NIEDERSÄCHSISCHER FUßBALLVERBAND e.V. _______________________________________________________________________________ Frauen- und Mädchenausschuss Ostfriesland Kreise Aurich, Emden, Leer und Wittmund ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ausschreibung Frauen Ostfriesland Saison 2014 / 2015 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Stand 15.08.2014 1 Ausschreibung für den Meisterschaftsspielbetrieb und Ostfrieslandpokal der Frauen für das Spieljahr 2014/2015 1. Für die Durchführung der Spiele haben die Ordnung des DFB und des NFV, sowie diese Ausschreibung Gültigkeit. 2. Die Kreise Aurich, Emden, Leer und Wittmund führen gemeinsam den ostfriesischen Frauen Spielbetrieb unter Wegfall der Kreisgrenzen durch. 3. Die Kreissportgerichte Aurich: Antoni Ackmann, An der der Dorflinde 13, 26736 Freepsum, Tel.: 04923-7564 Mail: [email protected] Emden: Marco Müller, Hauptstrasse 31, 26723 Emden Tel.: 04921-392839 Mail: [email protected] Leer: Günther Rosendahl, Kutterweg 7, 26802 Moormerland Tel.: 04954-4242 Mail: [email protected] Wittmund: Gralf Jacobs, Sterburer Weg 43, 26427 Esens Tel.: 04971-50135 Mail: [email protected] verhandeln als Gemeinsames Kreissportgericht Aurich/Emden/Leer/Wittmund. In den Sportgerichtsverhandlungen übernimmt der Kreis des Spielortes den Vorsitz, in allen anderen Fällen der Kreis, in dem der betroffene Verein beheimatet ist. Die Zusammensetzung des Gemeinsamen Kreissportgerichts hat so zu erfolgen, dass drei Kreise mit einem Sportrichter oder Beisitzer vertreten sind und ergibt sich im übrigen aus der RuVO in seiner jeweils geltenden Fassung. 4. Spielabbrüche und Vergehen gegen Schiedsrichter führen grundsätzlich zur Einleitung eines Sportgerichtsverfahrens. 5. Gemäß § 27 der Spielordnung wird der Spielbetrieb im Niedersächsischen Fußballverband über das Sportinformationssystem (DFBnet) abgewickelt. Die Spielpläne müssen über das DFBnet abgerufen werden. Spielverlegungen, Neuansetzungen oder Spielabsetzungen werden ebenfalls über das DFBnet abgewickelt. Die Verbindlichkeit der Spielansetzung gemäß § 27 Abs. 5 der Spielordnung (SpO) ist dann gegeben, wenn die Ansetzung mindestens 7 Tage vor dem betreffenden Spieltag im DFBnet eingegeben worden ist. 2 6. Ergebnismeldungen im DFBnet haben spätestens eine Stunde nach Spielende am selben Tag durch die jeweilige Heimmannschaft zu erfolgen (www.dfbnet.org/). Die Meldezeit ergibt sich wie folgt: Im DFBnet Spielplan angegebene Anstosszeit, zuzüglich Spielzeit, zuzüglich Halbzeitpause, zuzüglich eine Stunde. Verzögerungen verlängern diese Zeit nicht. Verzögerungen, die im Ausnahmefall eine pünktliche Ergebnismeldung unmöglich machen, sind der spielleitenden Stelle unverzüglich am Spieltag zu melden. Die Eingabe des Spielergebnisses durch den Schiedsrichter in den SBO entbindet den Verein nicht vor der vorgenannten Meldepflicht. 7. Staffeleinteilung Ostfrieslandliga Ostfrieslandklasse A Ostfrieslandklasse B (Kreisliga) (Kreisklasse) (Kreisklasse) 1 Staffel 2 Staffeln 1 Staffel mit 12 Mannschaften mit 12 Mannschaften mit 12 Mannschaften 8. Aufsteiger und Abstieg Der Ostfrieslandmeister und der Vizemeister steigen in den Bezirk auf. Meister und Vizemeister sind die Mannschaften, die vom ersten bis zum letzten gewerteten Spiel als 11er Mannschaft in der Ostfrieslandliga gespielt haben und am höchsten in der Tabelle stehen. Wird auf den Aufstieg verzichtet geht das Aufstiegrecht, bis zum vierten Tabellenplatz, an die nächst platzierten Mannschaften. Der Aufstieg in den Bezirk ist mit Auflagen zum Unterbau verbunden. (Bezirksausschreibung) Die beiden Tabellenletzten der Ostfrieslandliga steigen in