AUSBILDUNGSVERTRAG Bearbeitungsvermerke (bitte nicht ausfüllen!) EG bez. Vertragsversion 47, 2015 Std. Nr. Die SAE Gesellschaft für Ausbildung von Tontechnikern Ges.m.b.H führt nach Maßgabe des jeweils gültigen Prospekts, von dem der Teilnehmer Kenntnis genommen hat, und zu den Modalitäten dieses Vertrags und der umseitig dargestellten Teilnahmebedingungen folgende Studiengänge/Kurse durch: Audio Engineer Program (Vollzeit, Code BRPF) mit der Dauer von 24 Monaten, Audio Engineer Program (Teilzeit, Code BRPS) mit der Dauer von 36 Monaten, Digital Film and Animation Program (Teilzeit, Code BFAP) mit der Dauer von 36 Monaten, Webdesign & Development Program (Teilzeit, Code BMP) mit der Dauer von 36 Monaten, Interactive Animation Program (Teilzeit, Code BIAP) mit der Dauer von 36 Monaten. Audio Engineer Diploma (Vollzeit, Code AEDF) mit der Dauer von 12 Monaten, Audio Engineer Diploma (Teilzeit, Code AEDS) mit der Dauer von 24 Monaten, Digital Film and Animation Diploma (Teilzeit, Code DFAD) mit der Dauer von 24 Monaten, Webdesign & Development Diploma (Teilzeit, Code WDD) mit der Dauer von 24 Monaten, Mobile Application Development Diploma (Vollzeit, Code MAD) mit der Dauer von 12 Monaten, Game Arts & 3D Animation Diploma (Code GADS) mit der Dauer von 24 Monaten, Bachelor of Arts/Science (Honours), Audio Production (Code BAP) mit der Dauer von 12 Monaten, Bachelor of Arts/Science (Honours), Digital Film Making (Code BFM) mit der Dauer von 12 Monaten, Bachelor of Arts/Science (Honours), Web Development (Code BWD) mit der Dauer von 12 Monaten, Bachelor of Arts/Science (Honours), Interactive Animation (Code BIA) mit der Dauer von 12 Monaten, mit der Dauer von 12 Monaten. Die Teilnahme an folgendem Kurs wird beantragt (bitte ankreuzen und ausfüllen): PERSÖNLICHE DATEN DES TEILNEHMERS (bitte vollständig in druckbuchstaben ausfüllen): Geschlecht weiblichmännlich Straße Vorname PLZ Name Ort Tel. privat / Arbeit Geburtstag E-mail Reisepassnr. Schulabschluss Berufsausbildung AUSWAHL: STUDIENGANG / KURS (bitte vollständig ausfüllen bzw. zutreffendes ankreuzen): Audio Engineer Program (Teilzeit) Code BRPS Dauer 36 Monate Digital Film and Animation Program (Teilzeit) Code BFAP Dauer 36 Monate Webdesign & Development Program (Teilzeit) Code BMP Dauer 36 Monate Interactive Animation Program (Teilzeit) Code BIAP Dauer 36 Monate Einschreibegebühr Anfangsdatum Klassenzeit (sofern verfügbar) April Code BRPF Dauer 24 Monate andere: 200,– € t Audio Engineer Program (Vollzeit) 20.. ........... Oktober 2 0 . . 10:00 - 12:30 16:00 - 18:30 13:00 - 15:30 19:00 - 21:30 Zahlungsplan Vorkasse (Plan A) Ratenzahlung (monatl. Zahlung)(Plan B) Kosten auf der Rückseite unter Zahlungspläne aufgeführt AUSBILDUNG AM SAE INSTITUTE WIEN Die Einschreibegebühr des Teilnehmers in Höhe von 200,– € ist mit Antragstellung zur Zahlung fällig. Der Antrag des Teilnehmers ist erst dann wirksam abgegeben, wenn die Einschreibegebühr bei SAE Institute eingegangen ist. Der Teilnehmer kann Zahlungen durch Einzahlung auf das Konto der SAE GesmbH bei der Citi Bank Wien, IBAN: AT85 1814 0000 0243 9018, SWIFT: CITIATWX tätigen. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, den Vertragsinhalt sowie die Inhalte der Broschüre „Studienübersicht & Kursinhalte” (Version 47, Ausgabe 2015) zur Kenntnis genommen zu haben. Ort, Datum Teilnehmerantrag angenommen: Unterschrift Teilnehmer (und gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen) Bitte unterschreiben Sie auch auf der Rückseite AUSBILDUNGSVERTRAG mit der SAE Gesellschaft für Ausbildung von Tontechnikern Ges.m.b.H 1. Annahme des Ausbildungsantrags SAE Institute behält sich das Recht vor einen Ausbildungsantrag ohne Begründung abzulehnen, insbesondere dann, wenn ein Studiengang/Kurs ausgebucht ist und kein Nachrücken aus der Warteliste möglich wurde oder der Antragsteller z.B. aufgrund mangelnder Vorbildvung keine ausreichende Erfolgserwartung für die Erreichung des Ausbildungsziels bietet. Einem Antragsteller, dessen Antrag nicht angenommen wird, wird die Einschreibegebühr rückerstattet. 