Amtliche Mitteilungen (AM) 03 / 2015

Amtliche Mitteilungen (AM)
03 / 2015
Hinweise / Anmerkungen:
1. Änderungswünsche bzw. Aktualisierungen hinsichtlich der auf der
Homepage des NFV Kreis Hannover (www.nfv-kreis-hannover.de, Rubrik
„Vereine / Spielbetrieb“) veröffentlichten Daten, richten Sie bitte direkt
an unseren Schriftführer Richard Kolbe ([email protected]).
2. Bitte beachten Sie, dass das NFV-Postfach einer der offiziellen
Kontaktwege zwischen Vereinen und dem Verband ist. Bitte nutzen Sie
es daher vornehmlich für diesen Kommunikationsweg sowie den
Austausch zu anderen Vereine in offiziellen Angelegenheiten. Bitte leiten
Sie die Amtlichen Mitteilungen auch an Ihre Vereinsmitarbeiter weiter.
Inhalte / Themen dieser Ausgabe:
- Umgang mit dem Ehrenamt
- Anmerkungen des Spielausschusses
Im Anhang beigefügte Dateien (0):
Veränderte Vereinsdaten auf der Homepage (seit AM 02/2015):
- SV Kickers Vahrenheide, OSV Hannover
1
NFV Fußballkreis Hannover
Vorwort
Liebe Fußballfreunde,
obwohl der Spielbetrieb jetzt erst wieder losgeht und die Mannschaften in die Rückrunde
starten, hatte der Vorstand keine richtige Pause. Wir haben viel diskutiert und überlegt, wie
wir damit umgehen können, dass wir ehrenamtlich Tätigen durch das Ehrenamt immer mehr
gefordert werden.
Was will ich damit sagen?
Immer wieder höre ich an allen Ecken und Enden und von ganz wichtigen und von nicht
ganz so wichtigen Menschen, dass immer weniger Menschen bereit sind, sich ehrenamtlich
zu engagieren. Viele Vereinszeitschriften sind voll von Kommentaren und noch voller von
guten Ratschlägen. Da nehme ich ganz besonders z.B. auch das NFV-Journal nicht aus mit
den ewig gleichen Angeboten zum Thema „Ehrenamt im Fußball“.
Was mir und auch den anderen Vorstandsmitglieder aber fehlt ist der Hinweis darauf, dass
das Ehrenamt selbst mit dem Ehrenamt so seine Probleme zu haben scheint. Wie kann es
sein, ich sprach es an anderer Stelle bereits an, dass ein Sportgericht mit fünf Leuten sechs
Stunden einen Fall behandeln muss.
Nun mag man meinen, dieser Fall sei ein Ausnahmefall. Dies ist er aber nicht. Die Vereine
fordern von uns im Vorstand immer mehr. Es wird – wie im richtigen Leben auch - immer
mehr gekämpft und es wird oftmals mit allen Bandagen gekämpft. Dies betrifft nicht nur das
Sportgericht, dass sich absurderweise mehrere Stunden lang (bis zur Abfassung des Urteils)
mit einer Geldstrafe von fünf Euro befassen muss. Dies betrifft auch den Spielausschuss, der
in bestem Gewissen und Gewissen auf Wunsch einiger Vereine die Ausschreibung ändert,
die das Sportgericht dann kassieren muss, weil – was nicht verwunderlich ist – nicht alle
juristischen Details bedacht wurden.
Es ist das gute Recht eines jeden Vereins, den Rechtsweg zu beschreiten. Nur – und dies
möchte ich zu bedenken geben:
Es müssen sich Leute finden, die bereit sind, mit den Vereinen das dickste Brett an der
dicksten Stelle zu bohren. Ich hab schon allen Ernstes gesagt, dass es für den Kreis und
damit für die Vereine viel kostengünstiger wäre, dass der Vorstand aus eigener Tasche eine
2
Strafe von fünf Euro bezahlt oder die Strafe einfach erlässt, weil es eigentlich keinem
zugemutet werden kann, auch Kleinststrafen allein aus Prinzip anzufassen.
Es ist hier meine Bitte, lieber einmal mehr als einmal weniger – wenn auch mit geballter
Faust in der Tasche – eine Entscheidung aus den Ausschüssen zu akzeptieren und im Sinne
des großen Ganzen auch mal eine Entscheidung hinzunehmen.
Es hat in den letzten Jahren wenig sportgerichtliche Entscheidungen oder Entscheidungen in
den Ausschüssen gegeben, die ersichtlich falsch waren bzw. die irgendeinen Verein in
seiner Substanz getroffen hätten.
Ich möchte heute dafür werben, dass das Ehrenamt, dass die Menschen, die selbst genug
im Ehrenamt belastet sind, es sich lieber einmal mehr als weniger überlegen, ob es
notwendig ist, immer den letzten Schritt zu gehen.
Michael Rabe
Vorsitzender
3
NFV Fußballkreis Hannover
Spielausschuss
Rundschreiben zum Pkt. 4 der Ausschreibung
Spielverlegung
Um notwendige Spielverlegungen zu erleichtern, wollte der Spielausschuss seit Beginn der
Saison im Bereich der Altsenioren (Ü40 und Ü50) versuchsweise der Verlegung um bis zu
14 Tage nach hinten im Einzelfall zustimmen. Allerdings ist der Eindruck entstanden, dass
die Entgegenkommen nicht mehr als Ausnahme sondern inzwischen als Grundsatz
angesehen und entsprechend ausgenutzt wird. Dies zeigt sich zum einen darin, dass
grundsätzlich deutlich mehr Spielverlegungen beantragt wurden. Zum anderen werden
inzwischen Verlegungen um 6 bis 8 Wochen nach hinten beantragt. Daher hat sich der
Spielausschuss schweren Herzens entschlossen, Spielverlegungen wieder nur noch gemäß
Punkt 4.1-4.3 der aktuellen Ausschreibung durchzuführen. Wir bedauern diesen Schritt
machen zu müssen.
