dein Reisepreis pro Person Jugendcamp 2015 469,- € Urlaub ohne Eltern am Strand in Kroatien Infoabend: Do, 23.04.2015 Verlagshaus Aalen 18:00 Uhr Bitte telefonisch beim Verlag anmelden unter 07361 / 594 204 ! 06.08.-14.08.2015 (Do.-Fr.) 1 Jugendcamp Kroatien Eingeschlossene Leistungen Eine Woche lang unter Gleichgesinnten Sonne tanken, im herrlichen blauen Meer baden, Spaß haben und viele neue Freunde kennen lernen. So macht Urlaub Spaß! Zum Programm gehören eine nette Mischung aus gemeinsamen Unternehmungen, Sportaktivitäten, Ausflüge, Relaxen am Strand und vieles mehr. Und das alles inmitten einer romantisch herben Felslandschaft. Du wirst sehen: Das Jugendcamp wird dich begeistern! Programm: Donnerstag, 06. August 2015 Abfahrtszeiten: 15:00 Uhr: Schwäbisch Gmünd: Bahnhof, Bahnhofplatz 6 15:45 Uhr: Aalen: Hauptbahnhof, Bahnhof 1 Dein Bustransfer Dein Reisebus verfügt über WC und Schlafsessel. Bitte nimm für die Nachtfahrt eine Decke bzw. einen Schlafsack und ein Kissen mit. Am Sonntag gegen 10.00 Uhr triffst du in Istrien in der Nähe von Porec am Campingplatz ein. Die Zeltstadt ist schon aufgebaut und es wartet erst Mal ein kräftiges Frühstück auf dich. Anschließend beziehst du dein „Quartier“. Informationen für die Eltern Busfahrt im Reisebus mit WC ab und bis Baden Württemberg (hin und zurück) 7 x Vollverpflegung (Frühstücksbuffet, Mittagsimbiss und warmes Abendessen; Campingküche) Unterbringung in Zelten auf einem ***Campingplatz in Istrien Tee, Eistee, Mischgetränke und Wasser den ganzen Tag gratis Lunchpaket für die Rückfahrt Ausflugsprogramm vor Ort mit: (Wert 25,- €) Busausflug nach Porec, ganztägige Schifffahrt von Porec nach Rovinj, Vrsar und zurück. 1 Essen und ein Getränk auf dem Schiff Geführte Mountainbiketouren inkl. Mountainbike und Helm Vielseitiges Spiel- und Freizeitmaterial: Die Ausleihe der Geräte und Spielsachen ist kostenlos (Badmintonschläger, Federballschläger, Bälle aller Art, Jongliersachen, Karten- und Brettspiele und vieles mehr) Versicherungspaket mit: (Wert 25,- €) Reise-Haftpflicht-, Reise-Unfall-, Auslandsreisekrankenversicherung, Reiserechtsschutzversicherung Jugendcamp-T-Shirt M-tours Live Reiseleitung und qualifizierte Betreuung Freitag- Donnerstag Unsere Teamer bieten ein buntes Programm mit Sportaktivitäten, Ausflügen und verschiedenen gemeinsamen Unternehmungen an. Natürlich gibt es auch genügend Zeit zum Relaxen am Strand, Baden im großen Swimmingpool; usw. Freitag, 14. August 2015 Nach dem Frühstück heißt es „Abschied nehmen“. Dein Bus wird um ca. 10.30 Uhr auf die Heimreise starten. Programmänderungen aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen vorbehalten! Reisepreis pro Person: Nachlass für Geschwister: 469,- € 10,- € Alter ca. 13 bis 17 Jahre Es gibt mehrere Gruppen, die nach Alter und Cliquen eingeteilt werden. Freunde werden nach Wunsch natürlich in eine Gruppe eingeteilt. Eine Gruppe besteht aus 9 bis 12 Personen und jeweils einem Betreuer. 2 Der Veranstalter M-tours Live ist ein renommierter Reiseveranstalter, der vor allem mit Medienpartnern in Form von Zuschauer- und Leserreisen zusammen arbeitet. Seit 2002 haben wir unser Spektrum um den Bereich „Jugendreisen“ erweitert und bauen diesen Bereich ständig aus. Das Jugendcamp Kroatien führen wir seit dem Jahr 2003 und seit dem Jahr 2012 auch zusammen mit der Schwäbischen Post sehr erfolgreich durch. Dazu haben wir inzwischen eine sehr umfangreiche und hochwertige Ausrüstung vor Ort in Kroatien zur Verfügung. Betreuung und Verantwortung Wenn Kinder verreisen, machen sich Eltern Sorgen. Wir können dies sehr gut verstehen und sind uns der Verantwortung bewusst, die uns übertragen wird. Spaß haben und Parties feiern gehören zu jedem Urlaub dazu. Alkoholmissbrauch und Gewalt lehnen wir jedoch strikt ab. Im Jugendcamp erwartet die Teilnehmer ein hochwertiger Qualitäts- und Sicherheitsstandard. Unser Team besteht aus einem pädagogisch Hauptverantwortlichen und mehreren Betreuern (pro 9-12 Teilnehmer ein Betreuer). Die Betreuer bestehen aus Sozialpädagogikstudenten, Erziehern und Gruppenleitern aus der Vereinsund Jugendarbeit. Sie wurden von M-tours Live sorgfältig ausgewählt und extra für das Jugendcamp ausgebildet - denn die qualifizierte Betreuung der Teilnehmer ist der wichtigste Bestandteil der Reise. Die Betreuer organisieren ein tolles und vielseitiges Lagerprogramm. Sie sind Ansprechpartner für alle Sorgen und Nöte, die während des Jugendcamps auftreten können. Sie geben gerne Tipps, beantworten alle Fragen, geben Vertrauen und Sicherheit und halten die Gruppe und das gesamte Camp zusammen. Darüber hinaus kontrollieren sie, dass die Jugendschutzbestimmungen in allen Punkten strikt eingehalten werden. Die meisten Betreuer sind schon seit Jahren immer wieder dabei und haben eine große Routine. Busfahrt Im Bus besteht freie Sitzplatzwahl. Die Beförderung erfolgt mit Busunternehmen mit denen wir schon seit mehreren Jahren zusammen arbeiten. Wir achten streng auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sowie der Lenk- und Ruhezeiten. Staus und Wartezeiten sind oft nicht zu vermeiden. Entsprechend der heutigen Verkehrssituation kann es vorkommen, dass die Busse früher oder später als geplant eintreffen. Rückfahrt: Hinweis an die Eltern Der Bus wird ca. 10.30 Uhr morgens in Porec/Kroatien starten. Da es leider immer wieder zu Staus bei der Ausfahrt von Kroatien kommt, können wir die Ankunftszeiten nicht genau vorhersagen. Voraussichtliche Ankunftszeiten sind wie folgt: Aalen: ca. 02:00 Uhr Schwäbisch Gmünd: ca. 02:30 Uhr Reisedokumente Für die Einreise wird ein Kinder- bzw. Personalausweis oder Reisepass benötigt, der mindestens noch 3 Monate nach Beendigung der Reise gültig sein muss. Bitte geben Sie Ihrem Kind auch eine zusätzliche Kopie des Ausweises mit. Nicht-EU-Angehörige benötigen möglicherweise für die Durchreiseländer und für das Gastland ein Visum. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen und die Beschaffung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Ohne gültiges Reisedokument ist ein Antritt der Reise nicht möglich. Eventuell entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Gesundheit, Erste Hilfe und Apotheke Um an dieser Reise teilnehmen zu können, muss Ihr Kind gesund sein. Bei Zweifeln sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Außerdem ist es notwendig, dass unser Büro bei der Anmeldung über bestehende Krankheiten, Ansteckungsmöglichkeiten, usw. informiert wird. Vor Ort gibt es eine Erste Hilfe Station sowie eine Apotheke in der Touristenanlage Lanterna. Bitte geben Sie Ihrem Kind den internationalen Krankenschein für Kroatien mit. Außerdem ist es wichtig sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen zu informieren. Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen werden die Eltern umgehend von uns informiert. Ihr Kind ist über den Veranstalter M-tours Live für die Zeit der Reise krankenversichert. Anfallende Kosten für ärztliche Behandlungen werden von M-tours Live vor Ort bezahlt und direkt mit der Versicherung abgerechnet. Wichtige Hinweise für dich Dein Urlaub Bei uns kannst du unter dem Slogan „Urlaub garantiert ohne Eltern“ eine Woche deine Ferien verbringen! Es gibt interessante Dinge zu entdecken, du kannst neue Sachen ausprobieren und natürlich auch mal faulenzen. Unsere Betreuer sind immer für dich da und tun alles, damit dein Urlaub spannend und erholsam wird. Alle Aktivitäten werden unter Anleitung und Aufsicht unserer qualifizierten Leiter durchgeführt. Gruppenverhalten Unsere Betreuer sind keine Babysitter, die dich auf Schritt und Tritt verfolgen. Insofern erwarten wir von dir ein bestimmtes Maß an Selbständigkeit und darüber hinaus die Bereitschaft, dass du dich in das Gruppengeschehen einfügst und Teamgeist entwickelst. Wer aus der Reihe tanzt und durch sein Verhalten den Erfolg der Reise in Gefahr bringt, muss damit rechnen, dass wir ihn auf eigene Kosten nach Hause schicken. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten überdies die deutschen Jugendschutzbestimmungen bzw. die des jeweiligen Landes, sofern sie enger gefasst sind. Teilnehmer über 18 Jahre werden von uns so behandelt, wie Jugendliche unter 18 Jahren. Dein Campingplatz: Camping & Caravanning ***Lanternacamp Kroatien/Istrien Tar – Porec www.riviera.hr Tel: 00385 52 404 500 Selten ist die Natur an einem Ort so großzügig gewesen wie am Küstenstreifen zwischen Poreč und Novigrad, wo auf der grünen Halbinsel der Campingplatz Lanterna liegt. Dieser Campingplatz, mit seiner bewahrten mediterranen Natur, ist umgeben von klarem Meereswasser (Der Strand ist sogar mit der Blauen Flagge ausgezeichnet worden!); er erstreckt sich auf 80 ha und bietet allen Komfort, den man sich für den Urlaub wünscht. Auf dem Campingplatz Lanterna kannst du zwischen Schatten und Sonne wählen, zwischen einem Aktivurlaub oder einem Entspannungsurlaub. Am Strand erwarten dich zahlreiche sportliche Aktivitäten, wie z.B. Tretboote und BananaBootfahren. Entspannung bietet das große Schwimmbecken mit Whirlpool. Ein besonders schönes Erlebnis ist das Zusammensein auf dem Meeresfelsen mit Blick auf den nahe gelegenen Ort Novigrad und auf die untergehende Sonne, die allabendlich über dem Meer eintaucht! Dein Zelt Du wohnst in einem „Tipizelt“, das in der Regel mit 4-5 Personen belegt wird. (Durchmesser 4 bis 5 m) Das Zelt hat einen festen Boden. Du brauchst für dein Schlaflager nur Luftmatratze, bzw. Isomatte, Schlafsack und Kopfkissen. Zum Aufblasen 3 der Luftmatratzen stehen elektrische Luftpumpen bereit. Tipp: Wenn die nächtlichen Temperaturen es zulassen schlafen die meisten unserer Teilnehmer am liebsten vor ihrem Zelt im „Hotel der 1000 Sterne“. Dein Camp-Areal Unser Camp befindet sich am südlichen Rand des Campingplatzes. Viele Bäume bieten Schutz vor der Hitze und ermöglichen eine schöne Atmosphäre. Es bieten sich auch gute Möglichkeiten, Hängematten und Slacklines aufzuspannen. Das Camp ist inzwischen zu einem kleinen Dorf angewachsen und ist ausgestattet mit: Küchenzelt (5 x 18 m) Großes Aufenthaltszelt (6 x 12 m) Materialzelt für die Ausleihe aller möglichen Spiele Volleyballfeld Biergarten mit ausreichend Tischen und Bänken Unterkunftszelte Open Air Kinoleinwand für Karaoke und Open Air Kino Über 20 Mountainbikes Ausreichend Wäscheleinen zum Aufhängen von Badesachen Viele Lichterketten machen abends eine tolle Stimmung! Fläche des Camps: ca. 100 x 30 m, Entfernung zum Strand: 250 m, Entfernung zum nächsten WC-Duschhaus: 30 m, Entfernung zum nächsten Supermarkt: 80 m Deine Verpflegung Du wirst von der guten Küche überrascht sein! Die Küche ist in sehr guten Händen. Das Küchenteam besteht aus mehreren Frauen und einer Küchenmeisterin, die schon seit Jahren beim Camp dabei sind. Sie bereiten alles mit großer Sorgfalt und viel Engagement zu. Deine Verpflegung ist vielseitig, ausreichend, reichhaltig und schmeckt lecker! Es gibt ein Frühstücksbuffet, einen kalten Mittagsimbiss (z.B. Salatbuffet) und ein warmes Abendessen. Auch für Vegetarier zaubert das Küchenteam besondere Leckerbissen. Bei dem Ausflug und bei der Rückfahrt nach Hause bekommst du ein Lunchpaket mit. Außerdem stehen dir während des ganzen Tages kostenlos Tee, Eistee, Mischgetränke und (gekühltes) Wasser zur Verfügung. Bei der Zubereitung der Mahlzeiten sowie beim Spülen und Aufräumen des Küchengeschirrs erwarten wir deine Mithilfe. Jeder wird im Rahmen eines Dienstplanes beim Küchendienst (zubereiten, spülen, aufräumen) eingeplant. Aber keine Angst: Du verbringst nicht den ganzen Urlaub in der Küche. Achtung: Die Verpflegung umfasst nicht die Hinfahrt und beginnt erst vor Ort. Bitte nimm ausreichend Verpflegung und Getränke für die Hinfahrt und Taschengeld für die Rückfahrt mit. Bitte nimm folgende Gegenstände unbedingt mit Original Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderausweis. Dieser muss unbedingt noch drei Monate nach Beendigung der Reise gültig sein! Andernfalls verweigern die Behörden die Einreise und du musst an der Grenze aussteigen! Dann müsstest du auf eigene Kosten nach Hause fahren. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht nicht. Den Pass nimmst du bitte mit in den Bus ins Handgepäck, auf keinen Fall in deinen Koffer unten im Kofferraum! Zur Sicherheit: zusätzlich Kopie des Personalausweises, Reisepasses bzw. Kinderausweises und des Impfpasses für den Fall, dass ein neues Reisedokument erstellt werden muss, (gilt nicht anstelle eines original Reisepasses, Personalausweises oder Kinderpasses an der Grenze!) Bade- und Sportkleidung Badeschuhe, denn die Strände in Istrien sind oft sehr steinig und kantig, so dass man sich leicht verletzen kann. Vorsicht vor Seeigeln! (Badeschuhe müssen sonst vor Ort gekauft werden. Unsere Betreuer lassen aus Sicherheitsgründen niemanden ohne Badeschuhe zum Strand gehen.) Schlafsack, Kopfkissen, Isomatte oder Luftmatratze (bitte nicht zu groß) und eine Taschenlampe Tasse, Teller (Plastik), Besteck, Geschirrhandtuch, Geschirrspülmittel, Spüllappen Sonnenhut, Sonnencreme, Handtücher und Strandhandtuch Waschbeutel mit Duschsachen, Duschschuhe (Hygiene) und Pflaster Taschengeld (am Campingplatz kann man Geld wechseln) Internationaler Auslandskrankenschein für Kroatien falls vorhanden Außerdem empfiehlt sich ein eigener Filzstift, damit du auch alle deine neuen Freunde auf deinem Camp-T-Shirt unterschreiben lassen kannst. Wie läuft dein Tag ab? Bis 09:30 10:00 Frühstück Tägliche Aktivitäten zur freiwilligen Teilnahme: z.B. Volleyball, Fußball, Wellness, Aerobic, Joggen, Freundschaftsbänder flechten, usw. 13:00 Mittagessen 14:00 „Abmarsch“ zum Strand. Relaxen ist angesagt! 