Die wirklich großen Fragen und wichtigen

Die wirklich großen Fragen und wichtigen Weichensteller bei der
Beurteilung von Arbeitszeugnissen:
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Zur Interpretation von Arbeitszeugnissen und Ihrer Note
Wie liest der Profi ein AZ?
Stichwort Verweildauer – wie lange muss oder auch darf man es aushalten?
Zur Länge und Ausführlichkeit eines Arbeitszeugnisses
Die neue Wichtigkeit der Abschlussformel
Zur Interpretation von Arbeitszeugnissen und Ihrer Note
Meint der Zeugnisschreiber, was er schreibt, und schreibt er, was er meint?
Aber auch: Weiß er, was er da schreibt?
Es herrscht Verunsicherung!
Was gut klingt, muss nicht so gemeint sein und was eher einen schlechten Eindruck auf Sie als Leser
macht, könnte einfach nur gemein sein!
Im Zweifelsfalle: Nachfragen bzw. auf Fragen entsprechend vorbereitet sein!
Gut zu wissen: Wie liest der Profi ein AZ?
Antwort: von unten nach oben und von oben nach unten (Stichwort: oszillierend)!
Das bedeutet: einmal, zweimal, dreimal hinschauen …
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die Verabschiedung, wie klingt sie? (falls es keine oder nur eine minimale gibt, ist schnell
klar, dass hier nicht alles perfekt gelaufen ist)
die Verweildauer (Zeitraum von 3 Monaten, einem knappen 3/4 Jahr, von 3 Jahren oder
13 Jahren…)
die Verantwortung (Chefkoch oder Chefarzt, Pförtner oder Bereichsleiter …)
deshalb also darauf achten, dass bei folgenden Punkten alles stimmt:
Beruf / Position / Funktion / Aufgaben und sonstige Hinweise z. B. letzter Absatz, Verabschiedung,
Datum, Unterschrift
Hesse/Schrader • Das perfekte Arbeitszeugnis • © Stark Verlag
Stichwort Verweildauer:
Wie lange darf man oder muss man sogar auf einem Job bleiben?
Wann macht man sich verdächtig, Jobhopper zu sein und ab wann gilt man als unflexibel?
Hier eine grobe Vorstellung, die auch immer im Zusammenhang mit der Branche gesehen werden
muss. Bei einem Koch gelten andere Regeln als bei einem Lehrer oder Ingenieur.
Im Alter zwischen 20 und 29 Jahren, ist eine Verweildauer von etwa 1 – 3 Jahren noch im Rahmen.
1 Jahr im Job ist etwas kurz. Wenn man 22 Jahre jung ist, ist das akzeptabel, wenn man 29 ist, dann
sollte man doch wenigstens an die 2 – 3 Jahre auf einer Position bleiben und zeigen, dass man
Durchhaltevermögen hat! Sind Sie Nachtwächter, dann ist eine kurze Verweildauer weniger
problematisch, sind Sie dagegen im Vertriebsmitarbeiter, wird man sich so seine Gedanken machen.
Sind Sie Jungmediziner ist die Verweildauer von nur einem Jahr schon problematisch.
Im Alter zwischen 30 und 39 wird eine Verweildauer von etwa 3– 4 Jahren erwartet.
Bleiben Sie 10 Jahre, kommt schnell der Verdacht auf, Sie seien nicht flexibel, wenig mutig usw.
wechseln Sie bereits nach 2 Jahren, fragt man sich und später auch Sie, was schiefgelaufen ist.
Im Alter zwischen 40 und 49 wird eine Verweildauer von etwa 4 – 5 Jahren erwartet.
6 – 7 Jahre wären noch gerade so ok, 3 Jahre schon deutlich (zu) kurz.
Im Alter zwischen 50 und 59 wird eine Verweildauer von wenigstens 4 – 6 Jahren erwartet.
Zur Länge und Ausführlichkeit eines Arbeitszeugnisses
Der 2. Koch (stellvertretender Küchenleiter, 30 Jahre alt) in einem renommierten Hotel kann nach
3 Jahren schon ein Arbeitszeugnis erwarten, dessen Länge (Ausführlichkeit), schon über 1 Seite geht.
Der Jungkoch, Alter 26, wird nach einer Verweildauer von 16 Monaten, was durchaus ok ist kaum
mehr als 1 Seite erwarten dürfen.
Der BWLer, Mitte 30 und 4 Jahre in einer Firma mit nachweislichem Verantwortungszuwachs über
die Jahre sollte sich schon gut 1,5 Seiten Arbeitszeugnislänge wünschen. Der gleiche Berufsvertreter
mit 52 Jahren, 8 Jahre bei einem Unternehmen, sollte besser nicht mehr als 2 Seiten erwarten. Der
59jährige Geschäftsführer mit 15 Jahren Zugehörigkeit und davon 10 Jahre Geschäftsführung
bekommt auch nur 2, maximal 2,5 Seiten.
Bitte denken Sie nie: mehr ist gleich besser!
Zeugnisse von über 2 Seiten Umfang werden nicht gern gelesen!
Hesse/Schrader • Das perfekte Arbeitszeugnis • © Stark Verlag
Die neue Wichtigkeit der Abschlussformel
Wichtig war es schon immer, was am Ende, im unteren Drittel des Arbeitszeugnisses steht. Dort wo
man den Grund des Ausscheidens sucht (bzw. von Arbeitgeber/Ausstellerseite platziert) und den
Dank, eventuell das Bedauern und die guten Wünsche für die Zukunft. Heutzutage ist bedingt durch
die richterliche Entscheidung, dass all dies kein Automatismus mehr ist (siehe S. 18 im Buch), dieser
Part noch wichtiger geworden, und immer mehr Arbeitgeber nutzen diese Zeilen, um hier sichtbar
werden zu lassen, wie man wirklich das Arbeitsverhältnis einschätzt.
Hesse/Schrader • Das perfekte Arbeitszeugnis • © Stark Verlag