die Ostfrieslandklasse A ab. Die beiden Tabellenersten (Staffelmeister) der Ostfrieslandklasse A steigen in die Ostfrieslandliga auf. Verzichtet der Tabellenerste auf den Aufstieg wird die nächstplatzierte Mannschaft Aufsteiger, aufstiegsberechtigt sind die ersten drei Tabellenplätze. Wird das Aufstiegsrecht in einer Staffel nicht wahrgenommen, wechselt das Aufstiegrecht bis zum dritten Tabellenplatz in die Parallelstaffel. Zwischen der Ostfrieslandklasse A und B gibt es weder Auf- noch Abstieg. Für die Meisterschaft ist das Punkteverhältnis maßgebend. Bei Punktgleichheit entscheidet das Torverhältnis, danach der direkte Vergleich. Herrscht auch hier Gleichheit findet ein Entscheidungsspiel statt. 9. Sofern die Sollzahl von 12 Mannschaften für die Ostfrieslandliga nicht erreicht wird, ist der Ausschuss berechtig zu Gunsten des Frauenfußballs in Ostfriesland abweichend vom Punkt 6 zu verfahren. 10. Der Regelspieltag ist der Samstag. 11. In der Ostfrieslandliga und Ostfrieslandklass A spielen 11er Mannschaften, in der Ostfrieslandklasse B sind 9er Mannschaften zugelassen. In der Ostfrieslandklasse B spielen nur 9er Mannschaften Die Spielzeit verkürzt sich dort auf 40 Minuten. 3 12. Der Pokalspielbetrieb wird im Anhang 1 geregelt. 13. Spielabsagen durch Vereine sind unzulässig 14. Bei den 11er und 9er Mannschaften sind 4 Wechselspielerinnen zugelassen, die beliebig ein- und ausgewechselt werden dürfen. 15. Tritt eine Mannschaft innerhalb einer Halbserie dreimal nicht an, kann die Streichung vom Spielplan erfolgen. 16. In der Frauen Ostfrieslandliga findet der "Elektronische Spielbericht" (SBO) Anwendung. Bei technischen Störungen ist ein Spielbericht in Papierform anzuwenden und ist innerhalb von drei Tagen über den Postweg an den Staffelleiter zu versenden. 17. Verlegungsanträge sind zu begründen und werden über das DFBnet System abgewickelt. Verlegungsanträge werden durch die spielleitende Stelle entschieden, die Entscheidung ist dem DFBnet zu entnehmen. Anträge sind längsten 10 Tage vor dem Spieltermin zu stellen und bedürfen des Zustimmung des Gegners. Die Verwaltungsgebühr für Verlegungen beträgt 25,- €. 18. Im gesamten Frauenbereich Schienbeinschützer zu tragen. sind alle Spielerinnen dazu verpflichtet, 19. Das zurückziehen von Mannschaften nach Erstellen der Spielpläne wird mit einer Verwaltungsgebühr von 50,- € belegt. 20. Freundschaftsspiele aller Art sind dem Schiedsrichterausschuss zu melden. Bei Turnieren sind die Ausschreibungen mindestens 14 Tage vorher dem zuständigen Schiedsrichterausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Durch die Ansetzung von Schiedsrichtern sind die Spiele genehmigt. 21. Spielsperren und Geldstrafen richten sich nach Anhang 2 der Spielordnung. Spielerinnen die einen Feldverweis auf Dauer erhalten sind bis zur Entscheidung der Spielinstanz, die innerhalb von drei Wochen zu fällen ist, vorgesperrt. Bei Sportgerichtsverfahren bleibt der Spieler bis zur dortigen Entscheidung ebenfalls vorgesperrt. (§ 16 SPO) 4 22. Zu allen Spielen haben gültige originale Spielerpässe vorzuliegen, Kopien sind nicht erlaubt. Die Unterschriftsverpflichtung besteht nur für Personen ab dem vollendeten18. Lebensjahr. Für erforderliche Streichungen von Spielerinnen die nicht eingesetzt wurden, ist der jeweilige Verein/Betreuer zuständig. Das Bekleben von Spielberichten ist nicht zulässig. 23. Das Tragen von Schmuck aller Art ist aus Gründen der Verletzungsgefahr nicht erlaubt. Das Abkleben und verdecken von Schmuckstücken hebt das Verbot nicht auf. Gleiches gilt für Haarspangen und Orthesen. Die Schiedsrichter führen entsprechende Kontrollen durch. Sofern eine Spielerin ihren Schmuck usw. nicht ablegen will, wird sie vom Spiel ausgeschlossen. 