Weitere Informationen zur Reise erhalten Sie hier

dein Reisepreis
pro Person
Jugendcamp 2015
469,- €
Urlaub ohne Eltern am Strand in Kroatien
Infoabend:
Do, 23.04.2015
Verlagshaus Aalen
18:00 Uhr
Bitte telefonisch beim
Verlag anmelden unter
07361 / 594 204 !
06.08.-14.08.2015 (Do.-Fr.)
1
Jugendcamp Kroatien
Eingeschlossene Leistungen
Eine Woche lang unter Gleichgesinnten
Sonne tanken, im herrlichen blauen Meer
baden, Spaß haben und viele neue Freunde kennen lernen. So macht Urlaub Spaß!
Zum Programm gehören eine nette Mischung aus gemeinsamen Unternehmungen, Sportaktivitäten, Ausflüge, Relaxen
am Strand und vieles mehr. Und das alles
inmitten einer romantisch herben Felslandschaft. Du wirst sehen: Das Jugendcamp wird dich begeistern!

Programm:






Donnerstag, 06. August 2015
Abfahrtszeiten:
15:00 Uhr: Schwäbisch Gmünd: Bahnhof,
Bahnhofplatz 6
15:45 Uhr: Aalen: Hauptbahnhof, Bahnhof 1


Dein Bustransfer
Dein Reisebus verfügt über WC und Schlafsessel. Bitte nimm für die Nachtfahrt eine
Decke bzw. einen Schlafsack und ein Kissen
mit. Am Sonntag gegen 10.00 Uhr triffst du
in Istrien in der Nähe von Porec am Campingplatz ein. Die Zeltstadt ist schon aufgebaut und es wartet erst Mal ein kräftiges
Frühstück auf dich. Anschließend beziehst
du dein „Quartier“.



Informationen für die Eltern
Busfahrt im Reisebus mit WC ab und
bis Baden Württemberg (hin und zurück)
7 x Vollverpflegung (Frühstücksbuffet,
Mittagsimbiss und warmes Abendessen; Campingküche)
Unterbringung in Zelten auf einem
***Campingplatz in Istrien
Tee, Eistee, Mischgetränke und Wasser den ganzen Tag gratis
Lunchpaket für die Rückfahrt
Ausflugsprogramm vor Ort mit:
(Wert 25,- €)
Busausflug nach Porec, ganztägige
Schifffahrt von Porec nach Rovinj,
Vrsar und zurück. 1 Essen und ein Getränk auf dem Schiff
Geführte Mountainbiketouren inkl.
Mountainbike und Helm
Vielseitiges Spiel- und Freizeitmaterial:
Die Ausleihe der Geräte und Spielsachen ist kostenlos (Badmintonschläger,
Federballschläger, Bälle aller Art, Jongliersachen, Karten- und Brettspiele und
vieles mehr)
Versicherungspaket mit: (Wert 25,- €)
Reise-Haftpflicht-, Reise-Unfall-, Auslandsreisekrankenversicherung, Reiserechtsschutzversicherung
Jugendcamp-T-Shirt
M-tours Live Reiseleitung und qualifizierte Betreuung
Freitag- Donnerstag
Unsere Teamer bieten ein buntes Programm mit Sportaktivitäten, Ausflügen und
verschiedenen gemeinsamen Unternehmungen an. Natürlich gibt es auch genügend Zeit zum Relaxen am Strand, Baden im
großen Swimmingpool; usw.
Freitag, 14. August 2015
Nach dem Frühstück heißt es „Abschied
nehmen“. Dein Bus wird um ca. 10.30 Uhr
auf die Heimreise starten.
Programmänderungen aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen
vorbehalten!
Reisepreis pro Person:
Nachlass für Geschwister:
469,- €
10,- €
Alter ca. 13 bis 17 Jahre
Es gibt mehrere Gruppen, die nach Alter
und Cliquen eingeteilt werden. Freunde
werden nach Wunsch natürlich in eine
Gruppe eingeteilt. Eine Gruppe besteht aus
9 bis 12 Personen und jeweils einem Betreuer.
2
Der Veranstalter
M-tours Live ist ein renommierter Reiseveranstalter, der vor allem mit Medienpartnern in Form von Zuschauer- und Leserreisen zusammen arbeitet. Seit 2002 haben
wir unser Spektrum um den Bereich „Jugendreisen“ erweitert und bauen diesen
Bereich ständig aus. Das Jugendcamp Kroatien führen wir seit dem Jahr 2003 und seit
dem Jahr 2012 auch zusammen mit der
Schwäbischen Post sehr erfolgreich durch.
Dazu haben wir inzwischen eine sehr umfangreiche und hochwertige Ausrüstung vor
Ort in Kroatien zur Verfügung.
Betreuung und Verantwortung
Wenn Kinder verreisen, machen sich Eltern
Sorgen. Wir können dies sehr gut verstehen
und sind uns der Verantwortung bewusst,
die uns übertragen wird. Spaß haben und
Parties feiern gehören zu jedem Urlaub
dazu. Alkoholmissbrauch und Gewalt lehnen wir jedoch strikt ab.
Im Jugendcamp erwartet die Teilnehmer
ein hochwertiger Qualitäts- und Sicherheitsstandard. Unser Team besteht aus
einem pädagogisch Hauptverantwortlichen
und mehreren Betreuern (pro 9-12 Teilnehmer ein Betreuer). Die Betreuer bestehen aus Sozialpädagogikstudenten, Erziehern und Gruppenleitern aus der Vereinsund Jugendarbeit. Sie wurden von M-tours
Live sorgfältig ausgewählt und extra für das
Jugendcamp ausgebildet - denn die qualifizierte Betreuung der Teilnehmer ist der
wichtigste Bestandteil der Reise. Die Betreuer organisieren ein tolles und vielseitiges Lagerprogramm. Sie sind Ansprechpartner für alle Sorgen und Nöte, die während
des Jugendcamps auftreten können. Sie
geben gerne Tipps, beantworten alle Fragen, geben Vertrauen und Sicherheit und
halten die Gruppe und das gesamte Camp
zusammen. Darüber hinaus kontrollieren
sie, dass die Jugendschutzbestimmungen in
allen Punkten strikt eingehalten werden.
Die meisten Betreuer sind schon seit Jahren
immer wieder dabei und haben eine große
Routine.
Busfahrt
Im Bus besteht freie Sitzplatzwahl. Die
Beförderung erfolgt mit Busunternehmen
mit denen wir schon seit mehreren Jahren
zusammen arbeiten. Wir achten streng auf
die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
sowie der Lenk- und Ruhezeiten. Staus und
Wartezeiten sind oft nicht zu vermeiden.
Entsprechend der heutigen Verkehrssituation kann es vorkommen, dass die Busse
früher oder später als geplant eintreffen.
Rückfahrt: Hinweis an die Eltern
Der Bus wird ca. 10.30 Uhr morgens in
Porec/Kroatien starten. Da es leider immer
wieder zu Staus bei der Ausfahrt von Kroatien kommt, können wir die Ankunftszeiten
nicht genau vorhersagen.
Voraussichtliche Ankunftszeiten sind wie
folgt:
Aalen:
ca. 02:00 Uhr
Schwäbisch Gmünd:
ca. 02:30 Uhr
Reisedokumente
Für die Einreise wird ein Kinder- bzw. Personalausweis oder Reisepass benötigt, der
mindestens noch 3 Monate nach Beendigung der Reise gültig sein muss. Bitte geben
Sie Ihrem Kind auch eine zusätzliche Kopie
des Ausweises mit. Nicht-EU-Angehörige
benötigen möglicherweise für die Durchreiseländer und für das Gastland ein Visum.
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen
und die Beschaffung ist jeder Teilnehmer
selbst verantwortlich. Ohne gültiges Reisedokument ist ein Antritt der Reise nicht
möglich. Eventuell entstehende Kosten
gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Gesundheit, Erste Hilfe und Apotheke
Um an dieser Reise teilnehmen zu können,
muss Ihr Kind gesund sein. Bei Zweifeln
sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.
Außerdem ist es notwendig, dass unser
Büro bei der Anmeldung über bestehende
Krankheiten,
Ansteckungsmöglichkeiten,
usw. informiert wird. Vor Ort gibt es eine
Erste Hilfe Station sowie eine Apotheke in
der Touristenanlage Lanterna. Bitte geben
Sie Ihrem Kind den internationalen Krankenschein für Kroatien mit. Außerdem ist es
wichtig sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen zu informieren. Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen werden die
Eltern umgehend von uns informiert. Ihr
Kind ist über den Veranstalter M-tours Live
für die Zeit der Reise krankenversichert.
Anfallende Kosten für ärztliche Behandlungen werden von M-tours Live vor Ort bezahlt und direkt mit der Versicherung abgerechnet.
Wichtige Hinweise für dich
Dein Urlaub
Bei uns kannst du unter dem Slogan „Urlaub garantiert ohne Eltern“ eine Woche
deine Ferien verbringen! Es gibt interessante Dinge zu entdecken, du kannst neue
Sachen ausprobieren und natürlich auch
mal faulenzen. Unsere Betreuer sind immer
für dich da und tun alles, damit dein Urlaub
spannend und erholsam wird. Alle Aktivitäten werden unter Anleitung und Aufsicht
unserer qualifizierten Leiter durchgeführt.
Gruppenverhalten
Unsere Betreuer sind keine Babysitter, die
dich auf Schritt und Tritt verfolgen. Insofern
erwarten wir von dir ein bestimmtes Maß
an Selbständigkeit und darüber hinaus die
Bereitschaft, dass du dich in das Gruppengeschehen einfügst und Teamgeist entwickelst. Wer aus der Reihe tanzt und durch
sein Verhalten den Erfolg der Reise in Gefahr bringt, muss damit rechnen, dass wir
ihn auf eigene Kosten nach Hause schicken.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten
überdies die deutschen Jugendschutzbestimmungen bzw. die des jeweiligen Landes, sofern sie enger gefasst sind. Teilnehmer über 18 Jahre werden von uns so behandelt, wie Jugendliche unter 18 Jahren.
Dein Campingplatz: Camping & Caravanning ***Lanternacamp
Kroatien/Istrien Tar – Porec
www.riviera.hr
Tel: 00385 52 404 500
Selten ist die Natur an einem Ort so großzügig gewesen wie am Küstenstreifen zwischen Poreč und Novigrad, wo auf der
grünen Halbinsel der Campingplatz Lanterna liegt. Dieser Campingplatz, mit seiner
bewahrten mediterranen Natur, ist umgeben von klarem Meereswasser (Der Strand
ist sogar mit der Blauen Flagge ausgezeichnet worden!); er erstreckt sich auf 80 ha
und bietet allen Komfort, den man sich für
den Urlaub wünscht. Auf dem Campingplatz
Lanterna kannst du zwischen Schatten und
Sonne wählen, zwischen einem Aktivurlaub
oder einem Entspannungsurlaub. Am
Strand erwarten dich zahlreiche sportliche
Aktivitäten, wie z.B. Tretboote und BananaBootfahren. Entspannung bietet das große
Schwimmbecken mit Whirlpool. Ein besonders schönes Erlebnis ist das Zusammensein
auf dem Meeresfelsen mit Blick auf den
nahe gelegenen Ort Novigrad und auf die
untergehende Sonne, die allabendlich über
dem Meer eintaucht!
Dein Zelt
Du wohnst in einem „Tipizelt“, das in der
Regel mit 4-5 Personen belegt wird.
(Durchmesser 4 bis 5 m) Das Zelt hat einen
festen Boden. Du brauchst für dein Schlaflager nur Luftmatratze, bzw. Isomatte,
Schlafsack und Kopfkissen. Zum Aufblasen
3
der Luftmatratzen stehen elektrische Luftpumpen bereit.
Tipp: Wenn die nächtlichen Temperaturen
es zulassen schlafen die meisten unserer
Teilnehmer am liebsten vor ihrem Zelt im
„Hotel der 1000 Sterne“.
Dein Camp-Areal
Unser Camp befindet sich am südlichen
Rand des Campingplatzes. Viele Bäume
bieten Schutz vor der Hitze und ermöglichen eine schöne Atmosphäre. Es bieten
sich auch gute Möglichkeiten, Hängematten
und Slacklines aufzuspannen. Das Camp ist
inzwischen zu einem kleinen Dorf angewachsen und ist ausgestattet mit:

