Richtlinien - Dike Verlag AG

AJP - Aktuelle Juristische Praxis
PJA - Pratique Juridique Actuelle
Richtlinien für Autorinnen und Autoren der AJP/PJA
Mit diesen Richtlinien möchten wir eine einheitliche formale Gestaltung der Publikationen in der
Zeitschrift AJP/PJA erreichen und die Abläufe erleichtern. Formale Vereinheitlichungen werden
immer wichtiger, weil sowohl bei der Herstellung als auch bei der Verbreitung der Zeitschrift mit
elektronischen Medien gearbeitet wird.
I.
Zu den Abläufen
1. In der Regel nehmen die AutorInnen vorab mit der Schriftleitung (Prof. Ivo Schwander) oder
einem Redaktionsmitglied, das sie bereits kennen (s. Impressum der AJP) Kontakt auf, ob
Interesse an einem Text zu einem bestimmten Thema bestehe. Aber selbstverständlich sind
wir auch für nicht vorab besprochene Manuskripte offen.
2. Wenn der Text aus der Sicht des Autors/der Autorin fertig erstellt und definitiv ist, bitten wir
um
die
elektronische
Zustellung
an
[email protected]
oder
an
[email protected], und zwar als Word-Datei im Anhang zur Email.
3. Der Text sollte ausser den Auszeichnungen (Titelüberschrift fett, Hervorhebungen im Text
kursiv, Autornamen in Kapitälchen) nicht speziell formatiert sein – möglichst wenig
Steuerungszeichen.
4. Die Schriftleitung wird, in der Regel nach Rücksprache mit einem Redaktionsmitglied, wenn
möglich innert zwei, spätestens innert vier Wochen per Email Bericht geben, ob und wann
wir den Text publizieren können. Sollten Sie innert dieser Frist keinen Bericht erhalten,
bedeutet dies selbstverständlich keine Ablehnung des Textes, sondern dauert mitunter trotz
aller Sorgfalt, um die wir uns bemühen, die Überprüfung des Textes länger als vorgesehen.
Wir bitten Sie, in diesem Fall die Schriftleitung an das Versäumnis zu erinnern.
5. Die Schriftleitung wird im Falle einer Manuskriptannahme am Text allfällige sprachliche
Korrekturen vornehmen oder Ihnen aufgrund der Rücksprache mit einem
Redaktionsmitglied inhaltliche Änderungen (Kürzungen, Ergänzungen) vorschlagen. In
diesem Fall werden Sie diese Vorschläge erhalten, mit dem Ersuchen, dazu Stellung zu
nehmen. Wir bitten Sie, dieser letzten Textbereinigung grosse Sorgfalt zukommen zu lassen,
um spätere Korrekturen zu vermeiden.
6. Im Falle von nur untergeordneten formalen Korrekturen durch die Schriftleitung werden Sie
hingegen unmittelbar per E-Mail eine Druckfahne erhalten, die Sie bitte sorgfältig korrigieren
und aufgrund derer Sie vorbehältlich der angegebenen Korrekturen das "Gut zum Druck"
geben wollen.
Richtlinien für Autorinnen und Autoren der AJP/PJA
1
II.
-
-
-
-
-
-
Was wir von Ihnen benötigen
Bitte mailen Sie Ihren Text gemäss Angaben am Ende dieser Richtlinien, als Word-Datei,
möglichst wenig formatiert.
Sodann benötigen wir Ihre genauen Adressangaben – so wie wir sie am Ende der AJPAusgabe, in welcher Ihr Text erscheint – aufführen dürfen: Vor- und Familiennamen,
akademische Titel, Berufsangabe, Büro-Adresse (oder, wenn sie dies bevorzugen: PrivatAdresse); wenn Sie es wünschen, auch Emailadresse.
Damit wir im Verlaufe der Bearbeitung mit Ihnen in Kontakt treten können, bitten wir Sie,
uns auch Ihre Konktaktadresse, soweit diese nicht mit der für die Publikation vorgesehenen
Adresse übereinstimmen sollte (z.B. Privat-, Ferien- oder Auslandsaufenthaltsadresse), Ihre
Telefonnummer, Ihre Faxnummer und Ihre Email-Adresse anzugeben.
