Weltweit engagiert Fachkräftemangel nein Danke! Mehr Bindung und Attraktivität durch Mitarbeiterbeteiligung Andrea Mehrer | Nürnberg | 21.05.2015 © Rödl & Partner 21.05.2015 1 Agenda 01 Ein Stück vom Kuchen oder Teufelszeug? 02 Das Ziel ermitteln 03 Das Modell auswählen 04 Der Weg 05 Good leaver – bad leaver © Rödl & Partner 21.05.2015 2 Ein Stück vom Kuchen ……… © Rödl & Partner 21.05.2015 3 …….. oder Teufelszeug? © Rödl & Partner 21.05.2015 4 Das Ziel ermitteln Personalbindung Kündigungsfristen Vergütung Wettbewerbs verbot © Rödl & Partner Sachbezüge 21.05.2015 5 Das Ziel ermitteln http://www.youtube.com/watch?v=QX_oy9 614HQ © Rödl & Partner 21.05.2015 6 Das Ziel ermitteln Adressaten Motivation Mitarbeiterbindung Identifikation Nachgelagerte Besteuerung Unternehmenskultur Flexibilisieren von Personalkosten Bewusstsein steigern für Ertrag/Kosten © Rödl & Partner Management Beteiligungsmodell Mitarbeiter 21.05.2015 7 Rechtliche Aspekte Vision Insolvenzrecht Steuerrecht Gesellschaftsrecht Handelsrecht Sozialrecht KWG © Rödl & Partner Arbeitsrecht 21.05.2015 8 Überblick über Beteiligungsmodelle Kapitalbeteiligungen Fremdkapital Mezzanine Darlehen Stille Beteiligung GmbH-Anteile Schuldverschreibung Genussrechte Aktien Tantieme © Rödl & Partner Eigenkapital Kommanditanteil 21.05.2015 9 Sonstige Beteiligungen Optionen (Stock Options) Virtuelle Beteiligungen (Phantom Shares) Virtuelle Optionen (Stock Appreciation Rights) Gewinnbeteiligung (Jahresüberschussbeteiligung) Ertragsbeteiligung (Umsatzbeteiligung, Provision) Leistungsbeteiligung (Bonus) • ODER: ODER: Keine Beteiligung, sondern Sonderzahlung, Gratifikation © Rödl & Partner 21.05.2015 10 Übertragung von Gesellschafts-Anteilen Vorteile Nachteile Interessengleichlauf von Management und Investor durch Gewinn- und Risikobeteiligung Gesellschafterrechte des Managements und somit (begrenzte) Einflussnahme als Gesellschafter Notarielle Beurkundung der Anteilsübertragung Einlage notwendig Regelungen für den Trennungsfall Direkte Bindung an das Unternehmen Hohe Motivationswirkung Verbesserung der EK-Quote © Rödl & Partner 21.05.2015 11 Mitarbeitergesellschaft Unternehmen Mitarbeiter © Rödl & Partner Bsp: GbR oder GmbH 21.05.2015 12 Stille Beteiligung Mitarbeiter Einlage Unternehmen Beteiligung am Gewinn © Rödl & Partner 21.05.2015 13 Modell stock options Beispiel: Bezugsberechtigter Mitarbeiter bekommt eine Option eingeräumt, Aktien zu einem günstigeren Preis (Ausgabebetrag) als dem Börsenpreis (Wert der Aktie) zu beziehen Mitarbeiter Unternehmen Aktienoption © Rödl & Partner 21.05.2015 14 Genussrechte Mitarbeiter Kapital Unternehmen Vermögensrechte © Rödl & Partner 21.05.2015 15 Genussrechte Vorteile Nachteile Flexible Gestaltung • • • • Umfang Höhe Kündigungsfristen Informationsrechte Einlage Keine Mitwirkungs-, Kontrollrechte Ggf. geringe Motivationswirkung Ggf. erlaubnispflichtig nach KWG Unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens Ggf. Eigenkapital Beteiligung am Wertzuwachs © Rödl & Partner 21.05.2015 16 Differenzierung Good Leaver – Bad Leaver möglich? Grundsatz: Die Kündigung des Arbeitsvertrags berührt Fortbestand des Beteiligungsverhältnisses nicht Rechtsprechung beachten! Inhaltskontrolle §§ 307 ff BGB: - Unangemessene Benachteiligung Intransparenz unzulässige Kündigungserschwernis Unbestimmtheit: Ausübung nach billigem Ermessen § 315 BGB © Rödl & Partner 21.05.2015 17 Differenzierung Good Leaver – Bad Leaver möglich? Geschuldete Vergütung im Synallagma: Freiwilligkeitsvorbehalt? Widerruf? Stichtagsregelung? Änderungskündigung? • bei Absenkung der Grundvergütung! • bei Änderung der Arbeitsbedingungen Achtung: AGB – Rechtsprechung! Achtung: Gleichbehandlungsgrundsatz © Rödl & Partner 21.05.2015 18 Vergütung oder zusätzliches Sahnehäubchen? Tantieme Stille Gesellschaft GmbH-Anteile Stock Options Aktien Bonus Sonderzahlung Weihnachtsgeld Zielvorgabe Zielvereinbarung Genussrechte OOO Darlehen Provision Virtuelle Beteiligung Gratifikation © Rödl & Partner 21.05.2015 19 Zusammenfassung – Bestimmung des Modells - Wer soll beteiligt werden? Wie soll die Beteiligung ausgestaltet sein? Wie soll die Auszahlung gestaltet werden? Welche Mitwirkungsrechte sollen die Beteiligten haben? Wie lange soll die Bindung wirken? Wie ist die steuerliche Lage für die Gesellschaft und für den Mitarbeiter? Fallen Sozialversicherungsbeiträge an? Wann? Wie ist die wirtschaftliche Auswirkung? Was passiert im Fall der Trennung? Wir finden einen Weg für Sie! © Rödl & Partner 21.05.2015 20 Ihre Ansprechpartnerin Andrea Mehrer Fachanwältin für Arbeitsrecht Associate Partner Rödl & Partner Äußere Sulzbacher Str. 100 D-90491 Nürnberg Telefon +49 (911) 74060 22 Mobil +49 (0)1707820304 [email protected] „Jeder Einzelne zählt“ – bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. „Força, Equilibri, Valor i Seny“ (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. © Rödl & Partner 21.05.2015 21
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