Kalenderwoche 13 - Gemeinde Reichenbach

27. März 2015
Ausgabe 13
www.reichenbach-fils.de
Diese Ausgabe erscheint
auch online
„Der Herr ist auferstanden.
Er ist wahrhaftig auferstanden!“
Herzliche Einladung der Evang. Kirchengemeinde:
Ostersonntag, 05. April 2015
zur
Auferstehungs-Andacht
um 8.00 Uhr
auf dem
Friedhof Hochdorf
Einladung zum 5. Hochdorfer
„Second-Hand-Basar“
für die Frau
Suchen Sie noch ein paar originelle Teile
für Ihre Frühjahrsgarderobe?
Wir bieten Ihnen modische Secondhandware und Accessoires.
Schauen Sie einfach auf eine gemütliche
Tasse Kaffee und ein Stück Kuchen bei
uns vorbei.
Wir freuen uns auf Sie!
Wann:Sonntag, 12.04.2015,
von 13 bis 16 Uhr
Wo: Katholisches Gemeindehaus,
neben der Kirche (Uhlandstraße)
Zwischen Andacht und Festgottesdienst
lädt der Posaunenchor Hochdorf die ganze Gemeinde zum
Frühstücksbuffet
ins evangelische Gemeindehaus Hochdorf ein.
Um Anmeldung wird gebeten unter folgender Nummer: 53513 oder Evang. Pfarramt 51504.
Danach
Festgottesdienst mit dem Posaunenchor
10.00 Uhr (Pfr. Herb)
Ostermontag, den 06. April 2015
10.00 Uhr Gottesdíenst
(Diakon Allmendinger)
Abgabe der Kleiderspende/Accessoires:
Samstag, 11.04.2015, von 14 bis 16 Uhr
Der Erlös dieses Nachmittags kommt der
„Hospizgruppe
Reichenbach-HochdorfLichtenwald“ und dem Verein „Anna“,
Unterstützung krebskranker Kinder in Filderstadt, zugute.
Kontakt:
B. Barra: 07153 58265
B. Scatturin: 07153 53760
2
AUF EINEN BLICK
Bürgermeisteramt
Reichenbach an der Fils
Telefon 5005-0
Sprechzeiten:
BürgerBüro (Tel. 5005-15)
Mo. 9-19 Uhr, Di. und Do. 7-16 Uhr,
Mi. 7 -13, Fr. 7-12 Uhr, Sa. 9-11 Uhr
Übrige Verwaltung:
Mo. 9-12 Uhr, 14-18 Uhr,
Di. bis Do. 8-12 Uhr, 14-16 Uhr
Fr. 8-12 Uhr
Bücherei: Tel. 984450
Mo., Do. 11-13 Uhr
Di., Fr. 11-13 und 15-19 Uhr
Bürgermeisteramt Hochdorf
Telefon 5006-0
Sprechzeiten:
Mo., Di., Do., Fr. 8-12 Uhr,
Mo. 16-18.30 Uhr
Mi. 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Sprechzeiten - Termine
mit Bürgermeister Kuttler, Frau Haller,
Frau Wimmer, Herrn Eckert und Herrn
Kerner nach telefonischer Vereinbarung.
Bürgermeisteramt Lichtenwald
Telefon 9463-0, Fax 9463-33
Sprechzeiten:
Mo., Di., Mi., Do. 8-12 Uhr,
Mo. 14-16 Uhr, Di., Do. 14-18 Uhr
Termine mit Bürgermeister Rentschler,
Herrn Rieker und Frau Mayer
nach telefonischer Vereinbarung.
NOTDIENSTE
Ärzte
Für die Gemeinden Reichenbach und
Lichtenwald
Notfallpraxis Esslingen am Klinikum
Esslingen, Hirschlandstr. 97, 73730
Esslingen, Tel. 0711 1363400
Dienstzeit werktags von 18 Uhr bis 8
Uhr des folgenden Tages; an Wochenenden und Feiertagen von 8 Uhr bis 8
Uhr des folgenden Tages.
Für die Gemeinde Hochdorf
Wochentags ab 19 Uhr bis 8 Uhr und
an den Wochenenden und Feiertagen
gilt die zentrale Notfallnummer
Tel.: 07021 19292
für alle Notfallpraxen in den zuständigen Krankenhäusern.
Kinderärzte
Zentrale Rufnummer: 0180 6071100
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für
Kinder und Jugendliche:
Montag bis Freitag: 19 – 22 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag: 9 – 21 Uhr
Zu allen übrigen Zeiten übernimmt
die Notaufnahme des Klinikum Esslingen die Notfallversorgung.
Aus
allen
Gemeinden
Zuständig ist die zentrale kinder- und
jugendärztliche Notfallpraxis und die
Notaufnahme für Kinder und Jugendliche am Klinikum Esslingen, Hirschlandstraße 97, 73730 Esslingen.
Zu den angegebenen Zeiten können
Patienten ohne Voranmeldung in die
Klinik kommen, dort ist ständig ein
Arzt vorhanden.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist
nicht mit dem Rettungsdienst zu verwechseln, der in medizinischen Notfällen zu rufen ist. Dazu gehören insbesondere Verdacht auf Schlaganfall oder
Herzinfarkt, starke Blutungen, Atemnot
oder Vergiftungen. In diesen Fällen ist
sofort die 112 anzurufen.
Zahnärzte
27. März 2015 / Nr. 13
Sonn- und Feiertagsdienst in der
Krankenpflege
vom 28.03./29.03.2015
Reichenbach
Fr. Schwarz
Hochdorf
Tel. 0711 7877755
Nacht- und Sonntagsdienst der
Apotheken
Der Notdienst beginnt morgens um
8:30 Uhr und endet um 8:30 Uhr des
nächsten Tages.
Fr. Schuler
Lichtenwald
Fr. Schäfer
Samstag, 28.03.2015
Rathaus-Apotheke, Wendlingen,
Uracher Str. 4, Tel. 07024 2230
Sonntag, 29.03.2015
Grüne-Apotheke, Wendlingen,
Unterboihinger Str. 23,
Tel. 07024 51311
Montag, 30.03.2015
Löwen-Apotheke, Wendlingen,
Albstraße 31, Tel. 07024 7363
Dienstag, 31.03.2015
Ludwigs-Apotheke, Reichenbach,
Hauptstr. 8, Tel. 07153 51528
Mittwoch, 01.04.2015
Eberhard-Apotheke, Notzingen,
Wellinger Str. 1, Tel. 07021 45351
Mittwochnachmittags geöffnet:
Rathaus-Apotheke, Reichenbach,
Hauptstr. 11, Tel. 07153 54172
Kirch-Apotheke, Hochdorf,
Kauzbühlstr. 1, Tel. 07153 948276
Donnerstag, 02.04.2015
Rathaus-Apotheke, Reichenbach,
Hauptstr. 11, Tel. 07153 54172
Freitag, 03.04.2015
Rauner Apotheke, Kirchheim/Teck,
Tannenbergstr. 40, Tel. 07021 52101
Notdienst der Innungsbetriebe
Der Notdienst im Sanitär- und Gasheizungsbereich hat von 10 bis 18 Uhr
Bereitschaft
Samstag, 28.03.2015 und
Sonntag, 29.03.2015
Uwe Köppl,
Installateur- und Heizungsbaubetrieb,
Heilbronner Str. 31 B,
73728 Esslingen a. N.,
Tel. 0711 50420277
Impressum
Herausgeber sind die Gemeinden Reichenbach an der
Fils, Hochdorf, Lichtenwald und der Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils.
