Ruster Segeltage

BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC)
Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See
02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax)
www.byc.at - [email protected]
ZVR 603043122
Ruster Segeltage
22.-25. Mai 2015
Burgenländischer Yacht-Club
Rust am Neusiedlersee
AUSSCHREIBUNGEN
1. Österreichische Staatsmeisterschaft Hobie 16
ÖSV
2. Schwerpunktregatta Sprinto
ÖSV
V1 (20150326) - barnert
BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC)
Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See
02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax)
www.byc.at - [email protected]
ZVR 603043122
Ruster Segeltage
Österreichische Staatsmeisterschaft Hobie Cat 16
ÖSV
22.-25. Mai 2015
Burgenländischer Yacht-Club
Rust am Neusiedlersee
im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes
AUSSCHREIBUNG
1
1.1
1.2
1.3
Regeln
Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS)
festgelegt sind.
Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2015, das Yardstickregulativ
des OeSV 2015, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV 2015, die
ergänzenden Segelanweisungen des Veranstalters sowie diese Ausschreibung.
Es gelten die Bestimmungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007.
2
Werbung
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte
Werbung anzubringen.
3
3.1
Teilnahmeberechtigung und Meldung
International offen für alle Boote der Klasse Hobie Cat 16 (mit und ohne
Gennaker), die im Bootsregister eines von der ISAF anerkannten Vereines
eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen
Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000,-) versichert sind.
Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins,
Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von der ISAF anerkannten
nationalen Verbandes sein.
Die Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines BFA Junior, BFA
Binnen oder BFA FB 1 sein oder ein gleichwertiges Dokument eines
ausländischen Verbandes vorlegen können.
Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Online-Formular bis zum 12.
Mai 2015 auf unserer Webseite http://www.byc.at/ ausfüllen.
Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 50,entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
3.2
3.3
3.4
3.5
V1 (20150326) - barnert
BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC)
Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See
02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax)
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3.6
3.7
Es gilt eine Mindestnennung von 7 Booten bei Meldeschluss (12. Mai 2015). Wird
diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter die Veranstaltung
absagen.
Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung
abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrolle der Vermessung und der
Ausrüstung durchlaufen hat.
4
Meldegebühr
Die Meldegebühr beträgt € 100,- zahlbar bei Registrierung.
5
Registrierung
Kontrolle
von
Messbrief,
Haftpflichtversicherungsnachweis,
OeSVMitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
22. Mai 2015, von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr im Regattabüro des Veranstalters
6
Vermessungs- und Ausrüstungskonrolle
Eine Vermessungs- und Ausrüstungskontrolle findetam 22. Mai 2015, von 17:30
Uhr bis 20:30 Uhr am Gelände des Veranstalters (Bootsliegeplätze) statt.
7
Erster Start
23. Mai 2015, 11:00 Uhr
8
Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
9
Bahnen
Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 50 Minuten gesegelt.
10
.
Strafsystem
Für die Klasse Hobie Cat 16 ist die Regel 44.1 geändert, so dass die ZweiDrehungen-Strafe durch die Ein-Drehung-Strafe ersetzt ist.
11 Wertung
11.1 Es sind 8 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 5
Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Sollten nicht mindestens 4
Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als Meisterschaft.
Sollten nicht mindestens 3 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie
nicht als SP-Regatta.
11.2 Die einzelnen Wettfahrten wird nach den Yardstickregeln des OeSV gewertet.
11.3 Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
11.3.1 Gesamtwertung
11.3.2 Sonderpreis Masters (Steuerleute 45 Jahre und älter)
11.3.3 Sonderpreis Youngsters (Steuerleute 25 Jahre und jünger)
11.4 Letzte Startmöglichkeit 25. Mai 2015,15:00 Uhr
12
Betreuerboote
Der Einsatz von privaten Betreuerbooten ist nicht gestattet.
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13
Liegeplätze
Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden.
14
Funkverkehr
Ein Boot darf, außer im Notfall, während der Wettfahrt weder über Funk senden
noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.
Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu.
15
Preise
Folgende Preise werden vergeben:
Der/Die siegreiche TeilnehmerIn bzw. die siegreiche Mannschaft erhält die
Ehrenpreise des OeSV und den Titel “Österreichische(r) Staatsmeister/in 2015 in
der Hobie Cat 16 Klasse”. Voraussetzung ist die österreichische
Staatsbürgerschaft sämtlicher Mannschaftsmitglieder. Bei jeder anderen
Kombination der Staatsbürgerschaft der Mannschaftsmitglieder erhält sie/er den
Titel “Internationale(r) Staatsmeister/in 2015 von Österreich in der Hobie Cat 16
Klasse”, und dem besten bzw. der besten als Österreicher gestarteten
Mannschaft wird der Titel “Österreichische(r) Staatsmeister/In 2015 in der Hobie
Cat 16 Klasse” (inkl. der Ehrenpreise) zuerkannt.
Punktpreise für die ersten drei Boote (jedes Crewmitglied).
Sonderpreis für die beste Masters-Mannschaft (Steuerleute 45 Jahre und älter)
Sonderpreis für die beste Younsters-Mannschaft (Steuerleute 25 Jahre und
jünger)
Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer.
15.1
15.2
15.3
15.4
15.5
16
Haftung, Bilder, Daten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die
Wettfahrtregeln Segeln 2013-2016, die Regeln der guten, sportlichen
Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln
und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten
und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf
eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche
Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu
Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für
Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte
vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass
grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für
Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine
Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die
Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter
verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder
Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden
durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
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16.1
16.2
16.3
16.4
17
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte
verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden
wird ebenfalls ausgeschlossen.
Aufnahmen in Bild und Ton
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme
damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in
Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die
Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung
der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht
werden dürfen.
Minderjährige
Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch
von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter
schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
Sonstiges
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine
Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In
Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart
hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB
Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht
bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn
diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der
Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für die Stadt Rust örtlich und
sachlich zuständige Gericht.
Datenschutz
Die Teilnehmer erklären ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ihre persönlichen
Daten durch den Veranstalter zur Förderung der Vereinszwecke gespeichert und
verwendet, nicht aber an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Veranstaltung oder dem
Äquivalent davon haben.
18 Weitere Informationen
18.1 Veranstaltungsleiter
Ing. Peter Barnert, [email protected], Telefon: +43 664 3117337
18.2 Programm
Freitag, 22. Mai 2015
17:00-18:30 Registrierung
17:30-20:30 Kontrollvermessung
Für alle mit dem Anhänger Anreisenden:
17:00 Treffpunkt vor der Kassa des Seebades Rust betreffend
Anhängerplatzzuweisung & Einfahrt in das Seebad
Samstag, 23. Mai 2015
V1 (20150326) - barnert
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Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See
02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax)
www.byc.at - [email protected]
ZVR 603043122
18.3
18.4
18.5
18.6
18.7
18.8
09:30
Skippers Meeting
11:00
Start zur 1. Wettfahrt
Anschließend Chili & Freigetränk
ab 21:00
Disco
Sonntag, 24. Mai 2015
Weitere Wettfahrten nach Aushang
Anschließend Segleressen
Montag, 25. August 2015
Weitere Wettfahrten nach Aushang
15:00
Letzte Startmöglichkeit
Für alle mit dem Anhänger Abreisenden: T
Es gibt einen gemeinsamen Termin (in Abhängigkeit zur
Wettfahrtserie und Siegerehrung), bei denen alle Anhänger das
Seebad verlassen müssen. Dieser wird am schwarzen Brett noch
vor der Siegerehrung bekannt gegeben.
Kran
Teilnehmern, die nicht ihren Liegeplatz am Neusiedler See haben, steht der Kran
im Seegelände zu Verfügung. Eine entsprechende Voranmeldung ist
empfehlenswert.
