RETOUREN AN POSTFACH 555, 1008 Wien z a r g @ law 35. Ausgabe | Mai 2015 | www.rewi.at 6 12 Foto: Renate Kalloch / pixelio.de Foto (c) H-J Spengemann / pixelio.de Keine Steuerreform ohne Superlativ Der Islam in Österreich | FV Jus 30 Anne Frank – das lebensmutige Mädchen in einer hoffnungslosen Zeit (c) Rainer Sturm / pixelio.de Inhalt www.facebook.com/fv.rewi Vorwort des Vorsitzenden Inhalt & Vorwort 3 Editorial4 Keine Steuerreform ohne Superlativ 6 Strafbare Umarmung & der Demo-Paragraf – Die Diskussion zum „neuen“ Strafrecht 9 Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein letztes Mal darf ich mich in dieser Ausgabe als Vorsitzender der FV Jus an euch wenden. Das liegt an mehreren Gründen. Zum einen werde ich, so Gott will, mein Studium mit Ende des Semesters abschließen und somit nach einer sehr schönen, aber auch langen Zeit, die heiligen Hallen des RESOWI’s verlassen. Zum anderen sind von 19. – 21. Mai 2015 wieder ÖH-Wahlen, wo auch mein Nachfolger oder meine Nachfolgerin gewählt wird. www.rewi.at Ich möchte hiermit einen Wahlaufruf starten da jede Stimme, die abgeben wird, die ÖH stärkt und somit auch die Position der FV Jus. Das ist vor allem bei Verhandlungen mit Professorinnen und Professoren wichtig, da wir so noch stärker für euch auftreten und EURE Interessen besser vertreten können. Um auf genau diese Interessen noch besser eingehen zu können, haben wir ein neues Projekt. Es heißt EVALUATE! und soll dazu dienen, dass ihr eure Meinungen zu Prüfungen, Lehrveranstaltungen und Lehrenden, mittels Formular, bei uns im Büro abgeben könnt. So wird es möglich, gemeinsam etwaigen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und die Ausbildungssituation für uns alle zu verbessern! -und keine Scheu, auch positive Rückmeldungen würden uns sehr freuen, da wir positive Entwicklungen noch stärker unterstützen wollen. Solltet ihr Sorgen, Ängste oder Wünsche haben, würden wir uns sehr freuen euch jeden Mittwoch zu Coffee & Talk im FV Jus Büro (Bauteil B) begrüßen zu dürfen. Mir bleibt noch, euch alles Gute für das verbleibende Studienjahr zu wünschen und ich darf euch final nochmals dazu aufzufordern wählen zu gehen!!! 12 Ratschläge für Jus-Neulinge 14 Bonus des neuen Studienplans – Die Ausbildungsschwerpunkte Teil 2 16 FAQs 17 Neue Gesichter in der FV Jus 20 Interview mit KWT-Präsidentin Mag. Christiner 21 Klare Preisangaben bei der Online-Flugbuchung 24 FREIZEITPLANUNG: Bücher und Serien mit juristischen Bezügen 26 Ehepaar 28 Anne Frank – das lebensmutige Mädchen in einer hoffnungslosen Zeit 30 Der Kampf gegen den illegalen Tierhandel – Die neue Allianz von Bund und Ländern 34 Studieren mit Handicap – die kleinen und großen Hürden des Alltags 36 Verschwörungstheorien – Und warum wir so gerne an sie glauben 38 Emoticons und der OGH (11Bs110/13h) Ein Facebook Beitrag mit Folgen 40 Eine satirische Stilkunde oder Wie kommuniziere ich wie ein Anwalt? 42 Liebe Grüße und ein steirisches Glück Auf, euer Der Islam in Österreich Matthias 3 Studiehoroskop 44 World‘s funniest laws 46 (c) utta wieland / pixelio.de Editorial Lange Tage und kurze Nächte, dies bezieht sich nicht nur auf den immer näher kommenden Sommer, sondern auch auf die momentanen Tagesabläufe von uns Studierenden: Die Stunden in der Bibliothek scheinen endlos, die Tage bis zu den Prüfungsterminen sind gezählt und allgemein gibt es in Zeiten wie diesen, mitten im Semester, nur mehr eines: Stress. Diese Ausgabe der LAW@Graz soll euch nicht nur einen Moment Auszeit geben, sondern auch über brandaktuelle Themen wie die Steuerreform (Keine Steuerreform ohne Superlativ) oder die Entwicklungen in der Strafrechtsreform (Strafbare Umarmung & der Demo-Paragraf) informieren. Einen Blick über den Tellerrand wagen wir in Richtung Islam, um euch diese fremde und doch so bekannte Religion, näher zu bringen (Der Islam in Österreich) und zum anderen in Richtung Schweiz und Frankreich wo das Eherecht neue Wege einschlägt (Ehepaar). Weiters möchten wir euch unsere beiden neuen Mitarbeiter vorstellen, die sich schon sehr gut eingearbeitet haben und unser Team weiter verstärken, sodass wir euch auch in Zukunft mit voller Kraft zur Seite stehen können! Aufmerksam machen möchten wir euch noch auf die nahenden ÖH Wahlen im Mai, macht von eurem Wahlrecht unbedingt Gebrauch und bestimmt so eure Zukunft an der Universität Graz und besonders am RESOWI aktiv mit! In diesem Sinne wünschen wir euch viel Durchhaltevermögen und Erfolg für die kommenden Wochen, und denkt immer daran: Aufgegeben wird nur ein Brief! Euer LAW@Graz Team Linda Zlatnik, Verena Sorger, Antonia Bierbaumer Impressum: LAW@Graz Zeitschrift der Fakultätsvertretung Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens Universität Graz 35. Ausgabe, 12. Jahrgang Chefredaktion: Linda Zlatnik Redaktion: Antonia Bierbaumer, Verena Sorger Layout: Florian Altendorfer Lektorat: Antonia Bierbaumer, Verena Sorger Inserate: Linda Zlatnik law @ graz Eigentümerin, Herausgeberin, Verlegerin: HochschülerInnenschaft an der Karl-FranzensUniversität Graz, Schubertstraße 6a, 8010 Graz Erscheinungsort: Graz Aufgabepostamt: 8010 