18:00 „Briefing“ der einzelnen Gruppen mit ihrem Betreuer. Hier wird das Programm für den Abend und für den nächsten Tag besprochen. 18:30 Abendessen 20:30 Abendprogramm: z.B. Karaoke, Open Air Kino, Lagerspiele, Volleyball, Nachtspaziergang zum Strand, Flanieren an der Promenade des Campingplatzes, Abschlussparty usw. An einem Tag mit besonders guter Aussicht auf einen schönen Sonnenuntergang wird ein gemeinsamer Spaziergang zum Leuchtturm am Ende der Bucht unternommen. Wir lassen den Tag mit selbstgemachter Fruchtbowle, Fackeln und Gitarrenmusik ausklingen. (Aus Erfahrung ein ganz besonderes Highlight!) Dein Ausflug nach Porec, Rovinj und Vrsar Wir fahren mit einem Bus nach Porec. Nach einem kleinen Bummel in der malerischen Altstadt gehen wir an Bord eines Schiffes und fahren entlang der Küste nach Rovinj. Der Altstadt von Rovinj sieht man das italienische Erbe von weitem an: Der Campanile der Basilika wurde nach venezianischem Vorbild erbaut, unzählige kleine Treppengassen, schöne Stadthäuser und reiche Paläste sind seit Jahrhunderten unverändert – eine romantische Küstenstadt! Wir bleiben ca. 2,5 Stunden in Rovinji. In Gruppen von mind. 3 Personen dürft ihr Rovinj auf eigene Faust erkunden. Die Stadt bietet tolle Shoppingmöglichkeiten! Anschließend fahren wir nach Vrsar und machen einen Badestop am Strand. (Rovinj und Vrsar sind wegen ihrer sauberen Strände und dem kristallklaren Wasser beide mit der „Blauen Flagge“ ausgezeichnet worden! Es empfiehlt sich sehr, die Taucherbrille einzupacken.) 4 Dann geht es wieder zurück nach Porec. Während wir auf dem Rückweg die romantische Küstenlandschaft Istriens an uns vorbeiziehen lassen, serviert uns die Bordcrew ein im Preis inbegriffenes Abendessen mit Getränken. (Meist verwöhnt uns unser Kapitän mit traditionellen kroatischen Cevapcici. Aber natürlich wird auch an Vegetarier gedacht!) Zurück in Porec hast du noch Zeit zur freien Verfügung. Die tolle Altstadt lädt zum Bummeln und Flanieren ein. Um ca. 21.30 Uhr fahren wir wieder zurück zum Camp. Dein Freizeitangebot Zentrum unseres Lagerlebens ist unser eigener sonnengeschützter „Biergarten“. Bei Regen verlagern wir die Aktivitäten in unser großes Veranstaltungszelt. Es gibt eine Menge an Aktivitäten, die dir sicher Spaß machen werden: Eigenes Open Air Kino / Karaoke / lustige Lagerspiele / Sportprogramm: z.B. Volleyballspiele, Fußballturniere, Tanzkurse, Wellnessangebot, Aerobic, Lauftreff, Slacklinen usw. Volleyballfeld direkt in unserem Camp / gemeinsames Bananabootfahren (gegen Gebühr) / gemeinsame Strandaufenthalte / geführte Mountainbiketouren. Umfangreiches Spiel- und Freizeitmaterial: Die Ausleihe der Geräte und Spielsachen ist natürlich kostenlos (Badmintonschläger, Bälle aller Art, Jongliersachen, Karten- und Brettspiele, u.v.m.). Mountainbike-Touren Wir bieten geführte Mountainbike-Touren an und haben eine Menge an Mountainbikes inkl. Helme dabei. Ihr könnt entscheiden wohin wir fahren: mal zu entlegenen einsamen Badebuchten oder auch in das bergige Hinterland. Geld, Geldwechsel und Aufbewahrung Auf dem Campingplatz gibt es eine Wechselstube. Dort kannst du ohne Probleme Geld tauschen. Kurs: 1 € = ca. 7,5 Kunar. Für die Aufbewahrung des Taschengeldes ist jeder selbst verantwortlich (abschließbarer Koffer und/oder Geldkassette bzw. Brustbeutel mitnehmen). Wir empfehlen dir, dass du nur so viel Geld bei dir trägst wie nötig. Unsere Küchenleitung bietet dir die Möglichkeit, dein Geld wie in einer Bank abzugeben. Jeden Morgen kannst du dann so viel „abheben“ wie du für den Tag benötigst. Luftpumpen und Ladestation für Handys, MP3-Player, usw.: Zum Aufpumpen der Luftmatratzen stehen von uns gestellte elektrische Luftpumpen zur Verfügung. Außerdem gibt es eine Station mit mehreren Steckdosen zum Aufladen von Handys und sonstiger elektronischer Geräte. Reisegepäck Bitte nimm maximal einen Koffer oder eine große Reisetasche und ein Handgepäckstück mit. Das Reisegepäck ist nicht über uns versichert. Bei Interesse kannst du jedoch gerne über uns eine Reisegepäckversicherung abschließen. Fragen, die oft gestellt werden 1. Ab welchem Alter sind Zigaretten und Alkohol erlaubt? Hier richten wir uns nach dem Jugendschutzgesetz. Hochprozentiger Alkohol und Nikotin sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Wir begrüßen es jedoch sehr, wenn das Camp möglichst alkoholfrei abläuft. 2. Ist man immer mit der Gruppe unterwegs oder kann man auch alleine was unternehmen? Diese Reise bietet eine Mischung aus Gruppenaktivitäten und Zeit zur freien Verfügung. Insofern kannst du nach Absprache mit den Betreuern ohne die große Gruppe, aber immer mindestens zu dritt, an den Strand, zum Eisessen oder zum Shoppen gehen. Ausflüge in größere Städte, Diskotheken oder entferntere Orte sind im Alleingang jedoch nicht möglich. 3. Ab wann geht’s ins Bett? Hier halten wir uns an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes. Das heißt nun allerdings nicht, dass du mit 14 Jahren um 22 Uhr im Bett liegen musst. Unsere Betreuer sind bei allen Abendaktivitäten dabei und somit ist es möglich, dass wir alle zusammen auch mal etwas länger aufbleiben dürfen. 4. Wie viel Taschengeld braucht man? Das hängt ganz von dir ab. Das Camp bietet Vollverpflegung. Kosten entstehen für private Getränke, für Süßigkeiten, Eis, für kostenpflichtige Freizeitprogramme, wie z.B. Bananabootfahrten, Shopping, usw. Wir empfehlen ein Taschengeld von € 80100. Mindestteilnehmerzahl Allgemeine Informationen Vermittler der Reise Informationen – Reiseunterlagen – Erreichbarkeit Schwäbische Post Bahnhofstraße 65 73430 Aalen, Tel. 07361 / 594 824 Zwei Wochen vor Beginn der Reise werden die Reiseunterlagen mit den Handynummern der Betreuer zugeschickt. Unser Büro steht mit unseren Betreuern ständig in Kontakt. Aufsichtspflicht und Haftung des Veranstalters Wir übernehmen bei dem Jugendcamp die allgemeine Aufsichtspflicht. Eine individuelle Aufsichtspflicht bei selbständigen Unternehmungen der Teilnehmer schließen wir aus. In diesem Fall trägt der Teilnehmer selbst oder der Erziehungsberechtigte die Haftung. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die mutwillig verursacht werden. Bei Fehlverhalten und bei Verstößen gegen Anordnungen der Betreuer werden die Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause geschickt, bzw. werden mit den Eltern die entsprechenden Vorkehrungen getroffen. Versicherungen: Sicherheit von Anfang an Wir schließen für jede Person ein umfangreiches Versicherungspaket ab. Dieses Paket ist im Preis inkludiert. (Bedingungen siehe Anhang.) Zahlungsbedingungen/Unterlagen Nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises zu leisten. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisetermin fällig. Ergänzende Informationen werden rechtzeitig vor der Abreise erteilt. 