Ausschreibung Frauen Ostfriesland 2014-2015 Entwurf

NIEDERSÄCHSISCHER
FUßBALLVERBAND e.V.
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Frauen- und Mädchenausschuss
Ostfriesland
Kreise Aurich, Emden, Leer und Wittmund
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Ausschreibung Frauen Ostfriesland
Saison 2014 / 2015
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Stand 15.08.2014
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Ausschreibung für den Meisterschaftsspielbetrieb und
Ostfrieslandpokal der Frauen für das Spieljahr 2014/2015
1. Für die Durchführung der Spiele haben die Ordnung des DFB und des NFV, sowie
diese Ausschreibung Gültigkeit.
2. Die Kreise Aurich, Emden, Leer und Wittmund führen gemeinsam den
ostfriesischen Frauen Spielbetrieb unter Wegfall der Kreisgrenzen durch.
3. Die Kreissportgerichte
Aurich: Antoni Ackmann, An der der Dorflinde 13, 26736 Freepsum, Tel.: 04923-7564
Mail: [email protected]
Emden: Marco Müller, Hauptstrasse 31, 26723 Emden Tel.: 04921-392839
Mail: [email protected]
Leer: Günther Rosendahl, Kutterweg 7, 26802 Moormerland Tel.: 04954-4242
Mail: [email protected]
Wittmund: Gralf Jacobs, Sterburer Weg 43, 26427 Esens Tel.: 04971-50135
Mail: [email protected]
verhandeln als Gemeinsames Kreissportgericht Aurich/Emden/Leer/Wittmund.
In den Sportgerichtsverhandlungen übernimmt der Kreis des Spielortes den Vorsitz,
in allen anderen Fällen der Kreis, in dem der betroffene Verein beheimatet ist.
Die Zusammensetzung des Gemeinsamen Kreissportgerichts hat so zu erfolgen,
dass drei Kreise mit einem Sportrichter oder Beisitzer vertreten sind und ergibt sich
im übrigen aus der RuVO in seiner jeweils geltenden Fassung.
4. Spielabbrüche und Vergehen gegen Schiedsrichter führen grundsätzlich zur
Einleitung eines Sportgerichtsverfahrens.
5. Gemäß § 27 der Spielordnung wird der Spielbetrieb im Niedersächsischen
Fußballverband über das Sportinformationssystem (DFBnet) abgewickelt. Die
Spielpläne müssen über das DFBnet abgerufen werden. Spielverlegungen,
Neuansetzungen oder Spielabsetzungen werden ebenfalls über das DFBnet
abgewickelt. Die Verbindlichkeit der Spielansetzung gemäß § 27 Abs. 5 der
Spielordnung (SpO) ist dann gegeben, wenn die Ansetzung mindestens 7 Tage vor
dem betreffenden Spieltag im DFBnet eingegeben worden ist.
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6. Ergebnismeldungen im DFBnet haben spätestens eine Stunde nach Spielende am
selben Tag durch die jeweilige Heimmannschaft zu erfolgen (www.dfbnet.org/). Die
Meldezeit ergibt sich wie folgt: Im DFBnet Spielplan angegebene Anstosszeit,
zuzüglich Spielzeit, zuzüglich Halbzeitpause, zuzüglich eine Stunde.
Verzögerungen verlängern diese Zeit nicht. Verzögerungen, die im Ausnahmefall
eine pünktliche Ergebnismeldung unmöglich machen, sind der spielleitenden Stelle
unverzüglich am Spieltag zu melden. Die Eingabe des Spielergebnisses durch den
Schiedsrichter in den SBO entbindet den Verein nicht vor der vorgenannten
Meldepflicht.
7. Staffeleinteilung
Ostfrieslandliga
Ostfrieslandklasse A
Ostfrieslandklasse B
(Kreisliga)
(Kreisklasse)
(Kreisklasse)
1 Staffel
2 Staffeln
1 Staffel
mit 12 Mannschaften
mit 12 Mannschaften
mit 12 Mannschaften
8. Aufsteiger und Abstieg
Der Ostfrieslandmeister und der Vizemeister steigen in den Bezirk auf. Meister und
Vizemeister sind die Mannschaften, die vom ersten bis zum letzten gewerteten
Spiel als 11er Mannschaft in der Ostfrieslandliga gespielt haben und am höchsten
in der Tabelle stehen. Wird auf den Aufstieg verzichtet geht das Aufstiegrecht, bis
zum vierten Tabellenplatz, an die nächst platzierten Mannschaften. Der Aufstieg in
den Bezirk ist mit Auflagen zum Unterbau verbunden. (Bezirksausschreibung)
Die beiden Tabellenletzten der Ostfrieslandliga steigen in die Ostfrieslandklasse A
ab. Die beiden Tabellenersten (Staffelmeister) der Ostfrieslandklasse A steigen in
die Ostfrieslandliga auf. Verzichtet der Tabellenerste auf den Aufstieg wird die
nächstplatzierte Mannschaft Aufsteiger, aufstiegsberechtigt sind die ersten drei
Tabellenplätze. Wird das Aufstiegsrecht in einer Staffel nicht wahrgenommen,
wechselt das Aufstiegrecht bis zum dritten Tabellenplatz in die Parallelstaffel.
