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Niederschrift
Nr. der Sitzung
7
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
x
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Wahlperiode 2014 / 2020
Bezeichnung des Gremiums
Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschuss
Datum
4. Mai 2015
Sitzungsdauer (von – bis)
16.01 – 20.01
Sitzungsgebäude, -raum
Gelsenkirchen, Hans-Sachs-Haus, Ratssaal
Das Ergebnis der Beratungen ergibt sich aus der nachgehefteten Niederschrift.
Die Sitzungsteilnehmer sind in dem beiliegenden Teilnehmerverzeichnis aufgeführt.
Frank Baranowski
Oberbürgermeister
Wolfgang Heinberg
Stadtverordneter
Jörg Kemper
Schriftführer
-2-
-3-
Herr Oberbürgermeister Baranowski begrüßte die zahlreichen Medienvertreter, die
Zuhörer im Saal und im Bürgerforum, in das eine Tonübertragung des öffentlichen
Teils der Sitzung erfolge. Gemäß § 55 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO
NRW) sei der Oberbürgermeister verpflichtet, den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zu unterrichten. Der Monitor-Beitrag vom
30. April 2015 und die damit verbundenen Behauptungen sowie die Folgen seien
eine derartig wichtige Angelegenheit. Sodann verwies Herr Oberbürgermeister
Baranowski auf die allen Ausschussmitgliedern vorliegende aktuelle Tagesordnung
und den darin ausgewiesenen Dringlichkeitsanträgen „Vorladung der beschuldigten
Dienstkräfte des Jugendamtes - Antrag von Herrn Hansen, PIRATEN -“ und
„Untersuchungsausschuss - Antrag der Fraktion PRO NRW -“ Die Dringlichkeit
ergebe sich von selbst. Deshalb bitte er die Antragsteller, ihre Anträge inhaltlich zu
begründen.
Herr Hansen erklärte, dass er den Antrag gestellt habe, um den beschuldigten
Dienstkräften die Möglichkeit einzuräumen, persönlich Stellung zu den Vorwürfen zu
nehmen. Er halte es für sinnvoller, miteinander anstelle übereinander zu reden.
Daher habe er es als zwingend erforderlich erachtet, die beiden Mitarbeiter zu der
Sitzung einzuladen und anzuhören. Es sei ihm allerdings nicht bekannt, ob es
überhaupt die Möglichkeit gebe, die freigestellten Dienstkräfte einzuladen.
Herr Dr. Schmitt entgegnete, die Stellungnahmen der Mitarbeiter seien sicherlich ein
wichtiger Baustein für die Aufklärung des Sachverhaltes. Allerdings sei der Ausschuss nicht das richtige Gremium für eine Befragung der Mitarbeiter. Damit würden
die aus der Gemeindeordnung NRW zugewiesenen Befugnisse überschritten. Gegen
eine Befragung der Mitarbeiter sprächen darüber hinaus auch arbeitsrechtliche
Erwägungen. Derzeit befände man sich in der Phase der Aufklärung, sozusagen in
einem schwebenden Verfahren. Eine etwaige Anhörung der betroffenen Mitarbeiter
müsste in einem Verfahren nach strengen rechtlichen Vorgaben erfolgen, wozu
strenge formale Anforderungen eingehalten werden müssten. Nach jetzigem
Erkenntnisstand sei es für eine Befragung der Mitarbeiter wohl nicht der richtige
Zeitpunkt.
Herr Tertocha wies darauf hin, dass die GRÜNEN mit Datum vom 1. Mai 2015 einen
Antrag - Einrichtung eines Untersuchungsausschusses - für die nächste Ratssitzung
gestellt haben. Dabei sei es seiner Fraktion egal, wie das Gremium benannt werde,
einen Untersuchungsausschuss gäbe es nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung nicht. Jedoch habe es zum Hans-Sachs-Haus auch ein vergleichbares
Gremium gegeben. Der Antrag von Herrn Hansen sei berechtigt. Jedoch wolle er
vorschlagen, dies im Rahmen eines Untersuchungsausschusses erneut vorzubringen und eine Befragung der Mitarbeiter in diesem eigens zu diesem Thema
eingerichteten Gremium vorzunehmen. Der weitere Antrag würde sich aus Sicht der
Grünen ebenfalls erübrigen, da nur der Rat die Befugnisse zur Einrichtung eines
solchen Gremiums habe. Zur Information wolle er mitteilen, dass die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits am 1. Mai 2015, Strafanzeige gegen unbekannt
bei der Staatsanwaltschaft Essen erstattet habe.
Herr Heinberg schloss sich den Ausführungen von Herrn Dr. Schmitt und Herrn
Tertocha an. Man könne sich heute nicht mit den Anträgen beschäftigten. Namens
der CDU-Fraktion erkläre er, dass ein großes Interesse an einer vollständigen
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Aufklärung des gesamten Sachverhaltes bestünde. Diese Sitzung könne allemal nur
ein Beginn für eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik sein. So eine
Auseinandersetzung habe sich keiner vorstellen können, noch gewünscht. Eine
Aufklärung sei gerade für die Jugendverwaltung aber auch für alle Bereiche, die mit
den in Rede stehenden Mitarbeitern zusammengearbeitet haben, von großer Notwendigkeit. Hier und heute sei weder Ort noch Gelegenheit für die Befragung der
beiden Mitarbeiter.
Herr Dr. Haertel stimmte seinen Vorrednern ebenso zu und erklärte namens der
SPD-Fraktion, man werde den Antrag von Herrn Hansen ablehnen.
Herr Akyol stellte fest, dass er es auch für wichtig erachtet hätte, mit den betreffenden Mitarbeitern zu sprechen. Er sehe keine rechtlichen Bedenken und bedaure,
dass dem Wunsch, beziehungsweise dem Antrag nicht entsprochen werde und eine
Vorladung der beiden Herren nicht erfolge. In der heutigen Sitzung wäre die Möglichkeit gegeben, früh eine Aussage zu erhalten. Je länger man warte, desto größer sei
die Möglichkeit, Absprachen zu treffen oder der Sachverhalt juristisch aufgeklärt
werde.
Herr Hauer erklärte seine Zustimmung zum Antrag. Es sei wichtig, dem Ausschuss
Rede und Antwort zu stehen.
Herr Hansen stellte klar, dass sein Antrag nicht die Vernehmung der Beschuldigten
zum Ziel habe.
Frau Gärtner-Engel begrüßte, dass die Sitzung so kurzfristig einberufen worden sei.
Doch gelte an dieser Stelle der Sachverhaltsaufklärung Gründlichkeit vor blindem
Aktionismus.
Herr Schäfer stellte fest, es sei ein guter Antrag, jedoch zu früh gestellt. Die Befragung der Mitarbeiter solle erst in einem Gremium, das zu diesem Zweck gebildet
werden sollte, erfolgen.
Herr Oberbürgermeister Baranowski ließ über den Antrag abstimmen.
Der Antrag wurde mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen abgelehnt.
Er verwies auf den zweiten Dringlichkeitsantrag – Untersuchungsausschuss – und
merkte an, dass die Einrichtung eines Ausschusses in der Kompetenz des Rates
läge.
Herr Hauer begründete den Antrag. Ihm sei bewusst, dass die Einrichtung eines
Untersuchungsausschusses durch den Rat legitimiert werden müsse. Der § 60 der
Gemeindeordnung NRW gebe die Möglichkeit, in dringenden Fällen, die Kompetenz
des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschuss dahingehend zu erweitern, dass auch dieser die Einrichtung eines Ausschusses beschließen könne, die
anschließend vom Rat noch zu bestätigen sei. Die Dringlichkeit sehe er hier
gegeben, da ihm, nicht nur als Vertreter einer Ratsfraktion, sondern auch als Vater,
an einer zügigen Aufklärung gelegen sei.
Herr Dr. Pruin stellte fest, dass allein der Rat die Kompetenz habe, über die Einrichtung eines Ausschusses zu entscheiden. Dies werde in der nächsten Ratssitzung
geschehen.
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Herr Tertocha wies erneut darauf hin, dass seine Fraktion bereits einen solchen
Antrag für die Ratssitzung am 21. Mai 2015 gestellt habe.
Herr Heinberg führte aus, er sei gespannt, welche Argumente die SPD-Ratsfraktion
anbringen werde, um einen Antrag auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses
abzulehnen. Namens der CDU-Ratsfraktion stelle er fest, dass zur dezidierten
Aufklärung ein Instrument, er nenne es Untersuchungsausschuss, benötigt werde,
um den Sachverhalt vollumfänglich im Interesse aller Beteiligten aufzuklären.
Frau Gärtner-Engel teilte mit, dass sie den Antrag und die Begründung der Fraktion
PRO NRW nicht nachvollziehen könne. Das Prozedere zur Einrichtung eines solchen
Ausschusses sei bereits im Hans-Sachs-Haus-Ausschuss besprochen und letztendlich am 23. März 2006 beschlossen worden. Die Modalitäten sollten noch jedem
hinreichend bekannt sein. Daher würde sie anraten, im Rat einen solchen Beschluss
zu fassen.
Herr Hansen wies Herrn Hauer auf den Pressebericht hin, in dem zu lesen gewesen
sei, dass die Grünen bereits einen Antrag für die Ratssitzung gestellt haben.
Abschließend ließ Herr Oberbürgermeister Baranowski über den Antrag von PRO
NRW abstimmen.
Der Antrag wurde mehrheitlich bei einer Gegenstimme abgelehnt.
Tagesordnung
für die 7. Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschusses
am 4. Mai 2015
- öffentlicher Teil Drucksache Nr.