5 Die Mindestteilnehmerzahl auf dieser Reise beträgt 55 Personen. Spätestens vier Wochen vor Reisebeginn würden wir dir Bescheid geben, wenn wir die Reise absagen müssten. Du kannst dich gerne schon vorher bei unserem Büro erkundigen, ob die Reise stattfindet oder nicht. Reisebedingungen/Veranstalter Es gelten die Reisebedingungen des Veranstalters M-tours Live Reisen GmbH. Reiseveranstalter M-tours Live Reisen GmbH: Puricellistr. 11, 93049 Regensburg Tel: 0941 - 29 70 80, Fax: 0941 - 29 70 8-29 E-Mail: [email protected] www.m-tours-live.de Rücktritt – ein wichtiger Punkt "Die Reise fällt ins Wasser. Die Reisekosten nicht." Du kannst jederzeit von der Reise aus persönlichen Gründen zurücktreten. Falls du eine Ersatzperson stellen kannst und die Annahme einer Ersatzperson möglich ist, so entstehen dir € 25,- Umbuchungsgebühr. Stornierst du die Reise und können wir deine Ersatzperson nicht annehmen, so müssen wir dir gemäß unseren Rücktrittsbedingungen (gesetzliche Bestimmungen) Stornierungsgebühren berechnen. Wir empfehlen dir daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. So ersparst du dir bei einer eventuellen Krankheit oder Unabkömmlichkeit durch Unfall, Todesfälle in der Familie, usw. finanzielle Nachteile. Du kannst die Versicherung über uns gleich mit der Buchung abschließen. Siehe Anmeldeformular. Eltern – Einverständniserklärung Wir geben als Erziehungsberechtigte die Erlaubnis, dass unser Kind gemäß der Programmausschreibung an der Reise teilnehmen darf. Außerdem geben wir das Einverständnis, dass unser Kind an den allgemeinen und besonderen Aktivitäten während der Reise teilnehmen darf. Dies können sein: Schwimmen im Pool oder im Meer, Wandern, Schiff fahren, Radfahren, Volleyballspielen, Spazieren gehen, Bummeln, Besuch von Partys und Diskotheken und weitere Sport- und Freizeitaktivitäten. Hierbei handelt es sich um Aktivitäten und Veranstaltungen, die nur teilweise unter der Aufsicht und Betreuung des Reiseveranstalters stehen. Wir stehen dafür ein, dass solche Aktivitäten und Veranstaltungen die dabei nötige Selbstverantwortung und Selbstdisziplin unseres Kindes nicht überfordern. Wir erteilen die Erlaubnis, dass unser Kind zusammen mit anderen Mädchen bzw. Jungen im Zelt wohnen darf. (getrenntgeschlechtliche Einteilung). Es gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. unser Kind in Kleingruppen von mindestens drei Personen aufhält. Wir erlauben ferner, dass die Betreuer des Reiseveranstalters unser Kind bei kleineren Verletzungen versorgen. Hierbei handelt es sich um kleine Schürfwunden, Insektenstiche und ähnliches. Wir sind damit einverstanden, dass ein Arzt Schutzimpfungen und sonstige ärztliche Maßnahmen einschließlich erforderlicher Operationen vornimmt, wenn diese Maßnahmen vom Arzt für dringend notwendig betrachtet werden und Gefahr in Verzug ist. Dies gilt auch, wenn unser Einverständnis aufgrund besonderer Umstände nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann. Wir sind damit einverstanden, dass die Ausübung im erforderlichen Ausmaß weiter übertragen wird. Dabei ist uns bewusst, dass die Aufsicht über unser Kind von den verantwortlichen Mitarbeitern nur in einem zumutbaren Umfang wahrgenommen werden kann. Dies gilt insbesondere zu Zeiten der Nachtruhe oder während anderer, unaufschiebbarer Verrichtungen. Hiermit bestätigen wir, dass unser Kind gesund ist und nicht an gesundheitlichen Schäden leidet. Wir verpflichten uns, den Reiseveranstalter schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn unser Kind laut Infektionsschutzgesetz eine ansteckende Krankheit hat oder ein entsprechender Verdacht besteht, wenn unser Kind nach ärztlicher Feststellung bestimmte Krankheitserreger im Körper trägt oder ausscheidet, ohne selbst erkrankt zu sein oder wenn ein Familienmitglied an einer ansteckenden Krankheit leidet. Wir wissen, dass eine Missachtung dieser Meldepflicht mit einem Bußgeld geahndet wird. Wir verpflichten uns, den Reiseveranstalter unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn sich kurzfristige Veränderungen am Gesundheitszustand unseres Kindes einstellen. Wir sind damit einverstanden, dass unserem Kind während der Reise auch Zeit zur freien Verfügung gewährt wird. Dies geschieht in beschränktem Umfang und unter Reglementierung bestimmter Verhaltensweisen. Dabei ist vorgesehen, dass sich Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind in gewissen Ausnahmefällen (z.B. Arztbesuch) in einem privaten oder dienstlichem Fahrzeug eines Betreuers des Reiseveranstalters oder einer anderen beauftragten, privaten Wir übertragen die Ausübung der Aufsichtspflicht und des Aufenthaltsbestimmungsrechtes über unser Kind für die Dauer der Reise auf den Reiseveranstalter. 6 oder dienstlichen Person mitfahren kann. Der Halter, das Fahrzeug und die Kennzeichen des Fahrzeuges können derzeit natürlich noch nicht feststehen. Die Mitfahrt meines Kindes geschieht auf eigene Gefahr und eigene Haftung. Wir sind damit einverstanden, dass wir im Falle eines Unfalles auf etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber Fahrer und Fahrzeughalter verzichten, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ist neben dem Fahrer oder Halter des Kfz ein Dritter schadenersatzpflichtig, so beschränkt der Mitfahrer seine Schadenersatzforderung gegen den Dritten auf den Teilbetrag, der dem Maß der Mithaftung des Dritten entspricht. Wir sind darüber informiert, dass unser Kind den Anordnungen der aufsichtsführenden Betreuer Folge leisten muss. Wir sind ebenfalls darüber informiert, dass ein schuldhaftes Verhalten unseres Kindes eine Haftung des Reiseveranstalters ausschließen kann. Wir sind einverstanden, dass der Reiseveranstalter berechtigt ist, unser Kind aus der Gruppe auszuschließen, wenn schwerwiegende Verstöße und nicht angepasstes Verhalten die gesamte Reise gefährden. In diesem Falle sind wir damit einverstanden, dass unser Kind die Reise abbrechen und auf eigene Kosten nach Hause fahren muss. In einem solchen Falle ist uns bekannt, dass wir entweder selbst, oder eine von uns ermächtigte Person das Kind abholt oder entscheidet, wie das Kind nach Hause kommt. Der Reiseveranstalter übernimmt dabei keinerlei Haftung und Verantwortung. 7 Beratung und Buchung: Schwäbische Post Bahnhofstraße 65 73430 Aalen Tel. 07361 / 594 824 [email protected] Gmünder Tagespost Vordere Schmiedgasse 18 73525 Schwäbisch Gmünd Tel. 07171 / 6001 824 8 M-tours Live Reisen Reisebedingungen Allgemeine Einführung Zu einem gelungenen Urlaub gehören auch klare rechtliche Bedingungen, auf die Sie sich, wie auch wir uns, verlassen können. Sie sollten daher die folgenden Reisebedingungen, die zum Bestandteil des Reisevertrages zwischen Ihnen und uns, der Firma M-tours Live Reisen GmbH, werden, aufmerksam durchlesen. A. ANMELDUNG/BEZAHLUNG Die Anmeldung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Bitte fordern Sie das für Ihre gewünschte Reise nötige Anmeldeformular gegebenenfalls zusammen mit dem Sonderprogramm bei uns an. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie von uns eine Reisebestätigung/ Rechnung. Bitte überweisen Sie die auf der Bestätigung angegebene Anzahlung innerhalb von 2 Wochen auf unser Konto. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 77,-- € nicht, so darf der volle Reisepreis von uns ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. Den Restbetrag begleichen Sie bitte unaufgefordert bis zu dem in der Rechnung genannten Termin per Überweisung auf unser Konto. Vermerken Sie bitte unbedingt Reiseziel, Datum und Vorgangsnummer. Falls Sie uns eine Einzugsermächtigung gegeben haben, werden wir den Betrag abbuchen. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gem. C. zu belasten. Buchung über ein Reisebüro Wenn Sie bei einem von uns beauftragten Reisebüro buchen, so erhalten Sie dort eigene Anmeldeformulare des Reisebüros. Sie sollten beachten, dass die Anmeldung für Sie verbindlich ist. Leisten Sie Ihre Zahlungen bitte direkt beim Reisebüro. Sie erhalten dann sofort eine Anmeldebestätigung durch das Reisebüro. B. IHR ANSPRUCH AUF UNSERE LEISTUNGEN 1. Unsere Leistungen Die Leistungen, die Sie von uns erwarten können, entnehmen Sie bitte den Leistungsbeschreibungen zu den jeweiligen Reisen. Diese Angaben sind für uns als Reiseveranstalter verbindlich. Dennoch können sich Änderungen ergeben. a) Vorvertragliche Änderungen Vor Vertragsschluss behalten wir uns aus sachlich berechtigten, erheblichen oder nicht vorhersehbaren Gründen vor, eine Änderung der Leistung zu erklären, worüber wir Sie selbstverständlich informieren. Es bleibt dann Ihnen vorbehalten, unser neues Preis- und Leistungsangebot anzunehmen. b) Änderungen nach Vertragsabschluß Aufgrund der langen Planungsphase von Reisen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich wichtige Kalkulationsposten, die bei der Festsetzung des Reisepreises zugrunde gelegt wurden, kurzfristig ändern. So können z.B. Benzinkosten oder Wechselkursänderungen zu einer veränderten Situation führen. In solchen Fällen behalten wir uns vor, bis 21 Tage vor Reisebeginn den Preis entsprechend den Mehraufwendungen angemessen zu erhöhen, sofern zwischen Vertragsabschluß und Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Wir werden Sie im Falle einer nachträglichen Reisepreisänderung oder der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich benachrichtigen, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis setzen. Solche Änderungen führen wir nur durch, sofern Sie nicht erheblich sind, was einem Mehrpreis von maximal 5% des ursprünglichen Preises entspricht. Übersteigt hingegen der Mehrpreis den ursprünglichen Preis um mehr als 5%, so räumen wir Ihnen die Möglichkeit zu einem kostenlosen Rücktritt ein oder bieten Ihnen die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise aus unserem Angebot an. 2. Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen Nehmen sie als Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so bemühen wir uns als Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Von dieser Verpflichtung sehen wir uns entbunden, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Sicherheit abzuändern. Nicht in Anspruch genommene Leistungen versuchen wir zu erstatten. dungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen. C. IHR RECHT ZURÜCKZUTRETEN Als unser Kunde können Sie jederzeit vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten. Als Stichtag für die Frist gilt der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. An Wochenenden oder Feiertagen gilt der Werktag danach. Wir empfehlen Ihnen daher, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Sofern Ihnen der Rücktritt, wie unter ”Leistungen” aufgeführt, kostenlos freigestellt ist, erhalten Sie von uns innerhalb von 10 Tagen den bereits eingezahlten Betrag zurückerstattet. In den übrigen Fällen müssen wir Ihnen die angefallenen Kosten in Form von pauschalierten Rücktrittsgebühren in Rechnung stellen. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. 5. Umbuchungen Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Umbuchungen im Sinne von Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes, des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so kann der Reiseveranstalter Ersatz der hierfür entstehenden Mehrkosten verlangen; er ist berechtigt, darüber hinaus ohne weiteren Nachweis eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-- zu verlangen. Bitte haben Sie Verständnis, dass in der Regel Umbuchungen innerhalb 4 Wochen vor Reiseantritt nur in der Form des Rücktritts vom Reisevertrag mit nachfolgender Neuanmeldung möglich sind. Eine Ausnahme gilt bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 1. Flugreisen bis 45 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises ab 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises ab 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt35% des Reisepreises ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45% des Reisepreises ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises ab 7. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises am Tag des Reiseantritts 90% des Reisepreises 3. Gewährleistung der Reiseleistungen Sollte sich aus einem solchen zwingenden Ereignis eine Programmänderung ergeben, so werden wir bemüht sein, den Gesamtstandard der Reise zu gewährleisten. a) Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie von uns Abhilfe verlangen. Abhilfe kann von uns durch Erbringen einer mindest gleichwertigen Ersatzleistung geschaffen werden. Ist die Abhilfe jedoch mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so behalten wir uns vor, selbige zu verweigern. b) Minderung des Reisepreises In Fällen, in denen Sie mit einzelnen Leistungen nicht zufrieden sind, bitten wir Sie, etwaige Mängel unverzüglich unserer Reiseleitung anzuzeigen. Wir werden bemüht sein, solche Mängel zu beseitigen oder eine Ersatzleistung anzubieten. Ist es uns dennoch nicht möglich, einen Mangel zu beseitigen, so können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, es sei denn, es handelt sich um eine gänzlich unerhebliche Abweichung von der vertraglichen Leistung oder eine Behebung wäre nur durch einen unverhältnismäßigen Aufwand zu erreichen. In jedem Fall müssen Sie uns als Reisender den Mangel anzeigen (siehe Mitwirkungspflicht). c) Kündigung des Vertrages Bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise durch einen Mangel, bei dem es uns in angemessener Frist nicht gelingt, Abhilfe zu schaffen, können Sie den Vertrag, zweckmäßig durch schriftliche Erklärung, kündigen. Dabei erlauben wir uns, den Teil des Reisepreises, der auf die entsprechenden Reiseleistungen entfällt, zu berechnen. d) Schadensersatz Als Reisender können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einen Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. 