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Checkliste Ausbildung
Informationen für Betriebe
Tipps rund um Ausbildung
Ziel der Checkliste
Ihr Unternehmen ist motiviert und bereit auszubilden?
Dann haben Sie schon eine der wichtigsten Voraussetzung für einen Lehrbetrieb! Denn ein Ausbildungsbetrieb trägt eine hohe Verantwortung für die Auszubildenden. Daher sollte die Ausbildung sowohl für den Betrieb als auch für die Auszubildenden effizient organisiert werden. Bei der Organisation der Ausbildung müssen eine Reihe von
rechtlichen, technisch-organisatorischen, wirtschaftlichen, sozialen und pädagogischen Aspekten beachtet werden. Dies ist kom­
plex, aber machbar! Denken Sie daran: Ausbildung ist der beste Weg, künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter maßgeschnei­
dert auf ihre Aufgabe im Unternehmen vorzubereiten.
Die Checkliste möchte Betriebe in der Region Düren bei Fragen zur Durchführung von Ausbildung unterstützen. Sie erhalten wich­
tige Informationen zu Ausbildungsangelegenheiten, die Sie vor, während und nach der Ausbildung beachten müssen. Außerdem zeigt die Checkliste Ihnen sämtliche regionale Berufskollegs auf und bietet Ihnen einige weiterführende Links zum Thema Ausbildung an.
Viel Erfolg bei der Ausbildung!
2 Checkliste Ausbildung
Inhalt
Vor dem Einstieg
4
Die Bewerberauswahl
6
Das Vorstellungsgespräch
8
Formalitäten vor Ausbildungsbeginn
Der erste Arbeitstag
Die Probezeit
Während der Ausbildung
Prüfungen
12
15
17
19
24
Beendigung der Ausbildung
30
Berufskollegs der Region Düren
33
Weiterführende Links
35
RAN – Regionales Akteursnetzwerk 3
Vor dem Einstieg
Nach der Entscheidung für Ausbildung folgt die Ermittlung des betrieblichen Ausbildungsbedarfs, d.h. wo sind in
den nächsten Jahren die Schwerpunkte der Entwicklung des Unternehmens, welche Ausbildungsberufe führen zu
den gewünschten Berufsbildern und wie viele Fachkräfte werden in welchen Bereichen mittelfristig benötigt. Jeder
Ausbildungsbetrieb muss vor Beginn der Ausbildung prüfen, ob die laut Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Min­
destanforderungen an Ausbildungsstätte sowie Ausbilderinnen und Ausbilder erfüllt sind. Die zuständige Kammer
steht Ihnen hierbei beratend zur Seite und sie fällt auch die Entscheidung darüber, ob die Vorgaben erfüllt sind.
4 Checkliste Ausbildung
Information und Vorbereitung:
Ausbildungsberuf
Welche finanzielle Belastung kommt auf mich zu*? Ausbildungsordnung liegt vor
Rahmenlehrplan liegt vor
Wie viele Lehrlinge sollen ausgebildet werden?
Wie viele Ausbilderinnen und Ausbilder werden benötigt**?
Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind fachlich und pädagogisch zum
Ausbilden geeignet?
Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind interessiert an der Übernahme
einer Ausbildungstätigkeit?
Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bereits die Ausbilder­
eignungsprüfung oder andere Voraussetzungen?
Welche Ausstattung wird benötigt?
Können alle erforderlichen Inhalte abgedeckt werden oder muss ggf. eine
Ergänzung in einem anderen Betrieb stattfinden?
*
Ausbildungsvergütung und
die damit zusammenhän­
genden Arbeitgeberanteile
(www.bibb.de/de/783.htm),
tarifliche Sonderzahlungen,
Eintragungsgebühren für
den Ausbildungsvertrag,
Prüfungsgebühr, ggfs.
Kosten für ÜLU
**Als
Empfehlung gilt fol­
gende Faustregel des
Bundesausschusses für
Berufsbildung:
Für 1 Auszubildenden:
1 bis 2 Fachkräfte
Für 2 Auszubildende:
3 bis 5 Fachkräfte
Für 3 Auszubildende:
6 bis 8 Fachkräfte
Für jeden weiteren
Auszubildenden:
je eine Fachkraft
Hat die Kammer der Eignung als Ausbildungsbetrieb zugestimmt?
RAN – Regionales Akteursnetzwerk 5
Die Bewerberauswahl
Bevor mit der eigentlichen Suche und Auswahl der späteren Auszubildenden begonnen wird, sollten Sie festlegen,
welche Person mit welchen Qualifikationen für welchen Bereich gesucht wird. Ist die Bedarfsermittlung abgeschlos­
sen und das Anforderungsprofil definiert, kann mit der Suche nach Auszubildenden begonnen werden. Hierfür gibt
es verschiedene Möglichkeiten. Sie können sich an die Bundesagentur für Arbeit oder die job-com wenden, eine
Anzeige in der lokalen Tagespresse aufgeben oder mit Einrichtungen in Kontakt treten, die vorqualifizierende
Bildungsmaßnahmen (z.B. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) anbieten.
Die Suche nach künftigen Auszubildenden kann unter Umständen über einen längeren Zeitraum gehen. Wahrschein­
lich werden sich sehr viele Interessenten bewerben. Um einen Überblick behalten zu können, ist eine schriftliche
Bewerbung der Interessenten sinnvoll. Sie bekommen so einen ersten Eindruck und können Schritt für Schritt geeig­
nete Bewerberinnen und Bewerber auswählen.
6 Checkliste Ausbildung
Achten Sie bei den eingehenden Bewerbungen auf folgendes:
? Sind die Unterlagen der Bewerberin oder des Bewerbers vollständig (Bewerbungsschreiben,
Lebenslauf mit Passbild, Zeugnisse)?
? Lassen die Unterlagen auf Sorgfalt bei der Bewerbung schließen?
