Buschbacher und RutschmannOptik, unter www.junge-egerlaender.de sowie
bei Timo Hieske (0151 27006883).
NEUKIRCH
■ Bücherei: Im Rathaus geöffnet am Montag und Donnerstag von 17 bis 18 Uhr.
SCHÖNENBACH
■ Sportfreunde: Heimspiel der D-Jugend
am Mittwoch, 13. Mai, um 18.15 Uhr gegen
Niedereschach. Die erste Mannschaft spielt
im Anschluss um 19.30 Uhr gegen Rietheim.
Die A-Jugend trifft am Samstag, 16. Mai, um
15.30 Uhr auf den SG Weiler. Die erste Mannschaft spielt am Sonntag, 17. Mai, um 15 Uhr
gegen Nussbach. Die Reservemannschaften
stehen sich bereits um 13.15 Uhr gegenüber.
Am Mittwoch, 20. Mai, um 19.30 Uhr trifft die
zweite Mannschaft auf Rietheim.
OHG-Schüler besuchen die Landeshauptstadt.
Ganz andere „Bauchgefühle“ kamen
bei einer Achterbahnfahrt auf den
Cannstädter Vasen auf. Die Jugendherberge war in Sicht- und Hörweite
des berühmten Frühlingsfests, so dass
man nach dem Mittagessen mal soeben für ein halbes Stündchen in die
Geisterbahn oder ins Festzelt gehen
konnte.
Frühjahrskonzert
Zum OHG-Frühlingskonzert am Mittwoch, 20. Mai, um 19 Uhr in der Aula
des OHG laden die Musiker die Bevölkerung ein. Die Ergebnisse der intensiven Probenarbeit werden beim OHGFrühlingskonzert zu hören sein. an-
spruchsvolle Arrangements von Duke
Ellington und der Evergreen „Big
Spender“. Auch Landessieger von „Jugend musiziert“ freuen sich auf zahlreiche Zuhörer, so etwa Sven Morutzan (Klavier, Kl. 6), Kai Vollprecht
(Marimbaphon, Kl. 11) und Sarah
Schirmaier (Klavier, Kl. 11). Für die
musikpädagogische Arbeit an der Basis steht die Mitwirkung der OHG-Bläserklassen und für moderne integrative Pädagogik die Inklusionsband
„Rolling Bowling“. Die Bewirtung
übernimmt die SMV, Spenden zugunsten der Nachwuchsarbeit sind erbeten.
■ Senioren: Halbtagesfahrt an den Hochrhein mit Freunden am Donnerstag, 21. Mai.
Ziel ist Küssaberg. Abfahrt: 12.30 Uhr Ilbenstraße in Furtwangen, 12.35 Uhr Busbahnhof,
12.40 Uhr Gasthaus Löwen Schönenbach
und im Untertal. Dazwischen werden alle üblichen Haltestellen angefahren. Anmeldungen
sind möglich bei Klaus Hettich, (07723/
7935) und Veronika Dufner (07723/7487).
UMLAND
■ Landesseniorenverband: Fahrt an den
Kaiserstuhl am Mittwoch, 27. Mai. Anmeldung bis 21. Mai, unter Telefon 07702/2440
oder 07721/73969.
VHS
■ Jodeln: Mit Barbara Lexa am Samstag,
16. Mai, von 13 bis 18 Uhr im Landgasthof
Thälerhäusle Ochsen.
Benefizveranstaltung der Kirchengemeinden in der evangelischen Kirche
■ Vortrag: Alexander Dietz referiert zum
Thema „Der Weg zu Hause den Lebensabend
in Selbstständigkeit zu beschließen“ am Montag, 18. Mai, 15 Uhr im Kunstraum der VHS.
Konzert für Nepal am 13. Mai
■ Spanischkurs: „Konversationskurs Spanisch“ unter der Leitung von Margit Zähringer
ab Mittwoch, 20. Mai, 19.30 Uhr in der VHS.
Musikalische Darbietungen sowie Berichte und Bilder erzählen
am Mittwoch 13. Mai, über Nepal.
Der Erlös des Konzertes kommt
den Menschen vor Ort zu Gute.
Oberes Bregtal – Benefizveranstaltung der Kirchengemeinden mit musikalischen Darbietungen sowie Berichten und Bildern. Tausende Tote, verschüttete Dörfer, eingestürzte Tempel,
zerstörte Existenzen und Hoffnungen
– das ganze Ausmaß des Erdbebens in
Nepal wird wohl erst in einigen Wochen erkennbar werden. Auch angesichts des drohenden Monsuns ist
schnelle Hilfe angesagt. Nicht weniger
wichtig ist die langfristige Hilfe zum
Wiederaufbau und zur Existenzsiche-
Hilfe für Nepal mit einem Konzert.
rung der Not leidenden Bevölkerung.
Musikerinnen und Musiker aus der Region haben sich spontan bereit erklärt,
ein vielfältiges Konzert zu gestalten.
Richard und Kordula Kugele, die viele
Jahre in Nepal in der Entwicklungszusammenarbeit tätig waren, werden
über Nepal berichten und Bilder zeigen sowie Möglichkeiten zu direkter
Hilfe aufzeigen. Die Evangelische Kirchengemeinde, die Seelsorgeeinheit
Bregtal und die Alt-Katholische Kirchengemeinde laden zu dieser NepalBenefizveranstaltung ein. Sie findet
statt am Mittwoch 13. Mai, um 20 Uhr
in der Evangelischen Kirche in Furtwangen, Baumannstraße 33.
Der Erlös des Konzertes kommt den
Menschen vor Ort zu Gute.
Kinder in der Pubertät
Vortrag
Schwarzwald-Baar-Kreis – Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (BEKJ) mit der Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF) des
Schwarzwald-Baar-Kreises lädt alle
Eltern zur Vortragsreihe ein.
Nächste Termin ist am Donnerstag, 21.
Mai, um 19.30 Uhr in der Außenstelle
des Landratsamtes, Am Hoptbühl 5 in
VS-Villingen, Raum 222 zum Thema
„Kinder in der Pubertät“ statt.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Veranstaltung ist kostenlos.
4
Aus Gütenbach
13. Mai 2015
Gemeinde Gütenbach
Amtliche Bekanntmachungen
Einladung zur Gemeinderatssitzung
Am Mittwoch, 20. Mai 2015, findet im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, zu der ich hiermit einlade. Beginn ist um
19:00 Uhr.
Tagesordnung:
1. Ortskernsanierung „Ortskern I“
a) Zusammenfassung des bisherigen Verfahrensstandes (GEK, ISEK, VU;
Bürgerbeteiligung)
b) Entscheidung über Gebietsabgrenzung, Neuordnungskonzept, Finanzierung, Laufzeit, Verfahrenswahl
c) Festlegung der Fördergrundsätze für Privatmaßnahmen
d) Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ortsmitte I
2. Inhalt und Termin für Bürgerversammlung
3. Beauftragung Landschaftsplanung
4. Reparatur Radlader
5. Erneuerung Stromanschluss Festplatz
6. Einsatz des Splittzuges
7. Bauanträge, Bauvoranfragen
a) Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Lagerschopfs für Holz
und Heu auf Flst.Nr. 185, Obereckhof 4
b) Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung des Garagenblocks als Lagerraum für Heu und Futtervorräte auf Flst.Nr. 70, Grundtal 3
8. Verschiedenes
9. Bekanntgaben, Anträge und Anfragen
10. Fragestunde.
Die Bevölkerung ist eingeladen, den Beratungen des Gemeinderates zu folgen. Eine nicht-öffentliche Sitzung schließt sich an.
Rolf Breisacher, Bürgermeister
Grund- und Gewerbesteuer
Fälligkeit
Gütenbach – Das Steueramt macht
darauf aufmerksam, dass zum 15. Mai
2015 die Grundsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlung für das III. Quartal fällig werden. Sofern eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, ist dies
nur eine Information.
Die Barzahler werden gebeten die fällige Grund-/Gewerbesteuer fristgerecht zu überweisen, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Grundtal- und Höhenweg ist am Sonntag gesperrt
Wegen Kapelleneinweihung
Gütenbach –
Am kommenden
Sonntag, 17. Mai, findet um 10.30 Uhr
die Einweihung der neu erbauten Marienkapelle am Ettenberghof statt. Im
Anschluss an eine Eucharistiefeier zur
Einweihung soll eine kleine Feier am
Standort der Kapelle am Hofgebäude
erfolgen.
Die Abhaltung der Veranstaltung
macht eine Straßensperrung für den
Grundtalweg vom Ort ab dem Gebäude: „Grundtal 8“ (Haus Braun) sowie
des Höhenweges aus Richtung:
„L173“/Gewerbegebiet ab der Wegeabzweigung: „Gewerbegebiet/Höhen-
weg“ erforderlich.
Die Sperrung wird für die Zeit von 7 bis
16 Uhr eingerichtet. Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf
hin, dass eine Anfahrt mit PKW zur
Kapelle/Ettenberg ist für die Besucher
nicht möglich ist! Ab dem Gewerbegebiet ist ein Fahrdienst eingerichtet.
Die Anfahrt zur Kapelle hat ausschließlich aus Richtung „L173/Gewerbegebiet Ob der Eck“ zu erfolgen.
Die Gemeindeverwaltung bittet die
Bevölkerung um Verständnis für die
vorübergehende Sperrung der Straße
aus diesem Anlass.
Termine
GÜTENBACH
■ Rathaus: Am Freitag, 15. Mai ist das
Rathaus geschlossen.
■ Dorfcafé: Geöffnet Mittwoch bis Sonntag jeweils von 14 bis 18 Uhr. Der Strick- und
Häkelnachmittag immer donnerstags.
■ Rentner: Fahrt am Mittwoch, 13. Mai,
nach Rastatt. Die Abfahrt vor dem Rathaus
wurde um eine halbe Stunde vorverlegt auf
11.30 Uhr.
■ Sportkegelclub: Vatertagshock am Donnerstag, 14. Mai, ab 10 Uhr auf dem Festplatz
in Gütenbach. Die ganze Bevölkerung ist dazu
eingeladen.
