Dossier Flüchtlinge Aus der WAIBLINGER KREISZEITUNG vom 16. August 2012 Flüchtlinge vor Gericht Serie Was geschieht mit Flüchtlingen, die hier ankommen? Eine Redakteurin zeigt den Weg von der Aufnahmestelle über das Wohnheim bis hin zu Gerichtssälen, wo ihre Anträge verhandelt werden. Drehbuch Zeitung Waiblinger Kreiszeitung Auflage 41.400 Kontakt Michaela Kölbl E-Mail [email protected] Idee Die Beschwerde eines Lesers über die Zustände in der Umgebung eines Asylbewerberheims hatte ungeahnte Folgen. „Solche Beschwerden bekommen wir öfter“, sagt Michaela Kölbl, Redakteurin der Schorndorfer Nachrichten, einer Lokalausgabe der Waiblinger Kreiszeitung. „Ich wollte mir das Heim daher selbst anschauen und mir ein eigenes Bild machen.“ Als sie vor Ort mit zwei Flüchtlingen ins Gespräch kam, wurde ihr schnell klar, dass das eigentliche Thema nicht die Zustände des Heimes, sondern die Situation der Menschen war. Kölbl plante daraufhin eine ganze Serie von Artikeln, in denen der Weg der Flüchtlinge in Deutschland gezeigt werden sollte: von der Ankunft in der Landesaufnahmestelle über das Leben im Übergangswohnheim bis zur Arbeit mit regionalen Hilfsgruppen. Die Serie „Auf der Suche nach Heimat“ umfasste sieben Folgen. Eine der Episoden widmete sich der Arbeit 6 eines Richters am Verwaltungsgericht, der Klagen gegen abgelehnte Asylverfahren verhandelt. Recherche Kölbl kontaktierte den Richter telefonisch und bat darum, bei Verhandlungen dabei sein zu dürfen. Um sich mit der Thematik der Flucht vertraut zu machen, griff sie auf Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) und von Amnesty International zurück. Umsetzung Die Redakteurin besuchte insgesamt drei Verhandlungen. Im Anschluss befragte sie den Richter zu seiner Vorgehensweise. In Ihrem Artikel beschränkte sie sich auf den Fall eines afghanischen Paares, das aufgrund religiös motivierter Verfolgung aus der Heimat geflohen war. Kölbls Artikel bestand aus drei Teilen: einer detaillierten Schilderung der Verhandlung, damit „die Leser verstehen, wie diese Gespräche überhaupt ablaufen“; den Angaben des Richters zu seinem Vorgehen bei der Entscheidungsfindung und der Geschichte des Paares. „Es war mir wichtig, alle Aspekte dieses komplexen Themas aufzugreifen“, sagt die Redakteurin. Aufwand Die Verhandlungen dauerten etwa zwei Stunden. Generell sei das Thema Asylbewerber aber mit einem hohen Rechercheaufwand verbunden. „Es ist wichtig, erst einmal Vertrauen zu den Menschen aufzubauen, bevor man sie befragt“, sagt die Redakteurin. Um den Ausgang der Asylverfahren nicht zu gefährden, achte sie in ihren Beiträgen immer auf die Anonymität der Befragten. Reaktionen Die Serie wurde zwei Mal ausgezeichnet: mit dem Diakonie-Journalistenpreis und dem Deutschen Sozialpreis. Zudem hätten regionale Sprachförder- und Hilfegruppen einen regen Zulauf verzeichnet. „Für die meisten Menschen war das Thema vorher ein blinder Fleck“, sagt die Redakteurin. Michaela Kölbl ist Redakteurin der Schorndorfer Nachrichten, einer Lokalausgabe der Waiblinger Kreiszeitung. drehscheibetipp Langzeitbeobachtung: Die Redaktion begleitet eine Flüchtlingsfamilie bei ihrer Ankunft in Deutschland und bei ihrem Gang durch den Behördendschungel. Bei wichtigen Terminen sind die Reporter mit einer Kamera dabei. drehscheibe Schorndorf REDAKTION SCHORNDORF TELEFON FAX E-MAIL ONLINE 07181 9275 -20 07181 9275 -60 [email protected] www.schorndorfer-nachrichten.de EXTRA: B 1 Nummer 70 – SHS1 Freitag, 23. März 2012 Auf der Suche nach Heimat : Teil 4 von 7 Jegliche Zweifel müssen ausgeräumt werden Kurt Bräuchle ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart: Er entscheidet, welcher Flüchtling bleiben darf und welcher ausreisen muss Von unserem Redaktionsmitglied Michaela Kölbl Stuttgart. Für Kurt Bräuchle ist’s ein Arbeitstag wie jeder andere. Für die junge Familie, die auf der Klägerbank vor ihm sitzt, entscheidet sich in dieser knappen Dreiviertelstunde ihr weiteres Leben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat ihren Asylantrag abgewiesen, die Familie hat dagegen Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Bräuchle ist hier Vorsitzender Richter. Solche Klagen sind sein täglich Brot. Verwaltungsgericht Stuttgart, Sitzungssaal 2: Die Wände schmückt kein Bild. An einem langgezogenen hölzernen Pult hat Kurt Bräuchle Platz genommen. Darauf: die Unterlagen des aktuellen Falles, der SartoriusBand I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze, weiter nichts. Es gilt das gesprochene, übersetzte Wort, und nur das. Unterlagen zur Beweisaufnahme gibt es nicht. Auch Schorndorfer Fälle werden hier verhandelt. In einigem Abstand stehen längliche Tische. An einem von ihnen sitzen Ava und Said Airz (Namen geändert) mit einem Übersetzer und ihrem Verteidiger. Neben Ava steht ein Kinderwagen, das Baby ist vor einem Monat auf die Welt gekommen. Ab und zu – wenn’s aus dem Wagen wimmert – schiebt die Mutter ihn ein kleines Stück vor und zurück. Die harten Stuhlreihen an der Rückseite des Raumes dienen Zuschauern als Sitzgelegenheit. Vor dem Fenster regnet es in Strömen. Es ist kalt. Der Richter muss Überzeugungsgewissheit erlangen Der Mann in der schwarzen Robe ruft den Fall auf, steigt in die Verhandlung ein. Auf der Grundlage des Interviews, das schon im Bundesamt für Migration in Karlsruhe stattgefunden hat, stellt er Fragen an das junge Paar, dessen größere Kinder gerade in der Schule sind. Er guckt ihnen aufmerksam ins Gesicht, während sie berichten, beobachtet Handbewegungen, hakt nach, wenn etwas unklar ist. Geduldig lauscht er den Ausführungen des Übersetzers, die nicht immer eindeutig sind und oft weiterer Nachfragen bedürfen. Woran er festmacht, ob er einem Kläger Glauben schenkt? „Grundsätzlich muss der Kläger, das ist in diesem Fall der Asylsuchende, seine Geschichte so plausibel vorbringen, dass ich Überzeugungsgewissheit erhalte“, berichtet der Richter am Rande der Verhandlung. Natürlich ist es nicht so einfach, jemanden zu durchschauen, wenn sein Vortrag nur mittelbar über die Ausführungen des Übersetzers an Bräuchles Ohr dringt. Schon hier fallen viele Möglichkeiten der Wahrheitsfindung unter den Tisch: Redet jemand laut und hektisch, passt die Tonhöhe, die Sprachmelodie zum Inhalt? „Außerdem haben die Leute oft andere Mentalitäten, fremde Körpersprachen. Manche sind Analphabeten und haben ein eigenes Zeitempfinden, das sich auch in ihren Schilderungen niederschlägt.“ Zahlreiche Gutachten und Lageberichte helfen bei Urteil Also achtet Bräuchle auf gravierende Widersprüche und auf den Detailreichtum des Vortrags. „Wenn jemand etwas erklärt, als würde er gerade noch einmal erleben, klingt das schon recht glaubwürdig.“ Allerdings: Auf Tränen gibt der Richter nicht viel. „Die Leute können vor Gericht wegen aller möglichen Dinge in Tränen ausbrechen.