Küchenzelt (5 x 18 m)

Großes Aufenthaltszelt (6 x 12 m)

Materialzelt für die Ausleihe aller
möglichen Spiele

Volleyballfeld

Biergarten mit ausreichend Tischen
und Bänken

Unterkunftszelte

Open Air Kinoleinwand für Karaoke
und Open Air Kino

Über 20 Mountainbikes

Ausreichend Wäscheleinen zum Aufhängen von Badesachen

Viele Lichterketten machen abends
eine tolle Stimmung!
Fläche des Camps: ca. 100 x 30 m, Entfernung zum Strand: 250 m, Entfernung zum
nächsten WC-Duschhaus: 30 m, Entfernung
zum nächsten Supermarkt: 80 m
Deine Verpflegung
Du wirst von der guten Küche überrascht
sein! Die Küche ist in sehr guten Händen.
Das Küchenteam besteht aus mehreren
Frauen und einer Küchenmeisterin, die
schon seit Jahren beim Camp dabei sind. Sie
bereiten alles mit großer Sorgfalt und viel
Engagement zu.
Deine Verpflegung ist vielseitig, ausreichend, reichhaltig und schmeckt lecker! Es
gibt ein Frühstücksbuffet, einen kalten
Mittagsimbiss (z.B. Salatbuffet) und ein
warmes Abendessen. Auch für Vegetarier
zaubert das Küchenteam besondere Leckerbissen. Bei dem Ausflug und bei der
Rückfahrt nach Hause bekommst du ein
Lunchpaket mit. Außerdem stehen dir
während des ganzen Tages kostenlos Tee,
Eistee, Mischgetränke und (gekühltes)
Wasser zur Verfügung.
Bei der Zubereitung der Mahlzeiten sowie
beim Spülen und Aufräumen des Küchengeschirrs erwarten wir deine Mithilfe. Jeder
wird im Rahmen eines Dienstplanes beim
Küchendienst (zubereiten, spülen, aufräumen) eingeplant. Aber keine Angst: Du
verbringst nicht den ganzen Urlaub in der
Küche.
Achtung: Die Verpflegung umfasst nicht die
Hinfahrt und beginnt erst vor Ort. Bitte
nimm ausreichend Verpflegung und Getränke für die Hinfahrt und Taschengeld für
die Rückfahrt mit.
Bitte nimm folgende Gegenstände
unbedingt mit











