Stångån/ Kinda

FREILUFTAKTIVITÄTEN AM
ANGELN
Stångån/
KindaKanal
Sluss
FISCHEREIBEZIRK (F.B.)
STÅNGÅN-LINKÖPING
Bezieht sich auf die Strecke von der Mündung des
Roxen bis zur Schleuse Slattefors.
Arten: Barsch, Hecht, Zander, Aal u.a.m.
Angelbestimmungen: Reißangeln und Schlepp­
angeln bzw. Trolling sind verboten.
Kontakt: Sven Sjögren, +46 705 74 66 35
Linköping
Sluss
F.B. ÄRLÅNGEN-RÄNGENSJÖARNA
Sluss
Tinnerö eklandskap
Seen: Stora und Lilla Rängen, Ärlången, Kinda-Kanal
und Stångån.
Arten: Barsch, Hecht, Zander, Aal u.a.m.
Angelbestimmungen: Zum Trolling muss ein geson­
derter Erlaubnisschein gekauft werden.
Kontakt: Oscar Ekman, +46 13 440 16
Vidingsjöskogen
F.B. HULTA-TÖRNEVIK, JÄRNLUNDEN
Sluss
Für die Bucht Törneviken im westlichen Teil des Sees
Järnlunden können Angelkarten gekauft werden.
Schleppangeln bzw. Trolling ist nicht erlaubt.
Weiterführende Informationen:
www.tornevik.se/fiske.html
Ullstämmaskogen
VIGGEBY NATURSCHÜTZGEBIET,
JÄRNLUNDEN
Kanu fahren, Rad fahren, wandern,
baden, angeln oder Schlittschuh
Sturefors
laufen – am Kinda-Kanal gibt es jede
Menge zu sehen und zu tun!
Weiterführende Informationen:
www.linkoping.se/natur, Viggeby naturreservat
Sluss
Sluss
baksida
Sluss
Stafsäter
Provinzialregierung Östergötland
Tel: +46 10 22 35 000 www.lansstyrelsen.se/ostergotland
Västerby lövskogar
Säby Västerskog
Kinda Kanal AG Tel: +46 13 12 68 80
www.kindakanal.se
Gemeinde Linköping Tel: +46 13 20 60 00
www.linkoping.se
Gemeinde Kinda Tel: +46 494 190 00
www.kinda.se
Herausgegeben von der
Provinzialregierung Östergötland 2015.
Kofinanziert vom Natur- und Freizeitrat
des Regionalverbands Östsam.
Produktionen: Naturcentrum AG. Foto: H. Grimsell (Vorderseite) & K. Tryman (Rückseite).
ZEICHENERKLÄRUNG
Sluss
Badeplatz
Brokind
Toilette
Wetterschutzhütte
Viggeby
Feuerstelle
Camping (einfachere Zeltplätze im NSG Viggeby)
Aussichtspunkt
Hafen
Bootrampe (in einigen Fällen gebührenpflichtig)
Kanuwanderweg
Sluss
Schleuse
Verkauf von Angelkarten
Erlebnispfad Hackelboö
Barrierefreie Anlage
Wanderweg Östgötaleden
Hackelboö
Radweg
Öffentliche Fahrrinne
Jetbootfahren ist nur in der Fahrrinne erlaubt
Naturschutzgebiet
Hallstad ängar
Baudenkmal
Archäologische Stätte (ausgeschildert)
In Erwartung der möglichen Gründung des
Fischerei­bezirks Järnlunden gilt im Naturschutz­
gebiet Viggeby Folgendes:
• Im Naturschutzgebiet darf ohne Angelkarte mit der
Handangel gefischt werden.
• Krebsfang und Netzfischerei sind nicht erlaubt.
• Es ist wichtig, innerhalb der Grenzen des Natur­
schutzgebiets zu bleiben.
Klevberget
Trollegater
Borgamon
Sätravallen
ANGELN
FISCHEREIBEZIRK ÅLÄNDERN
Seen: Åländern, Övre Högsjön, Nedre Högsjön, Vån und
Axsjön.
