Reglement - TC Entfelden

A. SPIELREGLEMENT
1. Öffnungszeiten der Tennisanlage
Die offizielle Spielsaison dauert normalerweise je nach Witterung vom April bis Oktober.
Beginn und Ende der Spielsaison werden durch die Anlage- und Spielkommission
bestimmt. Die Tennisanlage ist täglich von 7.00 bis 22.00 Uhr geöffnet. Jeweils nach Ende
des Spiels müssen die Plätze freigegeben, gereinigt, gewässert und das Licht nach dem
letzten Spiel oder spätestens um 22.00 Uhr gelöscht werden.
2. Spieldauer
Sofern andere Mitglieder auf eine Spielmöglichkeit warten, sind die Spielzeiten wie folgt
eingeschränkt:
Einzelspiele: 45 Minuten inkl. Platzreinigung
Doppelspiele: 60 Minuten inkl. Platzreinigung
Nach Ablauf dieser Zeit ist der Platz unaufgefordert freizugeben. Bei sehr grossem Andrang
und wenn alle Plätze belegt sind, muss Doppel gespielt werden. Ausgenommen von dieser
Regelung sind:
Interclub, Suraniacup und Clubmeisterschaftsspiele.
3. Trainerplatz
Für den Tennislehrer kann ein Platz reserviert werden; sollte dieser nicht belegt sein,
gelten für die Belegung die Richtlinien gemäss Ziffer 2.
4. Spielberechtigung der einzelnen
Mitgliederkategorien
a)
Aktiv-, Ehrenmitglieder: zu allen offiziellen Öffnungszeiten. Gleiches gilt für Junioren, welche
in einer Aktivmannschaft Interclub spielen.
b) Junioren A: wie Aktivmitglieder
c)
Junioren B: Montag bis Freitag 7– 18 Uhr;
Samstag und Sonntag ohne Beschränkung wie
auch wochentags während den Schulferien; in
den übrigen Zeiten nur in Begleitung eines Aktivmitgliedes, sofern Plätze frei sind
d) Passivmitglieder: keine Spielberechtigung, ausgenommen spezielle Clubanlässe
Vorbehalten bleiben besondere Anordnungen der SPIKO für die Durchführung von
Turnieren, Trainings etc.; regelmässige Trainings, wie z.B. Juniorentraining werden durch die
SPIKO festgelegt und bekannt gegeben.
5. Platzreservation
Jedes spielberechtigte Mitglied verfügt über ein magnetisches Namensschild, welches im
Clubhaus zum Saisonbeginn an der Mitgliedertafel zur Verfügung gestellt wird. Die
Namensschilder sind Eigentum des TCE.
Nachdem der Mitgliederbeitrag bezahlt ist, wird das betreffende Namensschild ausgehängt.
Für die Platzreservation steht eine Belegungstafel mit Platz- und Zeitspalte zur Verfügung.
Sollte der Mitgliederbeitrag bis zur Frist nicht bezahlt werden, besteht die Möglichkeit das
Namensschild gegen Barzahlung beim Vorstand zu beziehen. Es gilt: Kein Namenschild
keine Spielberechtigung!
Nur anwesende Spieler dürfen Plätze reservieren, insbesondere dürfen keine
Vorreservationen vorgenommen werden. Ausgenommen sind die unter Ziffer 2 festgelegten
und speziell zu kennzeichnenden Spiele. Interclub- und Suraniacupspiele werden
wöchentlich am Anschlagbrett bekannt gegeben. Clubmeisterschaftsspiele müssen mit
Turnierspiel (Magnetstreifen) gekennzeichnet werden (Einschreibung ist unbedingt
erforderlich).
Zur Reservation eines Platzes sind somit mindestens zwei Namensschilder notwendig und
beide Spieler müssen anwesend sein. Die Belegungstafel muss zu allen Tageszeiten benützt
werden.
Ausnahme:
JEKASPI-Abend am Freitag
(18.00 – 22.00 Uhr) alle Plätze
Seniorentreff am Freitag
(9.00 – 11.00 Uhr) drei Plätze
Ausgeschilderte Mannschaftstrainings (Mai-Juni)
Wenn nach abgelaufener Spielzeit weitergespielt wird, weil keine weiteren Spieler
eingetragen sind, dürfen die Namensschilder nicht neu gesetzt werden. Vorreservationen im
Zusammenhang mit clubinternen Wettkampfspielen werden separat geregelt.
6. Gäste
Das Mitbringen von Gästen und Passivmitgliedern ist lediglich Aktiv- und Ehrenmitgliedern
gestattet.
Gäste dürfen von Montag bis Samstag von 7.00 – 22.00 Uhr und Sonntag von 14 - 22 Uhr
maximal 45 Minuten, Doppel 60 Minuten, mit einem Clubmitglied spielen. Pro Platz und pro 45
resp. 60 Minuten sind Fr. 10.– zu bezahlen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, Namen der Gäste,
Datum, Spielbeginn und -ende in das Gästebuch vor Spielbeginn einzutragen. Der
entsprechende Betrag wird Ende Sai-son in Rechnung gestellt. Das Aktiv- und Ehrenmitglied
darf unbeschränkt Gäste mitbringen.