Original Personalausweis, Reisepass
bzw. Kinderausweis. Dieser muss unbedingt noch drei Monate nach Beendigung der Reise gültig sein! Andernfalls verweigern die Behörden
die Einreise und du musst an der
Grenze aussteigen! Dann müsstest du
auf eigene Kosten nach Hause fahren.
Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht nicht. Den Pass nimmst
du bitte mit in den Bus ins Handgepäck, auf keinen Fall in deinen Koffer
unten im Kofferraum!
Zur Sicherheit: zusätzlich Kopie des
Personalausweises, Reisepasses bzw.
Kinderausweises und des Impfpasses
für den Fall, dass ein neues Reisedokument erstellt werden muss, (gilt
nicht anstelle eines original Reisepasses, Personalausweises oder Kinderpasses an der Grenze!)
Bade- und Sportkleidung
Badeschuhe, denn die Strände in Istrien sind oft sehr steinig und kantig, so
dass man sich leicht verletzen kann.
Vorsicht vor Seeigeln! (Badeschuhe
müssen sonst vor Ort gekauft werden.
Unsere Betreuer lassen aus Sicherheitsgründen niemanden ohne Badeschuhe zum Strand gehen.)
Schlafsack, Kopfkissen, Isomatte oder
Luftmatratze (bitte nicht zu groß) und
eine Taschenlampe
Tasse, Teller (Plastik), Besteck, Geschirrhandtuch,
Geschirrspülmittel,
Spüllappen
Sonnenhut, Sonnencreme, Handtücher
und Strandhandtuch
Waschbeutel mit Duschsachen, Duschschuhe (Hygiene) und Pflaster
Taschengeld (am Campingplatz kann
man Geld wechseln)
Internationaler Auslandskrankenschein
für Kroatien falls vorhanden
Außerdem empfiehlt sich ein eigener
Filzstift, damit du auch alle deine neuen Freunde auf deinem Camp-T-Shirt
unterschreiben lassen kannst.
Wie läuft dein Tag ab?
Bis 09:30
10:00
Frühstück
Tägliche Aktivitäten zur freiwilligen Teilnahme: z.B. Volleyball,
Fußball, Wellness, Aerobic, Joggen, Freundschaftsbänder flechten, usw.
13:00
Mittagessen
14:00
„Abmarsch“ zum Strand. Relaxen ist angesagt!
18:00
„Briefing“ der einzelnen Gruppen mit ihrem Betreuer. Hier
wird das Programm für den
Abend und für den nächsten
Tag besprochen.
18:30
Abendessen
20:30
Abendprogramm: z.B. Karaoke,
Open Air Kino, Lagerspiele, Volleyball, Nachtspaziergang zum
Strand, Flanieren an der Promenade des Campingplatzes,
Abschlussparty usw.
An einem Tag mit besonders guter Aussicht
auf einen schönen Sonnenuntergang wird
ein gemeinsamer Spaziergang zum Leuchtturm am Ende der Bucht unternommen.
Wir lassen den Tag mit selbstgemachter
Fruchtbowle, Fackeln und Gitarrenmusik
ausklingen. (Aus Erfahrung ein ganz besonderes Highlight!)
Dein Ausflug nach Porec, Rovinj und
Vrsar
Wir fahren mit einem Bus nach Porec. Nach
einem kleinen Bummel in der malerischen
Altstadt gehen wir an Bord eines Schiffes
und fahren entlang der Küste nach Rovinj.
Der Altstadt von Rovinj sieht man das italienische Erbe von weitem an: Der Campanile der Basilika wurde nach venezianischem
Vorbild erbaut, unzählige kleine Treppengassen, schöne Stadthäuser und reiche
Paläste sind seit Jahrhunderten unverändert – eine romantische Küstenstadt! Wir
bleiben ca. 2,5 Stunden in Rovinji. In Gruppen von mind. 3 Personen dürft ihr Rovinj
auf eigene Faust erkunden. Die Stadt bietet
tolle Shoppingmöglichkeiten! Anschließend
fahren wir nach Vrsar und machen einen
Badestop am Strand. (Rovinj und Vrsar sind
wegen ihrer sauberen Strände und dem
kristallklaren Wasser beide mit der „Blauen
Flagge“ ausgezeichnet worden! Es empfiehlt sich sehr, die Taucherbrille einzupacken.)
4
Dann geht es wieder zurück nach Porec.
Während wir auf dem Rückweg die romantische Küstenlandschaft Istriens an uns
vorbeiziehen lassen, serviert uns die Bordcrew ein im Preis inbegriffenes Abendessen
mit Getränken. (Meist verwöhnt uns unser
Kapitän mit traditionellen kroatischen
Cevapcici. Aber natürlich wird auch an
Vegetarier gedacht!) Zurück in Porec hast
du noch Zeit zur freien Verfügung. Die tolle
Altstadt lädt zum Bummeln und Flanieren
ein. Um ca. 21.30 Uhr fahren wir wieder
zurück zum Camp.
Dein Freizeitangebot
Zentrum unseres Lagerlebens ist unser
eigener sonnengeschützter „Biergarten“.
Bei Regen verlagern wir die Aktivitäten in
unser großes Veranstaltungszelt. Es gibt
eine Menge an Aktivitäten, die dir sicher
Spaß machen werden:
Eigenes Open Air Kino / Karaoke / lustige
Lagerspiele / Sportprogramm: z.B. Volleyballspiele, Fußballturniere, Tanzkurse,
Wellnessangebot, Aerobic, Lauftreff, Slacklinen usw.
Volleyballfeld direkt in unserem Camp /
gemeinsames Bananabootfahren (gegen
Gebühr) / gemeinsame Strandaufenthalte /
geführte Mountainbiketouren.
Umfangreiches Spiel- und Freizeitmaterial:
Die Ausleihe der Geräte und Spielsachen ist
natürlich kostenlos (Badmintonschläger,
Bälle aller Art, Jongliersachen, Karten- und
Brettspiele, u.v.m.).
Mountainbike-Touren
Wir bieten geführte Mountainbike-Touren
an und haben eine Menge an Mountainbikes inkl. Helme dabei. Ihr könnt entscheiden wohin wir fahren: mal zu entlegenen
einsamen Badebuchten oder auch in das
bergige Hinterland.
Geld, Geldwechsel und Aufbewahrung
Auf dem Campingplatz gibt es eine Wechselstube. Dort kannst du ohne Probleme
Geld tauschen.
Kurs: 1 € = ca. 7,5 Kunar. Für die Aufbewahrung des Taschengeldes ist jeder selbst
verantwortlich
(abschließbarer
Koffer
und/oder Geldkassette bzw. Brustbeutel
mitnehmen). Wir empfehlen dir, dass du
nur so viel Geld bei dir trägst wie nötig.
Unsere Küchenleitung bietet dir die Möglichkeit, dein Geld wie in einer Bank abzugeben. Jeden Morgen kannst du dann so
viel „abheben“ wie du für den Tag benötigst.
Luftpumpen und Ladestation für Handys, MP3-Player, usw.:
Zum Aufpumpen der Luftmatratzen stehen
von uns gestellte elektrische Luftpumpen
zur Verfügung. Außerdem gibt es eine
Station mit mehreren Steckdosen zum
Aufladen von Handys und sonstiger elektronischer Geräte.
Reisegepäck
Bitte nimm maximal einen Koffer oder eine
große Reisetasche und ein Handgepäckstück mit. Das Reisegepäck ist nicht über
uns versichert. Bei Interesse kannst du
jedoch gerne über uns eine Reisegepäckversicherung abschließen.
Fragen, die oft gestellt werden
1. Ab welchem Alter sind Zigaretten und
Alkohol erlaubt?
Hier richten wir uns nach dem Jugendschutzgesetz. Hochprozentiger Alkohol und
Nikotin sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Wir
begrüßen es jedoch sehr, wenn das Camp
möglichst alkoholfrei abläuft.
2. Ist man immer mit der Gruppe unterwegs
oder kann man auch alleine was unternehmen?
Diese Reise bietet eine Mischung aus Gruppenaktivitäten und Zeit zur freien Verfügung. Insofern kannst du nach Absprache
mit den Betreuern ohne die große Gruppe,
aber immer mindestens zu dritt, an den
Strand, zum Eisessen oder zum Shoppen
gehen. Ausflüge in größere Städte, Diskotheken oder entferntere Orte sind im Alleingang jedoch nicht möglich.
3. Ab wann geht’s ins Bett?
Hier halten wir uns an die Vorgaben des
Jugendschutzgesetzes. Das heißt nun allerdings nicht, dass du mit 14 Jahren um 22
Uhr im Bett liegen musst. Unsere Betreuer
sind bei allen Abendaktivitäten dabei und
somit ist es möglich, dass wir alle zusammen auch mal etwas länger aufbleiben
dürfen.
4. Wie viel Taschengeld braucht man?
Das hängt ganz von dir ab. Das Camp bietet
Vollverpflegung. Kosten entstehen für
private Getränke, für Süßigkeiten, Eis, für
kostenpflichtige Freizeitprogramme, wie
z.B. Bananabootfahrten, Shopping, usw.
Wir empfehlen ein Taschengeld von € 80100.
Mindestteilnehmerzahl
Allgemeine Informationen
Vermittler der Reise
Informationen – Reiseunterlagen –
Erreichbarkeit
Schwäbische Post
Bahnhofstraße 65
73430 Aalen, Tel. 07361 / 594 824
Zwei Wochen vor Beginn der Reise werden
die Reiseunterlagen mit den Handynummern der Betreuer zugeschickt. Unser Büro
steht mit unseren Betreuern ständig in
Kontakt.
Aufsichtspflicht und Haftung des Veranstalters
Wir übernehmen bei dem Jugendcamp die
allgemeine Aufsichtspflicht. Eine individuelle Aufsichtspflicht bei selbständigen Unternehmungen der Teilnehmer schließen wir