2. Kündigung des Vertrags a) SAE Institute kann den Ausbildungssvertrag eines Teilnehmers bis zum Ablauf der ersten Unterrichtswoche jeder Ausbildungsstufe (Level) ohne Begründung kündigen. SAE Institute wird insbesondere dann von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn beim zu kündigenden Teilnehmer Sinn und Zweck der Ausbildung in Frage gestellt oder die Kosten des 1. Unterrichtsmonats noch nicht eingegangen sind. Im Fall der Kündigung durch SAE Institute werden dem Teilnehmer die Einschreibegebühr sowie gezahlte Studiengebühren erstattet. b) Der Teilnehmer kann den Ausbildungsvertrag bis zum Ablauf der ersten Unterrichtswoche jeder Ausbildungsstufe ohne Begründung kündigen. In diesem Fall erhält er gezahlte Studiengebühren, nicht aber die Einschreibegebühr erstattet. Der Teilnehmer kann den Vertrag über die gesamte Kursdauer jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Jahresquartals kündigen. Die Studiengebühren sind in diesem Fall bis zum Vertragsende (Quartalsende, zu dem gekündigt wurde) zu entrichten. c) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. SAE Institute ist insbesondere zur Kündigung berechtigt, wenn - der Teilnehmer mit einer Studiengebühr länger als einen Monat in Verzug ist oder auch nach schriftlicher Abmahnung wiederholt unpünktlich seine Studiengebühren bezahlt; - der Teilnehmer in sonstiger Weise gegen die Ausbildungsvereinbarung oder gegen Anweisungen von Mitarbeitern oder Vortragenden des SAE Institutes verstößt; - das SAE Institute und seine angeschlossenen Ausbildungsunternehmen, dessen Mitarbeiter, Vortragende, Mitstudierende oder andere in den Räumlichkeiten des SAE Institutes aufhältige Personen beleidigt, deren Ruf schädigt oder sie in sonstiger Weise herabwürdigt; - andere Teilnehmer in Ihrer Ausbildung stört oder behindert, deren Leistungen und Arbeiten nachteilig beeinflusst oder ohne Zustimmung deren Entwürfe, Ideen, Konzepte und Arbeiten übernimmt; - fremde Arbeiten als seine eigenen ausgibt; - beim Teilnehmer Sinn und Zweck der Ausbildung in Frage zu stellen sind, insbesondere weil er an Ausbildungseinheiten unentschuldigt nicht teilnimmt, Ausbildungsabschnitte nicht erfolgreich abschließt, sich herausstellt, dass er nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand in der Lage ist, das Ausbildungsziel zu erreichen oder er die Ausbildung überwiegend zum Zweck der Umsetzung eines sittenwidrigen oder gegen gültige Gesetze verstoßenden Zieles absolviert. d) Für Kündigungen ist die Schriftform erforderlich, es wird ein eingeschriebener Brief empfohlen. 3. Pflichten des SAE Institutes a) SAE Institute vermittelt dem Teilnehmer mittels sorgfältiger theoretischer und praktischer Unterrichtung durch qualifizierte Lehrkräfte das im Kursprospekt dargestellte Wissen und führt zum Ausbildungsziel. SAE Institute stellt die für den Studiengang/Kurs vorgesehenen Lehrräume, Computer und Studios zu den im Kursplan vorgestellten Lehrzeiten zur Verfügung und führt Zwischen- und Abschlussprüfungen zur Erreichung des jeweiligen Ausbildungsziels durch. SAE Institute behält sich vor, einem Teilnehmer die praktische und theoretische Ausbildung vorzuenthalten, falls und solange der Teilnehmer mit der Zahlung der monatlichen Gebühren in Verzug ist. b) SAE Institute übernimmt keine Erfolgsgarantie dafür, dass der Teilnehmer das jeweilige Ausbildungsziel erreicht, und gibt keine Gewähr für das Eintreten von Erfolgs- oder Berufserwartungen des Teilnehmers nach Absolvierung eines Studiengangs/Kurses. c) SAE Institute behält sich vor, Klassen aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl aufzulösen und Teilnehmer aus organisatorischen Gründen einer anderen Klasse zuzuweisen. Die Nichterfüllung des Klassenwunsches lässt den Bestand des Lehrgangsvertrages unberührt. Auf die Kündigungsmöglichkeit für den Teilnehmer gemäß Ziff. 2b) der Teilnahmebedingungen wird verwiesen. 