?
Wurde Ihr Name und Ihre Anschrift vollständig und richtig geschrieben?
?
Ist das Anschreiben an Sie klar und deutlich formuliert?
?
Ist die Bewerbung vollständig und übersichtlich?
? Lassen die Zeugnisnoten einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung auch im theoretischen
Bereich erwarten?
? Hat die/der Bewerber/in private Neigungen, Hobbies die der Ausbildung förderlich sein können?
? Lassen die Hobbies eine besondere Teamfähigkeit vermuten?
Für Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sollte es beim Auswahlverfahren selbstverständlich sein, die Unterlagen
sorgfältig und vertraulich zu behandeln und nach Abschluss allen Bewerberinnen und Bewerbern zurückzugeben.
RAN – Regionales Akteursnetzwerk 7
Das Vorstellungsgespräch
Denken Sie daran: es sollte nicht darum gehen, die Bewerberin oder den Bewerber mit den besten Zeugnisnoten
auszuwählen. Ziel sollte vielmehr sein, eine Person zu finden, die den speziellen Anforderungen des Unternehmens
am besten entspricht. Wenn Sie aufgrund der Bewerbungsunterlagen zu diesem Schluss gekommen sind, laden Sie
diese zu einem Vorstellungsgespräch ein. Ein Vorstellungsgespräch, das gut vorbereitet und in Ruhe geführt wird,
ist ein effektiver Weg der Eignungsprüfung. Sie gewinnen einen persönlichen Eindruck über die Bewerberin oder den
Bewerber, erkennen Interessen und Wünsche und können über das Unternehmen und den etwaigen zukünftigen
Arbeitsplatz informieren.
Notieren Sie sich vorab ein paar grundsätzliche Leitfragen (siehe Seite 10/11) zum Gespräch und machen Sie sich
Anmerkungen dazu. Fragen zu Berufswahl und sozialen Kompetenzen sollten Sie sich ebenfalls vorab überlegt
haben.
8 Checkliste Ausbildung
Berufswahl:
?
?
?
?
?
Welche Erwartungen haben Sie an die Ausbildung?
Welche Vorstellung haben Sie von unserem Beruf?
Aus welchen Gründen haben Sie sich für diesen Ausbildungsberuf entschieden?
Was hatte den größten Einfluss auf Ihre Berufswahl?
Welche Ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten glauben Sie, in dem angestrebten Beruf
verwenden zu können?
? Was ist Ihnen im Bezug auf Ihre Arbeitsumgebung wichtig?
? Wie lange besteht Ihr Berufswunsch?
Soziale Kompetenzen:
? Welche Erfahrungen konnten Sie bei der Arbeit in Gruppen mit Ihren Mitschülerinnen
und Mitschülern machen?
? Was hat Ihnen besonders gut gefallen?
? Was störte Sie bei der Zusammenarbeit?
? Wie waren Sie mit den Ergebnissen zufrieden?
? Wie sehen Sie Ihren Lernerfolg?
TIPP: Wenn Sie sich die Bewerbungsunterlagen kopieren, können Sie sich für das Vorstellungsgespräch in diesen Kopien
Notizen machen!
RAN – Regionales Akteursnetzwerk 9
Leitfragen — Vorstellungsgespräch
Name, Adresse der Bewerberin / des Bewerbers
Leitfragen
War die Bewerberin/er Bewerber pünktlich ?
Wie ist das äußere Erscheinungsbild zu
beurteilen (Kleidung, Auftreten, Umgangsformen)?
Ist die Bewerberin/der Bewerber aufmerksam? Kann sie/er
zuhören?
gezielt auf Fragen eingehen?
unangenehme Fragen beantworten?
Aussagen glaubwürdig formulieren?
Blickkontakt halten?
Hat die Bewerberin/der Bewerber klare Ziele
im beruflichen Bereich ?
im persönlichen Bereich ?
Lassen sich die Ziele miteinander zur Deckung bringen?
10 Checkliste Ausbildung
Anmerkungen
Leitfragen
Anmerkungen
Hat die Bewerberin/der Bewerber Hobbys?
Wenn ja, welche ?
Lassen die Hobbys Teamfähigkeit vermuten, die im Beruf
eingebracht wird?
Oder isoliert die Person sich gern?
Ergeben die Bewerbung, der Lebenslauf und das Auftreten
im Vorstellungsgespräch ein in sich klares Gesamtbild?
Ergibt sich daraus die Eignung für den Ausbildungsberuf?
Besonderheiten/Auffälligkeiten
Individuelle Beurteilung
RAN – Regionales Akteursnetzwerk 11
Formalitäten vor Ausbildungsbeginn
Sie haben die passende Auszubildende oder den passenden Auszubildenden gefunden? Glückwunsch!
Bevor eine Ausbildung beginnen kann, müssen neben dem Abschluss des Ausbildungsvertrags noch einige
Formalitäten geregelt werden.
Der Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem ausbildenden Betrieb und dem Lehrling geschlossen. Der Vertrag sollte
vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden. Er enthält wichtige Angaben wie bspw. Ausbildungs­
dauer, Ziel der Ausbildung, Probezeit, Ort der Ausbildung, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungs­
stätte, Vergütung, tägliche Arbeitszeit, Urlaub etc..
Ein Ausbildungsvertragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Kammer oder Ihrer Innung/Kreishandwerker­
schaft als Mehrfachdurchschreibesatz zusammen mit dem Antrag auf Eintragung in die Lehrlingsrolle. Das Vertrags­
formular enthält auf der jeweiligen Rückseite Hinweise auf die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen. OnlineVersionen dieses Formulars sind auf den Internetseiten zahlreicher Kammern erhältlich. Der Vertrag muss vollstän­
dig ausgefüllt unverzüglich nach Abschluss der Ausbildung, der Kammer (im Handwerk über die Innung/Kreishand­
werkerschaft), eingereicht werden.