2. Omnibusreisen / (PKW-) Eigenanreise bis 30. Tag vor Reiseantritt 10%, des Reisepreises* ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reispreises* ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises* ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises* ab 6. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises* am Tag des Reiseantritts 90% des Reisepreises* *jeweils jedoch mindestens € 25,Eintrittskarten können nicht rückerstattet werden und sind zu 100% bei allen Stornierungen vom Reisenden zu zahlen. 3. Kreuzfahrten Bitte beachten Sie die abweichenden Bedingungen lt. Reiseausschreiben. 4. Stornierung von Karten Bei Stornierung von Theater-, Musical-, Konzert- oder sonstigen Eintrittskarten fallen 100% Stornierungskosten zuzüglich zu den oben genannten Stornokosten an. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung Falls für bestimmte Programme (z.B. Sportprogramme) besondere Stornobedingungen gelten, weisen wir gesondert in dem Ausschreiben darauf hin! Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwen- Änderung des Programms durch Witterungsbedingungen Wir behalten uns vor, das Programm und den Reiseverlauf wegen aktueller Witterungsbedingungen zum Schutz Ihrer 9 6. Ersatzperson Können Sie uns bei Reisebeginn eine Ersatzperson benennen, die an Ihrer Stelle die Reise antritt, so haften Sie als Vertragspartner und die von Ihnen benannte Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Darüber hinaus können wir ohne weiteren Nachweis eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-- verlangen. Im Interesse der Reisedurchführung behalten wir uns vor, eine Ersatzperson, die den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder deren Teilnahme Gründen rechtlicher oder behördlicher Art entgegenstehen, nicht als solche zu akzeptieren. D. UNSER RECHT ZURÜCKZUTRETEN ODER ZU KÜNDIGEN 1. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir vom Reisevertrag zurücktreten müssen, wenn die jeweilige ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wir verpflichten uns, Ihnen einen so bedingten Rücktritt baldmöglichst, spätestens jedoch bis 14 Tage vor Reisebeginn mitzuteilen. 2. Fristlose Kündigung Nach unserer Erfahrung können wir auf nette, verständnisvolle Reiseteilnehmer vertrauen. Sollte gleichwohl die Durchführung der Reise durch einen Mitreisenden trotz Abmahnung durch die Reiseleitung nachhaltig gestört werden, so sehen wir uns leider gezwungen, den Reisevertrag mit ihm im Interesse aller Mitreisenden fristlos zu kündigen. Unser Anspruch auf den Reisepreis bleibt dadurch unberührt. Besondere Kosten, die dem Mitreisenden aus der Kündigung entstehen, wie z.B. die Rückreisekosten, gehen zu seinen eigenen Lasten. 3. Kündigungsrecht wegen außergewöhnlicher Umstände Natürlich sind wir bemüht, unsere Reisen und Reiseziele so zu planen, dass für unsere Reiseteilnehmer keine Gefahren entstehen. Manchmal kommt es aber anders, als man denkt. Wird die Reise infolge höherer Gewalt, wie Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen u.ä., erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als Reiseveranstalter, als auch Sie als Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen, wobei wir uns vorbehalten, für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Kosten, die aus einer frühzeitigen Rückbeförderung entstehen können, werden zwischen Veranstalter und Teilnehmer geteilt, sonstige Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last. E. HAFTUNG 1. Eigene Leistung Als Reiseveranstalter haften wir im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für: a) die gewissenhafte Reisevorbereitung b) die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in unseren Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir Ihnen nicht vor Vertragsabschluß eine Änderung erklärt haben. d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen 2. Erfüllungsgehilfen Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung von uns betrauten Personen 3. Fremdleistungen Für Leistungen, die wir in unseren Reiseausschreibungen ausdrücklich als vermittelte Fremdleistung bezeichnen, übernehmen wir keine Haftung. Eine Fremdleistung ist auch in einer Beförderung im Linienverkehr zu sehen, wenn für den Reisenden ein entsprechender Beförderungsausweis erstellt wurde. Beschränkung der Haftung 1. Vertragliche Haftungsbeschränkung Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind 2. Deliktische Haftungsbeschränkung Schadensersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Personenschäden auf € 76.694,--bei Sachschäden auf € 4.090,--beschränkt. Liegt bei Sachschäden der Reisepreis über € 1.363,--so ist die Haftung auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise. 3. Gesetzliche Haftungsbeschränkung Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertragliche Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrs-Gesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajaro und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes. sind. Wir stehen dafür ein, Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die uns bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Der Reisende sollte sich über Infektions-, Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass Sie deshalb an der Reise verhindert sind, können wir Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. 4. Haftung für Selbstanreise mit dem PKW Handelt es sich bei der Reise um eine Selbstfahrer-Reise, so beginnt und endet die Reise am Veranstaltungsort. Für die Anfahrt ist jeder Teilnehmer selber voll verantwortlich. Der Halter eines PKW’S fährt auf eigenes Risiko und eigene Haftung. Wir übernehmen keinerlei Haftung oder Verantwortung für die Selbstanreise. H. VERSICHERUNGEN 1. Insolvenzschutzversicherung Über die Anzahlung hinaus sind wir nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge unserer Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses der gezahlten Preis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden. Der Ihnen von uns ausgehändigte Sicherungsschein verbrieft Ihnen in einem solchen Fall den direkten Anspruch gegen unseren Versicherer. F. VERHALTEN DER REISENDEN 1. Eigenverantwortliches Handeln Als Veranstalter haften wir im Rahmen unserer Sorgfaltspflichten. Für eigenverantwortliches Handeln des Reisenden übernehmen wir keine Haftung. 