aus. In diesem Fall trägt der Teilnehmer
selbst oder der Erziehungsberechtigte die
Haftung. Der Veranstalter haftet nicht für
Schäden, die mutwillig verursacht werden.
Bei Fehlverhalten und bei Verstößen gegen
Anordnungen der Betreuer werden die
Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause
geschickt, bzw. werden mit den Eltern die
entsprechenden Vorkehrungen getroffen.
Versicherungen: Sicherheit von Anfang an
Wir schließen für jede Person ein umfangreiches Versicherungspaket ab. Dieses
Paket ist im Preis inkludiert. (Bedingungen
siehe Anhang.)
Zahlungsbedingungen/Unterlagen
Nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises zu
leisten. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor
Reisetermin fällig. Ergänzende Informationen werden rechtzeitig vor der Abreise
erteilt.
5
Die Mindestteilnehmerzahl auf dieser Reise
beträgt 55 Personen. Spätestens vier Wochen vor Reisebeginn würden wir dir Bescheid geben, wenn wir die Reise absagen
müssten. Du kannst dich gerne schon vorher bei unserem Büro erkundigen, ob die
Reise stattfindet oder nicht.
Reisebedingungen/Veranstalter
Es gelten die Reisebedingungen des Veranstalters M-tours Live Reisen GmbH.
Reiseveranstalter
M-tours Live Reisen GmbH:
Puricellistr. 11, 93049 Regensburg
Tel: 0941 - 29 70 80, Fax: 0941 - 29 70 8-29
E-Mail: [email protected]
www.m-tours-live.de
Rücktritt – ein wichtiger Punkt
"Die Reise fällt ins Wasser. Die Reisekosten nicht."
Du kannst jederzeit von der Reise aus persönlichen Gründen zurücktreten. Falls du
eine Ersatzperson stellen kannst und die
Annahme einer Ersatzperson möglich ist, so
entstehen dir € 25,- Umbuchungsgebühr.
Stornierst du die Reise und können wir
deine Ersatzperson nicht annehmen, so
müssen wir dir gemäß unseren Rücktrittsbedingungen (gesetzliche Bestimmungen)
Stornierungsgebühren berechnen. Wir
empfehlen dir daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. So ersparst du dir bei einer eventuellen Krankheit oder Unabkömmlichkeit
durch Unfall, Todesfälle in der Familie, usw.
finanzielle Nachteile. Du kannst die Versicherung über uns gleich mit der Buchung
abschließen. Siehe Anmeldeformular.
Eltern – Einverständniserklärung
Wir geben als Erziehungsberechtigte die
Erlaubnis, dass unser Kind gemäß der Programmausschreibung an der Reise teilnehmen darf.
Außerdem geben wir das Einverständnis,
dass unser Kind an den allgemeinen und
besonderen Aktivitäten während der Reise
teilnehmen darf. Dies können sein:
Schwimmen im Pool oder im Meer, Wandern, Schiff fahren, Radfahren, Volleyballspielen, Spazieren gehen, Bummeln, Besuch
von Partys und Diskotheken und weitere
Sport- und Freizeitaktivitäten.
Hierbei handelt es sich um Aktivitäten und
Veranstaltungen, die nur teilweise unter
der Aufsicht und Betreuung des Reiseveranstalters stehen.
Wir stehen dafür ein, dass solche Aktivitäten und Veranstaltungen die dabei nötige
Selbstverantwortung und Selbstdisziplin
unseres Kindes nicht überfordern.
Wir erteilen die Erlaubnis, dass unser Kind
zusammen mit anderen Mädchen bzw.
Jungen im Zelt wohnen darf. (getrenntgeschlechtliche Einteilung). Es gelten die
entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
unser Kind in Kleingruppen von mindestens
drei Personen aufhält.
Wir erlauben ferner, dass die Betreuer des
Reiseveranstalters unser Kind bei kleineren
Verletzungen versorgen. Hierbei handelt es
sich um kleine Schürfwunden, Insektenstiche und ähnliches.
Wir sind damit einverstanden, dass ein Arzt
Schutzimpfungen und sonstige ärztliche
Maßnahmen einschließlich erforderlicher
Operationen vornimmt, wenn diese Maßnahmen vom Arzt für dringend notwendig
betrachtet werden und Gefahr in Verzug ist.
Dies gilt auch, wenn unser Einverständnis
aufgrund besonderer Umstände nicht mehr
rechtzeitig eingeholt werden kann.
Wir sind damit einverstanden, dass die
Ausübung im erforderlichen Ausmaß weiter
übertragen wird. Dabei ist uns bewusst,
dass die Aufsicht über unser Kind von den
verantwortlichen Mitarbeitern nur in einem
zumutbaren
Umfang wahrgenommen
werden kann. Dies gilt insbesondere zu
Zeiten der Nachtruhe oder während anderer, unaufschiebbarer Verrichtungen.
Hiermit bestätigen wir, dass unser Kind
gesund ist und nicht an gesundheitlichen
Schäden leidet. Wir verpflichten uns, den
Reiseveranstalter schriftlich in Kenntnis zu
setzen, wenn unser Kind laut Infektionsschutzgesetz eine ansteckende Krankheit
hat oder ein entsprechender Verdacht
besteht, wenn unser Kind nach ärztlicher
Feststellung bestimmte Krankheitserreger
im Körper trägt oder ausscheidet, ohne
selbst erkrankt zu sein oder wenn ein Familienmitglied an einer ansteckenden Krankheit leidet. Wir wissen, dass eine Missachtung dieser Meldepflicht mit einem Bußgeld
geahndet wird. Wir verpflichten uns, den
Reiseveranstalter unverzüglich schriftlich in
Kenntnis zu setzen, wenn sich kurzfristige
Veränderungen am Gesundheitszustand
unseres Kindes einstellen.
Wir sind damit einverstanden, dass unserem Kind während der Reise auch Zeit zur
freien Verfügung gewährt wird. Dies geschieht in beschränktem Umfang und unter
Reglementierung bestimmter Verhaltensweisen. Dabei ist vorgesehen, dass sich
Wir sind damit einverstanden, dass unser
Kind in gewissen Ausnahmefällen (z.B.
Arztbesuch)
in einem privaten oder dienstlichem Fahrzeug eines Betreuers des Reiseveranstalters
oder einer anderen beauftragten, privaten
Wir übertragen die Ausübung der Aufsichtspflicht und des Aufenthaltsbestimmungsrechtes über unser Kind für die Dauer der Reise auf den Reiseveranstalter.
6
oder dienstlichen Person mitfahren kann.
Der Halter, das Fahrzeug und die Kennzeichen des Fahrzeuges können derzeit natürlich noch nicht feststehen.
Die Mitfahrt meines Kindes geschieht auf
eigene Gefahr und eigene Haftung.
Wir sind damit einverstanden, dass wir im
Falle eines Unfalles auf etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber Fahrer und
Fahrzeughalter verzichten, außer im Fall
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ist
neben dem Fahrer oder Halter des Kfz ein
Dritter schadenersatzpflichtig, so beschränkt der Mitfahrer seine Schadenersatzforderung gegen den Dritten auf den
Teilbetrag, der dem Maß der Mithaftung
des Dritten entspricht.
Wir sind darüber informiert, dass unser
Kind den Anordnungen der aufsichtsführenden Betreuer Folge leisten muss. Wir
sind ebenfalls darüber informiert, dass ein
schuldhaftes Verhalten unseres Kindes eine
Haftung des Reiseveranstalters ausschließen kann.
Wir sind einverstanden, dass der Reiseveranstalter berechtigt ist, unser Kind aus der
Gruppe auszuschließen, wenn schwerwiegende Verstöße und nicht angepasstes
Verhalten die gesamte Reise gefährden. In
diesem Falle sind wir damit einverstanden,
dass unser Kind die Reise abbrechen und
auf eigene Kosten nach Hause fahren muss.
In einem solchen Falle ist uns bekannt, dass
wir entweder selbst, oder eine von uns
ermächtigte Person das Kind abholt oder
entscheidet, wie das Kind nach Hause
kommt.
Der Reiseveranstalter übernimmt dabei
keinerlei Haftung und Verantwortung.
7
Beratung und Buchung:
Schwäbische Post
Bahnhofstraße 65
73430 Aalen
Tel. 07361 / 594 824
[email protected]
Gmünder Tagespost
Vordere Schmiedgasse 18
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel. 07171 / 6001 824
8
M-tours
Live
Reisen
Reisebedingungen
Allgemeine
Einführung
Zu einem gelungenen Urlaub gehören
auch klare rechtliche Bedingungen, auf
die Sie sich, wie auch wir uns, verlassen
können. Sie sollten daher die folgenden
Reisebedingungen, die zum Bestandteil
des Reisevertrages zwischen Ihnen und
uns, der Firma M-tours Live Reisen
GmbH, werden, aufmerksam durchlesen.
A. ANMELDUNG/BEZAHLUNG
Die Anmeldung muss grundsätzlich schriftlich
erfolgen. Bitte fordern Sie das für Ihre
gewünschte Reise nötige Anmeldeformular
