Doktorat - Institut für Sozialanthropologie und

Institut für Sozialanthropologie und
Empirische Kulturwissenschaft (ISEK)
Universität Zürich
Populäre Kulturen
Affolternstrasse 56
CH-8050 Zürich
Telefon +41 44 634 24 31
Telefax +41 44 634 49 94
www.isek.uzh.ch
Wegleitung zum allgemeinen Doktoratsstudium im Fach Populäre
Kulturen an der Universität Zürich (PVO 2009)
(Stand 5/2015)
Inhalt der Wegleitung
Vorbemerkungen zum Doktoratsstudium
1. Zulassung zur Doktoratsstufe Populäre Kulturen
2. Betreuung
3. Dissertation
4. Inhalt und Struktur des Doktoratsstudiums
5. Promotionsverfahren
Vorbemerkung
Grundlage des Doktoratsstudiums im Fach Populäre Kulturen und des Promotionsverfahrens ist die gültige Promotionsverordnung der Philosophischen Fakultät Zürich (vgl.
http://www.phil.uzh.ch/studium/doktorat.html). Einzelheiten regelt die Doktoratsordnung des
Instituts für Populäre Kulturen (vgl.
http://www.phil.uzh.ch/studium/downloads/studienordnung/doktorat.html).
1. Zulassung (vgl. http://www.phil.uzh.ch/studium/doktorat/zulassung.html)
Voraussetzung für die Annahme eines Promotionsprojekts mit Monografie ist ein abgeschlossenes Lizentiats- oder Master-Studium mit hervorragender Abschlussarbeit in Populäre Kulturen, Volkskunde, Europäischer Volksliteratur, Europäische Ethnologie, Empirische
Kulturwissenschaft, Kulturanthropologie oder in einem nah verwandten Fachgebiet mit kulturwissenschaftlicher Ausrichtung. In jedem Falle entscheidet über die Annahme des Promotionsprojekts und des Dissertationsthemas eine dem ISEK – Populäre Kulturen angehörende Professur/Privatdozentur. Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich.
Wer im Fach Populäre Kulturen promovieren möchte, wende sich also an eine Professorin/Privatdozentin oder einen Professor/Privatdozenten des ISEK – Populäre Kulturen. Es
sollte nicht nur der Wunsch, eine Dissertation zu verfassen im Zentrum stehen, sondern
bereits eine konkretere Vorstellung des Dissertationsprojektes vorhanden sein.
Die Zusage der Betreuung wird mit Unterschrift der Professur und der Doktoratsbeauftragten
([email protected]) auf dem Formular «Provisorische Betreuungsbestätigung Allgemeines Doktorat» bestätig
(http://www.phil.uzh.ch/studium/downloads/merkblatt/2014_11_24_Betreuungsbestaetigung
_AllgDO.pdf); sie ist Voraussetzung für die Online-Bewerbung.
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2. Betreuung
Die Betreuung erfolgt durch eine/n hauptverantwortliche/n, das Dissertationsprojekt gutheissende/n Professorin/Privatdozentin oder Professor/Privatdozenten des ISEK – Populäre
Kulturen und einer jeweils individuell zusammengestellten, dem Thema angepassten Promotionskommission.
Die Promotionskommission und der/die Doktorierende unterzeichnen eine schriftliche Doktoratsvereinbarung über den Ablauf, die Ziele und die Rahmenbedingungen der Doktoratsstufe. Diese umfasst auch die erforderlichen Angaben zur Betreuung. Insbesondere wird darin
vereinbart, wie die regelmässige Begutachtung der Forschungsarbeit erfolgt und in welcher
Form die Rückmeldungen ergehen
(http://www.phil.uzh.ch/studium/downloads/merkblatt/2014_11_24_Doktoratsvereinbarung.p
df).
Die Doktoratsvereinbarung regelt weitere Fragen, namentlich den Zeitplan zur Erfüllung allfälliger Auflagen, Eigentums- und Nutzungsrechte von Daten, den curricularen Anteil, den
Erwerb überfachlicher Kompetenzen oder die Teilnahme an Kongressen und Konferenzen.
Die Doktoratsvereinbarung mit der zuständigen Promotionskommission ist spätestens 12
Monate nach Zulassung zu treffen und als Kopie im Studiendekanat, Bereich Studium einzureichen. Eine Kopie geht zur Kenntnis auch an die Doktoratsbeauftragte der Populären Kulturen ([email protected]).
3. Dissertation
Die Dissertation muss stets in Form einer Monografie verfasst werden. Eine kumulative Dissertation vorzulegen ist ausgeschlossen.
4. Inhalt und Struktur des Doktoratsstudiums
Für den erfolgreichen Abschluss der Doktoratsstufe im Fach Populäre Kulturen sind Module
im Umfang von 12 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Punkte teilen sich auf in 8 ECTS-Punkte aus dem Bereich fachlicher Kompetenzen und
4 ECTS-Punkten aus dem Bereich überfachlicher Kompetenzen.
Zu den fachlichen Kompetenzen zählen:
Pflichtmodul:
- Doktoratskolloquium I 4 KP
Wahl-Pflichtmodule:
- Doktoratskolloquium II 4 KP
- Doktoratskolloquium fachliche Vertiefung 4 KP
- Skills und Vernetzung 4 KP
- Karriereplanung und Förderung 4 KP
- Präsentation an einer Tagung 2 KP
- Mitorganisation einer Tagung 2 KP
- Publikation 2 KP
- Weiterbildung fachliche Qualifikation 2 KP
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Zu den überfachlichen Kompetenzen zählen:
Wahl-Pflichtmodule:
- Skills und Vernetzung 4 KP
- Redaktionelle Arbeit 2 KP
- Mitorganisation einer Tagung 2 KP
- Weiterbildung überfachliche Qualifikation 2 KP
- Durchführung einer Lehrveranstaltung 2 KP
5. Promotionsverfahren / Abschluss (vgl.
http://www.phil.uzh.ch/studium/doktorat/abschluss.html)
Für die Promotion werden mindestens zwei Gutachten von Mitgliedern der Promotionskommission benötigt, wobei mindestens eines von einem Fakultätsmitglied erstellt sein muss.
Die Promotionsprüfung besteht aus einem Kolloquium von mindestens 45 bis maximal 60
Minuten Dauer. Auf Wunsch des/der Doktorierenden kann es öffentlich sein.
An der Promotionsprüfung müssen der Vorsitzende und mindestens ein weiteres Mitglied
der Kommission sowie ein Beisitz anwesend sein. Der Beisitz führt das Protokoll.
Die Promotion wird rechtsgültig, wenn innerhalb von zwei Jahren nach Promotionsbeschluss
der Zentralbibliothek die Pflichtexemplare der genehmigten Dissertation abgeliefert werden
(als Verlagspublikation, E-Dissertation oder Publikation im Eigenverlag, vgl. hierzu das
Merkblatt zu den Druckbestimmungen unter
http://www.phil.uzh.ch/studium/downloads/merkblatt/20141028_Druckbestimmungen_Doktor
at_PVO09.pdf).
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