■ Ski-Club: Tageswanderung am Donnerstag, 14. Mai. Die Wanderstrecke wird der Wetterlage angepasst. Ziel ist der Vatertagshock
im Fallengrund. Hierzu sind alle Wanderfreunde und Gäste eingeladen. Treffpunkt ist um
10.30 Uhr am Rathaus.
■ Verein zur Förderung der Blasmusik und
Jugendausbildung: Vatertagshock auf dem
Fallengrund am Donnerstag, 14. Mai, ab 10
Uhr.
■ Schwarzwaldverein:
Tageswanderung
auf dem Zweitälersteig am Freitag, 15. Mai.
Die vierte Etappe führt von Oberprechtal -Wittenbach hinauf zum Huberfelsen, weiter zu
den Prechtaler Schanzen und zum Landwassereck. Die Heidburg und das Biereck liegen
am Weg zum Tagesziel Höhenhäuser. Da die
An- und Rückfahrt organisiert werden muss ist
eine Anmeldung beim Wanderführer Lorenz
Wiehl (07723/4084) zwingend erforderlich.
Rucksackverpflegung wird empfohlen. Die
Gehzeit beträgt zirka acht Stunden. Abfahrt ist
um 6.30 Uhr mit PKW beim Rathaus in Gütenbach.
■ FC04: Heimspiel am Sonntag, 17. Mai,
gegen den FC Tennenbronn. Anspiel ist um
15.15 Uhr, um 13.15 Uhr spielen die zweiten
Mannschaften.
■ Ettenberghof:
Marienkapelleneinweihung am Sonntag, 17. Mai. Um 10.30 Uhr ist
die Einweihungsmesse unter Mitwirkung des
Kirchenchores Gütenbach und der Alphornbläser aus Schönwald. Der Skiclub Gütenbach bewirtet die Teilnehmer.
■ FC 04: Senioren-Nachmittag am Donnerstag, 21. Mai, Abfahrt ist um 13 Uhr beim
Rathaus. Mit dem Bus geht es nach Freiburg
zur Schauinsland-Bergbahn. Per Seilbahn
oder wahlweise mit dem Bus wird zur Bergstation gefahren, dort ist eine Kaffee-Pause
eingeplant ebenso eine Wanderung auf dem
Gipfelrundweg, der eine herrliche Aussicht bis
zu den Vogesen und Alpen bietet. Die Heimfahrt erfolgt über den Feldberg, kann aber je
nach Wetterlage auch anders gestaltet werden. Die Schlussrast erfolgt im Landgasthof
Bären in Gütenbach.
Eine Anmeldung zur Fahrt ist nicht erforderlich.
Nähere Informationen gibt es bei Alfred Hall
unter Telefon 07723/3915 oder Reinhold
Eschle, Telefon 07723/3742.
Bregtalkurier Nr. 20
Ein rundum gelungenes Wochenende mit dem Akkordeonspielring Gütenbach
Musik und flotteTänze
Das Nachwuchsballett von Elke Provazi zeigt beim Muttertagskonzert erstmals sein Können.
Ein buntes musikalisches Programm bot sich den Besuchern
des Muttertagskonzerts des Akkordeonspielrings Gütenbach am
Samstagabend in der Festhalle.
Hans-Helmut Fahle führte durch
das Programm, kommentierte die
teils bekannten aber auch noch
nie gehörten Melodien.
Gütenbach – Melodien wie „La Storia" von Jacob de Haan haben sich
beim Musikkonzerten etabliert, auch
der Ohrwurm „Girls, Girls, Girls" sorgte für beste Unterhaltung. Höhepunkt
war ein Medley aus Hits von Udo Jürgens. Hier zeigten die Mädchen des
Nachwuchsballetts von Elke Provazi
erstmals ihr Können. Bei „Aber bitte
mit Sahne" sangen die sechs jungen
Damen lauthals mit und führten in ihren Matrosenkleidchen einen tollen
Tanz auf. Ein hübscher Brauch beim
Muttertagskonzert ist die Verlosung
von zwei Blumensträußen unter den
anwesenden Damen. Mit der Zugabe
„Böhmischer Traum" verabschiedeten
sich die Musiker, luden aber noch zu
einem Absacker in die Bar ein.
Dirigent Michael Fehrenbach hatte in
den letzten Wochen vermehrt mit seinen zwölf Musikern geprobt. „Ich mache mir immer schon das ganze Jahr
über Gedanken über Stücke die wir
vortragen können“, meint Fehrenbach. Außerdem kommt monatlich
ein Katalog mit verschieden Musikstücken zu ihm nach Hause, teilweise mit
Bild: Tatjana Eschle
CD, auf der die Lieder vorab angehört
werden können. Denn bei den oftmals
lateinischen Namen fällt ein Erkennen
etwaiger bekannter Stücke schwer.
Die Vorsitzende des Akkordeonspielrings Monika Nopper gibt zu, sich
nicht alle Namen merken zu können.
„Oft sitzen wir selbst in einem Konzert
und hören Stücke die wir schon gespielt haben. Dann überlegen wir, ob
wir wohl besser waren“, sagt die Vorsitzende schmunzelnd.
Der Sonntag startete mit dem Frühschoppenkonzert der Musikkapelle
Gütenbach. Bei leckerem Mittagstisch
und Kaffee und Kuchen genossen die
zahlreichen Besucher den sonnigen
Muttertag. Bei der Tombola winkten
tolle Preise.
Förderrahmen für private Sanierungsvorhaben in der Sitzung diskutiert
Themen aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat hat die allgemeinen Förderbedingungen für
private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
im
Sanierungsgebiet festzulegen.
Entsprechende Vorschläge der
Verwaltung waren daher Gegenstand der Beratungen in der letzten Gemeinderatssitzung.
Gütenbach – Das Sanierungsprojekt
„Ortskern I“ wurde in das Programm
für kleinere Städte und Gemeinden
(LRP) mit der Zielsetzung des Erhalts
der Bausubstanz aufgenommen. Eine
Kernortverbesserung ist in der Praxis
nur durch ein Bündel aus öffentlichen
und privaten Vorhaben erfolgreich.
Der alleinige Einsatz von Finanzmitteln in kommunale Projekte führt zur
Schieflage der Infrastruktur im Verhältnis zu den Wohn- und Arbeitsbedingungen der Bürgerschaft sowie gegenüber dem Ortsbild, das sich aus
überwiegend privaten Anwesen zusammensetzt und das baukulturelle
Erbe und damit auch die Grundlage
der Fremdenverkehrsfunktion der Gemeinde darstellt. Trotz der zunächst
auf 600.000 Euro begrenzten Netto-Finanzhilfe sind daher konkrete Regelungen der Verteilung der Fördermittel
für Privatmaßnahmen als Anreiz- und
Steuerungsfunktion geboten, um zum
Einen ausreichende Spielräume für
die öffentlichen Projekte zu gewährleisten und zum Anderen eine Ausgewogenheit des gesamten Maßnahmenbündels bzw. der Fördermittelverwendung sicher zu stellen.
Somit hat die Verwaltung für private
Modernisierungsmaßnahmen,
die
den städtebaulichen Zielsetzungen
der Gemeinde entsprechen, vorgeschlagen, den Fördersatz auf pauschal
25 % der förderfähigen Kosten, unabhängig von der vorhandenen Nutzung
festzuschreiben, um die Wohn- und
Versorgungsstruktur gleichermaßen
verbessern zu können. Des Weiteren
ist eine Zuschussobergrenze von
30.000 Euro je Einzelmaßnahme bei
maximal förderfähigen Kosten von
120.000 Euro und eine Mindestschwelle an förderfähigem Aufwand von
15.000 Euro vorgesehen, um eine breit
Auch die Grundstücke entlang des Vordertals gehören zum Großteil zum
geplanten Sanierungsgebiet „Ortskern I“ der Gemeinde.
gestreute Mittelverteilung sowie die
umfassende Gebäudesanierung sicher
zu stellen. In Beachtung des Schutzauftrags der Gemeinde für städtebaulich wertvolle, vor allem denkmalgeschützte Gebäude, kann diese Regelförderung durch begründete Einzelfallentscheidung des Gemeinderats
im Rahmen der Städtebauförderrichtlinien erhöht werden. Bürgermeister
Rolf Breisacher hält diesen mittleren
Förderrahmen grundsätzlich für passend und sieht darin ausreichend finanzielle Anreize für die Gütenbacher
Hausbesitzer, weshalb er diese Sätze
dem Gemeinderat so vorstellte. Wie er
erläuterte trägt die Gemeinde im Normalfall vierzig Prozent des Zuschussbetrags, der Rest wird vom Fördergeber beigesteuert. Dennoch fehlten natürlich die an Private ausgeschütteten
Mittel zunächst bei der Sanierung der
kommunalen Objekte. Wie Karl-Christian Fock von der Kommunalentwicklung (KE) ergänzte, bestehen aber gute Chancen, dass der bisherige Förderrahmen von jetzt schon einer Million
Euro in den Folgejahren aufgestockt
wird, wenn das Sanierungsprojekt erst
einmal läuft. Bei Abbruchmaßnahmen von privaten Gebäuden oder Gebäudeteilen, die zur Erreichung der
gemeindlichen Sanierungsziele erforderlich sind, sollen die reinen Ab-
bruchkosten mit Nebenkosten sogar
bis zur vollen Höhe entschädigt werden können, um die Innenentwicklung durch Folgebebauung zu stärken.
