Mitarbeiter-Informationsdienst AuB - GEW

Mitarbeiter-Informationsdienst
AKTUELL
AuB
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Nordrhein-Westfalen
Beamtenbesoldung
Rechtsgrundlagen
Info zur Tarif- und Besoldungsrunde 2015
2015.12
Tarifbeschäftigte – vor allem viele angestellte Lehrkräfte und SchulpädagogInnen – setzen weitere Einkommenserhöhungen durch!
In der vierten und letzten Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst der Länder hat es am späten Abend des 28. März 2015 einen Durchbruch in Sachen Einkommenserhöhungen und VBL, also
der Zusatzversorgung der Länderangestellten, gegeben:
Gehaltserhöhung:
Ab 1. März 2015: Erhöhung der Tabellenwerte um 2,1 %
Ab 1. März 2016: Erhöhung der Tabellenwerte um 2,3 % , mindestens 75,- Euro
Laufzeit des Tarifvertrages: 31.12.2016 – die nächste Tarif- und Besoldungsrunde ist daher 2017!
Zusatzversorgung bzw. VBL:
Der „Preis“ für den vollen Erhalt der Leistungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
(VBL) war, einer Erhöhung der Arbeitnehmerumlagen und -beiträge zuzustimmen. Diese Erhöhung
fällt in Ost und West unterschiedlich hoch aus: Im Westen steigt die Arbeitnehmerumlage von derzeit 1,41 Prozent in drei Schritten (jeweils 1. Juli 2015, 2016 und 2017) um insgesamt 0,4 Prozentpunkte. Im Osten wird der Arbeitnehmerbeitrag zur Kapitaldeckung um dreimal 0,75 Prozentpunkte
auf dann 4,25 Prozent angehoben. Zur Entlastung der Beschäftigten wird die Jahressonderzahlung
Ost in fünf Jahresschritten bis 2019 auf das Westniveau angehoben (Anlage 1 der Tarifeinigung:
http://www.gew.de/Binaries/Binary123945/Tarifeinigung_TV-L_vom_28.03.2015_inkl._Anlagen.pdf )
Befristete Arbeitsverhältnisse
Sobald die Ergebnisse der Untersuchung von Bund und Gewerkschaften zu den befristeten Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Dienst vorliegen, werden die Tarifvertragsparteien diese
bewerten, ihre Gespräche über die Befristungspraxis im Länderbereich fortsetzen und erkannten
Handlungsbedarf gegebenenfalls auch vor den nächsten Entgeltverhandlungen umsetzen
Sonstiges:
Erklärungsfrist: bis 30. April 2015 – dies bedeutet, dass der Tarifvertrag erst dann in Kraft tritt, wenn
diese Frist abgelaufen ist. Die GEW macht deshalb, wie in den früheren Tarifrunden, eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis. Sollten 75% der GEW-Mitglieder (Angestellte) ablehnen und
gleichzeitig ihre Streikbereitschaft erklären, dann würde die GEW dieses Tarifergebnis nicht unterschreiben. Diese Frist ist daher eine Widerrufsmöglichkeit.
Was bringt dieses Ergebnis für die BeamtInnen und die Versorgungsempfänger/innen?
Besoldungs- und Versorgungsrecht ist Gesetzeshandeln. Die jeweiligen Länder müssen zur Erfüllung der Alimentationspflichten nach dem Grundgesetz die wirtschaftliche Entwicklung, also auch
und insbesondere die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes in entsprechende gesetzliche Regelungen umsetzen.
Dazu hat sie u.a. auch die GEW zusammen mit den anderen öffentlichen-Dienst-Gewerkschaften
im DGB und mit dem DGB als zuständiger Verhandlungsführer für die Beamtinnen und Beamte
aufgefordert: „Die GEW verlangt die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten. Hierzu hat sich die TdL nicht geäußert“
Auch wenn also das Land NRW als Mitglied in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) den Tarifvertrag mit unterzeichnet, ist damit – wie auch die Vergangenheit zeigt – noch nicht gesagt, dass dies
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen
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Redaktion: U. Lorenz
Datum: 09.04.2015
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dann auch automatisch für BeamtInnen und VersorgungsempfängerInnen gilt. Hierzu ist es erforderlich, dass Gespräche geführt werden oder auch Aktionen vorbereitet werden, um die Landesregierung an ihre Verantwortung für ihre Beschäftigten zu erinnern.
Die TdL verhandelt zwar für die Länder (ausgenommen Hessen) den Tarifvertrag für deren Angestellte, aber nicht Regelungen für BeamtInnen und VersorgungsempfängerInnen. Dafür ist seit der
Föderalismusreform – leider – jedes Land selbst verantwortlich. Im Zuge der gleichzeitig bei den
meisten Ländern eingeführten Schuldenbremse wird diese dann entgegen gehalten, wenn es um
die Einkommen der eigenen Beschäftigten geht. Hier handelt dann jedes Land nach seiner eigenen
Haushaltslage und das führt mittlerweile dazu, dass sich die Gehälter der Beamtinnen und Beamte
bundesweit z.T. um mehrere Hundert Euro unterscheiden. Wir haben also seit der Föderalismusreform keine bundeseinheitliche Besoldung mehr im Gegensatz zum Tarifvertrag – TV-L, der noch als
Flächentarifvertrag die Beschäftigten in allen Ländern schützt. Ein hohes Gut, wie man sieht.