4. Pflichten des Teilnehmers – Haftung a) Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Kursplan gewissenhaft einzuhalten, die Ausbildung zu betreiben und dabei die Anweisungen zu befolgen, die ihm im Rahmen der Ausbildung von Lehrkräften erteilt werden. Bild- oder Tonaufzeichnungen während der Unterrichte und Prüfungen sind aus rechtlichen Gründen verboten. Equipment, das einen Funktionsmangel oder eine Beschädigung aufweist, ist vom Teilnehmer unverzüglich der Kursleitung zu melden. Reparaturen von oder Veränderungen an Equipment darf der Teilnehmer nicht durchführen. Zahlungspläne Studiengang Audio Engineer Program Vollzeit, 24 Monate Audio Engineer Program Webdesign & Development Program Interactive Animation Program Digital Film & Animation Program Teilzeit, 36 Monate b) Der Teilnehmer haftet für von ihm oder seinen Begleitpersonen zu vertretende Beschädigung von Betriebs- und insbesondere Studiogeräten, Computern und -peripherie bzw. Software. Das unerlaubte Kopieren von Software, die von SAE Institute zur Verfügung gestellt wird, ist untersagt. c) Der Teilnehmer ist zur Zahlung der Studiengebühr gemäß gewähltem Zahlungsplan verpflichtet. Nimmt er am Studiengang/Kurs ganz oder teilweise nicht teil, so bleibt er dennoch zur Entrichtung der Studiengebühren verpflichtet. d) Der Teilnehmer hat die Wahl, den von ihm gebuchten Studiengang/Kurs vorschüssig (Vorkasse Plan A) zu bezahlen, oder in monatlichen Gebühren (Standard Plan B) entsprechend nachfolgender Auflistung „Zahlungspläne“. Hat ein Teilnehmer Plan A (Vorkasse) gewählt, jedoch den Vorkassebetrag nicht bis zum ersten Unterrichtstag des gewählten Kurses bezahlt, so kann er bis zum Ablauf der ersten Unterrichtswoche durch schriftliche Erklärung oder das Ausfüllen eines Wechselformulars auf Plan B (Standard) wechseln. Wechselt der Teilnehmer nicht auf Plan B (Standard) oder zahlt bis zum Ablauf der ersten Unterrichtswoche des gewählten Kurses den Vorkassebetrag entsprechend Plan A nicht, so kann SAE Institute den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen. In diesem Fall wird dem Teilnehmer die Einschreibegebühr nicht erstattet. e) Alle vom Teilnehmer während der Ausbildung unter Zuhilfenahme von Hard- und Software von SAE Institute erstellten Arbeiten dürfen – auch nach Abschluss der Ausbildung - nicht kommerziell genutzt werden. Dieses Verbot bezieht sich nur auf die konkret erstellten Ergebnisse, das zugrundeliegende geistige Eigentum bleibt davon unberührt. SAE Institute ist jedoch berechtigt zum Zweck der Ausbildung sowie der Darstellung und Bewerbung von Ausbildungsinhalten und Ausbildungserfolgen sämtliche vom Teilnehmer im Rahmen seines Studiums erstellten Arbeiten in körperlicher und unkörperlicher Form öffentlich zu präsentieren. Zu diesem Zweck räumt der Teilnehmer dem SAE Institut und seinen angeschlossenen Ausbildungsunternehmen das nicht exklusive jedoch zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, seine im Rahmen des Studiums am SAE Institute erstellten Arbeiten zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich vorzuführen und zu senden, auszustellen und im Internet öffentlich zur Verfügung zu stellen. Der Teilnehmer gewährleistet zu diesem Zweck, dass er bei der Erstellung seiner Arbeiten nicht in fremde Rechte eingreift bzw., sofern dies aufgrund der gestellten Aufgabe oder des Inhaltes der Arbeit unumgänglich ist, das SAE Institute detailliert und schriftlich über die von ihm in Anspruch genommenen Rechte Dritter informiert. 