aktuelle Haushaltsrede

Rede
des
Bürgermeisters der Stadt Beckum
Dr. Karl-Uwe Strothmann
zur Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs 2015
in der Sitzung des Rates
am 30. Oktober 2014
- Es gilt das gesprochene Wort -
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Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich lege Ihnen heute gemeinsam mit dem Stadtkämmerer, Herrn Klaes, den Entwurf des
Haushaltsplanes für das Jahr 2015 vor. Wie im Vorjahr werde ich dabei den Schwerpunkt
meiner Ausführungen auf den Ergebnisplan legen, während Herr Klaes den Finanzplan
darstellen wird. Es ist dabei vorgesehen, dass wir die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen,
aber auch die Gebührenhaushalte und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe in der
Ratssitzung am 16. Dezember 2014 beschließen. Da die Etateinbringung etwa zur gleichen
Zeit wie im Vorjahr erfolgt, bedeutet dieses, dass das Beratungsverfahren gestrafft werden
muss. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie hierzu bereit sind.
Der Haushalt des Jahres 2015 ist der letzte meiner aktuellen Wahlperiode, die im Jahre
2009 begonnen hat. Auch vor diesem Hintergrund werde ich am Ende meiner Haushaltsrede noch kurz auf einige wichtige Entwicklungen der Stadt Beckum eingehen.
Bevor ich nunmehr zum Entwurf des Haushaltes des Jahres 2015 komme, möchte ich auf
die Entwicklungen im laufenden Haushaltsjahr eingehen. Das Haushaltsjahr 2014 verläuft
in etwa plangemäß. Bei den Einnahmen -und dort insbesondere bei der Gewerbesteuererwarten wir derzeit, dass die Plandaten in etwa eingehalten werden. Bei den Ausgaben
machen uns die vergleichsweise hohen Tarifabschlüsse im Personalbereich zu schaffen.
Darüber hinaus ist absehbar, dass es bei der Hilfe zur Erziehung und den Asylbewerberleistungen zu Mehraufwendungen kommen wird. Im besonderen Maße werden sich letztere
dann voraussichtlich im Etat 2015 niederschlagen. Gelungen ist die im letzten Jahr vorgenommene Ausgliederung der Abwasserbeseitigung aus dem Kernhaushalt. Der städtische
Abwasserbetrieb Beckum hat seine Arbeit aufgenommen und die damit verbundenen Ziele
der Transparenz und des Vermeidens von Quersubventionierungen werden erreicht. Auch
ist davon auszugehen, dass die geplante kontinuierliche Entschuldung im Eigenbetrieb gelingen wird. Darauf werde ich später noch näher eingehen.
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Doch nun zum Jahr 2015:
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, aber auch in Beckum, gestalten
sich derzeit weitgehend unverändert gegenüber dem Vorjahr. Das Wirtschaftswachstum für
2014 wird wohl geringer ausfallen als zwischenzeitlich prognostiziert, aber immer noch
vorhanden sein. In Beckum entwickeln sich die Unternehmen weitestgehend gut, was aber
keine wesentlichen Auswirkungen auf die Zahl der Arbeitslosen im Arbeitsamtsbezirk
Beckum hat. Die Quote liegt mit gut 6 % etwa auf Vorjahrsniveau. Insgesamt ist zu beobachten, dass der Fachkräftebedarf und auch der Fachkräftemangel bei uns steigen, während es auf der anderen Seite eine nicht ganz unerhebliche Sockelarbeitslosigkeit gibt. Das
Problem scheint dabei zu sein, dass der Arbeitskräftebedarf und das Angebot vor Ort häufig nicht zusammen passt. Das führt letztlich auch dazu, dass Beckum einen Einpendlerüberschuss aufweist, d.h., dass mehr Menschen zum Arbeiten nach Beckum kommen als
umgekehrt zum Arbeiten in umliegende Städte und Gemeinden fahren. Positiv ist insoweit,
dass immer mehr Auswärtige -zumindest mittelfristig- auch ihren Wohnsitz in Beckum