24. Die Schiedsrichter sind verpflichtet vor (Gesichtskontrolle) vorzunehmen. (Anlage 2) dem Spiel eine Passkontrolle 25. Bei witterungsbedingter Unbespielbarkeit des Platzes sind umgehend, spätestens bis drei Stunden vor Spielbeginn, telefonisch in folgender Reihenfolge zu benachrichtigen: -der anreisende Verein - der Schiedsrichter -ggf. der zuständige Schiedsrichteransetzer -der/die jeweilige StaffelleiterIn, wenn nicht erreichbar der Ausschussvors. -Gleichzeitig hat der Heimverein den Spielausfall in das DFBnet einzugeben. 26. Die Regelung nach § 10 Abs. 4 findet keine Anwendung, wenn die höhere Mannschaft auf Kreisebene spielt. Spielt die höhere Mannschaft ab Bezirksebene aufwärts findet die Regelung Anwendung. 27. Spielberechtigt für die Frauen sind B-Juniorinnen des älteren Jahrganges, in der Saison 2014-2015 sind das alle Spielerinnen die im Jahr 1998 geboren wurden. 28. Trikotwerbung auf der Spielkleidung von Spielerinnen, unter Beachtung der Bestimmungen des DFB und NFV, ist genehmigungs- und gebührenpflichtig. 29. Die Frauen- und Mädchenreferentinnen vertreten den FrauenMädchenausschuss Ostfriesland im Kreisvorstand ihres jeweiligen Kreises. 5 und Schlussbemerkung und Rechtsbehelf Einwendungen gegen diese Ausschreibung sind nach § 15 RuVO innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung beim Kreissportgericht schriftlich vorzubringen. Nach Fristablauf ist für alle Vereine und Mannschaften diese Ausschreibung verbindlich. Verstöße gegen diese Ausschreibung werden nach Satzung und Ordnung des NFV geahndet. In Zweifelsfällen kann der Frauen- und Mädchenausschuss Ostfriesland abweichend von dieser Ausschreibung zugunsten der Frauen und Mädchen entscheiden. Versäumnisse geforderter Meldungen gehen zu Lasten der Vereine. Der Schriftverkehr erfolgt über die Obleute der Vereine und über das DFBnet e-postfach. Frauen- und Mädchenausschuss Ostfriesland Ausschussvorsitzender Rolf Fimmen 15.08.2014 6 Pokalspielbetrieb Anhang 1 1. Die Mannschaften der Ostfrieslandliga und der Ostfrieslandklass A spielen um den Ostfrieslandpokal. Die Staffel der 9er Mannschaften Ostfrieslandklass B spielt um den Kreispokal. 2. Der Sieger des Ostfrieslandpokals nimmt am Bezirkspokal der folgenden Saison teil und hat für die Dauer der dortigen Teilnahme auf Kreisebene Freilos. 3. Grundsätzlich hat der klassenniedere Verein Platzvorteil. Auf den Platzvorteil kann mit Einverständnis des Gegners verzichtet werden. 4. Der Gastmannschaft werden keine Fahrtkosten erstattet. 5. Den Endspielort legt der Ausschuss nach feststehender Endspielpaarung nach regionalen Gesichtspunkten fest. 6. Endet ein Pokalspiel, auch das Endspiel, nach regulärer Spielzeit unentschieden, wird der Sieger sofort durch ein Elfmeterschießen ermittelt. Zunächst schießen 5 Spielerinnen jeder Mannschaft. Wenn erforderlich danach weitere Spielerinnen bis zur Entscheidung. 7. Wenn sich eine Torfrau beim Elfmeterschießen verletzt und nicht mehr weiterspielen kann, darf sie durch eine der gemeldeten Auswechselspielerinnen ersetzt werden, sofern das Auswechselkontingent noch nicht ausgeschöpft wurde. Mit Ausnahme des geschilderten Falls dürfen nur Spielerinnen antreten, die sich am Ende des Spiels im Spiel befanden. 8. Im Pokalspielbetrieb findet der Spielbericht in Papierform Anwendung. Dem Schiedsrichter ist vom bauenden Verein vor dem Spiel ein ausreichend frankierter Briefumschlag mit der Adresse des Staffelleiters zu übergeben. Staffelleiter Pokal: Gerold Wienekamp Alter Postweg 17 26529 Marienhafe 7 Passkontrolle Frauen Ostfriesland Anlage 2 Grundlage NFV Spielordnung § 4 und §12 1. Die Spielerpässe sind dem Schiedsrichter spätestens 15 Minuten vor dem Spiel vorzulegen. Dabei wird der Ort für die Passkontrolle vereinbart, die Spielerinnen haben sich auf Anordnung des Schiedsrichters dort einzufinden. 