Graz P.b.b. Nr.: 02Z033639 M Druck: Universitätsdruckerei Klampfer Auflage: 5.000 Erscheinungsweise: vierteljährlich Manuskripte, Leserbriefe, Reaktionen: FV Rechtswissenschaften - law@graz, z.Hd. Linda Zlatnik Universitätsstraße 15 BE, 8010 Graz E-Mail: [email protected] 4 Internet: http://zeitung.rewi.at Offenlegung der Blattlinie: Als mehrdimensionales, dialogisches, demokratisches, unparteiliches, offenes und zukunftsorientiertes rechtswissenschaftliches Publikationsorgan nimmt law@graz die Rolle eines Innovationsmotors, Identitätstifters und Informationsmittlers für Studierende an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz wahr, berichtet über die Wahrung der Aufgaben der Fakultätsvertretung und stellt eine ganzheitliche Kommunikationsplattform für aktuelle Themen aus dem Spannungsfeld von Politik, Staat, Recht und Zeitgeschehen dar. 5 (c) FotoHiero / pixelio.de Recht Keine Steuerreform ohne Superlativ Ein Begriff, den man in den Medien und Sozialversicherungsbeiträgen in meist in Form eines Wahlverspre- % des BIP) ist Österreich mit aktuchens diverser Politiker immer wie- ell 43,9% mit vorne dabei. Tendender hört, ist „Steuerreform“. In den ziell ist die Belastung des Einzelnen letzten 10 Jahren kam es zu einigen trotz aller Steuerreformen in den Reformen und eines durfte nie feh- vergangen Jahren eher gestiegen als len: Der Superlativ. gesunken. Lohnerhöhungen wurden Bundeskanzler Wolfgang Schüssel oftmals durch die sogenannte kalte 2004 über die Steuerreform 2004: „Die größte Entlastung der Zweiten Republik.“ Finanzminister KarlHeinz Grasser 2004: „Die größte Steuerreform aller Zeiten.“ Finanzminister und Vizekanzler Josef Pröll 2009 über die Steuerreform 2009: „Das ist die größte Steuerentlastung seit den siebziger Jahren.“ ÖGB-Präsident Erich Foglar über die Steuerreform 2015: „Die höchste Steuerentlastung seit 40 Jahren.“ Die Regierung 2015: Foto: S. Hofschlaeger / pixelio.de „Die größte Steuerreform aller Zeiten.“ Progression überproportional belastet, womit die allgemeinen PreissteiTrotz all dieser Superlative liegt Ös- gerungen nicht ausgeglichen werden terreich bei der Besteuerung von konnten. Arbeitsgehältern durch Abgaben Außerdem darf nicht vergessen werund Sozialversicherungsbeiträge seit den, dass noch vor knapp einem Jahr Jahren im Spitzenfeld. Unsere bis zu von den politischen Funktionsträ49,1 % werden nach den statistischen gern beteuert wurde, dass dem Staat Erhebungen der OECD international Österreich für eine Steuerreform einnur von wenigen Staaten überboten. fach das nötige Geld fehlt. Jetzt wird Auch bei der Abgabenquote (Steuern sie also doch kommen. law @ graz 6 Mit der Steuerreform 2015/2016 soll eine gesamte Steuerentlastung in Höhe von 5,2 Mrd. € erreicht werden. Das entspricht 1,5% des Bruttoinlandsproduktes (BIP). Ein Betrag im Ausmaß von 4,9 Mrd. € ist davon für die Einkommensteuerentlastung sowie eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen vorgesehen. Die Maßnahmen der Steuerreform werden voraussichtlich mit 01.01.2016 in Kraft treten. Derzeit wird im Bundesministerium für Finanzen an den Details gearbeitet. Der Beschluss des Steuerreformgesetzes ist für Juli 2015 im Parlament geplant. Das Entlastungsvolumen soll durch Maßnahmen gegen den Steuerbetrug (rd 1,9 Mrd Euro), Einsparungen im Verwaltungsbereich (rd 1,1 Mrd Euro), Streichung von Ausnahmen im Steuerrecht und Erhöhung vermögensbezogener Steuern (rd 1,2 Mrd Euro) und letztlich durch Ankurbelung der Wirtschaft finanziert werden. Die Entlastungen im Überblick: Kernstück der Steuerreform ist ein neues Tarifmodel mit nunmehr sieben Steuerstufen statt bisher vier. Einkommen bis 11.000 Euro bleiben unverändert steuerfrei und der Ein- Da der Staat für diese Reform nicht gangssteuersatz ab einem Einkom- über ausreichend finanzielle Ressourmen von 11.001 Euro wird von der- cen verfügt, werden gleichzeitig mit zeit 36,5% auf 25% gesenkt. 50 % dieser Entlastung auch Maßnahmen Einkommensteuer zahlt man künftig gesetzt, die eine Gegenfinanzierung erst ab einem steuerpflichtigen Ein- dieser Kosten sicherstellen sollen. kommen von 90.000 Euro (bisher 60.000 Euro). Ab einem Einkommen von 1 Mio Euro soll der Steuersatz vorübergehend auf 55 % angehoben werden. Die Entlastung der Bruttojahreseinkommen steigt bis zu Einkommen von 115.000 graduell an, wobei bei einem Jahresbrutto von gut 35.000 Euro unterm Strich eine Entlastung von 1.000 Euro bleibt. Bei höheren Einkommen steigt diese auf etwas mehr als 2.000 Euro an. Das ist zweifellos eine deutliche Entlastung. Ergänzend kommt es zu weiteren Änderungen: • Erhöhung der Arbeitnehmerabsetzbeträge um 55 € pro Jahr Foto: Renate Kalloch / pixelio.de • Erhöhung der Sozialversicherungserstattung (bisher „Negativ- Die Gegenfinanzierung steuer“) für Menschen mit geringe- im Überblick ren Einkommen von maximal 110 € Es werden nicht nur Steuern gesenkt, auf maximal 400 € pro Jahr sondern vermögensbezogen Steuern • Einführung der Sozialversiche- erhöht. rungserstattung für Pensionistinnen und Pensionisten im Ausmaß von Grunderwerbsteuer: maximal 110 € pro Jahr Die Grunderwerbsteuer