gegebenenfalls zusammen mit dem Sonderprogramm bei uns an. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie von uns eine Reisebestätigung/ Rechnung. Bitte überweisen Sie die auf
der Bestätigung angegebene Anzahlung
innerhalb von 2 Wochen auf unser Konto.
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden,
schließt sie keine Übernachtung ein und
übersteigt der Reisepreis 77,-- € nicht, so darf
der volle Reisepreis von uns ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt
werden. Den Restbetrag begleichen Sie bitte
unaufgefordert bis zu dem in der Rechnung
genannten Termin per Überweisung auf
unser Konto. Vermerken Sie bitte unbedingt
Reiseziel, Datum und Vorgangsnummer. Falls
Sie uns eine Einzugsermächtigung gegeben
haben, werden wir den Betrag abbuchen.
Leisten Sie die Anzahlung und/oder die
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung
vom Reisevertrag zurückzutreten und den
Kunden mit Rücktrittskosten gem. C. zu
belasten.
Buchung über ein Reisebüro
Wenn Sie bei einem von uns beauftragten
Reisebüro buchen, so erhalten Sie dort
eigene Anmeldeformulare des Reisebüros. Sie sollten beachten, dass die Anmeldung für Sie verbindlich ist. Leisten Sie
Ihre Zahlungen bitte direkt beim Reisebüro. Sie erhalten dann sofort eine Anmeldebestätigung durch das Reisebüro.
B. IHR ANSPRUCH AUF UNSERE
LEISTUNGEN
1. Unsere Leistungen
Die Leistungen, die Sie von uns erwarten
können, entnehmen Sie bitte den Leistungsbeschreibungen zu den jeweiligen
Reisen. Diese Angaben sind für uns als
Reiseveranstalter verbindlich. Dennoch
können sich Änderungen ergeben.
a) Vorvertragliche Änderungen
Vor Vertragsschluss behalten wir uns aus
sachlich berechtigten, erheblichen oder
nicht vorhersehbaren Gründen vor, eine
Änderung der Leistung zu erklären,
worüber wir Sie selbstverständlich
informieren. Es bleibt dann Ihnen vorbehalten, unser neues Preis- und Leistungsangebot anzunehmen.
b) Änderungen nach Vertragsabschluß
Aufgrund der langen Planungsphase von
Reisen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich wichtige Kalkulationsposten, die bei der Festsetzung des Reisepreises zugrunde gelegt wurden, kurzfristig ändern. So können z.B. Benzinkosten
oder Wechselkursänderungen zu einer
veränderten Situation führen. In solchen
Fällen behalten wir uns vor, bis 21 Tage
vor Reisebeginn den Preis entsprechend
den Mehraufwendungen angemessen zu
erhöhen, sofern zwischen Vertragsabschluß und Reisetermin mehr als 4
Monate liegen. Wir werden Sie im Falle
einer nachträglichen Reisepreisänderung
oder der Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung unverzüglich benachrichtigen, spätestens jedoch 21 Tage vor
Reiseantritt davon in Kenntnis setzen.
Solche Änderungen führen wir nur durch,
sofern Sie nicht erheblich sind, was einem
Mehrpreis von maximal 5% des ursprünglichen Preises entspricht. Übersteigt
hingegen der Mehrpreis den ursprünglichen Preis um mehr als 5%, so räumen
wir Ihnen die Möglichkeit zu einem
kostenlosen Rücktritt ein oder bieten
Ihnen die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise aus unserem Angebot an.
2. Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
Nehmen sie als Reisender einzelne
Reiseleistungen
infolge
vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden
Gründen nicht in Anspruch, so bemühen
wir uns als Reiseveranstalter bei den
Leistungsträgern um Erstattung der
ersparten Aufwendungen. Von dieser
Verpflichtung sehen wir uns entbunden,
wenn es sich um unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Sicherheit abzuändern. Nicht in Anspruch
genommene Leistungen versuchen wir zu
erstatten.
dungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung
konkret zu beziffern und zu belegen.
C. IHR RECHT ZURÜCKZUTRETEN
Als unser Kunde können Sie jederzeit vor
Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten. Als Stichtag für die Frist gilt der
Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns.
An Wochenenden oder Feiertagen gilt der
Werktag danach. Wir empfehlen Ihnen
daher, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Sofern Ihnen der Rücktritt, wie unter
”Leistungen”
aufgeführt,
kostenlos
freigestellt ist, erhalten Sie von uns
innerhalb von 10 Tagen den bereits
eingezahlten Betrag zurückerstattet. In
den übrigen Fällen müssen wir Ihnen die
angefallenen Kosten in Form von pauschalierten Rücktrittsgebühren in Rechnung stellen. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
5. Umbuchungen
Werden auf Ihren Wunsch nach der
Buchung der Reise Umbuchungen im
Sinne von Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes,
des Reiseantrittes, der Unterkunft oder
der Beförderungsart vorgenommen, so
kann der Reiseveranstalter Ersatz der
hierfür entstehenden Mehrkosten verlangen; er ist berechtigt, darüber hinaus
ohne weiteren Nachweis eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-- zu verlangen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass in der
Regel Umbuchungen innerhalb 4 Wochen
vor Reiseantritt nur in der Form des
Rücktritts vom Reisevertrag mit nachfolgender Neuanmeldung möglich sind. Eine
Ausnahme gilt bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten
verursachen.
1. Flugreisen
bis 45 Tage vor Reiseantritt 10% des
Reisepreises
ab 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20% des
Reisepreises
ab 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt35% des
Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45% des
Reisepreises
ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 60% des
Reisepreises
ab 7. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises
am Tag des Reiseantritts 90% des Reisepreises
3. Gewährleistung der Reiseleistungen
Sollte sich aus einem solchen zwingenden
Ereignis eine Programmänderung ergeben, so werden wir bemüht sein, den
Gesamtstandard der Reise zu gewährleisten.
a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß
erbracht, so können Sie von uns Abhilfe
verlangen. Abhilfe kann von uns durch
Erbringen einer mindest gleichwertigen
Ersatzleistung geschaffen werden. Ist die
Abhilfe jedoch mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so
behalten wir uns vor, selbige zu verweigern.
b) Minderung des Reisepreises
In Fällen, in denen Sie mit einzelnen
Leistungen nicht zufrieden sind, bitten wir
Sie, etwaige Mängel unverzüglich unserer
Reiseleitung anzuzeigen. Wir werden
bemüht sein, solche Mängel zu beseitigen
oder eine Ersatzleistung anzubieten. Ist es
uns dennoch nicht möglich, einen Mangel
zu beseitigen, so können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen, es sei denn, es handelt sich um
eine gänzlich unerhebliche Abweichung
von der vertraglichen Leistung oder eine
Behebung wäre nur durch einen unverhältnismäßigen Aufwand zu erreichen. In
jedem Fall müssen Sie uns als Reisender
den Mangel anzeigen (siehe Mitwirkungspflicht).
c) Kündigung des Vertrages
Bei einer erheblichen Beeinträchtigung
der Reise durch einen Mangel, bei dem es
uns in angemessener Frist nicht gelingt,
Abhilfe zu schaffen, können Sie den
Vertrag, zweckmäßig durch schriftliche
Erklärung, kündigen. Dabei erlauben wir
uns, den Teil des Reisepreises, der auf die
entsprechenden Reiseleistungen entfällt,
zu berechnen.
d) Schadensersatz
Als Reisender können Sie Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei
denn, der Mangel beruht auf einen
Umstand, den wir nicht zu vertreten
haben.
2. Omnibusreisen / (PKW-) Eigenanreise
bis 30. Tag vor Reiseantritt 10%, des
Reisepreises*
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25%
des Reispreises*
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 35 %
des Reisepreises*
ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50% des
Reisepreises*
ab 6. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt: 75%
des Reisepreises*
am Tag des Reiseantritts 90% des Reisepreises*
*jeweils jedoch mindestens € 25,Eintrittskarten können nicht rückerstattet werden und sind zu 100% bei allen
