Wüstenrot & Württembergische

Nur für den internen Gebrauch
Fragen und Antworten:
Anpassung aktuelles Produktangebot
Nummer Fragen
Antworten
Allgemeines zur Anpassung des Produktangebots
1.
Bis wann werden Verträge nach der
bisherigen Regelung angenommen? Was
ist mit angebahntem Geschäft?
Für vor dem 01.04.2015 unterschriebene, aber
noch nicht eingereichte Anträge gilt eine
Annahmefrist bis 09.04.2015 (Eingang bei der
Bausparkasse). Danach eingehende Anträge
müssen leider zurückgeschickt werden. Dies gilt
auch für angebahntes Geschäft.
Aktuelle Anträge in der Bearbeitung sind nicht
von der neuen Regelung betroffen.
2.
Was passiert mit fehlerhaften Anträgen mit
dem alten Produktangebot?
Bei fehlerhaften Anträgen (elektronische und
papierhafte) erhält der Kunde aus rechtlichen
Gründen einen Brief, mit dem Hinweis, dass der
Bausparantrag nicht angenommen werden kann.
Der einreichende Berater wird ebenfalls
informiert.
Briefe an den Kunden:
3.
Was soll mit den Verkaufsunterlagen mit
dem alten Produktangebot passieren?
Verkaufsunterlagen zu Tarifvariante R, sowie U
mit Bausparsumme größer 30.000 EUR dürfen
nicht mehr verwendet werden. Bitte vernichten
Sie diese.
4.
Wird es neue Bausparantrags-Formulare
geben?
Nein, die Bausparantrags-Formulare werden
nicht geändert.
5.
Erfolgen Anpassungen in den ABB, VVI und
Produktinformationsblätter?
ABB, Vorvertragliche Informationen (VVI) und
Produktinformationsblätter müssen nicht
angepasst werden.
6.
Wann werden die Neuregelungen in die
Beratungssysteme (z.B. Bausparrechner)
eingearbeitet?
Anpassung erfolgt sukzessive mit den nächsten
Releases. Bitte beachten Sie bis dahin die
genannten Informationen für Ihre Berechnungen
und Bausparanträge.
7.
Ist es möglich, Sonderentscheidungen
herbeizuführen?
Nein, Sonderentscheidungen werden nicht
getroffen. Die rechtliche Grundlage ist das
Bausparkassengesetz.
8.
Jugendbausparvertrag. Gelten die
Neuregelungen auch für diese Zielgruppe?
Ja, die Neuregelung gilt für alle.
Fragen zur Neuregelung in der Tarifvariante Flexibel
9.
Kann ein Kunde mehrere Neuverträge in
der Tarifvariante Flexibel abschließen?
Nein, der Kunde darf insgesamt lediglich einen
Neuvertrag in der Tarifvariante Flexibel
abschließen, d.h. entweder einen C/U oder einen
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Kooperationenallgemein
Stand: 27.03.2015 KO
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RC/U mit einer maximalen Bausparsumme von
30.000 Euro.
10.
Der Kunde hat bereits einen Vertrag in
Tarifvariante Flexibel (C/U bzw. RC/U) mit
mehr als 30.000 Euro Bausparsumme vor
dem 01.04.2015 abgeschlossen, kann
dieser einen weiteren Vertrag der
Tarifvariante Flexibel
abschließen?
Ja, ein weiterer Vertrag in der Tarifvariante
Flexibel pro Kunde mit einer maximalen
Bausparsumme von 30.000 Euro ist ab
01.04.2015 zulässig.
11.
Sind Vertragsänderungen in der
Tarifvariante Flexibel möglich?
Vertragsänderungen (auch Erhöhungen) sind
wie bisher möglich. Nach § 3 (2) ABB wird in der
Tarifvariante U nach einer Vertragsänderung ein
Zinsbonus nicht mehr gewährt.
12.
Können Ehegatten einen Vertrag
(Tarifvariante U) mit einer Bausparsumme
von 60.000 Euro abschließen? Können
Eheleute mehrere Verträge abschließen?
Nein, die maximale Bausparsumme je Vertrag
beträgt 30.000 Euro.
Jede Person darf nur einen Vertrag abschließen,
bei einem Ehepaar dürfen insgesamt max. 2
Verträge nach dem 01.04.2015 in Variante U
abgeschlossen werden.
Beispiele
• Eheleute schließen Vertrag in Variante U nach
dem 01.04.2015 ab -> Mann oder Frau oder
Eheleute dürfen noch einen Vertrag in Variante
U abschließen
• Mann und Frau schließen Variante U nach dem
01.04.2015 ab -> kein Abschluss Variante U
mehr möglich
Fragen zur Schließung der Tarifvariante Rentabel
13.
Sind Vertragsänderungen in der
Tarifvariante Rentabel möglich?
Vertragsänderungen (auch Erhöhungen) sind
wie bisher möglich. Nach § 3 (2) ABB wird in den
Tarifvarianten R nach einer Vertragsänderung
ein Zinsbonus nicht mehr gewährt.
14.
Wieso kann die Tarifvariante Rentabel nach
wie vor in den Beratungssystemen (z.B.
Bausparrechner) ausgewählt werden?
Anpassung erfolgt zeitnah. Siehe auch Punkt 6.
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