Rede von Norbert Heinen Vorsitzender des Vorstands der Württembergische Lebensversicherung AG Ordentliche Hauptversammlung der Württembergische Lebensversicherung AG am 13. Mai 2015 (es gilt das gesprochene Wort) 1 Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren, im Namen des gesamten Vorstands begrüße ich Sie sehr herzlich zu unserer diesjährigen Hauptversammlung. In meinem Vortrag möchte ich Sie über das vergangene Geschäftsjahr informieren und Ihnen unsere Perspektiven aufzeigen. Meine Damen und Herren, Lebensversicherungen sind noch immer ein Hauptpfeiler der Altersvorsorge. Sie sind verlässlich und sicher, schützen vor wesentlichen Risiken und schließen die Versorgungslücken im Alter. Mit unserem umfassenden Produktangebot im Bereich der finanziellen Absicherung und der Vermögensbildung sind wir weiterhin ein starker Bestandteil des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische. Natürlich erschweren es uns derzeit die anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen, angemessene Renditen zu erwirtschaften. Hinzu kommen hohe regulatorische Anforderungen und die unverändert ungelöste Staatsschuldenkrise des Euroraums. Im vergangenen Jahr haben wir jedoch trotz aller Hindernisse ein gutes Jahresergebnis nach IFRS von 41,9 Millionen Euro erreicht, mit dem wir unser Eigenkapital weiterhin stärken. Lassen Sie uns einen Blick auf das Umfeld des letzten Jahres werfen. Den größten Einschnitt für die Lebensversicherungsbranche verursachte im vergangenen Jahr das im August 2014 veröffentlichte Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG). Dieses Gesetz hat nicht nur Auswirkungen auf unsere Kunden, sondern auch ganz wesentlich auf Sie, unsere Aktionäre. Doch dazu später mehr. Es setzt sich aus fünf Komponenten zusammen: 2 Erstens: Der Rechnungszinssenkung auf 1,25 %. Mit dieser Änderung müssten unsere Versicherungsnehmer Lebensversicherungsverträge mit einer Laufzeit von mindestens 28 Jahren abschließen, um überhaupt eine Beitragsgarantie zu erhalten. Dies wäre natürlich nur der Fall, wenn wir die übrigen Kalkulationsgrundlagen (insbesondere die in die Beiträge einkalkulierten Kostenzuschläge) unverändert beibehalten würden. Ein möglicher Wertverlust durch Inflation ist an dieser Stelle noch nicht einmal berücksichtigt. Wir haben demzufolge unsere Kalkulation sehr deutlich verändert, mit der Folge, dass wir Kostenzuschläge später, teilweise nur unter der Voraussetzung eines den Rechnungszins übersteigenden Kapitalanlageergebnisses, und insgesamt in geringerer Höhe ansetzen. Sie sehen, meine Damen und Herren, wir tun einiges, um die Attraktivität der Lebensversicherung für unsere Kunden aufrechtzuerhalten. In der Konsequenz sind weitere erhebliche Anstrengungen notwendig, um unsere Kostenstrukturen zu überarbeiten und um die realen Kosten einschließlich der Provisionen dauerhaft unter den kalkulatorischen Ansätzen zu halten. Ein weiterer Punkt des Lebensversicherungsreformgesetzes ist die Senkung des Höchstzillmersatzes von 40 auf 25 %0. Bei einem Höchstzillmersatz von 25 %0 erhöht sich der Vorfinanzierungsbedarf unserer Abschlusskosten, nicht einmal die Vermittlerprovision ist damit gedeckt. Deshalb haben wir mit unseren Vertriebspartnern neue Provisionsregeln ausgehandelt, die für die beiden Ausschließlichkeitsorganisationen ab dem Geschäftsjahr 2016 wesentliche materielle Wirkungen entfalten. Kernpunkte sind die Senkung des Provisionsniveaus insgesamt und eine teilweise Umwandlung von Abschlussprovisionen in laufende Vergütung. Das