Unterschriftenliste Keine Beigeordnete

Keine Beigeordneten in der Stadtverwaltung Beckum!
Ich unterstütze mit meiner Unterschrift die Initiative, die einen Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung herbeiführen will:
Sind Sie gegen eine Besetzung der Stellen von hauptamtlichen Beigeordneten in der Stadtverwaltung Beckum
und soll § 12 der Hauptsatzung der Stadt Beckum „Der Rat wählt zwei Beigeordnete“ gestrichen werden?
Begründung:
Die Fraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FWG streben die Wahl eines/einer ersten Beigeordneten und mittelfristig eines/einer technischen Beigeordneten durch den Rat der der Stadt Beckum an. Vorteil einer solchen Besetzung liege unter anderem in einer direkten Verantwortlichkeit der Beigeordneten gegenüber dem Rat und einer
„besseren Aufstellung der Verwaltung“. Es soll mittelfristig eine entsprechende Dezernentenebene geschaffen werden. Der Rat der Stadt Beckum hat am 10.02.2015 in einem ersten Schritt beschlossen, die Stelle eines
1.Beigeordneten bei der Stadtverwaltung Beckum im Bereich Kämmerei öffentlich auszuschreiben. Damit ist das
Wahlverfahren in Bezug auf einen Beigeordneten schon in Gang gesetzt worden.
Im Vergleich zur heutigen Verwaltungsstruktur würde die Schaffung einer Dezernentenebene mit zwei Beigeordneten Kosten von rund € 400.000 pro Jahr verursachen, dazu noch einmalige Pensionsrückstellungen von rd. €
700.000. Dies bedeutet bei einer Wahlzeit von acht Jahren insgesamt rund € 3,9 Mio.
Da die Dezernentenebene über der bisherigen Fachbereichsebene liegt, werden zusätzlicher Bürokratieaufwand
und eine Verdickung der Verwaltung geschaffen. Effektivität und Effizienz sehen anders aus. Unser Bürgerbegehren
hat das Motto „Wehret den Anfängen“ und will eine Besetzung von Beigeordnetenstellen von Anfang an verhindern.
Kostenschätzung:
Eine Kostenschätzung ist entbehrlich, weil das Bürgerbegehren auf die Einsparung von Kosten durch den Verzicht
auf die Beigeordnetenstellen angelegt ist.
Vertretungsberechtigte:
1.) Antonius Rehring, Ahlener Str. 22, 59269 Beckum, 2.) Bernhard Kleibolde, Unterberg I 15, 59269 Beckum,
3.) Timo Przybylak, Parallelweg 117, 59269 Beckum.
- Unterschriftsberechtigt sind alle Beckumer Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr (Deutsche und EU-Bürger) Nachname
Vorname
geboren
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Ort
59269 Beckum
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