1
Aktueller Sachstand zur Medienberichterstattung
über intensivpädagogische Maßnahmen für
Kinder und Jugendliche im Ausland
2
Mitteilungen und Anfragen
2.1
Monitorbericht zur Sendung vom 30. April 2015
und Stellungnahmen
14-20/1445
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-7-
Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschuss TOP: 1
Sitzungsdatum:
04.05.2015
Aktueller Sachstand zur Medienberichterstattung über intensivpädagogische
Maßnahmen für Kinder und Jugendliche im Ausland
Erläuterungen:
Herr Oberbürgermeister Baranowski leitete damit ein, die Bilder des MonitorBeitrages machten sicherlich nicht nur ihn nach wie vor fassungslos. Er wolle sich an
dieser Stelle nicht zu dem Komplex äußern, der die Stadt Dorsten betreffe. Hierzu
gebe es bereits eine Stellungnahme der Stadt, die den Ausschussmitgliedern in der
Mitteilungsvorlage vorliegen würde. Äußern wolle er sich zu dem Teil des MonitorBeitrages, der Gelsenkirchen betreffe. Hier paare sich seine Fassungslosigkeit mit
Wut. Wut deshalb, weil der gute Ruf im Bereich Bildung und Erziehung sowie die
jahrelange gute Arbeit sehr vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch die Vorwürfe stark gelitten habe und beschädigt worden sei. Das hätten die engagierten
Kolleginnen und Kollegen, die auch zahlreich im Zuhörerbereich vertreten seien nicht
verdient. Er habe bereits öffentlich gesagt, dass jetzt vor allem Aufklärung und Sachverhaltsermittlung oberste Priorität hätten. Die Aufklärung habe er unverzüglich nach
der ersten Interviewanfrage von Monitor am 23. April 2015 eingeleitet, so dass die
städtische Rechnungsprüfung und die Personalverwaltung bereits erste Zwischenberichte abgeben können. Gleichzeitig habe er den Landschaftsverband Westfalen
Lippe gebeten, auch seinerseits in die Prüfung einzutreten. Eine erste Stellungnahme läge den Ausschussmitgliedern ebenfalls in einer Mitteilungsvorlage vor. Die
St. Augustinus GmbH, Träger des St. Josef Heims, sei ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten worden. Darüber hinaus habe die Verwaltung die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte beauftragt, bei der Aufklärung des Sachverhaltes unterstützend tätig zu sein. Nach der Ausstrahlung des Monitor-Berichtes vom vergangenen Donnerstag, habe er noch am 1. Mai 2015 die beiden genannten Mitarbeiter
bis auf Weiteres vom Dienst freigestellt. Er wolle über die bisherigen Erkenntnisse im
Detail berichten lassen und über die weiteren, veranlassten Schritte informieren.
Wichtig sei ihm, darauf hinzuweisen, dass bis zum Beweis des Gegenteils - auch
wenn es vielleicht schwerfalle - auch für die beiden Mitarbeiter die Unschuldsvermutung zu gelten habe. Es reiche nicht, wenn die Behauptungen, wie im Monitor
Bericht geschehen, ausschließlich auf der Aussage von „Informanten, die damals
ganz nah dran waren“ basierten. Ohne irgendetwas relativieren zu wollen, die Verwaltung arbeite mit Hochdruck an der Aufklärung, aber sie sei keine Strafverfolgungsbehörde und habe weder die Mittel noch deren Befugnisse.
Herr Dr. Schmitt erklärte, dass es im Umgang mit vertrauenswürdigen Daten sehr
wichtig sei, zwischen dem öffentlichen und dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu
differenzieren. Falls Erkenntnisse in dieser Sitzung zu Tage kämen, die der Öffentlichkeit noch nicht bekannt seien, müsste genauestens geprüft werden, ob diese im
öffentlichen Teil der Sitzung tatsächlich erörtert werden könnten. Ausgangspunkt sei
der Monitor-Bericht und er wolle im Folgenden die Erkenntnisse aus rechtlicher Sicht
darlegen. Der zentrale Vorwurf aus diesem Bericht sei, dass Jugendamtsleiter
Wissmann und sein Stellvertreter Frings zielgerichtet immer mehr Jugendliche ins
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St. Josef Heim nach Gelsenkirchen geschickt hätten. Das Heim hätte damit seine
Einnahmen erhöht. Als Gegenleistung hätte dieses Heim Jugendliche von anderen
Jugendämtern nach Ungarn geschickt, in das Heim, das Wissmann und Frings
gegründet haben sollen. Als Beleg für diese Aussagen seien in dem Bericht Informanten benannt worden, die jedoch bislang nicht weiter konkretisiert worden seien.
Die Betreuung der Kinder in dem Heim in Ungarn hätte, dem Bericht nach, gravierende pädagogische Missstände aufgezeigt. Am ersten Werktag nach Ausstrahlung des
Berichtes könne die Verwaltung die Vorwürfe weder belegen noch entkräften. Das
Gebot der Stunde hieße daher Aufklärung. Basierend auf der Aufklärung des Sachverhaltes könnten eine Bewertung und gegebenenfalls eine entsprechende Reaktion
folgen. Die Freistellung der betreffenden Mitarbeiter habe bereits erfolgen müssen,
um eine Aufklärung des Sachverhaltes und den Schutz der Mitarbeiter gewährleisten
zu können. Die Freistellung sei nicht mit einer Vorverurteilung der beiden Mitarbeiter
gleichzusetzen. Die internen Ermittlungen in diesem Sachverhalt seien durch das
Referat Rechnungsprüfung, das die Zahlungsflüsse der Stadt in diesem Zusammenhang geprüft habe und dem Referat Personal, das sich mit dem Themenkomplex der
Nebentätigkeitsgenehmigungen befasst habe, gestartet. Die ersten Erkenntnisse
würden durch die jeweiligen Referatsleiter im Anschluss dargelegt. Es sei Kontakt mit
der Staatsanwaltschaft aufgenommen worden. Diese prüfe die Voraussetzungen für
die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Ob ein solches Verfahren eingeleitet
werde, wisse die Verwaltung derzeit nicht. Um eine unabhängige und professionelle
Aufklärung der Vorgänge gewährleisten zu können, habe die Verwaltung die „Deloitte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ beauftragt. Diese werde die Stellungnahmen der
betreffenden Mitarbeiter, des Landesjugendamtes, des St. Josef Heimes, beziehungsweise des Trägers, der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH, und die
Erkenntnisse, die dem WDR für den Monitor-Bericht zugrunde gelegen haben - und
der Verwaltung trotz mehrfacher Bitte noch nicht vorgelegt worden seien – auswerten. Deloitte habe zugesagt, mit der gebotenen Gründlichkeit die Aufklärungsarbeiten
zügig voranzubringen.
Herr Behrendt erklärte, das Referat Rechnungsprüfung habe nach Bekanntwerden der
Monitor Recherche unverzüglich geprüft, ob Gelsenkirchener Kinder vom Referat
Erziehung und Bildung in einer Einrichtung in Ungarn untergebracht worden seien und
welche Auslandsbeziehungen vom Referat Erziehung und Bildung grundsätzlich zu
Einrichtungen in der ungarischen Stadt Pécs bestünden. Die Prüfungen hätten sich auf
fünf Bereiche erstreckt.
1. Ferienfreizeiten, die durch die Abteilung Jugend- und Familienförderung durchgeführt
worden sei.
Im Rahmen der Internationalen Jugendarbeit führe die Stadt Gelsenkirchen in den
Sommerferien Jugendfreizeiten im In- und Ausland durch. Einziges Auslandsziel sei
dabei aus wirtschaftlichen Gründen noch der Reiterhof Tekeles/Orfü, in der Nähe der
Stadt Pécs. Die anderen bisher durch das Referat Erziehung und Bildung durchgeführten Auslandsaufenthalte in Spanien, Italien und Polen seien aufgrund der steigenden Preise in den letzten Jahren zu teuer und deshalb ausgesetzt worden. Bei der
Prüfung sei bis jetzt kein Zusammenhang zu der in der Interviewanfrage der ARD
angesprochenen Betreuungseinrichtung „Neustart kft“ in Pécs erkannt worden.
2. Familienfreizeiten, durchgeführt durch die Abteilung Ambulante Hilfen zur Erziehung,
Jugendgerichtshilfe, Betreutes Wohnen.
Im Rahmen der Ambulanten Hilfen zur Erziehung (HzE) seien seit 2002 jährlich in den
Osterferien sozialpädagogische Familienfreizeiten für jeweils 10 – 20 Familien
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(40 – 45 Personen) durchgeführt worden. Für diese Maßnahmen seien ausschließlich
sozial benachteiligte Familien, denen im Rahmen der §§ 27 ff SGB VIII ambulante HzE
gewährt würde oder die hierfür vorgesehen seien, berücksichtigt worden. Anbieter
dieser Fahrten sei der Deutsche Kinderschutzbund e.V., Ortsverband Gelsenkirchen.
Die Fahrten sollen in Kooperation mit den in der ambulanten Hilfe tätigen örtlichen
Trägern der Jugendhilfe und dem Referat Erziehung und Bildung geplant, vorbereitet
und durchgeführt worden sein. Grundlage sei dabei das vom Rat der Stadt am
8. April1994 beschlossene Konzept zur Hilfe zur Erziehung, in dem als Leitidee der
Vorrang von Familienunterstützung vor Familienersetzung verankert sei. Diese
sogenannte „Osterfreizeiten“ fänden, wie auch die Jugendfreizeiten, auf dem Reiterhof
Tekeles/Orfü statt. Die Aufwendungen dafür betrügen jährlich zwischen 18.000 € und
25.000 €. Die Kosten beliefen sich auf rund 80 € pro Person am Tag. Darin enthalten
seien Kosten für Unterkunft, Vollverpflegung, An- und Abreise, pädagogische Maßnahmen vor Ort, Sondermaßnahmen wie Besichtigungen, Ausflüge, Dolmetscher und
sonstige Honorarkosten. Bei der Prüfung seien alle Zahlungsvorgänge der Jahre 2002
bis 2014 geprüft worden. Die Kosten erscheinen plausibel, angemessen und nicht
überteuert zu sein. Alle Zahlungen seien an den Deutschen Kinderschutzbund e.V.,
Ortsverband Gelsenkirchen, als Anbieter der Fahrten gegangen. Einen Zusammenhang
mit der besagten Betreuungseinrichtung in Pécs sei nicht ersichtlich.