die beim Er• Konjunkturpaket (Erweiterung werb einer Liegenschaft anfällt soll der Forschungsprämie, Senkung der künftig auch bei Übertragungen im Lohnnebenkosten). Familienverband (insbesondere bei 7 Schenkung und Erbschaft) ebenfalls vom Verkehrswert berechnet werden (bisher dreifacher deutlich niedrigeren Einheitswert). Dabei soll ein Stufentarif von 0,5% (bei Verkehrswerten von bis zu 250.000 Euro), über 2% bis 3,5 % ab Verkehrswerten von über 400.000 Euro zur Anwendung kommen. Erhöhung der Kapitalertragssteuer: Auf Zinsen aus Sparguthaben oder Ausschüttungen von Gewinnen an die Gesellschafter von GmbHs oder AGs fällt derzeit eine Kapitalertragsteuer von einheitlich 25% an. Die Kapitalertragsteuer wird auf 27,5% erhöht; ausgenommen von der Erhöhung ist die Kapitalertragsteuer auf Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten (vor allem Sparbuchund Kontozinsen). Erhöhung der Immobilienertragsteuer: Die Immobilienertragsteuer, die bei Verkauf von Grundstücken anfällt, soll von 25 % auf 30 % erhöht werden. Der Verkauf von Eigenheimen die als Hauptwohnsitz genutzt werden, bleibt jedoch unverändert steuerfrei. (c) FotoHiero / pixelio.de Recht Strafbare Umarmung & der Demo-Paragraf – Die Diskussion zum „neuen“ Strafrecht law @ graz verkehr, Bäder, Museen, kulturelle Dienstleistungen, Filmvorführung, Hotelnächtigungen – ab 1.4.2016, Ab-Hof Wein) soll der 10 %ige (bzw 12 %ige) Umsatzsteuersatz auf 13 % erhöht werden. Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug: Ergänzend sind Maßnahmen geplant, die helfen sollen, die Steuerehrlichkeit zu verbessern. Registrierkassenpflicht: Betriebe mit überwiegend Barumsätzen müssen ab einem Nettoumsatz von 15.000 Euro pro Jahr ihre Einzelumsätze verpflichtend mit einer Registrierkasse aufzeichnen. Jede Registrierkasse ist mit einer technischen Sicherheitslösung gegen Manipulationen zu schützen. Belegerteilungspflicht: Für jeden Geschäftsfall muss künftig ein Beleg erteilt werden. Kontoeinsichtsmöglichkeit: Zukünftig soll aus Anlass einer abgabenbehördlichen Prüfung auch die Einsichtnahme in bestehende Kontenverbindungen möglich sein. Barzahlungsverbot: Die Ausstellung von Scheinrechnungen soll im Baubereich durch Barzahlungsverbot (mit Ausnahmen für Kleinstbeträge) bekämpft werden. Schwarzarbeit im Rahmen des privaten Hausbaus und des gewerbsmäßigen Pfusches sowie der Karussellbetrug sollen durch verstärkte 8 Kontrollmaßnahmen bekämpft werden. Im Februar 2013 hat die damalige Justizministerin Beatrix Karl – inzwischen Professorin für Arbeitsrecht an der Uni Graz - eine Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs eingesetzt. Oberstes Ziel war die Schaffung zeitgemäßer strafrechtlicher Regelungen. Gut zwei Jahre später stellt sich nun das Produkt dieser Bemühungen, namentlich der Ministerialentwurf zum „Strafrechtsänderungsgesetz 2015“, der öffentlichen Diskussion. Experten haben zu einigen dieser Gegenfinanzierungsmaßnahmen bereits ihre Zweifel angemeldet, ob die Erwartungshaltungen der Regierung betragsmäßig tatsächlich den gewünschten Erfolg haben werden. Sollte sich diese tatsächlich nicht erfüllen, wird auf die Steuerentlastung wohl bald wieder eine Steuerbelastung folgen. Eure Lena Lena Pirzl LAW@GRAZ Infobox Sonstige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Maßnahmen: Erhöhung der SozialversicherungsHöchstbeitragsgrundlage um 190 € auf 4.840€ (davon entfallen auf die laufende jährliche Erhöhung: 90 €, der außerordentliche Erhöhungsbetrag beläuft sich auf 100 €).Streichung der sogenannten Topfsonderausgaben für neu abgeschlossene Verträge. Diese umfassen Beiträge zur freiwilligen Kranken-, Unfall-, Pensions- und Lebensversicherung sowie Ausgaben zur Wohnraumschaffung und –sanierung. Zahlungen für bestehende Verträge sollen noch in den nächsten fünf Jahren abgesetzt werden können. Die Gebäudeabschreibung soll eingeschränkt werden. Einerseits soll ein einheitlicher Abschreibungssatz von 2,5 % eingeführt werden. Andererseits soll der Zeitraum für Absetzung von Instandsetzungskosten verlängert und der nicht abschreibbare Grundanteil erhöht werden. Der Sachbezug von Dienstautos mit einem CO2 Ausstoß von zumindest 120 g/km soll erhöht werden. Damit wird der Sachbezug in der höchsten Stufe (Anschaffungskosten von 48.000€) künftig monatlich 960€ statt bisher 720€ betragen. Die Privatnutzung von Dienstautos mit Elektromotoren soll hingegen künftig steuerfrei sein. Umsatzsteuer: Für ausgewählte Gruppen (zum Beispiel lebende Tiere, Tierfutter, Saatgut, Pflanzen, Holz, Jugendbetreuung, Luft- studiert Rechtswissenschaften und ist Mitarbeiterin der FV Jus nur eine geschlechtliche Handlung als sexuelle Belästigung strafbar ist, geht der neue Text weiter und stellt auch jede „nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare“ körperliche Handlung unter Strafe, sofern sie der sexuellen Sphäre im weiteren Gemessen an der Medienaufmerksamkeit ist das „Highlight“ dieses Entwurfes wohl der neue §218 StGB zum Thema “ Sexuelle Belästigung“. So trug beispielsweise ein Beitrag der Tageszeitung „Presse“ zur neuen Gesetzesstelle die Headline „Umarmung könnte strafbar werden“. In diesem äußern die proFoto: Thorben Wengert / pixelio.de minenten Fachbuchautoren Helmut Fuchs (Strafrechtsprofessor Sinn zugehörig ist. der Uni Wien) und Klaus Schwaig- Wohl ist nach meinem Verständnis hofer (Strafrechtsprofessor der Uni die bloße, noch distanzierte UmInnsbruck) ihre Bedenken, ob nun armung im alltäglichen Leben von sogar Umarmungen oder körperli- dieser Formulierung dem Wortsinn che Annäherung im Zuge des Tan- nach nicht erfasst, aber das vielzitierzens als sexuelle Belästigung strafbar te „Grapschen“ an das Gesäß sowie werden könnten. Tatsächlich ist die wohl ein spontaner, überschwängliFormulierung des Entwurfs auffal- cher Kuss ebenso. lend weit gefasst. Während bisher 9 „Und das nicht zu unrecht!