Stornierungen vom Reisenden zu zahlen.
3. Kreuzfahrten
Bitte beachten Sie die abweichenden
Bedingungen lt. Reiseausschreiben.
4. Stornierung von Karten
Bei Stornierung von Theater-, Musical-,
Konzert- oder sonstigen Eintrittskarten
fallen 100% Stornierungskosten zuzüglich
zu den oben genannten Stornokosten an.
Wir empfehlen dringend den Abschluss
einer Reiserücktrittskostenversicherung
Falls für bestimmte Programme (z.B.
Sportprogramme) besondere Stornobedingungen gelten, weisen wir gesondert
in dem Ausschreiben darauf hin!
Der Reiseveranstalter behält sich vor,
anstelle der vorstehenden Pauschalen
eine höhere, konkrete Entschädigung zu
fordern, soweit der Reiseveranstalter
nachweist, dass ihm wesentlich höhere
Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem
Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwen-
Änderung des Programms durch Witterungsbedingungen
Wir behalten uns vor, das Programm und
den Reiseverlauf wegen aktueller Witterungsbedingungen zum Schutz Ihrer
9
6. Ersatzperson
Können Sie uns bei Reisebeginn eine
Ersatzperson benennen, die an Ihrer
Stelle die Reise antritt, so haften Sie als
Vertragspartner und die von Ihnen
benannte Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die
durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Darüber hinaus können
wir ohne weiteren Nachweis eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-- verlangen. Im
Interesse der Reisedurchführung behalten
wir uns vor, eine Ersatzperson, die den
besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder deren Teilnahme Gründen
rechtlicher oder behördlicher Art entgegenstehen, nicht als solche zu akzeptieren.
D. UNSER RECHT ZURÜCKZUTRETEN
ODER ZU KÜNDIGEN
1. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir
vom Reisevertrag zurücktreten müssen,
wenn die jeweilige ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
wird. Wir verpflichten uns, Ihnen einen so
bedingten
Rücktritt
baldmöglichst,
spätestens jedoch bis 14 Tage vor Reisebeginn mitzuteilen.
2. Fristlose Kündigung
Nach unserer Erfahrung können wir auf
nette, verständnisvolle Reiseteilnehmer
vertrauen. Sollte gleichwohl die Durchführung der Reise durch einen Mitreisenden trotz Abmahnung durch die Reiseleitung nachhaltig gestört werden, so sehen
wir uns leider gezwungen, den Reisevertrag mit ihm im Interesse aller Mitreisenden fristlos zu kündigen. Unser Anspruch
auf den Reisepreis bleibt dadurch unberührt. Besondere Kosten, die dem Mitreisenden aus der Kündigung entstehen, wie
z.B. die Rückreisekosten, gehen zu seinen
eigenen Lasten.
3. Kündigungsrecht wegen außergewöhnlicher Umstände
Natürlich sind wir bemüht, unsere Reisen
und Reiseziele so zu planen, dass für
unsere Reiseteilnehmer keine Gefahren
entstehen. Manchmal kommt es aber
anders, als man denkt. Wird die Reise
infolge höherer Gewalt, wie Krieg, innere
Unruhen, Naturkatastrophen u.ä., erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als
Reiseveranstalter, als auch Sie als Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen, wobei
wir uns vorbehalten, für bereits erbrachte
oder zur Beendigung der Reise noch zu
erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
Kosten, die aus einer frühzeitigen Rückbeförderung entstehen können, werden
zwischen Veranstalter und Teilnehmer
geteilt, sonstige Mehrkosten fallen dem
Teilnehmer zur Last.
E. HAFTUNG
1. Eigene Leistung
Als Reiseveranstalter haften wir im
Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in
unseren Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir Ihnen nicht vor
Vertragsabschluß eine Änderung erklärt
haben.
d) die ordnungsgemäße Erbringung der
vereinbarten Reiseleistungen
2. Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit
der Leistungserbringung von uns betrauten Personen
3. Fremdleistungen
Für Leistungen, die wir in unseren Reiseausschreibungen ausdrücklich als vermittelte Fremdleistung bezeichnen, übernehmen wir keine Haftung. Eine Fremdleistung ist auch in einer Beförderung im
Linienverkehr zu sehen, wenn für den
Reisenden ein entsprechender Beförderungsausweis erstellt wurde.
Beschränkung der Haftung
1. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
von uns herbeigeführt worden ist
b) soweit wir für einen dem Reisenden
entstandenen Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind
2. Deliktische Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche uns gegenüber
aus unerlaubter Handlung sind, soweit
der Schaden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wurde, bei
Personenschäden auf € 76.694,--bei
Sachschäden auf € 4.090,--beschränkt.
Liegt bei Sachschäden der Reisepreis über
€ 1.363,--so ist die Haftung auf die
dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen
gelten jeweils je Kunde und Reise.
3. Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen,
als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von
einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den
Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder unter
bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Soweit wir vertragliche Luftfrachtführer
sind, regelt sich die Haftung nach den
Bestimmungen des Luftverkehrs-Gesetzes
in Verbindung mit den Internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajaro und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in der
Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für
Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für
diese geltenden Bestimmungen. Kommt
uns bei Schiffsreisen die Stellung eines
vertraglichen Reeders zu, so regelt sich
die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des
Binnenschifffahrtsgesetzes.
sind. Wir stehen dafür ein, Sie über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften, die uns bekannt
sind oder unter Anwendung der im
Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt
sein müssten, zu unterrichten. Der
Reisende sollte sich über Infektions-,
Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren;
ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen,
insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten,
Tropenmedizinern,
reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
wird verwiesen. Für nicht deutsche
Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht
eingehalten werden, oder sollte ein Visum
durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig
erteilt werden, so dass Sie deshalb an der
Reise verhindert sind, können wir Sie mit
den entsprechenden Rücktrittsgebühren
belasten.
4. Haftung für Selbstanreise mit dem
PKW
Handelt es sich bei der Reise um eine
Selbstfahrer-Reise, so beginnt und endet
die Reise am Veranstaltungsort. Für die
Anfahrt ist jeder Teilnehmer selber voll
verantwortlich. Der Halter eines PKW’S
fährt auf eigenes Risiko und eigene
Haftung. Wir übernehmen keinerlei
Haftung oder Verantwortung für die
Selbstanreise.
H. VERSICHERUNGEN
1. Insolvenzschutzversicherung
Über die Anzahlung hinaus sind wir nur
dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung
des Reisepreises zu verlangen, wenn
sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall
von Reiseleistungen infolge unserer
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses der
gezahlten Preis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden. Der Ihnen von uns ausgehändigte
Sicherungsschein verbrieft Ihnen in einem
solchen Fall den direkten Anspruch gegen
unseren Versicherer.
F. VERHALTEN DER REISENDEN
1. Eigenverantwortliches Handeln
Als Veranstalter haften wir im Rahmen
unserer Sorgfaltspflichten. Für eigenverantwortliches Handeln des Reisenden
übernehmen wir keine Haftung.
2. Gesundheitliche Einschränkung
Als Reisender sind Sie verpflichtet, uns
über gesundheitliche Beeinträchtigungen,
die eine Teilnahme erschweren, zu
