Niederschrift Nr. der Sitzung 7 Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung x Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Wahlperiode 2014 / 2020 Bezeichnung des Gremiums Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschuss Datum 4. Mai 2015 Sitzungsdauer (von – bis) 16.01 – 20.01 Sitzungsgebäude, -raum Gelsenkirchen, Hans-Sachs-Haus, Ratssaal Das Ergebnis der Beratungen ergibt sich aus der nachgehefteten Niederschrift. Die Sitzungsteilnehmer sind in dem beiliegenden Teilnehmerverzeichnis aufgeführt. Frank Baranowski Oberbürgermeister Wolfgang Heinberg Stadtverordneter Jörg Kemper Schriftführer -2- -3- Herr Oberbürgermeister Baranowski begrüßte die zahlreichen Medienvertreter, die Zuhörer im Saal und im Bürgerforum, in das eine Tonübertragung des öffentlichen Teils der Sitzung erfolge. Gemäß § 55 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sei der Oberbürgermeister verpflichtet, den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zu unterrichten. Der Monitor-Beitrag vom 30. April 2015 und die damit verbundenen Behauptungen sowie die Folgen seien eine derartig wichtige Angelegenheit. Sodann verwies Herr Oberbürgermeister Baranowski auf die allen Ausschussmitgliedern vorliegende aktuelle Tagesordnung und den darin ausgewiesenen Dringlichkeitsanträgen „Vorladung der beschuldigten Dienstkräfte des Jugendamtes - Antrag von Herrn Hansen, PIRATEN -“ und „Untersuchungsausschuss - Antrag der Fraktion PRO NRW -“ Die Dringlichkeit ergebe sich von selbst. Deshalb bitte er die Antragsteller, ihre Anträge inhaltlich zu begründen. Herr Hansen erklärte, dass er den Antrag gestellt habe, um den beschuldigten Dienstkräften die Möglichkeit einzuräumen, persönlich Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen. Er halte es für sinnvoller, miteinander anstelle übereinander zu reden. Daher habe er es als zwingend erforderlich erachtet, die beiden Mitarbeiter zu der Sitzung einzuladen und anzuhören. Es sei ihm allerdings nicht bekannt, ob es überhaupt die Möglichkeit gebe, die freigestellten Dienstkräfte einzuladen. Herr Dr. Schmitt entgegnete, die Stellungnahmen der Mitarbeiter seien sicherlich ein wichtiger Baustein für die Aufklärung des Sachverhaltes. Allerdings sei der Ausschuss nicht das richtige Gremium für eine Befragung der Mitarbeiter. Damit würden die aus der Gemeindeordnung NRW zugewiesenen Befugnisse überschritten. Gegen eine Befragung der Mitarbeiter sprächen darüber hinaus auch arbeitsrechtliche Erwägungen. Derzeit befände man sich in der Phase der Aufklärung, sozusagen in einem schwebenden Verfahren. Eine etwaige Anhörung der betroffenen Mitarbeiter müsste in einem Verfahren nach strengen rechtlichen Vorgaben erfolgen, wozu strenge formale Anforderungen eingehalten werden müssten. Nach jetzigem Erkenntnisstand sei es für eine Befragung der Mitarbeiter wohl nicht der richtige Zeitpunkt. Herr Tertocha wies darauf hin, dass die GRÜNEN mit Datum vom 1. Mai 2015 einen Antrag - Einrichtung eines Untersuchungsausschusses - für die nächste Ratssitzung gestellt haben. Dabei sei es seiner Fraktion egal, wie das Gremium benannt werde, einen Untersuchungsausschuss gäbe es nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung nicht. Jedoch habe es zum Hans-Sachs-Haus auch ein vergleichbares Gremium gegeben. Der Antrag von Herrn Hansen sei berechtigt. Jedoch wolle er vorschlagen, dies im Rahmen eines Untersuchungsausschusses erneut vorzubringen und eine Befragung der Mitarbeiter in diesem eigens zu diesem Thema eingerichteten Gremium vorzunehmen. Der weitere Antrag würde sich aus Sicht der Grünen ebenfalls erübrigen, da nur der Rat die Befugnisse zur Einrichtung eines solchen Gremiums habe. Zur Information wolle er mitteilen, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits am 1. Mai 2015, Strafanzeige gegen unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Essen erstattet habe. Herr Heinberg schloss sich den Ausführungen von Herrn Dr. Schmitt und Herrn Tertocha an. Man könne sich heute nicht mit den Anträgen beschäftigten. Namens der CDU-Fraktion erkläre er, dass ein großes Interesse an einer vollständigen -4- Aufklärung des gesamten Sachverhaltes bestünde. Diese Sitzung könne allemal nur ein Beginn für eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik sein. So eine Auseinandersetzung habe sich keiner vorstellen können, noch gewünscht. Eine Aufklärung sei gerade für die Jugendverwaltung aber auch für alle Bereiche, die mit den in Rede stehenden Mitarbeitern zusammengearbeitet haben, von großer Notwendigkeit. Hier und heute sei weder Ort noch Gelegenheit für die Befragung der beiden Mitarbeiter. Herr Dr. Haertel stimmte seinen Vorrednern ebenso zu und erklärte namens der SPD-Fraktion, man werde den Antrag von Herrn Hansen ablehnen. Herr Akyol stellte fest, dass er es auch für wichtig erachtet hätte, mit den betreffenden Mitarbeitern zu sprechen. Er sehe keine rechtlichen Bedenken und bedaure, dass dem Wunsch, beziehungsweise dem Antrag nicht entsprochen werde und eine Vorladung der beiden Herren nicht erfolge. In der heutigen Sitzung wäre die Möglichkeit gegeben, früh eine Aussage zu erhalten. Je länger man warte, desto größer sei die Möglichkeit, Absprachen zu treffen oder der Sachverhalt juristisch aufgeklärt werde. Herr Hauer erklärte seine Zustimmung zum Antrag. Es sei wichtig, dem Ausschuss Rede und Antwort zu stehen. Herr Hansen stellte klar, dass sein Antrag nicht die Vernehmung der Beschuldigten zum Ziel habe. Frau Gärtner-Engel begrüßte, dass die Sitzung so kurzfristig einberufen worden sei. Doch gelte an dieser Stelle der Sachverhaltsaufklärung Gründlichkeit vor blindem Aktionismus. Herr Schäfer stellte fest, es sei ein guter Antrag, jedoch zu früh gestellt. Die Befragung der Mitarbeiter solle erst in einem Gremium, das zu diesem Zweck gebildet werden sollte, erfolgen. Herr Oberbürgermeister Baranowski ließ über den Antrag abstimmen. Der Antrag wurde mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen abgelehnt. Er verwies auf den zweiten Dringlichkeitsantrag – Untersuchungsausschuss – und merkte an, dass die Einrichtung eines Ausschusses in der Kompetenz des Rates läge. Herr Hauer begründete den Antrag. Ihm sei bewusst, dass die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses durch den Rat legitimiert werden müsse. Der § 60 der Gemeindeordnung NRW gebe die Möglichkeit, in dringenden Fällen, die Kompetenz des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschuss dahingehend zu erweitern, dass auch dieser die Einrichtung eines Ausschusses beschließen könne, die anschließend vom Rat noch zu bestätigen sei. Die Dringlichkeit sehe er hier gegeben, da ihm, nicht nur als Vertreter einer Ratsfraktion, sondern auch als Vater, an einer zügigen Aufklärung gelegen sei. Herr Dr. Pruin stellte fest, dass allein der Rat die Kompetenz habe, über die Einrichtung eines Ausschusses zu entscheiden. Dies werde in der nächsten Ratssitzung geschehen. -5- Herr Tertocha wies erneut darauf hin, dass seine Fraktion bereits einen solchen Antrag für die Ratssitzung am 21. Mai 2015 gestellt habe. Herr Heinberg führte aus, er sei gespannt, welche Argumente die SPD-Ratsfraktion anbringen werde, um einen Antrag auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses abzulehnen. Namens der CDU-Ratsfraktion stelle er fest, dass zur dezidierten Aufklärung ein Instrument, er nenne es Untersuchungsausschuss, benötigt werde, um den Sachverhalt vollumfänglich im Interesse aller Beteiligten aufzuklären. Frau Gärtner-Engel teilte mit, dass sie den Antrag und die Begründung der Fraktion PRO NRW nicht nachvollziehen könne. Das Prozedere zur Einrichtung eines solchen Ausschusses sei bereits im Hans-Sachs-Haus-Ausschuss besprochen und letztendlich am 23. März 2006 beschlossen worden. Die Modalitäten sollten noch jedem hinreichend bekannt sein. Daher würde sie anraten, im Rat einen solchen Beschluss zu fassen. Herr Hansen wies Herrn Hauer auf den Pressebericht hin, in dem zu lesen gewesen sei, dass die Grünen bereits einen Antrag für die Ratssitzung gestellt haben. Abschließend ließ Herr Oberbürgermeister Baranowski über den Antrag von PRO NRW abstimmen. Der Antrag wurde mehrheitlich bei einer Gegenstimme abgelehnt. Tagesordnung für die 7. Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschusses am 4. Mai 2015 - öffentlicher Teil Drucksache Nr. 1 Aktueller Sachstand zur Medienberichterstattung über intensivpädagogische Maßnahmen für Kinder und Jugendliche im Ausland 2 Mitteilungen und Anfragen 2.1 Monitorbericht zur Sendung vom 30. April 2015 und Stellungnahmen 14-20/1445 -6- -7- Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschuss TOP: 1 Sitzungsdatum: 04.05.2015 Aktueller Sachstand zur Medienberichterstattung über intensivpädagogische Maßnahmen für Kinder und Jugendliche im Ausland Erläuterungen: Herr Oberbürgermeister Baranowski leitete damit ein, die Bilder des MonitorBeitrages machten sicherlich nicht nur ihn nach wie vor fassungslos. Er wolle sich an dieser Stelle nicht zu dem Komplex äußern, der die Stadt Dorsten betreffe. Hierzu gebe es bereits eine Stellungnahme der Stadt, die den Ausschussmitgliedern in der Mitteilungsvorlage vorliegen würde. Äußern wolle er sich zu dem Teil des MonitorBeitrages, der Gelsenkirchen betreffe. Hier paare sich seine Fassungslosigkeit mit Wut. Wut deshalb, weil der gute Ruf im Bereich Bildung und Erziehung sowie die jahrelange gute Arbeit sehr vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch die Vorwürfe stark gelitten habe und beschädigt worden sei. Das hätten die engagierten Kolleginnen und Kollegen, die auch zahlreich im Zuhörerbereich vertreten seien nicht verdient. Er habe bereits öffentlich gesagt, dass jetzt vor allem Aufklärung und Sachverhaltsermittlung oberste Priorität hätten. Die Aufklärung habe er unverzüglich nach der ersten Interviewanfrage von Monitor am 23. April 2015 eingeleitet, so dass die städtische Rechnungsprüfung und die Personalverwaltung bereits erste Zwischenberichte abgeben können. Gleichzeitig habe er den Landschaftsverband Westfalen Lippe gebeten, auch seinerseits in die Prüfung einzutreten. Eine erste Stellungnahme läge den Ausschussmitgliedern ebenfalls in einer Mitteilungsvorlage vor. Die St. Augustinus GmbH, Träger des St. Josef Heims, sei ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten worden. Darüber hinaus habe die Verwaltung die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte beauftragt, bei der Aufklärung des Sachverhaltes unterstützend tätig zu sein. Nach der Ausstrahlung des Monitor-Berichtes vom vergangenen Donnerstag, habe er noch am 1. Mai 2015 die beiden genannten Mitarbeiter bis auf Weiteres vom Dienst freigestellt. Er wolle über die bisherigen Erkenntnisse im Detail berichten lassen und über die weiteren, veranlassten Schritte informieren. Wichtig sei ihm, darauf hinzuweisen, dass bis zum Beweis des Gegenteils - auch wenn es vielleicht schwerfalle - auch für die beiden Mitarbeiter die Unschuldsvermutung zu gelten habe. Es reiche nicht, wenn die Behauptungen, wie im Monitor Bericht geschehen, ausschließlich auf der Aussage von „Informanten, die damals ganz nah dran waren“ basierten. Ohne irgendetwas relativieren zu wollen, die Verwaltung arbeite mit Hochdruck an der Aufklärung, aber sie sei keine Strafverfolgungsbehörde und habe weder die Mittel noch deren Befugnisse. Herr Dr. Schmitt erklärte, dass es im Umgang mit vertrauenswürdigen Daten sehr wichtig sei, zwischen dem öffentlichen und dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu differenzieren. Falls Erkenntnisse in dieser Sitzung zu Tage kämen, die der Öffentlichkeit noch nicht bekannt seien, müsste genauestens geprüft werden, ob diese im öffentlichen Teil der Sitzung tatsächlich erörtert werden könnten. Ausgangspunkt sei der Monitor-Bericht und er wolle im Folgenden die Erkenntnisse aus rechtlicher Sicht darlegen. Der zentrale Vorwurf aus diesem Bericht sei, dass Jugendamtsleiter Wissmann und sein Stellvertreter Frings zielgerichtet immer mehr Jugendliche ins -8- St. Josef Heim nach Gelsenkirchen geschickt hätten. Das Heim hätte damit seine Einnahmen erhöht. Als Gegenleistung hätte dieses Heim Jugendliche von anderen Jugendämtern nach Ungarn geschickt, in das Heim, das Wissmann und Frings gegründet haben sollen. Als Beleg für diese Aussagen seien in dem Bericht Informanten benannt worden, die jedoch bislang nicht weiter konkretisiert worden seien. Die Betreuung der Kinder in dem Heim in Ungarn hätte, dem Bericht nach, gravierende pädagogische Missstände aufgezeigt. Am ersten Werktag nach Ausstrahlung des Berichtes könne die Verwaltung die Vorwürfe weder belegen noch entkräften. Das Gebot der Stunde hieße daher Aufklärung. Basierend auf der Aufklärung des Sachverhaltes könnten eine Bewertung und gegebenenfalls eine entsprechende Reaktion folgen. Die Freistellung der betreffenden Mitarbeiter habe bereits erfolgen müssen, um eine Aufklärung des Sachverhaltes und den Schutz der Mitarbeiter gewährleisten zu können. Die Freistellung sei nicht mit einer Vorverurteilung der beiden Mitarbeiter gleichzusetzen. Die internen Ermittlungen in diesem Sachverhalt seien durch das Referat Rechnungsprüfung, das die Zahlungsflüsse der Stadt in diesem Zusammenhang geprüft habe und dem Referat Personal, das sich mit dem Themenkomplex der Nebentätigkeitsgenehmigungen befasst habe, gestartet. Die ersten Erkenntnisse würden durch die jeweiligen Referatsleiter im Anschluss dargelegt. Es sei Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen worden. Diese prüfe die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Ob ein solches Verfahren eingeleitet werde, wisse die Verwaltung derzeit nicht. Um eine unabhängige und professionelle Aufklärung der Vorgänge gewährleisten zu können, habe die Verwaltung die „Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ beauftragt. Diese werde die Stellungnahmen der betreffenden Mitarbeiter, des Landesjugendamtes, des St. Josef Heimes, beziehungsweise des Trägers, der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH, und die Erkenntnisse, die dem WDR für den Monitor-Bericht zugrunde gelegen haben - und der Verwaltung trotz mehrfacher Bitte noch nicht vorgelegt worden seien – auswerten. Deloitte habe zugesagt, mit der gebotenen Gründlichkeit die Aufklärungsarbeiten zügig voranzubringen. Herr Behrendt erklärte, das Referat Rechnungsprüfung habe nach Bekanntwerden der Monitor Recherche unverzüglich geprüft, ob Gelsenkirchener Kinder vom Referat Erziehung und Bildung in einer Einrichtung in Ungarn untergebracht worden seien und welche Auslandsbeziehungen vom Referat Erziehung und Bildung grundsätzlich zu Einrichtungen in der ungarischen Stadt Pécs bestünden. Die Prüfungen hätten sich auf fünf Bereiche erstreckt. 1. Ferienfreizeiten, die durch die Abteilung Jugend- und Familienförderung durchgeführt worden sei. Im Rahmen der Internationalen Jugendarbeit führe die Stadt Gelsenkirchen in den Sommerferien Jugendfreizeiten im In- und Ausland durch. Einziges Auslandsziel sei dabei aus wirtschaftlichen Gründen noch der Reiterhof Tekeles/Orfü, in der Nähe der Stadt Pécs. Die anderen bisher durch das Referat Erziehung und Bildung durchgeführten Auslandsaufenthalte in Spanien, Italien und Polen seien aufgrund der steigenden Preise in den letzten Jahren zu teuer und deshalb ausgesetzt worden. Bei der Prüfung sei bis jetzt kein Zusammenhang zu der in der Interviewanfrage der ARD angesprochenen Betreuungseinrichtung „Neustart kft“ in Pécs erkannt worden. 2. Familienfreizeiten, durchgeführt durch die Abteilung Ambulante Hilfen zur Erziehung, Jugendgerichtshilfe, Betreutes Wohnen. Im Rahmen der Ambulanten Hilfen zur Erziehung (HzE) seien seit 2002 jährlich in den Osterferien sozialpädagogische Familienfreizeiten für jeweils 10 – 20 Familien -9- (40 – 45 Personen) durchgeführt worden. Für diese Maßnahmen seien ausschließlich sozial benachteiligte Familien, denen im Rahmen der §§ 27 ff SGB VIII ambulante HzE gewährt würde oder die hierfür vorgesehen seien, berücksichtigt worden. Anbieter dieser Fahrten sei der Deutsche Kinderschutzbund e.V., Ortsverband Gelsenkirchen. Die Fahrten sollen in Kooperation mit den in der ambulanten Hilfe tätigen örtlichen Trägern der Jugendhilfe und dem Referat Erziehung und Bildung geplant, vorbereitet und durchgeführt worden sein. Grundlage sei dabei das vom Rat der Stadt am 8. April1994 beschlossene Konzept zur Hilfe zur Erziehung, in dem als Leitidee der Vorrang von Familienunterstützung vor Familienersetzung verankert sei. Diese sogenannte „Osterfreizeiten“ fänden, wie auch die Jugendfreizeiten, auf dem Reiterhof Tekeles/Orfü statt. Die Aufwendungen dafür betrügen jährlich zwischen 18.000 € und 25.000 €. Die Kosten beliefen sich auf rund 80 € pro Person am Tag. Darin enthalten seien Kosten für Unterkunft, Vollverpflegung, An- und Abreise, pädagogische Maßnahmen vor Ort, Sondermaßnahmen wie Besichtigungen, Ausflüge, Dolmetscher und sonstige Honorarkosten. Bei der Prüfung seien alle Zahlungsvorgänge der Jahre 2002 bis 2014 geprüft worden. Die Kosten erscheinen plausibel, angemessen und nicht überteuert zu sein. Alle Zahlungen seien an den Deutschen Kinderschutzbund e.V., Ortsverband Gelsenkirchen, als Anbieter der Fahrten gegangen. Einen Zusammenhang mit der besagten Betreuungseinrichtung in Pécs sei nicht ersichtlich. 