3. Kinderheim St. Augustinus GmbH / St. Josef Kinderheim
Im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung, in Form von Heimerziehung, gebe es
mit den Leistungserbringern/Trägern Entgeltvereinbarungen gemäß § 78 b SGB VIII.
Mit der St. Augustinus GmbH, Virchowstr. 122, 45886 Gelsenkirchen, sei zuletzt eine
solche Vereinbarung für das Kinderheim St. Josef für den Zeitraum vom 1. Januar 2015
bis zum 31. Dezember 2015 getroffen worden. Die aktuellen Angebotsformen des Kinderheims St. Josef ließen sich in Regelangebot (135,28 €), Intensivangebot (180,62 €),
Angebot mit niedrigem Betreuungsaufwand (105,67 €) und Aufnahmeangebot
(141,56 €) unterteilen. Der Entgeltvereinbarung liege eine kalkulatorische Auslastung
von 96,5 % über alle stationären Leistungsarten einschließlich der Aufnahmegruppe
zugrunde. Seit Jahren würden kontinuierlich ca. 60 Kinder und Jugendliche im Auftrag
der Stadt Gelsenkirchen im Kinderheim St. Josef betreut. Für die dort erbrachten
Leistungen erfolge eine monatliche Abrechnung entsprechend den Betreuungstagen. In
der auf Basis der Leistungsentgelte bestehenden Angebotsstruktur des Kinderheimes
St. Josef seien grundsätzlich Ferienfreizeiten vorgesehen. Ein Leistungsangebot für
Auslandsmaßnahmen sei darin nicht enthalten. Ob das Kinderheim St. Josef für
einzelne der dort betreuten Kinder und Jugendlichen eigene Ferienfreizeiten in den
Sommerferien im Ausland, beziehungsweise in der angesprochenen Einrichtung in
Pécs durchgeführt habe, sei nicht bekannt. Inwieweit das St. Josef Kinderheim überhaupt Kooperationsbeziehungen mit anderen freien Trägern eingegangen sei oder
unterhalten habe, könne nicht geprüft werden, da aufgrund der Trägerhoheit eine
solche Prüfung nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Gelsenkirchen und somit
auch nicht in den des Referates Rechnungsprüfung falle.
4. Individualpädagogische Maßnahmen durch die Stadt Gelsenkirchen im Ausland nach
§ 35 SGB VIII
Hierbei handele es sich nach dem Gesetzestext um intensive sozialpädagogische
Einzelbetreuung, die Jugendlichen gewährt werden solle, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung
bedürfen. Die Hilfe sei in der Regel auf längere Zeit angelegt und solle den individuellen
Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen. Es sei festzustellen, dass Jugendhilfemaßnahmen im Ausland sehr restriktiv gehandhabt und ausschließlich bei besonders gravierenden Problematiken und nur in absoluten Ausnahmefällen durchgeführt
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worden seien. Insgesamt seien von der Stadt Gelsenkirchen in den letzten zwölf Jahren
lediglich für sieben Kinder/Jugendliche derartige pädagogische Maßnahmen genehmigt
worden. Die Durchführung der Maßnahmen sei durch freie Träger in folgenden Ländern
erfolgt: Italien, Rumänien, Südafrika und Ungarn (Ort: Csögle). Träger der Maßnahmen
seien „Quo Vadis“ aus Wuppertal, „Wellenbrecher e.V.“, Dortmund und JA Bochum
gewesen. Es sei zu konstatieren, dass kein Kind/Jugendlicher aus Gelsenkirchen in der
Einrichtung „Neustart“ untergebracht gewesen ist.
5. Zahlungsströme an den Kinderschutzbund, das Jugendheim St. Josef und ins
Ausland
Die Zahlungsströme an den Kinderschutzbund und das Kinderheim St. Josef haben
unter demselben Kreditorennamen keine Auffälligkeiten aufgewiesen. Sie seien nach
den vorliegenden SAP Auszügen auf geschlossene Vereinbarungen und Verträge
zurückgegangen. In Zusammenarbeit mit dem Referat Stadtkämmerei und Finanzen
seien alle von der Stadt Gelsenkirchen getätigten Auslandsüberweisungen im Zeitraum
2006 bis 2014 ermittelt worden. Es handele sich dabei um 21 Zahlungen an verschiedene Empfänger in verschiedenen europäischen Ländern, wobei die Zahlungsbegründung nur den Akten zu entnehmen sei. Ein Kreditor sei in Ungarn ansässig. Hier seien
für die Jahre 2007 – 2014 regelmäßige durchschnittliche Zahlungen von rund 51.500 €
für Kinderfreizeiten festgestellt worden.
Herr Oberbürgermeister Baranowski spezifizierte, dass bei sieben Maßnahmen es sich
jeweils um ein Kind gehandelt habe. Somit seien sieben Kinder durch solch eine Maßnahme im Ausland betreut worden.
Herr Wagner erläuterte zunächst die rechtlichen Grundlagen aus dem Nebentätigkeitsrecht. Da es sich um zwei Beschäftigte handele, beziehe er sich lediglich auf die
Grundlagen des Tarifrechtes aus dem TVöD. Die Anzeigepflicht gemäß § 3 Absatz 3
TVöD besage: „Beschäftigte haben Nebentätigkeiten gegen Entgelt ihrem Arbeitgeber
rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.“ Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit
untersagen oder mit Auflagen versehen, „wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der
arbeitsvertraglichen Pflichten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen.“ Die Kommentierung (Sponer/Steinherr-Rd.Nr. 131) führe zu dem Begriff
„dienstliche Interessen“ Folgendes aus: „Dienstliche Interessen können in erheblichem
Maße berührt sein, wenn eine Nebentätigkeit in einer Angelegenheit ausgeübt wird, in
der die Dienststelle (der Betrieb), der (dem) der Arbeitnehmer angehört, tätig ist oder
wird oder tätig werden kann. Der Arbeitgeber hat ein erhebliches Interesse daran, dass
Interessenkollisionen vermieden werden.“ Anschließend erklärte er das Verfahren bei
der Stadt Gelsenkirchen. Die Anzeige eines Beschäftigten erfolge durch Vordruck. Bei
unselbstständigen Tätigkeiten sei eine Erklärung des Arbeitgebers beizufügen, bei
selbstständigen Tätigkeiten werde die Vorlage der Gewerbeanmeldung verlangt. Die
Anzeige der Nebentätigkeit sei der Personalverwaltung auf dem Dienstweg zuzuleiten.
Mit der Weiterleitung an die Personalverwaltung habe der zuständige Vorstand, beziehungsweise der Referatsleiter schriftlich zu bestätigen, dass keine dienstlichen
Interessen beeinträchtigt werden oder die Nebentätigkeit nur unter Auflagen beziehungsweise Bedingungen ausgeübt werden dürfe. Lägen keine Gründe vor, die
gegen die Ausübung der Nebentätigkeit sprächen, werde dem Beschäftigten von der
Personalverwaltung schriftlich bestätigt, dass keine Bedenken gegen die Ausübung der
angezeigten Nebentätigkeit bestehen. Gleichzeitig werde der Beschäftigte verpflichtet,
Änderungen, die sich hinsichtlich der Nebentätigkeit ergeben, der Personalverwaltung
mitzuteilen. Der Beschäftigte werde zudem darauf hingewiesen, dass spätestens nach
fünf Jahren die Fortführung der Nebentätigkeit erneut anzuzeigen sei. Läge eine Beein-
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trächtigung dienstlicher Interessen vor, werde der Beschäftigte zur Unterlassung der
Ausübung der Nebentätigkeit aufgefordert. Bei der Untersagung einer Nebentätigkeit
handele es sich gem. § 72 Absatz 1 Ziffer 12 Landespersonalvertretungsgesetz NRW
(LPVG) um einen Mitbestimmungstatbestand. Eine Meldepflicht über die Einkünfte aus
Nebentätigkeiten sei tarifrechtlich nicht gegeben. Dann stellte Herr Wagner die
Chronologie des Nebentätigkeitsantragsverfahrens der Beschäftigten Wissmann und
Frings dar. Am 30. November 2004 sei beim Referat Personal und Organisation ein
Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit von Herrn Alfons Wissmann ab Januar
2005, datiert vom 24. November 2004 eingegangen. Dieser habe eine Stellungnahme
des zuständigen Vorstandes, Herrn Dr. Beck, vom 26. November 2004 beinhaltet, dass
keinerlei Bedenken gegen die Nebentätigkeit bestünden. Am 15. Dezember 2004 habe
das Referat Personal und Organisation die Nebentätigkeitsgenehmigung erteilt. Am
17. Februar 2005 sei ein Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit von Herrn
Thomas Frings ab Februar 2005, datiert vom 8. Februar 2005 eingegangen. Dieser
habe eine Stellungnahme des zuständigen Referatsleiters, Herrn Wissmann, vom
15. Februar 2005 beinhaltet, dass keinerlei Bedenken bestünden. Am 28. Februar 2005
sei eine Zuschrift vom Referat Personal und Organisation (unterzeichnet vom damaligen Personalvorstand Herrn Hampe) an den Vorstand, Herrn Dr. Beck gegangen, in
der die Frage aufgeworfen worden sei, ob vor dem Hintergrund der Antragstellung von
Herrn Frings bei der Genehmigung von Herrn Wissmann nebentätigkeitsrechtlich nicht
doch eine Interessenkollision bestehe. Es sei um Stellungnahme zu der Frage gebeten
worden, ob unter Berücksichtigung der Ausführungen eine Beeinträchtigung dienstlicher
Belange ausgeschlossen werden könne. Außerdem sei seitens des Referates Personal
und Organisation die Stellungnahme von Herrn Wissmann zum Nebentätigkeitsantrag
von Herrn Frings nicht anerkannt worden, da Befangenheit angenommen worden sei.
