FREILUFTAKTIVITÄTEN AM ANGELN Stångån/ KindaKanal Sluss FISCHEREIBEZIRK (F.B.) STÅNGÅN-LINKÖPING Bezieht sich auf die Strecke von der Mündung des Roxen bis zur Schleuse Slattefors. Arten: Barsch, Hecht, Zander, Aal u.a.m. Angelbestimmungen: Reißangeln und Schlepp angeln bzw. Trolling sind verboten. Kontakt: Sven Sjögren, +46 705 74 66 35 Linköping Sluss F.B. ÄRLÅNGEN-RÄNGENSJÖARNA Sluss Tinnerö eklandskap Seen: Stora und Lilla Rängen, Ärlången, Kinda-Kanal und Stångån. Arten: Barsch, Hecht, Zander, Aal u.a.m. Angelbestimmungen: Zum Trolling muss ein geson derter Erlaubnisschein gekauft werden. Kontakt: Oscar Ekman, +46 13 440 16 Vidingsjöskogen F.B. HULTA-TÖRNEVIK, JÄRNLUNDEN Sluss Für die Bucht Törneviken im westlichen Teil des Sees Järnlunden können Angelkarten gekauft werden. Schleppangeln bzw. Trolling ist nicht erlaubt. Weiterführende Informationen: www.tornevik.se/fiske.html Ullstämmaskogen VIGGEBY NATURSCHÜTZGEBIET, JÄRNLUNDEN Kanu fahren, Rad fahren, wandern, baden, angeln oder Schlittschuh Sturefors laufen – am Kinda-Kanal gibt es jede Menge zu sehen und zu tun! Weiterführende Informationen: www.linkoping.se/natur, Viggeby naturreservat Sluss Sluss baksida Sluss Stafsäter Provinzialregierung Östergötland Tel: +46 10 22 35 000 www.lansstyrelsen.se/ostergotland Västerby lövskogar Säby Västerskog Kinda Kanal AG Tel: +46 13 12 68 80 www.kindakanal.se Gemeinde Linköping Tel: +46 13 20 60 00 www.linkoping.se Gemeinde Kinda Tel: +46 494 190 00 www.kinda.se Herausgegeben von der Provinzialregierung Östergötland 2015. Kofinanziert vom Natur- und Freizeitrat des Regionalverbands Östsam. Produktionen: Naturcentrum AG. Foto: H. Grimsell (Vorderseite) & K. Tryman (Rückseite). ZEICHENERKLÄRUNG Sluss Badeplatz Brokind Toilette Wetterschutzhütte Viggeby Feuerstelle Camping (einfachere Zeltplätze im NSG Viggeby) Aussichtspunkt Hafen Bootrampe (in einigen Fällen gebührenpflichtig) Kanuwanderweg Sluss Schleuse Verkauf von Angelkarten Erlebnispfad Hackelboö Barrierefreie Anlage Wanderweg Östgötaleden Hackelboö Radweg Öffentliche Fahrrinne Jetbootfahren ist nur in der Fahrrinne erlaubt Naturschutzgebiet Hallstad ängar Baudenkmal Archäologische Stätte (ausgeschildert) In Erwartung der möglichen Gründung des Fischereibezirks Järnlunden gilt im Naturschutz gebiet Viggeby Folgendes: • Im Naturschutzgebiet darf ohne Angelkarte mit der Handangel gefischt werden. • Krebsfang und Netzfischerei sind nicht erlaubt. • Es ist wichtig, innerhalb der Grenzen des Natur schutzgebiets zu bleiben. Klevberget Trollegater Borgamon Sätravallen ANGELN FISCHEREIBEZIRK ÅLÄNDERN Seen: Åländern, Övre Högsjön, Nedre Högsjön, Vån und Axsjön. Arten: Barsch, Brachsen, Hecht, Große Maräne, Schleie u.a.m. Angelbestimmungen: Fischfang im Sommer und Winter mit Ausnahme des Monats August. Kontakt: Claes-Göran Nilsson, +46 494 240 95 oder Ingemar Nellborg, +46 13 12 08 36 GESCHÜTZTE NATUR Hallstad ängar Borgamon NATURSCHUTZGEBIETE Klevberget FISCHEREIBEZIRK ÅSUNDEN Tempelkullen Arten: Barsch, Hecht, Zander, Quappe, Kleine Maräne, Aal u.a.m. Räckeskog Angelbestimmungen: Zander Mindestmaß 55 cm und Höchstmaß 80 cm. Hecht Mindestmaß 45 cm. Weiterführende Informationen auf: www.asunden.com Kontakt: Göran Lindgren, +46 494 305 40 Hamra ekhagar FISCHEREIBEZIRK ÄMMERN Kättilstad Arten: Barsch, Hecht, Zander und Weißfische u.a.m. Angelbestimmungen: Trolling und Vertikalangeln sind in der Zeit vom 1. Mai bis 10. Juni verboten. Ansonsten ist Trolling mit höchstens 2 Ruten pro Boot erlaubt. Angel karten gelten auch für Ehepartner und Kinder unter 16 Jahren. Es darf nicht näher als 50 Meter vom Anlegesteg oder von markiertem Fischereigerät geangelt werden. Der Fang darf nicht zum Verkauf angeboten werden. Kontakt: Sten Fällström, +46 494 220 40 Naturschutzgebiete werden gegründet, um seltene Lebens räume, Tiere und Pflanzen zu bewahren. In vielen Natur schutzgebieten gibt es markierte Wegen, Wetterschutz hütten, Feuerstellen und anderes besondere Einrichtungen für Besucher. In Naturschutzgebieten können auch beson dere Regeln gelten, die das Jedermannsrecht außer Kraft setzen. So kann zum Beispiel Zelten oder Feuermachen im gesamten Gebiet verboten sein. Jedes Naturschutzgebiet hat seine eigenen Regeln; über diese wird im jeweiligen Gebiet auf Tafeln informiert. Bei