Voraussetzung ist eine Einzelfallentscheidung des Gemeinderats sowie eine vertragliche Verpflichtung über die
Folgebebauung des freigeräumten
Grundstücks. Auf Nachfrage aus dem
Gremium erklärte Karl-Christian Fock,
dass die Abbruchkosten deshalb nicht
gedeckelt sind, weil der dann später
kommende private Neubau selbst in
der Regel keine Förderung mehr erhält. Grundsätzlich ist zwar der reine
Abriss von unattraktiven Gebäuden
nicht förderfähig, hier müsse dann
eben eine durchdachte Folgenutzung
vorgesehen werden, die mit der Gemeinde abzustimmen ist. Zur Stärkung der Wohn- und Versorgungsstruktur und um den Erhalt der städtebaulich wertvollen Bausubstanz zu
unterstützen, wird die Gemeinde ergänzend auch Bescheinigungen zur
erhöhten steuerlichen Abschreibung –
bei Vorlage der Voraussetzungen –
ausstellen und alle interessierten Eigentümer zudem bei Ihren Vorhaben
umfassend beraten. Der förmliche Beschluss über diese Fördersätze und die
dazu notwendigen Voraussetzungen
soll in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen.
Bregtalkurier Nr. 20
Stadt Vöhrenbach
Amtliche Bekanntmachungen
Einladung Gemeinderat
Es findet eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt am Mittwoch, den 20.
Mai 2015 um 19.15 Uhr im Rathaus Vöhrenbach, Friedrichstr. 8, Bürgersaal.
Hierzu werden Sie freundlich eingeladen.
Aus Vöhrenbach
13. Mai 2015
5
Stadtmedaille und Ehrennadel in Gold für Hermann Bröde
Spitze mit 100 Mal
Vöhrenbach, 8. Mai 2015
Robert Strumberger, Bürgermeister
Tagesordnung:
I. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Bekanntgabe der öffentlichen Tagesordnung
II. Bestimmung der Urkundspersonen
III. Bürgerfrageviertelstunde
IV. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
V. Sonstige Gegenstände:
1. Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Kriminalstatistik, Bericht Herr Udo Littwin, Leiter Polizeirevier, St.
Georgen
2. Jahresrechnung 2014, Bildung von Haushaltsresten
3. Energiebericht 2012/13
4. Bekanntgaben, Verschiedenes
Hinweis:
Am selben Abend findet eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung statt.
Sofern das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner Personen
nicht entgegenstehen, werden in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse in einer der darauf folgenden öffentlichen Sitzungen bekannt gegeben.
Einladung Ortschaftsrat Urach
Am Montag, den 18.Mai 2015 findet im Sitzungszimmer des Gemeindehauses Urach, Alte Straße 16 eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates von
Urach statt, zu der ich hiermit einlade. Beginn: 20:00 Uhr
Urach, den 7.5.2015 - Martin Schneider, Ortsvorsteher
Tagesordnung
1. Bauantrag: Joachim Dotter, Alte Strasse 1 - 78147 Vöhrenbach-Urach
Neubau einer Doppelgarage
2. Bauantrag: Fritz Heizmann, Streichenbach 1 - 78147 Vöhrenbach-Urach
Nachtrag Gartenhaus / Einzelschuppen
3. Verschiedenes und Bekanntgaben.
Die Bevölkerung ist eingeladen, den Beratungen zu folgen
Mit besten Wünschen
■ Furtwangen
15.5.
Egon Dorer, Neuweg 2, 86 Jahre
15.5.
August Muckle, Hinterbreg 9 A, 86 Jahre
15.5.
Wolfram Liepelt, Buchenweg 4, 81 Jahre
15.5.
Erika Kleiser, Neue Heimat 35, 78 Jahre
15.5.
Max Mark, Bismarckstraße 42, 75 Jahre
16.5.
Eberhard Austel, Grieshaberstraße 8, 90 Jahre
16.5.
Franz Bachmann, Im Hohtal 5, 85 Jahre
16.5.
Lothar Herr, Am Bodenwald 15, 85 Jahre
16.5.
Harald Müller, Weiherstraße 36, 78 Jahre
17.5.
Frieda Roeder, Rabenstraße 20, 88 Jahre
17.5.
Humbert Franki, Katzensteigstraße 26, 85 Jahre
17.5.
Ingrid Burt, Laulestraße 12, 72 Jahre
19.5.
Elisabeth Burkhardt, Am Kirchberg 6, 93 Jahre
19.5.
Dane Mihaljevic, Baumannstraße 26, 70 Jahre
20.5.
Erika Dilger, Hinterschützenbach 19, 84 Jahre
20.5.
Bianka Nemitz, Gartenstraße 16, 74 Jahre
21.5.
Werner Bäuerle, Weiherstraße 24, 78 Jahre
21.5.
Otto Weißer, Katzensteigstraße 12, 76 Jahre
21.5.
Irmgard Dörfler, Carl-Diem-Straße 1, 75 Jahre
21.5.
Hansjörg Herrmann, Katzensteigstraße 46, 72 Jahre
Bei der Blutspenderehrung von links vorne Verena Schafranski, Andreas Weisser, Hermann Bröde, Karin Böhler
und Horst Klein; hinten Michael Dotter (Bereitschaftsleitung), Thomas Zech (Vorsitzender DRK- Ortsverband)
Fridolin Matt (Bereitschaftsleitung), Bürgermeister Robert Strumberger und Bärbel Fürderer.
Bild: Dorer
Hermann Bröde ist mit 100 Blutspenden der absolute Spitzenreiter bei der letzten Blutspenderehrung. Ihm und auch den anderen
Geehrten gilt für ihre gelebte
Nächstenliebe größte Anerkennung.
Vöhrenbach – „Was hätte es für Konsequenzen, wenn wir keine Blutspender hätten?“ fragte Bürgermeister Robert Strumberger in die kleine Runde,
die sich im Trauzimmer eingefunden
hatte. Immer stärker sei die Nachfrage
nach Blut und so sei die Ehrung für
mehrmaliges Blutspenden nicht zu
unterschätzen. „Meine Mutter wollte
wissen, welche Blutgruppe ich habe“
erinnerte sich Hermann Bröde, wie er
an der ersten Blutspendeaktion teilnahm. Seither hat er 100 Mal sein „Rotes Gold“, wie es Bürgermeister
Strumberger nennt, geliefert und damit insgesamt 50 Liter Blut gespendet.
Dafür wurde er mit der Ehrennadel in
Gold mit goldenem Eichenkranz und
der Spendenzahl 100 sowie der Stadtmedaille in Gold ausgezeichnet. Für
25 Blutspenden erhielten Karin Böhler, Horst Klein und Verena Schafranski die Ehrennadel in Gold mit goldenem Loorbeerkranz. Andreas Weisser
durfte die Ehrennadel in Gold für
zehnmaliges Spenden von Bürgermeister Strumberger entgegennehmen, nachgereicht wird sie an Sabrina
Schoch, Florian Scherzinger und Rita
Hellbach.
Vereinsaktion:
Eine
ausgeschlachtete Porsche Karosserie war
wohl das spektakulärste Teil, das
die Mitglieder der Burgzunft und
Feuerwehr Hammereisenbach bei
der Alteisensammlung in den Container wuchteten. Außerdem waren
viele Teile von Hausrenovierungen
unter anderem alte Dachrinnen,
Blechteile und Heizkessel am Straßenrand zu finden. Dagegen fiel den
Sammlern auf, dass weniger Fahrräder zur Entsorgung bereit standen. Zu den Helfern gehören auch
Michael, David und Albert Willmann (von links). Bild: Hegenauer
■ Neukirch
17.5.
Gertrud Zapf, Burgweg 3, 72 Jahre
20.5.
Gerhard Bammert, Schwebeldobel 3, 82 Jahre
Ärztliche und
zahnärztliche Notdienste
■ Rohrbach
15.5.
Linus Kern, Untertal 64, 85 Jahre
■ Schönenbach
16.5.
Hildegard Wehrle, Josef-Zähringer-Straße 35, 76 Jahre
Bereitschaftsplan für Furtwangen im Schwarzwald, Vöhrenbach, Gütenbach, Schönwald, Schonach, Triberg, St. Georgen, Königsfeld, Mönchweiler und Tennenbronn
■ Gütenbach
16.5.
Siegfried Scherzinger, Hintertal 51, 72 Jahre,
17.5.
Rosa Dorer, Hauptstraße 23, 76 Jahre
Ärztlicher Notdienst:
■ Vöhrenbach
15.5.
Mehmet Taskir, Krankenhausstraße 3, 76 Jahre
15.5.
Erhard Zabka, Cornelius-Heine-Straße 36, 75 Jahre
17.5.
Raymund Holler, Hansjakobstraße 42, 70 Jahre
18.5.
Erich Willmann, Michael-Welte-Straße 33, 84 Jahre
18.5.
Frida Fritschi, Herzogenweilerstraße 24, 83 Jahre
20.5.
Heini Gralow, Schwimmbadstraße 8, 82 Jahre
20.5.
Rosa Maria Guth, Silbergrubenweg 9, 71 Jahre
21.5.
Anton Grossmann, Adolf-Beermann-Straße 9, 90 Jahre
■ Hammereisenbach
6.5.
Bernhard Wichmann, Hauptstraße 55, 73 Jahre
16.5.
Ursula Götz, Am Bahnhof 10, 76 Jahre
19.5.
Reinhold Siedle, Bregenbach 11, 72 Jahre
■ Urach
20.5
Maria Willmann, Fahlenbachstraße 1, 85 Jahre
■ Goldene Hochzeit
20.5.
Gisela und Alfred Peter Stolz, Lindenstraße 1/1, Furtwangen
■ Diamantene Hochzeit
20.5.
Herbert und Frieda Scherzinger, Kälbergässle 49, Vöhrenbach
Wir gratulieren allen Jubilaren und wünschen für den
weiteren Lebensweg alle Gute!
Dank galt nicht nur den Blutspendern,
sondern auch den DRK-Helfern, die eine wichtige Institution in Vöhrenbach
stellen. An der überwältigenden Spendenbereitschaft für das neue Fahrzeug
sehe man die große Akzeptanz aus der
Bevölkerung, so das Stadtoberhaupt.