nehmen. Besonders deutlich wird dieses bei den Verkäufen der städtischen Grundstücke im
Bereich der Pflaumenallee-Ost. Hier gibt es viele Käuferinnen und Käufer, die von auswärts
nach Beckum ziehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
der Ergebnisplan des Jahres 2015 weist ein Ertragsvolumen von 76.426.400 Euro auf. Im
Vorjahr waren dieses rund 74,56 Mio. Euro. Im Aufwand sind für 2015 79.485.850 Euro veranschlagt. Dieses waren im Vorjahr noch etwa 76,48 Mio. Euro. Unter dem Strich ergibt sich
so für den Ergebnisplan des Jahres 2015 ein Defizit von 3.059.450 Euro. Dieses ist gegenüber dem Vorjahr um knapp 1,1 Mio. Euro höher und auch um rd. 650.000 Euro höher als
im Jahr 2014 für das Finanzplanungsjahr 2015 erwartet. Besonders zu schaffen machen uns
dabei vier Positionen, die sowohl gegenüber dem Vorjahr, als auch gegenüber unserer
letztjährigen Planung für das Jahr 2015 deutlich mehr Aufwand erzeugen. Es handelt sich
dabei zunächst um die Personalaufwendungen, die aufgrund der vergleichsweise hohen
Tarifabschlüsse und den Besoldungsanhebungen um rd. 550.000 Euro höher als im Vorjahr
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veranschlagt sind, ohne dass der Personalkörper ausgeweitet werden soll. Gegenüber unserer Finanzplanung für das Jahr 2015 beträgt die Steigerung immerhin rd. 275.000 Euro.
Am weitaus meisten zu schaffen macht uns die geplante Kreisumlageerhöhung. Diese soll
nach dem Eckdatenpapier des Landrats für uns trotz in etwa gleichbleibender Rahmenbedingungen wie unserer Steuerkraft um etwa 1,38 Mio. Euro höher als im Vorjahr ausfallen.
Gegenüber unserer letztjährigen Finanzplanung für das Jahr 2015 sind dieses rd. 1,11 Mio.
Euro mehr. Ganz aktuell und daher noch nicht im Etatentwurf berücksichtigt zeichnet sich
ab, dass die Kreisumlage aufgrund von Verbesserungen insbesondere aus der zweiten Modellrechnung zum GFG 2015 etwas weniger angehoben werden muss. Dass könnte in unserem Etat 2015 zu einer Minderbelastung von knapp 200.000 Euro führen und damit das
Defizit im Ergebnisplan auf rund 2,86 Millionen Euro reduzieren. Daneben belasten uns
auch die eigenen Sozialaufwendungen zusehends. Die steigende Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber führt nach aktueller Änderungsliste zu einer Aufwandssteigerung von rd. 340.000 Euro gegenüber dem Vorjahr und auch unserer Vorjahreserwartung
für 2015. Wir hoffen insoweit allerdings, dass unserer Nettobelastung aufgrund einer höheren Landesbeteiligung auf Vorjahresniveau verbleibt und haben das auch so veranschlagt. Bei den Hilfen zur Erziehung erwarten wir gegenüber dem Vorjahr eine erneute
Steigerung von 155.000 Euro und gegenüber unserer Finanzplanung für 2015 von 180.000
Euro.
Ohne diese vier Verschlechterungen gegenüber dem Vorjahr würde unser Ergebnisplan
lediglich noch ein Defizit in Höhe von rd. 975.000 Euro aufweisen. Hätten sich die Prognosezahlen des Vorjahres für 2015 bestätigt, würde das Defizit immerhin noch um rd. 1,56
Millionen Euro geringer ausfallen und dann rd. 1,5 Mio. Euro betragen.
In der Finanzplanung für die Folgejahre haben wir für das Jahr 2016 einen Fehlbedarf von
knapp 3,4 Mio. Euro, für 2017 von 2,9 Mio. Euro und für 2018 von 2,15 Mio. Euro veranschlagt.
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Erfreulich ist, dass wir auch für das Jahr 2015 und für die Folgejahre deutliche liquide
Überschüsse in der Finanzplanung ausweisen können. 2015 erwarten wir dabei Überschüsse von gut 600.000 Euro, bei reduzierter Kreisumlage sogar 800.000 Euro, für 2016
von 575.000 Euro, für 2017 von 1,13 Mio. Euro und für 2018 von 1,19 Mio. Euro.