Der Vertrag ist zu unterschreiben von:
Ohne Eintragung des Vertrages in die Lehrlingsrolle ist eine Zulassung
 Betriebsinhaber/in
zur
Gesellen-/Abschlussprüfung nicht möglich!
 ggf. Ausbilder/in
 Auszubildende/r
 bei Minderjährigen zusätzlich Erziehungsberechtigte (i.d.R. beide Elternteile)
12 Checkliste Ausbildung
Sonstige Formalitäten
Informieren Sie die Auszubildende oder den Auszubildenden bzw. die Eltern darüber, dass vom Arbeitsamt
ggf. Berufsausbildungsbeihilfe bezogen werden kann.
Liegen Ihnen Lohnsteuerkarte und Versicherungsnachweis über die Sozialversicherung vor?
Denken Sie daran, Lehrlinge mit „mittlerer Reife“, Abitur oder vorheriger Berufsausbildung in einem ver­
wandten Beruf können ggf. die Lehrzeit verkürzen!
Haben Sie daran gedacht, dass ein einschlägiges Berufsgrundschuljahr bzw. ein Berufsfachschuljahr als erstes
Jahr der Berufsausbildung anzurechnen sind? (Fragen Sie im Zweifelsfall die Kammer.)
Haben Sie den Lehrling zur Berufsschule angemeldet? (Die zuständige Berufsschule erfahren Sie bei der Kammer
oder Ihrer Innung/Kreishandwerkerschaft.)
Haben Sie den Lehrling bei der Krankenkasse angemeldet? Dies muss spätestens zwei Wochen nach Beginn der
Ausbildung geschehen sein. Die Krankenkasse ist gleichzeitig Einzugsstelle für alle Beiträge der verschiedenen
Sozialversicherungszweige, wie Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Von dort
erhalten Sie auch das Musterformular „Meldung zur Sozialversicherung".
Der Lehrling muss beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Entsprechende Formulare gibt es bei Ihrem
zuständigen Finanzamt.
RAN – Regionales Akteursnetzwerk 13
Formalitäten vor Ausbildungsbeginn
Die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft sollte zeitgleich mit der Anmeldung beim Finanzamt erfolgen. Bei einem eventuellen Arbeitsunfall bzw. bei auftretender Berufskrankheit kommt sie für die Krankheits- und Rehabilitationskosten auf. Die Berufgenossenschaft ist gleichzeitig Ansprechpartner in allen Fragen des
Arbeitsschutzes.
Ausbildungsbetriebe im Bauhauptgewerbe müssen ihre Auszubildenden zusätzlich bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) anmelden, um die Ausbildungsnachweiskarten und die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung und zu den ÜLU-Gebühren zu erhalten.
(ULAK, Wettiner Str. 7, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611/707-0, Fax: 0611/707-1850, www.soka-bau.de)
Betriebe des Dachdeckerhandwerks müssen ihre Auszubildenden bei der Lohnausgleichskasse des Dachdecker-
Handwerks anmelden, um Zuschüsse zu den ÜLU-Gebühren zu erhalten. (ZVK des Dachdecker-Handwerks, Rosenstr. 2, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611/16 01-0, Fax: 0611/16 01-250)
Jugendliche Auszubildende müssen vor Ausbildungsbeginn eine Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach
§ 32 JArbSchG vorlegen. Diese ist der Kammer zur Eintragung des Vertrages mit einzureichen. Vordrucke hierzu
erhält der Jugendliche bei der zuständigen Meldebehörde. Die Untersuchung ist für den Betrieb und den Jugend­
lichen kostenfrei.
Branchenspezifische Vorgaben gelten natürlich auch für Auszubildende!
14 Checkliste Ausbildung
Der erste Arbeitstag
Der erste Arbeitstag ist ein besonderer Tag für die Auszubildende oder den Auszubildenden und kann den weiteren
Verlauf der Zusammenarbeit wesentlich beeinflussen. Deshalb sollten Sie sich Zeit nehmen! Zeigen Sie dem Lehrling
den Arbeitsplatz und nehmen Sie ggf. eine Einweisung in die dort bestehende Technik vor, wie z.B. Telefonanlage,
Computer u.ä.. Legen Sie den Arbeitsbeginn auf eine Zeit, an dem gegebenenfalls weitere Kolleginnen und Kollegen
anwesend sind und Sie selbst ausreichend Zeit haben!
RAN – Regionales Akteursnetzwerk 15
Der erste Arbeitstag
Der erste Arbeitstag
Einführungsgespräch
Führen Sie am ersten Tag ein Einführungsgespräch. Dies ermöglicht
ein gegenseitiges Kennen lernen. Es soll dem Jugendlichen helfen,
Ängste und Nervosität abzubauen und eine Vertrauensbasis herzu­
stellen. Das Gespräch könnte folgende Inhalte haben:
Erläuterung der Arbeitsorganisation, z.B.: Arbeitszeiten, Pausen­
zeiten, Dienstanweisungen, Essensmöglichkeiten, An- und
Abmeldeverfahren, Dienstreiseregelung, ggf. Informationen zur
Leitungshierarchie, z.B. Vorgesetzte, Vorarbeiter o.ä.,
Weisungsrechte
Arbeitsschutzbelehrung (Hier ist es sinnvoll, sich diese unter­
schreiben zu lassen.)
Klärung der Verfahrensweise zur Entgelt- bzw.
Gehaltsüberweisung.
