27. März 2015 Ausgabe 13 www.reichenbach-fils.de Diese Ausgabe erscheint auch online „Der Herr ist auferstanden. Er ist wahrhaftig auferstanden!“ Herzliche Einladung der Evang. Kirchengemeinde: Ostersonntag, 05. April 2015 zur Auferstehungs-Andacht um 8.00 Uhr auf dem Friedhof Hochdorf Einladung zum 5. Hochdorfer „Second-Hand-Basar“ für die Frau Suchen Sie noch ein paar originelle Teile für Ihre Frühjahrsgarderobe? Wir bieten Ihnen modische Secondhandware und Accessoires. Schauen Sie einfach auf eine gemütliche Tasse Kaffee und ein Stück Kuchen bei uns vorbei. Wir freuen uns auf Sie! Wann:Sonntag, 12.04.2015, von 13 bis 16 Uhr Wo: Katholisches Gemeindehaus, neben der Kirche (Uhlandstraße) Zwischen Andacht und Festgottesdienst lädt der Posaunenchor Hochdorf die ganze Gemeinde zum Frühstücksbuffet ins evangelische Gemeindehaus Hochdorf ein. Um Anmeldung wird gebeten unter folgender Nummer: 53513 oder Evang. Pfarramt 51504. Danach Festgottesdienst mit dem Posaunenchor 10.00 Uhr (Pfr. Herb) Ostermontag, den 06. April 2015 10.00 Uhr Gottesdíenst (Diakon Allmendinger) Abgabe der Kleiderspende/Accessoires: Samstag, 11.04.2015, von 14 bis 16 Uhr Der Erlös dieses Nachmittags kommt der „Hospizgruppe Reichenbach-HochdorfLichtenwald“ und dem Verein „Anna“, Unterstützung krebskranker Kinder in Filderstadt, zugute. Kontakt: B. Barra: 07153 58265 B. Scatturin: 07153 53760 2 AUF EINEN BLICK Bürgermeisteramt Reichenbach an der Fils Telefon 5005-0 Sprechzeiten: BürgerBüro (Tel. 5005-15) Mo. 9-19 Uhr, Di. und Do. 7-16 Uhr, Mi. 7 -13, Fr. 7-12 Uhr, Sa. 9-11 Uhr Übrige Verwaltung: Mo. 9-12 Uhr, 14-18 Uhr, Di. bis Do. 8-12 Uhr, 14-16 Uhr Fr. 8-12 Uhr Bücherei: Tel. 984450 Mo., Do. 11-13 Uhr Di., Fr. 11-13 und 15-19 Uhr Bürgermeisteramt Hochdorf Telefon 5006-0 Sprechzeiten: Mo., Di., Do., Fr. 8-12 Uhr, Mo. 16-18.30 Uhr Mi. 8-12 Uhr und 13-16 Uhr Sprechzeiten - Termine mit Bürgermeister Kuttler, Frau Haller, Frau Wimmer, Herrn Eckert und Herrn Kerner nach telefonischer Vereinbarung. Bürgermeisteramt Lichtenwald Telefon 9463-0, Fax 9463-33 Sprechzeiten: Mo., Di., Mi., Do. 8-12 Uhr, Mo. 14-16 Uhr, Di., Do. 14-18 Uhr Termine mit Bürgermeister Rentschler, Herrn Rieker und Frau Mayer nach telefonischer Vereinbarung. NOTDIENSTE Ärzte Für die Gemeinden Reichenbach und Lichtenwald Notfallpraxis Esslingen am Klinikum Esslingen, Hirschlandstr. 97, 73730 Esslingen, Tel. 0711 1363400 Dienstzeit werktags von 18 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Tages; an Wochenenden und Feiertagen von 8 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Tages. Für die Gemeinde Hochdorf Wochentags ab 19 Uhr bis 8 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen gilt die zentrale Notfallnummer Tel.: 07021 19292 für alle Notfallpraxen in den zuständigen Krankenhäusern. Kinderärzte Zentrale Rufnummer: 0180 6071100 Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche: Montag bis Freitag: 19 – 22 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: 9 – 21 Uhr Zu allen übrigen Zeiten übernimmt die Notaufnahme des Klinikum Esslingen die Notfallversorgung. Aus allen Gemeinden Zuständig ist die zentrale kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis und die Notaufnahme für Kinder und Jugendliche am Klinikum Esslingen, Hirschlandstraße 97, 73730 Esslingen. Zu den angegebenen Zeiten können Patienten ohne Voranmeldung in die Klinik kommen, dort ist ständig ein Arzt vorhanden. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht mit dem Rettungsdienst zu verwechseln, der in medizinischen Notfällen zu rufen ist. Dazu gehören insbesondere Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt, starke Blutungen, Atemnot oder Vergiftungen. In diesen Fällen ist sofort die 112 anzurufen. Zahnärzte 27. März 2015 / Nr. 13 Sonn- und Feiertagsdienst in der Krankenpflege vom 28.03./29.03.2015 Reichenbach Fr. Schwarz Hochdorf Tel. 0711 7877755 Nacht- und Sonntagsdienst der Apotheken Der Notdienst beginnt morgens um 8:30 Uhr und endet um 8:30 Uhr des nächsten Tages. Fr. Schuler Lichtenwald Fr. Schäfer Samstag, 28.03.2015 Rathaus-Apotheke, Wendlingen, Uracher Str. 4, Tel. 07024 2230 Sonntag, 29.03.2015 Grüne-Apotheke, Wendlingen, Unterboihinger Str. 23, Tel. 07024 51311 Montag, 30.03.2015 Löwen-Apotheke, Wendlingen, Albstraße 31, Tel. 07024 7363 Dienstag, 31.03.2015 Ludwigs-Apotheke, Reichenbach, Hauptstr. 8, Tel. 07153 51528 Mittwoch, 01.04.2015 Eberhard-Apotheke, Notzingen, Wellinger Str. 1, Tel. 07021 45351 Mittwochnachmittags geöffnet: Rathaus-Apotheke, Reichenbach, Hauptstr. 11, Tel. 07153 54172 Kirch-Apotheke, Hochdorf, Kauzbühlstr. 1, Tel. 07153 948276 Donnerstag, 02.04.2015 Rathaus-Apotheke, Reichenbach, Hauptstr. 11, Tel. 07153 54172 Freitag, 03.04.2015 Rauner Apotheke, Kirchheim/Teck, Tannenbergstr. 40, Tel. 07021 52101 Notdienst der Innungsbetriebe Der Notdienst im Sanitär- und Gasheizungsbereich hat von 10 bis 18 Uhr Bereitschaft Samstag, 28.03.2015 und Sonntag, 29.03.2015 Uwe Köppl, Installateur- und Heizungsbaubetrieb, Heilbronner Str. 31 B, 73728 Esslingen a. N., Tel. 0711 50420277 Impressum Herausgeber sind die Gemeinden Reichenbach an der Fils, Hochdorf, Lichtenwald und der Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt ist für Reichenbach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, 73262 Reichenbach o.V.i.A. für Hochdorf Bürgermeister Gerhard Kuttler, Kirchheimer Straße 53, 73269 Hochdorf o.V.i.A. für Lichtenwald Bürgermeister Ferdinand Rentschler, Hauptstraße 34, 73669 Lichtenwald o.V.i.A. und für den Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, 73262 Reichenbach o.V.i.A. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048, www.nussbaummedien.de Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und für den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt Anzeigenannahme: Tel. 07161 93020-30, [email protected] Textbeiträge für den Anzeiger: E-Mail: [email protected] Fax 07033 2056, Info-Tel. 07033 525-132 Die mit Namen gezeichneten Artikel geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wider. Unaufgefordert eingesandte Manuskripte werden nur auf Verlangen zurückgesandt. Erscheinungsweise wöchentlich. Geschäftsbedingungen Abonnement „Reichenbacher Anzeiger“: Das Bezugsgeld ist bei Rechnungszahler oder bei Abbuchung jährlich im Voraus fällig. Abbestellungen sind nur zum Halbjahresende möglich und müssen spätestens 2 Wochen vor Halbjahresende ausgesprochen werden. Bei höherer Gewalt oder Streik besteht kein Lieferanspruch. Anspruch auf ganze oder teilweise Rückerstattung besteht nicht, wenn der „Reichenbacher Anzeiger“ durch höhere Gewalt nicht erscheinen oder nicht zugestellt werden kann. Bei Diebstahl besteht kein Anspruch auf Nachlieferung. E-Mail: [email protected] Aus 27. März 2015 / Nr. 13 allen 3 Gemeinden Stuttgarter Str. 4 73262 Reichenbach Telefon 9511-0 Für pflegerische Notfälle erreichen unsere Patienten uns am Wochenende und bei Nacht unter der Telefonnummer 0171 7069939 Geschäftsführerin: Brigitte Hummel, Telefon 951113 Pflegedienstleitung: Gerlinde Mössinger, Telefon 951111 Essen auf Rädern: Telefon 951114 Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9:00 - 12:30 Uhr Montag und Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Besuchen Sie uns doch im Internet unter www.diakonie-uf.de Ambulanter Hospizdienst Mini-Mu Die Mini-Musikschule (Mini-Mu) ist ein Angebot für Kinder ab 15 Monaten bis 3 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen (auch Omas und Opas sind willkommen!). Ohne jeglichen Leistungsdruck lernen Kinder wie Erwachsene Lieder, Fingerspiele, Verse, Tänze und vieles mehr kennen. Bei einer altersgerechten Förderung wirken sich vielfältige Sinneserfahrungen positiv auf Sprachentwicklung, Konzentration und Motorik aus. In geborgener Atmosphäre wecken wir die Freude an Musik und Bewegung! Es steht uns ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung. Leitung: Petra Fogel Termin: Mittwochvormittag im Bewegungsraum der Ganztagesschule Reichenbach . Hochdorf . Lichtenwald e.V. Unser Hospiz-Angebot Der ambulante Hospizdienst ist da für lebensbedrohlich erkrankte Menschen und die ihnen Nahestehenden. Unsere ehrenamtlichen MitarbeiterInnen kommen zu Ihnen nach Hause oder auch ins Pflegeheim. Sie bringen Zeit mit und Geduld, sie achten auf Wünsche und Bedürfnisse. Rufen Sie uns an, wenn Sie eine Begleitung wünschen oder auch nur Fragen haben. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen unsere Einsatzleiterin Ina-Susanne Schick unter der Telefonnummer 0175 - 8 39 67 80. Mit ihr können Sie Ihr Anliegen besprechen und klären, welche Unterstützung Sie brauchen. Es kostet Sie nix! Scheuen Sie sich bitte auch nicht, eine Nachricht auf der Mailbox zu hinterlassen, wenn Frau Schick nicht persönlich erreichbar ist. Sie werden innerhalb von Stunden zurückgerufen. Informationen über unsere Arbeit finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.hospizdienst-rhl.de Trauercafé Regenbogen Das Trauercafé „Regenbogen“ lädt alle Trauernden ein Die Hospizgruppen Reichenbach-Hochdorf-Lichtenwald, Plochingen und Deizisau laden trauernde Menschen herzlich ins Trauercafé „Regenbogen“ ein. Wir wollen trauernden Menschen einen Ort bieten, an dem sie sich treffen und miteinander ins Gespräch kommen können. Voraussetzungen gibt es keine, denn es gilt: Jede und jeder ist mit ihren und seinen Gefühlen im Trauercafé „Regenbogen“ immer und jederzeit willkommen. Sie sind uns auch willkommen, unabhängig davon, wie weit der Trauerfall zurückliegt. Dieses kostenlose Angebot für Trauernde findet jeweils am letzten Montag eines Monats im Plochinger Café „Steiner am Fluss“ auf dem ehemaligen Gartenschaugelände „Bruckenwasen“ statt, und zwar in der Zeit von 16 bis 18 Uhr. Lediglich zu bestimmten Ferienzeiten gibt es Terminvorverlegungen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Nächste Termine: 27. April, 18. Mai, 29. Juni Kontakttelefon: 07153 - 52658 Schnupperstunde Mittwoch, 15. April 2015 im Bewegungsraum der Ganztagesschule Anmeldung bei: Musikschule Reichenbach/Fils und Umgebung e.V. Tel. 07153 984452 E-Mail-Adresse: [email protected] Jahreskonzert Am Freitag, den 20. März 2015 fand um 18.30 Uhr in der Brühlhalle das Jahreskonzert der Musikschule Reichenbach statt. Es traten auf: das Projektorchester, der Elementarbereich, die Lichtenwalder Pfifferlinge und Flötenkids, das Percussion-Ensemble, Klavierspieler, Gitarrenspieler und das Bläserensemble. Das Publikum wurde mit einem vielfältigen und abwechslungsreichen Programm bestens unterhalten. Zahlreiche Musikstücke von der Klassik bis hin zur Moderne wurden aufgeführt. Es war ein langer und schöner Konzertabend, bei dem alle Mitwirkenden mit viel Applaus belohnt wurden. Das Projektorchester unter der Leitung von Gerhardt Löffler (Bild Daniel Baier) 4 Aus allen Gemeinden 27. März 2015 / Nr. 13 Gutschein: Schenken Sie einen Kursgutschein von SOR! Gutscheine dienstags und donnerstags zu den üblichen Zeiten. Melden Sie Ihre Interessen vorab per Mail unter [email protected]. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Die Lichtenwalder Pfifferlinge unter der Leitung von Irmgard Kammermayer (Bild Daniel Baier) Bedanken möchten wir uns bei allen, die das Konzert ermöglicht haben: den Musikern für das tolle Musizieren, dem Lehrerkollegium für das Vorbereiten und die vielen Sonderproben, dem Konzertpublikum für das konzentrierte Zuhören, dem Musikverein Reichenbach für das Ausleihen der Pauken und dem Hausmeister, Herrn Schuster, für die Betreuung. Auf das nächste Konzert freuen wir uns schon heute. P.S.: Allen Schülern und Eltern wünschen wir schöne Osterfreien! Neue SOR-Kurse bis Juni 2015 Kurs Thema 1515 Einkaufen Internet 1519 Verkaufen im Internet Std. TagUhrzeitDatum 2x2 Mi 09.30 nach Absprache 2x2 Mi 09.30 nach Absprache 1x2 Fr 15.00 27.03. 