A. SPIELREGLEMENT 1. Öffnungszeiten der Tennisanlage Die offizielle Spielsaison dauert normalerweise je nach Witterung vom April bis Oktober. Beginn und Ende der Spielsaison werden durch die Anlage- und Spielkommission bestimmt. Die Tennisanlage ist täglich von 7.00 bis 22.00 Uhr geöffnet. Jeweils nach Ende des Spiels müssen die Plätze freigegeben, gereinigt, gewässert und das Licht nach dem letzten Spiel oder spätestens um 22.00 Uhr gelöscht werden. 2. Spieldauer Sofern andere Mitglieder auf eine Spielmöglichkeit warten, sind die Spielzeiten wie folgt eingeschränkt: Einzelspiele: 45 Minuten inkl. Platzreinigung Doppelspiele: 60 Minuten inkl. Platzreinigung Nach Ablauf dieser Zeit ist der Platz unaufgefordert freizugeben. Bei sehr grossem Andrang und wenn alle Plätze belegt sind, muss Doppel gespielt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind: Interclub, Suraniacup und Clubmeisterschaftsspiele. 3. Trainerplatz Für den Tennislehrer kann ein Platz reserviert werden; sollte dieser nicht belegt sein, gelten für die Belegung die Richtlinien gemäss Ziffer 2. 4. Spielberechtigung der einzelnen Mitgliederkategorien a) Aktiv-, Ehrenmitglieder: zu allen offiziellen Öffnungszeiten. Gleiches gilt für Junioren, welche in einer Aktivmannschaft Interclub spielen. b) Junioren A: wie Aktivmitglieder c) Junioren B: Montag bis Freitag 7– 18 Uhr; Samstag und Sonntag ohne Beschränkung wie auch wochentags während den Schulferien; in den übrigen Zeiten nur in Begleitung eines Aktivmitgliedes, sofern Plätze frei sind d) Passivmitglieder: keine Spielberechtigung, ausgenommen spezielle Clubanlässe Vorbehalten bleiben besondere Anordnungen der SPIKO für die Durchführung von Turnieren, Trainings etc.; regelmässige Trainings, wie z.B. Juniorentraining werden durch die SPIKO festgelegt und bekannt gegeben. 5. Platzreservation Jedes spielberechtigte Mitglied verfügt über ein magnetisches Namensschild, welches im Clubhaus zum Saisonbeginn an der Mitgliedertafel zur Verfügung gestellt wird. Die Namensschilder sind Eigentum des TCE. Nachdem der Mitgliederbeitrag bezahlt ist, wird das betreffende Namensschild ausgehängt. Für die Platzreservation steht eine Belegungstafel mit Platz- und Zeitspalte zur Verfügung. Sollte der Mitgliederbeitrag bis zur Frist nicht bezahlt werden, besteht die Möglichkeit das Namensschild gegen Barzahlung beim Vorstand zu beziehen. Es gilt: Kein Namenschild keine Spielberechtigung! Nur anwesende Spieler dürfen Plätze reservieren, insbesondere dürfen keine Vorreservationen vorgenommen werden. Ausgenommen sind die unter Ziffer 2 festgelegten und speziell zu kennzeichnenden Spiele. Interclub- und Suraniacupspiele werden wöchentlich am Anschlagbrett bekannt gegeben. Clubmeisterschaftsspiele müssen mit Turnierspiel (Magnetstreifen) gekennzeichnet werden (Einschreibung ist unbedingt erforderlich). Zur Reservation eines Platzes sind somit mindestens zwei Namensschilder notwendig und beide Spieler müssen anwesend sein. Die Belegungstafel muss zu allen Tageszeiten benützt werden. Ausnahme: JEKASPI-Abend am Freitag (18.00 – 22.00 Uhr) alle Plätze Seniorentreff am Freitag (9.00 – 11.00 Uhr) drei Plätze Ausgeschilderte Mannschaftstrainings (Mai-Juni) Wenn nach abgelaufener Spielzeit weitergespielt wird, weil keine weiteren Spieler eingetragen sind, dürfen die Namensschilder nicht neu gesetzt werden. Vorreservationen im Zusammenhang mit clubinternen Wettkampfspielen werden separat geregelt. 6. Gäste Das Mitbringen von Gästen und Passivmitgliedern ist lediglich Aktiv- und Ehrenmitgliedern gestattet. Gäste dürfen von Montag bis Samstag von 7.00 – 22.00 Uhr und Sonntag von 14 - 22 Uhr maximal 45 Minuten, Doppel 60 Minuten, mit einem Clubmitglied spielen. Pro Platz und pro 45 resp. 60 Minuten sind Fr. 10.– zu bezahlen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, Namen der Gäste, Datum, Spielbeginn und -ende in das Gästebuch vor Spielbeginn einzutragen. Der entsprechende Betrag wird Ende Sai-son in Rechnung gestellt. Das Aktiv- und Ehrenmitglied darf unbeschränkt Gäste mitbringen. Bitte beachten, dass anwesende Aktivmitglieder bei frei werdenden Plätzen Vortritt haben. 