Fachkräftemangel, nein danke! Mehr Bindung und Attraktivität

Weltweit engagiert
Fachkräftemangel nein Danke!
Mehr Bindung und Attraktivität durch Mitarbeiterbeteiligung
Andrea Mehrer | Nürnberg | 21.05.2015
© Rödl & Partner
21.05.2015
1
Agenda
01
Ein Stück vom Kuchen oder Teufelszeug?
02
Das Ziel ermitteln
03
Das Modell auswählen
04
Der Weg
05
Good leaver – bad leaver
© Rödl & Partner
21.05.2015
2
Ein Stück vom Kuchen ………
© Rödl & Partner
21.05.2015
3
…….. oder Teufelszeug?
© Rödl & Partner
21.05.2015
4
Das Ziel ermitteln
Personalbindung
Kündigungsfristen
Vergütung
Wettbewerbs
verbot
© Rödl & Partner
Sachbezüge
21.05.2015
5
Das Ziel ermitteln
http://www.youtube.com/watch?v=QX_oy9
614HQ
© Rödl & Partner
21.05.2015
6
Das Ziel ermitteln
Adressaten




Motivation
Mitarbeiterbindung
Identifikation
Nachgelagerte Besteuerung

Unternehmenskultur
Flexibilisieren von
Personalkosten
Bewusstsein steigern
für Ertrag/Kosten


© Rödl & Partner
Management
Beteiligungsmodell
Mitarbeiter
21.05.2015
7
Rechtliche Aspekte
Vision
Insolvenzrecht
Steuerrecht
Gesellschaftsrecht
Handelsrecht
Sozialrecht
KWG
© Rödl & Partner
Arbeitsrecht
21.05.2015
8
Überblick über Beteiligungsmodelle
Kapitalbeteiligungen
Fremdkapital
Mezzanine
Darlehen
Stille Beteiligung
GmbH-Anteile
Schuldverschreibung
Genussrechte
Aktien
Tantieme
© Rödl & Partner
Eigenkapital
Kommanditanteil
21.05.2015
9
Sonstige Beteiligungen
Optionen (Stock Options)
Virtuelle Beteiligungen (Phantom Shares)
Virtuelle Optionen (Stock Appreciation Rights)
Gewinnbeteiligung (Jahresüberschussbeteiligung)
Ertragsbeteiligung (Umsatzbeteiligung, Provision)
Leistungsbeteiligung (Bonus)
• ODER:
ODER:
Keine Beteiligung, sondern Sonderzahlung, Gratifikation
© Rödl & Partner
21.05.2015
10
Übertragung von Gesellschafts-Anteilen
Vorteile
Nachteile
 Interessengleichlauf von Management
und Investor durch Gewinn- und
Risikobeteiligung
 Gesellschafterrechte des Managements
und somit (begrenzte) Einflussnahme als
Gesellschafter
 Notarielle Beurkundung der
Anteilsübertragung
 Einlage notwendig
 Regelungen für den Trennungsfall
 Direkte Bindung an das Unternehmen
 Hohe Motivationswirkung
 Verbesserung der EK-Quote
© Rödl & Partner
21.05.2015
11
Mitarbeitergesellschaft
Unternehmen
Mitarbeiter
© Rödl & Partner
Bsp: GbR oder GmbH
21.05.2015
12
Stille Beteiligung
Mitarbeiter
Einlage
Unternehmen
Beteiligung am Gewinn
© Rödl & Partner
21.05.2015
13
Modell stock options
Beispiel: Bezugsberechtigter Mitarbeiter bekommt eine Option eingeräumt, Aktien zu einem
günstigeren Preis (Ausgabebetrag) als dem Börsenpreis (Wert der Aktie) zu beziehen
Mitarbeiter
Unternehmen
Aktienoption
© Rödl & Partner
21.05.2015
14
Genussrechte
Mitarbeiter
Kapital
Unternehmen
Vermögensrechte
© Rödl & Partner
21.05.2015
15
Genussrechte
Vorteile
Nachteile
 Flexible Gestaltung




•
•
•
•
Umfang
Höhe
Kündigungsfristen
Informationsrechte
Einlage
Keine Mitwirkungs-, Kontrollrechte
Ggf. geringe Motivationswirkung
Ggf. erlaubnispflichtig nach KWG
 Unabhängig von der Rechtsform des
Unternehmens
 Ggf. Eigenkapital
 Beteiligung am Wertzuwachs
© Rödl & Partner
21.05.2015
16
Differenzierung Good Leaver – Bad Leaver möglich?
 Grundsatz:
Die Kündigung des Arbeitsvertrags berührt Fortbestand des Beteiligungsverhältnisses nicht
Rechtsprechung beachten!
Inhaltskontrolle §§ 307 ff BGB:
-
Unangemessene Benachteiligung
Intransparenz
unzulässige Kündigungserschwernis
Unbestimmtheit: Ausübung nach billigem Ermessen § 315 BGB
© Rödl & Partner
21.05.2015
17
Differenzierung Good Leaver – Bad Leaver möglich?
Geschuldete Vergütung im Synallagma:



Freiwilligkeitsvorbehalt?
Widerruf?
Stichtagsregelung?

Änderungskündigung?
•
bei Absenkung der Grundvergütung!
•
bei Änderung der Arbeitsbedingungen
Achtung: AGB – Rechtsprechung!
Achtung: Gleichbehandlungsgrundsatz
© Rödl & Partner
21.05.2015
18
Vergütung oder zusätzliches Sahnehäubchen?
Tantieme
Stille Gesellschaft
GmbH-Anteile
Stock Options
Aktien
Bonus
Sonderzahlung
Weihnachtsgeld
Zielvorgabe
Zielvereinbarung
Genussrechte
OOO
Darlehen
Provision
Virtuelle Beteiligung
Gratifikation
© Rödl & Partner
21.05.2015
19
Zusammenfassung – Bestimmung des Modells
-
Wer soll beteiligt werden?
Wie soll die Beteiligung ausgestaltet sein?
Wie soll die Auszahlung gestaltet werden?
Welche Mitwirkungsrechte sollen die Beteiligten haben?
Wie lange soll die Bindung wirken?
Wie ist die steuerliche Lage für die Gesellschaft und für den Mitarbeiter?
Fallen Sozialversicherungsbeiträge an? Wann?
Wie ist die wirtschaftliche Auswirkung?
Was passiert im Fall der Trennung?
Wir finden einen Weg für Sie!
© Rödl & Partner
21.05.2015
20
Ihre Ansprechpartnerin
Andrea Mehrer
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Associate Partner
Rödl & Partner
Äußere Sulzbacher Str. 100
D-90491 Nürnberg
Telefon
+49 (911) 74060 22
Mobil +49 (0)1707820304
[email protected]
„Jeder Einzelne zählt“ – bei den Castellers und bei uns.
Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von
Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu
dem gemacht hat, was es heute ist. „Força, Equilibri, Valor i Seny“ (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller
Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine
Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der
Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe.
© Rödl & Partner
21.05.2015
21