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt ist für Reichenbach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7,
73262 Reichenbach o.V.i.A. für Hochdorf Bürgermeister Gerhard Kuttler, Kirchheimer
Straße 53, 73269 Hochdorf o.V.i.A.
für Lichtenwald Bürgermeister Ferdinand Rentschler,
Hauptstraße 34, 73669 Lichtenwald o.V.i.A.
und für den Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach
Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, 73262
Reichenbach o.V.i.A.
Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt
GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der
Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048,
www.nussbaummedien.de
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und für den
Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20,
71263 Weil der Stadt
Anzeigenannahme: Tel. 07161 93020-30,
[email protected]
Textbeiträge für den Anzeiger:
E-Mail: [email protected]
Fax 07033 2056, Info-Tel. 07033 525-132
Die mit Namen gezeichneten Artikel geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wider. Unaufgefordert eingesandte Manuskripte werden nur auf Verlangen zurückgesandt. Erscheinungsweise wöchentlich.
Geschäftsbedingungen Abonnement „Reichenbacher Anzeiger“: Das Bezugsgeld ist bei Rechnungszahler oder
bei Abbuchung jährlich im Voraus fällig. Abbestellungen sind nur zum Halbjahresende möglich und müssen
spätestens 2 Wochen vor Halbjahresende ausgesprochen werden. Bei höherer Gewalt oder Streik besteht
kein Lieferanspruch. Anspruch auf ganze oder teilweise
Rückerstattung besteht nicht, wenn der „Reichenbacher
Anzeiger“ durch höhere Gewalt nicht erscheinen oder
nicht zugestellt werden kann. Bei Diebstahl besteht kein
Anspruch auf Nachlieferung.
E-Mail: [email protected]
Aus
27. März 2015 / Nr. 13
allen
3
Gemeinden
Stuttgarter Str. 4
73262 Reichenbach
Telefon 9511-0
Für pflegerische Notfälle erreichen unsere Patienten uns
am Wochenende und bei Nacht unter der
Telefonnummer 0171 7069939
Geschäftsführerin:
Brigitte Hummel, Telefon 951113
Pflegedienstleitung:
Gerlinde Mössinger, Telefon 951111
Essen auf Rädern: Telefon 951114
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
9:00 - 12:30 Uhr
Montag und Mittwoch
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
Besuchen Sie uns doch im Internet
unter www.diakonie-uf.de
Ambulanter Hospizdienst
Mini-Mu
Die Mini-Musikschule (Mini-Mu) ist ein Angebot für Kinder
ab 15 Monaten bis 3 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen (auch Omas und Opas sind willkommen!).
Ohne jeglichen Leistungsdruck lernen Kinder wie Erwachsene
Lieder, Fingerspiele, Verse, Tänze und vieles mehr kennen.
Bei einer altersgerechten Förderung wirken sich vielfältige
Sinneserfahrungen positiv auf Sprachentwicklung, Konzentration und Motorik aus. In geborgener Atmosphäre
wecken wir die Freude an Musik und Bewegung! Es steht
uns ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung.
Leitung: Petra Fogel
Termin: Mittwochvormittag im Bewegungsraum der Ganztagesschule
Reichenbach . Hochdorf . Lichtenwald e.V.
Unser Hospiz-Angebot
Der ambulante Hospizdienst ist da für lebensbedrohlich erkrankte Menschen und die ihnen Nahestehenden. Unsere ehrenamtlichen MitarbeiterInnen kommen zu Ihnen nach
Hause oder auch ins Pflegeheim. Sie bringen Zeit mit und
Geduld, sie achten auf Wünsche und Bedürfnisse.
Rufen Sie uns an, wenn Sie eine Begleitung wünschen
oder auch nur Fragen haben. Wir stehen Ihnen gerne zur
Verfügung. Sie erreichen unsere Einsatzleiterin Ina-Susanne
Schick unter der Telefonnummer 0175 - 8 39 67 80. Mit ihr
können Sie Ihr Anliegen besprechen und klären, welche Unterstützung Sie brauchen. Es kostet Sie nix!
Scheuen Sie sich bitte auch nicht, eine Nachricht auf der
Mailbox zu hinterlassen, wenn Frau Schick nicht persönlich
erreichbar ist. Sie werden innerhalb von Stunden zurückgerufen.
Informationen über unsere Arbeit finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.hospizdienst-rhl.de
Trauercafé Regenbogen
Das Trauercafé „Regenbogen“ lädt alle Trauernden ein
Die Hospizgruppen Reichenbach-Hochdorf-Lichtenwald, Plochingen und Deizisau laden trauernde Menschen herzlich
ins Trauercafé „Regenbogen“ ein. Wir wollen trauernden
Menschen einen Ort bieten, an dem sie sich treffen und
miteinander ins Gespräch kommen können. Voraussetzungen
gibt es keine, denn es gilt: Jede und jeder ist mit ihren und
seinen Gefühlen im Trauercafé „Regenbogen“ immer und
jederzeit willkommen. Sie sind uns auch willkommen, unabhängig davon, wie weit der Trauerfall zurückliegt.
Dieses kostenlose Angebot für Trauernde findet jeweils am
letzten Montag eines Monats im Plochinger Café „Steiner
am Fluss“ auf dem ehemaligen Gartenschaugelände „Bruckenwasen“ statt, und zwar in der Zeit von 16 bis 18 Uhr.
Lediglich zu bestimmten Ferienzeiten gibt es Terminvorverlegungen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Nächste Termine: 27. April, 18. Mai, 29. Juni
Kontakttelefon: 07153 - 52658
Schnupperstunde
Mittwoch, 15. April 2015
im Bewegungsraum der Ganztagesschule
Anmeldung bei:
Musikschule Reichenbach/Fils und Umgebung e.V.
Tel. 07153 984452
E-Mail-Adresse: [email protected]
Jahreskonzert
Am Freitag, den 20. März 2015 fand um 18.30 Uhr in der
Brühlhalle das Jahreskonzert der Musikschule Reichenbach
statt. Es traten auf:
das Projektorchester, der Elementarbereich, die Lichtenwalder Pfifferlinge und Flötenkids, das Percussion-Ensemble,
Klavierspieler, Gitarrenspieler und das Bläserensemble. Das
Publikum wurde mit einem vielfältigen und abwechslungsreichen Programm bestens unterhalten. Zahlreiche Musikstücke
von der Klassik bis hin zur Moderne wurden aufgeführt. Es
war ein langer und schöner Konzertabend, bei dem alle
Mitwirkenden mit viel Applaus belohnt wurden.
Das Projektorchester unter der Leitung von Gerhardt Löffler
(Bild Daniel Baier)
4
Aus
allen
Gemeinden
27. März 2015 / Nr. 13
Gutschein:
Schenken Sie einen Kursgutschein von SOR! Gutscheine
dienstags und donnerstags zu den üblichen Zeiten.