LVRG ändert zudem die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven. Die Beteiligung an Bewertungsreserven für durch Kündigung oder regulären Ablauf endende Lebensversicherungsverträge wurde dahingehend eingeschränkt, dass Bewertungsreserven aus Zinstiteln nur noch dann ausgeschüttet werden müssen, 3 wenn sie den sogenannten Sicherungsbedarf überschreiten. Während die Bewertungsreserven den die jeweiligen Buchwerte überschreitenden Marktwerte der Aktiva darstellen, ist der Sicherungsbedarf analog definiert als derjenige Betrag um den der Buchwert der Deckungsrückstellung höher wäre, wenn man sie statt mit dem jeweiligen Rechnungszins mit aktuellen Marktzinsen ermitteln würde. Er ist also umso größer, je niedriger das Zinsniveau ist, und übersteigt derzeit bei allen deutschen Lebensversicherern die Bewertungsreserven aus Zinstiteln deutlich, sodass aktuell keine Bewertungsreserven aus dieser Anlagekategorie für abgehende Verträge auszuschütten sind. Die Neuregelung stellt sicher, dass wir nur jene Bewertungsreserven auszahlen, die wir nicht benötigen, um die Zinsverpflichtungen aus den Versicherungsverträgen unserer Kunden zu decken. Die damit verbundene Ersparnis für die WL dürfte sich 2015 auf einen dreistelligen Millionenbetrag belaufen, der unsere langfristige Risikotragfähigkeit stärkt. Insofern begrüßen wir diese Regelung sehr. Allerdings verordnet das Gesetz – sozusagen als Gegenleistung – allen Lebensversicherern und damit auch uns eine Ausschüttungssperre. Sie führt dazu, dass wir keine Dividende an unsere Aktionäre zahlen dürfen, solange ein positiver Sicherungsbedarf besteht, der größer als der Bilanzgewinn ist. Die WürttLeben wird auch in den nächsten Jahren einen Sicherungsbedarf haben, der über dem Bilanzgewinn liegt. Dies führt bis auf weiteres zu der bereits genannten Ausschüttungssperre. - Ich komme zur vierten Anforderung: seit dem Jahr 2015 sind alle Lebensversicherer verpflichtet, ihre Effektivkosten auszuweisen. Die Effektivkosten sind als sogenannte „reduction in yield“ auszuweisen, also als Differenz zwischen dem erwarteten Ertrag der die Leistungsverpflichtungen bedeckenden Kapitalerträge und der aus Kundensicht resultierenden auf die eingezahlten Beiträge bezogenen Ablaufrendite. - Zudem wurde in einem fünften Punkt die Verteilung der Risikogewinne zwischen Kunden und Lebensversicherungsunternehmen neu geregelt. Die Erhöhung der Mindestbeteiligung der Kunden am Risikoergebnis ist so von 75 auf 90 % gestiegen. Dadurch wurden die Spielräume der Unternehmen aus dem 4 Risikoüberschuss eingeengt. Für unsere Kunden bedeutet dies, dass sie am Ergebnis stärker beteiligt werden. Ich komme zum Neugeschäft. Das Neugeschäft des Konzerns, gemessen am Neubeitrag, konnten wir um 11 % auf rund 720 Millionen Euro erhöhen. Ein Plus gab es bei den laufenden Neubeiträgen. Sie stiegen um 12,1 % auf 116 Millionen Euro. Auch die Einmalbeiträge wuchsen um 10,8 % auf rund 604 Millionen Euro. Mit der Beitragsentwicklung können wir ebenfalls zufrieden sein. Unsere gebuchten Bruttobeiträge erhöhten sich 2014 um 1,1 % auf fast 2,3 Milliarden Euro. Meine Damen und Herren, Ich komme zur Neugeschäftsentwicklung unserer Produkte. Das Neugeschäft über alle Vertriebswege nach IFRS, gemessen an der wertorientierten Nettobewertungssumme (WONS) haben wir 2014 um fast 10 % auf rund 2,8 Milliarden Euro gesteigert. Die Produktgruppe „Klassische Renten- und Lebensversicherung“ (nach WONS) wuchs um rund 4 % auf rund 1,2 Milliarden Euro. Die fondsgebundenen Versicherungen (nach