BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC) Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See 02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax) www.byc.at - [email protected] ZVR 603043122 Ruster Segeltage 22.-25. Mai 2015 Burgenländischer Yacht-Club Rust am Neusiedlersee AUSSCHREIBUNGEN 1. Österreichische Staatsmeisterschaft Hobie 16 ÖSV 2. Schwerpunktregatta Sprinto ÖSV V1 (20150326) - barnert BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC) Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See 02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax) www.byc.at - [email protected] ZVR 603043122 Ruster Segeltage Österreichische Staatsmeisterschaft Hobie Cat 16 ÖSV 22.-25. Mai 2015 Burgenländischer Yacht-Club Rust am Neusiedlersee im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes AUSSCHREIBUNG 1 1.1 1.2 1.3 Regeln Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind. Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2015, das Yardstickregulativ des OeSV 2015, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV 2015, die ergänzenden Segelanweisungen des Veranstalters sowie diese Ausschreibung. Es gelten die Bestimmungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. 2 Werbung Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. 3 3.1 Teilnahmeberechtigung und Meldung International offen für alle Boote der Klasse Hobie Cat 16 (mit und ohne Gennaker), die im Bootsregister eines von der ISAF anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000,-) versichert sind. Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von der ISAF anerkannten nationalen Verbandes sein. Die Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines BFA Junior, BFA Binnen oder BFA FB 1 sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können. Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Online-Formular bis zum 12. Mai 2015 auf unserer Webseite http://www.byc.at/ ausfüllen. Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 50,entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen. 3.2 3.3 3.4 3.5 V1 (20150326) - barnert BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC) Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See 02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax) www.byc.at - [email protected] ZVR 603043122 3.6 3.7 Es gilt eine Mindestnennung von 7 Booten bei Meldeschluss (12. Mai 2015). Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen. Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrolle der Vermessung und der Ausrüstung durchlaufen hat. 4 Meldegebühr Die Meldegebühr beträgt € 100,- zahlbar bei Registrierung. 5 Registrierung Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSVMitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen: 22. Mai 2015, von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr im Regattabüro des Veranstalters 6 Vermessungs- und Ausrüstungskonrolle Eine Vermessungs- und Ausrüstungskontrolle findetam 22. Mai 2015, von 17:30 Uhr bis 20:30 Uhr am Gelände des Veranstalters (Bootsliegeplätze) statt. 7 Erster Start 23. Mai 2015, 11:00 Uhr 8 Segelanweisungen Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich. 9 Bahnen Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 50 Minuten gesegelt. 10 . Strafsystem Für die Klasse Hobie Cat 16 ist die Regel 44.1 geändert, so dass die ZweiDrehungen-Strafe durch die Ein-Drehung-Strafe ersetzt ist. 11 Wertung 11.1 Es sind 8 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 5 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Sollten nicht mindestens 4 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als Meisterschaft. Sollten nicht mindestens 3 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als SP-Regatta. 11.2 Die einzelnen Wettfahrten wird nach den Yardstickregeln des OeSV gewertet. 11.3 Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A). 11.3.1 Gesamtwertung 11.3.2 Sonderpreis Masters (Steuerleute 45 Jahre und älter) 11.3.3 Sonderpreis Youngsters (Steuerleute 25 Jahre und jünger) 11.4 Letzte Startmöglichkeit 25. Mai 2015,15:00 Uhr 12 Betreuerboote Der Einsatz von privaten Betreuerbooten ist nicht gestattet. V1 (20150326) - barnert BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC) Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See 02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax) www.byc.at - [email protected] ZVR 603043122 13 Liegeplätze Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden. 14 Funkverkehr Ein Boot darf, außer im Notfall, während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu. 15 Preise Folgende Preise werden vergeben: Der/Die siegreiche TeilnehmerIn bzw. die siegreiche Mannschaft erhält die Ehrenpreise des OeSV und den Titel “Österreichische(r) Staatsmeister/in 2015 in der Hobie Cat 16 Klasse”. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft sämtlicher Mannschaftsmitglieder. Bei jeder anderen Kombination der Staatsbürgerschaft der Mannschaftsmitglieder erhält sie/er den Titel “Internationale(r) Staatsmeister/in 2015 von Österreich in der Hobie Cat 16 Klasse”, und dem besten bzw. der besten als Österreicher gestarteten Mannschaft wird der Titel “Österreichische(r) Staatsmeister/In 2015 in der Hobie Cat 16 Klasse” (inkl. der Ehrenpreise) zuerkannt. Punktpreise für die ersten drei Boote (jedes Crewmitglied). Sonderpreis für die beste Masters-Mannschaft (Steuerleute 45 Jahre und älter) Sonderpreis für die beste Younsters-Mannschaft (Steuerleute 25 Jahre und jünger) Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer. 15.1 15.2 15.3 15.4 15.5 16 Haftung, Bilder, Daten Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2013-2016, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr. Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre. Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind. Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer. V1 (20150326) - barnert BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC) Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See 02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax) www.byc.at - [email protected] ZVR 603043122 16.1 16.2 16.3 16.4 17 Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen. Aufnahmen in Bild und Ton Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen. Minderjährige Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben. Sonstiges Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt. Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben. Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden. Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für die Stadt Rust örtlich und sachlich zuständige Gericht. Datenschutz Die Teilnehmer erklären ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ihre persönlichen Daten durch den Veranstalter zur Förderung der Vereinszwecke gespeichert und verwendet, nicht aber an Dritte weitergegeben werden dürfen. Versicherung Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Veranstaltung oder dem Äquivalent davon haben. 18 Weitere Informationen 18.1 Veranstaltungsleiter Ing. Peter Barnert, [email protected], Telefon: +43 664 3117337 18.2 Programm Freitag, 22. Mai 2015 17:00-18:30 Registrierung 17:30-20:30 Kontrollvermessung Für alle mit dem Anhänger Anreisenden: 17:00 Treffpunkt vor der Kassa des Seebades Rust betreffend Anhängerplatzzuweisung & Einfahrt in das Seebad Samstag, 23. Mai 2015 V1 (20150326) - barnert BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC) Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See 02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax) www.byc.at - [email protected] ZVR 603043122 18.3 18.4 18.5 18.6 18.7 18.8 09:30 Skippers Meeting 11:00 Start zur 1. Wettfahrt Anschließend Chili & Freigetränk ab 21:00 Disco Sonntag, 24. Mai 2015 Weitere Wettfahrten nach Aushang Anschließend Segleressen Montag, 25. August 2015 Weitere Wettfahrten nach Aushang 15:00 Letzte Startmöglichkeit Für alle mit dem Anhänger Abreisenden: T Es gibt einen gemeinsamen Termin (in Abhängigkeit zur Wettfahrtserie und Siegerehrung), bei denen alle Anhänger das Seebad verlassen müssen. Dieser wird am schwarzen Brett noch vor der Siegerehrung bekannt gegeben. Kran Teilnehmern, die nicht ihren Liegeplatz am Neusiedler See haben, steht der Kran im Seegelände zu Verfügung. Eine entsprechende Voranmeldung ist empfehlenswert. Liegeplätze Die Liegeplätze befinden sich größtenteils am Plateau des BYC. Für mit dem Anhänger anreisende Teilnehmer ist am Gelände des Seebades Rust neben der Segelschule Kreindl ein kleiner Bereich reserviert (Details werden bei der Registrierung bekannt gegeben). Ein Shuttledienst vor und nach der Veranstaltung wird bei Bedarf eingerichtet. Kantine Die Kantine ist während der Regatta täglich von 8.30 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet. Unser Kantineur freut sich, Sie mit Schmankerln aus der burgenländischen und österreichischen Küche verwöhnen zu dürfen. Parkkarte Der Parkplatz des Seebads Rust ist gebührenpflichtig. Jede Mannschaft erhält bei der Registrierung ein Gratis-Ein- und Ausfahrtsticket. Revierinformation Der Neusiedler See ist ein Steppensee, Wassertiefe 1,2 bis 2,0 Meter. Ausführliche weitere Information erhalten Sie in unserer Revierinformation für den Neusiedler See und in unseren Hinweisen für Regattasegler auf unserer Webseite http://www.byc.at/. Der Betrieb von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb (Verbrennungsmotor) ist generell verboten. Unterkunftsmöglichkeit - Fremdenverkehrsverein Rust (A-7071 Rust, Conradplatz 1): Tel.: +43 2685 502 oder 6574 - Ein Campingplatz und eine (für alle offene) Jugendherberge befinden sich im Seegelände, Reservierung empfehlenswert. Tel.: +43 2685 595 V1 (20150326) - barnert BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC) Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See 02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax) www.byc.at - [email protected] ZVR 603043122 Ruster Segeltage Schwerpunktregatta Sprinto ÖSV 23.-24. Mai 2015 Burgenländischer Yacht-Club Rust am Neusiedlersee AUSSCHREIBUNG 19 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 20 Regeln Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind. Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des ÖSV 2015, die Allgemeinen Segelanweisungen des ÖSV 2015, die ergänzenden Segelanweisungen des Veranstalters sowie diese Ausschreibung. Es gelten die besonderen Regeln der Sprinto Klasse. Bei Abweichungen der Bestimmungen der Wettfahrtordnung des ÖSV 2015 bzw. den Allgemeinen Segelanweisungen des ÖSV 2015 zu dieser Ausschreibung bzw. den Ergänzenden Segelanweisungen des Veranstalters gelten die Regeln dieser Ausschreibung sowie die Ergänzenden Segelanweisungen des Veranstalters. Es gelten die Bestimmungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Direct Judging wird nach Möglichkeit bei allen Wettfahrten angewendet. Die erforderlichen Flaggen werden vom Veranstalter bereitgestellt. Werbung Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. 