1520 Tablet WS E-Book/ Zeitungen 1521 Reisen mit dem Internet 2x2 Mi 09.30 nach Absprache 1522 Wandern und Radeln 3x2 Do 09.30 April nach mit dem Smartphone Absprache 1523 Fotobearbeitung mit 4x2 Fr 09.30 17.04. Adobe 1524 Fotobearbeitung 4x2 Fr 15.00 17.04. mit Gimp 1525 Windows 8.1 2x2 Do 09.30 23.04. 1526 MS Office 2007/2010 2x2 Do 09.30 07.05. 1527 Power Point 3x2 Do. 09.30 11.06. € 28 28 14 28 SOR-Homepage Jehovas Zeugen „Und diese gute Botschaft wird auf der ganzen bewohnten Erde gepredigt werden, allen Nationen zu einem Zeugnis; und dann wird das Ende kommen.“- Jesus, Matthäus 24:14 „Auch befahl er uns, dem Volk zu predigen und ein gründliches Zeugnis davon abzulegen, dass dies derjenige ist, der von Gott dazu verordnet ist, Richter der Lebenden und Toten zu sein.“Petrus, Apostelgeschichte 10:42 Samstag 28. März 19.00 „Dient als Sklaven für den Herrn der Ernte“; Vortrag M. Kereit; Kirchheim. 19.35 „Lass Jehova deine Ehe stärken und beschützen“ (Psalm 127:1b). Donnerstag 2. April „Weisheit von oben in deinem Leben“ (Jakobus 3:17). 19.35 Kurs für Bibellehrer mit Kurzreferaten; 1.Sam. 14-15 20.10 Videos auf der Website jw.org zeigen, wie Bibelkurse ablaufen und was einen im Königreichssaal erwartet. Ebersbach, Gottlieb-Haefele-Str. 18 42 56 56 28 28 42 Alle Zusammenkünfte öffentlich. Biblische Bildung für jeden. www.jw.org; Sehen, Hören, Ausdrucken Angaben ohne Gewähr Der Wissendurst der Generation 50 plus ist ungebrochen und wir benötigen weitere Internethelfer, die unsere Mitglieder unterstützen. Leider werden durch unsere Altersstruktur immer wieder Dozentenplätze frei und das Wissen ist einfach unwiderruflich weg! Wir bitten Sie, Vorruheständler und Jungrentner, geben Sie doch einfach der Gesellschaft auch etwas zurück, ehrenamtlich bei SOR. Zu alt für den Computer? Niemals! Wir zeigen Ihnen, wie es geht, von Senior/in zu Senior/in. Informieren Sie sich im Internet unter www.senioren-online-reichenbach-fils.de oder besuchen Sie uns in unserem Domizil Wilhelmstraße 15 in Reichenbach: dienstags offene Tür von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr donnerstags offene Tür von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr und die Multimediagruppe montags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mitteilungen Sanierung der L 1192 - Behinderungen in der Ortsdurchfahrt Ebersbach Nachdem die Gestaltung der Seiten- und Parkflächen bereits im Dezember 2014 fertiggestellt wurden, wird die Landesstraße L 1192 in Ebersbach an der Fils nochmal in der Zeit vom 13. April bis voraussichtlich einschließlich 30. April 2015 halbseitig gesperrt. In dieser Zeit wird zwischen der Einmündung Fischerstraße und der Filswiesenstraße der Fahrbahnbelag erneuert. Während der Bauzeit wird der Verkehr mit einer Ampel an der Baustelle vorbeigeleitet. Die Straßenbauämter der Landkreise Esslingen und Göppingen bitten für die Verkehrsbehinderungen um Verständnis. 27. März 2015 / Nr. 13 Aus allen Vom guten Umgang mit Lebensmitteln in der Kita Fortbildung für Personal der Kindertageseinrichtungen Erzieherinnen und Erzieher sowie hauswirtschaftliches Personal von Kindertageseinrichtungen können bei einer dreistündigen Fortbildung am Donnerstag, dem 16.04.2015 von 14 bis 17 Uhr jede Menge Wissenswertes zum „Umgang mit Lebensmitteln in der Kita“ erfahren. Dabei geht es sowohl um die Bausteine einer gesunden Kinderernährung und Wege und Möglichkeiten, diese im Kita-Alltag anzubieten, als auch um ganz praktische und nützliche Informationen zum Umgang mit Lebensmitteln, beispielsweise dem Zubereiten von Lebensmitteln mit verschiedenen Schneidetechniken. Integriert in das Fortbildungsangebot ist die HygieneFolgebelehrung, die für alle Personen vorgeschrieben ist, die beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit diesen in Berührung kommen. Nach der obligatorischen Erstbelehrung, die beim Gesundheitsamt erfolgt, sind regelmäßige Folgebelehrungen Pflicht. Die Fortbildung wird von einer zertifizierten BeKi-Fachfrau durchgeführt (BeKi steht für Bewusste Kinderernährung, eine Initiative des Landes Baden-Württemberg). Veranstaltungsort ist der Seminarraum des Landwirtschaftsamtes in Nürtingen, Marktstraße 16 (Eingangstür liegt gegenüber der Stadtkirche St. Laurentius). Die Finanzierung dieser Fortbildung wird ermöglicht durch das Landesprojekt „Komm in Form“ und ist daher kostenlos. Eine Anmeldung ist ab sofort bis zum 13.04.2015 beim Landwirtschaftsamt unter Telefon Nummer 0711 3902-1470 oder unter E-Mail [email protected] möglich. Weitere Veranstaltungen des Landwirtschaftsamtes unter www.infodienst-bw.info im online-Veranstaltungskalender Freilichtmuseum eröffnet Saison mit Hauseinweihung In diesem Jahr wird das Freilichtmuseum 20 Jahre alt. Die neue Saison startet am 29. März gleich mit einem Höhepunkt. Im Museumsdorf wird das neue Haus Bühler, ein „Bauernschloss“, feierlich eingeweiht. Dazu erwartet die Museumsgäste ein abwechslungsreiches Aktionsprogramm mit Führungen, Vorführungen und Mitmachaktionen, alles unter dem Motto „Von Hopfen, Milch und Pferden“. (Näheres zum kostenlosen Ausweichparkplatz mit kostenlosem Buspendeldienst unten.) Das imposante, über 200 Jahre alte Bauernhaus aus dem Landkreis Böblingen ist ein wahrer Blickfang im vorderen Museumsbereich. In dem beeindruckenden Ambiente werden viele attraktive