WONS) erhöhten sich sogar um 16,1 % auf rund 940 Millionen Euro. Bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen gab es ein Plus von 14,5 %, auch das Neugeschäft der Risikoversicherungen nahm um 6,4 % zu. Meine Damen und Herren, das Neugeschäft der Ausschließlichkeitsorganisation der Württembergischen, (nach WONS), wuchs um 13,1 % auf rund 1,5 Milliarden Euro. Damit bleibt die Ausschließlichkeitsorganisation der Württembergischen weiterhin der stärkste Vertriebskanal. Unsere Vertriebskanäle Wüstenrot sowie der Bankenvertrieb verzeichneten ebenfalls ein Plus. Das Neugeschäft des Maklervertriebs ging zurück. 5 Der Versicherungsbestand der Württembergische Lebensversicherung AG gemessen am laufenden Jahresbeitrag – verringerte sich um 1,7 % auf rund 1,5 Milliarden Euro. Die Stornoquote lag 2014 bei 2,4 % und damit deutlich unter dem Marktdurchschnitt. Ich komme zu den Kosten. Unsere Kostenquoten haben sich verbessert. Die Verwaltungskostenquote gemäß GDV-Kennzahlenkatalog sank auf 2,8 %. Auch unsere Abschlusskostenquote gemäß GDV-Kennzahlenkatalog hat sich von 6,0 auf 5,5 % verbessert. Meine Damen und Herren, Im vergangenen Geschäftsjahr haben wir bereits einen wesentlichen Teil der Maßnahmen unseres Stärkungsprogramms „W&W 2015“ umgesetzt. Aktuell modernisieren wir unser Betriebsmodell der Lebensversicherung, um uns künftig noch zukunftsfähiger und stärker an den Markterfordernissen auszurichten. Das Zusammenspiel der Abteilungen und der Kundeninteraktionen wollen wir weiter optimieren, hierfür passen wir die Aufbauorganisation, unsere Prozesse und die Geschäftssteuerung an. Mit unserem neuen Strategieprogramm „W&W@2020“ knüpfen wir an „W&W 2015“ an. Wir stellen uns damit der wachsenden Bedeutung des veränderten Kundenverhaltens und auch der Niedrigzinsphase. Die Digitalisierung wird hierbei eine zentrale Rolle spielen. Meine Damen und Herren, bedingt durch das LVRG bieten wir seit 2015 unsere Produkte mit dem vom Gesetzgeber festgelegten Rechnungszins von 1,25 % an und weisen die Effektivkosten für Altersvorsorgeprodukte aus. Damit sind sämtliche Kosten einer 6 Versicherung für unsere Kunden, besonders auch Fondskosten im Rahmen einer fondsgebundenen Rentenversicherung, noch transparenter und noch vergleichbarer. Ich komme zur Produktentwicklung. 2014 haben wir unsere Genius-Produktfamilie mit einem neuen Multi-Asset-Konzept mit aktiver Vermögensverwaltung im Rahmen des neuen Fonds W&W Vermögensverwaltende Strategie gestärkt. Auch unsere Berufsunfähigkeitsversicherung hat bei renommierten Produktratings weiterhin Höchstauszeichnungen erhalten. Seit 2015 steht bei uns besonders die Flexibilität unserer Altersvorsorgeprodukte im Fokus. Diese haben wir weiter verbessert: beispielsweise durch die Einführung der zinsfreien Stundung in schwierigen Lebenssituationen wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit. Außerdem sind wir gerade dabei, unsere Tariflandschaft zu erweitern und bieten die klassische Basisrente gegen Einmalbeitrag an. Ab Mitte des Jahres 2015 möchten wir ein neues Produktkonzept einführen, das sowohl für die private als auch für die betriebliche Altersversorgung vorgesehen ist, die wir damit weiter stärken wollen. Ich komme zu den Kapitalanlagen. Die Qualität seiner Kapitalanlagepolitik ist für den Erfolg eines Lebensversicherers maßgeblich. Unser gutes Kapitalanlageergebnis zeigt, dass die Qualität bei uns stimmt. Mit einer Steigerung von fast 6 % haben wir im Konzern WürttLeben 2014 ein Kapitalanlageergebnis von rund 1,6 Milliarden