Arten: Barsch, Brachsen, Hecht, Große Maräne, Schleie
u.a.m.
Angelbestimmungen: Fischfang im Sommer und Winter
mit Ausnahme des Monats August.
Kontakt: Claes-Göran Nilsson, +46 494 240 95
oder Ingemar Nellborg, +46 13 12 08 36
GESCHÜTZTE
NATUR
Hallstad ängar
Borgamon
NATURSCHUTZGEBIETE
Klevberget
FISCHEREIBEZIRK ÅSUNDEN
Tempelkullen
Arten: Barsch, Hecht, Zander, Quappe, Kleine Maräne, Aal
u.a.m.
Räckeskog
Angelbestimmungen: Zander Mindestmaß 55 cm und
Höchstmaß 80 cm. Hecht Mindestmaß 45 cm.
Weiterführende Informationen auf:
www.asunden.com
Kontakt: Göran Lindgren, +46 494 305 40
Hamra ekhagar
FISCHEREIBEZIRK ÄMMERN
Kättilstad
Arten: Barsch, Hecht, Zander und Weißfische u.a.m.
Angelbestimmungen: Trolling und Vertikalangeln sind
in der Zeit vom 1. Mai bis 10. Juni verboten. Ansonsten ist
Trolling mit höchstens 2 Ruten pro Boot erlaubt. Angel­
karten gelten auch für Ehepartner und Kinder unter 16
Jahren. Es darf nicht näher als 50 Meter vom Anlegesteg
oder von markiertem Fischereigerät geangelt werden. Der
Fang darf nicht zum Verkauf angeboten werden.
Kontakt: Sten Fällström, +46 494 220 40
Naturschutzgebiete werden gegründet, um seltene Lebens­
räume, Tiere und Pflanzen zu bewahren. In vielen Natur­
schutzgebieten gibt es markierte Wegen, Wetterschutz­
hütten, Feuerstellen und anderes besondere Einrichtungen
für Besucher. In Naturschutzgebieten können auch beson­
dere Regeln gelten, die das Jedermannsrecht außer Kraft
setzen. So kann zum Beispiel Zelten oder Feuermachen im
gesamten Gebiet verboten sein. Jedes Naturschutzgebiet hat
seine eigenen Regeln; über diese wird im jeweiligen Gebiet
auf Tafeln informiert.
Bei einigen Naturschutzgebieten sind auch Bestimmungen
für den Zutritt festgelegt. Zum Naturschutzgebiet Vessers
udde herrscht das ganze Jahr hindurch Zutrittsverbot.
VOGELSCHUTZGEBIETE
Um bestimmte Vögel in Zeiten zu schützen, in denen sie
besonders störungsanfällig sind, gründet die Provinzial­
regierung Vogelschutzgebiete. Meistens gilt der Schutz für
die Zeit, in der die Vögel brüten und ihre Jungen aufziehen.
Sowohl am See Järnlunden als auch am See Ärlången gibt
es Vogelschutzgebiete. Dort herrscht in der Zeit vom 1. April
bis 10. Juli Zutrittsverbot.
ERHOLUNGSGEBIETE VON NATIONALEM
INTERESSE
Das Gewässersystem des Stångån einschließlich KindaKanal ist eines von sieben Erholungsgebieten von nationalem
Interesse der Provinz Östergötland. Dies bedeutet, dass der
Freizeit- und Erholungswert von nationaler Bedeutung ist
und bei der Raumplanung berücksichtigt werden muss.
FISCHEREIBEZIRK NIMMERN
Arten: Barsch, Hecht, Quappe, Aal u.a.m.
Kontakt: Jan Gustafsson, +46 494 610 32
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN AUF:
FISCHEREIBEZIRK BJÖRKERN
www.lansstyrelsen.se/ostergotland
Arten: Barsch, Hecht, Quappe, Saibling, Kleine Maräne
u.a.m.