Liegeplätze
Die Liegeplätze befinden sich größtenteils am Plateau des BYC. Für mit dem
Anhänger anreisende Teilnehmer ist am Gelände des Seebades Rust neben der
Segelschule Kreindl ein kleiner Bereich reserviert (Details werden bei der
Registrierung bekannt gegeben). Ein Shuttledienst vor und nach der
Veranstaltung wird bei Bedarf eingerichtet.
Kantine
Die Kantine ist während der Regatta täglich von 8.30 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet.
Unser Kantineur freut sich, Sie mit Schmankerln aus der burgenländischen und
österreichischen Küche verwöhnen zu dürfen.
Parkkarte
Der Parkplatz des Seebads Rust ist gebührenpflichtig. Jede Mannschaft erhält
bei der Registrierung ein Gratis-Ein- und Ausfahrtsticket.
Revierinformation
Der Neusiedler See ist ein Steppensee, Wassertiefe 1,2 bis 2,0 Meter.
Ausführliche weitere Information erhalten Sie in unserer Revierinformation für
den Neusiedler See und in unseren Hinweisen für Regattasegler auf unserer
Webseite http://www.byc.at/. Der Betrieb von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb
(Verbrennungsmotor) ist generell verboten.
Unterkunftsmöglichkeit
- Fremdenverkehrsverein Rust (A-7071 Rust, Conradplatz 1): Tel.: +43 2685 502
oder 6574
- Ein Campingplatz und eine (für alle offene) Jugendherberge befinden sich im
Seegelände, Reservierung empfehlenswert. Tel.: +43 2685 595
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BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC)
Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See
02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax)
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Ruster Segeltage
Schwerpunktregatta Sprinto
ÖSV
23.-24. Mai 2015
Burgenländischer Yacht-Club
Rust am Neusiedlersee
AUSSCHREIBUNG
19
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
20
Regeln
Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS)
festgelegt sind.
Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des ÖSV 2015, die Allgemeinen
Segelanweisungen des ÖSV 2015, die ergänzenden Segelanweisungen des
Veranstalters sowie diese Ausschreibung.
Es gelten die besonderen Regeln der Sprinto Klasse. Bei Abweichungen der
Bestimmungen der Wettfahrtordnung des ÖSV 2015 bzw. den Allgemeinen
Segelanweisungen des ÖSV 2015 zu dieser Ausschreibung bzw. den
Ergänzenden Segelanweisungen des Veranstalters gelten die Regeln dieser
Ausschreibung sowie die Ergänzenden Segelanweisungen des Veranstalters.
Es gelten die Bestimmungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007.
Direct Judging wird nach Möglichkeit bei allen Wettfahrten angewendet. Die
erforderlichen Flaggen werden vom Veranstalter bereitgestellt.
Werbung
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte
Werbung anzubringen.
21 Teilnahmeberechtigung und Meldung
21.1 International offen für alle Boote der Klasse Sprinto, die im Bootsregister eines
von
der
ISAF
anerkannten
Vereines
eingetragen
sind,
den
Klassenbestimmungen
entsprechen
und
gegen
Haftpflichtschäden
(Mindestdeckung Euro 1.500.000,-) versichert sind.
Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins,
Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von der ISAF anerkannten
nationalen Verbandes sein.
Die Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines BFA Junior, BFA
Binnen oder BFA FB 1 sein oder ein gleichwertiges Dokument eines
ausländischen Verbandes vorlegen können.
V1 (20150326) - barnert
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Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See
02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax)
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21.2 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Online-Formular bis zum 12.
Mai 2015 auf unserer Webseite http://www.byc.at/ ausfüllen.
21.3 Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 50,entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
21.4 Es gilt eine Mindestnennung von 7 Booten bei Meldeschluss (12. Mai 2015). Wird
diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter die Veranstaltung
absagen.
22
Meldegebühr
Die Meldegebühr beträgt € 30,- für das Boot und € 20,- pro Crewmitglied zahlbar bei Registrierung.