Zwischen der Ostfrieslandklasse A und B gibt es weder Auf- noch Abstieg. Für die
Meisterschaft ist das Punkteverhältnis maßgebend. Bei Punktgleichheit
entscheidet das Torverhältnis, danach der direkte Vergleich. Herrscht auch hier
Gleichheit findet ein Entscheidungsspiel statt.
9. Sofern die Sollzahl von 12 Mannschaften für die Ostfrieslandliga nicht erreicht wird,
ist der Ausschuss berechtig zu Gunsten des Frauenfußballs in Ostfriesland
abweichend vom Punkt 6 zu verfahren.
10. Der Regelspieltag ist der Samstag.
11. In der Ostfrieslandliga und Ostfrieslandklass A spielen 11er Mannschaften, in der
Ostfrieslandklasse B sind 9er Mannschaften zugelassen. In der Ostfrieslandklasse
B spielen nur 9er Mannschaften Die Spielzeit verkürzt sich dort auf 40 Minuten.
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12. Der Pokalspielbetrieb wird im Anhang 1 geregelt.
13. Spielabsagen durch Vereine sind unzulässig
14. Bei den 11er und 9er Mannschaften sind 4 Wechselspielerinnen zugelassen, die
beliebig ein- und ausgewechselt werden dürfen.
15. Tritt eine Mannschaft innerhalb einer Halbserie dreimal nicht an, kann die
Streichung vom Spielplan erfolgen.
16. In der Frauen Ostfrieslandliga findet der "Elektronische Spielbericht" (SBO)
Anwendung. Bei technischen Störungen ist ein Spielbericht in Papierform
anzuwenden und ist innerhalb von drei Tagen über den Postweg an den
Staffelleiter zu versenden.
17. Verlegungsanträge sind zu begründen und werden über das DFBnet System
abgewickelt. Verlegungsanträge werden durch die spielleitende Stelle entschieden,
die Entscheidung ist dem DFBnet zu entnehmen. Anträge sind längsten 10 Tage
vor dem Spieltermin zu stellen und bedürfen des Zustimmung des Gegners. Die
Verwaltungsgebühr für Verlegungen beträgt 25,- €.
18. Im gesamten Frauenbereich
Schienbeinschützer zu tragen.
sind
alle
Spielerinnen
dazu
verpflichtet,
19. Das zurückziehen von Mannschaften nach Erstellen der Spielpläne wird mit einer
Verwaltungsgebühr von 50,- € belegt.
20. Freundschaftsspiele aller Art sind dem Schiedsrichterausschuss zu melden. Bei
Turnieren sind die Ausschreibungen mindestens 14 Tage vorher dem zuständigen
Schiedsrichterausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Durch die Ansetzung von
Schiedsrichtern sind die Spiele genehmigt.
21. Spielsperren und Geldstrafen richten sich nach Anhang 2 der Spielordnung.
Spielerinnen die einen Feldverweis auf Dauer erhalten sind bis zur Entscheidung
der Spielinstanz, die innerhalb von drei Wochen zu fällen ist, vorgesperrt. Bei
Sportgerichtsverfahren bleibt der Spieler bis zur dortigen Entscheidung ebenfalls
vorgesperrt. (§ 16 SPO)
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22. Zu allen Spielen haben gültige originale Spielerpässe vorzuliegen, Kopien sind nicht
erlaubt. Die Unterschriftsverpflichtung besteht nur für Personen ab dem
vollendeten18. Lebensjahr. Für erforderliche Streichungen von Spielerinnen die
nicht eingesetzt wurden, ist der jeweilige Verein/Betreuer zuständig. Das Bekleben
von Spielberichten ist nicht zulässig.
23. Das Tragen von Schmuck aller Art ist aus Gründen der Verletzungsgefahr nicht
erlaubt. Das Abkleben und verdecken von Schmuckstücken hebt das Verbot nicht
auf. Gleiches gilt für Haarspangen und Orthesen. Die Schiedsrichter führen
entsprechende Kontrollen durch. Sofern eine Spielerin ihren Schmuck usw. nicht
ablegen will, wird sie vom Spiel ausgeschlossen.