3. Kinderheim St. Augustinus GmbH / St. Josef Kinderheim Im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung, in Form von Heimerziehung, gebe es mit den Leistungserbringern/Trägern Entgeltvereinbarungen gemäß § 78 b SGB VIII. Mit der St. Augustinus GmbH, Virchowstr. 122, 45886 Gelsenkirchen, sei zuletzt eine solche Vereinbarung für das Kinderheim St. Josef für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 getroffen worden. Die aktuellen Angebotsformen des Kinderheims St. Josef ließen sich in Regelangebot (135,28 €), Intensivangebot (180,62 €), Angebot mit niedrigem Betreuungsaufwand (105,67 €) und Aufnahmeangebot (141,56 €) unterteilen. Der Entgeltvereinbarung liege eine kalkulatorische Auslastung von 96,5 % über alle stationären Leistungsarten einschließlich der Aufnahmegruppe zugrunde. Seit Jahren würden kontinuierlich ca. 60 Kinder und Jugendliche im Auftrag der Stadt Gelsenkirchen im Kinderheim St. Josef betreut. Für die dort erbrachten Leistungen erfolge eine monatliche Abrechnung entsprechend den Betreuungstagen. In der auf Basis der Leistungsentgelte bestehenden Angebotsstruktur des Kinderheimes St. Josef seien grundsätzlich Ferienfreizeiten vorgesehen. Ein Leistungsangebot für Auslandsmaßnahmen sei darin nicht enthalten. Ob das Kinderheim St. Josef für einzelne der dort betreuten Kinder und Jugendlichen eigene Ferienfreizeiten in den Sommerferien im Ausland, beziehungsweise in der angesprochenen Einrichtung in Pécs durchgeführt habe, sei nicht bekannt. Inwieweit das St. Josef Kinderheim überhaupt Kooperationsbeziehungen mit anderen freien Trägern eingegangen sei oder unterhalten habe, könne nicht geprüft werden, da aufgrund der Trägerhoheit eine solche Prüfung nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Gelsenkirchen und somit auch nicht in den des Referates Rechnungsprüfung falle. 4. Individualpädagogische Maßnahmen durch die Stadt Gelsenkirchen im Ausland nach § 35 SGB VIII Hierbei handele es sich nach dem Gesetzestext um intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, die Jugendlichen gewährt werden solle, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe sei in der Regel auf längere Zeit angelegt und solle den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen. Es sei festzustellen, dass Jugendhilfemaßnahmen im Ausland sehr restriktiv gehandhabt und ausschließlich bei besonders gravierenden Problematiken und nur in absoluten Ausnahmefällen durchgeführt - 10 - worden seien. Insgesamt seien von der Stadt Gelsenkirchen in den letzten zwölf Jahren lediglich für sieben Kinder/Jugendliche derartige pädagogische Maßnahmen genehmigt worden. Die Durchführung der Maßnahmen sei durch freie Träger in folgenden Ländern erfolgt: Italien, Rumänien, Südafrika und Ungarn (Ort: Csögle). Träger der Maßnahmen seien „Quo Vadis“ aus Wuppertal, „Wellenbrecher e.V.“, Dortmund und JA Bochum gewesen. Es sei zu konstatieren, dass kein Kind/Jugendlicher aus Gelsenkirchen in der Einrichtung „Neustart“ untergebracht gewesen ist. 5. Zahlungsströme an den Kinderschutzbund, das Jugendheim St. Josef und ins Ausland Die Zahlungsströme an den Kinderschutzbund und das Kinderheim St. Josef haben unter demselben Kreditorennamen keine Auffälligkeiten aufgewiesen. Sie seien nach den vorliegenden SAP Auszügen auf geschlossene Vereinbarungen und Verträge zurückgegangen. In Zusammenarbeit mit dem Referat Stadtkämmerei und Finanzen seien alle von der Stadt Gelsenkirchen getätigten Auslandsüberweisungen im Zeitraum 2006 bis 2014 ermittelt worden. Es handele sich dabei um 21 Zahlungen an verschiedene Empfänger in verschiedenen europäischen Ländern, wobei die Zahlungsbegründung nur den Akten zu entnehmen sei. Ein Kreditor sei in Ungarn ansässig. Hier seien für die Jahre 2007 – 2014 regelmäßige durchschnittliche Zahlungen von rund 51.500 € für Kinderfreizeiten festgestellt worden. Herr Oberbürgermeister Baranowski spezifizierte, dass bei sieben Maßnahmen es sich jeweils um ein Kind gehandelt habe. Somit seien sieben Kinder durch solch eine Maßnahme im Ausland betreut worden. Herr Wagner erläuterte zunächst die rechtlichen Grundlagen aus dem Nebentätigkeitsrecht. Da es sich um zwei Beschäftigte handele, beziehe er sich lediglich auf die Grundlagen des Tarifrechtes aus dem TVöD. Die Anzeigepflicht gemäß § 3 Absatz 3 TVöD besage: „Beschäftigte haben Nebentätigkeiten gegen Entgelt ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.“ Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, „wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen.“ Die Kommentierung (Sponer/Steinherr-Rd.Nr. 131) führe zu dem Begriff „dienstliche Interessen“ Folgendes aus: „Dienstliche Interessen können in erheblichem Maße berührt sein, wenn eine Nebentätigkeit in einer Angelegenheit ausgeübt wird, in der die Dienststelle (der Betrieb), der (dem) der Arbeitnehmer angehört, tätig ist oder wird oder tätig werden kann. Der Arbeitgeber hat ein erhebliches Interesse daran, dass Interessenkollisionen vermieden werden.“ Anschließend erklärte er das Verfahren bei der Stadt Gelsenkirchen. Die Anzeige eines Beschäftigten erfolge durch Vordruck. Bei unselbstständigen Tätigkeiten sei eine Erklärung des Arbeitgebers beizufügen, bei selbstständigen Tätigkeiten werde die Vorlage der Gewerbeanmeldung verlangt. Die Anzeige der Nebentätigkeit sei der Personalverwaltung auf dem Dienstweg zuzuleiten. Mit der Weiterleitung an die Personalverwaltung habe der zuständige Vorstand, beziehungsweise der Referatsleiter schriftlich zu bestätigen, dass keine dienstlichen Interessen beeinträchtigt werden oder die Nebentätigkeit nur unter Auflagen beziehungsweise Bedingungen ausgeübt werden dürfe. Lägen keine Gründe vor, die gegen die Ausübung der Nebentätigkeit sprächen, werde dem Beschäftigten von der Personalverwaltung schriftlich bestätigt, dass keine Bedenken gegen die Ausübung der angezeigten Nebentätigkeit bestehen. Gleichzeitig werde der Beschäftigte verpflichtet, Änderungen, die sich hinsichtlich der Nebentätigkeit ergeben, der Personalverwaltung mitzuteilen. Der Beschäftigte werde zudem darauf hingewiesen, dass spätestens nach fünf Jahren die Fortführung der Nebentätigkeit erneut anzuzeigen sei. Läge eine Beein- - 11 - trächtigung dienstlicher Interessen vor, werde der Beschäftigte zur Unterlassung der Ausübung der Nebentätigkeit aufgefordert. Bei der Untersagung einer Nebentätigkeit handele es sich gem. § 72 Absatz 1 Ziffer 12 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG) um einen Mitbestimmungstatbestand. Eine Meldepflicht über die Einkünfte aus Nebentätigkeiten sei tarifrechtlich nicht gegeben. Dann stellte Herr Wagner die Chronologie des Nebentätigkeitsantragsverfahrens der Beschäftigten Wissmann und Frings dar. Am 30. November 2004 sei beim Referat Personal und Organisation ein Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit von Herrn Alfons Wissmann ab Januar 2005, datiert vom 24. November 2004 eingegangen. Dieser habe eine Stellungnahme des zuständigen Vorstandes, Herrn Dr. Beck, vom 26. November 2004 beinhaltet, dass keinerlei Bedenken gegen die Nebentätigkeit bestünden. Am 15. Dezember 2004 habe das Referat Personal und Organisation die Nebentätigkeitsgenehmigung erteilt. Am 17. Februar 2005 sei ein Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit von Herrn Thomas Frings ab Februar 2005, datiert vom 8. Februar 2005 eingegangen. Dieser habe eine Stellungnahme des zuständigen Referatsleiters, Herrn Wissmann, vom 15. Februar 2005 beinhaltet, dass keinerlei Bedenken bestünden. Am 28. Februar 2005 sei eine Zuschrift vom Referat Personal und Organisation (unterzeichnet vom damaligen Personalvorstand Herrn Hampe) an den Vorstand, Herrn Dr. Beck gegangen, in der die Frage aufgeworfen worden sei, ob vor dem Hintergrund der Antragstellung von Herrn Frings bei der Genehmigung von Herrn Wissmann nebentätigkeitsrechtlich nicht doch eine Interessenkollision bestehe. Es sei um Stellungnahme zu der Frage gebeten worden, ob unter Berücksichtigung der Ausführungen eine Beeinträchtigung dienstlicher Belange ausgeschlossen werden könne. Außerdem sei seitens des Referates Personal