Amtliche Mitteilungen (AM) 03 / 2015 Hinweise / Anmerkungen: 1. Änderungswünsche bzw. Aktualisierungen hinsichtlich der auf der Homepage des NFV Kreis Hannover (www.nfv-kreis-hannover.de, Rubrik „Vereine / Spielbetrieb“) veröffentlichten Daten, richten Sie bitte direkt an unseren Schriftführer Richard Kolbe ([email protected]). 2. Bitte beachten Sie, dass das NFV-Postfach einer der offiziellen Kontaktwege zwischen Vereinen und dem Verband ist. Bitte nutzen Sie es daher vornehmlich für diesen Kommunikationsweg sowie den Austausch zu anderen Vereine in offiziellen Angelegenheiten. Bitte leiten Sie die Amtlichen Mitteilungen auch an Ihre Vereinsmitarbeiter weiter. Inhalte / Themen dieser Ausgabe: - Umgang mit dem Ehrenamt - Anmerkungen des Spielausschusses Im Anhang beigefügte Dateien (0): Veränderte Vereinsdaten auf der Homepage (seit AM 02/2015): - SV Kickers Vahrenheide, OSV Hannover 1 NFV Fußballkreis Hannover Vorwort Liebe Fußballfreunde, obwohl der Spielbetrieb jetzt erst wieder losgeht und die Mannschaften in die Rückrunde starten, hatte der Vorstand keine richtige Pause. Wir haben viel diskutiert und überlegt, wie wir damit umgehen können, dass wir ehrenamtlich Tätigen durch das Ehrenamt immer mehr gefordert werden. Was will ich damit sagen? Immer wieder höre ich an allen Ecken und Enden und von ganz wichtigen und von nicht ganz so wichtigen Menschen, dass immer weniger Menschen bereit sind, sich ehrenamtlich zu engagieren. Viele Vereinszeitschriften sind voll von Kommentaren und noch voller von guten Ratschlägen. Da nehme ich ganz besonders z.B. auch das NFV-Journal nicht aus mit den ewig gleichen Angeboten zum Thema „Ehrenamt im Fußball“. Was mir und auch den anderen Vorstandsmitglieder aber fehlt ist der Hinweis darauf, dass das Ehrenamt selbst mit dem Ehrenamt so seine Probleme zu haben scheint. Wie kann es sein, ich sprach es an anderer Stelle bereits an, dass ein Sportgericht mit fünf Leuten sechs Stunden einen Fall behandeln muss. Nun mag man meinen, dieser Fall sei ein Ausnahmefall. Dies ist er aber nicht. Die Vereine fordern von uns im Vorstand immer mehr. Es wird – wie im richtigen Leben auch - immer mehr gekämpft und es wird oftmals mit allen Bandagen gekämpft. Dies betrifft nicht nur das Sportgericht, dass sich absurderweise mehrere Stunden lang (bis zur Abfassung des Urteils) mit einer Geldstrafe von fünf Euro befassen muss. Dies betrifft auch den Spielausschuss, der in bestem Gewissen und Gewissen auf Wunsch einiger Vereine die Ausschreibung ändert, die das Sportgericht dann kassieren muss, weil – was nicht verwunderlich ist – nicht alle juristischen Details bedacht wurden. Es ist das gute Recht eines jeden Vereins, den Rechtsweg zu beschreiten. Nur – und dies möchte ich zu bedenken geben: Es müssen sich Leute finden, die bereit sind, mit den Vereinen das dickste Brett an der dicksten Stelle zu bohren. Ich hab schon allen Ernstes gesagt, dass es für den Kreis und damit für die Vereine viel kostengünstiger wäre, dass der Vorstand aus eigener Tasche eine 2 Strafe von fünf Euro bezahlt oder die Strafe einfach erlässt, weil es eigentlich keinem zugemutet werden kann, auch Kleinststrafen allein aus Prinzip anzufassen. Es ist hier meine Bitte, lieber einmal mehr als einmal weniger – wenn auch mit geballter Faust in der Tasche – eine Entscheidung aus den Ausschüssen zu akzeptieren und im Sinne des großen Ganzen auch mal eine Entscheidung hinzunehmen. Es hat in den letzten Jahren wenig sportgerichtliche Entscheidungen oder Entscheidungen in den Ausschüssen gegeben, die ersichtlich falsch waren bzw. die irgendeinen Verein in seiner Substanz getroffen hätten. Ich möchte heute dafür werben, dass das Ehrenamt, dass die Menschen, die selbst genug im Ehrenamt belastet sind, es sich lieber einmal mehr als weniger überlegen, ob es notwendig ist, immer den letzten Schritt zu gehen. Michael Rabe Vorsitzender 3 NFV Fußballkreis Hannover Spielausschuss Rundschreiben zum Pkt. 4 der Ausschreibung Spielverlegung Um notwendige Spielverlegungen zu erleichtern, wollte der Spielausschuss seit Beginn der Saison im Bereich der Altsenioren (Ü40 und Ü50) versuchsweise der Verlegung um bis zu 14 Tage nach hinten im Einzelfall zustimmen. Allerdings ist der Eindruck entstanden, dass die Entgegenkommen nicht mehr als Ausnahme sondern inzwischen als Grundsatz angesehen und entsprechend ausgenutzt wird. Dies zeigt sich zum einen darin, dass grundsätzlich deutlich mehr Spielverlegungen beantragt wurden. Zum anderen werden inzwischen Verlegungen um 6 bis 8 Wochen nach hinten beantragt. Daher hat sich der Spielausschuss schweren