“, werden nun viele sagen. „Grapschen“ ist ja sicherlich nicht als Kavaliersdelikt zu sehen, vielmehr stellt es einen grob inadäquaten Eingriff in die höchstpersönliche Körpersphäre eines Menschen dar. Eben deswegen ist es aber, wie Schwaighofer in oben angesprochenem Artikel erläutert, bereits nach der aktuellen Rechtslage strafbar, wenn sich der „Grapscher“ damit „einem Geschlechtsteil nähern will“. Darüber hinaus auch als Beleidigung nach §115 StGB, wenn es vor mehreren Leuten passiert. Das macht die Neuregelung aber sehr problematisch. Das Strafrecht ist die „ultima ratio“, also das schärfste Schwert des Staates, da es diesen zu den stärksten Eingriffen in die persönliche Freiheit der Bürger ermächtigt. Deshalb darf es nicht zu extensiv erweitert werden, schon gar nicht, wenn andere – weniger intensive – Regelungsmöglichkeit, bestehen. Sogar Justizminister Brandstetter selbst kommentierte die Vorbehalte gegen „seinen“ Entwurf mit den Worten „Ich kann durchaus (c) FotoHiero / pixelio.de Recht nachvollziehen, dass es hier Kritik gibt.“ Ebenso in den Bereich „Schutz vor unerwünschten sexuellen Annäherungen“, fällt auch eine andere - viel diskutierte - Norm des Gesetzesentwurfs. Der neue Tatbestand „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“ soll jene Fälle erfassen, in denen sich „Opfer von sexueller Gewalt aus Angst nicht körperlich zur Wehr setzen und auch keinen verbalen Widerstand wagen, aber in für den Täter erkennbarer Weise mit dessen Vorgehen nicht einverstanden sind“ (Brandstetter). Der Teufel liegt aber auch hier im Detail. Was der konkrete Normtext sagt ist folgendes: Der zweite Fall der Regelung („Einverständnis wegen einer Zwangslage“) ist beispielsweise in Fällen von Menschenhandel zur geschlechtlicher Ausbeutung einschlägig und praktisch somit bedeutsam. Weniger klar ist der Anwendungsbereich des Foto: Thorben Wengert / pixelio.de law @ graz ersten Falls dieser Regelung („ohne deren Einverständnis“). Was auf den ersten Blick unkompliziert klingt, wirft bei systematischer Betrachtung Fragen auf. Einverständnislose Sexualhandlungen sind nämlich, wenn sie mit Gewalt, Freiheitsentzug oder gefährlicher Drohung erzwungen werden, bereits von anderen Normen erfasst (Vergewaltigung, Ge- 10 ihm somit „auf den Leim geht“. Bereits die (geringere) Strafe als „Täuschung“ wird in diesem Fall als „kriminalpolitisch fraglich“ bezeichnet. Mit dieser Frage beschäftigt sich auch Strafrechtsprofessor Robert Durl von „unserer“ Fakultät in seiner sehr lesenswerten Stellungnahme zum Entwurf (zu finden auf der Homepage des Parlaments, „8/SN-98/ME“). Wohl zu Recht umstritten ist auch eine Neuerung im Strafprozessrecht, nach der eine diversionelle Erledigung von Straftaten ausscheiden würde, wenn diese gegen einen Angehörigen oder einen Mitbewohner gerichtet sind. Genau mit Diversion, also mit außergerichtlicher Konfliktregelung unter strengen Bedingungen, wurden aber bei Delikten im Familienbereich sehr gute Ergebnisse erzielt. Der außergerichtliche Tatausgleich kann besser auf die Situation in der Familie eingehen, während eine Verurteilung zu größeren Belastungen von Familiengefügen führt. .“Das wäre ein Rückschritt für die Opfer“, erklärte dazu auch Angela Federspiel vom Tiroler Gewaltschutzzentrum. Eine Umbenennung und Einschränkung würde der frühere „Landfriedensbruch“ durch das StRÄG 2015 erfahren. Neu ist dieser als „Schwere gemeinschaftliche Gewalt“ tituliert. Das Delikt umfasst nunmehr die Teilnahme an einer Menschenmenge, die auf Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung oder schwere Sachbeschädigung abzielt, während nach der aktuellen Situation auch noch leichte Körperverletzungen miteinbezogen sind. In den Fokus der Kritik kam der „Landfriedensbruch“ im letzten Jahr als Folge des „Fall Josef S.