“ Mit dem eigentlichen Thema der Verhandlung muss das nicht immer etwas zu tun haben. Außerdem hilft ihm seine Erfahrung. Seit 1980 verhandelt der Jurist Fälle, in denen das Bundesamt für Migration den Asylantrag zunächst abgelehnt hatte. Speziell Kläger mit afghanischer Herkunft sitzen vor seinem Richtertisch – das ist sein Fachgebiet. So kann er inzwischen die individuellen Geschichten in den großen Zusammenhang einordnen. „Und wir haben etliche weitere Erkenntnisquellen“: Das Auswärtige Amt verfasst jedes Jahr zu relevanten Ländern einen Lagebericht. Es gibt Gutachten von Amnesty International und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. Auch Privatgutachter helfen weiter, wenn die gesammelten Unterlagen Fragen offenlassen. Allerdings helfen Letztere meist schon sehr weit, immerhin gibt’s von ihnen unzählbar viele. Jedes Gutachten, jede Information, die in Deutschland zu einer vergleichbaren Verhandlung herangezogen wurde, wird archiviert. „Wir haben in der Bibliothek unendliche viele Ordner, voller Dokumentationen.“ Bei aller Einordnung in Zusammenhänge Kurt Bräuchle zeigt das Archiv des Verwaltungsgerichtes, in dem unzählbar viele Dokumentationen untergebracht sind. Sie helfen bei der Einordnung der individuellen Flüchtlingsgeschichte in den jeweiligen Zusammenhang. Bild: Bernhardt ist es am Ende auch eine Bauchsache, ob der Richter dem Kläger Glauben schenken kann oder nicht. Immerhin – schriftliche Beweise oder gar Zeugen gibt es keine. „Jeder Mensch hat gewisse Restzweifel, die müssen aber durch die Argumentation zum Schweigen gebracht werden.“ Er ist froh darüber, dass seine Entscheidungen im Gegensatz zu jenen vor dem Amtsgericht nicht sofort verkündet werden. „So kann ich mir ein bis zwei Tage Zeit lassen, bevor ich zu einem Urteil komme“, berichtet er. „Das Gehirn beschäftigt sich immer weiter mit dem jeweiligen Fall.“ Dann – beim erneuten Aktenstudium klärt sich’s endlich. Gelingt es Kurt Bräuchle nicht, seine Restzweifel zum Schweigen zu bringen, ist er dazu gezwungen, die Klage abzuweisen und im Urteil dazu eine ausführliche Begründung abzugeben. Dann erhält der Asylsuchende ein paar Wochen später die Ausreiseaufforderung. Häufig sitzen Flüchtlinge vor Bräuchle, deren Fluchtgründe kein politisches Asyl rechtfertigen. Trotzdem kann es sein, dass sie zumindest ein vorläufiges Aufenthaltsrecht erhalten. Grund dafür sind die Abschiebungsschutz-Bestimmungen. Diese greifen, wenn ausgeschlossen werden kann, dass der betroffene Flüchtling nach seiner Rückkehr im Herkunftsland wieder Fuß fassen kann. „Oft kann man ohne Familie, Geld, Beruf und Wohnung gar nicht mehr an ein dortiges Leben anknüpfen.“ Sprich: Im Heimatland muss der Asylsuchende einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt sein, so dass er im Falle seiner Abschiebung dorthin „gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schweren Verletzungen ausgeliefert sein würde“. So steht’s in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Weiterhin ist es nicht erforderlich, dass diese genannten Folgen sofort, also noch am Tag der Ankunft im Abschiebestaat, eintreten. Die Gefahr besteht auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen Hungertod ausgeliefert würde. Rund 18 Prozent aller Asylsuchenden verhilft die Klausel im Aufenthaltsgesetz zu einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, die verlängert werden kann. Lokaler Machthaber droht: Rückkehr unmöglich Eine afghanische Familie in der Zwickmühle: Weder in Afghanistan noch im Iran noch in Deutschland gibt’s für sie ein echtes Zuhause Afghanistan/Iran/Stuttgart. Ava und Said Ariz (Namen geändert) sind seit knapp neun Jahren verheiratet. Das afghanische Paar hat sich im Iran kennengelernt und dort geheiratet. Aber Fuß fassen konnten sie weder im Iran noch in Afghanistan. Stattdessen wurden sie bedroht und verfolgt. Ava hat keine Schule besucht, keine Ausbildung gemacht. Said konnte den Traum, sich selbstständig zu machen, nie verwirklichen. Zwar