23
Registrierung
Kontrolle
von
Messbrief,
Haftpflichtversicherungsnachweis,
OeSVMitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
23. Mai 2015, von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Regattabüro des Veranstalters
24
Erster Start
23. Mai 2015, 14:00 Uhr
25
Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
26
Bahnen
Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 50 Minuten gesegelt.
27
Funkverkehr
Ein Boot darf, außer im Notfall, während der Wettfahrt weder über Funk senden
noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.
Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu.
28 Wertung
28.1 Es sind 5 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 4
Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Sollten nicht mindestens 3
Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als SP-Regatta.
28.2 Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
28.3 Letzte Startmöglichkeit 24. Mai 2015,15:00 Uhr
29 Preise
29.1 Punktpreise für die ersten drei Boote (jedes Crewmitglied).
29.2 Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer.
30 Haftung, Bilder, Daten
30.1 Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die
Wettfahrtregeln Segeln 2013-2016, die Regeln der guten, sportlichen
Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln
und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten
V1 (20150326) - barnert
BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC)
Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See
02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax)
www.byc.at - [email protected]
ZVR 603043122
und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf
eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche
Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu
Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für
Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte
vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass
grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für
Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine
Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die
Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter
verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder
Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden
durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte
verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden
wird ebenfalls ausgeschlossen.
30.2 Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme
damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in
Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die
Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung
der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht
werden dürfen.
30.3 Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch
von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter
schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine
Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In
Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart
hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB
Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht
bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn
diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der
Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für die Stadt Rust örtlich und
sachlich zuständige Gericht.
31
Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Veranstaltung oder dem
Äquivalent davon haben.
V1 (20150326) - barnert
BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC)
Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See
02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax)
www.byc.at - [email protected]
ZVR 603043122
32
Betreuerboote
Der Einsatz von privaten Betreuerbooten ist nicht gestattet.
33 Weitere Informationen
33.1 Veranstaltungsleiter
Ing. Peter Barnert, [email protected], Telefon: +43 664 3117337
33.2 Programm
Samstag, 23. Mai 2015
10:00-12:00 Registrierung
12:30
Skippers Meeting
14:00
Start zur 1. Wettfahrt
Anschließend Segleressen
Sonntag, 24. Mai 2015
Weitere Wettfahrten nach Aushang
15:00
Letzte Startmöglichkeit
Anschließend Siegerehrung
33.3 Kran
Teilnehmern, die nicht ihren Liegeplatz am Neusiedler See haben, steht der Kran
im Seegelände zu Verfügung. Eine entsprechende Voranmeldung ist
empfehlenswert.
33.4 Liegeplätze
Die Liegeplätze befinden sich im Hafen des BYC. Ein Shuttledienst vor und nach
der Veranstaltung wird bei Bedarf eingerichtet.
33.5 Kantine
Die Kantine ist während der Regatta täglich von 8.30 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet.
Unser Kantineur freut sich, Sie mit Schmankerln aus der burgenländischen und
österreichischen Küche verwöhnen zu dürfen.
33.6 Parkkarte
Der Parkplatz des Seebads Rust ist gebührenpflichtig. Jede Mannschaft erhält
bei der Registrierung ein Gratis-Ein- und Ausfahrtsticket.
33.7 Revierinformation
Der Neusiedler See ist ein Steppensee, Wassertiefe 1,2 bis 2,0 Meter.
Ausführliche weitere Information erhalten Sie in unserer Revierinformation für
den Neusiedler See und in unseren Hinweisen für Regattasegler auf unserer
Webseite http://www.byc.at/. Der Betrieb von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb
(Verbrennungsmotor) ist generell verboten.
33.8 Unterkunftsmöglichkeit
- Fremdenverkehrsverein Rust (A-7071 Rust, Conradplatz 1): Tel.: +43 2685 502
oder 6574
- Ein Campingplatz und eine (für alle offene) Jugendherberge befinden sich im
Seegelände, Reservierung empfehlenswert. Tel.: +43 2685 595
V1 (20150326) - barnert