Es sei angekündigt worden, auf der Grundlage der Stellungnahme von Herrn Dr. Beck
zu entscheiden, ob die erteilte Nebentätigkeitsgenehmigung des Herrn Wissmann
widerrufen werden müsse. Am 7. März 2005 habe Herr Dr. Beck in einem Schreiben an
das Referat Personal und Organisation angekündigt, dass mit der Dienstkraft Herrn
Wissmann ein Gespräch geführt worden sei, in dem von ihm versichert worden sei,
dass keine der in der Liegenschaft in Pécs durchgeführten intensivpädagogischen Maßnahmen von der Stadt Gelsenkirchen durchgeführt worden wäre. Es sei angekündigt
worden, dass vor dem Hintergrund der Sensibilisierung, die Nebentätigkeit von Herrn
Wissmann beendet werde. Die dafür nötigen Schritte seien noch für März 2005 angekündigt worden. Herr Dr. Beck habe damals erklärt, dass er von einer Rücknahme des
Nebentätigkeitsantrages von Herrn Frings ausgehe. Am 7. März 2005 habe Herr
Wissmann an das Referat Personal und Organisation mit dem Hinweis geschrieben,
dass ein falscher Eindruck vermieden werden solle und er erklärt habe, welchen Zweck
die GmbH hätte und welche Rolle er und Herr Frings dabei spielten. Neben der ausdrücklichen Erklärung, dass keinerlei Zusammenhang mit Angeboten, Diensten und
Leistungen der Stadt Gelsenkirchen bestanden hätten, habe er die Gesellschaftsgründung nach ungarischem Recht mit dem Zweck, intensivpädagogische Maßnahmen
für extrem verhaltensauffällige Jugendliche durchzuführen, beschrieben. Herr
Wissmann habe um Empfehlung gebeten, ob beide auch als Gesellschafter aussteigen
sollten und habe versichert, dass die GmbH keine Kinder/Jugendliche betreue, für die
die Stadt Gelsenkirchen kostenmäßig in Verantwortung stünde. Dienstlich oder privat
bestünde keinerlei Verbindung. Die Nebentätigkeitsgenehmigung sei mit der
Versicherung zurückgereicht worden, die Tätigkeit als Geschäftsführer abzuwickeln. Am
7. März 2005 habe Herr Frings dem Referat Personal und Organisation schriftlich
mitgeteilt, dass er seinen Antrag zurückziehe. Am 17. März 2005 habe das Referat
Personal und Organisation in einer Verfügung festgelegt, dass die geschilderte
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Auffassung von Herrn Wissmann nicht geteilt werde, da sein spezielles dienstliches
Fachwissen insbesondere im Hinblick auf Fördermöglichkeiten der Projekte der GmbH
und seine dienstlichen Kontakte in Zusammenhang mit der Rekrutierung der untergebrachten Personen nutzen könnten. Die betrieblichen Ziele seien auf die Interessenlage des Referates ausgerichtet, so dass eine lnteressenkollision, möglicherweise sogar
Vorteilsnahme nicht auszuschließen sei. Dies habe sowohl für die Geschäftsführer- als
auch Gesellschaftertätigkeit gegolten. Mit gleichem Datum habe das Referat Personal
und Organisation Herrn Wissmann empfohlen, beide Tätigkeiten niederzulegen und die
Beendigung der Geschäftsführertätigkeit anzuzeigen. Am 4. April 2005 habe Herr
Wissmann dem Referat Personal und Organisation mitgeteilt, zum 1. April 2005 die
Nebentätigkeit als Geschäftsführer eingestellt und die Gesellschafteranteile abgetreten
zu haben. Damit sei der Vorgang für die Personalverwaltung abgeschlossen gewesen.
Herr Stadtdirektor Dr. Beck knüpfte zunächst an die Worte von Herrn Oberbürgermeister Baranowski an und teilte mit, dass er fassungslos und erschrocken sei über
die Vorwürfe, die durch die Veröffentlichung des Beitrages im Raume stünden. Er
sehe das Bild der Arbeit des Referates Erziehung und Bildung, das sich in den
letzten Jahren richtigerweise positiv entwickelt habe, als massiv nachhaltig beschädigt an. Einvernehmlich mit dem Referat Personal und Organisation und dem
Personalrat habe er bereits eine Teilpersonalversammlung für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Referates Erziehung und Bildung sowie des Eigenbetriebes
Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung (GeKita) durchgeführt. Die Vertretungsregelung im Referat Erziehung und Bildung umfasse neben Herrn Thomas Frings
auch Herrn Wolfgang Schreck. Daher habe er mit Herrn Oberbürgermeister
Baranowski vereinbart, dass Herr Wolfgang Schreck die kommissarische Leitung des
Referates Erziehung und Bildung übernehmen werde. Bei GeKita sei Frau Holle
Weiß die stellvertretende Betriebsleiterin. Sie werde daher die kommissarische
Leitung wahrnehmen. Er erläuterte das Verfahren im Rahmen der intensivpädagogischen Maßnahmen. In dem Bericht sei die Rede von einer Dreiecksbeziehung
zwischen dem Kinderheim St. Josef, dem städtischen Jugendamt und der „Neustart
kft“ gewesen. Es wären Überbelegungen des St. Josef Heims initiiert worden, um
Kinder in Ungarn bei „Neustart kft“ unterbringen zu können. Dieser Vorwurf könne
durch ihn nicht bestätigt werden. Ferner erklärte Herr Stadtdirektor Dr. Beck die
Maßnahmen, die auf den Grundlagen des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII basieren.
In den §§ 27 bis 35 SGB VIII seien die einzelnen Hilfen für Jugendliche gestuft
beschrieben. Die Vollzeitpflege, die als höherschwelliges Angebot gelte, sei im § 34
SGB VIII beschrieben. Kinder würden demnach aus ihrer Familie genommen und
kämen in eine Pflegestelle. Die allerletzte Stufe dieser Maßnahmen, die in § 35 SGB
VIII dargestellt wären, seien die intensiv sozialpädagogischen Einzelbetreuungen.
Diese Maßnahme greife erst, wenn alle anderen Hilfen zur Erziehung nicht
ausreichend gewesen seien. Die Kontrollen solcher Maßnahmen seien bei weitem
nicht so geregelt wie zum Beispiel bei der Heimunterbringung im Pflegebereich. Die
Maßnahmen im Ausland stünden im Übrigen seit vielen Jahren in der Kritik, weil sie
mit Urlaub oder anderen Freizeitmöglichkeiten in Verbindung gebracht würden. Ein
Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII sei Voraussetzung. Dabei seien viele Akteure
mit eingebunden, auch gerade, wenn es sich um die Hilfen zur Erziehung in
besonders schweren Fällen handele. An einem solchen Verfahren seien die
Personensorgeberechtigten, das betroffene Kinder/betroffene Jugendliche, Vertreter
des Jugendamtes, Vertreter des Trägers sowie weitere Personen, wie Lehrer, Ärzte,
Psychologen beteiligt. Solche Hilfepläne seien regelmäßig zu überprüfen.
Regelmäßig werden in den Kommentaren zum Gesetz mit „ein- bis viermal“ definiert.
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Herr Behrendt habe bereits ausgeführt, dass das Jugendamt nach einer erste
Recherche in den letzten zwölf Jahren gerade sieben Auslandsmaßnahmen
beschlossen habe. Keines der Kinder sei in der Firma „Neustart kft“ betreut worden.
Eine dieser Maßnahme sei vorzeitig abgebrochen worden. Bei den anderen sechs
Maßnahmen haben regelmäßige Kontrollen im Rahmen von vor Ort Besuchen
stattgefunden. Er zitierte den § 36 Absatz 4 des SGB VIII, wonach es erforderlich sei,
bei der Heimunterbringung im Ausland einen Kinder- und Jugendpsychiater mit in
das Hilfeplanverfahren einzubeziehen. Ihm sei es sehr wichtig zu verdeutlichen, dass
dieses Verfahren in bester Qualität durch das Jugendamt der Stadt Gelsenkirchen
umgesetzt würde. Die wenigen Auslandsmaßnahmen, die durchgeführt worden
seien, seien entsprechend evaluiert worden.
Herr Meyer bedankte sich namens des Landesjugendamtes des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe für die Einschaltung und sicherte die Unterstützung zu,
soweit diese im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zulässig sei. Nach ersten
Überprüfungen könne er den Vorwurf aus dem Monitor-Bericht, dass es bewusste
Überbelegungen der Einrichtung gegeben habe, um Kinder dann nach Ungarn zu
verbringen, nicht belegen. Zunächst wolle er auf das Zusammenspiel zwischen
Landesjugendamt, Jugendamt und Träger eingehen. Es sei wichtig zu verstehen,
wer, wann zuständig sei. In der Jugendhilfe gebe es keine Heimaufsicht, wie zum
Beispiel in der Altenpflege. Es gebe keine kontrollierende oder überwachende
Behörde. Das sei gesetzlich nicht verankert. Für 2800 Wohngruppen seien sieben
Mitarbeiter zuständig. Diese könnten eine regelmäßige Kontrolle überhaupt nicht
realisieren. Die sogenannte Heimaufsicht heiße Betriebserlaubnis erteilende Stelle.