2. Gesundheitliche Einschränkung Als Reisender sind Sie verpflichtet, uns über gesundheitliche Beeinträchtigungen, die eine Teilnahme erschweren, zu informieren. Tragen Sie Schaden aus einer solchen Beeinträchtigung, so ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen. 2. Reiserücktrittskosten- und Auslandskrankenversicherung Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Zudem empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Auf Ihren Wunsch hin sind wir gerne bereit, Ihnen verschiedene Angebote unverbindlich zuzuschicken. 3. Mitwirkungspflicht Als Reisender sind Sie verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung ein. I. BEFÖRDERUNG Für sämtliche Busfahrten setzen wir nur lizenzierte Unternehmen ein. 4. Gepäckverlust oder –schäden J. DATENSCHUTZ Sie erklären sich damit einverstanden, dass Daten, die uns aufgrund der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangt sind, gespeichert werden. Alle personenbezogenen Daten, die Sie von uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetzes gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen empfehlen wir unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige (PIR) anzuzeigen. Die Schadenanzeigen sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden. G. PASS-, UND VISAUND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie über wichtige Änderungen allgemeiner Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt K. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der First kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der First verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden (s. unter F.4.). 10 L. VERJÄHRUNG 1. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. 2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 3. Die Verjährung nach Ziffer 1 und 2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. 4. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. M. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. N. GERICHTSSTAND Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Reise und uns allen ein partnerschaftliches Miteinander. Reiseveranstalter M-tours Live Reisen GmbH, Puricellistraße 11, D 93049 Regensburg Tel: +49 941 29 70 80 Fax: +49 941 29 70 829 [email protected] www.m-tours-live.de Reiseanmeldung: Jugendcamp Kroatien 2015 Bitte die Anmeldung unterschrieben zurück an: Leserreisen der SDZ Druck und Medien GmbH & Co. KG Frau Sonja Schmid Bahnhofstraße 65, 73430 Aalen Telefax 07361/594-293 [email protected] Jugendcamp: 06. - 14.08.15 (Do.-Fr.) Reisepreis: Bitte ankreuzen ( ) 469,- € ( ) Nachlass für Geschwister 10,- € bei gleichzeitiger Anmeldung Persönliche Angaben zum Teilnehmer und Rechnungsanschrift: Falls du mit mehreren Freunden/innen fährst, dann trag bitte hier Euren Gruppennamen und die Namen deiner Freunde! Gruppenname: …………………………………Freunde/innen: ………………………………………………………………………………..……………. Name Vorname Straße PLZ/Wohnort E-Mail Handynummer: Geburtsdatum Geschlecht ( ) männlich ( ) weiblich Nationalität Erziehungsberechtigter Mutter ( ) Beide ( ) Vater Vormund ( ) ( ) Im Notfall zu benachrichtigende Person Name: ..................................................................... Telefon: ...................................................................... Zustieg: Bitte ankreuzen 15.00 Uhr Schwäbisch Gmünd: Bahnhof, Bahnhofplatz 6 15.45 Uhr Aalen: Hauptbahnhof, Bahnhof 1 Zusätzliche Angaben zu den Eltern: Telefon privat Telefon tagsüber/geschäftlich Telefon mobil: Mutter Telefon mobil: Vater Fax geschäftlich E-Mail T-Shirt: Ich wünsche ein T-Shirt mit der Größe (Zuteilung soweit vorhanden) ( ) S ( ) M ( ) L ( ) XL Erklärung des / der Erziehungsberechtigten zum Teilnehmer: Mein Kind ist: ( ) Schwimmer ( ) Nichtschwimmer Badeerlaubnis : ( ) ja 11 ( ) nein ( ) Vegetarier ( ) Veganer ( ) akute / chronische Krankheiten ( ) Diabetiker ( ) Allergiker ( ) Behinderung ( ) besondere Verpflegung / Diät erforderlich ( ) regelmäßige Medikamenteneinnahme erforderlich: Bitte genaue Angaben zu sämtlichen Besonderheiten, Allergien, Krankheiten etc. Bitte nicht ausschließlich Fachbegriffe, sondern Erklärungen und Auswirkungen: ................................................................................................................................................. Reiseversicherung: Versicherungspreise gelten für den Reisezeitraum: 06.08. – 15.08.2015 Abschlussfrist: bis spätestens 14 Tage nach Reisebuchung, bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt am Buchungstag und spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage Die Prämien beziehen sich auf den Gesamtreisepreis pro Person. Reiseversicherungen: Bitte schließen Sie für mich ab: Reiserücktritts-Versicherung ohne Selbstbeteiligung (Reiserücktritts-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung) Prämien pro Person bis 500,- € Reisepreis 28,- € bis 1.000,- € Reisepreis 41,- € ( ) ( ) Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung (Reiserücktritts-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung; Selbstbeteiligung: 20% der Stornokosten mind. 25,- € bis 500,- € Reisepreis 18,- € bis 1.000,- € Reisepreis 28,- € ( ) ( ) Wie bist du auf diese Reise aufmerksam geworden? Gmündner Tagespost Schwäbische Post Facebook Bekannte / Freunde Sonstige:___________________ Mein Sohn/meine Tochter nimmt an der beschriebenen Reise teil und erklärt sich hiermit einverstanden, den Anweisungen der Aufsichtspersonen unbedingt Folge zu leisten. Eine Haftung seitens des Veranstalters bei selbstständigen Unternehmungen entfällt; in diesem Falle trägt der Teilnehmer selbst oder der Erziehungsberechtigte die Haftung. Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen selbst ein zu stehen und erkenne zugleich für diese die Reisebedingungen des Veranstalters sowie die nebenstehende Erklärung des/der Erziehungsberechtigten als verbindlich an. Die/der Unterzeichnende(n) sind/ist damit einverstanden, dass ihr/sein Kind an allen Veranstaltungen teilnimmt, die im Rahmen der Reise durch die Reiseleitung oder eine andere zuständige Person durchgeführt werden. Ich/wir habe(n) unser Kind angewiesen, den Anordnungen der Verantwortlichen der Maßnahme unbedingt Folge zu leisten. Die Haftung bei eigenständigen Unternehmungen des Teilnehmers außerhalb der Gruppe liegt auf Seiten des Teilnehmers bzw. des/der Erziehungsberechtigten. Weiterhin sind/ist die/der Unterzeichnende(n) mit Maßnahmen einverstanden, die ärztlicherseits zum Wohle ihres/seines Kindes für erforderlich gehalten werden, auch wenn eine Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten im Einzelfall nicht oder nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Sie/er verpflichtet(n) sich, für sämtliche medizinischen Kosten aufzukommen, soweit diese nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt sind. Des Weiteren wurde zur Kenntnis genommen, dass der durch mich/uns angemeldete Teilnehmer bei groben Verstößen (z. B. Diebstahl, Drogenkonsum, Gefährdung der