2. Infoschreiben_2015

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Menden!
Mit diesem Informationsblatt möchten wir Ihnen wie gewohnt einige nützliche Informationen und
Tipps zu den Grundbesitzabgabenbescheiden für das Jahr 2015 zukommen lassen.
Falls sich Ihr Name oder Ihre Anschrift geändert haben sollte, teilen Sie uns dies bitte mit.
Grundsteuer
Der Grundsteuermessbetrag richtet sich nach dem vom Finanzamt festgesetzten Einheitswert der Immobilie und wird mit dem derzeitigen Hebesatz der Stadt Menden multipliziert.
Abwassergebühren
Die Höhe der Abwassergebühren richtet sich nach dem Frischwasserverbrauch aus dem
Jahre 2013. Vergleichen Sie bitte die Abrechnung der Stadtwerke aus dem Jahr 2013, die Sie
Anfang 2014 bekommen haben.
Niederschlagswassergebühren
Die Gebühren für das Niederschlagswasser richten sich nach der Größe der bebauten und befestigten Fläche, von der Regenwasser in den städtischen Kanal geleitet wird. Wenn Ihre Fläche bislang geschätzt worden ist, sind in der Vergangenheit keine konkreten Angaben
vom Grundstückseigentümer gemacht worden. Bitte überprüfen Sie die bei Ihnen veranlagte Fläche und teilen Sie uns Abweichungen mit.
Abfallgebühren
Umbestellungen von Abfallbehältern sind auf Antrag möglich. Ein Wechsel des Abfallbehälters ist einmal im Jahr gebührenfrei, bei jedem weiteren Wechsel im gleichen Jahr wird eine
Gebühr von 30,00 Euro erhoben. Wir weisen darauf hin, dass je gemeldete Person auf dem
Grundstück (Erst- oder Nebenwohnsitz) ein Abfallvolumen von 20 Liter vorhanden sein muss.
Reduzierung der Abfallgebühr für Einzelpersonen
Auf Antrag wird die Gebühr für einen 60-Liter Abfallbehälter nachträglich für das Jahr 2014
um 66,65 € ermäßigt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass auf dem ausschließlich zu
Wohnzwecken genutzten Grundstück nur eine Person gemeldet war. Die Ermäßigung wird
anteilig für die Quartale gewährt, in denen die Voraussetzungen vorlagen. Der Antrag ist ab
dem 02.Januar bis spätestens 31.März 2015 zu stellen.
Hinweise des Bürgerbüros
Am 01.11.2015 wird das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft treten. Vieles bleibt beim Alten, aber
manches ändert sich.
So wird ab dem 01.11.2015 der Wohnungseigentümer bzw. ein von ihm bestellter Wohnungsverwalter
wieder verpflichtet sein, den Ein-und Auszug einer Person in seine/aus seiner Wohnung gegenüber der
Meldebehörde zu bestätigen.
Darüber hinaus ist, ebenfalls ab dem 01.11.2015, für jeden Einwohner Name und Anschrift des Wohnungsgebers im Melderegister zu speichern.
Hinweise der Stadtkasse Menden zum SEPA-Lastschriftverfahren
Zur einheitlichen Abwicklung von EURO-Zahlungen hat das SEPA-Zahlverfahren in Europa im vergangenen Jahr das bis dahin bekannte nationale Überweisungs- und Lastschriftverfahren abgelöst.
Das SEPA-Lastschriftverfahren ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben recht aufwändig gestaltet. So
sind bei der Einreichung der SEPA-Lastschriften bei der Bank Mindesteinreichungsfristen zwingend einzuhalten. Für eine Lastschrift besteht damit die Notwendigkeit, diese bis zu 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorzulegen.
Für die Stadtkasse Menden bedeutet das, dass sie die von den Bürgern kurzfristig eingereichte Änderung
zu einem Lastschriftmandat (z.B. wegen Änderung der Bankverbindung) ggfs. nicht mehr für den beabsichtigten Fälligkeitstermin berücksichtigen kann.
-2Deshalb die Bitte der Stadtkasse:
Um Änderungen der Bankverbindung weiterhin termingerecht bearbeiten zu können, sollten diese der
Stadtkasse drei Wochen vor einer Fälligkeit vorliegen.
Für nähere Informationen zum Thema SEPA stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Stadtkasse (Herr Träger, Tel.: 903-1439, Frau Nowack Tel.: 903-1432) selbstverständlich gerne zur Verfügung
Ansprechpartner für Fragen zur Abfallentsorgung und –vermeidung:
Frau Menke
Frau Rennebaum
02373/903-1457
Zimmer A 220
02373/903-1456
Zimmer A 220
[email protected]
Fax: 02373/903-10457
[email protected]
Fax: 02373/903-10456
Die nachstehende Übersichtstabelle informiert über die Entwicklung der Steuern und Gebührensätze in
unserer Stadt ab dem Jahr 2012:
2012
€
2013
€
2014
€
2015
€
2,64
2,60
2,65
2,64
2,60
2,65
11,75
11,75
11,75
1,00
0,96
0,99
182,92
230,00
323,76
606,36
891,36
3.749,00
5.278,84
2.659,48
11.913,64
175,48
220,04
308,88
576,56
846,60
3.557,64
5.005,48
2.522,80
11.292,32
172,48
216,08
302,92
564,64
828,76
3.481,24
4.896,32
2.468,24
11.044,28
70,38*)
66,65*)
2012
%
230
2013
%
230
2014
%
230
455
455
495
Kanalbenutzungsgebühren
- Schmutzwasser
Grundstück am Kanalnetz angeschlossen
(je m³/Frischwasserverbrauch)
2,84
Grundstück mit abflussloser Grube
(je m³/Frischwasserverbrauch)
2,84
Grundstück mit Kleinkläranlage
(entsorgte m³)
11,75
- Regenwasser
Je m² versiegelter Fläche
1,03
Abfallbeseitigungsgebühren
Umleersystem
60 l Gefäß, 14-tägliche Leerung
183,72
80 l Gefäß, 14-tägliche Leerung
231,00
120 l Gefäß, 14-tägliche Leerung
325,28
240 l Gefäß, 14-tägliche Leerung
609,32
360 l Gefäß, 14-tägliche Leerung
895,68
770 l Gefäß, wöchentliche Leerung
3.767,48
1.100 l Gefäß, wöchentliche Leerung
5.305,12
1.100 l Gefäß, 14-tägliche Leerung
2.672,64
2.500 l Gefäß, wöchentliche Leerung
11.973,16
Ermäßigung
Rückwirkend für nur eine gemeldete Per- 70,73*)
son/Grundstück und 60 l Gefäß (Antragsende
31.03.2015)
*) Volumenabhängige Ermäßigung, gilt auch anteilig
für volle Quartale
Grundsteuer Hebesätze
2011
%
Grundsteuer A (nur land- und forstwirtschaftliche
230
Grundstücke)
Grundsteuer B
440
(ab 2005 einschließlich der Kosten der Straßenreinigung)
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