Per E-Mail erhalten / 12 / 2015 Betreff: Spielberechtigung Liebe Sportfreunde, anbei ein interessanter Auszug aus der Präsidiums-Info 11/2015: Bundestag beschließt altersbezogene Spielberechtigung Eine richtungweisende Entscheidung traf der Bundestag zum Thema Spielberechtigung. Hier galt bisher stets die Prämisse, dass jeder Aktive nur für einen einzigen Verein spielberechtigt sein kann. Wenn dieser Verein dem Spieler aber nicht die Möglichkeiten bietet, die er für seine sportliche Entwicklung für nötig ansieht, muss er eben den Verein wechseln. Dass dies nicht die Lösung sein kann, um unsere Probleme zu bewältigen, wurde sowohl in Bayern als auch in Niedersachsen schon lange diskutiert. Beim TTVN hatte man Probleme damit, dass gute Jugendspieler, die im Bundesstützpunkt Nachwuchs in Hannover intensiv gefördert und dank dieser Ausbildung zum nationalen Spitzenspieler werden, sich bzgl. der Spielberechtigung umorientieren mussten, weil entweder der Heimatverband oder der TTVN nicht die hochklassigen Spielmöglichkeiten im Mannschaftsspielbetrieb bieten. Damit gehen den Verbänden u.U. auch Fördergelder verloren. In Bayern ist das Problem nicht ganz so extrem, aber durchaus auch vorhanden, zumal auch der BTTV einen Bundesstützpunkt Nachwuchs besitzt und ein Leistungszentrum in München plant. Im BTTV haben wir uns zudem zum Ziel gesetzt, einen umfangreichen und flächendeckenden Mannschaftsspielbetrieb der Senioren möglichst in Ligenform aufzubauen. Dies scheiterte bisher weitgehend daran, dass viele Vereine nicht in der Lage waren, Seniorenmannschaften in den verschiedenen Altersklassen zu bilden. In gemeinsamen Gesprächen wurde die Idee entwickelt, eine altersbezogene Spielberechtigung zu schaffen, wodurch viele Spieler/innen zusätzliche Möglichkeiten bekommen, ihre Wettkampfwünsche zu verwirklichen. Der Antrag des BTTV sah vor, dass in der WO in Zukunft drei Altersgruppen festgehalten sind: - Nachwuchs, also Spieler die am Stichtag 18 Jahre alt werden oder jünger sind - Erwachsene, die vor dem Stichtag 18 Jahre alt waren, aber noch nicht 39 - Senioren, die vor dem Stichtag 39 Jahre oder älter waren (Stichtag ist dabei wie bisher der 01.01 der laufenden Spielzeit) Die Entscheidung, dass Spieler der Altersgruppe Nachwuchs auf Antrag eine Spielberechtigung für den Individualspielbetrieb und für den Mannschaftsspielbetrieb der Erwachsenen bekommen, gibt es bereits seit einigen Jahren. Neu gilt ab der kommenden Saison 2016/2017: - Spieler der Altersgruppe Nachwuchs können die Spielberechtigung für den Mannschaftsspielbetrieb der Erwachsenen (nicht für den Individualspielbetrieb!) auch für einen anderen Verein, ggf. auch in einem anderen Landesverband, erwerben. Die Spielberechtigung für den Spielbetrieb der Jugend und für den Individualspielbetrieb der Erwachsenen bleibt dabei beim bisherigen Stammverein. - Spieler der Altersgruppe Senioren können die Spielberechtigung für den Mannschaftsspielbetrieb der Senioren auch für einen anderen Verein, ggf. auch in einem anderen Landesverband, erwerben. Die Spielberechtigung für den Spielbetrieb der Erwachsenen und den Individualspielbetrieb der Senioren bleibt dabei beim bisherigen Stammverein. Damit haben Jugendliche und Senioren, die gerne bei ihrem Verein bleiben wollen, obwohl ihnen im Mannschaftsspielbetrieb der Erwachsenen bzw. der Senioren dort nicht die gewünschten Möglichkeiten geboten werden können, deutlich mehr Chancen, ihre Interessen zu verwirklichen. Wichtigstes Ziel war dabei, allen Aktiven mehr Alternativen zu bieten, ihren Sport weiter auf dem gewünschten Niveau zu betreiben. Auf dem Bundestag 2014 wurden diese Anträge mit knapper Mehrheit abgelehnt. In der Folge haben wir in vielen gemeinsamen Gesprächen die Ideen erläutert und wenige Passagen präzisiert, damit eine Mehrheit für die Anträge gefunden werden kann. Der Bundestag 2015 hat dieses Antragspaket mit deutlicher Mehrheit angenommen. Mit besten Grüßen! K. Noll
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