Drei Mal jährlich führt der DRK Ortsverein die Blutspendeaktion in Vöhrenbach durch, die nächste ist übrigens am Montag, 18. Mai. „Wir brauchen noch Helfer für die Küche und
den Service“ betonte Bärbel Fürderer,
denn das vielgelobte und beliebte Buffet zur Stärkung nach der Blutspende
muss gerichtet werden. Wer das DRKTeam unterstützen möchte, kann sich
bei ihr melden unter Telefon 07727/
929867. (pdo)
Telefon 01 80/5 19 29 24 10
Zahnärztlicher Notdienst: Telefon 01 80/3 22 25 55 65
In Furtwangen und Umgebung gibt es einen ärztlichen Notdienst von Freitag, 19 Uhr bis Montag, 8
Uhr, sowie einen zahnärztlichen Notdienst vom Samstag, 8 Uhr bis Montag, 8 Uhr. An den Feiertagen
beginnt der ärztliche Notdienst am Vorabend um 19 Uhr, der zahnärztliche Notdienst am Feiertag um
8 Uhr, jeweils bis zum nächsten Morgen um 8 Uhr.Unter www.lak-bw.notdienst-portal.de kann man
jederzeit die Notdienste der näheren und weiteren Umgebung von Furtwangen aufrufen.
Krankentransporte:
Rotes Kreuz, Telefon 1 92 22
Rettungsdienst im Notfall, Telefon 112
Apotheken-Bereitschaft: Die Apotheken haben jeweils ab 8.30 Uhr morgens bis zum nächsten
Tag 8.30 Uhr morgens Bereitschaftsdienst.
Den Apotheken-Bereitschaftsdienst versehen am:
Donnerstag, 14. 5.
Freitag, 15. 5.
Samstag, 16. 5.
Sonntag, 17. 5.
Montag, 18. 5.
Dienstag, 19. 5.
Mittwoch, 20. 5.
Donnerstag, 21. 5.
Linden-Apotheke, Furtwangen
Rathaus-Apotheke, St. Georgen
Stadt-Apotheke, Vöhrenbach und Schwarzwald-Apotheke, Königsfeld
St.-Georgs-Apotheke, St. Georgen
Breg-Apotheke, Furtwangen
Luzsche Stadt-Apotheke, Triberg
Apotheke am Markt, Furtwangen. Am Nachmittag hat in Furtwangen die Apotheke am Markt geöffnet.
Apotheke an der Lorenzkirche, St. Georgen
Termine
VÖHRENBACH
■ Stadtverwaltung: Am Freitag, 15. Mai,
bleiben alle Dienststellen des Rathauses
Vöhrenbach geschlossen.
■ Harmonikaverein: Jahreskonzert mit
dem Zitherclub Furtwangen am Samstag, 16.
Mai, um 20 Uhr in der Festhalle Vöhrenbach.
■ Josef-Hebting-Schule:
Elternsprechstunde am Montag, 18. Mai, von 17 bis 20
Uhr. Alle Lehrkräfte stehen in beiden Schulhäusern zu Gesprächen zur Verfügung. Die
Klassen 7/8 bewirten.
■ Aquavilla: Bahnhofstraße 2, 78112 St.
Georgen, Telefon 07724/859810; 24-Stunden-Rufbereitschaft: 07722/8610.
■ Bücherei: Geöffnet im Pfarrzentrum Krone am Mittwoch, von 17.30 bis 19 Uhr, am
Freitag von 15 bis 16 Uhr und am Sonntag von
10 bis 11 Uhr.
■ DRK: Blutspende am Montag, 18. Mai,
von 15.30 bis 19.30 Uhr in der Festhalle.
■ Altenwerk: Spielenachmittag am Montag, 18. Mai, um 14 Uhr im Pfarrzentrum Krone.
LANGENBACH
■ Jagdgenossenschaft: Jahreshauptversammlung am Freitag, 15. Mai, um 20 Uhr im
Gasthaus zum Hirschen.
6
Aus der Region
13. Mai 2015
Bregtalkurier Nr. 20
Musikverein Hammereisenbach
Sommerferienprogramm der Stadt Vöhrenbach
Unterstützung erwünscht
Vöhrenbach – Auch in diesem Jahr
soll das Vöhrenbacher Sommerprogramm – für Groß und Klein aus nah
und fern- wieder dafür sorgen, dass
Kinder, Jugendliche, Familien und
auch Erwachsene und Urlaubsgäste
abwechslungsreiche, interessante und
spannende Ferien in und um Vöhrenbach erleben können.
Die Stadt gibt für die Sommerferien
2015 wieder ein Programmheft mit unterschiedlichen Angeboten zu den
Themen Sport, Spiel, Spannung, Erlebnis, Natur und Wandern heraus
und ist für Ideen zu weiteren Pro-
Schnupperprobe
grammpunkten mit Eigeninitiative bei
deren Umsetzung dankbar. Alle Vereine, Institutionen, Gruppen, Firmen
und Privatpersonen sind aufgerufen,
sich mit einem selbst gestalteten, halboder ganztägigen Angebot am Sommerprogramm 2015 zu beteiligen.
Info:
Wer Interesse hat und einen Beitrag für das Sommerferienprogramm leisten möchte, kann sich
im Rathaus bei Susanne SteuertNagy (07727/501114) melden.
Zum Muttertag: Wenn in aller Herrgottsfrühe „Es steht eine Mühle im
Schwarzwäldertal“ erklingt, dann weiß man in Hammereisenbach, es ist
Muttertag. Auch in diesem Jahr weckten die Musikerinnen und Musiker
die Mütter an ihrem Ehrentag sanft aus dem Schlaf. Eingeteilt in zwei
Gruppen übermittelten sie an mehreren Stationen ihre musikalischen
Glückwünsche.
Bild: Carmen Hegenauer
Nachruf
Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig,
erzählt von mir und traut euch zu lachen.
Lasst mir einen Platz zwischen euch,
so wie ich ihn im Leben hatte.
Aus dem Kreis der Betriebsrentner verstarb unser langjähriger Mitarbeiter
Bernhard Beyer
Es schmerzt sehr, einen lieben Menschen zu verlieren.
Es gibt uns aber Kraft und Trost, wie viele ihn gerne hatten.
Wir danken allen für die tröstenden Worte, gesprochen oder
geschrieben, für den Händedruck, wenn die Worte fehlten, für
die Geldspenden und all denen, die ihn auf seinem letzten Weg
begleitet haben.
im Alter von 76 Jahren.
Der Verstorbene war 25 Jahre in unserem Unternehmen beschäftigt,
bevor er im Jahr 2002 in den wohlverdienten Ruhestand trat.
Wir trauern mit den Angehörigen und werden dem Verstorbenen
ein ehrendes Gedenken bewahren.
Vöhrenbach, im Mai 2015
Günther
Huber
Geschäftsleitung, Betriebsrat und Belegschaft
der Firma Dold Kaltfliesspressteile GmbH
Danksagung
Statt Karten
Herzlichen Dank,
allen, die mit uns Abschied nahmen, mit denen wir unsere Trauer
und Erinnerungen teilen konnten und uns ihre Anteilnahme auf so
vielfältige Weise zum Ausdruck brachten.
Ralf Schonhardt
Hammereisenbach – Wer gerne ein
Instrument erlernen möchte, der sollte
sich den kommenden Mittwoch, 20
Mai, dick im Kalender anstreichen.
Die Bläserjugend Hammereisenbach
bietet deshalb an diesem Tag, ab 18
Uhr, eine Schnupperprobe in der Hammereisenbacher Festhalle an.
Alle Kinder ab dem neunten Lebensjahr, die mal in einer Kapelle mitspielen möchten, haben dann die beste
Möglichkeit ein Instrument auszuprobieren. Weiter wird darüber informiert, wie die Ausbildung im Musikverein Hammereisenbach abläuft.
* 22. 4. 1968
† 17. 4. 2015
Besonders danken wir:
– Herrn Pfarrer Heinz Vogel für die würdevolle Gestaltung
der Trauerfeier
– der Musikkapelle Kollnau e. V. für den Nachruf, für die
musikalische Umrahmung der Trauerfeier und des Seelenamtes, für den wunderschönen Blumenkranz und für die
ergreifende Ansprache des Vorsitzenden Alexander Wehrle
– der Stadt Waldkirch für den Nachruf, die Blumenschale und
die persönliche Ansprache der Ortsvorsteherin Gabi Schindler
– der Kolpingfamilie Kollnau für den Blumengruß und die
Begleitung mit Fahnen
– den Ärzten und Therapeuten, die ihn begleitet haben
– dem Bestattungsunternehmen Martin Stocker für die
kompetente Unterstützung.
Im Namen der Angehörigen
Iris Spitz und Patrick, Familie Huber,
Familie Dettinger
Waldkirch-Kollnau,
im Mai 2015
STELLENANGEBOTE
Besonders danken wir:
- seinen Freunden und Schulkameraden,
- Herrn Willrodt und seiner Frau für die sehr persönliche und würdevolle
Gestaltung der Trauerfeier,
- dem Bestattungsinstitut Bisch, ganz besonders Herrn Schätzle für seine herzliche
und professionelle Unterstützung,
- all denen, die in guten und schlechten Zeiten für ihn da waren.
Furtwangen, im Mai 2015
VERMIETUNGEN
Im Namen aller Angehörigen:
Andrea Brugger
2,5 Zi. 78120 Furtwangen
Neukirch, 70 m², EBK, KM 280 € +
NK, TG mögl. , Tel. 07723-5239 ab 18 h
EFH
78148 Gütenbach
Einfamilienhaus in schöner Aussichtslage ab Juli in Gütenbach zu
vermieten. Ca. 140qm Wohnfläche: 5
Zimmer, Wohnküche mit Einbauküche, 2 Bäder, div. Nebenräume
(2 Keller), Werkstatt, Waschküche, 2
Garagen, Terrasse und Garten. Das
Haus ist in sehr gepflegtem Zustand.
