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Bern, 26. Mai 2015
Vernehmlassungsantwort der SAJV zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative respektive des
Vorschlags zur Änderung des Ausländergesetzes
Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin Sommaruga
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) sendet Ihnen unten stehend die
Vernehmlassungsantwort zum Umsetzungsvorschlag von Artikel 121a der Bundesverfassung zu, welcher die
Steuerung der Zuwanderung regelt.
Die SAJV als Dachorganisation von rund 60 Jugendorganisationen und als Sprachrohr der Jugend hatte sich
bereits im Vorfeld der Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative und danach vehement gegen die
Vorlage gewehrt – denn mit der Steuerung der Zuwanderung werden auch grosse Veränderungen für
Aufenthalte zu Aus- und Weiterbildungszwecken, also für den Jugendaustausch, befürchtet. Die SAJV hat
zahlreiche Mitglieder, welche Austauschprogramme als ihre raison d’être haben oder diese Programme
fördern und auch selber nutzen. So sind die International Cultural Youth Exchange ICYE, SchülerInnen- und
Studierendenorganisationen, Intermundo oder der Service civil international SCI direkt von möglichen
Änderungen im Ausländergesetz betroffen oder gar in ihrer Existenz bedroht. Schon heute ist klar, dass die
Schweiz bis auf Weiteres kein Programmland bei Erasmus+ mehr ist und viele bereits geplante Projekte für
2015 nicht durchgeführt werden konnten.
Durch die Mobilitätsaufenthalte in der Schweiz oder im Ausland haben die Jugendlichen die Möglichkeit, sich
Kompetenzen anzueignen, die für ihre Laufbahn wichtig sind – ganz besonders in unserer globalisierten
Welt. Austauschprogramme erlauben den Teilnehmenden, Wissen über die Landesgrenzen hinaus
anzueignen, andere Kulturen zu entdecken und Verständnis für andere Sichtweisen zu entwickeln. Die
internationale Mobilität stärkt Selbstbewusstsein, Eigenständigkeit, Verantwortungsgefühl, Offenheit,
Kreativität und vernetztes Denken.
Keine Höchstzahlen und Kontingente für Jugendaustausch!
Die SAJV spricht sich gegen Höchstzahlen und Kontingente für Personen aus, welche zu Aus- und
Weiterbildungszwecken in die Schweiz kommen. Sei dies im formalen, also schulischen, oder non-formalen,
sprich im ausserschulischen Bildungsbereich. Denn Jugendliche in Austauschprogrammen und Personen,
welche in der Jugendförderung aktiv sind, kommen für einen bestimmten Zweck mit einem klar definierten
Ziel in die Schweiz. Dies muss im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative gewährleistet
werden. Die SAJV geht davon aus, dass die Forderung, keine Höchstzahlen und Kontingente im Bereich der
Aus- und Weiterbildung zu definieren, auch im Sinne der Initiative ist, da es sich nicht um eine
„Einwanderung“ handelt.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Kontingente für Jugendorganisationen problematisch sind, weil eine
Konkurrenzierung mit Fachkräften aus Drittstaaten stattfinden kann. Dies ist absurd, denn Jugendliche aus
dem Ausland kommen nicht zum Arbeiten in die Schweiz und führen somit nicht zu mehr Konkurrenz auf
dem Arbeitsmarkt.
Existenzbedrohend für Jugendorganisationen werden Kontingente auch auf Grund des Prinzips der
Reziprozität von Mobilitätsaktivitäten (Erasmus+), denn weniger Jugendliche im Austausch in der Schweiz
bedeuten weniger Jugendliche aus der Schweiz (Incoming-Mobilitäten), welche ins Ausland gehen können
(Outgoing-Mobilitäten).
Die SAJV anerkennt, dass der Bundesrat Mobilität von einem Jahr nicht unter die Kontingentierung stellt.
Jedoch sollen diese Höchstzahlen auch nicht für Aufenthalte über 12 Monate definiert werden. Unklar bleibt
im Vorschlag des Bundesrates, wie die Höchstzahlen für längerfristige Aufenthalte schlussendlich definiert
werden und wie eine Auswahl allenfalls vorgenommen wird. Entsprechende Anfrage wurden bis zum
Zeitpunkt des Versandes des vorliegenden Dokumentes nicht beantwortet.
Schlussbemerkungen
Wir unterstreichen erneut, wie wichtig länderüberschreitende Jugendaustauschprogramme für die
Jugendlichen, Jugendorganisationen und Personen, welche sich in diesem Bereich betätigen, sind. Die SAJV
schlägt deshalb vor, gänzlich auf Höchstzahlen und Kontingente zu Aus- und Weiterbildungszwecken zu
verzichten.
Mit grossem Unmut hat die SAJV die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative zur Kenntnis genommen.
Diese hat zu einer grossen Verunsicherung innerhalb der Jugendorganisationen und bei in- und
ausländischen engagierten Jugendlichen geführt. Wir begrüssen grundsätzlich, dass der Bundesrat nun
einen Umsetzungsvorschlag präsentiert und die SAJV ist bemüht, konstruktiv mitzuarbeiten.
Wir bedanken uns für die Berücksichtigung unserer Anliegen.
Freundliche Grüsse
SAJV • CSAJ
Andreas Tschöpe
Geschäftsleiter
Annina Grob
Bereichsleiterin Politik