2. • • • Der Schiedsrichter prüft zunächst: Ob der Pass für jeden im Spielbericht/SBO aufgeführten Spielerin vorliegt. Das Bild ordnungsgemäß eingeklebt und mit dem Vereinstempel versehen ist Die Unterschrift vorliegt. (Bei Spielerinnen unter 18 Jahren unterschreibt ein Erziehungsberechtigter) 3. Anschließend vergleicht der Schiedsrichter die Eintragungen der Vereine im Spielbericht mit den Daten der Spielerpässe. • Passkopien sind nicht erlaubt und werden als fehlende Pässe gewertet. • Die Spielerlaubnis wird grundsätzlich durch Vorlage des Spielerpasses nachgewiesen. Ersatzweise kann der Nachweis der Spielerlaubnis bei fehlendem Spielerpass auch in Form eines aktuellen Ausdruckes aus der zentralen Passdatenbank des DFBnet oder durch eine Online-Überprüfung geführt werden. Die Identität soll bei einem fehlenden Spielerpass über einen gültigen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. • Der Mannschaftsverantwortliche hat mit seiner Unterschrift auf dem Spielbericht bzw. Freigabe des SBO die Richtigkeit der vereinsseitig vorzunehmenden Eintragungen zu bestätigen. • Spielerinnen, die ihre Spielerlaubnis nicht nachweisen können oder deren Pass nicht die erforderlichen Daten und Erkennungsmerkmale (z.B. zu altes Bild) enthält, haben auf dem Spielbericht ihren Spieleinsatz durch Unterschrift (ggf. Mannschaftsverantwortlicher) unter Angabe des Geburtsdatum nachzuweisen. • In Fällen nicht nachgewiesener Spielerlaubnis oder bei Vorlage unvollständiger Spielerpässe, ist gegenüber der spielleitenden Stelle binnen 3 Tagen unaufgefordert der Nachweis über die Spielerlaubnis bzw. der vollständige Spielerpass einzureichen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann die spielleitende Stelle die Spielerin bis zur Vorlage des Nachweises bzw. des Spielerpasses sperren. 4. • • • • Eine Gesichtskontrolle ist durch den Schiedsrichter durchzuführen: Vor jedem Spiel. Wenn Zweifel bestehen. Wenn ein Mannschaftsbetreuer darum bittet. Der zuständige Staffelleiter es im Einzelfall aus besonderen Anlass wünscht. Nicht ordnungsgemäße und fehlende Pässe werden von der spielleitenden Stelle, gemäß Anlage 1 (Strafenkatalog und Gebühren), mit einem Verwaltungsentscheid geahndet. 8 Telefonliste Frauen Ostfriesland Anlage 3 Staffelleiter Ostfrieslandliga u. OK A Rolf Fimmen Auricher Strasse 44 Tel. 04971-2785 26427 Esens Ostfrieslandklasse A Staffel 1 Anita Schmidt-Jelting Papenburger Str. 271 Tel. 04961-9852 22 26810 Westoverledingen Ostfrieslandklasse A Staffel 2 Insa Schulte Schifferstrasse 109 Tel. 04952-6532 26842 Ostrhauderfehn Ostfrieslandklasse B 9er und Pokalstaffelleiter für alle Staffeln Gerold Wienekamp Tel. 04934- 805 1990 Mobil: 0176 6140 7799 26529 Marienhafe Alter Postweg 17 Schiedsrichteransetzer für den Frauenspielbetrieb Aurich Egon Klawitter Tel. 04923-911550 Leer und Emden Leer Helmuth Venekamp Matthias Olthoff Tel. 04961-74460 04950-987 6744 Wittmund Helge Hanekamp Tel. 04944-9154 706 Aurich Heike Bohlen Jannes-Ohling-Strasse 31 04921-962 211 26723 Emden Emden Sonja Buss In't Kampe16 04952-925 757 26759 Hinte Leer Anita Schmidt-Jelting Papenburger Str. 271 Tel. 04961-9852 22 26810 Westoverledingen Wittmund Mareike Baumann Ihnoweg 3 04971-924 9522 26427 Esens Frauen- und Mädchenreferentinnen Die Spielstätten und Anschriften sind für die Vereine zugänglich im DFBnet aufgeführt. 9
© Copyright 2024 ExpyDoc