16 Chec
Check
kliste Aus
Ausbildu
bildun
ng
Am ersten Arbeitstag sollten folgende
Unterlagen vorliegen:
Ärztliche Untersuchung bei
Jugendlichen unter 18 Jahren
Lohnsteuerkarte
Sozialversicherungsausweis
Krankenversicherung
Lohn- / Gehaltskonto
Des weiteren sollte die Auszubildende oder der
Auszubildende angemeldet sein bei:
der Krankenkasse und Sozialversicherung
dem Finanzamt
der Berufsgenossenschaft
der Berufsschule
Die Probezeit
Das Ausbildungsverhältnis beginnt zwingend mit einer Probezeit, die mindestens einen Monat und höchstens vier
Monate betragen darf. Nutzen Sie die Probezeit aus. Sie, aber auch die Auszubildende oder der Auszubildende, wer­
den sich während dieser Zeit darüber klar, ob das Ziel der Berufsausbildung erreicht werden kann und die hierfür
erforderliche Eignung vorliegt.
RAN – Regionales Akteursnetzwerk 17
Eine Verlängerung der Probezeit ist grundsätzlich nicht möglich. Auch wenn die Auszubildende oder der
Auszubildende während der Probezeit wegen Besuchs der Berufsschule oder der überbetrieblichen Ausbildung
kaum im Betrieb ist, kann die Probezeit nicht verlängert werden, da dies Teil der Ausbildung ist.
Eine Vereinbarung bzgl. Verlängerung der Probezeit ist nichtig!
Ausnahme: eine Verlängerung ist zulässig, wenn die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit
(= mehr als 5 Wochen) unterbrochen wird und dies vereinbart wurde. Dementsprechend enthalten die Vertragsformulare der
Kammern eine entsprechende Vereinbarung. Die Fehlzeiten müssen nicht zusammenhängend sein, entscheidend ist allein
die Gesamtdauer.
Die Auszubildenden erwerben in verschiedenen Abschnitten bestimmte Fertigkeiten und Kenntnisse. Es ist hilfreich
in einer Beurteilung festzustellen, ob die gesteckten Ziele erreicht worden sind. Folgende Kriterien könnten die
Beurteilung beeinflussen:
 Auftreten gegenüber Vorgesetzten,
 logisches Verständnis
 Ausdauer
Kollegium, Kundschaft
am Beruf
 Auffassungsgabe
 Sprachgefühl
 schriftliche Ausdrucksfähigkeit
 Rechnen
 physikalisch-technisches
Verständnis
 Form-
 Aufgabenverständnis
 Interesse
18 Checkliste Ausbildung
und Raumgefühl
 Konzentration
 Pünktlichkeit
 Beobachtung
 Ehrlichkeit
 Organisationsvermögen
 Zuverlässigkeit
 Flexibilität
 Selbständigkeit
 handwerkliches Geschick
 Leistungsbereitschaft
 Gedächtnis
 Teamfähigkeit
 Sorgfalt
 Ordnung
am Arbeitsplatz
Während der Ausbildung
Während der Ausbildung gilt es, einige Dinge zu beachten:
Das Berichtsheft
Der Ausbildungsnachweis ist von den Auszubildenden in Tagesübersicht, regelmäßig und zeitnah zu führen. Dies
kann während der täglichen Arbeitszeit getan werden. Der Ausbildungsbetrieb hat die ordnungsgemäße Führung zu
überwachen und das Berichtsheft regelmäßig – mindestens monatlich – abzuzeichnen. Gesetzliche Vertreter des
Lehrlings sowie Lehrerinnen und Lehrer an Berufsschulen können Einsicht in den Ausbildungsnachweis nehmen.
Urlaub
Auszubildende haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Dauer des Urlaubs muss in dem Berufsausbildungsvertrag
festgelegt werden. Für Jugendliche ist der gesetzliche Mindesturlaub im Jugendarbeitsschutzgesetz festgehalten.
Die Dauer richtet sich nach dem Alter der Auszubildenden:
für noch nicht 16 Jahre alte Auszubildende beträgt der gesetzliche Jahresurlaub mindestens 30 Werktage,
für noch nicht 17 Jahre alte Auszubildende mindestens 27 Werktage und
für noch nicht 18 Jahre alte Auszubildende mindestens 25 Werktage.
Für erwachsene Auszubildende gilt das Bundesurlaubsgesetz, das jedem Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen sichert. Berufsschulpflicht
Auszubildende sind verpflichtet, den Unterricht der Berufsschule regelmäßig zu besuchen. Dieser ist Bestandteil der Ausbildung. Zur Teilnahme am Unterricht, hat der Betrieb sie oder ihn freizustellen.
Die Ausbilderinnen und Ausbilder sind berechtigt, Kontakt zu der Schule bzw. der jeweiligen Lehrkraft aufzunehmen und Einblick in die schriftlichen Arbeiten des Auszubildenden zu bekommen.
RAN – Regionales Akteursnetzwerk 19
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Bei schulischen Schwierigkeiten kann die Auszubildende oder der Auszubildende unter bestimmten
Voraussetzungen ausbildungsbegleitende Hilfen in Anspruch nehmen. Diese Leistungen sind sowohl für den Betrieb
als auch für den Teilnehmenden kostenfrei und finden außerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten statt.
Auszubildende werden in den unterschiedlichen Phasen der Ausbildung unterstützt. Die Jugendlichen erhalten von
qualifizierten Lehrkräften zusätzlichen Förderunterricht in den Berufsschulfächern und eine sozialpädagogische
Begleitung. Zudem werden sie einzeln oder in kleinen Gruppen auf ihre Prüfungen vorbereitet.
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung bietet zur Ergänzung zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten vor allem für
kleine und mittlere Betriebe (insbesondere des Handwerks). Sie ergänzen bzw. vertiefen die betriebliche Ausbildung
in Blockform und befassen sich vor allem mit den Themen, die im Ausbildungsbetrieb nicht vermittelt werden kön­
nen. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den Lehrling für die Teilnahme an der ÜLU freizustellen. Die Kosten wer­
den durch ein so genanntes Umlageverfahren gedeckt. Ziele der ÜLU sind:
Vertiefung und Systematisierung der beruflichen Grundbildung
Ergänzung und Sicherung eines einheitlich hohen Niveaus durch Ausgleich von innerbetrieblicher Spezialisierung
Anpassung der Berufsqualifikation an die aktuelle technologische Entwicklung.