Im Ergebnis lässt sich die Haushaltssituation der Stadt Beckum im Kernhaushalt so zusammenfassen, dass es nach wie vor Defizite im Ergebnisplan gibt, die eine Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage erfordern. Die 5 %-Grenze, die, wenn sie denn in zwei aufeinander
folgenden Jahren überschritten wird, in ein Haushaltssicherungskonzept führt, wird nach
der derzeitigen Planung nicht überschritten. Auf der anderen Seite führt die Planung zu
liquiden Überschüssen, die zunächst dazu genutzt werden sollen, den unterjährigen Kassenkreditbedarf im Kernhaushalt, der zumindest zeitweise vorhanden ist, zu reduzieren und
mittelfristig möglichst gänzlich überflüssig zu machen. Anschließend könnten etwaige liquide Überschüsse dazu verwandt werden, Vorsorge für künftige Pensionslasten zu treffen.
Ein struktureller Ausgleich des Ergebnisplanes wäre nach meiner Ansicht nur dann möglich, wenn wir auf der einen Seite extrem einschneidende und für die Bürgerinnen und Bürger spürbare Leistungsreduzierungen vornehmen würden und parallel dazu an der Steuerschraube drehen. Beides erscheint mir allerdings vor dem Hintergrund der ausgewiesenen
liquiden Überschüsse zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich zu sein.
Ich schlage Ihnen daher - anderes als viele meiner Bürgermeisterkollegen - für 2015
vor, die Steuern nicht zu erhöhen.
Angesichts der zunehmend steigenden Belastungen der kommunalen Haushalte insbesondere durch die Sozialaufwendungen, die zum einen mittelbar über die Landschafts- und
Kreisumlage weitergegeben werden und zum anderen insbesondere im Bereich der Hilfe
zur Erziehung und der Asylbewerberleistung unmittelbar im gemeindlichen Haushalt entstehen, erscheint eine Entlastung der Kommunen durch Bund und Land dringender denn
je erforderlich zu sein. Die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene zugesagte Entlastung bei
der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen von bundesweit jährlich 5 Milli-
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arden Euro muss dringend erfolgen. Die für 2015 erstmals vorgesehene sogenannte Übergangsmilliarde, welche uns über unseren Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von rd.
252.000 Euro in 2015 entlastet, wird im selben Jahr mehr als kompensiert durch die Steigerungen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus muss
die Beteiligungsquote an den Asylbewerberleistungen dringend weiter erhöht werden.
Schließlich ist eine Gesundung der kommunalen Finanzen ohne eine Erhöhung des Anteils
der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes über eine Anpassung des sogenannten Verbundsatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz kaum denkbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
im Folgenden möchte ich Ihnen nun einige wesentliche Ertrags- und Aufwandspositionen
des Etats 2015 vorstellen.
Unsere größten Ertragspositionen sind die Gewerbesteuer, der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und die Schlüsselzuweisungen des Landes.
Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer entwickelt sich weiterhin positiv. Für das
Jahr 2015 haben wir hier einen Ertrag von 14,85 Mio. Euro eingeplant. Das sind rd. 250.000
Euro mehr als im Vorjahr.
Die für das Jahr 2015 zu erwartenden Schlüsselzuweisungen betragen nach der uns vorliegenden zweiten Modellrechnung rd. 9,54 Mio. Euro und damit rd. 600.000 Euro mehr als
im Vorjahr.
Bei der Gewerbesteuer haben wir bekanntlich unsere Erwartungen in den letzten Jahren
wiederholt reduziert. Es zeichnet sich nunmehr ab, dass der Ansatz von 16 Mio. Euro für
das Jahr 2014 tatsächlich erreicht werden kann. Für 2015 sind hier 16,2 Mio. Euro bei unverändertem Hebesatz von 425 v.H. veranschlagt worden.
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Bei der Grundsteuer A haben wir auch für 2015 wiederum 175.000 Euro veranschlagt. Bei
der Grundsteuer B sind dieses entsprechend der derzeitigen Einnahmeerwartung für 2014
5,57 Mio. Euro.
Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer haben wir für 2015 mit 2,12 Mio. Euro den
gleichen Betrag wie im Vorjahr veranschlagt. Hinzu kommt die bereits angesprochene Umsatzsteuersoforthilfe des Bundes, die für 2015 252.000 Euro beträgt.
Die Vergnügungssteuer und die Hundesteuer sind mit 600.000 Euro und 162.000 Euro in
der gleichen Höhe wie im Vorjahr angesetzt worden.
Die Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte betragen für das Jahr 2015 9,22 Mio.
Euro. Die Gebührenhaushalte werden dabei derzeit noch dahingehend überprüft, ob Anpassungen für das Folgejahr erforderlich sind.
Erhebliche Beträge finden sich auch unter den sonstigen ordentlichen Erträgen. Unter
dieser Position sind insgesamt 3,12 Mio. Euro veranschlagt. Die Summe enthält die Konzessionsabgaben der Energieversorgung Beckum GmbH & Co. KG in Höhe von 1,4 Mio. Euro
und die Konzessionsabgabe der Wasserversorgung Beckum GmbH mit 320.000 Euro.
Rd. 328.000 Euro erwarten wir aus der Veräußerung von Grundstücken des Umlaufvermögens. Für Zinsen auf Gewerbesteuernachforderungen sind für 2015 wiederum 400.000 Euro
einkalkuliert worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
im Folgenden möchte ich nun noch auf einige wesentliche Aufwandspositionen im Ergebnisplan eingehen.
Aufgrund der vergleichsweise hohen Steigerungen aus den letzten Tarifverhandlungen ergeben sich bei den Personalaufwendungen erhebliche Mehrkosten. So sind für das Jahr
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2015 16,27 Mio. Euro veranschlagt worden. Die Vergleichszahl aus dem Jahr 2014 beträgt
15,72 Mio. Euro.
Die Versorgungsaufwendungen sind für das Jahr 2015 wiederum mit rd. 2,15 Mio. Euro
veranschlagt.
Die Transferaufwendungen beinhalten freiwillige, gesetzliche und vertragliche Zuweisungen und Zuschüsse. In der Gesamtsumme von 36,34 Mio. Euro sind enthalten:
8,36 Mio. Euro als Zuschuss zu den Betriebskosten der Kindergärten und zur Förderung der
Kindertagespflege (bei Erträgen aus Landesbeteiligung und Elternbeiträgen von etwa 5,23
Mio. Euro); 620.000 Euro zur Weiterleitung der Ganztagsschulen an die Kooperationspartner; 5,13 Mio. Euro für Sozialtransferaufwendungen, davon allein etwa 3,9 Mio. Euro für
die Hilfe zur Erziehung; rd. 2,6 Mio. Euro Gewerbesteuerumlage und als größter Aufwandsposten sage und schreibe 16,8 Mio. Euro für die allgemeine Kreisumlage. Der Berechnung
der allgemeinen Kreisumlage wurde dabei ein Kreisumlagehebesatz von 38,1 % zugrunde
gelegt, etwaige Verbesserungen werden über die Änderungsliste berücksichtigt. Die
Kreisumlage wird zusehends zu einer Etatposition, die nicht mehr aufgefangen werden
kann. Die Steigerungsraten sind dramatisch und es muss seitens der Beteiligten alles getan
werden, um diese zu begrenzen. Dies gilt natürlich eine Ebene höher gleichermaßen für die
Landschaftsumlage, die den Kreisen und kreisfreien Städten und mittelbar natürlich auch
uns besonders zu schaffen macht.
Einen weiteren großen Aufwandsposten im Etatentwurf bilden die Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen. Hierzu zählen insbesondere Betriebskosten wie Strom, Gas
und Abwasser, aber auch die Instandhaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Sachanlagen. Auf die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen entfallen rd. 6,46 Mio. Euro, für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens sind rd.
448.000 Euro veranschlagt. 3,29 Mio. Euro entfallen auf sonstige Sachleistungen wie Entgelte für die Benutzung des Entsorgungszentrums Ennigerloh (1,42 Mio. Euro) und Entgelte
an Abfuhrunternehmen (691.700 Euro). Des Weiteren sind für sonstige Dienstleistungen
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2,47 Mio. Euro (u.a. Schülerbeförderungskosten und Dienstleistungen des Eigenbetriebes
Städtische Betriebe) eingeplant.