und Organisation die Stellungnahme von Herrn Wissmann zum Nebentätigkeitsantrag von Herrn Frings nicht anerkannt worden, da Befangenheit angenommen worden sei. Es sei angekündigt worden, auf der Grundlage der Stellungnahme von Herrn Dr. Beck zu entscheiden, ob die erteilte Nebentätigkeitsgenehmigung des Herrn Wissmann widerrufen werden müsse. Am 7. März 2005 habe Herr Dr. Beck in einem Schreiben an das Referat Personal und Organisation angekündigt, dass mit der Dienstkraft Herrn Wissmann ein Gespräch geführt worden sei, in dem von ihm versichert worden sei, dass keine der in der Liegenschaft in Pécs durchgeführten intensivpädagogischen Maßnahmen von der Stadt Gelsenkirchen durchgeführt worden wäre. Es sei angekündigt worden, dass vor dem Hintergrund der Sensibilisierung, die Nebentätigkeit von Herrn Wissmann beendet werde. Die dafür nötigen Schritte seien noch für März 2005 angekündigt worden. Herr Dr. Beck habe damals erklärt, dass er von einer Rücknahme des Nebentätigkeitsantrages von Herrn Frings ausgehe. Am 7. März 2005 habe Herr Wissmann an das Referat Personal und Organisation mit dem Hinweis geschrieben, dass ein falscher Eindruck vermieden werden solle und er erklärt habe, welchen Zweck die GmbH hätte und welche Rolle er und Herr Frings dabei spielten. Neben der ausdrücklichen Erklärung, dass keinerlei Zusammenhang mit Angeboten, Diensten und Leistungen der Stadt Gelsenkirchen bestanden hätten, habe er die Gesellschaftsgründung nach ungarischem Recht mit dem Zweck, intensivpädagogische Maßnahmen für extrem verhaltensauffällige Jugendliche durchzuführen, beschrieben. Herr Wissmann habe um Empfehlung gebeten, ob beide auch als Gesellschafter aussteigen sollten und habe versichert, dass die GmbH keine Kinder/Jugendliche betreue, für die die Stadt Gelsenkirchen kostenmäßig in Verantwortung stünde. Dienstlich oder privat bestünde keinerlei Verbindung. Die Nebentätigkeitsgenehmigung sei mit der Versicherung zurückgereicht worden, die Tätigkeit als Geschäftsführer abzuwickeln. Am 7. März 2005 habe Herr Frings dem Referat Personal und Organisation schriftlich mitgeteilt, dass er seinen Antrag zurückziehe. Am 17. März 2005 habe das Referat Personal und Organisation in einer Verfügung festgelegt, dass die geschilderte - 12 - Auffassung von Herrn Wissmann nicht geteilt werde, da sein spezielles dienstliches Fachwissen insbesondere im Hinblick auf Fördermöglichkeiten der Projekte der GmbH und seine dienstlichen Kontakte in Zusammenhang mit der Rekrutierung der untergebrachten Personen nutzen könnten. Die betrieblichen Ziele seien auf die Interessenlage des Referates ausgerichtet, so dass eine lnteressenkollision, möglicherweise sogar Vorteilsnahme nicht auszuschließen sei. Dies habe sowohl für die Geschäftsführer- als auch Gesellschaftertätigkeit gegolten. Mit gleichem Datum habe das Referat Personal und Organisation Herrn Wissmann empfohlen, beide Tätigkeiten niederzulegen und die Beendigung der Geschäftsführertätigkeit anzuzeigen. Am 4. April 2005 habe Herr Wissmann dem Referat Personal und Organisation mitgeteilt, zum 1. April 2005 die Nebentätigkeit als Geschäftsführer eingestellt und die Gesellschafteranteile abgetreten zu haben. Damit sei der Vorgang für die Personalverwaltung abgeschlossen gewesen. Herr Stadtdirektor Dr. Beck knüpfte zunächst an die Worte von Herrn Oberbürgermeister Baranowski an und teilte mit, dass er fassungslos und erschrocken sei über die Vorwürfe, die durch die Veröffentlichung des Beitrages im Raume stünden. Er sehe das Bild der Arbeit des Referates Erziehung und Bildung, das sich in den letzten Jahren richtigerweise positiv entwickelt habe, als massiv nachhaltig beschädigt an. Einvernehmlich mit dem Referat Personal und Organisation und dem Personalrat habe er bereits eine Teilpersonalversammlung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates Erziehung und Bildung sowie des Eigenbetriebes Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung (GeKita) durchgeführt. Die Vertretungsregelung im Referat Erziehung und Bildung umfasse neben Herrn Thomas Frings auch Herrn Wolfgang Schreck. Daher habe er mit Herrn Oberbürgermeister Baranowski vereinbart, dass Herr Wolfgang Schreck die kommissarische Leitung des Referates Erziehung und Bildung übernehmen werde. Bei GeKita sei Frau Holle Weiß die stellvertretende Betriebsleiterin. Sie werde daher die kommissarische Leitung wahrnehmen. Er erläuterte das Verfahren im Rahmen der intensivpädagogischen Maßnahmen. In dem Bericht sei die Rede von einer Dreiecksbeziehung zwischen dem Kinderheim St. Josef, dem städtischen Jugendamt und der „Neustart kft“ gewesen. Es wären Überbelegungen des St. Josef Heims initiiert worden, um Kinder in Ungarn bei „Neustart kft“ unterbringen zu können. Dieser Vorwurf könne durch ihn nicht bestätigt werden. Ferner erklärte Herr Stadtdirektor Dr. Beck die Maßnahmen, die auf den Grundlagen des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII basieren. In den §§ 27 bis 35 SGB VIII seien die einzelnen Hilfen für Jugendliche gestuft beschrieben. Die Vollzeitpflege, die als höherschwelliges Angebot gelte, sei im § 34 SGB VIII beschrieben. Kinder würden demnach aus ihrer Familie genommen und kämen in eine Pflegestelle. Die allerletzte Stufe dieser Maßnahmen, die in § 35 SGB VIII dargestellt wären, seien die intensiv sozialpädagogischen Einzelbetreuungen. Diese Maßnahme greife erst, wenn alle anderen Hilfen zur Erziehung nicht ausreichend gewesen seien. Die Kontrollen solcher Maßnahmen seien bei weitem nicht so geregelt wie zum Beispiel bei der Heimunterbringung im Pflegebereich. Die Maßnahmen im Ausland stünden im Übrigen seit vielen Jahren in der Kritik, weil sie mit Urlaub oder anderen Freizeitmöglichkeiten in Verbindung gebracht würden. Ein Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII sei Voraussetzung. Dabei seien viele Akteure mit eingebunden, auch gerade, wenn es sich um die Hilfen zur Erziehung in besonders schweren Fällen handele. An einem solchen Verfahren seien die Personensorgeberechtigten, das betroffene Kinder/betroffene Jugendliche, Vertreter des Jugendamtes, Vertreter des Trägers sowie weitere Personen, wie Lehrer, Ärzte, Psychologen beteiligt. Solche Hilfepläne seien regelmäßig zu überprüfen. Regelmäßig werden in den Kommentaren zum Gesetz mit „ein- bis viermal“ definiert. - 13 - Herr Behrendt habe bereits ausgeführt, dass das Jugendamt nach einer erste Recherche in den letzten zwölf Jahren gerade sieben Auslandsmaßnahmen beschlossen habe. Keines der Kinder sei in der Firma „Neustart kft“ betreut worden. Eine dieser Maßnahme sei vorzeitig abgebrochen worden. Bei den anderen sechs Maßnahmen haben regelmäßige Kontrollen im Rahmen von vor Ort Besuchen stattgefunden. Er zitierte den § 36 Absatz 4 des SGB VIII, wonach es erforderlich sei, bei der Heimunterbringung im Ausland einen Kinder- und Jugendpsychiater mit in das Hilfeplanverfahren einzubeziehen. Ihm sei es sehr wichtig zu verdeutlichen, dass dieses Verfahren in bester Qualität durch das Jugendamt der Stadt Gelsenkirchen umgesetzt würde. Die wenigen Auslandsmaßnahmen, die durchgeführt worden seien, seien entsprechend evaluiert worden. Herr Meyer bedankte sich namens des Landesjugendamtes des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe für die Einschaltung und sicherte die Unterstützung zu, soweit diese im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zulässig sei. Nach ersten Überprüfungen könne er den Vorwurf aus dem Monitor-Bericht, dass es bewusste Überbelegungen der Einrichtung gegeben habe, um Kinder dann nach Ungarn zu verbringen, nicht belegen. Zunächst wolle er auf das Zusammenspiel zwischen Landesjugendamt, Jugendamt und Träger eingehen. Es sei wichtig zu verstehen, wer, wann zuständig sei. In der Jugendhilfe gebe es keine Heimaufsicht, wie zum Beispiel in der Altenpflege. Es gebe keine kontrollierende oder überwachende Behörde. Das sei gesetzlich nicht verankert. Für 2800 Wohngruppen seien sieben Mitarbeiter zuständig. Diese könnten eine regelmäßige Kontrolle überhaupt nicht realisieren. Die sogenannte Heimaufsicht heiße Betriebserlaubnis erteilende Stelle. Jede Stelle, die ein Kind/einen Jugendlichen betreuen möchte, benötige eine Betriebserlaubnis, die durch das Landesjugendamt erteilt werde. Dies gelte jedoch nur für die Unterbringung im Inland. Für die Unterbringung im Ausland sei das Landesjugendamt nicht zuständig. Für die Überprüfung und Kontrolle dieser Maßnahmen sei das örtliche Jugendamt