20 Checkliste Ausbildung
Folgende Gesichtspunkte sollten während der Ausbildung bedacht werden:
? Verläuft die Ausbildung entsprechend der sachlichen und zeitlichen Gliederung im Ausbildungsplan?
? Ist Ihr Betrieb nach wie vor in der Lage, alle im Ausbildungsberufsbild verlangten Kenntnisse und Fertigkeiten zu
vermitteln? (Fragen sie im Zweifel die Ausbildungsberaterinnen und -berater der jeweiligen Kammer)
? Sind Änderungen im Ausbildungsverhältnis eingetreten, die Sie umgehend der Kammer melden müssen?
(Bspw: Lehrling ausgeschieden, Betriebseinstellung oder -verlegung, Wechsel der benannten Ausbilderin bzw.
des benannten Ausbilders etc.)
? Besucht Ihr Lehrling regelmäßig die Berufsschule?
? Lassen Sie sich die Berufsschulzeugnisse und Schularbeiten zeigen?
? Informieren Sie sich in der Berufsschule und der ÜLU über den Leistungsstand des Lehrlings?
? Kontrollieren Sie regelmäßig (mindestens monatlich) das Berichtsheft? (Fehlende Berichtsheftführung kann zu
Nichtzulassung bei der Gesellenprüfung führen!)
Bei minderjährigen Auszubildenden sind außerdem folgende Aspekte zu beachten:
? Haben Sie das Jugendarbeitsschutzgesetz im Betrieb ausgehängt und halten sie sich an die gesetzlichen
Regelungen?
? Hat sich Ihr Lehrling in den letzten drei Monaten vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres nachuntersuchen
lassen und liegt Ihnen darüber eine ärztliche Bescheinigung vor? (Die Bescheinigung muss der Anmeldung
zur Gesellenprüfung Teil I beigelegt werden.)
Während der Ausbildung sind stets die Rechte und Pflichten des Ausbildenden und Auszubildenden zu beachten!
RAN – Regionales Akteursnetzwerk 21
Während der Ausbildung
Pflichten des Ausbildenden
Pflichten des Auzubildenden
Ausbildungspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Fertigkeiten
und Kenntnisse planmäßig zu vermitteln, die zum Erreichen des
Ausbildungszieles erforderlich sind.
Lernpflicht
Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu
erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind.
Freistellung für Berufsschulunterricht
Der Ausbildende muss den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule
anhalten und ihn dafür freistellen.
Teilnahme am Berufsschulunterricht
Der Auszubildende hat die Pflicht, am Berufsschulunterricht teilzunehmen und
sich aktiv um den Erwerb der dargebotenen Lernstoffe zu bemühen.
Freistellung für überbetriebliche Unterweisung
Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden für die vereinbarten
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen.
Teilnahme an überbetrieblicher Unterweisung
Der Auszubildende ist verpflichtet, an dem im Berufsausbildungsvertrag verein­
barten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen.
Freistellung für Prüfungen
Der Ausbildende hat den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten
Zwischen-, Abschluss- und Wiederholungsprüfungen anzumelden und für
die Teilnahme freizustellen.
Teilnahme an Prüfungen
Der Ausbildende hat die Pflicht, an den durch die Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Zwischen- und Abschlussprüfungen teilzunehmen.
Benennung weisungsberechtigter Personen
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die weisungsbe­
rechtigten Personen bekannt zu machen.
Weisungsgebundenheit
Der Auszubildende ist verpflichtet, den Weisungen weisungsberechtigter
Personen zu folgen.
Aufsichtspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, minderjährige Auszubildende während
der betrieblichen Ausbildung zu beaufsichtigen.
Einhaltung der Ordnung
Der Auszubildende hat die für die Ausbildungsstätte geltenden
Ordnungsvorschriften zu beachten.
Berichtsheftkontrolle
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und
später die Berichtshefte (bzw. Ausbildungsnachweise) für die Berufsausbildung kostenfrei auszuhändigen und die ordnungsgemäße Führung
durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen.
Berichtsheftführung
Der Auszubildende ist verpflichtet, die vorgeschriebenen Berichtshefte (bzw.
Ausbildungsnachweise) ordnungsgemäß zu führen und regelmäßig vorzulegen.
22 Checkliste Ausbildung
Pflichten des Ausbildenden
Pflichten des Auzubildenden
Bereitsstellung der Ausbildungsmittel
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel
zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von
Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung
des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.
Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel
Der Auszubildende hat die ihm zur Verfügung gestellten Ausbildungsmittel
und sonstigen Einrichtungen der Ausbildungsstätte pfleglich zu behandeln.
Urlaubsgewährung
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden einen möglichst
zusammenhängenden Urlaub nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen zu gewähren.
Erholungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, während des Urlaubs jede dem
Urlaubszweck widersprechende Erwebstätigkeit zu unterlassen.
Vergütungspflicht
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung
zu zahlen.
Benachrichtigungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, bei Fernbleiben von der betrieblichen
Ausbildung, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungs­
veranstaltungen dem Ausbildenden unter Angabe von Gründen unverzüg­
lich Nachricht zu geben und ihm bei Krankheit oder Unfall spätestens am
dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung zuzuleiten.
Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden ausschließlich Aufgaben
übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen
Kräften angemessen sind.
Sorgfältige Ausführung von Aufgaben
Der Auszubildende hat die Aufgaben, die ihm im Rahmen einer zweckge­
bundenen Berufsausbildung aufgetragen werden, sorgfältig zu erledigen.
Zeugnispflicht
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des
Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen.
Geheimhaltungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheim­
nisse Stillschweigen zu bewahren.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser tabellarischen Übersicht nur die männliche Form verwendet.
Auf keinen Fall ist eine Benachteiligung von weiblichen Personen beabsichtigt.
RAN – Regionales Akteursnetzwerk 23
Prüfungen
Zwischenprüfung
Je nach Ausbildungsberuf müssen Auszubildende eine oder zwei Zwischenprüfungen ablegen, in denen der bis
dahin erreichte Wissensstand kontrolliert wird. Nähere Angaben zum Zeitpunkt und zur Anzahl sowie zum Inhalt der
Prüfungen enthalten die jeweiligen Ausbildungsordnungen. Für die Zwischenprüfungen gibt es keine Zulassungsvor­
aussetzungen. Allerdings ist die Teilnahme wiederum Voraussetzung, um zu einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung
zugelassen zu werden.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit soll die Abschlussprüfung beweisen, dass die Auszubildende oder der Auszubildende
die Gesamtqualifikation für den erlernten Beruf erworben hat. Die fachlichen Inhalte der Prüfung richten sich nach
der jeweiligen Ausbildungsordnung. Die Prüfungen werden unterteilt in einen praktischen und einen theoretischen
Teil. Eine mündliche Ergänzungsprüfung darf grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn sie für das Bestehen den
Ausschlag geben kann.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in der Regel durch den Ausbildungsbetrieb. Die Prüfungen finden zwei Mal im
Jahr statt, jeweils im Sommer und Winter.
Gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung
In einigen Ausbildungsberufen (siehe Kasten) wird eine neue Prüfungsform, die so genannte gestreckte Gesellenbzw. Abschlussprüfung, erprobt. Sie gliedert sich in Teil 1 und Teil 2. Die bisherige Zwischenprüfung wird zum Teil 1
der Abschlussprüfung. Bei dieser Prüfungsform werden die Ergebnisse der Zwischenprüfung mit einem Anteil von 30
bis 40 Prozent auf das Gesamtergebnis der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung angerechnet. Die Zulassungsvorausset­
zungen entsprechen denen der „normalen“ Abschlussprüfung.
24 Checkliste Ausbildung
Grundsätzlich gilt:
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet,
den Lehrling mit dessen Einverständnis
unter Verwendung der von der Kammer
vorgeschriebenen Formulare zur Prüfung
anzumelden. Die Anmeldung ist bei der
Kammer oder Innung, die die Prüfung
durchführt, einzureichen. Dies gilt auch
für Teil I der Abschlussprüfung.
Berufe mit gestreckter Gesellen bzw. Abschlussprüfung
Die gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung wird zunächst in den
folgenden Berufen erprobt:
Metallbauer/in
Anlagenmechaniker/in
Feinwerkmechaniker/in
Konstruktionsmechaniker/in
Elektroniker/in (alle
Fachrichtungen)
Werkzeugmacher/in
Systemelektroniker/in
Die mit der Prüfung verbundenen Kosten
(Prüfungsgebühren, evtl. anfallende Mate­
rialkosten etc.) trägt der Ausbildungsbetrieb.
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Der Ausbildungsbetrieb muss den Lehrling
für die Teilnahme an der Gesellenprüfung
Teil I bzw. Zwischenprüfung freistellen. Für
diese Zeit ist die Ausbildungsvergütung
weiter zu zahlen.
Mechaniker/in für Karosserieund Instandhaltungstechnik
Der Ausbildungsbetrieb kann von der für
die Prüfung zuständigen Stelle die Mittei­
lung der jeweiligen Prüfungsergebnisse
verlangen.
Industriemechaniker/in
Karosserie- und
Fahrzeugbaumechaniker/in
Zerspanungsmechaniker/in
Chemiekanten
Chemielaboranten
Biologielaboranten
Lacklaboranten
Pharmakanten
Mechaniker/in für
Landmaschinentechnik
Zweiradmechaniker/in
RAN – Regionales Akteursnetzwerk 25
Prüfungen
Zulassungsvoraussetzungen zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der Handwerksordnung bzw. dem Berufsbildungsgesetz und der
Prüfungsordnung sind:
rechtzeitige Anmeldung
letztes Berufsschulzeugnis
zurückgelegte Ausbildungszeit,
belegt durch Berufsausbildungsvertrag
Berichtshefte/Ausbildungsnachweise
Zwischenprüfungszeugnisse
sonstige Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise, z.B.
Bescheinigung der Teilnahme an überbetrieblichen
Unterweisungsmaßnahmen
26 Checkliste Ausbildung
Denken Sie daran, dass diese Vorausset­
zungen der Anmeldung beigelegt werden
müssen.
Anmeldefrist ist Anmeldeschluss für alle: Die Anmeldefristen werden von der zuständigen Kammer in ihrem
Mitteilungsorgan rechtzeitig veröffentlicht. Darüber hinaus werden die Termine meistens noch den zur Prüfung
anstehenden Lehrlingen bzw. deren Ausbildungsbetrieben mitgeteilt. Wer bis zu diesem Termin nicht angemeldet
wurde, wird nicht zur Prüfung zugelassen. Darum hat die Anmeldung schriftlich, nach den von der jeweiligen
Kammer bestimmten Anmeldefristen, zu erfolgen.
Zurückgelegte Ausbildungszeit, Berufsausbildungsvertrag: Der Berufsbildungsvertrag ist ein Beleg für das
Ausbildungsverhältnis und darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber bis zum Prüfungsschluss, bzw. nicht spä­
ter als zwei Monate danach, die Ausbildungszeit gemäß Berufsausbildungsvertrag zurückgelegt haben wird.