Der an den Städtischen Abwasserbetrieb zu zahlende Stadtanteil für die Stadtentwässerung beträgt im Jahr 2015 1,08 Mio. Euro.
Das bilanzielle Abschreibungsvolumen auf das gesamte Anlage- und Umlaufvermögen
beziffert sich auf insgesamt rd. 6,58 Mio. Euro, wovon rd. 3,85 Mio. Euro durch die Auflösung von Sonderposten gegenfinanziert sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
damit habe ich Ihnen die wesentlichen Positionen des Ergebnisplanes vorgestellt.
Die Details des Finanzplanentwurfes 2015 mitsamt den geplanten Investitionen wird Herr
Klaes gleich erläutern.
Es ist uns dabei gelungen, auch im Jahr 2015 in erheblichem Maße Investitionen in unsere
Infrastruktur vorzusehen. Der Bereich der Bildung stellt dabei nach wie vor einen besonderen Schwerpunkt dar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
nach der Auslagerung unseres Abwasserbereiches im Vorjahr stellt sich die Verschuldungssituation der Stadt Beckum gänzlich anders als zuvor dar. Der Kernhaushalt ist
schuldenfrei, benötigt aber unterjährig zeitweise Kassenkredite. Der geplante liquide Überschuss des Jahres 2015 soll dazu verwandt werden, diesen Kassenkreditbedarf weiter zu
reduzieren.
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Die noch verbliebenden städtischen Verbindlichkeiten befinden sich als Fremdkapital in
den Städtischen Eigenbetrieben. Dort ist nach den Wirtschaftsplänen für das Jahr 2015 eine
erhebliche Reduzierung der Verbindlichkeiten vorgesehen. So sollen allein im Abwasserbetrieb bei den Investitionskrediten 2,38 Mio. Euro abgebaut werden. Beim Eigenbetrieb
Energieversorgung und Bäder ist eine Entschuldung in Höhe von rd. 250.000 Euro vorgesehen. Darüber hinaus sollen dort auch die Liquiditätskredite um rd. 300.000 Euro reduziert
werden. Schließlich ist auch im Eigenbetrieb Städtische Betriebe Beckum eine NettoEntschuldung vorgesehen. Diese soll im Jahr 2015 rund 100.000 Euro betragen. Insgesamt
ist es also möglich, die Verschuldung in den Eigenbetrieben um gut 3 Mio. Euro zu reduzieren. Das ist, wie ich meine, sehr erfreulich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
gestatten Sie mir zum Abschluss noch einige zusammenfassende Aussagen zur aktuellen
Situation der Stadt Beckum.
Finanziell sind wir - gerade im interkommunalen Vergleich - ordentlich, aber keineswegs
optimal aufgestellt. Wir müssen weiterhin auf unsere Allgemeine Rücklage zurückgreifen.
Immerhin gelingt es uns aber, die städtische Gesamtverschuldung deutlich zu reduzieren.
Wirtschaftlich steht Beckum gut dar. Wir haben bereits aktuell sehr viele Arbeitsplätze
und es gibt tolle neue Projekte, wie etwa die geplante Betriebserweiterung der Fa. Berief,
der Neubau der Fa. Beumer oder auch die bereits abgeschlossene erhebliche Erweiterung
der Fa. Blumenbecker. Mit dem Gewerbegebiet Obere Brede an der A2 haben wir darüber
hinaus noch ein hervorragendes Potential, das in der Zukunft klug zu nutzen ist. Insoweit
geht es nach meiner Ansicht nicht darum, so schnell wie möglich Grundstücke zu verkaufen, um einmalig Kasse zu machen, sondern sukzessive wirklich nutzbringende Ansiedlungen für die Stadt Beckum zu realisieren. Weiterhin ganz besonderer Zuwendungen bedürf-
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ten sicherlich unsere Innenstädte, damit sie ihre Aufenthaltsqualität erhalten und nach
Möglichkeit noch verbessern können.