Melden Sie Ihre Interessen vorab per Mail unter
[email protected]. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots
geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
Die Lichtenwalder Pfifferlinge unter der Leitung von Irmgard
Kammermayer (Bild Daniel Baier)
Bedanken möchten wir uns bei allen, die das Konzert ermöglicht haben:
den Musikern für das tolle Musizieren, dem Lehrerkollegium für das Vorbereiten und die vielen Sonderproben, dem
Konzertpublikum für das konzentrierte Zuhören, dem Musikverein Reichenbach für das Ausleihen der Pauken und dem
Hausmeister, Herrn Schuster, für die Betreuung.
Auf das nächste Konzert freuen wir uns schon heute.
P.S.: Allen Schülern und Eltern wünschen wir schöne Osterfreien!
Neue SOR-Kurse bis Juni 2015
Kurs Thema
1515 Einkaufen Internet
1519 Verkaufen im Internet
Std. TagUhrzeitDatum
2x2 Mi 09.30 nach
Absprache
2x2 Mi 09.30 nach
Absprache
1x2 Fr 15.00 27.03.
1520 Tablet WS E-Book/
Zeitungen
1521 Reisen mit dem Internet 2x2 Mi 09.30 nach
Absprache
1522 Wandern und Radeln
3x2 Do 09.30 April nach
mit dem Smartphone
Absprache
1523 Fotobearbeitung mit
4x2 Fr 09.30 17.04.
Adobe
1524 Fotobearbeitung
4x2 Fr 15.00 17.04.
mit Gimp
1525 Windows 8.1
2x2 Do 09.30 23.04.
1526 MS Office 2007/2010 2x2 Do 09.30 07.05.
1527 Power Point
3x2 Do. 09.30 11.06.
€
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SOR-Homepage
Jehovas Zeugen
„Und diese gute Botschaft wird auf der ganzen bewohnten Erde
gepredigt werden, allen Nationen zu einem Zeugnis; und dann
wird das Ende kommen.“- Jesus, Matthäus 24:14
„Auch befahl er uns, dem Volk zu predigen und ein gründliches
Zeugnis davon abzulegen, dass dies derjenige ist, der von Gott
dazu verordnet ist, Richter der Lebenden und Toten zu sein.“Petrus, Apostelgeschichte 10:42
Samstag 28. März
19.00 „Dient als Sklaven für den Herrn der Ernte“;
Vortrag M. Kereit; Kirchheim.
19.35 „Lass Jehova deine Ehe stärken und beschützen“
(Psalm 127:1b).
Donnerstag 2. April
„Weisheit von oben in deinem Leben“ (Jakobus 3:17).
19.35 Kurs für Bibellehrer mit Kurzreferaten; 1.Sam. 14-15
20.10 Videos auf der Website jw.org zeigen, wie Bibelkurse
ablaufen und was einen im Königreichssaal erwartet.
Ebersbach, Gottlieb-Haefele-Str. 18
42
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28
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Alle Zusammenkünfte öffentlich.
Biblische Bildung für jeden.
www.jw.org;
Sehen,
Hören,
Ausdrucken
Angaben ohne Gewähr
Der Wissendurst der Generation 50 plus
ist ungebrochen und wir benötigen weitere Internethelfer, die
unsere Mitglieder unterstützen. Leider werden durch unsere
Altersstruktur immer wieder Dozentenplätze frei und das
Wissen ist einfach unwiderruflich weg!
Wir bitten Sie, Vorruheständler und Jungrentner, geben Sie
doch einfach der Gesellschaft auch etwas zurück, ehrenamtlich bei SOR.
Zu alt für den Computer? Niemals! 
Wir zeigen Ihnen, wie es geht, von Senior/in zu Senior/in.
Informieren Sie sich im Internet unter
www.senioren-online-reichenbach-fils.de oder besuchen Sie
uns in unserem Domizil Wilhelmstraße 15 in Reichenbach:
dienstags offene Tür
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags offene Tür
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
und die Multimediagruppe
montags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mitteilungen
Sanierung der L 1192 - Behinderungen in der
Ortsdurchfahrt Ebersbach
Nachdem die Gestaltung der Seiten- und Parkflächen bereits im Dezember 2014 fertiggestellt wurden, wird die Landesstraße L 1192 in Ebersbach an der Fils nochmal in
der Zeit vom 13. April bis voraussichtlich einschließlich 30.
April 2015 halbseitig gesperrt. In dieser Zeit wird zwischen
der Einmündung Fischerstraße und der Filswiesenstraße der
Fahrbahnbelag erneuert.
Während der Bauzeit wird der Verkehr mit einer Ampel an
der Baustelle vorbeigeleitet.
Die Straßenbauämter der Landkreise Esslingen und Göppingen bitten für die Verkehrsbehinderungen um Verständnis.
27. März 2015 / Nr. 13
Aus
allen
Vom guten Umgang mit Lebensmitteln in der
Kita
Fortbildung für Personal der Kindertageseinrichtungen
Erzieherinnen und Erzieher sowie hauswirtschaftliches Personal von Kindertageseinrichtungen können bei einer dreistündigen Fortbildung am Donnerstag, dem 16.04.2015 von
14 bis 17 Uhr jede Menge Wissenswertes zum „Umgang
mit Lebensmitteln in der Kita“ erfahren. Dabei geht es sowohl um die Bausteine einer gesunden Kinderernährung und
Wege und Möglichkeiten, diese im Kita-Alltag anzubieten,
als auch um ganz praktische und nützliche Informationen
zum Umgang mit Lebensmitteln, beispielsweise dem Zubereiten von Lebensmitteln mit verschiedenen Schneidetechniken. Integriert in das Fortbildungsangebot ist die HygieneFolgebelehrung, die für alle Personen vorgeschrieben ist,
die beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von
Lebensmitteln mit diesen in Berührung kommen. Nach der
obligatorischen Erstbelehrung, die beim Gesundheitsamt erfolgt, sind regelmäßige Folgebelehrungen Pflicht.
Die Fortbildung wird von einer zertifizierten BeKi-Fachfrau
durchgeführt (BeKi steht für Bewusste Kinderernährung, eine
Initiative des Landes Baden-Württemberg). Veranstaltungsort
ist der Seminarraum des Landwirtschaftsamtes in Nürtingen,
Marktstraße 16 (Eingangstür liegt gegenüber der Stadtkirche
St. Laurentius). Die Finanzierung dieser Fortbildung wird
ermöglicht durch das Landesprojekt „Komm in Form“ und
ist daher kostenlos.
Eine Anmeldung ist ab sofort bis zum 13.04.2015 beim
Landwirtschaftsamt unter Telefon Nummer 0711 3902-1470
oder unter E-Mail [email protected] möglich.
Weitere Veranstaltungen des Landwirtschaftsamtes unter
www.infodienst-bw.info im online-Veranstaltungskalender
Freilichtmuseum eröffnet Saison mit
Hauseinweihung
In diesem Jahr wird das Freilichtmuseum 20 Jahre alt. Die
neue Saison startet am 29. März gleich mit einem Höhepunkt.