hatte sein Vater ihn einst in die Kunst des Goldschmiedens eingeführt, aber Ausbildungspapiere gibt es nicht. Und damit war es ebenso unmöglich, einen eigenen Laden zu eröffnen, wie einen Arbeitsplatz als Angestellter zu finden. Immerhin: Die Familie Saids hatte Landbesitz, und so wollte das junge Ehepaar auf einem kleinen Grundstück ein Haus bauen. Allerdings kam es nie dazu, wie sie vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht berichten: Ein gewisser Suleyman Khan, ein lokaler Machthaber der Region, bekam von ihrem Bauvorhaben Wind, besuchte Said Ariz auf dem Grundstück, als dieser dabei war, das Land für den Neubau vorzubereiten. Khan meldete Besitzansprüche an. Das wollte das junge Paar nicht auf sich sitzenlassen, gehörte das Land doch der Familie. Eine Anzeige bei der Polizei brachte die junge Familie aber nicht weiter, sondern verstärkte das Problem: Khan entpuppte sich als Polizeichef. Er kreuzte wieder auf dem Grundstück auf, diesmal in Begleitung bewaffneter Männer. Man misshandelte Said Ariz bis zu dessen Bewusstlosigkeit, man drohte, seine Frau zu vergewaltigen. Nur dank des benachbarten Bäckers wachte Said am nächsten Tag im Krankhaus wieder auf. Und die Nachstellungen gingen weiter. Ava war auf dem Basar unterwegs, da versuchten zwei Männer, sie in ein Auto hineinzuzerren, in dem sie Suleyman Khan sitzen sah. Er habe gesagt, er werde sie entführen, wenn sie nicht einsteige. Er würde ihren Mann töten und sie mit- Iran und Afghanistan können Ava und Said Ariz keine Sicherheit geben. Bild: weltkarte.com nehmen. Sie seien Schiiten und sie müssten alle sterben. Die junge Frau rettete sich, indem sie zu einer Menschengruppe rannte und um Hilfe flehte. Die potenziellen Entführer fuhren wutentbrannt weg. Für all das hatte die Schwiegermutter Ava die Schuld gegeben. Immerhin habe sie nur ein Kopftuch und keine Burka getragen. Sie hätte keine Rechte gehabt als Frau, berichtet sie vor Gericht. Sie durfte keinen Beruf erlernen, obwohl sie es sich so gewünscht hätte, dazu die Drohungen von Suleyman Khan. Das war zu viel für die junge Mutter. Sie schnitt sich die Pulsadern auf. Die Kinder fanden sie bewusstlos im Badezimmer. Rechtzeitig. Doch nach dem Krankenhausaufenthalt weigerte sie sich, ins Haus der Schwiegereltern zurückzukehren. Also fand die junge Familie entgegen aller afghanischen Traditionen Unterschlupf bei Avas Eltern. Bald darauf flohen sie über Griechenland nach Deutschland. 10 000 US-Dollar hatte die Reise gekostet, beide Elternteile hatten ihr Geld zusammengekratzt. Avas Vater verkaufte für ihre Flucht sein Haus. Dennoch: Das Bundesamt lehnte ihren Asylantrag im Juli 2010 ab. Die Gründe: keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaften (auch innerhalb Afghanistans könnte sich die Familie dem Zugriff Khans entziehen, Said könnte als Goldschmied arbeiten), keine Abschiebungsverbote, kein Asylanspruch, weil die Einreise nach Deutschland über einen sicheren Drittstaat (Griechenland) erfolgt war. Das Paar legte Klage gegen das Urteil ein. Heute tragen die Eheleute ihre Sorgen vor Gericht vor: Kehrten sie nach Afghanistan zurück, würde Khan sie entführen und ihren Mann töten, er würde sie überall finden. Schließlich sei es unmöglich, ohne Verwandte und Hilfe in einem anderen Teil Afghanistans Fuß fassen zu können. Sie müss- Afghanistan – Land der Gefahren Um die potenziellen Gefahren einer Rückkehr einzuschätzen, zieht das Gericht Berichte der Unicef, des Auswärtiges Amtes, der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und von Amnesty International heran. Folgende Punkte werden in