Jede Stelle, die ein Kind/einen Jugendlichen betreuen möchte, benötige eine
Betriebserlaubnis, die durch das Landesjugendamt erteilt werde. Dies gelte jedoch
nur für die Unterbringung im Inland. Für die Unterbringung im Ausland sei das
Landesjugendamt nicht zuständig. Für die Überprüfung und Kontrolle dieser
Maßnahmen sei das örtliche Jugendamt zuständig. Auslandsunterbringungen in
stationären Einrichtungen seien grundsätzlich vom Gesetzgeber legitimiert, wobei
diese auch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft seien, die sich aus dem Gesetz
ergeben. Im Rahmen des Betriebserlaubnis erteilenden Verfahrens sei der
beantragende Träger verpflichtet, ein Konzept vorzulegen, das Aufschluss über die
Eignung des Personals, sowohl fachlich und persönlich, darlegen müsse. Außerdem
wie viele Gruppen eingerichtet werden sollen. Überschreitungen oder Auffälligkeiten
seien umgehend an das Landesjugendamt mitzuteilen. Regelmäßige Kontrollen
seien jedoch nicht vorgesehen. Das Landesjugendamt sei verpflichtet, solchen
Meldungen direkt nachzugehen und tätig zu werden. Es dürfe jedoch nicht ohne
Anlass tätig werden und Kontrollen vornehmen. Der Träger sei verpflichtet, einmal
jährlich die Belegungszahlen dem Landesjugendamt mitzuteilen. Das örtliche
Jugendamt schließe mit dem Träger Unterbringungsverträge ab. Durch diese Nähe
zum Träger sei das Jugendamt auch verpflichtet, bei Auffälligkeiten das
Landesjugendamt einzuschalten. Auch Dritte könnten dem Landesjugendamt
anzeigen, wenn etwas in der Einrichtung nicht der Norm entspräche. Im Jahre 2013
habe es eine solche Anzeige von einem Dritten gegeben, der eine Überbelegung im
St. Josef Heim offensichtlich festgestellt hatte. Das Landesjugendamt habe aus
aktuellem Anlass das St. Josef Heim von 2005 bis heute überprüft und sei zu der
Erkenntnis gekommen, dass keine besonderen Auffälligkeiten in den Jahren zu
verzeichnen gewesen seien. In den Jahren 2005 bis 2013 sei das Kinderheim mit 81
Plätzen durchschnittlich belegt gewesen. Es habe im Jahre 2005 eine Überbelegung
von vier Plätzen gegeben, die aber auch gemeldet worden seien und nicht
- 14 -
unrealistisch erschienen. Der Vorwurf aus dem Monitor-Bericht, der von einer
Überbelegung von 150 % gesprochen hatte, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Im Jahr
2013 habe es dann eine Anzeige von Überbelegung eines ehemaligen Mitarbeiters
gegeben. Durch einen persönlichen Besuch und entsprechenden Ermittlungen habe
festgestellt werden können, dass es tatsächlich13 Überbelegungen bei 96
genehmigten Plätzen gegeben habe. Diese Überbelegung hätte dem
Landesjugendamt mitgeteilt werden müssen. Das St. Josef Heim nehme allerdings
auch Inobhutnahmen vor, wobei es auch zu kurzfristigen Überbelegungen kommen
könne. Das Landesjugendamt habe aufgrund der festgestellten und nicht
angezeigten Überbelegung Auflagen erteilt. Es habe keine weitere Aufnahmen
erfolgen dürfen und die Überbelegung seien sofort abzubauen. Dieser Auflage sei
das Kinderheim innerhalb einiger Wochen auch nachgekommen. Die Überbelegung
könne nicht innerhalb von wenigen Tagen erfolgen. Abschließend wolle er noch
einmal darstellen, dass der von Monitor erhobene Vorwurf durch die bisherigen
Erkenntnisse des Landesjugendamtes nicht richtig sei. Der Bericht habe sich auf den
Zeitraum 2005 bis 2009 bezogen. In diesem Zeitraum seien keine Überbelegungen
im St. Josef Heim festzustellen.
Die Herren Wittka und Atzpodien, als Vertreter der St. Augustinus Gelsenkirchen
GmbH, dem Träger des St. Josef Kinderheims, stellten klar, dass sie zu den gemachten Vorwürfen aus dem Monitor-Bericht keine Angaben machen könnten. Sie
bezögen sich auf die Stellungnahme, die den Ausschussmitgliedern in der Mitteilungsvorlage vorliege und verlasen diese.
Herr Oberbürgermeister Baranowski bedankte sich bei allen Berichterstattern für die
ausführliche Darlegung der bisherigen Erkenntnisse und Informationen.
Herr Tertocha erklärte, dass nach über einer Stunde Vortrag mindestens genauso
viele Fragen offen seien als zu Beginn. Namens der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN stelle er Fragen, die den Themenkomplex des Angebots näher beleuchten
sollen. Herr Wissmann schreibe in seiner Stellungnahme, dass jeweils für zwei betreute Jugendliche vier Fachkräfte und ein Handwerker beschäftigt gewesen seien.
Woher sind die Jugendlichen gekommen? Wer habe sie auf welcher Grundlage ausgesucht? Wer habe den Aufenthalt finanziert? Des Weiteren frage er sich, wie die
anderen Jugendämter Kenntnis über „Neustart kft“ erhalten haben und wie Neustart
auf sich aufmerksam gemacht habe. Er zitierte einen weiteren Auszug aus der Stellungnahme von Herrn Wissmann: „Bei „Neustart kft“ arbeite nur fachlich qualifiziertes
Personal mit Hochschulabschluss. Pädagogen waren alle deutschsprachig.“ Demgegenüber stehe eine Stellenausschreibung, die Neustart kft im Dezember 2006
geschaltet habe. Im Newsletter der Universität Pécs sei diese veröffentlicht worden.
Damit seien Praktikanten für die Beschäftigung mit deutschen Heimkindern gesucht
worden. Voraussetzungen seien zumindest “mittlere deutsche Sprachkenntnisse“.
Dies widerspräche der Stellungnahme von Herrn Wissmann. Weiter frage er, ob es
einen Zusammenhang zwischen gewährten Darlehen der Stadt Gelsenkirchen für
den Bau von Kinderheimen in diesem Verfahren gebe. Die Haushaltsstelle heiße
„Bau von Kinderheimen“ und enthalte unter dem Abschnitt 466 „Rückfluss von
Darlehen“ genau diese Position. Er zitierte aus dem Jahresbericht 2001 der Stadt
Gelsenkirchen, Prüfung der Jahresrechnungen, Allgemeiner Berichtsband, Seite 152,
Abschnitt 466, Unterabschnitt Kinderheime Rückflüsse aus Darlehen. Für den Bau
von Kinderheimen seien Darlehen an St. Augustinus GmbH vergeben worden, die
jährlich getilgt werden. Im Jahre 2001 seien demnach 7170,-- DM eingegangen, die
- 15 -
Restschuld zum 31.Dezember 2001 betrage 66.000,-- DM. Dabei interessiere ihn, ob
es hierbei irgendeinen Zusammenhang zu dem Bau von Kinderheimen und den
aktuellen Vorgängen gebe.
Herr Heinberg gab Herrn Tertocha Recht, dass die Fülle an Informationen, die man
in den vergangenen 65 Minuten erhalten habe, sehr umfangreich und wenig aufschlussreich gewesen seien. Er habe zumindest erwartet, dass die Erkenntnisse
dem Ausschuss schriftlich vorgelegt werden, damit eine eingehende Beschäftigung
mit dem Sachverhalt möglich sei. Daher bitte er die Verwaltung, dies unverzüglich
nachzuholen, damit im Vorfeld der nächsten Ratssitzung, in der über die Einrichtung
eines Untersuchungsausschusses beraten werden soll, ein jeder sich einen
Überblick verschaffen und die gemachten Ausführungen überprüfen könne. Er habe
sich deutlichere Worte durch die Vertreter der St. Augustinus GmbH gewünscht. Die
Aussage der Vertreter, sie werden keine weiteren Fragen beantworten, bringe ihn
dazu, seine offenen Fragen direkt an Herrn Weingarten zu richten. Die letzten 65
Minuten haben aus seiner Sicht nicht zur Aufklärung beigetragen. Daher stelle sich
die Frage, wie Aufklärung erfolgen könne. Er habe nicht behauptet, dass der Stadt
Gelsenkirchen durch dieses, er nenne es Geschäftsmodell, ein wirtschaftlicher
Schaden entstanden sei. Entstanden sei ein Imageschaden, der viel fataler sei. Er
wisse nicht, mit welchen geeigneten Maßnahmen dieser entstandene Imageschaden
beseitigt werden könne. Die beiden in Rede stehenden Mitarbeiter hätten ein
Gewerbe in Ungarn angemeldet, eine sogenannte kft. Eine kft entspräche, nach
seinen Recherchen, einer GmbH. Es stelle sich die Frage, worin der Unterschied
zwischen einer GmbH, einem eingetragenen Verein, einer Stiftung oder einer
Gemeinnützigen GmbH bestehe. Der Unterschied sei, dass die Menschen, die eine
kft gründeten, dies zum Zwecke des Geldverdienens tun. Die Gründung einer solchen Gesellschaft sei nicht ehranrüchig, doch wenn diese im Kontext zu der beruflichen Tätigkeit stünde, sei dies sehr bedenklich. Damit sei er bei der Genehmigung
der Nebentätigkeit und frage Herrn Stadtdirektor Dr. Beck, warum dieser als zuständiger Vorgesetzter den Zweck der kft Gründung nicht recherchiert habe. Dass mit
diesem Konstrukt Geld verdient werde, sei erst in den Fokus gerückt, als die beiden
Mitarbeiter über das Ziel hinausgeschossen seien. Dass der Nebentätigkeitsantrag
durch den Vorstand unterstützt worden sei, halte er für eine fragwürdige Attitude im
moralischen Sinne. Die gewählte Kommunikationsstrategie finde er sehr erstaunlich.
Am 23. April 2015 habe Herr Oberbürgermeister Baranowski bereits Kenntnis über
die Interviewanfrage von Monitor gehabt. Doch habe weder er noch der Herr Stadtdirektor die Notwendigkeit gesehen, die Fraktionen darüber zu informieren. Des
Weiteren nannte er das Stichwort Belegungszahlen/Überbelegung und erinnere sich
an die kürzlich geführte Debatte, ob GeKita Betreiberin eines kommunalen Kinderheims sein solle. Er sei froh, dass die CDU-Fraktion im Rat dagegen gestimmt habe.
Herr Dr. Haertel bekundete namens der SPD-Ratsfraktion die Betroffenheit und
Fassungslosigkeit über diesen Sachverhalt. Teile der Vorwürfe hätten sich bereits
bestätigt. Er sprach die Auszeichnungen an, die die Stadt Gelsenkirchen im Rahmen
der guten Jugendarbeit erhalten habe. Diese Auszeichnungen seien durch diese
Vorwürfe nun in Frage gestellt und die gute Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit dem Verhalten ihrer Referatsleitung nicht in Verbindung zu bringen
seien, würde erheblich darunter leiden. Es stehe zunächst die Aufklärung des Sachverhaltes im Mittelpunkt. Eine Bewertung solle erst zum Schluss erfolgen, aus der
dann auch organisatorische und personalrechtliche Konsequenzen gezogen werden
könnten. Es sei eine ausführliche Darstellung der Erkenntnisse durch die Verwaltung
- 16 -
erbracht worden, mehr hätte an dieser Stelle, am ersten Werktag nach Ausstrahlung
des Berichtes auch nicht erwartet werden dürfen. Das Verhalten der Vertreter der St.