Im Museumsdorf wird das neue Haus Bühler, ein „Bauernschloss“, feierlich eingeweiht. Dazu erwartet die Museumsgäste ein abwechslungsreiches Aktionsprogramm mit Führungen,
Vorführungen und Mitmachaktionen, alles unter dem Motto
„Von Hopfen, Milch und Pferden“. (Näheres zum kostenlosen
Ausweichparkplatz mit kostenlosem Buspendeldienst unten.)
Das imposante, über 200 Jahre alte Bauernhaus aus dem
Landkreis Böblingen ist ein wahrer Blickfang im vorderen
Museumsbereich. In dem beeindruckenden Ambiente werden viele attraktive Veranstaltungen stattfinden, die sich in
der Saison 2015 schwerpunktmäßig mit dem Phänomen „Typisch schwäbisch“ beschäftigen. Zahlreiche kulturgeschichtliche Vorträge werfen ein Schlaglicht auf vermeintlich typisch
schwäbische Eigenarten und Eigenheiten.
Nach der Saisoneröffnung folgt gleich für die Osterferien
ein abwechslungsreiches Programm. Zuckerhasen gießen,
Ostereier färben und das Ostereiersuchen gehören dazu. Es
gibt eine attraktive Mitmachaktion zu den im Trend liegenden Handarbeiten. Außerdem kann man die Schablonenmalerei neu entdecken. Auf den Streuobstwiesen können der
Jungbaumschnitt oder der Schnitt für veredelte Streuobstbäume unter fachlicher Anleitung gelernt und geübt werden.
Alle Veranstaltungen können ohne Voranmeldung besucht
werden. An den Feiertagen Karfreitag, Ostersonntag und
Ostermontag haben das Freilichtmuseum und die Museumsgastronomie übrigens geöffnet.
Die ganze Saison wartet das Freilichtmuseum mit einem abwechslungsreichen Programm und rund 80 Veranstaltungen
auf. Der Veranstaltungskalender 2015 liegt im Landratsamt
Esslingen mit seinen Außenstellen, bei den Städten und
Gemeinden und an zahlreichen öffentlichen Stellen zur kostenlosen Mitnahme aus und steht auf der Homepage.
Wer öfter ins Freilichtmuseum kommen will, für den lohnt
sich gleich von Anfang an die Saisonkarte: Einzelpersonen
17 Euro,
Familie/Großeltern-Enkel 37 Euro. Der Tageseintritt kostet für Erwachsene 7 Euro, die Familien- bzw.
Großeltern-Enkel-Tageskarte kostet 15 Euro. Mitgliedern des
Gemeinden
5
Fördervereins Freilichtmuseum Beuren gewährt der Landkreis freien Eintritt. Gruppen können individuelle Termine für
Führungen und Mitmachaktionen beim Besucherservice Freilichtmuseum Beuren, Telefon 07025 91190-90 (Elke Doster/
Sandra Linsenmayer) oder über E-Mail: [email protected] buchen.
Kontakt
Freilichtmuseum Beuren, Museum des Landkreises Esslingen
für ländliche Kultur, In den Herbstwiesen, 72660 Beuren,
Telefon 07025 91190-0, E-Mail info@freilichtmuseum-beuren.
de, Homepage: www.freilichtmuseum-beuren.de.
Kostenloser Ausweichparkplatz mit Pendelbus am Eröffnungssonntag, 29. März 2015
Da zur Eröffnung der Museumssaison viele Besucherinnen und
Besucher erwartet werden und die Parkplätze am Freilichtmuseum begrenzt sind, bietet der Museumsträger, der Landkreis
Esslingen, extra am Sonntag, dem 29. März, einen kostenlosen
Ausweichparkplatz mit kostenlosem Buspendeldienst zum Freilichtmuseum an. Der Ausweichparkplatz befindet sich im Tiefenbachtal (ehemaliges Bundeswehrdepot) zwischen Nürtingen
und Owen bzw. Beuren (K 1243). Der Bus pendelt ab 10:30
Uhr regelmäßig zwischen Parkplatz und Museum.
Achtung, vorgezogener Redaktionsschluss!
Infolge des anstehenden Feiertages ändert sich der
Redaktionsschluss wie folgt:
KW 14 (Karfreitag) - Montag, 30.3., 15.00 Uhr
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
schreibt Innovationspreis für kleine und
mittlere Unternehmen aus
Schmid: „Investitionen in die Innovationskraft sind Investitionen in die Zukunft Baden-Württembergs“
„Mit dem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg
wollen wir die klugen Köpfe und die führende technologische
Position unserer Wirtschaft sichtbar machen. Es sollen damit
nicht nur großartige Ideen, Innovationen und unternehmerische Leistungen unserer mittelständischen Unternehmen gewürdigt werden. Es geht auch darum, Neugierde, Phantasie
und den Mut zur Veränderung zu fördern. Wir wollen kluge
Köpfe anstiften, sich den Fragen unserer Zeit zu stellen und
neue Antworten zu finden“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid zum Start der Ausschreibung des mit
insgesamt 50.000 Euro dotierten Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg 2015 - Dr.-Rudolf-Eberle-Preis.
Mit dem Preis sollen kleine und mittlere Unternehmen der Industrie und des Handwerks für beispielhafte Leistungen bei der
Entwicklung oder Anwendung neuer Produkte und technischer
Verfahren moderner Technologien ausgezeichnet werden. Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2015 eingereicht werden.
An dem Wettbewerb können Unternehmen teilnehmen, die
in Baden-Württemberg sitzen und mit nicht mehr als 500
Beschäftigte einen maximalen Jahresumsatz von bis zu 100
Millionen Euro erzielen.
Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury
aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Die Preise sollen im
Herbst 2015 verliehen werden.
Ergänzend dazu hat die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro ausgelobt, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll.
Weitere Informationen zum Wettbewerb sowie die Ausschreibungsunterlagen gibt es im Internet unter www.innovationspreis-bw.de oder bei den Handwerks-, Industrie- und
Handelskammern und dem Informationszentrum Patente des
Regierungspräsidiums Stuttgart.
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Reichenbach
Amtliche Bekanntmachungen,
Kirchen, Vereins- und
allgemeine Nachrichten
Bürgermeisteramt
Reichenbach an der Fils
Telefon 50 05-0
Wir gratulieren zum Geburtstag
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Sprechzeiten:
BürgerBüro (Tel. 50 05-15)
Mo. 9-19 Uhr
Fr. 7-12 Uhr
Di.-Do. 7-16 Uhr
Sa. 9-11 Uhr
vorübergehend Mittwochs nur bis
13 Uhr geöffnet
Übrige Verwaltung
www.reichenbach-fils.de
29.03.,
29.03.,
29.03.,
29.03.,
29.03.,
30.03.,
30.03.,
01.04.,
01.04.,
01.04.,
02.04.,
02.04.,
03.04.,
03.04.,
03.04.,
03.04.,
27. März 2015 / Nr. 13
Walter Pfaff, Zeppelinstr. 21
Marianne Mueck, Schorndorfer Str. 32
Elsa Kleitsch, Fürstenstr. 22
Peter Mayer, Weberstr. 9
Christl Rach, Goethestr. 12
Johanna Falkenstein, Albstr. 29
Hans-Jürgen Wilms, Katharinenstr. 19
Maria Greiner, Alte Hegenloher Str. 19
Ida Schweiger, Bismarckstr. 36
Marianne Christ, Blumenstr. 27
Helene Kautter, Teckstr. 16
Mehmet Pasali, Steinäckerstr. 21
Richard Volke Siegenbergstr. 68
Ernst Harsch, Mühlstr. 2
Güner Barutcu, Ulmer Str. 9
Hartmut Sauer, Siegenbergstr. 50
Wir gratulieren zum Ehejubiläum
Am 02.04.2015 sind Herr Erich Kammerer und Frau Brigitte
Kammerer geb. Süß, Teckstr. 17, 73262 Reichenbach an der
Fils, 50 Jahre verheiratet.