“. Josef S. war ein deutscher Demonstrant, der wegen seiner Teilnahme an einer Demonstration gegen den WKR Ball zu 12 Monaten Haft, davon 8 auf Bewährung, verurteilt wurde. Das Urteil war auf Grund der äußerst dünnen Beweislage sehr umstritten und ging durch die Medien. Dem ist wohl diese Gesetzesanpassung nun geschuldet. Quellen: Erläuterungen zum Ministerialentwurf „Strafrechtsänderungsgesetz 2015“ (98/ME); Vorblatt und WFA zum Ministerialentwurf „STRÄG 2015“; Salzburger Nachrichten, Artikel „Neuer Straftatbestand im Sexualstrafrecht geplant“ vom11.12.2014; Die Presse, Artikel „Sexuelle Belästigung: Umarmung könnte strafbar werden“ vom 17.03.2015; Tiroler Tageszeitung, Artikel „Das ist ein Rückschritt für die Opfer“ vom 12.4.2015 Pressemitteilung des Österreichischen Justizministerium vom 11.12.2014 Strafrecht Besonderer Teil I (Birklbauer, Hilf, Tipold) Weniger im Blickfeld der Medien, aber mit Sicherheit folgenreich sind weitere Neuerungen des Entwurfs. So zum Beispiel die Verzehnfachung (!) der oberen Wertgrenze (von 50.000 auf 500.000) im Vermögensstrafrecht oder die Einführung eines „Cybermobbing“ Paragrafen (§120a StGB). Wenig verständlich ist schlussendlich, warum der antiquiert anmutende Begriff der „Blutschande“ (§211 StGB) trotzt der zahlreichen Neuerungen unverändert übernommen wurde. Julian Pekler LAW@GRAZ Infobox „Wer mit einer Person ohne deren Einverständnis oder nachdem er das Einverständnis durch Ausnützung einer Zwangslage oder Einschüchterung erlangt hat, den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung vornimmt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.“ schlechtliche Nötigung). Auch für psychisch beeinträchtigte oder unmündigen Personen gibt es Sondernormen. Wäre der Anwendungsbereich für den ersten Fall dieser Norm also nur der Bereich Sex aus List oder Täuschung? Dies würde sich dann mit dem Delikt „Täuschung“ (§108 StGB) überschneiden, das den Fall „Sex aus Täuschung“ bereits regelt. Da „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“ im Vergleich zur „Täuschung“ aber eine doppelt so hohe Strafdrohung enthält, wäre hiermit eine deutliche Strafverschärfung die Folge. Handlungsbedarf in genau der umgekehrten Richtung sehen die Strafrechtsprofessoren Birklbauer, Hilf und Tipold in ihrem populären Lehrbuch zum Besonderen Teil des StGB. Als Beispielsfall zur „Täuschung“ schildern diese dort die Konstellation, dass ein „Betrüger“ einer attraktiven Dame gegenüber vorgibt, bei einer Fotoagentur zu arbeiten und ihr einen Vertrag als Modell dort verspricht, wenn sie mit Sexualkontakten zu ihm bereit sei, worauf sich diese einlässt und Studienassistent am Institut für Strafrecht & Strafprozessrecht der Universität Graz 11 (c) H-J Spengemann / pixelio.de Recht Der Islam in Österreich Nun muss man sagen, dass all die Gräueltaten der letzten Monate der law @ graz Argumentation jener, die festhalten, dass Erscheinungen wie der „Islamischer Staat“ nichts mit „dem Islam“ zu tun haben, nicht äußerst dienlich sind. Tatsache ist, dass hier immerhin schreckliche Verbrechen von einer Organisation namens „Islamischer Staat“, verübten werden, die sich bei ihren Taten auf Gott berufen und sie somit mit ihrer Theologie rechtfertigen (wollen). Und dies nicht nur in weiter Ferne wie im Irak oder in Syrien, sondern auch in vertrauter Nähe, wie in Paris. Wenn sich diese Attentate dort ereignen, wer garantiert uns, dass dies nicht auch in Städten wie Berlin oder gar Wien geplant ist? Es ist nur natürlich und menschlich, dass all dies Skepsis bei den Menschen bewirkt. Vor allem durch die Verbreitung von Videomaterial in sozialen Netzwerken haben die Menschen die Geschehnisse mit eigenen Augen miterleben können, was eine zusätzliche emotionale Betroffenheit zur Folge hat. Doch muss eindeutig festgehalten werden, dass alle heimischen Vertreter des Islams ausdrücklich jede Verbundenheit mit solchen Organisationen wie der des Islamischen Staates und darüber hinaus jedwede Anwendung von Gewalt ablehnen. Die Gegenseite bringt an dieser Stelle jedoch den Inhalt der Sharia entgegen, welche, ihrer Meinung nach, eine ganz andere Sprache spricht - nämlich sehr wohl die der Gewalt! So scheint es, dass es immer eine Frage der Auslegung ist, ob vom Islam Gefahr ausgeht, oder nicht. 12 Oder doch nur eine Frage der Zeit, bis es weltweit eskaliert? Wir als Juristinnen und Juristen befassen uns intensiv mit dem Phänomen der Auslegung - auch der Sharia. Damit gehen wir Hand in Hand mit Theologen und Experten des Islams aber auch mit allen Forschern aller Religionen allgemein. Islamkritiker bringen unermüdlich das Argument hervor, der Islam sei eine Gewaltreligion, was eindeutig aus den heiligen Schriften des Korans und der Sharia herauszulesen sei. Nun ist es in diesem Fall schwierig, diese Frage zu beantworten, da, anders als bei der römisch-katholischen Kirche etwa, kein religiöses Oberhaupt existiert, welches die korrekte Auslegung der Texte vorgibt, somit quasi als rechtsprechendes Gericht fungiert. Diese Hilflosigkeit scheint von manchen politischen Kräften und Gruppierungen, welche die Schriften als gewaltaufrufend deuten, genutzt zu werden, um so weiter Angst und Abneigung gegen den Islam zu schüren. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel warnte vor Gruppierungen dieser Art. Aber: Dass Religionen bereits unzählige Male zur Ausübung von Missetaten missbraucht wurden, sollte - gerade uns Christen - aus der Geschichte heraus bewusst sein. Nicht anders sieht es im Judentum und sogar dem immer so friedlich geglaubten Buddhismus aus. „Einheitsislam“ ist ein Begriff, auf den man schnell stößt, wenn man sich mit der Rolle des Islams in Österreich beschäftigt. Denn tatsächlich gibt es keinen einheitlichen Islam, was viele Musliminnen und Muslime kritisieren, wenn Menschen von „dem Islam“ sprechen. Zieht man erneut eine Parallele zum Christentum und seiner Vielfalt, erkennt man, dass in ähnlicher Weise der Islam äußerst breit und vielschichtig aufgestellt ist. Alleine in Österreich gibt es drei verschiedene „Arten“ von Musliminnen und Muslimen. Doch wie überhaupt kam es dazu, dass in einem christlich geprägten Land wie Österreich plötzlich die Tendenz einer verstärkten Verbreitung des islamischen Anteils in der Bevölkerung zutage tritt? Durch die enorme Welle an Gastarbeitern in den 1960er Jahren kamen viele Menschen, die dem Islam angehörten, nach Österreich. Da viele von ihnen, entgegen der ursprünglichen Absicht, in Österreich blieben, wuchs der islamische Bevölkerungsanteil beträchtlich, sodass der ÖIF nach einem Bericht des Nachrichtenportals vol.at vom 26. Februar 2010 von rund 516.000 lebenden Muslimen und Musliminnen in Österreich ausgeht. Dass, wie manche Politiker behaupten, der Islam demnach Teil unserer Gesellschaft und Nation ist, mag, wenn man so will, heutzutage vielleicht zutreffen. Tatsache ist aber, dass dies nicht immer so war. Die einzelnen Muslime sind es auf alle Fälle. Eine weitere Tatsache ist, dass die österreichische Politik die Entwicklungen der letzten Zeit verfolgt und in ihnen einen problematischen Charakter erkannt haben. Warum sonst hätten sich entschieden, nach über hundert Jahren ein neues IslamGesetz zu formulieren? Dieses Islamgesetz, welches am 25.02.2015 vom Nationalrat beschlossen wurde, zog bereits nach Veröffentlichung seines Entwurfes erhebliche Kritik an sich. Änderungen waren unter Anderem die Einrichtung von den sog. „Kultusgemeinden“ in Form von Körperschaften öffentlichen Rechts anstatt von Vereinen, als auch das Verbot der Förderungen islamischer Einrichtungen durch ausländische Gelder. Das Gesetz sieht zudem die Einführung eines Islam-theologischen Studiums an der Universität Wien durch den Bund vor. Größter Kritikpunkt der islamischen Glaubensgemeinde ist aber ganz klar § 2 Abs 2 Islamgesetz. Hier wird betont, dass staatliches Recht Vorrang vor religiösem Recht genießt. Eine Selbstverständlichkeit, deren „doppelte“ Erwähnung im Gesetzestext überflüssig erscheint. Doch dass genau diese rechtsstaatlich in Stein gemeißelte Tatsache nach Ansicht des Gesetzgebers einer eigenen Erwähnung im Islamgesetz bedürfe, betrachten die muslimischen Gläubigen als eine Diskriminierung. Man werfe ihnen Misstrauen zu, beklagen sie und beharren auf die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes. Letztlich stellt sich die Frage: Ist es tatsächlich der Islam, der so problematisch ist, wenn man die Kulturgeschichte und die Errungenschaften sieht, gerade in der Medizin und der Kunst, die diese Religion 13 auch über Jahrhunderte geprägt haben? Oder ist es nicht vielmehr die terroristische Islamisierung des Islam als eine Thematik, die uns noch längere Zeit beschäftigen wird? Auch die Rolle der Frau im Islam ist noch eine ganz eigene Problematik. Sogar seitens vieler Feministinnen, die sonst in ihrem Standpunkt so geschlossen auftreten, wird man sich in Frage nicht einig, ob das Tragen des Kopftuches nun Ausdruck der Unterdrückung oder doch ein Zeichen der Selbstbestimmtheit muslimischer Frauen sei. Einig werden wir uns aber alle in dem Punkt sein, dass das Ziel, welches es zu erreichen gilt, ein gutes Miteinander ist. Mehr noch: eine friedliche Koexistenz aller Religionen, Kulturen und Völker auf diesem Planeten! Euer Pascal Quellen: Die Presse Pascal Gstöttner studiert Rechtswissenschaften und ist Mitarbeiter der FV Jus LAW@GRAZ Infobox Der Islam und seine Bedeutung sind zur Zeit der Mittelpunkt des aktuellen gesellschafts- und sozialpolitischen Diskurses. Nicht nur hierzulande, sondern weltweit sehen sich Gesellschaft und Politik vor der Problematik des richtigen politischen Umganges mit einer Weltreligion, gegenüber der ein ständig zunehmendes Misstrauen von Teilen der Bevölkerung spürbar ist. Verfolgt man die mediale Auseinandersetzung in dieser Thematik, so lassen sich zwei unterschiedliche Kräfte mit zwei ebenso festen Standpunkten erkennen. Die eine Kraft warnt vor der vermeintlichen Islamisierung Europas und begründet dies mit einer Gewaltbefürwortenden Auslegung der Sharia, dem religiösen Gesetz des Islam, während die andere Seite die Gefahr in einer zunehmenden Islamophobie sieht und Gewalt in jedweder Form dezidiert ablehnt. Doch ist es ein einziger Aspekt in diesem medialen Disput, bei dem die wesentliche Uneinigkeit herrscht: Was ist eigentlich der Islam? Oder genauer: Ist es der Islam als Religion, von dem Gefahr ausgeht, oder sind es doch eher andere Einflüsse, die diese neue Angst hervorrufen? Eine neu entstandene Panik möglicherweise, die tatsächlich die Menschen „heimsucht“. Eine Angst, die nicht nur von den „gewöhnlichen“ Bürgerinnen und Bürgern geäußert wird, sondern auch von Experten/innen und sogar von Musliminnen und Muslimen selbst. (c) Uni-Graz Studium Ratschläge für Jus-Neulinge So gut wie jede/r Student/in kennt