zuständig. Auslandsunterbringungen in stationären Einrichtungen seien grundsätzlich vom Gesetzgeber legitimiert, wobei diese auch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft seien, die sich aus dem Gesetz ergeben. Im Rahmen des Betriebserlaubnis erteilenden Verfahrens sei der beantragende Träger verpflichtet, ein Konzept vorzulegen, das Aufschluss über die Eignung des Personals, sowohl fachlich und persönlich, darlegen müsse. Außerdem wie viele Gruppen eingerichtet werden sollen. Überschreitungen oder Auffälligkeiten seien umgehend an das Landesjugendamt mitzuteilen. Regelmäßige Kontrollen seien jedoch nicht vorgesehen. Das Landesjugendamt sei verpflichtet, solchen Meldungen direkt nachzugehen und tätig zu werden. Es dürfe jedoch nicht ohne Anlass tätig werden und Kontrollen vornehmen. Der Träger sei verpflichtet, einmal jährlich die Belegungszahlen dem Landesjugendamt mitzuteilen. Das örtliche Jugendamt schließe mit dem Träger Unterbringungsverträge ab. Durch diese Nähe zum Träger sei das Jugendamt auch verpflichtet, bei Auffälligkeiten das Landesjugendamt einzuschalten. Auch Dritte könnten dem Landesjugendamt anzeigen, wenn etwas in der Einrichtung nicht der Norm entspräche. Im Jahre 2013 habe es eine solche Anzeige von einem Dritten gegeben, der eine Überbelegung im St. Josef Heim offensichtlich festgestellt hatte. Das Landesjugendamt habe aus aktuellem Anlass das St. Josef Heim von 2005 bis heute überprüft und sei zu der Erkenntnis gekommen, dass keine besonderen Auffälligkeiten in den Jahren zu verzeichnen gewesen seien. In den Jahren 2005 bis 2013 sei das Kinderheim mit 81 Plätzen durchschnittlich belegt gewesen. Es habe im Jahre 2005 eine Überbelegung von vier Plätzen gegeben, die aber auch gemeldet worden seien und nicht - 14 - unrealistisch erschienen. Der Vorwurf aus dem Monitor-Bericht, der von einer Überbelegung von 150 % gesprochen hatte, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Im Jahr 2013 habe es dann eine Anzeige von Überbelegung eines ehemaligen Mitarbeiters gegeben. Durch einen persönlichen Besuch und entsprechenden Ermittlungen habe festgestellt werden können, dass es tatsächlich13 Überbelegungen bei 96 genehmigten Plätzen gegeben habe. Diese Überbelegung hätte dem Landesjugendamt mitgeteilt werden müssen. Das St. Josef Heim nehme allerdings auch Inobhutnahmen vor, wobei es auch zu kurzfristigen Überbelegungen kommen könne. Das Landesjugendamt habe aufgrund der festgestellten und nicht angezeigten Überbelegung Auflagen erteilt. Es habe keine weitere Aufnahmen erfolgen dürfen und die Überbelegung seien sofort abzubauen. Dieser Auflage sei das Kinderheim innerhalb einiger Wochen auch nachgekommen. Die Überbelegung könne nicht innerhalb von wenigen Tagen erfolgen. Abschließend wolle er noch einmal darstellen, dass der von Monitor erhobene Vorwurf durch die bisherigen Erkenntnisse des Landesjugendamtes nicht richtig sei. Der Bericht habe sich auf den Zeitraum 2005 bis 2009 bezogen. In diesem Zeitraum seien keine Überbelegungen im St. Josef Heim festzustellen. Die Herren Wittka und Atzpodien, als Vertreter der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH, dem Träger des St. Josef Kinderheims, stellten klar, dass sie zu den gemachten Vorwürfen aus dem Monitor-Bericht keine Angaben machen könnten. Sie bezögen sich auf die Stellungnahme, die den Ausschussmitgliedern in der Mitteilungsvorlage vorliege und verlasen diese. Herr Oberbürgermeister Baranowski bedankte sich bei allen Berichterstattern für die ausführliche Darlegung der bisherigen Erkenntnisse und Informationen. Herr Tertocha erklärte, dass nach über einer Stunde Vortrag mindestens genauso viele Fragen offen seien als zu Beginn. Namens der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stelle er Fragen, die den Themenkomplex des Angebots näher beleuchten sollen. Herr Wissmann schreibe in seiner Stellungnahme, dass jeweils für zwei betreute Jugendliche vier Fachkräfte und ein Handwerker beschäftigt gewesen seien. Woher sind die Jugendlichen gekommen? Wer habe sie auf welcher Grundlage ausgesucht? Wer habe den Aufenthalt finanziert? Des Weiteren frage er sich, wie die anderen Jugendämter Kenntnis über „Neustart kft“ erhalten haben und wie Neustart auf sich aufmerksam gemacht habe. Er zitierte einen weiteren Auszug aus der Stellungnahme von Herrn Wissmann: „Bei „Neustart kft“ arbeite nur fachlich qualifiziertes Personal mit Hochschulabschluss. Pädagogen waren alle deutschsprachig.“ Demgegenüber stehe eine Stellenausschreibung, die Neustart kft im Dezember 2006 geschaltet habe. Im Newsletter der Universität Pécs sei diese veröffentlicht worden. Damit seien Praktikanten für die Beschäftigung mit deutschen Heimkindern gesucht worden. Voraussetzungen seien zumindest “mittlere deutsche Sprachkenntnisse“. Dies widerspräche der Stellungnahme von Herrn Wissmann. Weiter frage er, ob es einen Zusammenhang zwischen gewährten Darlehen der Stadt Gelsenkirchen für den Bau von Kinderheimen in diesem Verfahren gebe. Die Haushaltsstelle heiße „Bau von Kinderheimen“ und enthalte unter dem Abschnitt 466 „Rückfluss von Darlehen“ genau diese Position. Er zitierte aus dem Jahresbericht 2001 der Stadt Gelsenkirchen, Prüfung der Jahresrechnungen, Allgemeiner Berichtsband, Seite 152, Abschnitt 466, Unterabschnitt Kinderheime Rückflüsse aus Darlehen. Für den Bau von Kinderheimen seien Darlehen an St. Augustinus GmbH vergeben worden, die jährlich getilgt werden. Im Jahre 2001 seien demnach 7170,-- DM eingegangen, die - 15 - Restschuld zum 31.Dezember 2001 betrage 66.000,-- DM. Dabei interessiere ihn, ob es hierbei irgendeinen Zusammenhang zu dem Bau von Kinderheimen und den aktuellen Vorgängen gebe. Herr Heinberg gab Herrn Tertocha Recht, dass die Fülle an Informationen, die man in den vergangenen 65 Minuten erhalten habe, sehr umfangreich und wenig aufschlussreich gewesen seien. Er habe zumindest erwartet, dass die Erkenntnisse dem Ausschuss schriftlich vorgelegt werden, damit eine eingehende Beschäftigung mit dem Sachverhalt möglich sei. Daher bitte er die Verwaltung, dies unverzüglich nachzuholen, damit im Vorfeld der nächsten Ratssitzung, in der über die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses beraten werden soll, ein jeder sich einen Überblick verschaffen und die gemachten Ausführungen überprüfen könne. Er habe sich deutlichere Worte durch die Vertreter der St. Augustinus GmbH gewünscht. Die Aussage der Vertreter, sie werden keine weiteren Fragen beantworten, bringe ihn dazu, seine offenen Fragen direkt an Herrn Weingarten zu richten. Die letzten 65 Minuten haben aus seiner Sicht nicht zur Aufklärung beigetragen. Daher stelle sich die Frage, wie Aufklärung erfolgen könne. Er habe nicht behauptet, dass der Stadt Gelsenkirchen durch dieses, er nenne es Geschäftsmodell, ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sei. Entstanden sei ein Imageschaden, der viel fataler sei. Er wisse nicht, mit welchen geeigneten Maßnahmen dieser entstandene Imageschaden beseitigt werden könne. Die beiden in Rede stehenden Mitarbeiter hätten ein Gewerbe in Ungarn angemeldet, eine sogenannte kft. Eine kft entspräche, nach seinen Recherchen, einer GmbH. Es stelle sich die Frage, worin der Unterschied zwischen einer GmbH, einem eingetragenen Verein, einer Stiftung oder einer Gemeinnützigen GmbH bestehe. Der Unterschied sei, dass die Menschen, die eine kft gründeten, dies zum Zwecke des Geldverdienens tun. Die Gründung einer solchen Gesellschaft sei nicht ehranrüchig, doch wenn diese im Kontext zu der beruflichen Tätigkeit stünde, sei dies sehr bedenklich. Damit sei er bei der Genehmigung der Nebentätigkeit und frage Herrn Stadtdirektor Dr. Beck, warum dieser als zuständiger Vorgesetzter den Zweck der kft Gründung nicht recherchiert habe. Dass mit diesem Konstrukt Geld verdient werde, sei erst in den Fokus gerückt, als die beiden Mitarbeiter über das Ziel hinausgeschossen seien. Dass der Nebentätigkeitsantrag durch den Vorstand unterstützt worden sei, halte er für eine fragwürdige Attitude im moralischen Sinne. Die gewählte Kommunikationsstrategie finde er sehr erstaunlich. Am 23. April 2015 habe Herr Oberbürgermeister Baranowski bereits Kenntnis über die Interviewanfrage von Monitor gehabt. Doch habe weder er noch der Herr Stadtdirektor die Notwendigkeit gesehen, die Fraktionen darüber zu informieren. Des Weiteren nannte er das Stichwort Belegungszahlen/Überbelegung und erinnere sich an die kürzlich geführte Debatte, ob GeKita Betreiberin