informieren. Tragen Sie Schaden aus einer
solchen Beeinträchtigung, so ist jegliche
Haftung unsererseits ausgeschlossen.
2. Reiserücktrittskosten- und Auslandskrankenversicherung
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir
Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Zudem empfiehlt sich der Abschluss einer
Auslandskrankenversicherung. Auf Ihren
Wunsch hin sind wir gerne bereit, Ihnen
verschiedene Angebote unverbindlich
zuzuschicken.
3. Mitwirkungspflicht
Als Reisender sind Sie verpflichtet, bei
aufgetretenen Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind Sie dazu verpflichtet, Ihre
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.
Unterlassen Sie es schuldhaft, einen
Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch
auf Minderung ein.
I. BEFÖRDERUNG
Für sämtliche Busfahrten setzen wir nur
lizenzierte Unternehmen ein.
4. Gepäckverlust oder –schäden
J. DATENSCHUTZ
Sie erklären sich damit einverstanden,
dass Daten, die uns aufgrund der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangt
sind, gespeichert werden. Alle personenbezogenen Daten, die Sie von uns zur
Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung
stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetzes gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen oder Gepäckverlust im
Zusammenhang mit Flügen empfehlen wir
unverzüglich an Ort und Stelle mittels
Schadenanzeige (PIR) anzuzeigen. Die
Schadenanzeigen sind binnen 7 Tagen bei
Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei
Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu
melden.
G.
PASS-,
UND
VISAUND
GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie
über wichtige Änderungen allgemeiner
Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, auch wenn Sie uns mit der
Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
dass wir die Verzögerung zu vertreten
haben. Sie sind für die Einhaltung aller für
die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu
Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie
durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation unsererseits bedingt
K. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen Zeitpunkt der
Beendigung der Reise geltend zu machen.
Die Geltendmachung kann fristwahrend
nur gegenüber dem Reiseveranstalter
unter der
vorstehend angegebenen
Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der First
kann der Kunde Ansprüche nur geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der First verhindert
worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die
Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden
(s. unter F.4.).
10
L. VERJÄHRUNG
1. Ansprüche des Reisenden nach den §§
651c bis f BGB aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters
beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies
gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz
sonstiger Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters
beruhen.
2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§
651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
3. Die Verjährung nach Ziffer 1 und 2
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise
nach den vertraglichen Vereinbarungen
enden sollte.
4. Schweben zwischen dem Reisenden
und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den
Anspruch begründenden Umstände, so ist
die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens drei Monate
nach dem Ende der Hemmung ein.
M.
UNWIRKSAMKEIT
EINZELNER
BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
N. GERICHTSSTAND
Der Reisende kann den Reiseveranstalter
nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen
den Reisenden ist der Wohnsitz des
Reisenden maßgebend. Es sei denn, die
Klage richtet sich gegen Vollkaufleute
oder Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, oder
gegen Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In
diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme
Reise und uns allen ein partnerschaftliches Miteinander.
Reiseveranstalter
M-tours Live Reisen GmbH, Puricellistraße
11,
D 93049 Regensburg
Tel: +49 941 29 70 80
Fax: +49 941 29 70 829
[email protected]
www.m-tours-live.de
Reiseanmeldung: Jugendcamp Kroatien 2015
Bitte die Anmeldung unterschrieben zurück an:
Leserreisen der SDZ Druck und Medien GmbH & Co. KG
Frau Sonja Schmid
Bahnhofstraße 65, 73430 Aalen
Telefax 07361/594-293
[email protected]
Jugendcamp: 06. - 14.08.15 (Do.-Fr.)
Reisepreis: Bitte ankreuzen
(
)
469,- €
(
)
Nachlass für Geschwister 10,- € bei gleichzeitiger Anmeldung
Persönliche Angaben zum Teilnehmer und Rechnungsanschrift:
Falls du mit mehreren Freunden/innen fährst, dann trag bitte hier Euren Gruppennamen und die Namen deiner Freunde!
Gruppenname: …………………………………Freunde/innen: ………………………………………………………………………………..…………….
Name
Vorname
Straße
PLZ/Wohnort
E-Mail
Handynummer:
Geburtsdatum
Geschlecht
( ) männlich
( ) weiblich
Nationalität
Erziehungsberechtigter
Mutter ( )
Beide ( )
Vater
Vormund
( )
( )
Im Notfall zu benachrichtigende Person
Name:
.....................................................................
Telefon: ......................................................................
Zustieg: Bitte ankreuzen
 15.00 Uhr Schwäbisch Gmünd: Bahnhof, Bahnhofplatz 6
 15.45 Uhr Aalen: Hauptbahnhof, Bahnhof 1
Zusätzliche Angaben zu den Eltern:
Telefon privat
Telefon tagsüber/geschäftlich
Telefon mobil: Mutter
Telefon mobil: Vater
Fax geschäftlich
E-Mail
T-Shirt: Ich wünsche ein T-Shirt mit der Größe (Zuteilung soweit vorhanden)
( ) S
( ) M
( ) L
( ) XL
Erklärung des / der Erziehungsberechtigten zum Teilnehmer: Mein Kind ist:
( ) Schwimmer
( ) Nichtschwimmer
Badeerlaubnis : ( ) ja
11
( ) nein
( ) Vegetarier
( ) Veganer
( ) akute / chronische Krankheiten
( ) Diabetiker
( ) Allergiker
( ) Behinderung ( ) besondere Verpflegung / Diät erforderlich
( ) regelmäßige Medikamenteneinnahme erforderlich: Bitte genaue Angaben zu sämtlichen Besonderheiten, Allergien,
Krankheiten etc. Bitte nicht ausschließlich Fachbegriffe, sondern Erklärungen und Auswirkungen:
.................................................................................................................................................
Reiseversicherung: Versicherungspreise gelten für den Reisezeitraum: 06.08. – 15.08.2015
Abschlussfrist: bis spätestens 14 Tage nach Reisebuchung, bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt am Buchungstag und
spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage Die Prämien beziehen sich auf den Gesamtreisepreis pro Person.
Reiseversicherungen:
Bitte schließen Sie für mich ab:
Reiserücktritts-Versicherung ohne Selbstbeteiligung
(Reiserücktritts-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung)
Prämien pro Person
bis 500,- € Reisepreis 28,- €
bis 1.000,- € Reisepreis 41,- €
( )
( )
Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
(Reiserücktritts-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung;
Selbstbeteiligung: 20% der Stornokosten mind. 25,- €
bis 500,- € Reisepreis 18,- €
bis 1.000,- € Reisepreis 28,- €
( )
( )
Wie bist du auf diese Reise aufmerksam geworden?
 Gmündner Tagespost
 Schwäbische Post
 Facebook
 Bekannte / Freunde
 Sonstige:___________________
Mein Sohn/meine Tochter nimmt an der beschriebenen Reise teil und erklärt sich hiermit einverstanden, den Anweisungen der Aufsichtspersonen unbedingt Folge zu leisten. Eine Haftung seitens des Veranstalters bei selbstständigen Unternehmungen entfällt; in diesem Falle
trägt der Teilnehmer selbst oder der Erziehungsberechtigte die Haftung.
Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen selbst ein zu stehen und
erkenne zugleich für diese die Reisebedingungen des Veranstalters sowie die nebenstehende Erklärung des/der Erziehungsberechtigten als