Für die Veröffentlichung der Aufsätze oder anderer Beiträge benötigen wir eine Foto in
hohem Auflösungsgrad. Diese wollen Sie uns bitte elektronisch übermitteln. Wenn dies nicht
möglich ist, ersuchen wir Sie um Zusendung der Foto in einem beiliegendem Couvert als
Schutz (ohne Briefklammer, da diese die Bildqualität reduzieren).
Betrifft einzig Aufsätze: Weiter ersuchen wir Sie um Übermittlung einer höchstens zehn
Zeilen umfassenden Zusammenfassung (Abstract). Dieser Text steht am Anfang Ihres
Aufsatzes und soll zugleich die LeserInnen zur Lektüre anregen. Wir werden für die
Übersetzung der Zusammenfassung in die verbreitetere andere Landessprache (Französisch
bzw. Deutsch) besorgt sein.
Da wir leider, wie andere juristische Fachzeitschriften der Schweiz, wegen der geringen
Auflagenhöhe kein Autorhonorar zahlen können, wollen wir Ihnen – nebst einigen
kostenlosen Belegexemplaren des ganzen Heftes, in dem Ihr Aufsatz veröffentlicht wird –
jeweils 20 Separatdrucke Ihres Aufsatzes zustellen. Benötigen Sie zusätzliche Exemplare,
erstellt Ihnen die Druckerei gerne eine Offerte für die darüber hinaus gehenden Exemplare;
Sie können die Offerte über den Verlag anfordern – spätestens bis zur Zusendung Ihres Gutzum-Drucks.
Auf Ihren Wunsch übermitteln wir Ihnen Ihren Text im pdf-Format, genau so, wie er in der
AJP/PJA erscheint. Bitte teilen Sie uns dies ebenfalls spätestens bei der Zusendung Ihres
Gut-zum-Drucks mit. Es steht ihnen frei, dieses pdf auf Ihrer persönlichen Homepage, der
Homepage Ihrer Anwaltskanzlei oder Ihres Unternehmens unter Hinweis auf das
Ersterscheinen in der AJP/PJA zu veröffentlichen.
III. Wie Sie uns erreichen
Prof. Ivo Schwander ist wie folgt erreichbar:
Per Post:
Prof. em. Ivo Schwander
Heerstrasse 7
8853 Lachen
Per Telefon:
Büro Pestalozzi Rechtsanwälte, Zürich (Direktwahl): 044 217 92 56
Privat (Adresse in Lachen): 055 442 33 54
Richtlinien für Autorinnen und Autoren der AJP/PJA
2
Per Email:
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Die telefonische Erreichbarkeit ist beschränkt. Am besten erreichen Sie Prof. Schwander
Dienstag bis Donnerstag unter Tel. Nr. 044 217 92 56.
IV. Hinweise für die Gestaltung Ihres Textes
1. Ganz allgemein bitten wir Sie, sich die Textgestaltung in einer neueren Ausgabe der AJP/PJA
(Jahrgang 2012) näher anzusehen. Viele Ihrer Fragen beantworten sich bereits mit einem Blick
darauf.
2. Titel des Textes: Der Titel sollte knapp und klar umschreiben, was den Gegenstand des Textes
bildet. Daher bitte keine allgemeinen Titel wie "Wiederum eine gesetzgeberische
Fehlleistung!" sondern z.B. "Die Revision des Aktienrechts – kritische Anmerkungen".
Denken Sie daran, dass Ihr Aufsatz durch die heute üblichen Suchmaschinen bei der
juristischen Recherche so viel eher erfasst und somit in der künftigen juristischen Diskussion
stärker beachtet wird.
Der Titel sollte auch nicht länger als zwei Zeilen in der Druckfassung ausmachen – d.h. nicht
länger sein als 60 Zeichen (mit Leerzeichen). Eventuell können Sie einen Haupttitel mit
einem Untertitel verbinden. Wenn der Titel länger ist als 60 Zeichen (mit Leerzeichen),
wollen Sie uns bitte einen Kurztitel für die beweglichen Kolumnentitel oben auf den
ungeraden Seiten vorschlagen.