Auch bei der Übertragung des jetzigen Tarifergebnisses haben wir einen Föderalismus-Salat:
(Quelle: DGB-Bundesvorstand, Stand 8. April 2015)
Wir haben also – mal wieder – ein Nord-Süd-Gefälle (mit Ausnahme Hamburg)!
Der NRW-Finanzminister, Norbert Walter-Borjans, hat kurz nach dem Tarifabschluss anklingen lassen, dass es keine 1:1-Übertragung geben soll und die Gespräche mit den Gewerkschaften, also
auch mit der GEW, erst geführt werden müssen.
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Was ist aus dem von der GEW weiterhin geforderten Tarifvertrag zur Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte geworden?
Die GEW hat das Angebot eines Tarifvertrages für die angestellten Lehrkräfte zurückgewiesen. Die
Arbeitgeber wollen die Bezahlung der bundesweit 200.000 angestellten Lehrkräfte weiterhin diktieren. Mit 30 Euro Zulage im Monat für einzelne Lehrergruppen wollten sie zudem künftige Streiks
verhindern. Ohne verlässliche Zusagen zu einer Paralleltabelle und ohne die Möglichkeit zu streiken, hätte die Annahme des Angebots bedeutet, die Paralleltabelle auf den St. Nimmerleinstag zu
verschieben. Damit ist die Hauptforderung der GEW nicht erfüllt. Die Tarifgemeinschaft deutscher
Länder (TdL) wollte keine Aufwertung der Lehrkräftebezahlung. Sie hat an einer Ankopplung des
Tarifvertrages an die 15 Landesbeamtengesetze festgehalten. Damit werden Ungleichheiten, Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten nicht beseitigt, sondern auch noch per Tarifvertrag festgeschrieben. Das ist kein Flächentarifvertrag, sondern ein Flickenteppich (s. auch Homepage der GEW und
http://www.gew-nrw.de/fileadmin/download/Veranstaltungen_Termine/Tarifrunde_LTarifinfo:
Ego/GEW_T-Info_Ablehnung.pdf
Allerdings hat der DBB diesen „sogenannten“ Tarifvertrag mit Beamtenrecht angenommen – (s.
unten). Die Annahme gilt nur für die DBB-Mitglieder direkt und nicht für GEW-Mitglieder! Die GEW
ist nicht in der Friedenspflicht und kann weiter zum Streik aufrufen!
Aus dem FAQ des GEW-Hauptvorstandes:
Zum Lego-Abschluss des DBB: Warum hat der DBB das Angebot angenommen?
Diese Frage kann nur der dbb beantworten. Aber wir können ja mal spekulieren: Der dbb ist einfach
zu schwach, um ein bessres Ergebnis durchzusetzen – oder habt ihr die Mitglieder des Berufsverbandes in großer Zahl auf der Straße bei den Demos und Kundgebungen gesehen? Der dbb ist uns
in den Rücken gefallen. Die Beamtenbündler haben den Vertragsentwurf geschluckt und versuchen
jetzt, ihn als Erfolg zu verkaufen. In den Verhandlungen war damit klar: Mehr geht heute nicht. Die
GEW muss nun strategisch beraten, wie sie in Zukunft an die Sache rangeht. Eins ist dabei klar:
gemeinsam mit dem dbb, den wir in den Verhandlungen monatelang mitgeschleppt haben, auf alle
Fälle nicht mehr.
Öffnet sich die Schere zwischen Beamten und Angestellten weiter?
Das mit der Schere ist zunächst einmal eine mathematische Frage: Wenn A zwei Prozent von 3.500
brutto bekommt (70 Euro) und B zwei Prozent von 3.200 brutto (64 Euro) – wer bekommt mehr?
Der relative Abstand bleibt gleich, der absolute vergrößert sich. Auf welchen kommt es an? Gegenüber einer Erzieherin in E8 werden die meisten Lehrkräfte, egal ob E11 oder E13, argumentieren,
es komme auf den gleichen Prozentsatz Lohnerhöhung an. Netto wird es noch komplizierter. B bekommt möglicherweise netto absolut mehr raus aus seinen 64 Euro als A aus seinen 70 Euro, relativ könnten es bei A mehr sein, weil sich die Erhöhung möglicherweise auf ein niedrigeres Ausgangsnetto bezieht… Das eigentliche Fazit dieser Zahlenspielerei: Wenn wir uns auf diese Debatte
einlassen haben wir schon verloren. Ja, die Welt ist ungerecht. Wir können nur versuchen, sie im
Rahmen unserer Möglichkeiten etwas besser zu machen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt,
dass die Übertragung von Tarifergebnissen kein Selbstläufer mehr ist. Auch die Beamten werden
zunehmend dafür kämpfen müssen – nötigenfalls auch mit Streiks (und nachfolgenden Disziplinarverfahren) wie vor zwei Jahren in Rheinland-Pfalz.
(s. auch: http://www.gew.de/Viele_Fragen_zum_Tarifabschluss.html#Section57258 )