Bitte beachten, dass anwesende Aktivmitglieder bei frei werdenden Plätzen Vortritt haben.
7. Interclubspieler/innen von andern Clubs
Spieler/innen welche für den TC Entfelden während der Interclubsaison die IC Spiele
bestreiten sowie die IC Trainings (gemäss Wochentermine) besuchen, bezahlen Fr. 100.–
8. Tenue
Auf den Tennisplätzen darf nur in Tennisschuhen für Sandplätze gespielt werden.
9. Spielbarkeit der Plätze
Grundsätzlich soll nur auf trockenen Plätzen gespielt werden. Im Zweifelsfall entscheiden
über die Spielbarkeit in nachstehender Reihenfolge:
– der Platzwart
– der Anlagechef
– ein Mitglied des Vorstandes
Gesperrte Plätze sind markiert und dürfen nicht betreten werden.
B. PLATZORDNUNG
1. Tennisplätze
Die ordnungsgemässe Pflege der Plätze obliegt dem Platzwart. Im Interesse des dauernden
Unterhaltes sind die Spieler jedoch verpflichtet, den Platz jeweils nach Gebrauch zu wischen
(gemäss Vorlage).
Bei Trockenheit ist es obligatorisch, den Platz vor oder während der reservierten Spielzeit zu
befeuchten. Dies ist Sache der Spieler und nicht des Platzwartes.
1.2. Parkplätze
Die Autos sind auf den Parkplätzen des Schwimmbades Entfelden abzustellen. Am
Schützenrain dürfen keine Autos parkiert werden.
1.3. Hunde
Hunde sind in der Tennisanlage an der Leine zu führen und so zu beaufsichtigen, dass sie
den Tennisbetrieb nicht stören.
C. HAUSORDNUNG
1. Clubhaus
1.1. Benützung
Das Clubhaus kann von jedem Clubmitglied täglich benützt werden. Das Clubhaus steht nur
für clubinterne Anlässe zur Verfügung. Private Anlässe von Mitgliedern müssen mit dem
Vorstand abgesprochen werden. Dazu kann ein Mietpreis verlangt werden.
Wer die Anlage zuletzt verlässt, hat dafür zu sorgen, dass die Lichter gelöscht und alle Türen
abgeschlossen sind.
1.2. Schlüssel
Alle Mitglieder müssen beim Sekretariat gegen ein Depot von Fr. 25.– einen Schlüssel
be-ziehen (Bewässerung Plätze). Bei Austritt aus dem Club wird das Depot gegen
Schlüsselrückgabe zurückerstattet. Geht ein Schlüssel verloren, so ist dies dem
Sekretariat zu melden, das Depot verfällt: Ein Ersatzschlüssel kostet Fr. 25.–
1.3. Reinlichkeit und Ordnung
In den Garderoben- und WC-Räumen ist stets auf Sauberkeit zu achten. Mitglieder, die im
Clubhaus Konsumationen einnehmen, haben für das Aufräumen selber besorgt zu sein. Leere
Flaschen gehören in die bereitgestellten Kisten bzw. PET-Abfallsäcke, Abfälle in die
vorhandenen Kübel.
Nach jeder Benützung der Küche muss das Geschirr abgewaschen und die Küche aufgeräumt
werden.
1.4. Trainingsmaterialien
Die Trainingsbälle und Hilfsmittel können von den Mitgliedern für Gruppentrainings
gebraucht werden, nach dem Gebrauch sind sie zu reinigen und in die entsprechenden
Behälter zu verstauen. Die Ballmaschine darf auch benutzt werden, nach Gebrauch ist die
Abdeckplane wieder wetterfest anzubringen. Vor der Erstbenutzung eines Mitgliedes muss
eine Anleitung stattfinden.
Es dürfen keine Materialien von Mitgliedern gelagert werden!
D. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Von den Mitgliedern wird auf der gesamten Anlage Ordnung, Reinlichkeit und ruhiges,
sportliches Verhalten verlangt. Respekt und Anstand stehen an oberster Stelle!
Eltern haben ihre Kinder auf der Anlage gebührend zu beaufsichtigen. Sie dürfen den
Tennisbetrieb nicht stören.
Für Personen- und/oder Sachschäden, die auf Missachtung der Bestimmungen des
Spielreglementes sowie der Platz- und Hausordnung, anderer Anordnungen des TCE oder
gesetz-licher Vorschriften zurückzuführen sind, haftet der Verursacher persönlich. Der TCE lehnt grundsätzlich jede Verantwortung und
Haftung für Unfälle ab. Ebenso übernimmt der
TCE keine Haftung für Gegenstände, welche auf dem Clubareal verloren oder gestohlen
werden.
Bei Verstoss gegen das Reglement, insbe-sondere die Gästeregelung, behält sich der
Vorstand vor, Fehlbaren die Mitgliedschaft zu entziehen.
Der Vorstand ist berechtigt, Änderungen des vorliegenden Spielreglementes sowie der
Haus- und Platzordnung vorzunehmen. Solche Änderungen sind durch Anschlag im
Clubhaus bekannt zu geben und treten sofort nach Bekanntgabe in Kraft.
TENNIS-CLUB ENTFELDEN
Der Vorstand