Die Gemeinde Reichenbach gratuliert hierzu herzlich und
wünscht dem Jubelpaar alles Gute!
Beginn der Mitteleuropäischen Sommerzeit
Hiermit weisen wir daraufhin, dass am Sonntag, 29. März
2015 die Mitteleuropäische Sommerzeit beginnt. Die Uhren werden in der Nacht auf Sonntag um 2.00 Uhr auf
3.00 Uhr vorgestellt. Dies bedeutet, dass der Bevölkerung
durch die Zeitumstellung eine Stunde verloren geht.
Die Mitteleuropäische Sommerzeit endet am Sonntag,
25. Oktober 2015 um 3.00 Uhr.
Baugebiet Mittlerer Siegenberg – halbseitige
Straßensperrung
Die Siegenbergstraße in Höhe Baugebiet Mittlerer Siegenberg muss in der Zeit vom 30.03. bis 15.05.2015 wegen
Kanal- und Straßenarbeiten halbseitig gesperrt werden. Hier
wird während dieser Zeit eine Ampelregelung eingerichtet.
Die Haltestelle „Schönblick“ Nord kann dadurch ab
30.03.2015 nicht mehr angefahren werden. Fußgänger werden über die Straße Am Schönblick und die Ziegelstraße
geleitet.
Die Zufahrt zum Kinderhaus Kunterbunt wird aufrechterhalten und nur notfalls für 1-2 Tage gesperrt.
Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis für die auftretenden Behinderungen und Einschränkungen während der
Bauzeit.
[email protected]
Mo. 9-12 Uhr, 14-18 Uhr,
Di.-Do. 8-12 Uhr, 14-16 Uhr,
Fr. 8-12Uhr
Grünschnitt-Sammelplatz Rinnenwiesen
am Feldweg nach Ebersbach:
März und 1. Aprilwoche 2015
Mittwoch
13.00 - 18.00 Uhr
Samstag
9.00 - 14.00 Uhr
Wertstoffcontainer im Gemeindebauhof
Mittwoch
15.00 - 17.30 Uhr
Samstag
9.00 - 12.00 Uhr
Schrott und Sperrmüll: siehe
Hausmüll 2-wöchentlich:
Hausmüll 4-wöchentlich:
Bio-Tonne 2-wöchentlich:
Gelber Sack 2-wöchentlich:
Müll-Kalender 2015
Samstag, 11.04.2015
Freitag, 24.04.2015
Samstag, 04.04.2015
Dienstag, 07.04.2015
Altpapiersammlung
Samstag, den 18.04.2015, CVJM
StraßenreinigungMittwoch, den 01.04.2015
WarentauschtagSamstag, den 18.04.2015
BürgerBüro am Ostersamstag geschlossen
Am Ostersamstag, dem 4. April 2015, ist das BürgerBüro
geschlossen.
Ab Dienstag, 7. April 2015, sind wir ab 7.00 Uhr wieder
für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das Sonn- und Feiertagsgesetz während der
Ostertage: Kein Tanz und kein Sport am
Karfreitag
Nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz sind an Gründonnerstag,
Karfreitag und Ostersamstag öffentliche Tanzunterhaltungen,
aber auch Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen ganztägig verboten.
Zusätzlich sind an Karfreitag ab 0:00 Uhr öffentliche Veranstaltungen, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen oder die nicht der Würdigung des Feiertages dienen
sowie Sportveranstaltungen verboten. Auch der Betrieb von
Spielautomaten ist am Karfreitag in Gaststätten und Spielhallen verboten.
Am Ostersonntag sind Sportveranstaltungen erst ab 11:00
Uhr erlaubt.
Wir bitten um Beachtung.
Müllsammelaktion "Steinäcker "
Samstag, 28. März 2015 von 9.30 – 11.30 Uhr
Treffpunkt: Großer Spielplatz
Wer: Kinder mit ihren Eltern,
Jugendliche, Erwachsene, einfach alle, die sich gerne in
diesem Gebiet aufhalten und spielen.
Mitzubringen:
- Handschuhe
- Eimer
- Zange, wenn möglich
Bereitgestellt werden Säcke und ein Vesper.
Anmeldungen (wegen des Vespers) und Infos: Sigrid Bayer,
Tel. : 53114
7
Reichenbach
27. März 2015 / Nr. 13
Gemeinde Reichenbach an der Fils
Kreis Esslingen
dermann eingesehen werden. Werden innerhalb des förmlich
festgelegten Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke verschmolzen und neue Flurstücke
gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue
Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser
Satzung und des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 ff.
BauGB) ebenfalls anzuwenden. Der Sanierungsvermerk (§
143 Abs. 2 S. 2 BauGB) ist durch das Grundbuchamt auf
den neu entstandenen Grundstücken zu übernehmen.
§2
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis
156a BauGB im umfassenden Verfahren durchgeführt.
§3
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden
Anwendung.
§4
Inkrafttreten
Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer
öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Ausgefertigt:
Reichenbach an der Fils, 20. März 2015
Bernhard Richter
Bürgermeister
SATZUNG über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes "Zentrum Nord"
Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches
(BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung
(GemO) für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach an
der Fils in seiner Sitzung am 17.03.2015 folgende Sanierungssatzung beschlossen:
§1
Festlegung des Sanierungsgebietes
In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen
städtebauliche Missstände nach § 136 BauGB vor. Dieser
Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 6,1 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich
als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung
"Zentrum Nord".
Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem
Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom
26.02.2015 (Originalmaßstab M 1:1000). Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche.
Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Die Sanierungssatzung sowie der Lageplan kann während der üblichen
Öffnungszeiten im Rathaus Reichenbach an der Fils von jeraße
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Kirchstraße
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Seidenstraß
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Abgrenzung förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet
"Zentrum Nord" ca. 6,1 ha
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Seidenstraße
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K 1208
Grabenstraße
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Schulstraß
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Hauptstraße
Wilhelmstraße
Wilhelmstraße
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Karlstraße
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Moltkestraße
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Gemeinde
Reichenbach an der Fils
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Fürstenstraße
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Christofstraße
Städtebauliche
Erneuerungsmaßnahme
"Zentrum Nord"
Ulmer Straße
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FÖRMLICHE FESTLEGUNG
1:1000
Originalmaßstab
Stuttgarter Straße
0
10
20
30
40
60
Bahnhofstraße
Hinweise:
Gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)
sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis
3 BauGB genannten Verfahrens- und Formvorschriften sowie
ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht
innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wor-
80 M
Hauptgeschäftsstelle
Stuttgart
Olgastraße 54
70182 Stuttgart
Projekt Nr. 83932
26.02.2015/je
den sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den
Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Gemäß § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) für BadenWürttemberg gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der
GemO erlassener Verfahrensvorschriften zustande gekommen
sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang
an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:
8
Reichenbach
1. d
ie Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die
Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber
der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist.
Auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB (insbes.
Ausgleichsbetrag des Eigentümers) wird hingewiesen.
Weiter wird auf die Vorschriften des § 24 ff BauGB (Vorkaufsrecht für die Gemeinde) und auf § 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben) hingewiesen.
Einladung
zum 22. Reichenbacher Warentauschtag
am Samstag, den 18. April 2015 von 8.30 bis 12.30 Uhr
im Foyer der Realschule
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Gemeinde Reichenbach veranstaltet am Samstag, den
18. April 2015 den 22. Warentauschtag im Foyer der Realschule in Reichenbach.
Schnäppchenjägern, Sammlern und Leuten die Überflüssiges
los werden wollen oder anderen, die diese Dinge brauchen können, sind sie wohlbekannt: die Warentauschtage
im Landkreis Esslingen. Diese Veranstaltung zur kostenlosen
Weitergabe gebrauchter Sachen ist ein Beitrag zur Müllvermeidung.
An diesem Tag können Sie gut erhaltene, gebrauchsfähige
Haushaltsgegenstände oder andere nicht mehr benötigte
Waren in gutem Zustand in der Zeit von 8.30 - 10.30 Uhr
am Haupteingang des Foyers der Realschule abgeben.
Bitte verwenden Sie bei der Abgabe keine eigenen Körbe
und verpacken Sie die Einzelteile nicht in Zeitungspapier –
das beansprucht bei der Annahme zu viel Zeit.
Geben Sie Ihr Mitgebrachtes nur im Foyer ab. Dort stehen
freiwillige Helfer bereit um die Sachen entsprechend zu
ordnen. Wir möchten vermeiden, dass professionelle Flohmarktjäger Ihnen die Dinge auf dem Weg dorthin abjagen,
das ist nicht das Ziel eines Warentauschtages.
Von 11.00 - 12.30 Uhr liegen die gebrachten Gegenstände geordnet bereit und Sie können mitnehmen, was Ihnen
gefällt. Auf diese Weise finden viele Dinge einen neuen
Besitzer.
Warentausch bedeutet
•Sie können bringen was Sie verschenken möchten, auch
wenn Sie nichts mitnehmen.
•Sie dürfen mitnehmen was Sie gebrauchen können, auch
wenn Sie nichts gebracht haben.
Ware, die angenommen wird:
Bücher, Spielzeug, Sportartikel, Haushaltswaren, Schallplatten, CDs, Geschirr, Werkzeug, Zimmerpflanzen, Gemälde,
Bett- und Tischwäsche, funktionierende Elektrogeräte usw.
Ware, die nicht angenommen wird:
Schuhe, Kleidung, kaputte oder beschädigte Teile, Ski und
Skistiefel, Computer und Computerteile.
Größere Gegenstände wie Möbel, Waschmaschinen, Kühlschränke usw. können über Aufkleber oder Foto am Fenster
neben dem Eingang zur Selbstabholung angeboten werden.
Bitte beachten Sie, dass das Halten im Schulgelände nur
zur Anlieferung der Waren gestattet ist. Das Parken im
Schulgelände ist grundsätzlich nicht erlaubt.
An diesem Tag ist wieder ein großes Gedränge zu erwarten.
Bitte die angegebenen Zeiten einhalten:
Warenannahme: 8:30 - 10:30 Uhr am Haupteingang zum
Foyer der Realschule
Warenabholung: 11:00 - 12:30 Uhr über den Westeingang
zum Foyer der Realschule
27. März 2015 / Nr. 13
Trinkwasseranalyse – Jahresmittelwerte 2014
Trinkwasseranalyse – Jahresmittelwerte 2014
Entsprechend der Trinkwasserverordnung informieren wir Sie
über
das Ergebnis der Trinkwasseranalyse 2014, die uns
Entsprechend der Trinkwasserverordnung informieren wir Sie über das Ergebnis der
der
Zweckverband
zur Verfügung
Trinkwasseranalyse
2014, die Landeswasserversorgung
uns der Zweckverband Landeswasserversorgung
zur
Verfügung hat.
gestellt hat.
gestellt
Parameter
Dimension
Grenzwert
nach TrinkwV
Mittelwert
Untersuchungen nach Trinkwasserverordnung, Anlage 1, Teil 1
Escherichia coli (E. coli)
Enterokokken
Anz./100 mL 0
Anz./100 mL 0
0
0
Untersuchungen nach Trinkwasserverordnung, Anlage 2, Teil 1
Acrylamid 1)
Benzol
Bor
Bromat
Chrom
Cyanid
1,2-Dichlorethan
Fluorid
Nitrat
Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte je Einzelsubstanz
Summe Einzelsubstanzen
Quecksilber
Selen
Tetrachlorethen + Trichlorethen
Uran
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
0,00010
0,0010
1,0
0,010
0,050
0,050
0,0030
1,5
50
< 0,00005
< 0,00025
0,01
< 0,0025
< 0,005
< 0,002
< 0,0003
0,06
21,6
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
0,00010
0,00050
0,0010
0,010
0,010
0,010
< 0,0001
< 0,0001
< 0,00005
< 0,001
< 0,0001
0,0009
Untersuchungen nach Trinkwasserverordnung, Anlage 2, Teil 2
Antimon
Arsen
Benzo-(a)-pyren
Blei
Cadmium
Epichlorhydrin 1)
Kupfer
Nickel
Nitrit
Polycycl. arom. Kohlenwasserstoffe
Trihalogenmethane
Vinylchlorid 1)
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
0,0050
0,010
0,000010
0,010
0,0030
0,00010
2,0
0,020
0,50
0,00010
0,050
0,00050
< 0,001
< 0,0005
< 0,0000025
< 0,001
< 0,0005
n.e.
< 0,001
< 0,002
< 0,01
< 0,0001
< 0,005
< 0,0005
Untersuchungen nach Trinkwasserverordnung, Anlage 3, Teil 1
Aluminium
Ammonium
Chlorid
Clostridium perfringens (einschl.Sporen)
Coliforme Bakterien
Eisen
Färbung (SAK 436 nm)
Geruch (als TON)
Geschmack
Koloniezahl bei 22°C
Koloniezahl bei 36°C
Elektrische Leitfähigkeit (25°C)
Mangan
Natrium
Organisch geb. Kohlenstoff (TOC)
Sulfat
Trübung
pH-Wert
mg/L
mg/L
mg/L
Anz./100 ml
Anz./100 ml
mg/L
1/m
Anz./ml
Anz./ml
µS/cm
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
NTU
-
Calcitlösekapazität
Tritium
Gesamtrichtdosis
mg/L
Bq/l
mSv/Jahr
0,200
0,50
250
0
0
0,200
0,5
3 bei 23°C
20
100
2790
0,050
200
250
1,0
> 6,5 und
< 9,5
5
100
0,1
< 0,01
< 0,01
30,8
0
0
< 0,01
< 0,02
1
neutral
<1
<1
504
< 0,001
11,3
0,8
26,0
0,03
7,54
bei 11,1°C
-3,3
0,8
0,002
Aufbereitungsstoffe und Reaktionsprodukte nach § 11, Absatz 1 Trinkwasserverordnung
Chlordioxid
Chlorit
Phosphat-Phosphor
Ozon
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
0,2
0,2
2,2
0,05
0,09
0,06
0,10
< 0,01
Weitere Parameter
Säurekapazität bis pH 4,3
Carbonathärte
Calcium
Magnesium
Kalium
Silikat
mol/m³
°dH
mg/L
mg/L
mg/L
mg/L
3,35
9,4
72
11,0
2,2
5,0
Summe Erdalkalien
mol/m³
2,26
Gesamthärte
°dH
12,7
Härtebereich
-
mittel
Aufbereitungsstoffe
(nach
§ 11 Abs. 1 TrinkwV):
Aufbereitungsstoffe (nach § 11 Abs.