Veranstaltungen stattfinden, die sich in der Saison 2015 schwerpunktmäßig mit dem Phänomen „Typisch schwäbisch“ beschäftigen. Zahlreiche kulturgeschichtliche Vorträge werfen ein Schlaglicht auf vermeintlich typisch schwäbische Eigenarten und Eigenheiten. Nach der Saisoneröffnung folgt gleich für die Osterferien ein abwechslungsreiches Programm. Zuckerhasen gießen, Ostereier färben und das Ostereiersuchen gehören dazu. Es gibt eine attraktive Mitmachaktion zu den im Trend liegenden Handarbeiten. Außerdem kann man die Schablonenmalerei neu entdecken. Auf den Streuobstwiesen können der Jungbaumschnitt oder der Schnitt für veredelte Streuobstbäume unter fachlicher Anleitung gelernt und geübt werden. Alle Veranstaltungen können ohne Voranmeldung besucht werden. An den Feiertagen Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag haben das Freilichtmuseum und die Museumsgastronomie übrigens geöffnet. Die ganze Saison wartet das Freilichtmuseum mit einem abwechslungsreichen Programm und rund 80 Veranstaltungen auf. Der Veranstaltungskalender 2015 liegt im Landratsamt Esslingen mit seinen Außenstellen, bei den Städten und Gemeinden und an zahlreichen öffentlichen Stellen zur kostenlosen Mitnahme aus und steht auf der Homepage. Wer öfter ins Freilichtmuseum kommen will, für den lohnt sich gleich von Anfang an die Saisonkarte: Einzelpersonen 17 Euro, Familie/Großeltern-Enkel 37 Euro. Der Tageseintritt kostet für Erwachsene 7 Euro, die Familien- bzw. Großeltern-Enkel-Tageskarte kostet 15 Euro. Mitgliedern des Gemeinden 5 Fördervereins Freilichtmuseum Beuren gewährt der Landkreis freien Eintritt. Gruppen können individuelle Termine für Führungen und Mitmachaktionen beim Besucherservice Freilichtmuseum Beuren, Telefon 07025 91190-90 (Elke Doster/ Sandra Linsenmayer) oder über E-Mail: [email protected] buchen. Kontakt Freilichtmuseum Beuren, Museum des Landkreises Esslingen für ländliche Kultur, In den Herbstwiesen, 72660 Beuren, Telefon 07025 91190-0, E-Mail info@freilichtmuseum-beuren. de, Homepage: www.freilichtmuseum-beuren.de. Kostenloser Ausweichparkplatz mit Pendelbus am Eröffnungssonntag, 29. März 2015 Da zur Eröffnung der Museumssaison viele Besucherinnen und Besucher erwartet werden und die Parkplätze am Freilichtmuseum begrenzt sind, bietet der Museumsträger, der Landkreis Esslingen, extra am Sonntag, dem 29. März, einen kostenlosen Ausweichparkplatz mit kostenlosem Buspendeldienst zum Freilichtmuseum an. Der Ausweichparkplatz befindet sich im Tiefenbachtal (ehemaliges Bundeswehrdepot) zwischen Nürtingen und Owen bzw. Beuren (K 1243). Der Bus pendelt ab 10:30 Uhr regelmäßig zwischen Parkplatz und Museum. Achtung, vorgezogener Redaktionsschluss! Infolge des anstehenden Feiertages ändert sich der Redaktionsschluss wie folgt: KW 14 (Karfreitag) - Montag, 30.3., 15.00 Uhr Ministerium für Finanzen und Wirtschaft schreibt Innovationspreis für kleine und mittlere Unternehmen aus Schmid: „Investitionen in die Innovationskraft sind Investitionen in die Zukunft Baden-Württembergs“ „Mit dem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg wollen wir die klugen Köpfe und die führende technologische Position unserer Wirtschaft sichtbar machen. Es sollen damit nicht nur großartige Ideen, Innovationen und unternehmerische Leistungen unserer mittelständischen Unternehmen gewürdigt werden. Es geht auch darum, Neugierde, Phantasie und den Mut zur Veränderung zu fördern. Wir wollen kluge Köpfe anstiften, sich den Fragen unserer Zeit zu stellen und neue Antworten zu finden“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid zum Start der Ausschreibung des mit insgesamt 50.000 Euro dotierten Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg 2015 - Dr.-Rudolf-Eberle-Preis. Mit dem Preis sollen kleine und mittlere Unternehmen der Industrie und des Handwerks für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung oder Anwendung neuer Produkte und technischer Verfahren moderner Technologien ausgezeichnet werden. Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2015 eingereicht werden. An dem Wettbewerb können Unternehmen teilnehmen, die in Baden-Württemberg sitzen und mit nicht mehr als 500 Beschäftigte einen maximalen Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro erzielen. Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Die Preise sollen im Herbst 2015 verliehen werden. Ergänzend dazu hat die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro ausgelobt, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll. Weitere Informationen zum Wettbewerb sowie die Ausschreibungsunterlagen gibt es im Internet unter www.innovationspreis-bw.de oder bei den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern und dem Informationszentrum Patente des Regierungspräsidiums Stuttgart. 6 Reichenbach Amtliche Bekanntmachungen, Kirchen, Vereins- und allgemeine Nachrichten Bürgermeisteramt Reichenbach an der Fils Telefon 50 05-0 Wir gratulieren zum Geburtstag 87 78 76 73 73 87 74 82 82 77 93 78 86 85 78 76 J.: J.: J.: J.: J.: J.: J.: J.: J.: J.: J.: J.: J.: J.: J.: J.: Sprechzeiten: BürgerBüro (Tel. 50 05-15) Mo. 9-19 Uhr Fr. 7-12 Uhr Di.-Do. 7-16 Uhr Sa. 9-11 Uhr vorübergehend Mittwochs nur bis 13 Uhr geöffnet Übrige Verwaltung www.reichenbach-fils.de 29.03., 29.03., 29.03., 29.03., 29.03., 30.03., 30.03., 01.04., 01.04., 01.04., 02.04., 02.04., 03.04., 03.04., 03.04., 03.04., 27. März 2015 / Nr. 13 Walter Pfaff, Zeppelinstr. 21 Marianne Mueck, Schorndorfer Str. 32 Elsa Kleitsch, Fürstenstr. 22 Peter Mayer, Weberstr. 9 Christl Rach, Goethestr. 12 Johanna Falkenstein, Albstr. 29 Hans-Jürgen Wilms, Katharinenstr. 19 Maria Greiner, Alte Hegenloher Str. 19 Ida Schweiger, Bismarckstr. 36 Marianne Christ, Blumenstr. 