Augustinus Gelsenkirchen GmbH in dieser Sitzung habe ihn enttäuscht und er halte
es für sehr unglücklich, dass die Herren keine ausführlichen Angaben zu dem
Sachverhalt machen könnten. Bezüglich der Nebentätigkeit richtete er seine Frage
an Herrn Wagner. Er wolle wissen, wann der Oberbürgermeister in das Verfahren
einer Nebentätigkeitsbeantragung involviert sei. An Herrn Behrendt gerichtet, fragte
er nach, ob es tatsächlich richtig sei, dass durch „Neustart kft“ der Stadt
Gelsenkirchen kein finanzieller Schaden entstanden sei. Bezüglich der Überbelegung
stelle er fest, dass St. Augustinus sich widersprüchlich geäußert habe. Nach deren
Aussage hätte es keine Überbelegungen gegeben. Herr Meyer vom
Landesjugendamt habe jedoch von einer nicht angezeigten Überbelegung
gesprochen. In dem Bericht der Sendung Monitor sei bei der Überbelegung eine Zahl
von sieben genannt worden. Die ließe sich nicht erklären.
Herr Meyer bestätigte, dass das Landesjugendamt der Frage nachgehe, da sie diese
auch nicht nachvollziehen können. Zu dem Vorfall der Überbelegung im Jahre 2013
habe es keine Anzeige des Trägers gegeben.
Herr Wittka konnte dazu auch keine Aussage treffen.
Herr Atzpodien erklärte, dass der Monitor-Bericht sich auf den Zeitraum 2005 bis
2008 bezogen habe. In dieser Zeit habe es keine Überbelegung im Kinderheim
St. Josef gegeben. Zu dem von Herrn Meyer angeführten Vorfall aus dem Jahre
2013 könne er keine Angaben machen.
Herr Wagner antwortete, der Oberbürgermeister werde in den Nebentätigkeitsverfahren nur involviert, wenn er als zuständiger Vorgesetzter aufgefordert sei, die
Stellungnahme zum Antrag einer Nebentätigkeit abzugeben, z. B. gegenüber
Vorständen oder Referatsleitern seines Vorstandsbereiches. Der Oberbürgermeister
sei ausschließlich in der Vorgesetztenfunktion und nicht als Behördenleiter in ein
Nebentätigkeitsverfahren eingebunden.
Herr Behrendt ging ebenfalls auf die Frage von Herrn Dr. Haertel ein und bestätigte
noch einmal, dass kein Kind aus dem Zuständigkeitsbereich des Referates
Erziehung und Bildung der Stadt Gelsenkirchen in dem besagten Heim in Pécs
untergebracht gewesen sei. Die Prüfungen der Zahlungsströme der Stadt Gelsenkirchen hätten dahingehend, wie bereits ausgeführt, keine Auffälligkeiten gezeigt.
Herr Tertocha bezog sich nochmal auf die bereits von ihm gestellten Fragen und bat
um die Beantwortung. Bezüglich der Fragestellung zu der von „Neustart kft“ geschalteten Stellenanzeige, in der auch ein EU-Programm erwähnt werde, würde ihn zusätzlich interessieren, ob es der Verwaltung bekannt sei, dass EU-Gelder in diesem
Zusammenhang geflossen und oder beantragt worden seien.
Herr Oberbürgermeister Baranowski teilte daraufhin mit, dass niemand der Anwesenden Aussagen zur Qualität von „Neustart kft“ treffen könne. Ebenso wenig könne die
Frage zu Zahlen aus dem Jahr 2001 und ob Darlehensfinanzierungen in irgendeinem
Zusammenhang stünden, in dieser Sitzung ad hoc beantwortet werden. Die Verwaltung werde dies verifizieren und Herrn Tertocha über die Erkenntnisse informieren.
- 17 -
Herr Stadtdirektor Dr. Beck antwortete, dass der Verwaltung dazu aktuell keine
Informationen vorlägen.
Herr Meyer nahm Bezug auf die Fragen, woher die Kinder, die in Pécs untergebracht
worden seien, gekommen seien. Das werde nicht einfach herauszubekommen sein.
Das Bundesamt für Justiz könne angefragt werden, da diesem die Meldung gemacht
werden müsse, wenn eine Maßnahme im Ausland durchgeführt werden soll. Anderenfalls könnten alle Jugendämter befragt werden, wo sie Kinder aus ihrem Zuständigkeitsbereich im Ausland untergebracht haben.
Herr Schäfer erklärte, dass es grundsätzlich keine Kritik an der Unterbringung von
Kindern und Jugendlichen zur intensivpädagogischen Maßnahme im Ausland gebe.
Die Berichterstattung der Medien sei dahingehend irreführend gewesen. An das
Landesjugendamt gerichtet, frage er, ob es für jedes Kind einen eigenen Hilfeplan
gegeben habe und ob dieser Hilfeplan auch therapeutische Maßnahmen vorgesehen
habe. Genauso interessiere er sich, wie die pädagogischen Konzepte vor Ort ausgesehen haben und wer während der Unterbringung der Kinder das Aufenthaltsbestimmungsrecht innehatte. Zu dem Komplex der Nebentätigkeit frage er, ob die
Tätigkeit als Vermieter auch eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit sei. Herr
Wissmann habe in seiner Stellungnahme gesagt, dass er als Vermieter tätig gewesen sei.
Herr Wagner erläuterte, dass die Nebentätigkeit nur angezeigt werden müsse, wenn
sie gegen Entgelt wahrgenommen werde.
Herr Akyol verstand nicht, warum Herr Dr. Beck die Stellungnahme zur Nebentätigkeit positiv bewertet habe. Er interessiere sich, was die Herren Hampe und
Dr. Beck in ihrer Unterredung besprochen haben und er gehe gleichzeitig davon aus,
dass Herr Oberbürgermeister davon auch Kenntnis gehabt haben müsse. Er könne
auch nicht nachvollziehen, warum ein Heim in Ungarn gegründet werden musste.
Wenn man sich die Hotelpreise in Ungarn anschaue, könne ein fünf Sterne Hotel
plus zusätzlicher pädagogischer Betreuung günstiger sein.
Frau Gärtner-Engel sagte, die Einberufung zur Sitzung habe sie sehr positiv empfunden. Dagegen sei sie von den Berichten enttäuscht. Die Vertreter von St. Augustinus
hätten ausgeführt, steigende Belegungszahlen stets an das Landesjugendamt gemeldet zu haben. Dies sei von Herrn Meyer jedoch widerlegt worden mit dem Vorfall
aus dem Jahr 2013. Als aufschlussreich erachte sie die Darstellung des Verfahrens
zur Beantragung einer Nebentätigkeit. Dies sei nachvollziehbar dargelegt worden.
Doch stelle sie sich die Frage, warum nicht nach der Niederlegung der Nebentätigkeit dies durch die Verwaltung nachgeprüft worden sei. An Herrn Behrendt gerichtet,
kritisierte sie den Bericht dahingehend, dass die Ausführungen zur Ferienfreizeiten
hier nicht interessieren würden. Es gehe um andere Sachverhalte, die durch die
Prüfungen von Ferienfreizeiten kein Stück aufgeklärter worden seien.
Herr Hansen erklärte, er könne den Vorwurf, dass Herr Oberbürgermeister etwas von
dem Monitor-Bericht gewusst hätte, nicht mittragen. Er frage sich, was Herrn Hampe
bewogen habe, Herrn Dr. Beck bezüglich der Stellungnahme zu dem Antrag auf
Nebentätigkeit von Herrn Wissmann anzusprechen. Er wisse, dass Herr Wissmann
als Jugendamtsleiter über die Stadtgrenzen hinaus bekannt gewesen sei und frage
- 18 -
sich daher, ob Herr Wissmann dadurch nicht indirekt Werbung bei seinen Amtskollegen für „Neustart kft“ betrieben habe.
Herr Stadtdirektor Dr. Beck erklärte, dass er sich zu den Fragen bezüglich der
Nebentätigkeit im öffentlichen Teil der Sitzung nicht weiter äußern könne.
Herr Dr. Schmitt erklärte, dass sich die Vorwürfe aus dem Monitor-Bericht nur dann
bestätigen ließen, wenn sich eine Abrede der Beteiligten nachweisen ließe. Doch
diese sogenannte Dreiecksbeziehung schwächele darin, dass die Belegungszahlen
in den angesprochenen Jahren nicht überstiegen und die Kinder, die nach Ungarn
gebracht worden seien, nicht aus dem Zuständigkeitsbereich des Referates
Erziehung und Bildung der Stadt Gelsenkirchen gekommen seien. Derzeit stünde
man am Anfang der umfangreichen Ermittlungen dieses Sachverhalts. Das
Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder, die in Ungarn untergebracht gewesen
seien, habe bei den jeweils zuständigen Jugendämtern oder den Eltern und nicht bei
dem Kinderheim St. Josef gelegen.
Herr Hauer stellte fest, dass die Unschuldsvermutung bestehe und Vorverurteilungen
nicht angebracht seien. Er verstehe dennoch nicht, warum Herr Stadtdirektor
Dr. Beck bei der Erteilung der Stellungnahme zur Nebentätigkeit von Herrn
Wissmann keine Zweifel gehabt hätte. Er sehe den Imageschaden, doch viel
schwerer wiege, was den Kindern damit angetan worden sei. Es sei ein Widerspruch,
dass die Jugendämter vor Ort zwar die von ihnen durchgeführten Maßnahmen im
Ausland kontrollierten, die Kontrolle der Kinderheime in den Städten jedoch durch
das Landesjugendamt vorgenommen werden. Dies zeige eine Lücke in der Gesetzgebung. Auch er sei enttäuscht von dem Verhalten der Vertreter von St. Augustinus
und frage sich, ob diese überhaupt an einer Aufklärung interessiert seien.