3. Wir bitten Sie, den Text kurz zu fassen. Der Platz in unserer Zeitschrift ist beschränkt. Wir veröffentlichen zwar zwischendurch auch gerne einen überlangen Aufsatz – aber nur, wenn sich
dieses vom Thema oder von den innovativen Inhalten her rechtfertigt. Die meisten
LeserInnen verfügen nur über geringe Zeit, die Aufsätze zu studieren. Kurzgehaltene
Aufsätze, die ohne lange Einleitung direkt zum Thema und zu neuen Aussagen kommen,
haben bedeutend mehr Chancen, gelesen zu werden. Nach unserer Erfahrung wird Aufsätzen
im Umfang von bis etwa 7 Seiten am meisten Aufmerksamkeit geschenkt. Eine Druckseite
AJP umfasst ungefähr 3'700 Zeichen (mit Leerzeichen). Nach der ersten Fassung des Textes
sollte sich der Autor/die Autorin überlegen, wie man noch direkter "zur Sache" kommt, wie
man etwas noch prägnanter formulieren kann, usw.
Vielleicht können Sie den Text kürzen, indem Sie für eine Einzelfrage, die Sie nicht vertiefen,
auf andere Publikationen verweisen oder – statt den nicht allgemein zugänglichen
Gesetzesentwurf wiederzugeben – auf die elektronisch verfügbare Version hinweisen.
4. Sprache. AJP/PJA publiziert Beiträge in deutscher und französischer Sprache. Beiträge in
italienischer oder englischer Sprache werden nur in gut begründeten Ausnahmen veröffentlicht.
5. Zur besseren Verarbeitung der Online-Fassung wollen Sie sich an die folgende Systematik Ihres
Textes (Titelhierarchie) halten:
I., II., III., IV. usw.
A., B., C., D., usw.
Richtlinien für Autorinnen und Autoren der AJP/PJA
3
1., 2., 3., 4., usw.
a., b., c., d., usw.
i., ii., iii., iv., usw.
Auch möglich, aber im Print weniger schön ist folgende zweite Art der Titelhierarchie:
1., 2., 3., usw.
1.1., 1.2., 1.3., usw.
1.1.1., 1.1.2., 1.1.3., usw.
1.1.1.1., 1.1.1.2., 1.1.1.3., usw.
1.1.1.1.1., 1.1.1.1.2., 1.1.1.1.3., usw.
In beiden Fällen aber stehen insgesamt nur fünf Ebenen in der Titelhierarchie zur
Verfügung. Auch dürfen die beiden Arten der Titelhierarchien nicht vermischt werden.
7. Die Titel und Untertitel des Textes sind fett zu setzen, Hervorhebungen in kursiv. Im
Lauftext und in den Fussnoten können also keine fetten Hervorhebungen angebracht
werden, da dies das Schriftbild zu schwer macht. Überhaupt empfehlen wir, nur
zurückhaltend von der Möglichkeit der Hervorhebung Gebrauch zu machen.
Ein Inhaltsverzeichnis ist nicht erforderlich.
8. Die Autornamen – im Text und in den Fussnoten – sind in Kapitälchen zu setzen, und zwar
Vor- und Nachnamen. Beispiel: HUGO HUGENTOBLER.
9. Zitierweise in den Fussnoten: Wir veröffentlichen kein Literaturverzeichnis als Anhang zu einem
Text. Die zitierten Werke sind somit fortlaufend in den Fussnoten aufzuführen.
10. Zur notwendigen Vereinheitlichung der Zitierweise wollen Sie sich bitte an folgende Regeln
halten:
Beim ersten Zitieren eines Buches oder Aufsatzes Angabe der vollständigen Vor- und Nachnamen
des Autors/der Autorin bzw. des Autorkollektivs in Kapitälchenschrift; Vor- und
Nachnamen der allfälligen Herausgeber (allenfalls nur mit erstem Buchstaben des
Vornamens) in Normalschrift; Titel des Buches oder des Aufsatzes; Titel und Jahrgang der
Zeitschrift bzw. Titel des Sammelwerkes und Erscheinungsort bzw. -jahr; Seite (erste Seite,
ohne "S.", aber mit f. oder ff.) oder Nr. (Randziffer, Randnummer) oder N (Note bei
Kommentaren) oder Fn. (für die Angabe der zitierten Fussnote im zitierten Werk).
Kommentare werden entsprechend deren eigenen Zitiervorschlägen zitiert.