24. Die Schiedsrichter sind verpflichtet vor
(Gesichtskontrolle) vorzunehmen. (Anlage 2)
dem
Spiel
eine
Passkontrolle
25. Bei witterungsbedingter Unbespielbarkeit des Platzes sind umgehend, spätestens
bis drei Stunden vor Spielbeginn, telefonisch in folgender Reihenfolge zu
benachrichtigen:
-der anreisende Verein
- der Schiedsrichter
-ggf. der zuständige Schiedsrichteransetzer
-der/die jeweilige StaffelleiterIn, wenn nicht erreichbar der Ausschussvors.
-Gleichzeitig hat der Heimverein den Spielausfall in das DFBnet einzugeben.
26. Die Regelung nach § 10 Abs. 4 findet keine Anwendung, wenn die höhere
Mannschaft auf Kreisebene spielt. Spielt die höhere Mannschaft ab Bezirksebene
aufwärts findet die Regelung Anwendung.
27. Spielberechtigt für die Frauen sind B-Juniorinnen des älteren Jahrganges, in der
Saison 2014-2015 sind das alle Spielerinnen die im Jahr 1998 geboren wurden.
28. Trikotwerbung auf der Spielkleidung von Spielerinnen, unter Beachtung der
Bestimmungen des DFB und NFV, ist genehmigungs- und gebührenpflichtig.
29. Die Frauen- und Mädchenreferentinnen vertreten den FrauenMädchenausschuss Ostfriesland im Kreisvorstand ihres jeweiligen Kreises.
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und
Schlussbemerkung und Rechtsbehelf
Einwendungen gegen diese Ausschreibung sind nach § 15 RuVO innerhalb von
sieben Tagen nach Zustellung beim Kreissportgericht schriftlich vorzubringen. Nach
Fristablauf ist für alle Vereine und Mannschaften diese Ausschreibung verbindlich.
Verstöße gegen diese Ausschreibung werden nach Satzung und Ordnung des NFV
geahndet.
In Zweifelsfällen kann der Frauen- und Mädchenausschuss Ostfriesland
abweichend von dieser Ausschreibung zugunsten der Frauen und Mädchen
entscheiden.
Versäumnisse geforderter Meldungen gehen zu Lasten der Vereine.
Der Schriftverkehr erfolgt über die Obleute der Vereine und über das
DFBnet e-postfach.
Frauen- und Mädchenausschuss Ostfriesland
Ausschussvorsitzender
Rolf Fimmen
15.08.2014
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Pokalspielbetrieb
Anhang 1
1. Die Mannschaften der Ostfrieslandliga und der Ostfrieslandklass A spielen um den
Ostfrieslandpokal. Die Staffel der 9er Mannschaften Ostfrieslandklass B spielt um
den Kreispokal.
2. Der Sieger des Ostfrieslandpokals nimmt am Bezirkspokal der folgenden Saison teil
und hat für die Dauer der dortigen Teilnahme auf Kreisebene Freilos.
3. Grundsätzlich hat der klassenniedere Verein Platzvorteil. Auf den Platzvorteil kann
mit Einverständnis des Gegners verzichtet werden.
4. Der Gastmannschaft werden keine Fahrtkosten erstattet.
5. Den Endspielort legt der Ausschuss nach feststehender Endspielpaarung nach
regionalen Gesichtspunkten fest.
6. Endet ein Pokalspiel, auch das Endspiel, nach regulärer Spielzeit unentschieden,
wird der Sieger sofort durch ein Elfmeterschießen ermittelt. Zunächst schießen 5
Spielerinnen jeder Mannschaft. Wenn erforderlich danach weitere Spielerinnen bis
zur Entscheidung.
7. Wenn sich eine Torfrau beim Elfmeterschießen verletzt und nicht mehr
weiterspielen kann, darf sie durch eine der gemeldeten Auswechselspielerinnen
ersetzt werden, sofern das Auswechselkontingent noch nicht ausgeschöpft wurde.
Mit Ausnahme des geschilderten Falls dürfen nur Spielerinnen antreten, die sich am
Ende des Spiels im Spiel befanden.
8. Im Pokalspielbetrieb findet der Spielbericht in Papierform Anwendung. Dem
Schiedsrichter ist vom bauenden Verein vor dem Spiel ein ausreichend frankierter
Briefumschlag mit der Adresse des Staffelleiters zu übergeben.
Staffelleiter Pokal:
Gerold Wienekamp
Alter Postweg 17
26529 Marienhafe
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Passkontrolle Frauen Ostfriesland
Anlage 2
Grundlage NFV Spielordnung § 4 und §12
1. Die Spielerpässe sind dem Schiedsrichter spätestens 15 Minuten vor dem Spiel vorzulegen.
Dabei wird der Ort für die Passkontrolle vereinbart, die Spielerinnen haben sich auf Anordnung des
Schiedsrichters dort einzufinden.