eines kommunalen Kinderheims sein solle. Er sei froh, dass die CDU-Fraktion im Rat dagegen gestimmt habe. Herr Dr. Haertel bekundete namens der SPD-Ratsfraktion die Betroffenheit und Fassungslosigkeit über diesen Sachverhalt. Teile der Vorwürfe hätten sich bereits bestätigt. Er sprach die Auszeichnungen an, die die Stadt Gelsenkirchen im Rahmen der guten Jugendarbeit erhalten habe. Diese Auszeichnungen seien durch diese Vorwürfe nun in Frage gestellt und die gute Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit dem Verhalten ihrer Referatsleitung nicht in Verbindung zu bringen seien, würde erheblich darunter leiden. Es stehe zunächst die Aufklärung des Sachverhaltes im Mittelpunkt. Eine Bewertung solle erst zum Schluss erfolgen, aus der dann auch organisatorische und personalrechtliche Konsequenzen gezogen werden könnten. Es sei eine ausführliche Darstellung der Erkenntnisse durch die Verwaltung - 16 - erbracht worden, mehr hätte an dieser Stelle, am ersten Werktag nach Ausstrahlung des Berichtes auch nicht erwartet werden dürfen. Das Verhalten der Vertreter der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH in dieser Sitzung habe ihn enttäuscht und er halte es für sehr unglücklich, dass die Herren keine ausführlichen Angaben zu dem Sachverhalt machen könnten. Bezüglich der Nebentätigkeit richtete er seine Frage an Herrn Wagner. Er wolle wissen, wann der Oberbürgermeister in das Verfahren einer Nebentätigkeitsbeantragung involviert sei. An Herrn Behrendt gerichtet, fragte er nach, ob es tatsächlich richtig sei, dass durch „Neustart kft“ der Stadt Gelsenkirchen kein finanzieller Schaden entstanden sei. Bezüglich der Überbelegung stelle er fest, dass St. Augustinus sich widersprüchlich geäußert habe. Nach deren Aussage hätte es keine Überbelegungen gegeben. Herr Meyer vom Landesjugendamt habe jedoch von einer nicht angezeigten Überbelegung gesprochen. In dem Bericht der Sendung Monitor sei bei der Überbelegung eine Zahl von sieben genannt worden. Die ließe sich nicht erklären. Herr Meyer bestätigte, dass das Landesjugendamt der Frage nachgehe, da sie diese auch nicht nachvollziehen können. Zu dem Vorfall der Überbelegung im Jahre 2013 habe es keine Anzeige des Trägers gegeben. Herr Wittka konnte dazu auch keine Aussage treffen. Herr Atzpodien erklärte, dass der Monitor-Bericht sich auf den Zeitraum 2005 bis 2008 bezogen habe. In dieser Zeit habe es keine Überbelegung im Kinderheim St. Josef gegeben. Zu dem von Herrn Meyer angeführten Vorfall aus dem Jahre 2013 könne er keine Angaben machen. Herr Wagner antwortete, der Oberbürgermeister werde in den Nebentätigkeitsverfahren nur involviert, wenn er als zuständiger Vorgesetzter aufgefordert sei, die Stellungnahme zum Antrag einer Nebentätigkeit abzugeben, z. B. gegenüber Vorständen oder Referatsleitern seines Vorstandsbereiches. Der Oberbürgermeister sei ausschließlich in der Vorgesetztenfunktion und nicht als Behördenleiter in ein Nebentätigkeitsverfahren eingebunden. Herr Behrendt ging ebenfalls auf die Frage von Herrn Dr. Haertel ein und bestätigte noch einmal, dass kein Kind aus dem Zuständigkeitsbereich des Referates Erziehung und Bildung der Stadt Gelsenkirchen in dem besagten Heim in Pécs untergebracht gewesen sei. Die Prüfungen der Zahlungsströme der Stadt Gelsenkirchen hätten dahingehend, wie bereits ausgeführt, keine Auffälligkeiten gezeigt. Herr Tertocha bezog sich nochmal auf die bereits von ihm gestellten Fragen und bat um die Beantwortung. Bezüglich der Fragestellung zu der von „Neustart kft“ geschalteten Stellenanzeige, in der auch ein EU-Programm erwähnt werde, würde ihn zusätzlich interessieren, ob es der Verwaltung bekannt sei, dass EU-Gelder in diesem Zusammenhang geflossen und oder beantragt worden seien. Herr Oberbürgermeister Baranowski teilte daraufhin mit, dass niemand der Anwesenden Aussagen zur Qualität von „Neustart kft“ treffen könne. Ebenso wenig könne die Frage zu Zahlen aus dem Jahr 2001 und ob Darlehensfinanzierungen in irgendeinem Zusammenhang stünden, in dieser Sitzung ad hoc beantwortet werden. Die Verwaltung werde dies verifizieren und Herrn Tertocha über die Erkenntnisse informieren. - 17 - Herr Stadtdirektor Dr. Beck antwortete, dass der Verwaltung dazu aktuell keine Informationen vorlägen. Herr Meyer nahm Bezug auf die Fragen, woher die Kinder, die in Pécs untergebracht worden seien, gekommen seien. Das werde nicht einfach herauszubekommen sein. Das Bundesamt für Justiz könne angefragt werden, da diesem die Meldung gemacht werden müsse, wenn eine Maßnahme im Ausland durchgeführt werden soll. Anderenfalls könnten alle Jugendämter befragt werden, wo sie Kinder aus ihrem Zuständigkeitsbereich im Ausland untergebracht haben. Herr Schäfer erklärte, dass es grundsätzlich keine Kritik an der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen zur intensivpädagogischen Maßnahme im Ausland gebe. Die Berichterstattung der Medien sei dahingehend irreführend gewesen. An das Landesjugendamt gerichtet, frage er, ob es für jedes Kind einen eigenen Hilfeplan gegeben habe und ob dieser Hilfeplan auch therapeutische Maßnahmen vorgesehen habe. Genauso interessiere er sich, wie die pädagogischen Konzepte vor Ort ausgesehen haben und wer während der Unterbringung der Kinder das Aufenthaltsbestimmungsrecht innehatte. Zu dem Komplex der Nebentätigkeit frage er, ob die Tätigkeit als Vermieter auch eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit sei. Herr Wissmann habe in seiner Stellungnahme gesagt, dass er als Vermieter tätig gewesen sei. Herr Wagner erläuterte, dass die Nebentätigkeit nur angezeigt werden müsse, wenn sie gegen Entgelt wahrgenommen werde. Herr Akyol verstand nicht, warum Herr Dr. Beck die Stellungnahme zur Nebentätigkeit positiv bewertet habe. Er interessiere sich, was die Herren Hampe und Dr. Beck in ihrer Unterredung besprochen haben und er gehe gleichzeitig davon aus, dass Herr Oberbürgermeister davon auch Kenntnis gehabt haben müsse. Er könne auch nicht nachvollziehen, warum ein Heim in Ungarn gegründet werden musste. Wenn man sich die Hotelpreise in Ungarn anschaue, könne ein fünf Sterne Hotel plus zusätzlicher pädagogischer Betreuung günstiger sein. Frau Gärtner-Engel sagte, die Einberufung zur Sitzung habe sie sehr positiv empfunden. Dagegen sei sie von den Berichten enttäuscht. Die Vertreter von St. Augustinus hätten ausgeführt, steigende Belegungszahlen stets an das Landesjugendamt gemeldet zu haben. Dies sei von Herrn Meyer jedoch widerlegt worden mit dem Vorfall aus dem Jahr 2013. Als aufschlussreich erachte sie die Darstellung des Verfahrens zur Beantragung einer Nebentätigkeit. Dies sei nachvollziehbar dargelegt worden. Doch stelle sie sich die Frage, warum nicht nach der Niederlegung der Nebentätigkeit dies durch die Verwaltung nachgeprüft worden sei. An Herrn Behrendt gerichtet, kritisierte sie den Bericht dahingehend, dass die Ausführungen zur Ferienfreizeiten hier nicht interessieren würden. Es gehe um andere Sachverhalte, die durch die Prüfungen von Ferienfreizeiten kein Stück aufgeklärter worden seien. Herr Hansen erklärte, er könne den Vorwurf, dass Herr Oberbürgermeister etwas von dem Monitor-Bericht gewusst hätte, nicht mittragen. Er frage sich, was Herrn Hampe bewogen habe, Herrn Dr. Beck bezüglich der Stellungnahme zu dem Antrag auf Nebentätigkeit von Herrn Wissmann anzusprechen. Er wisse, dass Herr Wissmann als Jugendamtsleiter über die Stadtgrenzen hinaus bekannt gewesen sei und frage - 18 - sich daher, ob Herr Wissmann dadurch nicht indirekt Werbung bei seinen Amtskollegen für „Neustart kft“ betrieben habe. Herr Stadtdirektor Dr. Beck erklärte, dass er sich zu den Fragen bezüglich der Nebentätigkeit im öffentlichen Teil der Sitzung nicht weiter äußern könne. Herr Dr. Schmitt erklärte, dass sich die Vorwürfe aus dem Monitor-Bericht nur dann bestätigen ließen, wenn sich eine Abrede der Beteiligten nachweisen ließe. Doch diese sogenannte Dreiecksbeziehung schwächele darin, dass die Belegungszahlen in den angesprochenen Jahren nicht überstiegen und die Kinder, die nach Ungarn gebracht worden seien, nicht aus dem Zuständigkeitsbereich des Referates Erziehung und Bildung der Stadt Gelsenkirchen gekommen seien. Derzeit stünde man am Anfang der umfangreichen Ermittlungen dieses Sachverhalts. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder, die in Ungarn untergebracht gewesen seien, habe bei den jeweils zuständigen Jugendämtern oder den Eltern und nicht bei dem Kinderheim St. Josef gelegen. Herr Hauer stellte fest, dass die Unschuldsvermutung bestehe und Vorverurteilungen nicht angebracht seien. Er verstehe dennoch nicht, warum Herr Stadtdirektor Dr. Beck bei der Erteilung der Stellungnahme zur Nebentätigkeit von Herrn Wissmann keine Zweifel gehabt hätte. Er sehe den Imageschaden, doch viel schwerer wiege, was den Kindern damit angetan worden sei. Es sei ein Widerspruch, dass die Jugendämter vor Ort zwar die von ihnen durchgeführten Maßnahmen im Ausland kontrollierten, die Kontrolle der Kinderheime in den Städten jedoch durch das Landesjugendamt vorgenommen werden. Dies zeige eine Lücke in der Gesetzgebung. Auch er sei enttäuscht von dem Verhalten der Vertreter von St. Augustinus und frage sich, ob diese überhaupt an einer Aufklärung interessiert seien. Herr Gatzemeier erkundigte sich nach der Fragestellung zur Hilfeplanung, die bereits Herr Schäfer formuliert habe. Herr Stadtdirektor Dr. Beck erinnerte, dass er das Hilfeplanverfahren bereits erläutert habe und dass das Jugendamt im Rahmen des Hilfeplanverfahrens auch Besuche vor Ort durchführe. Herr Behrendt erwiderte auf die Ausführungen von Frau Gärtner-Engel, dass zur umfangreichen Aufklärungsarbeit alle Querverbindungen geprüft worden seien. Wenn ein Kind aus Gelsenkirchen bei „Neustart kft“ untergebracht gewesen wäre, hätte sich der Verdacht auf Amtsmissbrauch bestätigt. Dies sei aber wiederholt ausgeschlossen worden. Die Dreiecksbeziehung habe nicht durch die Stadt geprüft werden können. Herr Dr. Haertel wies auf die Thematik Überbelegung. Zum einen hätte es 77 Plätze mit vier Überbelegungen und im Jahr 2013 hätte es 96 Plätze und 13 Überbelegungen gegeben. Er könne sich den Anstieg der genehmigten Plätze und die gestiegenen Überbelegung nicht erklären. Weiter interessiere ihn, wann „Neustart kft“ mit der Tätigkeit aufgehört habe. Herr Meyer erwiderte, dass es bei der Einrichtung über die Jahre hinweg genehmigte Erweiterungen der Platzzahlen gegeben habe. Er ergänzte seine vorherigen Ausführungen, dass selbstverständlich auch, neben dem Bundesamt für Justiz und den - 19 - anderen Jugendämtern, der Einrichtungsträger „Neustart kft“ Informationen zur Herkunft der Kinder machen könnte. Herr Wittka bestätigte, dass die Entwicklung der Betreuungsplätze in den letzten Jahren zunehmend gewesen sei. Derzeit wären im St. Josef Kinderheim 102 Plätze ausgewiesen. Herr Heinberg bezog sich auf die Aussagen von Herrn Stadtdirektor Dr. Beck in dem Interview der Monitor Sendung und verlas den Wortlaut. Dabei stelle sich ihm die Frage, wer mit „wir“ gemeint sei, die Stadtverwaltung Gelsenkirchen, der Oberbürgermeister oder auf wen sich das „wir“ beziehe. Da sehe er noch eindeutigen Klärungsbedarf. Herrn Stadtdirektor Dr. Beck dürfte spätestens im Frühjahr 2005 informell oder formell bekannt gewesen sein, dass Herr Wissmann seine Gesellschafteranteile auf seine Frau überschrieben habe und Herr Frings seinem Bruder die Anteile übergeben habe. Es sei kein Zufall, dass „Neustart kft“ in Pécs gegründet worden sei. Seit den 1990 Jahren seien verschiedene Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche in und im Umland von Pécs durch die Stadt Gelsenkirchen angeboten worden. Daher müsse überprüft werden, ob es Dienstreisen von den beiden Mitarbeitern vor der Gründung von „Neustart kft“ nach Pécs gegeben habe. Im Fokus stehe nicht der Bericht aus der Sendung Monitor oder das Verhalten des St. Josef Kinderheimes. Es müsse das Verhalten - rechtlich und moralisch - von leitenden Führungskräften der Stadtverwaltung beleuchtet werden. Herr Oberbürgermeister Baranowski stellte klar, dass er noch nie in Ungarn und somit auch noch nie in Pécs gewesen sei. Dies wolle er nur prophylaktisch anmerken. Herr Stadtdirektor Dr. Beck erwähnte, dass er einmal Urlaub in Ungarn gemacht habe, allerdings nicht in Pécs. Das mit ihm geführte Interview habe über 70 Minuten gedauert. Daraus ist nur der kleine Ausschnitt von 15 Sekunden bekannt. Mit „wir“ habe er in diesem Zusammenhang sich selbst als Vorgesetzter und das Referat Personal und Organisation gemeint. Herr Tertocha stimmte Herrn Heinberg zu, dass es sich bei Pécs nicht um einen Zufall handeln könne. „Neustart kft“ sei mit zwei Firmensitzen im Firmenregister eingetragen. Mittlerweise sei „Neustart kft“ verkauft worden, allerdings immer noch nicht liquidiert. Im Jahr 2004 sei die Idee für intensivpädagogische Betreuungsangebote im Ausland in den Köpfen der Herren Wissmann und Frings entstanden. Hierzu haben die Beiden das Grundstück in Pécs erworben, bauten die zwei Häuser, statteten diese aus und stellten einen deutschsprachigen Geschäftsführer ein. Er stelle sich die Frage, warum die Herren ein solch kostspieliges Risiko eingegangen seien, wenn sie selbst Zweifel an der Rentabilität gehabt hätten. Er schließe daraus, dass den Herren Wissmann und Frings offeriert worden sei, sie bei diesem Projekt zu unterstützen und Kinder dorthin zu schicken. Daher stelle er sich nun aber die Frage, wer eigentlich ein solches Konzept prüfen müsste. Gleichzeitig bezog er sich auch noch einmal auf die Fragestellung zu Beginn, wie „Neustart kft“ für die Einrichtung in Pécs geworben habe. Herr Dr. Schmitt äußerte sich zu den Fragen der Liquidation. Deloitte habe bereits einen Handelsregisterauszug aus Pécs erhalten. Dieser zeige, dass unter der angegebenen Handelsregisternummer von „Neustart kft“ seit Juni 2010 ein neues Unter- - 20 - nehmen registriert sei. Der Name des neuen Unternehmens lasse keine Rückschlüsse auf pädagogische Inhalte zu. Bezugnehmend auf die Stellungnahme von Herrn Wissmann erklärte er, dass der letzte Jugendliche im Jahr 2008 dort untergebracht und 2009 „Neustart kft“ veräußert worden sei. Herr Jansen stellte fest, das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an diesem Sachverhalt sei bedeutend groß. Er gehe davon aus, dass man noch längere Zeit damit beschäftigt sei, alles im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt aufzuklären. Ihn interessiere - nach dem Monitor-Bericht, in dem gezeigt worden sei, dass Kinder und Jugendliche in derartigen Einrichtungen nur suboptimal untergebracht und betreut worden seien, - ob derzeit überhaupt noch Kinder im Ausland untergebracht werden. Herr Stadtdirektor Dr. Beck entgegnete, derzeit sei kein Kind im Ausland untergebracht. Das letzte Kind sei bis Februar 2014 im Ausland untergebracht gewesen. Herr Hauer fragte nach, wie sich die 150 %ige Auslastung im Kinderheim St. Josef zu verstehen sei und ob die Einhaltung der Auflagen durch das Landesjugendamt überprüft werden. Herr Meyer erklärte, die Angabe von 150 %iger Auslastung sei nicht nachvollziehbar, doch werde durch das Landesjugendamt versucht, dies aufzuklären. Die Überbelegung sei aufgrund der Anzeige im Jahr 2013 geprüft worden. Bis zum endgültigen Abbau der Überbelegung sei dies prüfend begleitet worden. Herr Akyol forderte eine Überprüfung der Dienstreisen von Herrn Wissmann und Herrn Frings und wollte wissen, ob diese nur aus dienstlichen oder aus privaten Gründen getätigt worden seien. Herr Oberbürgermeister Baranowski erklärte, dass allen Hinweisen nachgegangen werde. Die Dienstreiseanträge aus dem besagten Zeitraum würden auch noch überprüft. Er bitte jedoch um Verständnis, dass dies noch ein wenig Zeit in Anspruch nehme, da die Anträge archiviert und nicht sofort greifbar seien. Herr Meyer erläuterte, dass die Auslandsmaßnahmen im Rahmen der Novellierung des SGB VIII sehr intensiv diskutiert worden seien. Sowohl Inlands- als auch Auslandsmaßnahmen seien zulässig und für einige Jugendliche die geeignetste Maßnahme zur Entwicklung. Diese Maßnahmen führten zu nachweisbaren Erfolgen. Herr Oberbürgermeister Baranowski informierte, es gebe, einen Antrag zur Geschäftsordnung des Stadtverordneten Herrn Hansen. Herr Hansen beantragte die Schließung der Rednerliste und eine zehnminütige Pause. Herr Dr. Haertel stellte richtig, dass er nicht das Konzept Pécs gelobt habe, sondern insgesamt die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes, die viele Erfolge mit ihrer Arbeit erzielt hätten. Er schließe personalwirtschaftliche Maßnahmen in Bezug auf die freigestellten Mitarbeiter nicht aus, doch könne darüber erst nach der Aufklärungsarbeit entschieden werden. - 21 - ---------Sitzungspause: 19.20 Uhr bis 19.34 Uhr ---------Frau Gärtner-Engel kritisierte die pauschale Abqualifizierung der Auslandsmaßnahmen. Darüber hinaus stelle sie die Frage an St. Augustinus, ob Kinder auch anderweitig