einigen Naturschutzgebieten sind auch Bestimmungen für den Zutritt festgelegt. Zum Naturschutzgebiet Vessers udde herrscht das ganze Jahr hindurch Zutrittsverbot. VOGELSCHUTZGEBIETE Um bestimmte Vögel in Zeiten zu schützen, in denen sie besonders störungsanfällig sind, gründet die Provinzial regierung Vogelschutzgebiete. Meistens gilt der Schutz für die Zeit, in der die Vögel brüten und ihre Jungen aufziehen. Sowohl am See Järnlunden als auch am See Ärlången gibt es Vogelschutzgebiete. Dort herrscht in der Zeit vom 1. April bis 10. Juli Zutrittsverbot. ERHOLUNGSGEBIETE VON NATIONALEM INTERESSE Das Gewässersystem des Stångån einschließlich KindaKanal ist eines von sieben Erholungsgebieten von nationalem Interesse der Provinz Östergötland. Dies bedeutet, dass der Freizeit- und Erholungswert von nationaler Bedeutung ist und bei der Raumplanung berücksichtigt werden muss. FISCHEREIBEZIRK NIMMERN Arten: Barsch, Hecht, Quappe, Aal u.a.m. Kontakt: Jan Gustafsson, +46 494 610 32 WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN AUF: FISCHEREIBEZIRK BJÖRKERN www.lansstyrelsen.se/ostergotland Arten: Barsch, Hecht, Quappe, Saibling, Kleine Maräne u.a.m. Kontakt: Lars Schedenborg, +46 707 92 60 84 oder +46 494 600 07 Bråtberget Valö Hulebo Ryda JEDERMANNSRECHT Sie nutzen das Jedermannsrecht, wenn Sie Kanu oder Boot fahren, joggen, Rad fahren oder nur einen Spaziergang im Wald machen. Das Jedermannsrecht beinhaltet, dass man sich in der Natur frei bewegen darf, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Gleichzeitig verlangt das Jedermannsrecht Rücksichtnahme und Achtsamkeit. ZELTEN HUNDE Sie können gern ein paar Tage zelten, wenn Sie den Grund eigentümer nicht stören oder die Natur nicht schädigen. Stel len Sie Ihr Zelt auf robustem Untergrund auf und nicht auf benutzten Weiden oder sonstigen Landwirtschaftsflächen oder Pflanzungen. Wenn Sie zu einer größeren Zeltgruppe gehören oder in der Nähe eines Wohnhauses zelten wollen, müssen Sie den Grundeigentümer um Erlaubnis bitten. Denken Sie daran, Ihre Abfälle mit nach Hause zu nehmen. Ihr Hund darf Sie selbstverständlich in die Natur begleiten. Aber vom 1. März bis 20. August müssen Sie in Wald und Feld strenge Kontrolle über Ihren Hund haben und ihn an der Leine halten. In dieser Zeit ist die Tierwelt besonders empfindlich, und dann kann selbst das friedlichste Schoßhündchen mit seiner bloßen Anwesenheit großen Schaden anrichten. Auch in der restlichen Zeit des Jahres müssen Sie Ihren Hund unter Aufsicht halten, sodass er wilden Tieren und Nutztieren sowie Menschen keinen Schaden zufügt. Nehmen Sie Ihren Hund immer an die Leine, wenn Sie über beweidete Flächen gehen. FEUER MACHEN Sie dürfen in der Natur Feuer machen, wenn keine Brand gefahr besteht und solange kein Feuerverbot herrscht. Bei Feuerverbot dürfen Sie kleine Kocher oder Kohlegrills benut zen, müssen aber Vorsicht walten lassen. Wählen Sie eine Stelle, wo keine Gefahr besteht, dass das Feuer sich ausbreitet oder die Natur schädigt, am besten eine vorbereitete Feuerstelle. Moos- und Torfflächen sowie erdige Waldböden sind ungeeignet, weil sich Feuer dort leicht aus breiten oder aber unbemerkt schwelen und später wieder auf flackern kann. Machen Sie nie auf Felsflächen Feuer, da diese doch durch die Hitze bersten können. Machen Sie kein Feuer, wenn auch nur die geringste Brandgefahr besteht. BADEN, BOOT FAHREN UND KANU FAHREN Sie dürfen fast überall baden, außer bei bebauten Privatgrund stücken oder an Stellen, an denen zum Schutz der Vögel ein spezielles Zutrittsverbot oder an denen ein anderes Verbot herrscht. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihr Boot vorübergehend festmachen oder verankern. Sie dürfen Ihr Boot sogar am Steg eines anderen festmachen, wenn Sie den Besitzer dadurch nicht behindern. Sie dürfen überall Kanu fahren, aber bedenken Sie, dass Kanus fast geräuschlos durchs Wasser gleiten und Sie deshalb leicht Vögel erschrecken können. Seien Sie im Frühling und Sommer, wenn viele Vögel brüten, besonders vorsichtig und rücksichtsvoll. Respektieren Sie stets die Grenzen von Vogel schutzgebieten. Jetbootfahren ist nur in öffentlichen Fahrrinnen erlaubt (siehe Karte). Beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Boda
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