Herzens entschlossen, Spielverlegungen wieder nur noch gemäß Punkt 4.1-4.3 der aktuellen Ausschreibung durchzuführen. Wir bedauern diesen Schritt machen zu müssen. Rundschreiben zum Pkt. 6.1 der Ausschreibung Vorlage eines Lichtbildausweises auch in der Rückrunde Während der Spielbetrieb in der Winterpause ruhte, konnten die Sportgerichte die aufgelaufenen Fälle abarbeiten. Auf Wunsch der Vereine auf dem Staffeltag 2013 wurde eine schärfere Passkontrolle in die Ausschreibung aufgenommen, um künftig betrügerisches Spielen auf einem fremden Pass den Beteiligten weiter zu erschweren. Diese Regelung 6.1 unserer Ausschreibung wurde nun durch die Instanzen geprüft, wonach jeder Spieler einen vollständigen Spielerpass oder amtlichen Lichtbildausweis bei der Gesichtskontrolle vorlegen muss. Ansonsten fehlte ihm nach 6.1. die Berechtigung am Spiel teilzunehmen und das Spiel war gegen den Verein zu werten. Laut Ansicht des Kreis- und Bezirkssportgerichts, die das Oberste Verbandssportgericht bestätigt hat, war eine gesonderte Regelung durch den Kreis in der Ausschreibung gar nicht möglich (es fehlen doch die lt. Instanzen die Öffnungsklauseln in § 10), da es sich um einen Fall der fehlenden Spielerlaubnis handelt, der schon abschließend in § 12 der Spielordnung bzw. § 38 Abs. 1c hinsichtlich der Wertung bei fehlender Spielerlaubnis geregelt ist. Danach müssen und werden die Fälle des fehlenden Spielerpasses oder ersatzweise dem Lichtbildausweis durch zukünftig wieder vom Spielausschuss behandelt und ggf. auch bestraft. Was ändert sich für die Vereine? Sie haben innerhalb von drei Tagen die Möglichkeit, den Nachweis nachzuholen, dass der Spieler eine gültige Spielerlaubnis besitzt. Das Bezirkssportgericht hat dabei ganz deutlich klargestellt, dass die Beweislast zukünftig bei den Vereinen liegt. Damit für Ihren Verein bei einem fehlenden Spielerpass nichts schief geht und am Ende doch noch eine Spielwertung steht, hat der Spielausschuss nachfolgend die wichtigsten Punkte bei einem Fehlen eines Spielerpasses gem. § 12 der Spielordnung zusammengefasst. 1. Die Gesichtskontrolle durch den SR im Rahmen der Passkontrolle vor einem Spiel bleibt. Liegt ein Spielerpass nicht vor, hat sich der Spieler durch einen amtlichen Lichtbildausweis 4 gegenüber dem SR auszuweisen. Der Spieler kann den Lichtbildausweis auch noch während des Spiels holen lassen und dem SR in der Halbzeitpause oder nach dem Spiel vorlegen. Liegt kein Lichtbildausweis vor, hat der SR dies im Spielbericht zu vermerken. Liegt ein Lichtbildausweis nicht vor, hat der Spieler seine Spielerlaubnis für das Spiel nicht nachweisen können. 2. Der Verein muss nun nach § 12 Abs. 3 der Spielordnung handeln und innerhalb von 3 Tagen unaufgefordert der spielleitenden Stelle (dem Staffelleiter) den Nachweis über die Spielerlaubnis bzw. den vollständigen Spielerpass einreichen. 3. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird der Staffelleiter den Spieler nach § 12 Abs.3 Satz 2 der Spielordnung bis zur Vorlage des Spielerpasses sperren. Das Spiel, an dem er ohne den Nachweis der Spielerlaubnis teilgenommen hat, wird wegen der Teilnahme eines Spielers ohne Spielerlaubnis gem. § 38 Abs. 1c der Spielordnung gewertet. 4. Der Nachweis kann in der Folge noch auf Kosten des Vereines vor dem Kreissportgericht erbracht werden. Also, vor der Rückrunde noch einmal schnell die Vollständigkeit der Spielerpässe prüfen und die Spieler darauf hinweisen, für den „Notfall“ einen Lichtbildausweis für die Gesichtskontrolle bereit zu halten. Meldefenster Senioren zur Saison 15/16 DFBnet – Meldebogen Meldefenster geöffnet: 27.04. bis 08.06.2015 Letzter Meldetermin für das neue Spieljahr für die Teilnahme am Pflichtspielbetrieb der Senioren ist also spätestens Dienstag, 8. Juni 2015. Die Meldung ist per DFBnet-Meldebogen vorzunehmen. Bitte kommunizieren Sie den Inhalt auch mit dem Mannschaftsverantwortlichen. gez. Andreas Uherek NFV - Kreis Hannover Vors. Spielausschuss 5 NFV Fußballkreis Hannover Schriftführer Wir gratulieren und wünschen alles Gute 26.03. Angelo Alter Schatzmeister 30.03. Simon Robati Staffelleiter im Spielausschuss 04.04. Hans-Joachim Bergen Staffelleiter im Jugendausschuss Hinweise: 1. Die Ausgabe der Amtlichen Mitteilungen Nr. 04/2015 erfolgt bis spätestens 09.04.2015 2. Beiträge für die AM und Veränderungsanzeigen hinsichtlich veränderter Daten (Mitarbeiter / Vereine) sind an den Unterzeichner zu senden. Einsendeschluss ist der 02.04.2015 Richard Kolbe Schriftführer _____________________________________________ 6
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