Streik in der Kita - Stadt Lübbenau/Spreewald

Worum geht es in diesem Tarifkonflikt?
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Streik in der Kita – Was Eltern jetzt wissen sollten
Die Gewerkschaften fordern für alle Erzieherinnen und Erzieher eine
höhere Eingruppierung von der Entgeltgruppe S6 in die Entgeltgruppe
S10. Das Tabellenentgelt für die S6 liegt aktuell zwischen 2.590 Euro und
in der Endstufe bei 3.289 Euro. Das Entgelt in der S10 beträgt beim
Einstieg 2.857 Euro und in der Endstufe 3.973 Euro.
Es geht im laufenden Tarifkonflikt weder um die konkrete
Arbeitsbelastung in den Kitas, noch um die Arbeitszeit oder den Betreuungsschlüssel. Es geht pauschal um
mehr Geld, obwohl die letzte Erhöhung des Tabellenentgeltes erst im März diesen Jahres stattfand und im
Februar 2016 die Laufzeit des vereinbarten Entgelttarifvertrages ausläuft, was weitere Lohnforderungen
erwarten lässt.
Die kommunalen Arbeitgeber lehnen eine pauschale Erhöhung der Eingruppierung ab. Sie sind aber bereit,
dort wo sich Änderungen bei den Anforderungen und Tätigkeiten ergeben haben, diese entsprechend zu
honorieren. Dazu gehört unter anderem die Sprachförderung.
Wann beginnt der Streik in Lübbenau/Spreewald?
Da die Gewerkschaften (Verdi, GEW und dbb Tarifunion) zum bundesweiten Streik aufgerufen haben,
können auch nur die Gewerkschaften darüber Auskunft geben, wann und für welchen Zeitraum
gegebenenfalls die Kitas in Lübbenau/Spreewald bestreikt werden.
Welche Einrichtungen werden gegebenenfalls in Lübbenau/Spreewald bestreikt und wer ist mein
Ansprechpartner?
Allgemein: Der Tarifkonflikt betrifft „nur“ die kommunalen Kitas. Die Einrichtungen der AWO (Kita
„Diesterweg und Kita „Wichtel“), der Kirche (Amalie-Schmieder-Haus), des Fördervereins
des Jenaplanhauses (Kita im Jenaplanhaus) und die Tagesmütter sind nicht betroffen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden im Falle eines Streikes die Kitas „Villa Sonnenschein“ und
„Storchennest“ komplett bestreikt.
Die Kitas „Findus“, „Spiel & Spaß“ sowie der „Hort der Vielfalt“ beteiligen sich voraussichtlich zum Teil
bei einem Streik.
Der „Hort so Aktiv“ soll uneingeschränkt nutzbar sein.
In den Kitas „Findus“, „Spiel & Spaß“ und dem „Hort der Vielfalt“ beabsichtigt die Stadt, für die Kinder
dieser Einrichtungen, beschränkte Betreuungsnotdienste einzurichten.
Die betroffenen Eltern werden gebeten ihren Bedarf in der jeweiligen Kita anzumelden.
Gibt es Geld zurück, wenn die Kita meines Kindes bestreikt wird?
Nein, die Elternbeiträge sind unabhängig vom Streik zu zahlen (höhere Gewalt), auch wenn die eigenen
Kinder in der Einrichtung nicht betreut werden können. Die Stadt Lübbenau/Spreewald hat den Streik nicht
verursacht und kann ihn auch nicht beenden. Rechtliche Grundlage dafür ist die Gebührensatzung der Stadt
Lübbenau/Spreewald für die Inanspruchnahme von städtischen Kinderbetreuungsleistungen, konkret der
Paragraf 3 Absatz 4 dieser Satzung.
Kosten, die den Eltern durch alternative Betreuungsleistung, Arbeitsausfall oder Inanspruchnahme von
Urlaubstage entstanden sind, werden von der Stadt Lübbenau/Spreewald nicht erstattet.
Weitere Botschaften der Stadt:
Die Erzieherinnen und Erzieher leisten eine wichtige und unverzichtbare Arbeit für die Entwicklung der
Kinder und dass auf einem hohen qualitativen Niveau. Daher setzt sich die Stadt Lübbenau/Spreewald
vehement für eine bessere gesellschaftliche Anerkennung dieser Arbeit ein. Trotzdem lehnt die Stadt eine
pauschale Höhergruppierung ab, weil dies auch eine Wirkung auf die Höhe des Elternbeitrages haben wird.
Gleichzeitig behindert eine pauschale Erhöhung der Einstufung, die Verbesserung der Betreuungsschlüssel.
Eine, den veränderten Anforderungen Rechnung tragende Verbesserung der Eingruppierung, wird dagegen
befürwortet, zum Beispiel bei Erzieherinnen/Erzieher mit einer Zusatzqualifikation zur Sprachförderung,
sowie bei Kita-Leitern in Einrichtungen mit bis zu 40 Betreuungsplätzen.
Neben den Einstufungen in die jeweiligen Entgeltgruppen, ist für das nächste Jahr eine weitere Tarifrunde
zur generellen Entgelterhöhung zu erwarten, da die Laufzeit der jetzt bestehenden Tarifverträge endet.
So sehr die Stadt die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher schätzt, muss die Dienstleistung der KitaBetreuung für alle Nutzer bezahlbar bleiben, für die Eltern und für den Träger der Einrichtung.