allen Quellen als Gefahrenquellen für Rückkehrer erwähnt: Minengefahr: In Städten weniger gegeben als in ländlichen Gebieten, aber dennoch beständig existent. Sicherheitslage: Im Raum Kabul immer noch fragil, aber wegen Anwesenheit von Isaf-Truppen zufriedenstellend. Afghanistan gehört zu den ärmsten Ländern der Welt: Mehr als 50 Prozent der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze. Nach einem Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom Februar 2011 ist in den Städten die Versorgung mit Wohnraum zu angemessenen Preisen unzureichend. Für sehr einfache Pensionen, die als Unterkunft dienen könnten, seien in Kabul pro Tag mindestens fünf US-Dollar zu zahlen. (Gutachterin Dr. Karin Lutze) Die medizinische Versorgung ist unzu- reichend: Es fehlt an Medikamenten, Geräten, Ärzten sowie Assistenzpersonal. Afghanistan hat die weltweit höchste Kinder- und Müttersterblichkeitsrate. Die Lebenserwartung liegt bei nur 44 Jahren. Grundversorgung: Die verbreitete Armut in Afghanistan führt landesweit vielfach zu Mangelernährungen. Staatliche Sicherungssysteme: praktisch keine Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Die soziale Absicherung liegt traditionell bei den Familien und Stammesverbänden. Afghanen, die außerhalb des Stammesverbandes oder nach einer längeren Abwesenheit im westlich geprägten Ausland zurückkehren, stoßen oft auf Schwierigkeiten, weil das nötige soziale und familiäre Netzwerk fehlt. Sie werden von den Zurückgebliebenen häufig nicht als vollwertige Afghanen akzeptiert. Wer sich über Herkunftsländer von Flüchtlingen informieren möchte, wird fündig unter: www.fluechtlingshilfe.ch, www.amnesty.de/laenderbericht und unter www.auswaertiges-amt.de ten dorthin zurückkehren, wo sie herkamen. Aber jetzt lebten nur noch solche Angehörige in dem Land, die selbst nicht wüssten, wie sie sich ernähren sollen. Selbst Saids Vater, der Goldschmied, hat kein Auskommen, gab er doch alles Geld, das für die Eröffnung eines neuen Ladens gedacht war, für die Flucht der Kinder aus. Kehrten sie in einen anderen Teil Afghanistans zurück, wären sie sofort als Tadschiken, die Dari sprechen, erkennbar und hätten es alleine deshalb schwer. Individuelle Prüfung als Rettung Das Urteil kommt Wochen später. Sie können erleichtert sein. Sie dürfen bleiben. Es gilt ein nationales Abschiebungsverbot, auch nach Griechenland wird derzeit nicht mehr abgeschoben. Die Begründung: Kehren sie zurück, sind sie der Willkür des lokalen Machthabers ausgesetzt, es drohe Gefahr für Leib und Leben. Die katastrophale Versorgungslage mache zudem ein Ausweichen in einen anderen Teil Afghanistans unmöglich. Zudem sind die Preise für Lebensmittel und Mietwohnungen ohne regelmäßiges Einkommen nicht bezahlbar. Diese individuelle Betrachtung der Situation ermöglichte es dem Gericht, ein Abschiebungsverbot zu verhängen. Schließlich könne den Klägern Glauben geschenkt werden, die Ausführungen seien widerspruchsfrei, diverse Lageberichte des Auswärtigen Amtes, der Schweizer Flüchtlingshilfe und von Unicef verliehen den Erzählungen Glaubwürdigkeit. Und am Ende ist’s ein Satz, der der Familie Sicherheit schenkt: „Infolge des Abschiebungsverbotes war die Abschiebeandrohung [...] aufzuheben.“ Nächste Folge Zuletzt erschien in der Serie „Auf der Suche nach Heimat “ eine Folge über Flüchtlingshilfen in Schorndorf. Die nächste Folge erzählt die Geschichten eines abgelehnten und eines angenommenen Asylantrags. Sie erscheint am Mittwoch, 28. März. @ Die ganze Serie und weitere Bilder im Internet unter www.zvw.de
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