im Ausland untergebracht worden seien und wie man damals auf Ungarn beziehungsweise auf „Neustart kft“ gekommen sei. Weiter interessiere sie, wie die Belegungszahlen in anderen Heimen in Gelsenkirchen aussähen. Herr Atzpodien erklärte, dass er sich nur auf den Zeitraum 2005 bis 2008 im St. Josef Heim beziehen könnte und daher keine Aussage zu den Belegungszahlen der anderen Heime darstellen. Da das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht beim Kinderheim St. Josef gelegen habe, sei auch keine zielführende Äußerung bezüglich der Unterbringung in Ungarn machbar. Herr Wittka ergänzte, dass es drei weitere Auslandsaufenthalte gegeben habe, diese allerdings nichts mit dem Sachverhalt zu tun hätten. Herr Meyer erklärte, eine Überbelegung aus anderen Heimen aus Gelsenkirchen sei nicht bekannt. Herr Schäfer fragte nochmals nach, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder gehabt habe, wer der Vormund der Kinder gewesen sei und ob der Vormund die Maßnahme regelmäßig überprüft habe. Herr Tertocha nahm nochmal Bezug auf die Frage, woher die Kinder gekommen seien, die in Pécs untergebracht worden seien. Es könne nicht angehen, keine Auskunft darüber zu erhalten. Er schlage vor, dass auf Initiative des Landesjugendamtes alle Jugendämter zu den Auslandsaufenthalten per E-Mail befragt werden. Des Weiteren wolle er wissen, wer aus der Verwaltung noch Immobilien-Eigentum in Pécs besäße. Herr Oberbürgermeister Baranowski erwiderte, dass die städtischen Dienstkräfte ihrem Dienstherrn gegenüber keine Rechenschaft über Wohneigentum ablegen müssen. Herr Meyer nahm Bezug auf den Vorschlag von Herrn Tertocha und stellte fest, dass es nicht zielführend sei, dass das Landesjugendamt 600 Jugendämter und 15 Landesjugendämter per E-Mail befrage. Herr Akyol fragte erneut nach der Stellungnahme von Herrn Stadtdirektor Dr. Beck bezüglich der Nebentätigkeit von Herrn Wissmann. Darüber hinaus wolle er wissen, wann Herr Oberbürgermeister Baranowski Kenntnis über den Sachverhalt erhalten habe. Herr Oberbürgermeister Baranowski verwies auf die ausführlichen Darstellungen zur Nebentätigkeit durch Herrn Wagner. Von der Existenz des Unternehmens „Neustart kft“ habe er erstmalig am 23. April 2015, gegen 10.00 Uhr, erfahren. - 22 - Herr Dr. Pruin äußerte, dass die Sitzung allgemein zur Aufklärung beigetragen habe. In Bezug auf die Auslandsaufenthalte sei nun die Sensibilität sicherlich erhöht. Die SPD-Ratsfraktion wolle eine lückenlose Aufklärung. Das Geschäftsmodell sei unter juristischen Gesichtspunkten noch zu bewerten. Aus moralischen Gesichtspunkten sei dies sehr kritisch zu betrachten. Abschließend frage er, von welchen Jugendämtern die Kinder und Jugendlichen im St. Josef Kinderheim untergebracht worden seien. Weiter erkundigte er sich, ob und welche Jugendliche davon nach Pécs geschickt worden seien. Darüber hinaus wünsche er eine Aufklärung durch die Befragung der Jugendämter sowie eine Aufstellung der finanziellen Zahlungsströme und wohin sie geflossen sind. Herr Wittka erklärte nochmals, dass keine Auskunft über den Zeitraum 2005 bis 2008 hinaus gemacht werden könne. Die verlesene Stellungnahme sei eine Richtigstellung des Monitor-Berichts. Es habe keine Kooperationsvereinbarung weder mit der Stadt Gelsenkirchen noch mit der Firma „Neustart kft“ gegeben. Er bitte zu entschuldigen, dass nicht alle Fragen ad hoc beantwortet worden seien. Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschuss TOP: 2 Sitzungsdatum: 04.05.2015 Mitteilungen und Anfragen Die Mitteilung zu Tagesordnungspunkt 2.1 wurde zur Kenntnis genommen. Es wurden folgende Anfragen gestellt: 1. Jugendhilfen in Gelsenkirchen durch Betreuungsfamilien Herr Hansen erklärte, dass er sich aus aktuellem Anlass einen Überblick über die Betreuungssituation von Kindern aus Familienverhältnissen, die durch das Jugendamt einer Kontrolle unterliegen, verschaffen wolle. Er wolle wissen, wie sich eine solche Kontrolle gestalte und in der Praxis durchgeführt werde. Er bitte um Beantwortung folgender Fragen: - Wie viele Kinder und Jugendliche wurden 2014 durch das Jugendamt aus ihren Familien entnommen und in Betreuungsfamilien verbracht? (Bitte getrennt nach Mädchen und Jungen) Wie lange ist die Verweildauer der Kinder in solchen Familien? - Wie erfolgt die Auswahl der Betreuungsfamilien in Gelsenkirchen? - Werden die Betreuungsfamilien regelmäßig durch die Fachabteilung unterstützt und auf Eignung kontrolliert? - Welche Kriterien werden zur Überprüfung der Eignung einer Betreuungsfamilie zu Grunde gelegt? - 23 - 2. - Nach welchen Kriterien erfolgt die Überprüfung auf Gefährdung der Erziehung in den leiblichen Familien der Betreuungskinder? Wie erfolgen diese Überprüfungen? - Welche finanziellen Zuwendungen erhalten Betreuungsfamilien für die Aufnahme solcher fremden Kinder? - Gibt es ein Programm zur „Nachsorge“, wenn die Kinder beispielsweise infolge Volljährigkeit oder anderweitigen Gründen die Betreuungsfamilien verlassen? - Wie viele Betreuungsfamilien sind aktuell in Gelsenkirchen und wie viele Kinder wurden im Einzelnen jeder Familie zugewiesen? Gibt es Mehrfachzuweisungen in eine Familie, beispielsweise Geschwisterkinder? Aufklärung der Vorwürfe Herr Dr. Haertel stellte fest, dass die Vertreter der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH in der Sitzung den Eindruck erweckt haben, außer der bereits schriftlich vorliegenden und noch einmal vorgelesenen Stellungnahme, nicht an der Aufklärung der Vorwürfe mitwirken zu wollen. Er frage daher die Verwaltung und die Vertreter der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH nach einer Einschätzung, ob sie sich in den nächsten Tagen in der Lage sehen, konstruktiv, offen und ohne jede Vorbehalte an der Aufklärung der Vorwürfe mitzuwirken und die Jugendämter zu nennen, aus deren Zuständigkeit Kinder an die „Neustart kft“ übergeben worden seien. 3. Ablauf der Hilfeplanung Herr Gatzemeier erinnerte, er habe mehrfach in der Sitzung nach dem Ablauf der Hilfeplanung gefragt. Daher stelle er in diesem Zusammenhang folgende Anfrage und bitte um Beantwortung: - Wie frei sind die zuständigen Sozialarbeiter, sich für die aus ihrer Sicht geeigneten Einrichtung für den jeweiligen Einzelfall zu entscheiden? - Wie ist der Dienstweg bis eine Kostenzusage unterschrieben wird? - 24 - - 25 - Anwesenheitsliste für die Niederschrift der 7. Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschusses am 4. Mai 2015 Beginn: 16.01 Uhr Ende: 20.01 Uhr Vorname, Name Anwesend (x) Herr Ali-Riza Akyol, WIN Herr Axel Barton, SPD Herr Lutz Dworzak, SPD Frau Monika Gärtner-Engel, AUF GE Herr Martin Gatzemeier, DIE LINKE Herr Dr. Klaus Haertel, SPD Herr Kevin Gareth Hauer, PRO NRW Herr Jürgen Hansen, PIRATEN Herr Wolfgang Heinberg, CDU Herr Martin Jansen, AfD Herr Sascha Kurth, CDU Herr Hans-Werner Mach, SPD Frau Silke Ossowski, SPD Herr Dr. Heinz-Günter Pruin, SPD Frau Martina Rudowitz, SPD Herr Jens Schäfer, FDP Herr Peter Tertocha, GRÜNE Frau Christina Totzeck, CDU Frau Birgit Welker, SPD Herr Ralf Lehmann, SPD Vertreter für Frau Birgit Welker, SPD x x x x Lfd. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 x x x x x x x x x x x x x x x Von der Verwaltung 21 22 23 24 25 26 27 28 Herr Frank Baranowski, OB Herr Dr. Christopher Schmitt, V 1 Herr Dr. Manfred Beck, StD./V 4 Frau Karin Welge, V 5 Herr Martin Harter, V 6 Herr Udo Steinke, OB/BL Herr Maik Luhmann, OB/PR Herr Martin Schulmann, ÖA x x x x x x x x Abweichende Anwesenheit Beginn Ende TOP / Uhrzeit TOP / Uhrzeit - 26 - Von der Verwaltung 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 Herr Markus Schwardtmann, ÖA Herr Oliver Schäfer, ÖA Herr Jan Totzek, ÖA Herr Martin Wente, 3 Herr Theodor Wagner, 10 Herr Friedrich Fahr, 10 Herr Joachim Behrendt, 14 Herr Daniel Schweihoff, VB 2 Herr Ulrich Nadrowski, 20 Herr Daniel Schumacher, 30 Herr Klaus Rostek, VB 4 Herr Thomas Wondorf, VB 4 Herr Wolfgang Schreck, 51 Frau Petra Stryewski, Personalrat Herr Jörg Kemper, 2 - als Schriftführer Frau Kathrin Albrecht, 2 - als Protokollführerin Herr Norman Bork, 2 Frau Gerlinde Nadler, 2 x x x x x x x x x x x x x x x x x x Gäste 47 Herr Hans Meyer, Vertreter des Landesjugendamtes des Landschaftsverbandes WestfalenLippe 48 Herr Hans Christian Atzpodien, Pressesprecher der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH 49 Herr Klaus Wittka, Vertreter der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH x x x
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