das Gefühl, wie hilflos man sich an seinen ersten Tagen an der Universität vorkommt. Der Campus ist riesig, die Hörsäle sind unauffindbar und wenn man sie findet, sind sie bis zum Rand gefüllt. Aller Anfang ist schwer, das gilt für das Studium, sowie in allen Bereichen des restlichen Lebens. Doch gerade als Student/in gibt es viele Möglichkeiten anfängliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Gerade an größeren Hochschulen, wie zum Beispiel in Graz, ist der Start ins Uni-Leben besonders schwer, und damit man nicht in der Masse unter geht, gilt für Studienanfänger/innen die Devise einen kühlen Kopf zu bewahren und von Anfang an ein paar gewisse Tipps und Tricks zu beherzigen um somit erfolgreich in ein neues Leben zu starten. anfänger/innen sind ebenso unsicher und die Studierenden höherer Semester waren auch mal in genau derselben Situation wie du. Da hilft in der Regel jeder gerne weiter, daher ist es sehr wichtig mit höhersemestrigen Studenten/innen über ihre Erfahrungen während des Studiums zu reden. EIGENINITIATIVE ZEIGEN DU BIST NICHT ALLEINE law @ graz Foto: adel / pixelio.de BAU DIR DEIN SOZIALES NETZWERK AUF Besonders in den ersten Wochen sollte man sich vermehrt neben den Lehrveranstaltungen auch Zeit nehmen um mit anderen im Anschluss zum Beispiel Essen oder gemeinsam einen Kaffee trinken zu gehen. Das 14 Auf der Universität beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Das heißt, man muss sich von der sogenannten „Schülermentalität “ trennen: Wissen wird nicht mehr herangetragen, sondern muss selbst geholt werden. Ob man eine Lehrveranstaltung besucht oder wann man eine Prüfung absolviert bleibt einem selbst überlassen. Man ist keinem/r Professor/in Rechenschaft schuldig, sondern nur sich selbst. Eine gewisse Zielsetzung zu Beginn eines Semesters und deren Einhaltung kann sehr hilfreich sein. Das Rechtswissenschaften-Studium ist mit Sicherheit nicht einfach und verlangt so gut wie allen Studierenden viel ab. Jedoch mit ausreichender Eigeninitiative, Organisation und Fleiß wird sich für jede/n Studenten/ in ein Weg für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums finden lassen. LEG DIR EINEN STUDIENPLAN ZURECHT Einteilung ist die halbe Miete. Den eigenen Studienplan kann man virtuell auf seinem eigenen UGO-Account erstellen. Man erhält nicht in jedem Semester einen fixen Stundenplan, sondern man muss aus den vorgegebenen Fächern wählen und sich selbst einen Wochenplan erstellen. Wann die Vorlesungen, Kurse, Repetitorien oder Übungen stattfinden wird schon einige Monate vorher im UGO veröffentlicht. Es ist daher genügend Zeit für jede/n Studenten/ in einen Studienplan ohne Überschneidungen zurecht zu legen. Jedoch sollte man die Anmeldefristen beachten um sich für die Lehrveranstaltungen anzumelden. Da in Graz mehrere Tausend Studenten/innen Jus studieren und das „First come, first served“-Prinzip gilt, sollte man sich im besten Falle auf die Sekunde genau anmelden um in gewissen Kursen einen Fixplatz zu erhaschen. Es ist keine Seltenheit, dass man sich für Kurse nicht mehr anmelden kann, nur weil der Anmeldungszeitpunkt um ein paar Minuten verpasst wurde. FRÜH GENUG ZU LERNEN ANFANGEN Es passiert schneller als man denkt, dass man die Zeit übersieht und nur noch wenige Wochen bzw. Tage für eine Prüfungsvorbereitung hat. Um sich diesen Stress und Druck zu ersparen ist es zu empfehlen früh genug mit dem Lernen anzufangen. Früh genug ist relativ, da jeder Mensch anders bzw. schneller oder langsamer lernt. Gewisse Prüfungen, im 1.Abschnitt zum Beispiel die AK´s (Ausgewählten Kapitel), sind sehr umfangreich und man unterschätzt sehr leicht den Lernaufwand. Deshalb wäre es zu empfehlen ein paar Tage vor der Prüfung die Bücher bzw. Skripten durchgearbeitet zu haben, um dann noch genügend Zeit zu haben den bereits erlernten Stoff zu wiederholen. Es werden die Momente, vor allem vor den ersten schwierigen Prüfungen kommen, in denen man in sich selbst die Panik aufsteigen fühlt und alle anderen scheinen ganz gelassen und besser informiert zu sein. Lasst euch dabei niemals von anderen verunsichern. den Party zu machen oder vielleicht einfach sich dem Nichts-tun hinzugeben, darf diese oder besser gesagt, sollte diese auch ergriffen werden. Es ist nur wichtig in den richtigen Momenten nicht die Selbstdisziplin zu vergessen. Für das Jus-Studium muss nun mal gelernt werden, aber das eigene Leben, fern ab von der Universität, soll doch auch nicht zu kurz kommen. Ich hoffe, ich konnte euch mit dem einen oder anderen Rat behilflich sein und wünsche euch eine erfolgreiche und unvergessliche Studienzeit. Euer Andi GENIESSEN Mit hoher Wahrscheinlichkeit hat man nie wieder so viele Freiheiten wie während der eigenen Studienzeit und diese sollte jede/r Student/ in zu schätzen wissen und nützen. Das soll natürlich nicht heißen, dass es zur Gewohnheit wird Lehrveranstaltungen zu spritzen und das eigene Studium zu vernachlässigen. Aber wenn sich die Möglichkeit ergibt morgens im Bett zu bleiben, die Sonne im Grazer Stadtpark zu genießen, mit den neuen Freun- 15 Andreas Joham studiert Rechtswissenschaften