Kontakt: Lars Schedenborg, +46 707 92 60 84
oder +46 494 600 07
Bråtberget
Valö
Hulebo
Ryda
JEDERMANNSRECHT
Sie nutzen das Jedermannsrecht, wenn Sie Kanu oder Boot fahren, joggen, Rad
fahren oder nur einen Spaziergang im Wald machen. Das Jedermannsrecht
beinhaltet, dass man sich in der Natur frei bewegen darf, ohne um Erlaubnis
bitten zu müssen. Gleichzeitig verlangt das Jedermannsrecht Rücksichtnahme
und Achtsamkeit.
ZELTEN
HUNDE
Sie können gern ein paar Tage zelten, wenn Sie den Grund­
eigentümer nicht stören oder die Natur nicht schädigen. Stel­
len Sie Ihr Zelt auf robustem Untergrund auf und nicht auf
benutzten Weiden oder sonstigen Landwirtschaftsflächen oder
Pflanzungen. Wenn Sie zu einer größeren Zeltgruppe gehören
oder in der Nähe eines Wohnhauses zelten wollen, müssen Sie
den Grundeigentümer um Erlaubnis bitten. Denken Sie daran,
Ihre Abfälle mit nach Hause zu nehmen.
Ihr Hund darf Sie selbstverständlich in die Natur begleiten.
Aber vom 1. März bis 20. August müssen Sie in Wald und Feld
strenge Kontrolle über Ihren Hund haben und ihn an der Leine
halten. In dieser Zeit ist die Tierwelt besonders empfindlich,
und dann kann selbst das friedlichste Schoßhündchen mit
seiner bloßen Anwesenheit großen Schaden anrichten.
Auch in der restlichen Zeit des Jahres müssen Sie Ihren Hund
unter Aufsicht halten, sodass er wilden Tieren und Nutztieren
sowie Menschen keinen Schaden zufügt. Nehmen Sie Ihren
Hund immer an die Leine, wenn Sie über beweidete Flächen
gehen.
FEUER MACHEN
Sie dürfen in der Natur Feuer machen, wenn keine Brand­
gefahr besteht und solange kein Feuerverbot herrscht. Bei
Feuer­verbot dürfen Sie kleine Kocher oder Kohlegrills benut­
zen, müssen aber Vorsicht walten lassen.
Wählen Sie eine Stelle, wo keine Gefahr besteht, dass das
Feuer sich ausbreitet oder die Natur schädigt, am besten eine
vorbereitete Feuerstelle. Moos- und Torfflächen sowie erdige
Waldböden sind ungeeignet, weil sich Feuer dort leicht aus­
breiten oder aber unbemerkt schwelen und später wieder auf­
flackern kann.
Machen Sie nie auf Felsflächen Feuer, da diese doch durch die
Hitze bersten können. Machen Sie kein Feuer, wenn auch nur
die geringste Brandgefahr besteht.
BADEN, BOOT FAHREN
UND KANU FAHREN
Sie dürfen fast überall baden, außer bei bebauten Privatgrund­
stücken oder an Stellen, an denen zum Schutz der Vögel ein
spezielles Zutrittsverbot oder an denen ein anderes Verbot
herrscht.
Dasselbe gilt, wenn Sie Ihr Boot vorübergehend festmachen
oder verankern. Sie dürfen Ihr Boot sogar am Steg eines anderen
festmachen, wenn Sie den Besitzer dadurch nicht behindern.
Sie dürfen überall Kanu fahren, aber bedenken Sie, dass
Kanus fast geräuschlos durchs Wasser gleiten und Sie deshalb
leicht Vögel erschrecken können. Seien Sie im Frühling und
Sommer, wenn viele Vögel brüten, besonders vorsichtig und
rücksichtsvoll. Respektieren Sie stets die Grenzen von Vogel­
schutzgebieten.
Jetbootfahren ist nur in öffentlichen Fahrrinnen erlaubt (siehe
Karte). Beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Boda