Euro erzielt. Damit können wir zufrieden sein. Die beständige Niedrigzinsphase mit neuen historischen Renditen-Tiefstständen war 2014 eine anspruchsvolle Aufgabe für unser Kapitalanlagemanagement, die wir jedoch gut gemeistert haben. Mit einer aktiven Durationspolitik und einer 7 sicherheitsorientierten Kapitalanlage haben wir auf die Herausforderungen des Kapitalmarktumfelds reagiert. Das Nettoergebnis unserer Kapitalanlagen nach HGB ging bei der Württembergische Lebensversicherung AG 2014 von rund 1,3 Milliarden Euro auf 1,2 Milliarden Euro zurück. Die Nettoverzinsung lag 2014 bei 4,6 %. Hiervon haben wir 1,5 %-Punkte für die Zinszusatzreserve und Zinsverstärkung sowie für die zusätzliche Auszahlung von Bewertungsreserven an abgehende Verträge verwendet. Meine Damen und Herren, neben dem Niedrigzinsumfeld stellen auch zahlreiche regulatorische Anforderungen die Lebensversicherungsbranche vor Herausforderungen. Deshalb ist es uns wichtig, auch weiterhin unsere Sicherheitspolster zu stärken. So haben wir unsere Deckungsrückstellung durch eine hohe Reserveauffüllung gestärkt. Diese Reserveauffüllung besteht aus der gesetzlichen Zinszusatzreserve sowie einer darüber hinausgehenden unternehmensindividuellen Zinsverstärkung für die älteren, noch regulierten Tarife. Wir haben diesen beiden Positionen im Konzern WürttLeben im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 382,4 Millionen Euro zugeführt. Die zugesagten Garantien für unsere Kunden sind weiterhin abgesichert. Durch die Erhöhung der Zinszusatzreserve verringerte sich 2014 der durchschnittliche Rechnungszins der Deckungsrückstellung von 3,05 auf 2,86 %. Ich komme zu den Bewertungsreserven. Unsere Bewertungsreserven haben sich im vergangenen Geschäftsjahr stark erhöht. Der Grund hierfür sind die erneut deutlich gesunkenen Kapitalmarktzinsen. Die Netto-Bewertungsreserven stiegen bei der Württembergische Lebensversicherung AG von 1,6 auf 4,2 Milliarden Euro. 8 Wie bereits erwähnt, schränkt das Lebensversicherungsreformgesetz den Umfang der Beteiligung der Versicherungsnehmer an diesen Bewertungsreserven ein. Unter Berücksichtigung des Sicherungsbedarfs gemäß des LVRG, haben wir im Jahr 2014 bei der Württembergische Lebensversicherung AG zusätzlich zur deklarierten Mindestbeteiligung für Bewertungsreserven, Reserven in Höhe von 31,8 Millionen Euro für auslaufende Verträge bezahlt. Meine Damen und Herren, Ich komme jetzt zum HGB-Ergebnis. Der Rohüberschuss der Württembergische Lebensversicherung AG verringerte sich um rund 26 % auf rund 233 Millionen Euro. Es verbleibt ein Jahresüberschuss nach HGB von 15 Millionen Euro. Vom Rohüberschuss haben wir unseren Kunden 39,2 Millionen Euro direkt gutgeschrieben. Der sich hieraus ergebende Gesamtüberschuss beträgt rund 193 Millionen Euro. Hiervon wurden der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, welche die künftige Überschussbeteiligung sichert, rund 178 Millionen Euro zugeführt. Meine Damen und Herren, als Lebensversicherer möchten wir eine angemessene Überschussbeteiligung gewährleisten. Aufgrund des weiter anhaltenden Niedrigzinsumfelds haben wir 2014 unsere Politik zur Sicherung der Garantien fortgesetzt. Die laufende Gesamtverzinsung setzt sich aus der laufenden Gewinnbeteiligung und dem Garantiezins zusammen und beträgt 3,00 %. Mit unserer Positionierung beim Zinsüberschuss stellen wir die Altersversorgung weiterhin auf ein stabiles Fundament. Zusammen mit dem Schlussüberschuss und der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven liegt