21 Teilnahmeberechtigung und Meldung 21.1 International offen für alle Boote der Klasse Sprinto, die im Bootsregister eines von der ISAF anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000,-) versichert sind. Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von der ISAF anerkannten nationalen Verbandes sein. Die Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines BFA Junior, BFA Binnen oder BFA FB 1 sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können. V1 (20150326) - barnert BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC) Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See 02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax) www.byc.at - [email protected] ZVR 603043122 21.2 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Online-Formular bis zum 12. Mai 2015 auf unserer Webseite http://www.byc.at/ ausfüllen. 21.3 Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 50,entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen. 21.4 Es gilt eine Mindestnennung von 7 Booten bei Meldeschluss (12. Mai 2015). Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen. 22 Meldegebühr Die Meldegebühr beträgt € 30,- für das Boot und € 20,- pro Crewmitglied zahlbar bei Registrierung. 23 Registrierung Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSVMitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen: 23. Mai 2015, von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Regattabüro des Veranstalters 24 Erster Start 23. Mai 2015, 14:00 Uhr 25 Segelanweisungen Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich. 26 Bahnen Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 50 Minuten gesegelt. 27 Funkverkehr Ein Boot darf, außer im Notfall, während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu. 28 Wertung 28.1 Es sind 5 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 4 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Sollten nicht mindestens 3 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als SP-Regatta. 28.2 Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A). 28.3 Letzte Startmöglichkeit 24. Mai 2015,15:00 Uhr 29 Preise 29.1 Punktpreise für die ersten drei Boote (jedes Crewmitglied). 29.2 Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer. 30 Haftung, Bilder, Daten 30.1 Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2013-2016, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten V1 (20150326) - barnert BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC) Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See 02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax) www.byc.at - [email protected] ZVR 603043122 und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr. Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre. Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind. Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen. 30.2 Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen. 30.3 Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben. Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt. Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben. Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden. Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für die Stadt Rust örtlich und sachlich zuständige Gericht. 31 Versicherung Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Veranstaltung oder dem Äquivalent davon haben. V1 (20150326) - barnert BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC) Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See 02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax) www.byc.at - [email protected] ZVR 603043122 32 Betreuerboote Der Einsatz von privaten Betreuerbooten ist nicht gestattet. 33 Weitere Informationen 33.1 Veranstaltungsleiter Ing. Peter Barnert, [email protected], Telefon: +43 664 3117337 33.2 Programm Samstag, 23. Mai 2015 10:00-12:00 Registrierung 12:30 Skippers Meeting 14:00 Start zur 1. Wettfahrt Anschließend Segleressen Sonntag, 24. Mai 2015 Weitere Wettfahrten nach Aushang 15:00 Letzte Startmöglichkeit Anschließend Siegerehrung 33.3 Kran Teilnehmern, die nicht ihren Liegeplatz am Neusiedler See haben, steht der Kran im Seegelände zu Verfügung. Eine entsprechende Voranmeldung ist empfehlenswert. 33.4 Liegeplätze Die Liegeplätze befinden sich im Hafen des BYC. Ein Shuttledienst vor und nach der Veranstaltung wird bei Bedarf eingerichtet. 33.5 Kantine Die Kantine ist während der Regatta täglich von 8.30 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet. Unser Kantineur freut sich, Sie mit Schmankerln aus der burgenländischen und österreichischen Küche verwöhnen zu dürfen. 33.6 Parkkarte Der Parkplatz des Seebads Rust ist gebührenpflichtig. Jede Mannschaft erhält bei der Registrierung ein Gratis-Ein- und Ausfahrtsticket. 33.7 Revierinformation Der Neusiedler See ist ein Steppensee, Wassertiefe 1,2 bis 2,0 Meter. Ausführliche weitere Information erhalten Sie in unserer Revierinformation für den Neusiedler See und in unseren Hinweisen für Regattasegler auf unserer Webseite http://www.byc.at/. Der Betrieb von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb (Verbrennungsmotor) ist generell verboten. 33.8 Unterkunftsmöglichkeit - Fremdenverkehrsverein Rust (A-7071 Rust, Conradplatz 1): Tel.: +43 2685 502 oder 6574 - Ein Campingplatz und eine (für alle offene) Jugendherberge befinden sich im Seegelände, Reservierung empfehlenswert. Tel.: +43 2685 595 V1 (20150326) - barnert
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