Ein späterer Verkauf an die Mieter
wird nicht ausgeschlossen. Monatsmiete 790,-€ + 2 MM Kaution. Anfragen bitte an: , Tel. 07532-9933
0 800 / 880 80 00
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Gottesdienste
Bregtalkurier Nr. 20
Für das Pfarrzentrum Krone
KATHOLISCHE KIRCHE FU
■ Donnerstag, 14. Mai
FU 10.30 Uhr: Eucharistiefeier
SCHÖ 8.30 Uhr: Flurprozession anschließend
Eucharistiefeier
RO 19 Uhr: Maiandacht auf dem Seppjockelshof
■ Samstag, 16. Mai
SCHÖ 13 Uhr: Hochzeit der Eheleute Sabine
Kienzler-Härter und Björn Härter;
18 Uhr: Beichtgelegenheit;
18.30 Uhr: Eucharistiefeier für Paula und Leo
Schätzle
Vöhrenbach –
Besinnlicher und
fröhlicher Musik lauschten knapp 70
Zuhörer am frühen Abend des Muttertags in der Pfarrkirche Sankt Martin in
Vöhrenbach. Eingeladen hatte der Gesangverein Concordia zu einem Doppel-Benefizkonzert, dessen Erlös dem
Pfarrzentrum Krone zu Gute kommt.
Im ersten Teil des Konzerts nahm der
Gastverein, der Akkordeon-Spielring
aus Unterkirnach, unter der Leitung
von Ferdinand Schneidt die Zuhörer
unter anderem mit in zweierlei Fantasiewelten. Der Gesangverein Concordia begeisterte seine Zuhörer im Anschluss mit einem abwechslungsreichen Programm aus klassischen Chorarrangements und kurzweiligen Stücken aus der Popmusik.
Wir werden noch berichten.
7
Kirchliche Nachrichten
und Gottesdienste
Kirchenkonzert
Von links Birgit Frank, Petra Kienzler und Sabine Heizmann beim Kirchenkonzert.
Bild: Larhzal
13. Mai 2015
■ Sonntag, 17. Mai
Piuskapelle 9 Uhr: Wortgottesdienst
FU 10.30 Uhr: Eucharistiefeier für Mutter Gottes; Leo Tritschler; Josef Heim und verstorbene Angehörige; Hedwig und Albert Mangang
GÜ 10.30 Uhr: Eucharistiefeier zur Einweihung der Marienkapelle beim Ettenberghof
unter Mitwirkung des Kirchenchores Gütenbach und der Alphornbläser Schönwald;
19 Uhr: Maiandacht
RO 9 Uhr: Eucharistiefeier für Annette Muckle
zum Jahresgedächtnis; Konrad und Armin
Kaltenbach; Cäcilie und Paul Kienzler; Maria
Hulda Kern; Hermann und Klaus Kaiser und
verstorbene Angehörige; Franz Billmair; Verstorbene der Familien Duffner-Schätzle
■ Montag, 18. Mai
Altenheimkapelle 10 Uhr: Eucharistiefeier
für Mutter Gottes; Franz Neher
Fatimakapelle 18.30 Uhr: Maiandacht der
Frauengemeinschaft
■ Dienstag, 19. Mai
FU 7.45 Uhr: Ökumenischer Schulgottesdienst für die Schüler der Friedrichschule in
der evangelischen Kirche
Kreuzkapelle 19 Uhr: Taizé-Gebet
NK 19 Uhr: Eucharistiefeier für Erika Stoll zum
Jahresgedächtnis
■ Mittwoch, 20. Mai
FU 9 Uhr: Eucharistiefeier
GÜ 7.45 Uhr: Eucharistiefeier mit den Schülern
■ Donnerstag, 21. Mai
FU 7.45 Uhr: Ökumenischer Schulgottesdienst für die Schüler der Anne-Frank-Schule
in der altkatholischen Kirche;
10 Uhr: Krankenkommunion
RO 19 Uhr: Eucharistiefeier für Adelheid und
Franz Bernhard
KATHOLISCHE KIRCHE VÖ
■ Donnerstag, 14. Mai
UR 10 Uhr: Gemeinsames Bittamt für die Gemeinden VÖ, HA und UR
VÖ 19 Uhr: Feierliche Maiandacht mit eucharistischem Segen mit alten Marienliedern
■ Freitag, 15. Mai
VÖ 9 Uhr: Hl. Messe, Gedenken für Maria
Kaiser; Theresia Hummel und Eltern; Hildegard und Alfred Scherzinger; Stefan Lüders;
Alfred Grieshaber
■ Samstag, 16. Mai
Fischerhof 15.30 Uhr: Wortgottesdienst
VÖ 17 Uhr: Beichtgelegenheit;
17.30 Uhr: Rosenkranz;
18 Uhr: Vorabendmesse, Jahrtag für Anna
Weißer; Gedenken für Helmut Weißer und Rosa Schweizer; Mio und Danica Stojkovic und
Angehörige; Lothar Dotter; Josef und Elsa
Braun; Lore und Erich Vollmer; Michael Murzko; Sylvia Malik geb. Murzko; Josef und Maria
Kienzler; Anneliese Weisser; Manfred Sickler;
Alois Tanko; Stanislav Kramar
UR 19.15 Uhr: Vorabendmesse, Gedenken für
Armin und Otto Günter; Bruno Maier und Angehörige
■ Sonntag, 17. Mai
VÖ 9 Uhr: Hl. Messe
HA 10.30 Uhr: Hl. Messe mit Kinderkirche,
Gedenken für Franz Sekinger
UR 19 Uhr: Feierliches Hochamt mit eucharistischem Segen mit Kirchenchor und den Erstkommunionkindern aus Hammereisenbach
und Urach, Beginn ist bei der Lourdesgrotte
■ Dienstag, 19. Mai
VÖ 7.55 Uhr: Schülergottesdienst
■ Mittwoch, 20. Mai
Luisenhof 10 Uhr: Hl. Messe, Gedenken für
Pia und Reinhold Winterhalder
UR 14 Uhr: Rosenkranz in der Judas-Thaddäus-Kapelle;
14.30 Uhr: Maiandacht in der Judas-Thaddäus-Kapelle. Bei schlechtem Wetter ist eine
Abendmesse um 19 Uhr in der Pfarrkirche in
Urach.
EVANGELISCHE KIRCHE
■ Donnerstag, 14. Mai
GÜ 10 Uhr: Zentraler Gottesdienst
ALTKATHOLISCHE KIRCHE
■ Sonntag, 17. Mai
FU 10 Uhr: Eucharistiefeier; Kirchenkaffee
■ Dienstag, 19. Mai
FU 19.30 Uhr: Bibelabend für alle im
Gemeinderaum
FREIE EVANGELISCHE GEMEINDE
■ Sonntag, 10 Uhr: Gottesdienst mit
Kindergottesdienst, Hebelstraße 15
■ Mittwoch, 20 Uhr:
Bibelgesprächskreis, Ilbenstraße 42
FREIE CHRISTENGEMEINDE
■ Sonntag, 10 Uhr: Gottesdienst mit
Kinderbetreuung, in der Baumannstraße 19
NEUAPOSTOLISCHE KIRCHE
■ Sonntag, 17. Mai
FU 9.30 Uhr: Gottesdienst
■ Donnerstag, 14. Mai
FU 9.30 Uhr: Gottesdienst
■ Samstag, 16. Mai
VÖ 18 Uhr: Vorabendgottesdienst mit
Abendmahl und Konfirmandengespräch
■ Donnerstag, 14. Mai
FU 9.30 Uhr: Gottesdienst
■ Sonntag, 17. Mai
FU 9.30 Uhr: Gottesdienst
VÖ 10 Uhr: Gottesdienst mit Einsegnung der
Konfirmanden
■ Freitag, 15. Mai, 19 Uhr
Versammlungsbibelstudium: „Komm Jehova
doch näher“ Wie wir uns sicher sein können,
dass Jehova in uns das Gute sieht und auf
unsere guten Eigenschaften und Werke achtet. Theokratische Predigtdienstschule: Wir
lesen heute aus 2. Samuel Kapitel 4 bis 8.
■ Dienstag, 19. Mai
FU 9.30 bis 11.30 Uhr:
Sprechstunde in der Beratungsstelle oder
nach Vereinbarung, Frau Kolberg (Telefon
4389 oder 07724/1876);
15 Uhr: Senioren-Nachmittag
■ Donnerstag, 21. Mai
FU 9.20 Uhr: Treffpunkt am Rößleplatz zum
Ausflug nach Heidelberg
JEHOVAS ZEUGEN
■ Sonntag, 17. Mai, 9.30 Uhr:
Biblischer Vortrag für Jedermann: „Welches
Verhältnis hast du zu Gott?“ sowie Bibelstudium anhand des Wachtturms: „Wirst du wachsam bleiben?“
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13. Mai 2015
Gemeinde Gütenbach
Amtliche Bekanntmachungen
Feuerwehrsatzung
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit §§ 6 Abs. 1 Satz
3 und Abs. 3, 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3
Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der
Gemeinderat am 29. April 2015 folgende Feuerwehrsatzung beschlossen.
§ 1 Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr
(1) Die Freiwillige Feuerwehr Gütenbach in dieser Satzung Feuerwehr genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der
Gemeinde Gütenbach ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
(2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus
1. der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, 2. der Altersabteilung
3. der Jugendfeuerwehr
§ 2 Aufgaben
(1) Die Feuerwehr hat
1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten
und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren
zu schützen und
2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen
technische Hilfe zu leisten.
Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen
oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit
von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt,
von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare
Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der
Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen
beseitigt oder verhindert werden kann.
(2) Der Bürgermeister kann die Feuerwehr beauftragen (§ 11 Abs. 2 der
Hauptsatzung)
1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere
und Schiffe und
2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und - erziehung sowie des Feuersicherheitsdienstes.
§ 3 Aufnahme in die Feuerwehr
(1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können auf Grund
freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die
1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des
18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen,
2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen
sind,
3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind,
4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,
5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind,
7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden.
Die Dienstzeit nach Nummer 4 soll mindestens 10 Jahre betragen.
(2) Die Aufnahme in die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt
für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem Grundausbildungslehrgang teilnehmen.
Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr oder einer Musikabteilung in eine Einsatzabteilung
übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört oder angehört hat.
(3) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen (§ 11 Abs. 4
FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall die Aufnahme abweichend von Absatz 1 regeln sowie Ausnahmen von der Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 und den Dienstpflichten nach § 5 Abs. 5 und 6 zulassen.
(4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Kommandanten zu richten.
Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit und die endgültige Aufnahme
entscheidet der Feuerwehrausschuss. Neu aufgenommene Angehörige der
Gemeindefeuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten durch Handschlag verpflichtet.
(5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung ist
dem Gesuchsteller vom Bürgermeister schriftlich mitzuteilen.
(6) Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält einen vom Bürgermeister ausgestellten Dienstausweis.
§ 4 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes
(1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der
Gemeindefeuerwehr
1. die Probezeit nicht besteht,
2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt,
3. seine Dienstverpflichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat,
4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes nicht mehr
gewachsen ist,
5. das 65. Lebensjahr vollendet hat,
6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme
der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen wird oder
8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurde.
(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom
Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung zu entlassen, wenn
1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Altersabteilung überwechseln möchte,
2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder beruflichen
Gründen nicht mehr möglich ist,
3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder
4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere
Gemeinde verlegt. In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrangehörige nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne seinen
Antrag entlassen werden. Der Betroffene ist vorher anzuhören.
(3) Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich beim
Feuerwehrkommandanten einzureichen.
(4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine Wohnung in
eine andere Gemeinde verlegt, hat dies binnen einer Woche dem Feuer-
Aus Gütenbach
Bregtalkurier Nr. 20
wehrkommandanten anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in
eine andere Gemeinde verlegt.
(5) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines
Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere
1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,
2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten,
3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr oder
4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr
verursacht hat oder befürchten lässt. Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat die Beendigung des
ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid festzustellen.
(6) Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die ausgeschieden sind, erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die
Zugehörigkeit zur Feuerwehr.
§ 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr
(1) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen
Feuerwehrkommandanten, seinen Stellvertreter und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen.
(2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten nach Maßgabe des § 16 FwG und der
örtlichen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr eine Entschädigung.
(3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung
oder infolge des Feuerwehrdienstes erleiden einen Ersatz nach Maßgabe des § 17 FwG.
(4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen
oder an der Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt.
(5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet (§ 14 Abs. 1 FwG)
1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen,
2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden,
3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen,
4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber
kameradschaftlich zu verhalten,
5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten,
6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu
dienstlichen Zwecken zu benutzen, und
7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis
erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist.
(6) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr haben eine Abwesenheit von länger als zwei
Wochen dem Feuerwehrkommandanten oder dem von ihm Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen und eine
Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienstbeginn zu melden, spätestens jedoch am folgenden Tage
die Gründe hierfür zu nennen.
(7) Aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr auf Antrag vom Feuerwehrkommandanten vorübergehend von seinen Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit werden.
(8) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr,
einer Werkfeuerwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die sich hieraus ergebenden Pflichten Vorrang vor den Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2.
(9) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf
Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden. Der Feuerwehrkommandant
kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 5
den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Dienstes entheben, wenn andernfalls der
Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den
Sätzen 1 und 2 anzuhören.
§ 6 Altersabteilung
In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und
Abs. 2 Nr. 2 bis 4 aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt. Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige der Feuerwehr, die das 55.
Lebensjahr vollendet haben, unter Belassung der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die Altersabteilung
übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)
(3) Der Leiter der Altersabteilung und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer
von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den
Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen
Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Sie können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden.
(4) Der Leiter der Altersabteilung ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Altersabteilung unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten.
(5) Die Angehörigen der Altersabteilung, die hierfür die erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen, können vom Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit dem Leiter der Altersabteilung zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden.
§ 7 Jugendfeuerwehr
(1) Die Jugendfeuerwehr besteht aus den Jugendgruppen, die auf Beschluss des Feuerwehrausschusses der Einsatzabteilung gebildet werden.
(2) In die Jugendfeuerwehr können Personen bis zum vollendeten 17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie
1. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind,
2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind,
3. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,
4. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Ämter verloren haben,
5. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der
Entziehung der Fahrerlaubnis unterworfen sind und
6. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden.
Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme und das dafür maßgebende Mindestalter entscheidet der Feuerwehrausschuss.
(3) Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr zur Jugendfeuerwehr endet, wenn
1. er in eine Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen wird, 2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt,
3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurücknehmen,, 4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, 5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder, 6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der
Jugendfeuerwehr aus wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend.
(4) Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und sein Stellvertreter werden nach Vorschlag des Feuerwehrausschusses von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und
anschließend durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im
Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuerwehrkommandant kann geeignet erscheinende Angehörige der Gemeindefeuerwehr mit der vorläufigen Leitung der Jugendfeuerwehr beauftragen. Der Jugendfeuerwehrwart muss der Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehören
und soll den Lehrgang Jugendfeuerwehrwart besucht haben. Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden.
(5) Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich;
er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Jugendfeuerwehr unterstützt
und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten.
(6) Für die Leiter der Jugendgruppen (Absatz 1) gilt Absatz 4 entsprechend.
§ 8 Ehrenmitglieder
Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses
1. ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr welche 30 Jahre aktiven Feuerwehrdienst geleistet haben,
2. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben oder zur Förderung des
Brandschutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied und
3. bewährten Feuerwehr- und Abteilungskommandanten nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit die Eigenschaft
als Ehrenkommandant verleihen.
§ 9 Organe der Feuerwehr
Bregtalkurier Nr. 20
Gemeinde Gütenbach
Amtliche Bekanntmachungen
Organe der Feuerwehr sind
1. Feuerwehrkommandant, 2. Leiter der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr, 3. Feuerwehrausschuss, 4. Hauptversammlung,
§ 10 Feuerwehrkommandant und Stellvertreter
(1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant.
(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter
werden von den Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf
Jahre.
(3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und
seiner Stellvertreter werden in der Hauptversammlung durchgeführt.
(4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinem Stellvertreter kann nur gewählt werden, wer
1. der Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehört,
2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und
3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt.
(5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter
werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom
Bürgermeister bestellt.
(6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen
Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen.
Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande, bestellt der Bürgermeister
den vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehrkommandanten oder seiner Stellvertreter (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese
Bestellung endet mit der Bestellung eines Nachfolgers nach Absatz 5.
(7) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten,
und seines Stellvertreters kann binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Nach
Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr
geltend gemacht werden. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch die
Entscheidung betroffene Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben.
(8) Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrkommandanten oder eines hauptberuflich tätigen Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten ist der Feuerwehrausschuss zu hören.
(9) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 FwG) und führt die ihm durch Gesetz
und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch. Er hat insbesondere
1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben nach § 2 aufzustellen
und fortzuschreiben und sie dem Bürgermeister mitzuteilen,
2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hinzuwirken,
3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr und
4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen
zu sorgen,
5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilung bei Übungen und Einsätzen zu
regeln,
6. die Tätigkeit der Leiter der Altersabteilung, der Jugendfeuerwehr sowie
des Kassenverwalters und des Gerätewarts zu überwachen,
7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten,
8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bürgermeister mitzuteilen.
Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben angemessen
zu unterstützen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG).
(10) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane über Angelegenheiten
der Feuerwehr mit beratender Stimme zugezogen werden.
(11) Der stellvertretende Feuerwehrkommandant hat den Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und ihn in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.
(12) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter
können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5 FwG).
§ 11 Unterführer
(1) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur bestellt werden,
wenn sie
1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören
2. über die für ihr Amt erforderlichen, Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und
3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
(2) Die Unterführer werden vom Feuerwehrkommandanten auf Vorschlag
des Feuerwehrausschusses auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Unterführer haben ihre Dienststellung nach
Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur
Bestellung des Nachfolgers wahrzunehmen.
(3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen der Vorgesetzten aus.
§ 12 Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewarte
(1) Der Schriftführer und der Kassenverwalter werden vom Feuerwehrausschuss auf fünf Jahre gewählt. Die Gerätewarte (Fahrzeuge und Geräte,
Atemschutz, Funk, Zeugwart) und deren Stellvertreter werden vom Feuerwehrkommandanten nach Anhörung des Feuerwehrausschusses im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eingesetzt und abberufen. Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrgerätewarts oder der Übertragung der Aufgaben eines Feuerwehrgerätewarts auf einen Gemeindebediensteten ist der Feuerwehrausschuss zu hören.
(2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses und
über dieHauptversammlung jeweils eine Niederschrift zu fertigen und die
schriftlichen Arbeiten der Feuerwehr zu erledigen.
(3) Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§ 18) zu verwalten
und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der Ordnung des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf er nur aufgrund von Belegen
und auf Anweisung des Feuerwehrkommandanten annehmen und leisten.
Die Gegenstände des Sondervermögens sind ab einem Wert von 5005 in
einem Bestandsverzeichnis nachzuweisen.
(4) Die Gerätewarte und deren Stellvertreter haben die Feuerwehreinrichtungen und die Ausrüstung gemäß den geltenden Vorschriften zu verwahren und
Aus Gütenbach
13. Mai 2015
zu pflegen. Mängel sind unverzüglich dem Feuerwehrkommandanten zu melden.
§ 13 Feuerwehrausschuss
(1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkommandanten als dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Kommandanten und aus sieben auf fünf Jahre in der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr.
(2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als nicht stimmberechtigtes Mitglied außerdem an
- der Leiter der Altersabteilung, - der Jugendfeuerwehrwart, - der Schriftführer, - der Kassenverwalter und - der
Pressesprecher.
(3) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei Tage
vor der Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
(4) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten lassen.
(5) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit
ist der Antrag abgelehnt.
(6) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist dem Bürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern zuzustellen. Die Niederschriften sind den Angehörigen der Einsatzabteilung auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
(7) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch andere Angehörige der Gemeindefeuerwehr beratend
zuziehen.