7. Interclubspieler/innen von andern Clubs Spieler/innen welche für den TC Entfelden während der Interclubsaison die IC Spiele bestreiten sowie die IC Trainings (gemäss Wochentermine) besuchen, bezahlen Fr. 100.– 8. Tenue Auf den Tennisplätzen darf nur in Tennisschuhen für Sandplätze gespielt werden. 9. Spielbarkeit der Plätze Grundsätzlich soll nur auf trockenen Plätzen gespielt werden. Im Zweifelsfall entscheiden über die Spielbarkeit in nachstehender Reihenfolge: – der Platzwart – der Anlagechef – ein Mitglied des Vorstandes Gesperrte Plätze sind markiert und dürfen nicht betreten werden. B. PLATZORDNUNG 1. Tennisplätze Die ordnungsgemässe Pflege der Plätze obliegt dem Platzwart. Im Interesse des dauernden Unterhaltes sind die Spieler jedoch verpflichtet, den Platz jeweils nach Gebrauch zu wischen (gemäss Vorlage). Bei Trockenheit ist es obligatorisch, den Platz vor oder während der reservierten Spielzeit zu befeuchten. Dies ist Sache der Spieler und nicht des Platzwartes. 1.2. Parkplätze Die Autos sind auf den Parkplätzen des Schwimmbades Entfelden abzustellen. Am Schützenrain dürfen keine Autos parkiert werden. 1.3. Hunde Hunde sind in der Tennisanlage an der Leine zu führen und so zu beaufsichtigen, dass sie den Tennisbetrieb nicht stören. C. HAUSORDNUNG 1. Clubhaus 1.1. Benützung Das Clubhaus kann von jedem Clubmitglied täglich benützt werden. Das Clubhaus steht nur für clubinterne Anlässe zur Verfügung. Private Anlässe von Mitgliedern müssen mit dem Vorstand abgesprochen werden. Dazu kann ein Mietpreis verlangt werden. Wer die Anlage zuletzt verlässt, hat dafür zu sorgen, dass die Lichter gelöscht und alle Türen abgeschlossen sind. 1.2. Schlüssel Alle Mitglieder müssen beim Sekretariat gegen ein Depot von Fr. 25.– einen Schlüssel be-ziehen (Bewässerung Plätze). Bei Austritt aus dem Club wird das Depot gegen Schlüsselrückgabe zurückerstattet. Geht ein Schlüssel verloren, so ist dies dem Sekretariat zu melden, das Depot verfällt: Ein Ersatzschlüssel kostet Fr. 25.– 1.3. Reinlichkeit und Ordnung In den Garderoben- und WC-Räumen ist stets auf Sauberkeit zu achten. Mitglieder, die im Clubhaus Konsumationen einnehmen, haben für das Aufräumen selber besorgt zu sein. Leere Flaschen gehören in die bereitgestellten Kisten bzw. PET-Abfallsäcke, Abfälle in die vorhandenen Kübel. Nach jeder Benützung der Küche muss das Geschirr abgewaschen und die Küche aufgeräumt werden. 1.4. Trainingsmaterialien Die Trainingsbälle und Hilfsmittel können von den Mitgliedern für Gruppentrainings gebraucht werden, nach dem Gebrauch sind sie zu reinigen und in die entsprechenden Behälter zu verstauen. Die Ballmaschine darf auch benutzt werden, nach Gebrauch ist die Abdeckplane wieder wetterfest anzubringen. Vor der Erstbenutzung eines Mitgliedes muss eine Anleitung stattfinden. Es dürfen keine Materialien von Mitgliedern gelagert werden! D. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Von den Mitgliedern wird auf der gesamten Anlage Ordnung, Reinlichkeit und ruhiges, sportliches Verhalten verlangt. Respekt und Anstand stehen an oberster Stelle! Eltern haben ihre Kinder auf der Anlage gebührend zu beaufsichtigen. Sie dürfen den Tennisbetrieb nicht stören. Für Personen- und/oder Sachschäden, die auf Missachtung der Bestimmungen des Spielreglementes sowie der Platz- und Hausordnung, anderer Anordnungen des TCE oder gesetz-licher Vorschriften zurückzuführen sind, haftet der Verursacher persönlich. Der TCE lehnt grundsätzlich jede Verantwortung und Haftung für Unfälle ab. Ebenso übernimmt der TCE keine Haftung für Gegenstände, welche auf dem Clubareal verloren oder gestohlen werden. Bei Verstoss gegen das Reglement, insbe-sondere die Gästeregelung, behält sich der Vorstand vor, Fehlbaren die Mitgliedschaft zu entziehen. Der Vorstand ist berechtigt, Änderungen des vorliegenden Spielreglementes sowie der Haus- und Platzordnung vorzunehmen. Solche Änderungen sind durch Anschlag im Clubhaus bekannt zu geben und treten sofort nach Bekanntgabe in Kraft. TENNIS-CLUB ENTFELDEN Der Vorstand
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