27 Helene Kautter, Teckstr. 16 Mehmet Pasali, Steinäckerstr. 21 Richard Volke Siegenbergstr. 68 Ernst Harsch, Mühlstr. 2 Güner Barutcu, Ulmer Str. 9 Hartmut Sauer, Siegenbergstr. 50 Wir gratulieren zum Ehejubiläum Am 02.04.2015 sind Herr Erich Kammerer und Frau Brigitte Kammerer geb. Süß, Teckstr. 17, 73262 Reichenbach an der Fils, 50 Jahre verheiratet. Die Gemeinde Reichenbach gratuliert hierzu herzlich und wünscht dem Jubelpaar alles Gute! Beginn der Mitteleuropäischen Sommerzeit Hiermit weisen wir daraufhin, dass am Sonntag, 29. März 2015 die Mitteleuropäische Sommerzeit beginnt. Die Uhren werden in der Nacht auf Sonntag um 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr vorgestellt. Dies bedeutet, dass der Bevölkerung durch die Zeitumstellung eine Stunde verloren geht. Die Mitteleuropäische Sommerzeit endet am Sonntag, 25. Oktober 2015 um 3.00 Uhr. Baugebiet Mittlerer Siegenberg – halbseitige Straßensperrung Die Siegenbergstraße in Höhe Baugebiet Mittlerer Siegenberg muss in der Zeit vom 30.03. bis 15.05.2015 wegen Kanal- und Straßenarbeiten halbseitig gesperrt werden. Hier wird während dieser Zeit eine Ampelregelung eingerichtet. Die Haltestelle „Schönblick“ Nord kann dadurch ab 30.03.2015 nicht mehr angefahren werden. Fußgänger werden über die Straße Am Schönblick und die Ziegelstraße geleitet. Die Zufahrt zum Kinderhaus Kunterbunt wird aufrechterhalten und nur notfalls für 1-2 Tage gesperrt. Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis für die auftretenden Behinderungen und Einschränkungen während der Bauzeit. [email protected] Mo. 9-12 Uhr, 14-18 Uhr, Di.-Do. 8-12 Uhr, 14-16 Uhr, Fr. 8-12Uhr Grünschnitt-Sammelplatz Rinnenwiesen am Feldweg nach Ebersbach: März und 1. Aprilwoche 2015 Mittwoch 13.00 - 18.00 Uhr Samstag 9.00 - 14.00 Uhr Wertstoffcontainer im Gemeindebauhof Mittwoch 15.00 - 17.30 Uhr Samstag 9.00 - 12.00 Uhr Schrott und Sperrmüll: siehe Hausmüll 2-wöchentlich: Hausmüll 4-wöchentlich: Bio-Tonne 2-wöchentlich: Gelber Sack 2-wöchentlich: Müll-Kalender 2015 Samstag, 11.04.2015 Freitag, 24.04.2015 Samstag, 04.04.2015 Dienstag, 07.04.2015 Altpapiersammlung Samstag, den 18.04.2015, CVJM StraßenreinigungMittwoch, den 01.04.2015 WarentauschtagSamstag, den 18.04.2015 BürgerBüro am Ostersamstag geschlossen Am Ostersamstag, dem 4. April 2015, ist das BürgerBüro geschlossen. Ab Dienstag, 7. April 2015, sind wir ab 7.00 Uhr wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Das Sonn- und Feiertagsgesetz während der Ostertage: Kein Tanz und kein Sport am Karfreitag Nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz sind an Gründonnerstag, Karfreitag und Ostersamstag öffentliche Tanzunterhaltungen, aber auch Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen ganztägig verboten. Zusätzlich sind an Karfreitag ab 0:00 Uhr öffentliche Veranstaltungen, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen oder die nicht der Würdigung des Feiertages dienen sowie Sportveranstaltungen verboten. Auch der Betrieb von Spielautomaten ist am Karfreitag in Gaststätten und Spielhallen verboten. Am Ostersonntag sind Sportveranstaltungen erst ab 11:00 Uhr erlaubt. Wir bitten um Beachtung. Müllsammelaktion "Steinäcker " Samstag, 28. März 2015 von 9.30 – 11.30 Uhr Treffpunkt: Großer Spielplatz Wer: Kinder mit ihren Eltern, Jugendliche, Erwachsene, einfach alle, die sich gerne in diesem Gebiet aufhalten und spielen. Mitzubringen: - Handschuhe - Eimer - Zange, wenn möglich Bereitgestellt werden Säcke und ein Vesper. Anmeldungen (wegen des Vespers) und Infos: Sigrid Bayer, Tel. : 53114 7 Reichenbach 27. März 2015 / Nr. 13 Gemeinde Reichenbach an der Fils Kreis Esslingen dermann eingesehen werden. Werden innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke verschmolzen und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung und des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 ff. BauGB) ebenfalls anzuwenden. Der Sanierungsvermerk (§ 143 Abs. 2 S. 2 BauGB) ist durch das Grundbuchamt auf den neu entstandenen Grundstücken zu übernehmen. §2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB im umfassenden Verfahren durchgeführt. §3 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung. §4 Inkrafttreten Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ausgefertigt: Reichenbach an der Fils, 20. März 2015 Bernhard Richter Bürgermeister SATZUNG über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Zentrum Nord" Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach an der Fils in seiner Sitzung am 17.03.2015 folgende Sanierungssatzung beschlossen: §1 Festlegung des Sanierungsgebietes In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände nach § 136 BauGB vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 6,1 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung "Zentrum Nord". Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 26.02.2015 (Originalmaßstab M 1:1000). Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Die Sanierungssatzung sowie der Lageplan kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Reichenbach an der Fils von jeraße tz aße Pla per- Dip rodo The Kirchstraße hlstr Baltm Mü iler St annswe ße weiler Stra Baltmanns Bis ma h Seidenstraß e nnen Bru ße ße stra rck Bergstra S Reichenbac aße rstr rbe Ge Abgrenzung förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet "Zentrum Nord" ca. 6,1 ha ße tra rS rfe do rn o ch ße stra Seidenstraße aße Kirchstr K 1208 Grabenstraße e orfer Str Schulstraß K 12 08 Schornd Schulstraße aße Schulstraße Kirchstr aße stra ße W AG Hauptstraße Wilhelmstraße Wilhelmstraße Wilhelmstraße Pau linen Karlstraße aße ach Moltkestraße Reic straße henb Haupt Bismarckstraße lstr Kar Brühl Marienstraße Marienstraße nstraße Marie 208 K 1 traße Grunds ße stra iller Sch eg Römerw Grund Gemeinde Reichenbach an der Fils ße ra tenst Fürstenstraße Fürs Christofstraße Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Zentrum Nord" Ulmer Straße a ttg Stu r rte aße 92 L 11 Str Bah straße nhof ch ba en ich Re FÖRMLICHE FESTLEGUNG 1:1000 Originalmaßstab Stuttgarter Straße 0 10 20 30 40 60 Bahnhofstraße Hinweise: Gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB genannten Verfahrens- und Formvorschriften sowie ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wor- 80 M Hauptgeschäftsstelle Stuttgart Olgastraße 54 70182 Stuttgart Projekt Nr. 83932 26.02.2015/je den sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Gemäß § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) für BadenWürttemberg gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 8 Reichenbach 1. d ie Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB (insbes. Ausgleichsbetrag des Eigentümers) wird hingewiesen. Weiter wird auf die Vorschriften des § 24 ff BauGB (Vorkaufsrecht für die Gemeinde) und auf § 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben) hingewiesen. Einladung zum 22. Reichenbacher Warentauschtag am Samstag, den 18. April 2015 von 8.30 bis 12.30 Uhr im Foyer der Realschule Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Gemeinde Reichenbach veranstaltet am Samstag, den 18. April 2015 den 22. Warentauschtag im Foyer der Realschule in Reichenbach. Schnäppchenjägern, Sammlern und Leuten die Überflüssiges los werden wollen oder anderen, die diese Dinge brauchen können, sind sie wohlbekannt: die Warentauschtage im Landkreis Esslingen. Diese Veranstaltung zur kostenlosen Weitergabe gebrauchter Sachen ist ein Beitrag zur Müllvermeidung. An diesem Tag können Sie gut erhaltene, gebrauchsfähige Haushaltsgegenstände oder andere nicht mehr benötigte Waren in gutem Zustand in der Zeit von 8.30 - 10.30 Uhr am Haupteingang des Foyers der Realschule abgeben. Bitte verwenden Sie bei der Abgabe keine eigenen Körbe und verpacken Sie die Einzelteile nicht in Zeitungspapier – das beansprucht bei der Annahme zu viel Zeit. Geben Sie Ihr Mitgebrachtes nur im Foyer ab. Dort stehen freiwillige Helfer bereit um die Sachen entsprechend zu ordnen. Wir möchten vermeiden, dass professionelle Flohmarktjäger Ihnen die Dinge auf dem Weg dorthin abjagen, das ist nicht das Ziel eines Warentauschtages. Von 11.00 - 12.30 Uhr liegen die gebrachten Gegenstände geordnet bereit und Sie können mitnehmen, was Ihnen gefällt. Auf diese Weise finden viele Dinge einen neuen Besitzer. Warentausch bedeutet •Sie können bringen was Sie verschenken möchten, auch wenn Sie nichts mitnehmen. •Sie dürfen mitnehmen was Sie gebrauchen können, auch wenn Sie nichts gebracht haben. Ware, die angenommen wird: Bücher, Spielzeug, Sportartikel, Haushaltswaren, Schallplatten, CDs, Geschirr, Werkzeug, Zimmerpflanzen, Gemälde, Bett- und Tischwäsche, funktionierende Elektrogeräte usw. Ware, die nicht angenommen wird: Schuhe, Kleidung, kaputte oder beschädigte Teile, Ski und Skistiefel, Computer und Computerteile. Größere Gegenstände wie Möbel, Waschmaschinen, Kühlschränke usw. können über Aufkleber oder Foto am Fenster neben dem Eingang zur Selbstabholung angeboten werden. Bitte beachten Sie, dass das Halten im Schulgelände nur zur Anlieferung der Waren gestattet ist. Das Parken im Schulgelände ist grundsätzlich nicht erlaubt. An diesem Tag ist wieder ein großes Gedränge zu erwarten. Bitte die angegebenen Zeiten einhalten: Warenannahme: 8:30 - 10:30 Uhr am Haupteingang zum Foyer der Realschule Warenabholung: 11:00 - 12:30 Uhr über den Westeingang zum Foyer der Realschule 27. März 2015 / Nr. 13 Trinkwasseranalyse – Jahresmittelwerte 2014 Trinkwasseranalyse – Jahresmittelwerte 2014 Entsprechend der Trinkwasserverordnung informieren wir Sie über das Ergebnis der Trinkwasseranalyse 2014, die uns Entsprechend der Trinkwasserverordnung informieren wir Sie über das Ergebnis der der Zweckverband zur Verfügung Trinkwasseranalyse 2014, die Landeswasserversorgung uns der Zweckverband Landeswasserversorgung zur Verfügung hat. gestellt hat. gestellt Parameter Dimension Grenzwert nach TrinkwV Mittelwert Untersuchungen nach Trinkwasserverordnung, Anlage 1, Teil 1 Escherichia coli (E. coli) Enterokokken Anz./100 mL 0 Anz./100 mL 0 0 0 Untersuchungen nach Trinkwasserverordnung, Anlage 2, Teil 1 Acrylamid 1) Benzol Bor Bromat Chrom Cyanid 1,2-Dichlorethan Fluorid Nitrat Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte je Einzelsubstanz Summe Einzelsubstanzen Quecksilber Selen Tetrachlorethen + Trichlorethen Uran mg/L mg/L mg/L mg/L mg/L mg/L mg/L mg/L mg/L 0,00010 0,0010 1,0 0,010 0,050 0,050 0,0030 1,5 50 < 0,00005 < 0,00025 0,01 < 0,0025 < 0,005 < 0,002 < 0,0003 0,06 21,6 mg/L mg/L mg/L mg/L mg/L mg/L 0,00010 0,00050 0,0010 0,010 0,010 0,010 < 0,0001 < 0,0001 < 0,00005 < 0,001 < 0,0001 0,0009 Untersuchungen nach Trinkwasserverordnung, Anlage 2, Teil 2 Antimon Arsen Benzo-(a)-pyren Blei Cadmium Epichlorhydrin 1) Kupfer Nickel Nitrit Polycycl. arom. Kohlenwasserstoffe Trihalogenmethane Vinylchlorid 1) mg/L mg/L mg/L mg/L mg/L mg/L mg/L mg/L mg/L mg/L mg/L mg/L 0,0050 0,010 0,000010 0,010 0,0030 0,00010 2,0 0,020 0,50 0,00010 0,050 0,00050 < 0,001 < 0,0005 < 0,0000025 < 0,001 < 0,0005 n.e. < 0,001 < 0,002 < 0,01 < 0,0001 < 0,005 < 0,0005 Untersuchungen nach Trinkwasserverordnung, Anlage 3, Teil 1 Aluminium Ammonium Chlorid Clostridium perfringens (einschl.Sporen) Coliforme Bakterien Eisen Färbung (SAK 436 nm) Geruch (als TON) Geschmack Koloniezahl bei 22°C Koloniezahl bei 36°C Elektrische Leitfähigkeit (25°C) Mangan Natrium Organisch geb. Kohlenstoff (TOC) Sulfat