2.
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•
Der Schiedsrichter prüft zunächst:
Ob der Pass für jeden im Spielbericht/SBO aufgeführten Spielerin vorliegt.
Das Bild ordnungsgemäß eingeklebt und mit dem Vereinstempel versehen ist
Die Unterschrift vorliegt. (Bei Spielerinnen unter 18 Jahren unterschreibt ein Erziehungsberechtigter)
3. Anschließend vergleicht der Schiedsrichter die Eintragungen der Vereine im Spielbericht mit
den Daten der Spielerpässe.
• Passkopien sind nicht erlaubt und werden als fehlende Pässe gewertet.
• Die Spielerlaubnis wird grundsätzlich durch Vorlage des Spielerpasses nachgewiesen. Ersatzweise
kann der Nachweis der Spielerlaubnis bei fehlendem Spielerpass auch in Form eines aktuellen
Ausdruckes aus der zentralen Passdatenbank des DFBnet oder durch eine Online-Überprüfung
geführt werden. Die Identität soll bei einem fehlenden Spielerpass über einen gültigen
Lichtbildausweis nachgewiesen werden.
• Der Mannschaftsverantwortliche hat mit seiner Unterschrift auf dem Spielbericht bzw. Freigabe des
SBO die Richtigkeit der vereinsseitig vorzunehmenden Eintragungen zu bestätigen.
• Spielerinnen, die ihre Spielerlaubnis nicht nachweisen können oder deren Pass nicht die
erforderlichen Daten und Erkennungsmerkmale (z.B. zu altes Bild) enthält, haben auf dem
Spielbericht ihren Spieleinsatz durch Unterschrift (ggf. Mannschaftsverantwortlicher) unter Angabe
des Geburtsdatum nachzuweisen.
• In Fällen nicht nachgewiesener Spielerlaubnis oder bei Vorlage unvollständiger Spielerpässe, ist
gegenüber der spielleitenden Stelle binnen 3 Tagen unaufgefordert der Nachweis über die
Spielerlaubnis bzw. der vollständige Spielerpass einzureichen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann
die spielleitende Stelle die Spielerin bis zur Vorlage des Nachweises bzw. des Spielerpasses
sperren.
4.
•
•
•
•
Eine Gesichtskontrolle ist durch den Schiedsrichter durchzuführen:
Vor jedem Spiel.
Wenn Zweifel bestehen.
Wenn ein Mannschaftsbetreuer darum bittet.
Der zuständige Staffelleiter es im Einzelfall aus besonderen Anlass wünscht.
Nicht ordnungsgemäße und fehlende Pässe werden von der spielleitenden Stelle, gemäß
Anlage 1 (Strafenkatalog und Gebühren), mit einem Verwaltungsentscheid geahndet.
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Telefonliste Frauen Ostfriesland
Anlage 3
Staffelleiter
Ostfrieslandliga u. OK A
Rolf Fimmen
Auricher Strasse 44
Tel. 04971-2785
26427 Esens
Ostfrieslandklasse A Staffel 1
Anita Schmidt-Jelting
Papenburger Str. 271
Tel. 04961-9852 22
26810 Westoverledingen
Ostfrieslandklasse A Staffel 2
Insa Schulte
Schifferstrasse 109
Tel. 04952-6532
26842 Ostrhauderfehn
Ostfrieslandklasse B 9er und
Pokalstaffelleiter für alle Staffeln
Gerold Wienekamp
Tel. 04934- 805 1990
Mobil: 0176 6140 7799
26529 Marienhafe
Alter Postweg 17
Schiedsrichteransetzer für den Frauenspielbetrieb
Aurich
Egon Klawitter
Tel. 04923-911550
Leer und Emden
Leer
Helmuth Venekamp
Matthias Olthoff
Tel. 04961-74460
04950-987 6744
Wittmund
Helge Hanekamp
Tel. 04944-9154 706
Aurich
Heike Bohlen
Jannes-Ohling-Strasse 31
04921-962 211
26723 Emden
Emden
Sonja Buss
In't Kampe16
04952-925 757
26759 Hinte
Leer
Anita Schmidt-Jelting
Papenburger Str. 271
Tel. 04961-9852 22
26810 Westoverledingen
Wittmund
Mareike Baumann
Ihnoweg 3
04971-924 9522
26427 Esens
Frauen- und Mädchenreferentinnen
Die Spielstätten und Anschriften sind für die Vereine zugänglich im DFBnet
aufgeführt.
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