Erfreulich ist, dass wir nach umfangreichen Baumaßnahmen in den Kindertagesstätten in
der Lage sind, den Anspruch auf Betreuung auch für unter 3-jährige Kinder zu erfüllen.
Hier gilt allen Beteiligten mein herzlicher Dank. Jetzt gilt es, die Betreuungsplätze so bedarfsgerecht wie möglich zu gestalten.
Stolz können wir darauf sein, die Schulsituation bei den weiterführenden Schulen zukunftssicher gestaltet zu haben. Verbunden damit ist allerdings auch weiterhin ein erheblicher Investitionsbedarf, der sich auch im Etat 2015 niederschlägt. Bei den Grundschulen
werden im Stadtteil Beckum auf Dauer drei benötigt. Hier gilt es, im Dialog mit allen Beteiligten, eine Lösung hinsichtlich der Standorte zu finden. Der Kettelerschule kommt dabei
nach Auslaufen der Hauptschule in knapp vier Jahren nach meiner Ansicht eine zentrale
Bedeutung zu.
Im Bereich des Klimaschutzes sind wir in den letzten Jahren deutlich vorangekommen,
beim Ausbau der erneuerbaren Energien haben wir wichtige Weichen gestellt. Gerade
beim Ausbau der Windenergie geht es dabei darum, einen fairen Interessenausgleich herzustellen zwischen der Realisierung unseres Anteils an der Energiewende auf der einen und
der Berücksichtigung berechtigter Anliegerinteressen auf der anderen Seite.
Noch im Dezember 2014 soll der erste Spatenstich zur Neugestaltung der Schienenstation
des Bahnhofes Neubeckum erfolgen und ich hoffe, dass nunmehr auch kurzfristig mit
dem Neubau des Edeka-Marktes im Herzen Neubeckums begonnen werden kann; der
Bauantrag hierfür liegt mittlerweile vor.
Das Baugebiet Pflaumenallee Ost ist eine Erfolgsgeschichte geworden. Im nächsten Schritt
gilt es nunmehr, eine ausgewogene Baugebietsentwicklung zwischen Angeboten am
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Stadtrand und in den Zentren der Ortsteile zu realisieren. Potential hierfür ist in allen Ortsteilen vorhanden.
Schließlich möchte ich noch kurz auf den vorliegenden Antrag zur zumindest mittelfristigen Implementierung einer Dezernatsstruktur bei der Stadt Beckum eingehen. Wir haben bereits in der Vergangenheit eine solche zusätzliche Führungsebene gehabt und waren klug beraten, diese abzuschaffen. Die Stadt Beckum ist nach meiner Ansicht zu klein
und hat auch nicht die finanziellen Möglichkeiten, um eine weitere Führungsebene in der
Verwaltung zu schaffen. Mit Fachdienstleitungen, Fachbereichsleitungen und darüber dem
Bürgermeister sind wir ausreichend und effizient aufgestellt. Ein zusätzlicher Beigeordneter
mit eigenem Sekretariat wäre dabei pro Jahr mit rd. 200.000 Euro zu veranschlagen. Bei
zwei Beigeordneten wären das jährlich bereits rd. 400.000 Euro. Das entspricht etwa dem
Betrag, den wir netto zum Erhalt beider Beckumer Freibäder aufbringen müssen. Hinzu
kämen einmalige Beträge für Pensions- und Beihilferückstellungen von geschätzt 350.000
Euro pro Wahlbeamten.
Wenn es nur darum geht, die Nachfolge des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters,
Herrn Klaes, bei gleicher Besoldung mit einer Beigeordneten oder einem Beigeordneten zu
besetzen, ohne die Struktur zu verändern, damit eine höhere politische Verantwortlichkeit
besteht, bin ich gern gesprächsbereit. Im Übrigen hat sich die Fachbereichsstruktur bewährt und es wäre unangemessen und nicht finanzierbar, hier eine zusätzliche Führungsebene einzuführen.
Abschließend möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Erarbeitung des heutigen Haushaltsplanentwurfes konstruktiv mitgearbeitet haben, für die
umfangreiche und sorgfältige Arbeit bedanken.
Ich wünsche Ihnen konstruktive Beratungen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.