Letztes Zeugnis der zuletzt besuchten Berufsschule: Wenn es im Einzelfall für die Feststellung eines für den
Prüfling günstigeren Ergebnisses von wesentlicher Bedeutung ist und wenn die in der Berufsschule oder im Betrieb
gezeigten Leistungen im erheblichen Widerspruch zum bisherigen Prüfungsergebnis stehen, kann der Prüfungsaus­
schuss – soweit nicht vorgeschrieben – eine mündliche Prüfung durchführen. Unterlagen werden also zum Vorteil
des Prüflings verlangt.
Vorgeschriebene Berichtshefte bzw. Ausbildungsnachweise: Das Berichtsheft bzw. der Ausbildungsnachweis
gibt, ordnungsgemäß geführt und damit auch vollständig, einen Überblick über die vermittelten Fertigkeiten und
Kenntnisse und hilft, den vermittelten Berufsschulstoff zu berücksichtigen. In bestimmten Berufen bezieht sich die
mündliche Prüfung u. a. auf die vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse. Die Vorlage kompletter Berichte ist also
nützlich.
Zwischenprüfungszeugnisse/Zeugnisse über Teil I der gestreckten Gesellenprüfung: Durch Vorlage der
Zwischenprüfungszeugnisse belegt die Prüfungsbewerberin bzw. der Prüfungsbewerber die Teilnahme an einer
Pflichtprüfung.
RAN – Regionales Akteursnetzwerk 27
Prüfungen
Teilnahmebescheinigungen über vorgeschriebene ÜLU-Maßnahmen: Die Teilnahme an der überbetrieblichen
Ausbildung ist für alle Auszubildenden gemäß Ausbildungsordnung/Handwerkskammer- bzw. Innungsbeschluss ver­
pflichtend und gehört zur vorgeschriebenen Ausbildungszeit. Eine Nichtteilnahme kann einen Versagungsgrund für
die Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung darstellen.
Berücksichtigung besonderer Belange Behinderter: Bei der Durchführung der Prüfung können auf Antrag die
besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigt werden. Die Art der Behinderung ist mit Antrag zur
Prüfung durch ein Gutachten des berufspsychologischen Dienstes der jeweiligen Arbeitsagentur nachzuweisen. Über
die Form der Prüfungserleichterung entscheidet der Prüfungsausschuss.
Vorzeitige Zulassung
Haben Auszubildende überdurchschnittliche Leistungen in Schule und Betrieb erzielt, können sie auch schon zu
einem früheren Prüfungstermin als im Vertrag vorgesehen zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Hierfür sind
alle Unterlagen notwendig, die auch im Normalfall eingereicht werden. Des weiteren müssen die Leistungen, die eine
vorzeitige Zulassung rechtfertigen, von Betrieb und Berufsschule dokumentiert werden. Die vorzeitige Zulassung ist
bei dem Prüfungsausschuss der Innung bzw. Kammer zu beantragen.
28 Checkliste Ausbildung
Bestehen der Prüfung
Die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung ist grundsätzlich
bestanden, wenn sowohl der praktische als auch der
theoretische Teil mit mindestens „ausreichend“ (4)
benotet wurde und das Prüfungsergebnis förmlich
(bspw. mündl. oder schriftl. Mitteilung) festgestellt wor­
den ist. Weitere Einzelheiten, insbesondere über die
Gewichtung der einzelnen Prüfungsbereiche bzw.
-fächer enthalten die jeweiligen Ausbildungsordnungen.
Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, für den ist
die Ausbildung zu Ende. Über das Ergebnis der Prüfung
stellt die Kammer den Auszubildenden ein Zeugnis aus.
Nichtbestehen der Prüfung
Wird die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung nicht bestan­
den, hat die Auszubildende oder der Auszubildende
Anspruch darauf, die Ausbildungszeit bis zum nächst­
möglichen Prüfungstermin, höchstens um ein Jahr, in
dem Lehrbetrieb zu verlängern. Nicht bestandene
Prüfungsfächer bzw. -teile dürfen zwei Mal wiederholt
werden.
RAN – Regionales Akteursnetzwerk 29
Beendigung der Ausbildung
Ausbildungsverhältnisse sind befristete Beschäftigungsverhältnisse. Sie enden entweder mit Ablauf der vereinbar­
ten Ausbildungszeit oder mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Da beide Zeitpunkte in der Regel nicht zusammen
fallen, gilt folgendes:
30 Checkliste Ausbildung
Bestehen der Abschlussprüfung
Findet die Abschlussprüfung innerhalb der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit statt und wird sie bestanden,
dann endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung. Es besteht dann weder eine Weiterbeschäftigungs­
pflicht des bisherigen Ausbildungsbetriebes noch eine Bleibepflicht des Lehrlings.
Nichtbestehen der Abschlussprüfung
Findet die Abschlussprüfung innerhalb der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit statt, wird aber nicht bestanden,
dann endet das Ausbildungsverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit. Es sei denn, die Auszubildende
bzw. der Auszubildende macht von ihrem bzw. seinem Recht zur Verlängerung der Ausbildungszeit Gebrauch.
Zeitablauf
Findet die Abschlussprüfung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit statt, endet das
Ausbildungsverhältnis ungeachtet des noch nicht erreichten Ausbildungszieles ebenfalls mit Ablauf der vertraglich
vereinbarten Ausbildungszeit. Auch in diesem Fall besteht weder eine Weiterbeschäftigungspflicht noch eine
Bleibepflicht. Der ausbildende Betrieb behält aber alle mit der Prüfung selbst zusammenhängenden Pflichten.
Reden Sie über Weiterbeschäftigung
Da sich in der Regel schon frühzeitig abzeichnet, wann das Ausbildungsverhältnis tatsächlich endet,
sollten Sie im letzten halben Jahr der Ausbildungszeit mit Ihrem Lehrling ein Gespräch über eine mög­
liche Weiterbeschäftigung in Ihrem Betrieb führen. Teilen Sie ihr/ihm auch frühzeitig mit, wenn diese
Möglichkeit nicht besteht.