§ 14 Ausschüsse bei den Altersabteilungen, der Jugendfeuerwehr
(1) Bei der Altersabteilung, der Jugendfeuerwehr können Ausschüsse gebildet werden. Sie bestehen aus den Leitern
der Abteilungen als den Vorsitzenden sowie
- bei der Altersabteilung aus 3 gewählten Mitgliedern
- bei der Jugendfeuerwehr aus 3 gewählten Mitgliedern.
Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
(2) Den Ausschüssen gehören als Mitglied außerdem der Stellvertreter des Leiters der Abteilung, der Schriftführer,
und der Kassenverwalter an.
(3) Für die Ausschüsse nach Absatz 1 gilt § 14 Abs. 4 bis 8 entsprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den
Sitzungen einzuladen; er kann sich an den Beratungen jederzeit beteiligen.
§ 15 Hauptversammlung
(1) Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet jährlich mindestens eine ordentliche Hauptversammlung
der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr statt. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der
Feuerwehr, soweit für deren Behandlung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen.
(2) In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant einen Bericht über das vergangene Jahr und der Kassenverwalter einen Bericht über den Rechnungsabschluss des Sondervermögens für die Kameradschaftspflege (§ 18)
vorzulegen. Die Hauptversammlung beschließt über den Rechnungsabschluss.
(3) Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr dies schriftlich
unter Angaben von Gründen verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern so
wie dem Bürgermeister vierzehn Tage vor der Versammlung bekannt zu geben.
(4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilungen
der Gemeindefeuerwehr anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit kann eine zweite Hauptversammlung einberufen
werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr
beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag
ist geheim abzustimmen.
(5) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt. Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen.
§ 16 Wahlen
(1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten oder einem von ihm bestellten Wahlleiter geleitet. Steht der Kommandant selbst zur Wahl, muss von den
Wahlberechtigten ein Wahlleiter bestellt werden.
(2) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt.
(3) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der
Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese Stimmenzahl nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die
erforderliche Mehrheit nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen
der anwesenden Wahlberechtigten erhalten muss.
(4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung
durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten
haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die nicht gewählten Mitglieder sind in der Reihenfolge ihrer
Stimmenzahlen Ersatzmitglieder. Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied aus, so rückt für den Rest der Amtszeit
das Ersatzmitglied nach, das bei der Wahl die höchste Stimmenanzahl erzielt hat.
(5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat der
Wahl nicht zu, findet innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt.
(6) Kommt binnen eines Monats die Wahl des Feuerwehrkommandanten oder seiner Stellvertreter nicht zustande
oder stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss dem Bürgermeister ein Verzeichnis
aller Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die sich aufgrund ihrer Ausbildung und Bewährung im Feuerwehrdienst zur kommissarischen Bestellung (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG) eignen.
(7) Für die Wahlen in der Altersabteilung, der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 2 bis 6 sinngemäß.
§ 17 Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskasse)
(1) Für die Feuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet.
(2) Das Sondervermögen besteht aus
1. Zuwendungen der Gemeinde und Dritter, 2. Erträgen aus Veranstaltungen, 3. sonstigen Einnahmen
4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen.
(3) Der Feuerwehrausschuss stellt mit Zustimmung des Bürgermeisters einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben der Kameradschaftskasse voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu
leistenden Ausgaben enthält. Ausgaben können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Überund außerplanmäßige Ausgaben können zugelassen werden, wenn ihre Deckung gewährleistet ist. Außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Bürgermeisters. Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt.
(4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der Feuerwehrausschuss. Der Feuerwehrausschuss kann den Feuerwehrkommandanten ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu einer bestimmten Höhe oder für einen
festgelegten Zweck zu entscheiden. Der Feuerwehrkommandant vertritt bei Ausführung des Wirtschaftsplans den
Bürgermeister.
(5) Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse (Kameradschaftskasse) ist jährlich mindestens einmal
von zwei Rechnungsprüfern, die von der Hauptversammlung auf zwei Jahre bestellt werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist dem Bürgermeister vorzulegen.
§ 18 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 07.12.2000 außer Kraft.
Gütenbach, 29. April 2015, Rolf Breisacher, Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg
(GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind.
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zwei. Im letzten Drittel landet
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Institut Imakomm hat 4000 Personen über die 20 größten Städte
im Südwesten befragt. (rau)
VON ALEXANDER MICHEL
................................................
E
s ist ein Meilenstein in der Geschichte der Raumfahrt, eine echte
Meisterleistung. Irgendwo in der gigantischen Leere zwischen Mars und
Jupiter landet eine Forschungssonde
sanft wie ein Hubschrauber auf der
Oberfläche eines Kometen, der durch
das All saust. Das alles wird von Darmstadt aus quasi blind gesteuert, ist ein
europäisches Gemeinschaftswerk und
zugleich eine technische Spitzenleistung vom Bodensee. Denn die Stränge
für Planung, Entwicklung und Konstruktion der Sonden Rosetta und Philae laufen bei Airbus DS (vormals Astrium) in Friedrichshafen zusammen.
Europa zeigt mit dieser zehn Jahre
dauernden Bilderbuch-Mission, dass
es mit den führenden Raumfahrt-Riesen USA und Russland mehr als nur
mithalten kann. Man ist nicht nur Teilnehmer, sondern Schrittmacher. Bei
kommenden visionären Vorhaben - etwa einem Flug zum Mars - werden die
Europäer wertvolles Wissen und Erfahrung einbringen. Doch jetzt darf erst
einmal gefeiert werden. Glückwunsch!
BLUMBERG
Kommandant erhält
Ehrenkreuz in Gold
Blumbergs Gesamtkommandant
Reinhold Engesser erhielt beim
Neujahrsempfang der Stadt das
Ehrenkreuz in Gold des Deutschen Feuerwehrverbands. Das ist
die höchste Feuerwehr-Ehrung,
sagte Kreisbrandmeister Manfred
Bau. Engesser, seit 1995 Gesamtkommandant in Blumberg und
seit 2002 stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender, habe zahlreiche Verdienste um die Feuerwehr. (blu)
FRAUENQUOTE
Ein guter Anfang
RADOLFZELL
VON BIRGIT HOFMANN
Naturschützer loben
Landesregierung
E
Der Nabu-Landesvorsitzende
Andre Baumann stellte im Rahmen der Radolfzeller Naturschutztage der grün-roten Landesregierung ein gutes Zeugnis
aus. Er nannte dabei die Erhöhung der Finanzmittel für den
Naturschutz, die Einrichtung des
Nationalparks, die neue Agrarpolitik, den Ausbau der Windenergie sowie die Novellierungen
der Landesumwelt- und Landesjagdgesetze. (tol)
SINGEN
Neuer Verein will
Hohentwiel fördern
Ein neuer Verein aus bürgerlichen
Kreisen will sich verstärkt um
Singens Hausberg, den Hohentwiel, kümmern. Die Aktiven
wollen Berg und Festung besser
mit der Kultur und Geschichte der
Stadt Singen verzahnen. Der
Hohentwiel soll in der öffentlichen Wahrnehmung deutlicher
positioniert werden und zum
„kulturellen Leuchtturm“ werden.
Rückendeckung bekommen die
Bürger durch die Orte Singen und
Hilzingen, die Mitglied beim
neuen Verein werden. (jöb)
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Was gesunde Ernährung ausmacht
Experte gibt Entwarnung bei Diäten-Wahn. Uwe Knop rät im großen Interview zu essen, worauf
man Lust hat
Konstanz (bea) Keine Woche vergeht,
ohne dass eine Frauen- oder Sportzeitschrift eine neue Diät auf den Markt
bringt. Steinzeit-Diät, vegan, regional
oder mobiles Essen: Alles ist stets neu
und der letzte Schrei. Doch wirklichen
Sinn machen nur die wenigsten dieser
Diäten. Der Ernährungswissenschaftler Uwe Knop bürstet gern vermeintliche Ernährungsweisheiten gegen den
Strich. Im Gespräch mit unserer Zei-
tung ruft er dazu
auf, wieder mehr
auf seinen eigenen
Körper zu hören.
„Warten Sie, bis Sie
wirklich Hunger haben, und dann essen Sie das, worauf
Auch Süßes darf
Sie Lust haben und
mal sein. B I L D :
was Sie gut vertraA R I WA S A B I - F O T O L I A
gen“, empfiehlt der
Experte. Der Körper
wisse selbst, was er brauche.
Vegane Ernährung sei zwar moralisch
respektabel, wenn jemand keine Tiere
essen wolle. Sich damit gesund zu ernähren, sei aber nicht einfach, denn die
Friedenspreis für Nobelpreis für
kritischen Denker drei Hirnforscher
Frankfurt/Main (dpa) Der amerikanische Informatiker, Musiker und Schriftsteller Jaron Lanier ist mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels
ausgezeichent worden. Der 54-Jährige
sei ein Pionier der digitalen Welt und einer ihrer wichtigsten Kritiker, sagte der
Vorsteher des Börsenvereins, Heinrich
Riethmüller. In der Frankfurter Paulskirche warnte der Preisträger vor der
Datensammelwut von Konzernen, Geheimdiensten und Regierungen. Der
Präsident des EU-Parlaments, Martin
Schulz, sagte in seiner Laudatio, die Kritik Laniers sei nicht kulturpessimistisch, sondern ,,besonders erhellend".
Stockholm (dpa) Für die Entdeckung
eines Navis im Gehirn erhalten drei
Wissenschaftler in diesem Jahr den Medizin-Nobelpreis. Das norwegische
Ehepaar May-Britt und Edvard Moser
bekommt die eine Hälfte, der britischamerikanische Forscher John O’Keefe
die andere. Die Preisträger haben
grundlegende Strukturen unseres Orientierungssinns gefunden. Genau diese Hirnteile werden bereits in einem
frühen Stadium von Alzheimer zerstört.
Die höchste Auszeichnung für Mediziner ist mit fast 880 000 Euro dotiert. „Ich
bin immer noch schockiert. Das ist so
großartig“, sagte May-Britt Moser.