5. Vertragsende und weitere Ausbildung a) Der Ausbildungsvertrag endet mit der jeweiligen Abnahme der Endprüfung durch SAE Institute oder am letzten Kurstag laut Kursplan. Bei erfolgreichem Abschluss des Studiengangs/Kurses wird ein qualifiziertes Zeugnis und ein Diploma/Degree ausgestellt. Eine kostenpflichtige Nachprüfung (erneute Prüfungsgebühr) bzw. eine mindestens viermonatige Vertragsverlängerung zur Wiederholung dieser Prüfung kann im Einzelfall vereinbart werden. Es gelten die aktuellen Studiengebühren zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung. b) Die verschiedenen Studiengänge/Kurse zu den jeweiligen Lehrzielen sind voneinander unabhängig. Hat ein Teilnehmer einen Studiengang/Kurs absolviert und beantragt er die Teilnahme an einem weiteren Studiengang/Kurs, so ist SAE Institute jeweils frei, den Antrag des Teilnehmers anzunehmen oder abzulehnen. 6. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Ausbildungsvertrag ist der Ort der vom Teilnehmer gewählten Ausbildungsstätte. Dieser Vertrag unterliegt östereichischem Recht. 7. Nebenabreden Nebenabreden bestehen keine, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform ebenso wie das Abgehen von der Schriftformerfordernis. 8. Bachelor-Studiengang Bachelor-Studiengänge werden von SAE Institute in Kooperation mit der Universität Middlesex in London durchgeführt. Die Universität validiert und überwacht die Studiengänge und verleiht im Erfolgsfall den Titel. Die dafür von der Universität benötigten personenbezogenen Teilnehmerdaten (persönliche Angaben, Informationen zum Studiengang und zu Leistungen) werden von SAE Institute an die Universität übermittelt und dort zu vorgenannten Zwecken verwendet. 9. Änderungen Kursinhalte und Details unterliegen einer laufenden Anpassung an aktuelle Industriestandards. SAE Institute behält sich das Recht vor, Inhalte unangekündigt zu ändern. Diploma Level Zahlungsplan Bachelor Level Einschreibegebühr 1.Studiengebühr Laufende Kurskosten Prüfungsgebühr A = Vorkasse B = Ratenzahlung fällig bei Anmeldung fällig bei Studienstart fällig jeweils am Anfang des Monats fällig am Ende des Diploma Levels A 200,- € 11.400,- € --- 200,- € B 200,- € 1.960,- € 10 mal 980,- € A 200,- € 11.400,- € B 200,- € 980,- € Summe 1.Studiengebühr Laufende Kurskosten Summe Gesamtbetrag fällig bei Beginn des Levels fällig jeweils am Monatsanfang 11.800,- € 6.170,- € --- 6.170,- € 17.970,- € 200,- € 12.160,- € 530,- € 11 mal 530,- € 6.360,- € 18.520,- € --- 200,- € 11.800,- € 6.170,- € --- 6.170,- € 17.970,- € 22 mal 490,- € 200,- € 12.160,- € 530,- € 11 mal 530,- € 6.360,- € 18.520,- € Ort, Datum Unterschrift Teilnehmer (und gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen) Datenschutz/Einwilligung Mit der folgenden Unterschrift willigen Sie ein, dass wir Ihre obigen personenbezogenen Daten über die Abwicklung des Ausbildungsvertrages hinaus auch zu Marketing- und Werbezwecken sowie zu Zwecken von Marktforschung erheben, speichern und nutzen dürfen, etwa um an Sie bedarfsgerechte Informationen über unsere Kurse oder Produkte zu versenden, ebenso wie Angebote von dritten Unternehmen, insbesondere anderer Institute der weltweiten SAE Gruppe. Dies erfolgt per Post und per E-Mail. Selbstverständlich können Sie Ihre Einwilligungserklärung jederzeit uns gegenüber widerrufen. Ja, in die vorgenannte Verwendung meiner personenbezogenen Daten willige ich hiermit ein: Ort, Datum Unterschrift Teilnehmer (und gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen)
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