Reise durch entsprechendes Verhalten) oder auch bei entsprechender Krankheit gegebenenfalls mit einem Begleiter auf meine/unsere Kosten per Flug/Bus/Zug nach Deutschland zurückgeschickt wird. Bei Fehlverhalten und groben Verstößen gegen Anordnungen können die Teilnehmer auf eigene Kosten heimgeschickt werden. Nach Eingang meiner Buchung bei Ihnen erhalte ich eine Reisebestätigung/Rechnung. Die Anzahlung in Höhe von € 50,- pro Person leiste ich innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung per Überweisung. Den Restbetrag bezahle ich 4 Wochen vor Reisebeginn. per Überweisung mit dem Einzug von folgendem Konto bin ich einverstanden Bankinstitut____________________________________________________________________________________________ Kontoinhaber/in_________________________________________________________________________________________ Bankleitzahl/BIC ___________________________ Konto-Nr. /IBAN_______________________________________________ Die Anmeldung wird auf der Grundlage der Reiseausschreibung vorgenommen. Besondere Buchungswünsche werden nur Bestandteil des Reisevertrages, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Wir speichern über Sie personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz. Die Reisebedingungen des Reiseveranstalters habe ich zur Kenntnis genommen. Ich erkenne sie auch im Auftrag aller angemeldeten Teilnehmer durch meine Unterschrift, die auch für die Anmeldung und gegebenenfalls für den Bankeinzug gilt, als verbindlich an. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Eltern notwendig. Der Veranstalter übernimmt eine allgemeine Aufsichtspflicht, jedoch keine individuelle Aufsichtspflicht. Wir haben als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte das Reiseausschreiben gelesen und erkennen alle Punkte somit an. Insbesondere anerkennen wir die Eltern-Einverständniserklärung. Ich erkläre mich bereit, dass Fotos und Filmaufnahmen die während des Jugendcamps von meinem Kind gemacht werden, veröffentlicht werden dürfen. Die Fotos und Filmaufnahmen werden von M-tours Live Betreuern gemacht und dienen hauptsächlich als Erinnerungsbilder für die Eltern und für die Teilnehmer, sowie der Werbung von M-tours Live und deren Reisepartnern. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an unautorisierte Dritte. Ort, Datum:______________________Unterschrift:_________________________________/_________________________________________ Einverständniserklärung bei Jugendlichen unter 14 Jahren: Hiermit bestätige ich, dass mein/e Sohn/Tochter während des Aufenthalts in Istrien die Rechte und Pflichten eines/einer 14 Jährigen genießt. Ort, Datum:____________________________ Unterschrift: ______________________________________________________________ 12 Informationen Versicherungspaket Reise-Haftpflicht-Versicherung Die Leistungen des Versicherers bestehen in der Prüfung der Haftungsfrage, dem Ersatz berechtigter Haftpflichtansprüche und in der Abwehr unberechtigter Forderungen. Die Deckungssummen betragen: € 1.022.584,pauschal für Personen- und Sachschäden € 6.136,für Vermögensschäden € 51.130,für Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen € 1.023,für Schäden an gemieteten beweglichen Sachen. (dies gilt nicht für Kraftfahrzeuge aller Art). Hierfür gilt allerdings eine Selbstbeteiligung von € 51,- je Schadensfall. Für sog. Brillenschäden gilt ebenfalls eine Eigenbeteiligung von € 51,Reise-Unfall-Versicherung Versichert sind sämtliche Reiseteilnehmer und Reiseleiter. Das Hauptgewicht liegt auf der Versicherung von Dauerfolgen (Invalidität). Die Leistung hierzu erfolgt in Form einer Kapitalzahlung, jeweils abhängig vom Grad der dauernden Arbeitsunfähigkeit. Das Krankenhaustagegeld wird für die Anzahl von Tagen gezahlt, die der Betroffene aufgrund eines Unfalles im Krankenhaus war. Bergungskosten werden für die Suche nach und die Bergung von Unfallverletzten bezahlt. Versicherungssummen: € 30.678,(über 18 Jahre) für den Todesfall € 2.556,für Bergungskosten € 5.113,(unter 18 Jahren) für den Todesfall € 61.355,für Invalidität (je nach Grad) € 10,Krankenhaustagegeld zzgl. Genesungsgeld Reise-Kranken-Versicherung Die Versicherung erstattet in unbegrenzter Höhe, nach Vorlage von ordnungsgemäßen und bezahlten Original-Rechnungen, alle während des Auslandsaufenthaltes unvermeidbar und akut entstehenden Krankheitskosten für ambulante und stationäre Behandlungen. Ferner die Kosten für schmerzstillende und konservierende Zahnbehandlung bei akut auftretenden Zahnschmerzen, nicht aber für bereits vorhandene Zahnschäden bzw. für Zahnersatz! Bei Beginn der Reise bestehende Krankheiten und chronische Leiden sind nicht mitversichert (Vorerkrankungen!). Für eine eventuell erforderliche Weiterbehandlung im Heimatland muss der Erkrankte seine eigene Versicherung in Anspruch nehmen. Mitversichert sind medizinisch notwendige Rückführungskosten Erkrankter einschl. einer Begleitperson, sofern die medizinische Versorgung im Reiseland nicht dem heimatlichen Standard entspricht, sowie Überführungskosten bei Todesfällen. Reise-Rechtsschutz-Versicherung Versicherungsschutz besteht für: Schadenersatz-Rechtsschutz für die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (z.B. Reiseteilnehmer erleidet durch Dritten einen Schaden). Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen fahrlässiger Verletzung einer Strafvorschrift oder wegen einer Ordnungswidrigkeit. Rechtsschutz für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren, die sich aus Unfällen ergeben können, wenn für den Unfalltag Versicherungsschutz gegeben war. Vertrags-Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die im Zusammenhang mit der angemeldeten Reise abgeschlossen wurden (gilt nicht für KFZ-Mietverträge). Die Versicherung leistet nicht für Fälle, bei denen es sich um Eigentum, den Besitz oder das Lenken von Kraftfahrzeugen handelt. Übernommen werden Honorare für Rechtsanwälte freier Wahl, Kosten für Gerichte, Zeugen und Kosten der Gegenseite, soweit sie zu erstatten sind; ferner Kautionsstellung bei Strafverfahren im Ausland bis zur Versicherungssumme von € 25.565,-. Nicht gedeckt sind Heilkosten, Kosten für Begleitpersonen sowie Kosten für die Überführung Verstorbener (diese Kosten sind in der Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt). Geltungsbereich: Die gesamte Reiseversicherung gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten. Versicherungsbedingungen Dem Versicherungsschutz liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingung zugrunde, speziell die AHB, AUB, ARB, AVB Reisegepäck, AVB Reisekranken und die AVB Reiserücktritt sowie Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen. Sie werden auf Anforderung zugesandt. Würzburger Versicherungs AG 13
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