Kommentar und Kultur
Hintergrund auf Leben und Wissen
Gefahr von Mangelerscheinungen sei
groß. Auch auf Ernährungsstudien sei
nur wenig Verlass. Die meisten hätten
methodische Mängel und beruhten auf
Thesen, Vermutungen und Spekulationen. Ein Zusammenhang zwischen Essen und Gesundheit sei kaum nachzuweisen. Auch die bekannte Empfehlung, fünfmal am Tag Obst und Gemüse
zu essen, verursache vielen Menschen
Magen- oder Darmbeschwerden. Mehr
dazu im Interview auf Themen des Tages.
Die elf größten Diät-Irrtümer und
ihre Aufklärung finden Sie bei
uns im Internet unter:
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Das heißeste Jahr
der Geschichte
Lima/Genf (dpa) Das Jahr 2014 könnte
vor allem wegen der starken Aufheizung der Meeresoberflächen das heißeste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen werden. Wie die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) am
Rande der UN-Klimakonferenz in Lima
mitteilte, lag die durchschnittliche
Lufttemperatur über Land und Meeren
von Januar bis Oktober um 0,57 Grad
Celsius über dem Mittel von 14 Grad der
entsprechenden Zeitperiode von 1961
bis 1990. Bestätige sich die Tendenz im
November und Dezember, werde 2014
das heißeste Jahr - noch vor 2010, 2005
und 1998. ,,Es gibt keinen Stillstand bei
der globalen Erwärmung", warnte
WMO-Generalsekretär Michel Jarraud.
ndlich kommt die Frauenquote. In
keinem der zehn umsatzstärksten
deutschen Dax-Unternehmen sitzen
gleichviele Frauen wie Männer im Aufsichtsrat. Wenn Volkswagen und RWE
bei 15 Prozent Frauenanteil herumkrebsen, dann lässt das tief blicken, wie es in deutschen Unternehmen wirklich aussieht.
Nach Jahren guten Zuredens und einer zaudernden Ex-Familienministerin Schröder, die den Betrieben in dieser Frage zu viel Freiheit ließ, hat sich
zu wenig getan. Deshalb ist die Frauenquote in Aufsichtsräten ein guter Anfang, die sich hoffentlich in Vorständen
und Führungspositionen der Firmen
fortsetzen wird. Wenn hoch qualifizierte Frauen und Männer heute um diese
Positionen konkurrieren, ziehen Frauen zu oft den Kürzeren.
Die Frauenquote zwingt jetzt zum
Umdenken. Wie sehr das die Unternehmen tatsächlich begriffen haben,
wird sich dann in ein paar Jahren an
der Anzahl von Frauen in Vorständen
ablesen lassen.
Unten rechts
Noch mehr Titel
Ski-Olympiasiegerin Maria HöflRiesch, Diskusstar Robert Harting und die Fußball-Weltmeister
von Bundestrainer Joachim Löw
sind Deutschlands „Sportler des
Jahres“ 2014. Das ergab die Abstimmung von rund 1200 Sportjournalisten am Ende eines
ereignisreichen Sportjahres. 700
Festgäste feierten die Siegern bei
der Gala in Baden-Baden. Harting gewann die Wahl zum dritten Mal nacheinander. HöflRiesch, die ihre Karriere im März
beendet hatte, ist die Nachfolgerin von Speerwerferin Christina Obergföll. (dpa)
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Art des Energieausweises
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Energiebedarfsausweis
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Hzg. KO Koks, Braun-, Steinkohle
Hzg. ÖL Heizöl
Hzg. GAS Erdgas, Flüssiggas
Hzg. FW Fernwärme aus Heizwerk
oder KWK
Hzg. HZ Brennholz, Holzpellets,
Holzhackschnitzel
Hzg. E
Elektrische Energie (auch
Wärmepumpe), Strommix
Weitere Abkürzungen zum Energieausweis
EnEV
Energieeinsparverordnung
EA
Energieausweis
Bj. (EA) Baujahr (laut Energieausweis)
EEK A+ Energieeffizienzklasse
bis EEK H (A+ bis H)
Hzg.
Wesentlicher Energieträger
der Heizung
kWh
Verbrauch pro Jahr und m²
(kWh/(m²a))
EB-W
Endenergiebedarf für Wärme
EV-W
Endenergieverbrauch für
Wärme
EB-S
Endenergiebedarf für Strom
EV-S
Endenergieverbrauch für Strom
En.verbr. Energieverbrauch für
WW enth. Warmwasser enthalten
Der Abdruck dieser Abkürzungsmöglichkeiten zur EnEV ist
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Garage, EN-V 120 kWh/(m²*a), Gas,
Baujahr 1982, sofort frei
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Bauj. 1971, EBK, frei,
EN-V 218 kWh/(m²*a), Gas
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Widder
21.3. _ 20.4.
Für Abenteuer ist trotz guter Tendenzen
kein guter Zeitpunkt. Sie haben in dieser
Maiwoche einige andere Dinge zu erledigen, die weitaus wichtiger sind. Wenn Sie
Liebeskämpfe mit Ihrer angetrauten Hälfte vermeiden wollen, sollten Sie in Ihrer
freien Zeit lieber daheim für gemütliche
und romantische Stunden sorgen.
Löwe
23.7. _ 23.8.
Für klärende Auseinandersetzungen mit
dem Partner sind Sie im Moment weder
sachlich noch objektiv fit. Schlafen Sie lieber noch einmal gründlich drüber, bevor
Sie anfangen zu meckern und zusätzlich
auch noch Beschwerden anmelden. Bis Sie
wieder vernünftig handeln können, machen Sie lieber ein nettes Gesicht.
Schütze
23.11. _ 21.12.
Zu einem Kollegen waren Sie unfair. Auch
wenn Sie das nicht absichtlich gemacht haben, hat es Ihrem Vorteil gedient. Geben
Sie das des lieben Friedens Willen bitte zu
und tun Sie in dieser Woche alles was dazu
beiträgt, das Betriebsklima wieder in harmonische Bahnen zu bringen. Dann macht
die Arbeit wieder Spaß.
Stier
21.4. _ 21.5.
Sie können in Ihrem Job nur dann gut sein,
wenn Sie sich an alt Bewährtes halten.
Streichen Sie deshalb eine schlechte Angewohnheit, dauernd Neues zu versuchen,
aus Ihrem Leben. Wenn Sie das schaffen,
werden Sie schon bald merken, dass Sie
die Arbeitsberge viel schneller erledigen
können, weil Sie bei der Sache sind.
Jungfrau
24.8. _ 23.9.
Sie möchten den Chef in dieser Woche
schwer beeindrucken und zwar mit aller
Macht. Jetzt haben Sie die ersehnte Chance und können sich durchzusetzen. Machen Sie bloß etwas daraus. Ihre angepeilten Ziele sollten Sie zusätzlich präzise formulieren. Das Ergebnis ist Champagner
wert. Laden Sie zu einem Umtrunk ein.
Steinbock
22.12. _ 20.1.
Man will Ihnen in dieser Woche etwas in die
Schuhe schieben, womit Sie wirklich nichts
zu tun haben. Setzen Sie sich bitte schnell
und ganz energisch und mit allen verfügbaren Mitteln dagegen zur Wehr. Schließlich haben Sie es nicht nötig, sich ständig
zum Sündenbock für alle Fauxpas der anderen machen zu lassen.
Zwillinge
22.5. _ 21.6.
In gewohnter Weise verläuft in diesen Tagen überhaupt nichts. Die aktuellen Ereignisse an Ihrem Arbeitsplatz verhelfen Ihnen dazu, besseres Verständnis zu finden.
Eine private Auseinandersetzung, die
schon längst fällig war, bahnt sich jetzt an.
Mäßigen Sie auf jeden Fall die Lautstärke,
wenn es zu Streiterei kommt.
Waage
24.9. _ 23.10.
Auf diese Gelegenheit haben Sie schon lange gewartet: Durch einen Kontakt werden
Sie gleich am Anfang dieser Woche angeregt, völlig neue Wege zu beschreiten. Und
Sie werden sehen, Ihr Mut zahlt sich aus.
Das Ergebnis dürfen Sie feiern. Machen Sie
sich gemeinsam mit dem Partner ein schönes Wochenende.
Wassermann
21.1. _ 19.2.
Eine Disposition bringt nicht den erhofften
Erfolg. Diese Tatsache sollte aber nicht die
allgemeine Gesinnung beeinflussen, denn
es bieten sich in den kommenden Tagen
viel mehr Möglichkeiten, als Sie sich erhofft haben. Diese sollten Sie dann unumwunden am Schopf packen und zu Ihren
Gunsten gewinnbringend einsetzen.
Krebs
22.6. _ 22.7.
Die Liebe sollte momentan ganz hoch im
Kurs stehen. Lassen Sie Ihren Charme spielen und werfen Sie Ihrem geliebten Partner liebevolle Blicke zu. All das andere
dürfte sich dann von selbst ergeben. Den
Job dagegen dürfen Sie in dieser schönen
Woche getrost Job sein lassen. Ihr Chef
wird sich bestimmt verständig zeigen.
Skorpion
24.10. _ 22.11.
Dem Herzblatt gegenüber sind Sie zu unnachgiebig. Hoffentlich merken Sie jetzt
schnell, dass Sie sich damit alles verbauen.
Raffen Sie sich wenigstens zu ein paar kleineren Zugeständnissen auf, es passiert Ihnen nichts. Gesundheitlich sollten Sie ein
paar Gänge zurück schalten, sonst liegen
Sie bald auf der Nase.
Fische
20.2. _ 20.3.
Gedanken an Veränderungen sollten Sie
weit von sich schieben, denn für ein derartiges Unterfangen ist die Zeit einfach noch
nicht reif. Arbeitsmäßig sind Sie momentan nicht so ganz auf der Höhe. Sie würden
sich selbst einen Gefallen tun, wenn Sie
spätestens am Dienstag beim Chef einen
Urlaubsantrag abgeben würden.
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