Trübung pH-Wert mg/L mg/L mg/L Anz./100 ml Anz./100 ml mg/L 1/m Anz./ml Anz./ml µS/cm mg/L mg/L mg/L mg/L NTU - Calcitlösekapazität Tritium Gesamtrichtdosis mg/L Bq/l mSv/Jahr 0,200 0,50 250 0 0 0,200 0,5 3 bei 23°C 20 100 2790 0,050 200 250 1,0 > 6,5 und < 9,5 5 100 0,1 < 0,01 < 0,01 30,8 0 0 < 0,01 < 0,02 1 neutral <1 <1 504 < 0,001 11,3 0,8 26,0 0,03 7,54 bei 11,1°C -3,3 0,8 0,002 Aufbereitungsstoffe und Reaktionsprodukte nach § 11, Absatz 1 Trinkwasserverordnung Chlordioxid Chlorit Phosphat-Phosphor Ozon mg/L mg/L mg/L mg/L 0,2 0,2 2,2 0,05 0,09 0,06 0,10 < 0,01 Weitere Parameter Säurekapazität bis pH 4,3 Carbonathärte Calcium Magnesium Kalium Silikat mol/m³ °dH mg/L mg/L mg/L mg/L 3,35 9,4 72 11,0 2,2 5,0 Summe Erdalkalien mol/m³ 2,26 Gesamthärte °dH 12,7 Härtebereich - mittel Aufbereitungsstoffe (nach § 11 Abs. 1 TrinkwV): Aufbereitungsstoffe (nach § 11 Abs. 1 TrinkwV): Chlordioxid (zur Trinkwasserdesinfektion), Ozon (zur Oxidation und Desinfektion der Chlordioxid (zur Trinkwasserdesinfektion), Ozonbei(zur OxidaAufbereitung), Natriumorthophosphat (zur Korrosionshemmung), Calciumhydroxid (zur tion und Desinfektion bei Eisenchloridsulfat der Aufbereitung), NatriumorthoEntcarbonisierung und pH-Wert-Steuerung), (zur Flockung bzw. Fällung),anionisches Polycrylamid (zur Flockung bzw. Fällung) phosphat (zur Korrosionshemmung), Calciumhydroxid (zur n.e. = nach Trinkwasserverordnung nicht erforderlich Entcarbonisierung und pH-Wert-Steuerung), Eisenchloridsul1) Der Grenzwert bezieht sich auf die Restmonomerkonzentration im Wasser, berechnet auf Grundlage der maximalen Freisetzung nach den Spezifikationen des entsprechenden Polymers und der angewandten Polymerdosis. Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 17. Juli 2013 sieht folgende Einteilung zur Kennzeichnung der Härte von Trinkwasser vor: Härtebereich „weich“: < 8,4 °dH (Grad deutscher Härte) Härtebereich „mittel“: zwischen 8,4 °dH und 14 °dH 27. März 2015 / Nr. 13 Reichenbach fat (zur Flockung bzw. Fällung), anionisches Polycrylamid (zur Flockung bzw. Fällung) n.e. = nach Trinkwasserverordnung nicht erforderlich 1) Der Grenzwert bezieht sich auf die Restmonomerkonzentration im Wasser, berechnet auf Grundlage der maximalen Freisetzung nach den Spezifikationen des entsprechenden Polymers und der angewandten Polymerdosis. Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 17. Juli 2013 sieht folgende Einteilung zur Kennzeichnung der Härte von Trinkwasser vor: Härtebereich „weich“: < 8,4 °dH (Grad deutscher Härte) Härtebereich „mittel“: zwischen 8,4 °dH und 14 °dH Härtebereich „hart“: > 14 °dH. Freibad im Grünen: Jahreskarte oder 10er-Karte als Ostergeschenk Sofern Sie ein Geschenk für Ostern suchen: Wie wäre es mit einer Jahreskarte oder 10er-Karte für das Freibad im Grünen? Die Gemeinde Reichenbach verkauft vor Ostern bereits Freibadkarten. Jahreskarten oder 10er-Karten eignen sich bestens als Ostergeschenk. Der Verkauf findet im Rathaus, Zimmer 5, während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung von Montag, 30. März, bis Mittwoch, 1. April 2015, statt. Bitte beim Kauf einer Jahreskarte das Lichtbild nicht vergessen. Der reguläre Vorverkauf für Jahreskarten und Familienkarten findet von Montag, den 4. Mai bis Freitag, den 15. Mai 2015 in der Rathauspforte statt. Das Freibad öffnet am Samstag, den 16. Mai 2015 um 9.00 Uhr die Pforten. Die Saison geht dieses Jahr bis zum Sonntag, den 13. September 2015. Die Tageskarten, die Preise für die Saison-, Zehner- und Familienkarten bleiben trotz steigender Kosten für das Jahr 2015 gleich. Die Verbundkarte mit anderen Freibädern Sommer-hoch 5 gilt in den Bädern Reichenbach, Wernau, Deizisau, Wendlingen und auch im Freibad Kirchheim. Die 5 Partner wollen mit der Zehnerkarte, die im Mai und im September auch im Wernauer Hallenbad gilt, ihren Bürgern einen besseren Service und Abwechslung bieten. In Reichenbach gibt es die Sommer-hoch-5-Karte ab Saisoneröffnung ausschließlich im Freibad im Grünen, direkt an der Freibadkasse zu kaufen. Folgende Öffnungszeiten wurden für die Freibadsaison 2015 festgelegt: 16.05. – 05.06.2015 09.00 – 19.00 Uhr 06.06. – 03.07.2015 09.00 – 19.30 Uhr 04.07. – 30.08.2015 09.00 – 20.00 Uhr 31.08. – 13.09.2015 09.00 – 19.00 Uhr. Abschlagszahlung auf Wasser- und Abwassergebühren zum 31.03.2015 Am 31.03.2015 ist die 1. Abschlagszahlung auf die Wasserund Abwassergebühr zur Zahlung fällig. Wir bitten deshalb alle Grundstückseigentümer, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, die Abschlagszahlung termingerecht und unter Angabe des Buchungszeichens (5.8888.XXXXXX.X) an die Gemeindekasse zu überweisen. Bei verspäteten Zahlungseingängen werden die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet. Da das Abbuchungsverfahren sowohl für die Gemeindekasse wie auch für die Zahlungspflichtigen Vorteile bringt (Terminüberwachung, Ausfüllen der Überweisungen etc. entfallen), empfehlen wir, der Gemeindekasse eine schriftliche Abbuchungsermächtigung zu erteilen. Bei allen Zahlungspflichtigen, welche bereits am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird der Abschlag bei Fälligkeit abgebucht. Der Nachtverkehr am Wochenende berücksichtigt die Umstellung auf die Sommerzeit Am 29. März 2015 wird die Uhr wieder auf die Sommerzeit umgestellt. Dies hat auch Auswirkungen auf den Nachtverkehr. 