RAN – Regionales Akteursnetzwerk 31
Erledigen Sie Formalitäten
Abmeldung bei der Krankenkasse
Rückgabe aller Arbeitspapiere (Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis etc.)
Zeugnis ausstellen
termingerecht, d.h. dass es am Tage der Beendigung der Ausbildung ausgehändigt werden kann
schriftlich, d.h. auf Firmenbriefbogen und vom Ausbildungsbetrieb unterschrieben
angemessen, d.h. der äußeren Form seiner Bedeutung für den weiteren Lebensweg
des jungen Menschen entsprechend
Wunsch des Auszubildenden bzgl. Angaben berücksichtigen
das einfache Zeugnis entspricht einer reinen Tätigkeitsbeschreibung ohne wertende Beurteilung
das qualifizierte Zeugnis enthält neben den Angaben des einfachen Zeugnisses eine Beurteilung von Leistung,
Führung und Angaben über ggf. vorhandene besondere fachliche Fähigkeiten
32 Checkliste Ausbildung
Berufskollegs der Region Düren
Institution
Berufsbeispiele
Berufskolleg des Kreises Düren in Jülich
Bongardstr. 15
52428 Jülich
Kauffrau/-mann im Groß- und Außenhandel
Kauffrau/-mann für Bürokommunikation
Bürokauffrau/-mann
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Anlagemechaniker/in für SHK
Industriemechaniker/in
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Kfz-Servicemechaniker/in
Automobilkauffrau/-mann
Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik
Tischler/in
Verpackungsmittelmechaniker/in
Maschinen- und Anlagenführer/in
Bäcker/in
Konditor/in
Fleischer/in
Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk
Telefon: 02461/93 690
Telefax: 02461/93 6379
E-Mail: [email protected]
Internet: www.berufskolleg-juelich.de
Berufskolleg für Technik, Düren
Nideggener Str. 43
52349 Düren
Telefon: 02421/95 400
Telefax: 02421/58 139
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bk-technik-dueren.de
Bauzeichner/in
Maler/in und Lackierer/in
Maurer/in
Industriemechaniker/in
Anlagenmechaniker/in
Behälter- und Apparatebauer/in
Dreher/in
Maschinen- und Anlagenführer/in
Mechatroniker/in
Textilmechaniker/in
Zerspanungsmechaniker/in
Technische/r Zeichner/in
Metallbauer/in
Elektroniker/in für Betriebstechnik
Elektroniker/in für Geräte und Systeme
Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik
RAN – Regionales Akteursnetzwerk 33
Wer hilft?
Institution
Berufsbeispiele
Produktionsmechaniker/in Textil
Textilstopfer/in
Fachinformatiker/in
Anwendungsentwicklung
Systemintegration
Informationskauffrau/-mann
Informations- und Telekommunikationssystemelektroniker/in
Informations- und Telekommunikationssystemkauffrau/-mann
Nelly-Pütz-Berufskolleg des Kreises Düren
Zülpicher Str. 50
52349 Düren
Friseurinnen/Friseure
Hotel- und Restaurantfachleute
Köchinnen und Köche
Telefon: 02421/95 410
Telefax: 02421/50 26 86
E-Mail: [email protected]
Internet: www.nellypuetzberufskolleg.de
Berufskolleg kaufmännische Schulen des
Kreises Düren
Euskirchener Str. 124 – 126
52351 Düren
Telefon: 02421/95 80 80
Telefax: 02421/50 25 86
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kfm-schulen-dueren.de
34 Checkliste Ausbildung
Medizinische/r Fachangestellte/r
Bankkauffrau/-mann
Kaufleute für Einzelhandel
Industriekauffrau/-mann
Informatikkauffrau/-mann
Rechtsanwaltsfachangestellte/r
Steuerfachangestellte/r
Verwaltungsfachangestellte/r
Verkäufer/in
Weiterführende Links zum Thema Ausbildung
www.hwk-aachen.de/ausbildung/index.shtml
www.aachen.ihk.de/de/ausbildung/ausbildung.htm
www.berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/index.jsp
www.staregio.de/projects/map_entry.php?p=1045
www.qualitec-ac.de
www.internationaler-bund.de
(ausbildungsbegleitende Hilfen in Düren)
www.kmk.org/beruf/rlpl/lehrplan.htm
www.bibb.de/de/783.htm
(Rahmenlehrpläne)
(Ausbildungsvergütung)
www.bmbf.de/pub/ausbildung_und_beruf.pdf
(Broschüre Ausbildung & Beruf – Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung)
www.hwk-koeln.de/Ausbildung
www.ausbildernetz.de
www.whkt.de
(viele gute Downloads mit allgemeinen Informationen und besonderen Anregungen für Lehrer)
http://de.dir.yahoo.com/Ausbildung_und_Beruf
(sicher sehr spannend für die Jugendlichen selber)
www.arbeitsagentur.de
http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/index.jsp
www.ausbildung-plus.de/azubis/index.html
www.raa.de/raa-kreis-duren.html
(gut gemachte Seite für Azubis mit interessanten Verlinkungen)
(Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien)
RAN – Regionales Akteursnetzwerk 35
www.zwh.de
www.qualitec-ac.de
Impressum
Diese Broschüre ist im Rahmen des vom BMBF initiierten Programms
STARegio – „Strukturverbesserung der Ausbildung in ausgewählten Regionen“ entstanden.
Texte: Maria Charalabides-Bständig, Birgit Bergs (QualiTec GmbH der Handwerkskammer Aachen)
Redaktionelle Bearbeitung: Miriam Faust, Joachim Dassow (ZWH – Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk)
Gestaltung: Moana Brunow (ZWH – Zentralstelle für die Weiterbildung
im
Handwerk)
© 2007
by ZWH e.V. Alle Rechte
vorbehalten.