Rundschreiben zum Pkt. 6.1 der Ausschreibung
Vorlage eines Lichtbildausweises auch in der Rückrunde
Während der Spielbetrieb in der Winterpause ruhte, konnten die Sportgerichte die
aufgelaufenen Fälle abarbeiten.
Auf Wunsch der Vereine auf dem Staffeltag 2013 wurde eine schärfere Passkontrolle in die
Ausschreibung aufgenommen, um künftig betrügerisches Spielen auf einem fremden Pass
den Beteiligten weiter zu erschweren.
Diese Regelung 6.1 unserer Ausschreibung wurde nun durch die Instanzen geprüft, wonach
jeder Spieler einen vollständigen Spielerpass oder amtlichen Lichtbildausweis bei der
Gesichtskontrolle vorlegen muss. Ansonsten fehlte ihm nach 6.1. die Berechtigung am Spiel
teilzunehmen und das Spiel war gegen den Verein zu werten.
Laut Ansicht des Kreis- und Bezirkssportgerichts, die das Oberste Verbandssportgericht
bestätigt hat, war eine gesonderte Regelung durch den Kreis in der Ausschreibung gar nicht
möglich (es fehlen doch die lt. Instanzen die Öffnungsklauseln in § 10), da es sich um einen
Fall der fehlenden Spielerlaubnis handelt, der schon abschließend in § 12 der Spielordnung
bzw. § 38 Abs. 1c hinsichtlich der Wertung bei fehlender Spielerlaubnis geregelt ist.
Danach müssen und werden die Fälle des fehlenden Spielerpasses oder ersatzweise dem
Lichtbildausweis durch zukünftig wieder vom Spielausschuss behandelt und ggf. auch
bestraft.
Was ändert sich für die Vereine?
Sie haben innerhalb von drei Tagen die Möglichkeit, den Nachweis nachzuholen, dass der
Spieler eine gültige Spielerlaubnis besitzt. Das Bezirkssportgericht hat dabei ganz deutlich
klargestellt, dass die Beweislast zukünftig bei den Vereinen liegt.
Damit für Ihren Verein bei einem fehlenden Spielerpass nichts schief geht und am Ende
doch noch eine Spielwertung steht, hat der Spielausschuss nachfolgend die wichtigsten
Punkte bei einem Fehlen eines Spielerpasses gem. § 12 der Spielordnung
zusammengefasst.
1. Die Gesichtskontrolle durch den SR im Rahmen der Passkontrolle vor einem Spiel bleibt.
Liegt ein Spielerpass nicht vor, hat sich der Spieler durch einen amtlichen Lichtbildausweis
4
gegenüber dem SR auszuweisen. Der Spieler kann den Lichtbildausweis auch noch
während des Spiels holen lassen und dem SR in der Halbzeitpause oder nach dem Spiel
vorlegen. Liegt kein Lichtbildausweis vor, hat der SR dies im Spielbericht zu vermerken.
Liegt ein Lichtbildausweis nicht vor, hat der Spieler seine Spielerlaubnis für das Spiel nicht
nachweisen können.
2. Der Verein muss nun nach § 12 Abs. 3 der Spielordnung handeln und innerhalb von 3
Tagen unaufgefordert der spielleitenden Stelle (dem Staffelleiter) den Nachweis über die
Spielerlaubnis bzw. den vollständigen Spielerpass einreichen.
3. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird der Staffelleiter den Spieler nach § 12 Abs.3 Satz 2
der Spielordnung bis zur Vorlage des Spielerpasses sperren. Das Spiel, an dem er ohne den
Nachweis der Spielerlaubnis teilgenommen hat, wird wegen der Teilnahme eines Spielers
ohne Spielerlaubnis gem. § 38 Abs. 1c der Spielordnung gewertet.
4. Der Nachweis kann in der Folge noch auf Kosten des Vereines vor dem Kreissportgericht
erbracht werden.
Also, vor der Rückrunde noch einmal schnell die Vollständigkeit der Spielerpässe prüfen und
die Spieler darauf hinweisen, für den „Notfall“ einen Lichtbildausweis für die
Gesichtskontrolle bereit zu halten.
Meldefenster Senioren zur Saison 15/16
DFBnet – Meldebogen
Meldefenster geöffnet:
27.04. bis 08.06.2015
Letzter Meldetermin für das neue Spieljahr für die Teilnahme am Pflichtspielbetrieb der
Senioren ist also spätestens Dienstag, 8. Juni 2015.
Die Meldung ist per DFBnet-Meldebogen vorzunehmen.
Bitte kommunizieren Sie den Inhalt auch mit dem Mannschaftsverantwortlichen.
gez.
Andreas Uherek
NFV - Kreis Hannover
Vors. Spielausschuss
5
NFV Fußballkreis Hannover
Schriftführer
Wir gratulieren und wünschen alles Gute
26.03.
Angelo Alter
Schatzmeister
30.03.
Simon Robati
Staffelleiter im Spielausschuss
04.04.
Hans-Joachim Bergen
Staffelleiter im Jugendausschuss
Hinweise:
1. Die Ausgabe der Amtlichen Mitteilungen Nr. 04/2015 erfolgt bis spätestens
09.04.2015
2. Beiträge für die AM und Veränderungsanzeigen hinsichtlich veränderter Daten
(Mitarbeiter / Vereine) sind an den Unterzeichner zu senden. Einsendeschluss ist der
02.04.2015
Richard Kolbe
Schriftführer
_____________________________________________
6