9 Da die Stunde „2:00 Uhr“ durch die Zeitumstellung faktisch entfällt, wird es in dieser Nacht nur zwei Fahrten der S 1 zwischen Herrenberg und Kirchheim Teck geben. Die Abfahrtszeit in Stuttgart Hauptbahnhof ist somit um 03:25 Uhr und um 04:25 Uhr. Nachtschwärmer werden hier um Beachtung gebeten. Das Anrufsammeltaxi wird ebenfalls nur zu den beiden Ankunftszeiten 3:52 Uhr und 4:52 in Plochingen – natürlich nur nach ½-stündiger Voranmeldung unter Tel. 07153/22293 bereitstehen. Ortsbroschüre für Reichenbach an der Fils wird ausschließlich von der Werbeinitiative Reichenbach (WIR) erstellt In letzter Zeit wenden sich immer wieder Gewerbebetriebe an die Gemeindeverwaltung, die per Anruf, Fax oder Brief aufgefordert werden Anzeigen in der „neuen Ortsbroschüre“ oder andere Heften oder Broschüren, die gemeinsam mit der Gemeinde erstellt würden, aufzugeben. In diesem Zusammenhang möchte die Gemeinde darauf hinweisen, dass die Ortsbroschüre ausschließlich von der Werbeinitiative Reichenbach (WIR) in Kooperation mit der Gemeindeverwaltung erstellt wird. Somit sind Werbeeinträge auch WIR-Mitgliedern vorbehalten. Andere Druckmedien wie Ortsprospekte oder andere Stadtpläne etc. werden derzeit von der Gemeindeverwaltung nicht unterstützt bzw. wurden auch nicht in Auftrag gegeben. Bitte Informieren Sie sich ausführlich bevor Sie einen Werbevertrag unterschreiben ob das Medium tatsächlich Ihren Anforderungen entspricht. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft bei der Werbeinitiative Reichenbach (WIR) wenden Sie sich bitte an Herrn Peter Staib Telefon Tel. 07153 – 51666, Fax 07153 – 59956, [email protected], www.wir-ev.de Frühling und Ostern Die Sonne strahlt, Blumen und Baumblüten kommen hervor, uns zieht es in die Natur. Ostern naht - die Frühlings-Ausstellung in der Bücherei zeigt Bücher fürs Osterbasteln und Frühjahrs-Deko, leichte Menüs fürs Fest kochen, Routen für Spaziergänge und Wanderungen im Kreis und natürlich viele Oster-Bilderbücher und Natursachbücher, was man alles im Frühling draußen so entdecken kann. Die Bücherei ist in der Karwoche (30.03.-03.04.) geschlossen. Am Freitag, 27.03. können DVDs bis Dienstag 07.04. nach Ostern ausgeliehen werden. Plattform Reichenbacher Senioren Kontaktzeiten im Rathaus: Mittwoch, 10.00 - 12.00 Uhr, Zimmer 3 Tel.: 07153 5005-34 Kontaktperson: Martin Allmendinger, Diakon E-Mail-Adresse: [email protected] Außerhalb der Kontaktzeit wird Ihr Anruf an Martin Allmendinger weitergeleitet. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit zur Terminvereinbarung. Seniorita Kontaktzeiten bei SENIORita, Siegenbergplatz 5 Montag und Dienstag von 10.00 bis 11.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr Telefon: (07153) 99 64 056 Kontaktperson: Joachim Schrader E-Mail: [email protected] Internet: www.seniorita-bgr.de 10 Reichenbach Die Baugenossenschaft Reichenbach/Fils eG bietet Ihnen viele Hilfen und Dienstleistungen an. Wir beraten, helfen und vermitteln, weil wir Ihnen das Leben leichter machen wollen. Wir bieten Ihnen kostenfrei an: - Kleine Reparaturen in Wohnung und Haus - Kulturveranstaltungen - Fahrdienste zum Arzt - Fahrdienste ins Krankenhaus - Fahrdienste zum Einkaufen - Fahrdienste auf den Friedhof - PC-Dienstleistungen Testen Sie SENIORita !!! Bei Bedarf wird ein kostenloser Fahrdienst für alle Veranstaltungen und Aktivitäten eingerichtet. Melden Sie sich dazu bitte rechtzeitig bei SENIORita an. Laufende Aktivitäten Kaffee- und Spielenachmittag jeden 4. Mittwoch im Monat ab 14.30 Uhr. Fitness-Treff jeden Mittwoch um 9 Uhr am Siegenbergplatz 5 unter der Leitung von Anni Wöllhaf (Fit mit den „fünf“ Esslingern) Yoga für Senioren mit Bettina Raisch jeden Montag von 10 bis 11 Uhr. Gemeinsamer Mittagstisch an jedem zweiten Mittwoch im Monat um 12:15 Uhr. Bitte melden Sie sich bei SENIORita an, wenn Sie daran teilnehmen möchten. Gemeinsamer Fahrdienst von PRS und SENIORita Nach der erfolgreichen Zusammenführung der Fahrdienste von SENIORita und der PRS erfolgt die Koordination der Anfragen und die Einteilung der Fahrerinnen und Fahrer künftig über Joachim Schrader während der Bürozeiten von SENIORita. Nach Möglichkeit sollten Sie einen Vorlauf von mindestens zwei Arbeitstagen einräumen. Allen Fahrerinnen und Fahrern steht das „Stadtmobil“, das seinen Standort am Siegenbergplatz 5 hat, zur Verfügung. Fahrerinnen und Fahrer gesucht Die zunehmende Zahl der Anfragen nach Fahrdiensten veranlasst uns zu diesem Aufruf. Deshalb sprechen wir in diesem Zusammenhang auch solche Personen an die gerne bereit sind, einen solchen Dienst für bedürftige Bürgerinnen und Bürger selbstbestimmt, ehrenamtlich und freiwillig anzubieten. Bitte wenden Sie sich auch an Joachim Schrader, siehe oben. Albrecht-TeichmannStift Wieder ein voller Erfolg: Damen-Kleiderbazar im AlbrechtTeichmann-Stift Bereits zum 4. Mal fand im Albrecht-Teichmann-Stift der Damen-Kleiderbazar statt. Zahlreiche Bewohnerinnen, Besucherinnen und Käuferinnen fanden den Weg ins AlbrechtTeichmann-Stift. In entspannter Atmosphäre bei Kaffee und Kuchen wurde in der großen Auswahl an gut erhaltener Kleidung und Accessoires gestöbert und natürlich auch gekauft. Das Albrecht-Teichmann-Stift bedankt sich ganz herzlich für die zahlreich zur Verfügung gestellte Kleidung. Eine Bewohnerin sucht sich eine Bluse aus. 27. März 2015 / Nr. 13 Der Erlös dieses Bazars von fast 300 Euro hilft dabei, einen sogenannten Moto-Med für den Wohnbereich 2 im Obergeschoss anzuschaffen, der zur Beweglichkeit und Mobilität der Bewohnerinnen und Bewohner beiträgt. Die Sonnenfinsternis im Albrecht-Teichmann-Stift Auch im Albrecht-Teichmann-Stift ließen sich einige Bewohner/innen das Spektakel der partiellen Sonnenfinsternis nicht entgehen. Dazu benötigten sie nicht einmal eine der zuletzt heiß begehrten Spezialbrillen. Durch die extra für dieses Ereignis von der Wohnbereichsleiterin Eva Kauffmann mitgebrachten Röntgenbilder konnten die Bewohner/innen und auch die interessierten Mitarbeiter/innen des AlbrechtTeichmann-Stifts gefahrlos die Sonnenfinsternis beobachten.
© Copyright 2024 ExpyDoc