verbindlich an. Die/der Unterzeichnende(n) sind/ist damit einverstanden, dass ihr/sein Kind an allen Veranstaltungen teilnimmt, die im
Rahmen der Reise durch die Reiseleitung oder eine andere zuständige Person durchgeführt werden. Ich/wir habe(n) unser Kind angewiesen,
den Anordnungen der Verantwortlichen der Maßnahme unbedingt Folge zu leisten. Die Haftung bei eigenständigen Unternehmungen des
Teilnehmers außerhalb der Gruppe liegt auf Seiten des Teilnehmers bzw. des/der Erziehungsberechtigten.
Weiterhin sind/ist die/der Unterzeichnende(n) mit Maßnahmen einverstanden, die ärztlicherseits zum Wohle ihres/seines Kindes für erforderlich gehalten werden, auch wenn eine Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten im Einzelfall nicht oder nicht rechtzeitig eingeholt
werden kann. Sie/er verpflichtet(n) sich, für sämtliche medizinischen Kosten aufzukommen, soweit diese nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt sind. Des Weiteren wurde zur Kenntnis genommen, dass der durch mich/uns angemeldete Teilnehmer bei groben Verstößen (z. B. Diebstahl, Drogenkonsum, Gefährdung der Reise durch entsprechendes Verhalten) oder auch bei entsprechender Krankheit gegebenenfalls mit einem Begleiter auf meine/unsere Kosten per Flug/Bus/Zug nach Deutschland zurückgeschickt wird.
Bei Fehlverhalten und groben Verstößen gegen Anordnungen können die Teilnehmer auf eigene Kosten heimgeschickt werden.
Nach Eingang meiner Buchung bei Ihnen erhalte ich eine Reisebestätigung/Rechnung. Die Anzahlung in Höhe von € 50,- pro
Person leiste ich innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung per Überweisung. Den Restbetrag bezahle ich 4 Wochen vor
Reisebeginn.
 per Überweisung
 mit dem Einzug von folgendem Konto bin ich einverstanden
Bankinstitut____________________________________________________________________________________________
Kontoinhaber/in_________________________________________________________________________________________
Bankleitzahl/BIC ___________________________ Konto-Nr. /IBAN_______________________________________________
Die Anmeldung wird auf der Grundlage der Reiseausschreibung vorgenommen. Besondere Buchungswünsche werden nur Bestandteil des Reisevertrages,
wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Wir speichern über Sie personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz.
Die Reisebedingungen des Reiseveranstalters habe ich zur Kenntnis genommen. Ich erkenne sie auch im Auftrag aller angemeldeten Teilnehmer durch meine
Unterschrift, die auch für die Anmeldung und gegebenenfalls für den Bankeinzug gilt, als verbindlich an. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Eltern
notwendig. Der Veranstalter übernimmt eine allgemeine Aufsichtspflicht, jedoch keine individuelle Aufsichtspflicht. Wir haben als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte das Reiseausschreiben gelesen und erkennen alle Punkte somit an. Insbesondere anerkennen wir die Eltern-Einverständniserklärung.
Ich erkläre mich bereit, dass Fotos und Filmaufnahmen die während des Jugendcamps von meinem Kind gemacht werden, veröffentlicht werden dürfen.
Die Fotos und Filmaufnahmen werden von M-tours Live Betreuern gemacht und dienen hauptsächlich als Erinnerungsbilder für die Eltern und für die Teilnehmer, sowie der Werbung von M-tours Live und deren Reisepartnern. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an unautorisierte Dritte.
Ort, Datum:______________________Unterschrift:_________________________________/_________________________________________
Einverständniserklärung bei Jugendlichen unter 14 Jahren:
Hiermit bestätige ich, dass mein/e Sohn/Tochter während des Aufenthalts in Istrien die Rechte und Pflichten eines/einer 14 Jährigen genießt.
Ort, Datum:____________________________
Unterschrift: ______________________________________________________________
12
Informationen Versicherungspaket
Reise-Haftpflicht-Versicherung
Die Leistungen des Versicherers bestehen in der Prüfung der Haftungsfrage, dem Ersatz berechtigter Haftpflichtansprüche
und in der Abwehr unberechtigter Forderungen. Die Deckungssummen betragen:
€ 1.022.584,pauschal für Personen- und Sachschäden
€ 6.136,für Vermögensschäden
€ 51.130,für Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen
€ 1.023,für Schäden an gemieteten beweglichen Sachen. (dies gilt nicht für Kraftfahrzeuge aller Art). Hierfür
gilt allerdings eine Selbstbeteiligung von € 51,- je Schadensfall.
Für sog. Brillenschäden gilt ebenfalls eine Eigenbeteiligung von € 51,Reise-Unfall-Versicherung
Versichert sind sämtliche Reiseteilnehmer und Reiseleiter. Das Hauptgewicht liegt auf der Versicherung von Dauerfolgen
(Invalidität). Die Leistung hierzu erfolgt in Form einer Kapitalzahlung, jeweils abhängig vom Grad der dauernden Arbeitsunfähigkeit. Das Krankenhaustagegeld wird für die Anzahl von Tagen gezahlt, die der Betroffene aufgrund eines Unfalles im Krankenhaus war. Bergungskosten werden für die Suche nach und die Bergung von Unfallverletzten bezahlt.
Versicherungssummen:
€ 30.678,(über 18 Jahre) für den Todesfall
€ 2.556,für Bergungskosten
€ 5.113,(unter 18 Jahren) für den Todesfall
€ 61.355,für Invalidität (je nach Grad)
€ 10,Krankenhaustagegeld zzgl. Genesungsgeld
Reise-Kranken-Versicherung
Die Versicherung erstattet in unbegrenzter Höhe, nach Vorlage von ordnungsgemäßen und bezahlten Original-Rechnungen,
alle während des Auslandsaufenthaltes unvermeidbar und akut entstehenden Krankheitskosten für ambulante und stationäre
Behandlungen. Ferner die Kosten für schmerzstillende und konservierende Zahnbehandlung bei akut auftretenden Zahnschmerzen, nicht aber für bereits vorhandene Zahnschäden bzw. für Zahnersatz! Bei Beginn der Reise bestehende Krankheiten und chronische Leiden sind nicht mitversichert (Vorerkrankungen!). Für eine eventuell erforderliche Weiterbehandlung
im Heimatland muss der Erkrankte seine eigene Versicherung in Anspruch nehmen. Mitversichert sind medizinisch notwendige Rückführungskosten Erkrankter einschl. einer Begleitperson, sofern die medizinische Versorgung im Reiseland nicht dem
heimatlichen Standard entspricht, sowie Überführungskosten bei Todesfällen.
Reise-Rechtsschutz-Versicherung
Versicherungsschutz besteht für:
 Schadenersatz-Rechtsschutz für die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (z.B. Reiseteilnehmer erleidet durch Dritten einen Schaden).
 Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen fahrlässiger Verletzung einer Strafvorschrift oder wegen einer Ordnungswidrigkeit.
 Rechtsschutz für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren, die sich aus Unfällen ergeben können, wenn für den Unfalltag
Versicherungsschutz gegeben war.
 Vertrags-Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die im
Zusammenhang mit der angemeldeten Reise abgeschlossen wurden (gilt nicht für KFZ-Mietverträge).
Die Versicherung leistet nicht für Fälle, bei denen es sich um Eigentum, den Besitz oder das Lenken von Kraftfahrzeugen
handelt. Übernommen werden Honorare für Rechtsanwälte freier Wahl, Kosten für Gerichte, Zeugen und Kosten der Gegenseite, soweit sie zu erstatten sind; ferner Kautionsstellung bei Strafverfahren im Ausland bis zur Versicherungssumme von €
25.565,-.
Nicht gedeckt sind Heilkosten, Kosten für Begleitpersonen sowie Kosten für die Überführung Verstorbener (diese Kosten sind
in der Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt).
Geltungsbereich: Die gesamte Reiseversicherung gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten.
Versicherungsbedingungen
Dem Versicherungsschutz liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingung zugrunde, speziell die AHB, AUB, ARB, AVB Reisegepäck, AVB Reisekranken und die AVB Reiserücktritt sowie Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen. Sie werden
auf Anforderung zugesandt.
Würzburger Versicherungs AG
13