die gesamte Verzinsung bei 3,55 %. Außerdem kommen noch zusätzliche Kosten- und Risikoüberschüsse hinzu. Meine Damen und Herren, 9 BaFin-Prognoserechnungen von Ende 2014 haben erneut die Stabilität unseres Unternehmens bestätigt. Sie wurden mit einem Wiederanlagezins von 1,3 % durchgeführt. Es hat sich gezeigt, dass wir die aufsichtsrechtlichen Vorschriften erfüllen und unsere geplanten Jahresergebnisse erreichen können, wenn wir hohe Sonderausschüttungen machen und Aktivreserven auflösen. Im Januar dieses Jahres wurden diese Berechnungen mit einem Neu- und Wiederanlagezinssatz von 0,8 % wiederholt. Unter dieser Prämisse wäre es uns jedoch nicht gelungen, die aufsichtsrechtlichen Vorschriften zu erfüllen. Im Jahr 2014 lag der Neu- und Wiederanlagezinssatz über alle Assetklassen bei rund 3,05 %, also deutlich über den von der BaFin und dem GDV vorgegebenen Anforderungen. Unser Kapitalanlagenmanagement wird in Zukunft weiterhin die anspruchsvolle Aufgabe bewältigen müssen, angemessene Renditen bei vertretbaren Risiken zu erwirtschaften. Ich komme zu Solvency II. Dieses neue europäische Aufsichtsregime stellt an Versicherungsunternehmen neue und umfangreichere Anforderungen an die Eigenmittelausstattung. Die Solvency IIRichtlinie wurde vom deutschen Gesetzgeber inzwischen in nationales Recht umgesetzt. Die Veröffentlichung der VAG-Novelle erfolgte am 10. April 2015. Die neue Rechtslage wird dann ab dem 1. Januar 2016 vollumfänglich gelten. Solvency II bedeutet für die Versicherungsunternehmen neben verschärften Eigenmittelanforderungen auch umfangreichere Anforderungen hinsichtlich der Aufbau- und Ablauforganisation (Governance). Außerdem wird es künftig eine Vielzahl an zusätzlichen Berichtspflichten geben, die wir als Versicherer erfüllen müssen. Die Weichen hierfür sind gestellt. Auf die Anforderungen bereiten wir uns bereits seit mehreren Jahren vor. Die ITSysteme wurden angepasst. Auch die Prozesse und Zuständigkeiten für die Meldepflichten sind weitgehend festgelegt. Diese Prozesse haben wir im Jahr 2014 in der Praxis getestet. Dabei haben wir unsere eigene Risiko- und Solvenzlage beurteilt und Testläufe in Systemen zur Erfüllung der Berichterstattungspflichten gemacht. Berechnungen haben eine vorläufige Solvabilitätsquote von 347 % (backup: Quote mit Rückstellungstransitional) ergeben. Die verbleibenden Monate bis zum 1. Januar 2016 werden wir nutzen, um noch ausstehende Maßnahmen 10 vorzubereiten. Der Gesetzgeber sieht verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der langfristigen Garantien vor, wie wir sie z.B. in Rentenversicherungen gewähren. Wir werden voraussichtlich das Volatility Adjustment sowie das Rückstellungstransitional anwenden. Momentan bereiten wir die erforderlichen Anträge an die Aufsichtsbehörde vor. Die laufenden Konkretisierungen und Anpassungen durch den Gesetzgeber und die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA sowie die nationale Aufsichtsbehörde BaFin machen dem Projekt die Arbeit nicht leicht. Wir werden diese Veränderungen zeitnah umsetzen. Für das, was kommt, sind wir jedoch gut gerüstet. Meine Damen und Herren, zur Dividende und zum Delisting. Wie eingangs geschildert, greift durch das Lebensversicherungsreformgesetz bei der Württembergische Lebensversicherung AG bis auf weiteres eine Ausschüttungssperre. Für dieses Geschäftsjahr und die folgenden Geschäftsjahre dürfen wir keine Dividende zahlen. Deshalb schlagen wir der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn vollständig in die Gewinnrücklage in Höhe von 15 Millionen Euro einzustellen. Durch die Zuweisung zur Gewinnrücklage möchten wir im Vorgriff auf Solvency II einen angemessenen Eigenmittelpuffer schaffen. Deshalb bitten wir Sie, verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, unserem Vorschlag zuzustimmen. Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, haben wir im Dezember 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, den Widerruf der Zulassung aller Aktien zum geregelten Markt an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse in Stuttgart zu beantragen. Diese Entscheidung haben wir nach gründlicher Prüfung der relevanten Umstände, insbesondere der mit einer Börsennotierung verbundenen Vor- und Nachteile, getroffen. Im Ergebnis sind wir dabei zu der Überzeugung gelangt, dass der Nutzen aus der Börsennotierung den damit verbundenen Aufwand nicht mehr rechtfertigt. So 11 ist der Handel mit Aktien der Gesellschaft an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse bereits seit geraumer Zeit gering. Der Zugang zum geregelten Markt für Zwecke der Aufnahme von Eigenkapital spielt für die Gesellschaft keine Rolle. Andererseits ist die Börsennotierung mit internen und externen Kosten verbunden und begründet in einem Umfeld, in dem die Gesellschaft ohnehin fortlaufend strengeren aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterliegt, eine zusätzliche regulatorische Regelungsebene. Vor diesem Hintergrund haben wir entschieden, den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum geregelten Markt an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse zu stellen. Die Baden-Württembergische Wertpapierbörse hat dem Antrag am 7. Januar 2015 entsprochen und entschieden, dass der Widerruf mit Ablauf des 7. Juli 2015 in Kraft tritt. Ab dem 8. Juli 2015 wird damit ein Handel mit WürttLeben-Aktien am regulierten Markt der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse nicht mehr möglich sein. Das bedeutet nicht notwendig, dass damit auch die Möglichkeit endet, die WürttLebenAktien an einer Börse im Freiverkehr zu handeln. Ob die bestehende Einbeziehung der WürttLeben-Namensaktien in den Freiverkehr zum Beispiel an den Börsen in Frankfurt am Main und Düsseldorf fortbesteht oder widerrufen wird, entscheidet die jeweilige Börse. Auch wenn diese die Einbeziehung beenden sollten, können Marktteilnehmer an einzelnen Börsenplätzen einen Antrag auf Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr stellen. Eine Hauptversammlung wird es für die Aktionäre der Württembergische Lebensversicherung AG natürlich auch weiterhin geben. Die Wüstenrot & Württembergische AG hat am 19. Januar 2015 nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot an die Aktionäre der Württembergische Lebensversicherung AG veröffentlicht. Dieses war auf den Erwerb von insgesamt bis zu 1.398.227 WürttLeben-Aktien gerichtet. Nach § 27 Absatz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes hatten Vorstand und Aufsichtsrat der Württembergische Lebensversicherung AG zu diesem Angebot begründet Stellung zu nehmen. Sie haben das in einer gemeinsamen Stellungnahme unter dem 29. Januar 2015 getan. 