Beispiele:
GERHARD WALTER, Ausländische Rechtshängigkeit und Konnexität nach altem und neuem
Lugano-Übereinkommen, in: Karl Spühler (Hrsg.), Internationales Zivilprozess- und
Verfahrensrecht II, Zürich 2003, 127 ff.
GABY NIGG, Das Beweisrecht bei internationalen Privatrechtsstreitigkeiten, Diss. St. Gallen
1999, 35 ff.
HANS-PETER EGLI, Das arbeitsrechtliche Verfahren nach Art. 343 OR, ZZZ 2004, 21 ff.
DENIS PIOTET, Le statut comparé des marchandises envoyées sans commande, in: Roland
Bieber (éd.), Mélanges en l'honneur de Bernard Dutoit, Genève 2002, 209 ss.
Beim zweiten Zitat wird nur abgekürzt (ohne Vorname, ohne Titelangabe) zitiert, unter Verweis
auf das erste ausführliche Zitat. Dabei wird "Fussnote" innerhalb von AJP mit "FN" (franz.:
"n.") abgekürzt.
Richtlinien für Autorinnen und Autoren der AJP/PJA
4
Beispiele:
WALTER (FN 3), 130.
NIGG (FN 12), 31.
EGLI (FN 4), 23.
PIOTET (n. 2), 211.
11. Bitte beachten, Sie, dass wir nicht in allen Teilen der Zeitschrift Fussnoten zur Verfügung
haben. Insbesondere in den Rubriken "Gastkolumne", "aktuell", "Entscheidbesprechungen",
"Buchbesprechungen" sind somit die Zitatnachweise im Lauftext in Klammern zu setzen.
Beispiel:
In der neuen Lehre (z.B. ALFRED KOLLER, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner
Teil, 3. A., Bern 2009, § 13 Rz. 146) wird vertreten, dass…
oder, wenn das betreffende Werk bereits einmal zitiert worden ist:
In der neuen Lehre (z.B. KOLLER, op. cit., § 13 rz. 146) wird vertreten, dass…
12. Ansonsten sind alle Zitatnachweise in die Fussnoten zu setzen, ebenso weiterführende
Hinweise. Die Argumentationen und anderen inhaltlichen Ausführungen gehören hingegen
in den Haupttext. Vernünftigerweise sollte das Verhältnis Haupttext zu Fussnotenapparat
durchschnittlich bei etwa 4: 1 oder 5:1 liegen. Ein überlanger Fussnotenanteil langweilt und
ist keine Gewähr für Wissenschaftlichkeit; insbesondere kann ohnehin nie Vollständigkeit bei
der Literaturverarbeitung erreicht werden.
13. Im Übrigen empfehlen wir die üblichen Zitier- und Abkürzungsverzeichnisse, wie sie z.B. in
PETER FORSTMOSER/REGINA OGOREK/HANS-UELI VOGT, Juristisches Arbeiten. 4. A.,
Zürich 2008 wiedergegeben werden.
V. Welche Rechte treten Sie mit der Veröffentlichung in der AJP/PJA der Dike
Zeitschriften AG ab?
Mit der Veröffentlichung in der AJP/PJA treten Sie der Dike Zeitschriften AG folgende Rechte
ab:
-
-
-
das Recht zur honorarfreien Veröffentlichung des Textes in der AJP/PJA. Dem Autor/der
Autorin steht das Recht zu, nach Ablauf von sechs Monaten den Text – unter Angabe der
Erstveröffentlichung in AJP/PJA – anderswo zu publizieren (z.B. elektronisch oder in
Buchform); die Publikation auf der eigenen Homepage – unter Angabe der
Erstveröffentlichung in AJP/PJA – ist nach einer Karenzfrist von drei Monaten nach
Erscheinen der AJP/PJA möglich.
das Recht zur Wiederverwertung des in der AJP/PJA publizierten Textes durch Dike
Zeitschriften AG sowie Lawfinder GmbH (in elektronischer oder analoger Form, z.B. im
Zusammenhang mit Nachdrucken der Zeitschrift oder Veröffentlichung auf Internet oder
anderen elektronischen oder analogen Versionen).
das Recht zur Vervielfältigung (Entgelt für Kopien bei der Pro Litteris).
März 2015
Richtlinien für Autorinnen und Autoren der AJP/PJA
5