Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Menden! Mit diesem Informationsblatt möchten wir Ihnen wie gewohnt einige nützliche Informationen und Tipps zu den Grundbesitzabgabenbescheiden für das Jahr 2015 zukommen lassen. Falls sich Ihr Name oder Ihre Anschrift geändert haben sollte, teilen Sie uns dies bitte mit. Grundsteuer Der Grundsteuermessbetrag richtet sich nach dem vom Finanzamt festgesetzten Einheitswert der Immobilie und wird mit dem derzeitigen Hebesatz der Stadt Menden multipliziert. Abwassergebühren Die Höhe der Abwassergebühren richtet sich nach dem Frischwasserverbrauch aus dem Jahre 2013. Vergleichen Sie bitte die Abrechnung der Stadtwerke aus dem Jahr 2013, die Sie Anfang 2014 bekommen haben. Niederschlagswassergebühren Die Gebühren für das Niederschlagswasser richten sich nach der Größe der bebauten und befestigten Fläche, von der Regenwasser in den städtischen Kanal geleitet wird. Wenn Ihre Fläche bislang geschätzt worden ist, sind in der Vergangenheit keine konkreten Angaben vom Grundstückseigentümer gemacht worden. Bitte überprüfen Sie die bei Ihnen veranlagte Fläche und teilen Sie uns Abweichungen mit. Abfallgebühren Umbestellungen von Abfallbehältern sind auf Antrag möglich. Ein Wechsel des Abfallbehälters ist einmal im Jahr gebührenfrei, bei jedem weiteren Wechsel im gleichen Jahr wird eine Gebühr von 30,00 Euro erhoben. Wir weisen darauf hin, dass je gemeldete Person auf dem Grundstück (Erst- oder Nebenwohnsitz) ein Abfallvolumen von 20 Liter vorhanden sein muss. Reduzierung der Abfallgebühr für Einzelpersonen Auf Antrag wird die Gebühr für einen 60-Liter Abfallbehälter nachträglich für das Jahr 2014 um 66,65 € ermäßigt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass auf dem ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Grundstück nur eine Person gemeldet war. Die Ermäßigung wird anteilig für die Quartale gewährt, in denen die Voraussetzungen vorlagen. Der Antrag ist ab dem 02.Januar bis spätestens 31.März 2015 zu stellen. Hinweise des Bürgerbüros Am 01.11.2015 wird das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft treten. Vieles bleibt beim Alten, aber manches ändert sich. So wird ab dem 01.11.2015 der Wohnungseigentümer bzw. ein von ihm bestellter Wohnungsverwalter wieder verpflichtet sein, den Ein-und Auszug einer Person in seine/aus seiner Wohnung gegenüber der Meldebehörde zu bestätigen. Darüber hinaus ist, ebenfalls ab dem 01.11.2015, für jeden Einwohner Name und Anschrift des Wohnungsgebers im Melderegister zu speichern. Hinweise der Stadtkasse Menden zum SEPA-Lastschriftverfahren Zur einheitlichen Abwicklung von EURO-Zahlungen hat das SEPA-Zahlverfahren in Europa im vergangenen Jahr das bis dahin bekannte nationale Überweisungs- und Lastschriftverfahren abgelöst. Das SEPA-Lastschriftverfahren ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben recht aufwändig gestaltet. So sind bei der Einreichung der SEPA-Lastschriften bei der Bank Mindesteinreichungsfristen zwingend einzuhalten. Für eine Lastschrift besteht damit die Notwendigkeit, diese bis zu 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorzulegen. Für die Stadtkasse Menden bedeutet das, dass sie die von den Bürgern kurzfristig eingereichte Änderung zu einem Lastschriftmandat (z.B. wegen Änderung der Bankverbindung) ggfs. nicht mehr für den beabsichtigten Fälligkeitstermin berücksichtigen kann. -2Deshalb die Bitte der Stadtkasse: Um Änderungen der Bankverbindung weiterhin termingerecht bearbeiten zu können, sollten diese der Stadtkasse drei Wochen vor einer Fälligkeit vorliegen. Für nähere Informationen zum Thema SEPA stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse (Herr Träger, Tel.: 903-1439, Frau Nowack Tel.: 903-1432) selbstverständlich gerne zur Verfügung Ansprechpartner für Fragen zur Abfallentsorgung und –vermeidung: Frau Menke Frau Rennebaum 02373/903-1457 Zimmer A 220 02373/903-1456 Zimmer A 220 [email protected] Fax: 02373/903-10457 [email protected] Fax: 02373/903-10456 Die nachstehende Übersichtstabelle informiert über die Entwicklung der Steuern und Gebührensätze in unserer Stadt ab dem Jahr 2012: 2012 € 2013 € 2014 € 2015 € 2,64 2,60 2,65 2,64 2,60 2,65 11,75 11,75 11,75 1,00 0,96 0,99 182,92 230,00 323,76 606,36 891,36 3.749,00 5.278,84 2.659,48 11.913,64 175,48 220,04 308,88 576,56 846,60 3.557,64 5.005,48 2.522,80 11.292,32 172,48 216,08 302,92 564,64 828,76 3.481,24 4.896,32 2.468,24 11.044,28 70,38*) 66,65*) 2012 % 230 2013 % 230 2014 % 230 455 455 495 Kanalbenutzungsgebühren - Schmutzwasser Grundstück am Kanalnetz angeschlossen (je m³/Frischwasserverbrauch) 2,84 Grundstück mit abflussloser Grube (je m³/Frischwasserverbrauch) 2,84 Grundstück mit Kleinkläranlage (entsorgte m³) 11,75 - Regenwasser Je m² versiegelter Fläche 1,03 Abfallbeseitigungsgebühren Umleersystem 60 l Gefäß, 14-tägliche Leerung 183,72 80 l Gefäß, 14-tägliche Leerung 231,00 120 l Gefäß, 14-tägliche Leerung 325,28 240 l Gefäß, 14-tägliche Leerung 609,32 360 l Gefäß, 14-tägliche Leerung 895,68 770 l Gefäß, wöchentliche Leerung 3.767,48 1.100 l Gefäß, wöchentliche Leerung 5.305,12 1.100 l Gefäß, 14-tägliche Leerung 2.672,64 2.500 l Gefäß, wöchentliche Leerung 11.973,16 Ermäßigung Rückwirkend für nur eine gemeldete Per- 70,73*) son/Grundstück und 60 l Gefäß (Antragsende 31.03.2015) *) Volumenabhängige Ermäßigung, gilt auch anteilig für volle Quartale Grundsteuer Hebesätze 2011 % Grundsteuer A (nur land- und forstwirtschaftliche 230 Grundstücke) Grundsteuer B 440 (ab 2005 einschließlich der Kosten der Straßenreinigung) Ihre Steuerabteilung!
© Copyright 2024 ExpyDoc