12 Im Ergebnis haben Vorstand und Aufsichtsrat das Angebot unter Berücksichtigung der Gesamtumstände als neutral bewertet und keine Empfehlung abgegeben. Meine Damen und Herren, ich komme zu unseren Eigenmitteln. Im Hinblick auf die künftig zu erwartenden Eigenmittelanforderungen im Rahmen von Solvency II wollen wir unser Eigenkapital weiter festigen. Unser Ziel ist dabei eine adäquate Mischung aus kundenseitig gestellten freien Mitteln und der Eigenkapitalausstattung durch unsere Aktionäre. Damit reagieren wir auf die veränderten Rahmenbedingungen und untermauern die Basis für die weitere, nachhaltige Entwicklung unseres Unternehmens. Das Reservepolster, das aus der freien RfB, den Bewertungsreserven und dem Schlussüberschussfonds besteht, stieg 2014 um 91 % auf rund 5,4 Milliarden Euro. Dies entspricht 22,1 % der Brutto-Deckungsrückstellung. Dabei entfielen rund 627 Millionen Euro auf die freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB). Nun zum Ausblick auf 2015: Unsere Jahresergebnisprognose 2015 für den Konzern WürttLeben liegt zwischen 30 und 50 Millionen Euro. Aktuell sehen wir keine Veranlassung von unseren Planwerten abzuweichen. Das niedrige Zinsniveau bleibt für unseren Konzern auch weiterhin eine Herausforderung. Meine Damen und Herren, im ersten Quartal 2015 hat sich das Neugeschäft (gemessen am Neubeitrag) um 3,8 % auf 139,8 Millionen Euro verringert. Unsere Einmalbeiträge verzeichnen ebenfalls ein Minus von 7,3 %. Die laufenden Neubeiträge hingegen erhöhten sich um 15,0 % auf 26,3 Millionen Euro. 13 Unser Kapitalanlagenergebnis stieg deutlich auf 604,4 Millionen Euro an. Der Bilanzwert aller Kapitalanlagen erhöhte sich um 3,4 % auf 32,1 Milliarden Euro. Verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Bevor ich zum Schluss unseres Hauptversammlungsberichts über das Geschäftsjahr 2014 komme, erlauben Sie mir noch Erläuterungen zu TOP 6 der heutigen Tagesordnung, der Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag und zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der WürttLeben Alternative Investments GmbH. Bei der WürttLeben Alternative Investments GmbH handelt es sich um eine kürzlich gegründete 100 %-Tochter, in der so genannte Alternative Investments der Württembergische Lebensversicherung AG gebündelt werden sollen. Der Beherrschungs- und der Gewinnabführungsvertrag dienen dem steuerlichen Zweck eine Organschaft zu begründen. Zu diesem Zweck unterstellt die WürttLeben Alternative Investments GmbH ihre Leitung der Gesellschaft, außerdem führt sie ihren jährlichen Gewinn an die Gesellschaft ab. Im Gegenzug verpflichtet sich die Gesellschaft etwaige Verluste der WürttLeben Alternative Investments GmbH auszugleichen. Aus steuerlichen Gründen sind die Verträge jeweils für eine feste Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen. Während dieser Zeit kann der jeweilige Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, danach ist eine jährliche Beendigung ohne weitere inhaltliche Anforderungen möglich. Im Fall einer Beendigung des jeweiligen Vertrages wäre die Gesellschaft Gläubigern, die das verlangen, zu Sicherheitsleistungen verpflichtet. Zur ihrer Wirksamkeit bedürfen die Verträge noch der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Damit komme ich nun zum Ende meiner Rede. Ich danke Ihnen, verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihr Vertrauen in uns und ich danke auch allen Kunden, die uns ihre Altersvorsorge anvertrauen und denen wir Versicherungsschutz bieten. In den Dank einbezogen sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innen- und Außendienst sowie unsere Vertriebspartner, ohne deren engagierten Einsatz wir jetzt nicht da wären, wo wir heute sind. Wir werden weiter daran arbeiten, dass Ihr Vertrauen in uns gerechtfertigt wird. 14 Meine Vorstandskollegen und ich beantworten jetzt gerne Ihre Fragen. 15
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