Herr Gatzemeier erkundigte sich nach der Fragestellung zur Hilfeplanung, die bereits
Herr Schäfer formuliert habe.
Herr Stadtdirektor Dr. Beck erinnerte, dass er das Hilfeplanverfahren bereits erläutert
habe und dass das Jugendamt im Rahmen des Hilfeplanverfahrens auch Besuche
vor Ort durchführe.
Herr Behrendt erwiderte auf die Ausführungen von Frau Gärtner-Engel, dass zur
umfangreichen Aufklärungsarbeit alle Querverbindungen geprüft worden seien.
Wenn ein Kind aus Gelsenkirchen bei „Neustart kft“ untergebracht gewesen wäre,
hätte sich der Verdacht auf Amtsmissbrauch bestätigt. Dies sei aber wiederholt
ausgeschlossen worden. Die Dreiecksbeziehung habe nicht durch die Stadt geprüft
werden können.
Herr Dr. Haertel wies auf die Thematik Überbelegung. Zum einen hätte es 77 Plätze
mit vier Überbelegungen und im Jahr 2013 hätte es 96 Plätze und 13 Überbelegungen gegeben. Er könne sich den Anstieg der genehmigten Plätze und die gestiegenen Überbelegung nicht erklären. Weiter interessiere ihn, wann „Neustart kft“
mit der Tätigkeit aufgehört habe.
Herr Meyer erwiderte, dass es bei der Einrichtung über die Jahre hinweg genehmigte
Erweiterungen der Platzzahlen gegeben habe. Er ergänzte seine vorherigen Ausführungen, dass selbstverständlich auch, neben dem Bundesamt für Justiz und den
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anderen Jugendämtern, der Einrichtungsträger „Neustart kft“ Informationen zur
Herkunft der Kinder machen könnte.
Herr Wittka bestätigte, dass die Entwicklung der Betreuungsplätze in den letzten
Jahren zunehmend gewesen sei. Derzeit wären im St. Josef Kinderheim 102 Plätze
ausgewiesen.
Herr Heinberg bezog sich auf die Aussagen von Herrn Stadtdirektor Dr. Beck in dem
Interview der Monitor Sendung und verlas den Wortlaut. Dabei stelle sich ihm die
Frage, wer mit „wir“ gemeint sei, die Stadtverwaltung Gelsenkirchen, der Oberbürgermeister oder auf wen sich das „wir“ beziehe. Da sehe er noch eindeutigen Klärungsbedarf. Herrn Stadtdirektor Dr. Beck dürfte spätestens im Frühjahr 2005 informell
oder formell bekannt gewesen sein, dass Herr Wissmann seine Gesellschafteranteile
auf seine Frau überschrieben habe und Herr Frings seinem Bruder die Anteile
übergeben habe. Es sei kein Zufall, dass „Neustart kft“ in Pécs gegründet worden
sei. Seit den 1990 Jahren seien verschiedene Freizeitangebote für Kinder und
Jugendliche in und im Umland von Pécs durch die Stadt Gelsenkirchen angeboten
worden. Daher müsse überprüft werden, ob es Dienstreisen von den beiden
Mitarbeitern vor der Gründung von „Neustart kft“ nach Pécs gegeben habe. Im Fokus
stehe nicht der Bericht aus der Sendung Monitor oder das Verhalten des St. Josef
Kinderheimes. Es müsse das Verhalten - rechtlich und moralisch - von leitenden
Führungskräften der Stadtverwaltung beleuchtet werden.
Herr Oberbürgermeister Baranowski stellte klar, dass er noch nie in Ungarn und
somit auch noch nie in Pécs gewesen sei. Dies wolle er nur prophylaktisch
anmerken.
Herr Stadtdirektor Dr. Beck erwähnte, dass er einmal Urlaub in Ungarn gemacht
habe, allerdings nicht in Pécs. Das mit ihm geführte Interview habe über 70 Minuten
gedauert. Daraus ist nur der kleine Ausschnitt von 15 Sekunden bekannt. Mit „wir“
habe er in diesem Zusammenhang sich selbst als Vorgesetzter und das Referat
Personal und Organisation gemeint.
Herr Tertocha stimmte Herrn Heinberg zu, dass es sich bei Pécs nicht um einen
Zufall handeln könne. „Neustart kft“ sei mit zwei Firmensitzen im Firmenregister
eingetragen. Mittlerweise sei „Neustart kft“ verkauft worden, allerdings immer noch
nicht liquidiert. Im Jahr 2004 sei die Idee für intensivpädagogische Betreuungsangebote im Ausland in den Köpfen der Herren Wissmann und Frings entstanden.
Hierzu haben die Beiden das Grundstück in Pécs erworben, bauten die zwei Häuser,
statteten diese aus und stellten einen deutschsprachigen Geschäftsführer ein. Er
stelle sich die Frage, warum die Herren ein solch kostspieliges Risiko eingegangen
seien, wenn sie selbst Zweifel an der Rentabilität gehabt hätten. Er schließe daraus,
dass den Herren Wissmann und Frings offeriert worden sei, sie bei diesem Projekt
zu unterstützen und Kinder dorthin zu schicken. Daher stelle er sich nun aber die
Frage, wer eigentlich ein solches Konzept prüfen müsste. Gleichzeitig bezog er sich
auch noch einmal auf die Fragestellung zu Beginn, wie „Neustart kft“ für die
Einrichtung in Pécs geworben habe.
Herr Dr. Schmitt äußerte sich zu den Fragen der Liquidation. Deloitte habe bereits
einen Handelsregisterauszug aus Pécs erhalten. Dieser zeige, dass unter der angegebenen Handelsregisternummer von „Neustart kft“ seit Juni 2010 ein neues Unter-
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nehmen registriert sei. Der Name des neuen Unternehmens lasse keine Rückschlüsse auf pädagogische Inhalte zu. Bezugnehmend auf die Stellungnahme von
Herrn Wissmann erklärte er, dass der letzte Jugendliche im Jahr 2008 dort untergebracht und 2009 „Neustart kft“ veräußert worden sei.
Herr Jansen stellte fest, das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an diesem
Sachverhalt sei bedeutend groß. Er gehe davon aus, dass man noch längere Zeit
damit beschäftigt sei, alles im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt aufzuklären.
Ihn interessiere - nach dem Monitor-Bericht, in dem gezeigt worden sei, dass Kinder
und Jugendliche in derartigen Einrichtungen nur suboptimal untergebracht und
betreut worden seien, - ob derzeit überhaupt noch Kinder im Ausland untergebracht
werden.
Herr Stadtdirektor Dr. Beck entgegnete, derzeit sei kein Kind im Ausland untergebracht. Das letzte Kind sei bis Februar 2014 im Ausland untergebracht gewesen.
Herr Hauer fragte nach, wie sich die 150 %ige Auslastung im Kinderheim St. Josef
zu verstehen sei und ob die Einhaltung der Auflagen durch das Landesjugendamt
überprüft werden.
Herr Meyer erklärte, die Angabe von 150 %iger Auslastung sei nicht nachvollziehbar, doch werde durch das Landesjugendamt versucht, dies aufzuklären. Die
Überbelegung sei aufgrund der Anzeige im Jahr 2013 geprüft worden. Bis zum
endgültigen Abbau der Überbelegung sei dies prüfend begleitet worden.
Herr Akyol forderte eine Überprüfung der Dienstreisen von Herrn Wissmann und
Herrn Frings und wollte wissen, ob diese nur aus dienstlichen oder aus privaten
Gründen getätigt worden seien.
Herr Oberbürgermeister Baranowski erklärte, dass allen Hinweisen nachgegangen
werde. Die Dienstreiseanträge aus dem besagten Zeitraum würden auch noch
überprüft. Er bitte jedoch um Verständnis, dass dies noch ein wenig Zeit in Anspruch
nehme, da die Anträge archiviert und nicht sofort greifbar seien.
Herr Meyer erläuterte, dass die Auslandsmaßnahmen im Rahmen der Novellierung
des SGB VIII sehr intensiv diskutiert worden seien. Sowohl Inlands- als auch
Auslandsmaßnahmen seien zulässig und für einige Jugendliche die geeignetste
Maßnahme zur Entwicklung. Diese Maßnahmen führten zu nachweisbaren Erfolgen.
Herr Oberbürgermeister Baranowski informierte, es gebe, einen Antrag zur
Geschäftsordnung des Stadtverordneten Herrn Hansen.
Herr Hansen beantragte die Schließung der Rednerliste und eine zehnminütige
Pause.
Herr Dr. Haertel stellte richtig, dass er nicht das Konzept Pécs gelobt habe, sondern
insgesamt die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes, die viele
Erfolge mit ihrer Arbeit erzielt hätten. Er schließe personalwirtschaftliche Maßnahmen in Bezug auf die freigestellten Mitarbeiter nicht aus, doch könne darüber erst
nach der Aufklärungsarbeit entschieden werden.
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---------Sitzungspause: 19.20 Uhr bis 19.34 Uhr
---------Frau Gärtner-Engel kritisierte die pauschale Abqualifizierung der Auslandsmaßnahmen. Darüber hinaus stelle sie die Frage an St. Augustinus, ob Kinder auch
anderweitig im Ausland untergebracht worden seien und wie man damals auf Ungarn
beziehungsweise auf „Neustart kft“ gekommen sei. Weiter interessiere sie, wie die
Belegungszahlen in anderen Heimen in Gelsenkirchen aussähen.
Herr Atzpodien erklärte, dass er sich nur auf den Zeitraum 2005 bis 2008 im
St. Josef Heim beziehen könnte und daher keine Aussage zu den Belegungszahlen
der anderen Heime darstellen. Da das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht beim
Kinderheim St. Josef gelegen habe, sei auch keine zielführende Äußerung bezüglich
der Unterbringung in Ungarn machbar.