1 TrinkwV):
Chlordioxid (zur Trinkwasserdesinfektion),
Ozon (zur Oxidation und Desinfektion
der
Chlordioxid
(zur Trinkwasserdesinfektion),
Ozonbei(zur
OxidaAufbereitung), Natriumorthophosphat (zur Korrosionshemmung), Calciumhydroxid (zur
tion
und Desinfektion
bei Eisenchloridsulfat
der Aufbereitung),
NatriumorthoEntcarbonisierung
und pH-Wert-Steuerung),
(zur Flockung bzw.
Fällung),anionisches Polycrylamid (zur Flockung bzw. Fällung)
phosphat
(zur Korrosionshemmung), Calciumhydroxid (zur
n.e. = nach Trinkwasserverordnung nicht erforderlich
Entcarbonisierung und pH-Wert-Steuerung), Eisenchloridsul1)
Der Grenzwert bezieht sich auf die Restmonomerkonzentration im Wasser, berechnet auf
Grundlage der maximalen Freisetzung nach den Spezifikationen des entsprechenden
Polymers und der angewandten Polymerdosis.
Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 17. Juli 2013 sieht folgende Einteilung zur
Kennzeichnung der Härte von Trinkwasser vor:
Härtebereich „weich“: < 8,4 °dH (Grad deutscher Härte)
Härtebereich „mittel“: zwischen 8,4 °dH und 14 °dH
27. März 2015 / Nr. 13
Reichenbach
fat (zur Flockung bzw. Fällung), anionisches Polycrylamid
(zur Flockung bzw. Fällung)
n.e. = nach Trinkwasserverordnung nicht erforderlich
1) Der Grenzwert bezieht sich auf die Restmonomerkonzentration im Wasser, berechnet auf
Grundlage der maximalen Freisetzung nach den Spezifikationen des entsprechenden Polymers und der angewandten
Polymerdosis.
Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 17. Juli 2013
sieht folgende Einteilung zur Kennzeichnung der Härte von
Trinkwasser vor:
Härtebereich „weich“: < 8,4 °dH (Grad deutscher Härte)
Härtebereich „mittel“: zwischen 8,4 °dH und 14 °dH
Härtebereich „hart“: > 14 °dH.
Freibad im Grünen: Jahreskarte oder
10er-Karte als Ostergeschenk
Sofern Sie ein Geschenk für Ostern suchen: Wie wäre es mit
einer Jahreskarte oder 10er-Karte für das Freibad im Grünen?
Die Gemeinde Reichenbach verkauft vor Ostern bereits
Freibadkarten. Jahreskarten oder 10er-Karten eignen sich
bestens als Ostergeschenk. Der Verkauf findet im Rathaus,
Zimmer 5, während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung von Montag, 30. März, bis Mittwoch,
1. April 2015, statt. Bitte beim Kauf einer Jahreskarte das
Lichtbild nicht vergessen.
Der reguläre Vorverkauf für Jahreskarten und Familienkarten
findet von Montag, den 4. Mai bis Freitag, den 15. Mai 2015 in
der Rathauspforte statt. Das Freibad öffnet am Samstag, den
16. Mai 2015 um 9.00 Uhr die Pforten. Die Saison geht dieses
Jahr bis zum Sonntag, den 13. September 2015. Die Tageskarten, die Preise für die Saison-, Zehner- und Familienkarten
bleiben trotz steigender Kosten für das Jahr 2015 gleich.
Die Verbundkarte mit anderen Freibädern Sommer-hoch 5
gilt in den Bädern Reichenbach, Wernau, Deizisau, Wendlingen und auch im Freibad Kirchheim. Die 5 Partner wollen
mit der Zehnerkarte, die im Mai und im September auch
im Wernauer Hallenbad gilt, ihren Bürgern einen besseren
Service und Abwechslung bieten. In Reichenbach gibt es
die Sommer-hoch-5-Karte ab Saisoneröffnung ausschließlich
im Freibad im Grünen, direkt an der Freibadkasse zu kaufen.
Folgende Öffnungszeiten wurden für die Freibadsaison 2015
festgelegt:
16.05. – 05.06.2015 09.00 – 19.00 Uhr
06.06. – 03.07.2015 09.00 – 19.30 Uhr
04.07. – 30.08.2015 09.00 – 20.00 Uhr
31.08. – 13.09.2015 09.00 – 19.00 Uhr.
Abschlagszahlung auf Wasser- und
Abwassergebühren zum 31.03.2015
Am 31.03.2015 ist die 1. Abschlagszahlung auf die Wasserund Abwassergebühr zur Zahlung fällig. Wir bitten deshalb
alle Grundstückseigentümer, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, die Abschlagszahlung termingerecht und
unter Angabe des Buchungszeichens (5.8888.XXXXXX.X) an
die Gemeindekasse zu überweisen.
Bei verspäteten Zahlungseingängen werden die gesetzlichen
Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet. Da das
Abbuchungsverfahren sowohl für die Gemeindekasse wie
auch für die Zahlungspflichtigen Vorteile bringt (Terminüberwachung, Ausfüllen der Überweisungen etc. entfallen),
empfehlen wir, der Gemeindekasse eine schriftliche Abbuchungsermächtigung zu erteilen.
Bei allen Zahlungspflichtigen, welche bereits am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird der Abschlag bei Fälligkeit
abgebucht.
Der Nachtverkehr am Wochenende
berücksichtigt die Umstellung auf die
Sommerzeit
Am 29. März 2015 wird die Uhr wieder auf die Sommerzeit
umgestellt. Dies hat auch Auswirkungen auf den Nachtverkehr.
9
Da die Stunde „2:00 Uhr“ durch die Zeitumstellung faktisch entfällt, wird es in dieser Nacht nur zwei Fahrten der
S 1 zwischen Herrenberg und Kirchheim Teck geben. Die
Abfahrtszeit in Stuttgart Hauptbahnhof ist somit um 03:25
Uhr und um 04:25 Uhr. Nachtschwärmer werden hier um
Beachtung gebeten.
Das Anrufsammeltaxi wird ebenfalls nur zu den beiden Ankunftszeiten 3:52 Uhr und 4:52 in Plochingen – natürlich
nur nach ½-stündiger Voranmeldung unter Tel. 07153/22293
bereitstehen.