Herr Wittka ergänzte, dass es drei weitere Auslandsaufenthalte gegeben habe, diese
allerdings nichts mit dem Sachverhalt zu tun hätten.
Herr Meyer erklärte, eine Überbelegung aus anderen Heimen aus Gelsenkirchen sei
nicht bekannt.
Herr Schäfer fragte nochmals nach, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die
Kinder gehabt habe, wer der Vormund der Kinder gewesen sei und ob der Vormund
die Maßnahme regelmäßig überprüft habe.
Herr Tertocha nahm nochmal Bezug auf die Frage, woher die Kinder gekommen
seien, die in Pécs untergebracht worden seien. Es könne nicht angehen, keine
Auskunft darüber zu erhalten. Er schlage vor, dass auf Initiative des Landesjugendamtes alle Jugendämter zu den Auslandsaufenthalten per E-Mail befragt werden.
Des Weiteren wolle er wissen, wer aus der Verwaltung noch Immobilien-Eigentum in
Pécs besäße.
Herr Oberbürgermeister Baranowski erwiderte, dass die städtischen Dienstkräfte
ihrem Dienstherrn gegenüber keine Rechenschaft über Wohneigentum ablegen
müssen.
Herr Meyer nahm Bezug auf den Vorschlag von Herrn Tertocha und stellte fest, dass
es nicht zielführend sei, dass das Landesjugendamt 600 Jugendämter und 15 Landesjugendämter per E-Mail befrage.
Herr Akyol fragte erneut nach der Stellungnahme von Herrn Stadtdirektor Dr. Beck
bezüglich der Nebentätigkeit von Herrn Wissmann. Darüber hinaus wolle er wissen,
wann Herr Oberbürgermeister Baranowski Kenntnis über den Sachverhalt erhalten
habe.
Herr Oberbürgermeister Baranowski verwies auf die ausführlichen Darstellungen zur
Nebentätigkeit durch Herrn Wagner. Von der Existenz des Unternehmens „Neustart
kft“ habe er erstmalig am 23. April 2015, gegen 10.00 Uhr, erfahren.
- 22 -
Herr Dr. Pruin äußerte, dass die Sitzung allgemein zur Aufklärung beigetragen habe.
In Bezug auf die Auslandsaufenthalte sei nun die Sensibilität sicherlich erhöht. Die
SPD-Ratsfraktion wolle eine lückenlose Aufklärung. Das Geschäftsmodell sei unter
juristischen Gesichtspunkten noch zu bewerten. Aus moralischen Gesichtspunkten
sei dies sehr kritisch zu betrachten. Abschließend frage er, von welchen Jugendämtern die Kinder und Jugendlichen im St. Josef Kinderheim untergebracht worden
seien. Weiter erkundigte er sich, ob und welche Jugendliche davon nach Pécs
geschickt worden seien. Darüber hinaus wünsche er eine Aufklärung durch die
Befragung der Jugendämter sowie eine Aufstellung der finanziellen Zahlungsströme
und wohin sie geflossen sind.
Herr Wittka erklärte nochmals, dass keine Auskunft über den Zeitraum 2005 bis 2008
hinaus gemacht werden könne. Die verlesene Stellungnahme sei eine Richtigstellung
des Monitor-Berichts. Es habe keine Kooperationsvereinbarung weder mit der Stadt
Gelsenkirchen noch mit der Firma „Neustart kft“ gegeben. Er bitte zu entschuldigen,
dass nicht alle Fragen ad hoc beantwortet worden seien.
Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschuss TOP: 2
Sitzungsdatum:
04.05.2015
Mitteilungen und Anfragen
Die Mitteilung zu Tagesordnungspunkt 2.1 wurde zur Kenntnis genommen.
Es wurden folgende Anfragen gestellt:
1.
Jugendhilfen in Gelsenkirchen durch Betreuungsfamilien
Herr Hansen erklärte, dass er sich aus aktuellem Anlass einen Überblick über
die Betreuungssituation von Kindern aus Familienverhältnissen, die durch das
Jugendamt einer Kontrolle unterliegen, verschaffen wolle. Er wolle wissen, wie
sich eine solche Kontrolle gestalte und in der Praxis durchgeführt werde. Er
bitte um Beantwortung folgender Fragen:
-
Wie viele Kinder und Jugendliche wurden 2014 durch das Jugendamt aus
ihren Familien entnommen und in Betreuungsfamilien verbracht? (Bitte
getrennt nach Mädchen und Jungen) Wie lange ist die Verweildauer der
Kinder in solchen Familien?
-
Wie erfolgt die Auswahl der Betreuungsfamilien in Gelsenkirchen?
-
Werden die Betreuungsfamilien regelmäßig durch die Fachabteilung unterstützt und auf Eignung kontrolliert?
-
Welche Kriterien werden zur Überprüfung der Eignung einer Betreuungsfamilie zu Grunde gelegt?
- 23 -
2.
-
Nach welchen Kriterien erfolgt die Überprüfung auf Gefährdung der
Erziehung in den leiblichen Familien der Betreuungskinder? Wie erfolgen
diese Überprüfungen?
-
Welche finanziellen Zuwendungen erhalten Betreuungsfamilien für die Aufnahme solcher fremden Kinder?
-
Gibt es ein Programm zur „Nachsorge“, wenn die Kinder beispielsweise
infolge Volljährigkeit oder anderweitigen Gründen die Betreuungsfamilien
verlassen?
-
Wie viele Betreuungsfamilien sind aktuell in Gelsenkirchen und wie viele
Kinder wurden im Einzelnen jeder Familie zugewiesen? Gibt es Mehrfachzuweisungen in eine Familie, beispielsweise Geschwisterkinder?
Aufklärung der Vorwürfe
Herr Dr. Haertel stellte fest, dass die Vertreter der St. Augustinus Gelsenkirchen
GmbH in der Sitzung den Eindruck erweckt haben, außer der bereits schriftlich
vorliegenden und noch einmal vorgelesenen Stellungnahme, nicht an der Aufklärung der Vorwürfe mitwirken zu wollen. Er frage daher die Verwaltung und
die Vertreter der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH nach einer Einschätzung,
ob sie sich in den nächsten Tagen in der Lage sehen, konstruktiv, offen und
ohne jede Vorbehalte an der Aufklärung der Vorwürfe mitzuwirken und die
Jugendämter zu nennen, aus deren Zuständigkeit Kinder an die „Neustart kft“
übergeben worden seien.
3.
Ablauf der Hilfeplanung
Herr Gatzemeier erinnerte, er habe mehrfach in der Sitzung nach dem Ablauf
der Hilfeplanung gefragt. Daher stelle er in diesem Zusammenhang folgende
Anfrage und bitte um Beantwortung:
-
Wie frei sind die zuständigen Sozialarbeiter, sich für die aus ihrer Sicht
geeigneten Einrichtung für den jeweiligen Einzelfall zu entscheiden?
-
Wie ist der Dienstweg bis eine Kostenzusage unterschrieben wird?
- 24 -
- 25 -
Anwesenheitsliste für die Niederschrift der 7. Sitzung des Haupt-, Finanz-,
Beteiligungs- und Personalausschusses
am 4. Mai 2015
Beginn: 16.01 Uhr
Ende:
20.01 Uhr
Vorname, Name
Anwesend
(x)
Herr Ali-Riza Akyol, WIN
Herr Axel Barton, SPD
Herr Lutz Dworzak, SPD
Frau Monika Gärtner-Engel, AUF
GE
Herr Martin Gatzemeier, DIE
LINKE
Herr Dr. Klaus Haertel, SPD
Herr Kevin Gareth Hauer, PRO
NRW
Herr Jürgen Hansen, PIRATEN
Herr Wolfgang Heinberg, CDU
Herr Martin Jansen, AfD
Herr Sascha Kurth, CDU
Herr Hans-Werner Mach, SPD
Frau Silke Ossowski, SPD
Herr Dr. Heinz-Günter Pruin,
SPD
Frau Martina Rudowitz, SPD
Herr Jens Schäfer, FDP
Herr Peter Tertocha, GRÜNE
Frau Christina Totzeck, CDU
Frau Birgit Welker, SPD
Herr Ralf Lehmann, SPD
Vertreter für
Frau Birgit Welker, SPD
x
x
x
x
Lfd.
Nr.
1
2
3
4
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6
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20
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Von der Verwaltung
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28
Herr Frank Baranowski, OB
Herr Dr. Christopher Schmitt, V 1
Herr Dr. Manfred Beck, StD./V 4
Frau Karin Welge, V 5
Herr Martin Harter, V 6
Herr Udo Steinke, OB/BL
Herr Maik Luhmann, OB/PR
Herr Martin Schulmann, ÖA
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Abweichende Anwesenheit
Beginn
Ende
TOP / Uhrzeit
TOP / Uhrzeit
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Von der Verwaltung
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Herr Markus Schwardtmann, ÖA
Herr Oliver Schäfer, ÖA
Herr Jan Totzek, ÖA
Herr Martin Wente, 3
Herr Theodor Wagner, 10
Herr Friedrich Fahr, 10
Herr Joachim Behrendt, 14
Herr Daniel Schweihoff, VB 2
Herr Ulrich Nadrowski, 20
Herr Daniel Schumacher, 30
Herr Klaus Rostek, VB 4
Herr Thomas Wondorf, VB 4
Herr Wolfgang Schreck, 51
Frau Petra Stryewski,
Personalrat
Herr Jörg Kemper, 2
- als Schriftführer Frau Kathrin Albrecht, 2
- als Protokollführerin Herr Norman Bork, 2
Frau Gerlinde Nadler, 2
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Gäste
47 Herr Hans Meyer, Vertreter des
Landesjugendamtes des Landschaftsverbandes WestfalenLippe
48 Herr Hans Christian Atzpodien,
Pressesprecher der
St. Augustinus Gelsenkirchen
GmbH
49 Herr Klaus Wittka, Vertreter der
St. Augustinus Gelsenkirchen
GmbH
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