Ortsbroschüre für Reichenbach an der Fils
wird ausschließlich von der Werbeinitiative
Reichenbach (WIR) erstellt
In letzter Zeit wenden sich immer wieder Gewerbebetriebe
an die Gemeindeverwaltung, die per Anruf, Fax oder Brief
aufgefordert werden Anzeigen in der „neuen Ortsbroschüre“
oder andere Heften oder Broschüren, die gemeinsam mit
der Gemeinde erstellt würden, aufzugeben.
In diesem Zusammenhang möchte die Gemeinde darauf
hinweisen, dass die Ortsbroschüre ausschließlich von der
Werbeinitiative Reichenbach (WIR) in Kooperation mit der
Gemeindeverwaltung erstellt wird. Somit sind Werbeeinträge
auch WIR-Mitgliedern vorbehalten. Andere Druckmedien wie
Ortsprospekte oder andere Stadtpläne etc. werden derzeit
von der Gemeindeverwaltung nicht unterstützt bzw. wurden
auch nicht in Auftrag gegeben.
Bitte Informieren Sie sich ausführlich bevor Sie einen Werbevertrag unterschreiben ob das Medium tatsächlich Ihren Anforderungen entspricht. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft
bei der Werbeinitiative Reichenbach (WIR) wenden Sie sich
bitte an Herrn Peter Staib Telefon Tel. 07153 – 51666, Fax
07153 – 59956, [email protected], www.wir-ev.de
Frühling und Ostern
Die Sonne strahlt, Blumen und Baumblüten kommen hervor,
uns zieht es in die Natur. Ostern naht - die Frühlings-Ausstellung in der Bücherei zeigt Bücher fürs Osterbasteln und
Frühjahrs-Deko, leichte Menüs fürs Fest kochen, Routen für
Spaziergänge und Wanderungen im Kreis und natürlich viele
Oster-Bilderbücher und Natursachbücher, was man alles im
Frühling draußen so entdecken kann.
Die Bücherei ist in der Karwoche (30.03.-03.04.) geschlossen. Am Freitag, 27.03. können DVDs bis Dienstag 07.04.
nach Ostern ausgeliehen werden.
Plattform Reichenbacher Senioren
Kontaktzeiten im Rathaus:
Mittwoch, 10.00 - 12.00 Uhr, Zimmer 3
Tel.: 07153 5005-34
Kontaktperson: Martin Allmendinger, Diakon
E-Mail-Adresse: [email protected]
Außerhalb der Kontaktzeit wird Ihr Anruf an
Martin Allmendinger weitergeleitet. Bitte nutzen Sie
diese Möglichkeit zur Terminvereinbarung.
Seniorita
Kontaktzeiten bei SENIORita, Siegenbergplatz 5
Montag und Dienstag von 10.00 bis 11.00 Uhr und
Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Telefon: (07153) 99 64 056
Kontaktperson: Joachim Schrader
E-Mail: [email protected]
Internet: www.seniorita-bgr.de
10
Reichenbach
Die Baugenossenschaft Reichenbach/Fils eG bietet Ihnen
viele Hilfen und Dienstleistungen an. Wir beraten, helfen und
vermitteln, weil wir Ihnen das Leben leichter machen wollen.
Wir bieten Ihnen kostenfrei an:
- Kleine Reparaturen in Wohnung und Haus - Kulturveranstaltungen - Fahrdienste zum Arzt - Fahrdienste ins Krankenhaus - Fahrdienste zum Einkaufen - Fahrdienste auf den
Friedhof - PC-Dienstleistungen
Testen Sie SENIORita !!!
Bei Bedarf wird ein kostenloser Fahrdienst für alle Veranstaltungen und Aktivitäten eingerichtet. Melden Sie sich dazu
bitte rechtzeitig bei SENIORita an.
Laufende Aktivitäten
Kaffee- und Spielenachmittag jeden 4. Mittwoch im Monat
ab 14.30 Uhr.
Fitness-Treff jeden Mittwoch um 9 Uhr am Siegenbergplatz
5 unter der Leitung von Anni Wöllhaf
(Fit mit den „fünf“ Esslingern)
Yoga für Senioren mit Bettina Raisch
jeden Montag von 10 bis 11 Uhr.
Gemeinsamer Mittagstisch an jedem zweiten Mittwoch im
Monat um 12:15 Uhr.
Bitte melden Sie sich bei SENIORita an, wenn Sie daran
teilnehmen möchten.
Gemeinsamer Fahrdienst von PRS und SENIORita
Nach der erfolgreichen Zusammenführung der Fahrdienste
von SENIORita und der PRS erfolgt die Koordination der
Anfragen und die Einteilung der Fahrerinnen und Fahrer
künftig über Joachim Schrader während der Bürozeiten von
SENIORita. Nach Möglichkeit sollten Sie einen Vorlauf von
mindestens zwei Arbeitstagen einräumen. Allen Fahrerinnen
und Fahrern steht das „Stadtmobil“, das seinen Standort am
Siegenbergplatz 5 hat, zur Verfügung.
Fahrerinnen und Fahrer gesucht
Die zunehmende Zahl der Anfragen nach Fahrdiensten veranlasst uns zu diesem Aufruf. Deshalb sprechen wir in
diesem Zusammenhang auch solche Personen an die gerne
bereit sind, einen solchen Dienst für bedürftige Bürgerinnen
und Bürger selbstbestimmt, ehrenamtlich und freiwillig anzubieten. Bitte wenden Sie sich auch an Joachim Schrader,
siehe oben.
Albrecht-TeichmannStift
Wieder ein voller Erfolg: Damen-Kleiderbazar im AlbrechtTeichmann-Stift
Bereits zum 4. Mal fand im Albrecht-Teichmann-Stift der
Damen-Kleiderbazar statt. Zahlreiche Bewohnerinnen, Besucherinnen und Käuferinnen fanden den Weg ins AlbrechtTeichmann-Stift. In entspannter Atmosphäre bei Kaffee und
Kuchen wurde in der großen Auswahl an gut erhaltener Kleidung und Accessoires gestöbert und natürlich auch gekauft.
Das Albrecht-Teichmann-Stift bedankt sich ganz herzlich für
die zahlreich zur Verfügung gestellte Kleidung.
Eine Bewohnerin sucht sich eine Bluse aus.
27. März 2015 / Nr. 13
Der Erlös dieses Bazars von fast 300 Euro hilft dabei, einen
sogenannten Moto-Med für den Wohnbereich 2 im Obergeschoss anzuschaffen, der zur Beweglichkeit und Mobilität
der Bewohnerinnen und Bewohner beiträgt.
Die Sonnenfinsternis im Albrecht-Teichmann-Stift
Auch im Albrecht-Teichmann-Stift ließen sich einige Bewohner/innen das Spektakel der partiellen Sonnenfinsternis
nicht entgehen. Dazu benötigten sie nicht einmal eine der
zuletzt heiß begehrten Spezialbrillen. Durch die extra für
dieses Ereignis von der Wohnbereichsleiterin Eva Kauffmann
mitgebrachten Röntgenbilder konnten die Bewohner/innen
und auch die interessierten Mitarbeiter/innen des AlbrechtTeichmann-Stifts gefahrlos die Sonnenfinsternis beobachten.