und ist Mitarbeiter der FV Jus LAW@GRAZ Infobox Bei Fragen, die gewiss aufkommen werden, hat jede/r Studienanfänger/ in, wie auch jede/r höhersemestrige Student/in, jederzeit die Möglichkeit sich an die Studienvertretung (StV) bzw. Fakultätsvertretung (FV) zu wenden, die es zu ihrer Aufgabe macht Beratungen und Sprechstunden durchzuführen. Im Allgemeinen gilt, keine Scheu haben! Auch wenn fast alles neu, ungewohnt und fremd ist, kann man einfach auf die Leute zugehen und mit ihnen sprechen. Viele Studien- ist unheimlich wichtig, um soziale Netzwerke zu bilden, die einen großen Vorteil mit sich bringen. Wenn man schon einige Bekanntschaften gemacht hat und mehrere Kommilitonen kennt, fühlt man sich gleich viel wohler und verliert schneller den zu großen Respekt gegenüber den Lehrveranstaltungen und gegenüber der Universität. Mit vielen verläuft sich der Kontakt mit der Zeit wieder von selbst, doch können daraus auch Freundschaften fürs Leben entstehen. Ein gemeinsames Studium verbindet! (c) beni_bb / freeimages.com (c) Thomas Kölsch / pixelio.de Bonus des neuen Studienplans – Die Ausbildungsschwerpunkte Teil 2 Bereits in unserer letzten Ausgabe haben wir damit begonnen euch die Ausbildungsschwerpunkte des neuen Studienplans, der mit WS 2014 in Kraft getreten ist, vorzustellen. Diese bieten den Studierenden die Möglichkeit sich zusätzlich weiterzubilden, besonders zu vertiefen und am Ende ein Zertifikat dafür zu erlangen – ob aus großem persönlichem Interesse oder als „Goodie“ im Lebenslauf. Die Voraussetzungen für die Absolvierung eines Ausbildungsschwerpunktes variieren, jedoch sind zumeist die einschlägigen Fachprüfungen Bedingung. Aktuell wird eine Schwerpunktsetzung in Strafrecht, Verhandlungskompetenz und Konfliktmanagement, Europäischem Privatrecht, Menschenrecht, IT Recht und Rechtsinformatik, Steuerrecht sowie Recht und Wirtschaft angeboten. Steuerrecht law @ graz Recht und Wirtschaft Neben Steuerrecht findet sich mit Recht und Wirtschaft gleich ein zweiter Ausbildungsschwerpunkt mit Wirtschaftsbezug. Voraussetzung für die Zulassung zum Schwerpunkt ist die Absolvierung der Prüfungen in Verwaltungsrecht, Finanzrecht und Unternehmensrecht sowie internem und externem Rechnungswesen. Zudem muss das Studium im dritten Abschnitt auf den Abschluss der Fächergruppen „Wirtschaft“, „öffentliche Verwaltung“ oder einer freien Kombination mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung ausgelegt werden. Zu absolvieren sind insgesamt 35 ECTS, woraus 12 ECTS auf Lehrveranstaltungen aus den Fächergruppen Wirtschaft oder öffentliche Verwaltung entfallen, 16 ECTS auf rechtliche und 7 ECTS auf wirtschaftswissenschaftliche Wahlfächer. Momentan kann man aus rund 40 verschiedenen Lehrveranstaltungen wählen, darunter: Moot Court Umweltrecht, Grundlagen der Unternehmensführung oder Praxiseinblick: Öffentliches Management. „Dieser Ausbildungsschwerpunkt gibt Jus-Studierenden die Möglichkeit, ihr Ausbildungsprofil in zwei besonders praxisrelevanten Bereichen zu schärfen, dem Wirtschaftsrecht und den 16 FAQs Frequently Asked Questions Wirtschaftswissenschaften. Die Kombination und Interdisziplinarität von Wirtschaftsrecht einerseits und betriebswirtschaftlichen Grundkenntnissen zur Unternehmensgründung und Unternehmensführung andererseits ist das Besondere dieses Ausbildungsschwerpunkts. Damit wird ein Schwerpunkt angeboten, für den in der Praxis ein großer Bedarf an Experten besteht und der deshalb für künftige Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder außerordentlich interessant ist.“ - Univ.-Prof. Dr. Stefan Storr Auch in der aktuellen LAW@Graz Ausgabe, möchten wir wieder einige häufig gestellte Fragen (FAQ’s) aufzeigen, die uns als Studienvertretung bei der Beratung immer wieder unterkommen. So möchten wir auch abseits der Sprechstunden im Büro oder der Beratung via E-Mail garantieren, dass ihr stets informiert bleibt. 1. ePrüfen - Wie laufen elektronische Prüfungen eigentlich ab? Eure Anja Anja Wrulich studiert Rechtswissenschaften und ist Mitarbeiterin der FV Jus LAW@GRAZ Infobox Seit kurzem bietet das Institut für Finanzrecht in Zusammenarbeit mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder der Landesstelle Steiermark und der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer eine Spezialisierungsmöglichkeit in Steuerrecht an. Zur Erlangung eines Zertifikates darin sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 20 Wochenstunden, verteilt auf Pflicht- und Wahlfächer, zu absolvieren. Darunter zu finden sind ua Finanzstrafrecht, Internationales und Europäisches Steuerrecht oder Grundstücksverträge. Die Anmeldung erfolgt direkt und persönlich beim Institut für Finanzrecht per Formular. Dieses und weitere Infos sind zu finden unter www.finanzrecht.uni-graz.at/de/studieren/ausbildungschwerpunkt-finanzrecht Studium & Praxis Recht Solltet ihr Fragen rund um elektronische Prüfungen haben, schaut doch mal auf die Homepage des Dekanats der Rechtswissenschaftlichen Fakultät http://rewi.uni-graz.at/ de/studieren/epruefungen/ vorbei, welche im Dezember letzten Jahres online gegangen ist. Ziel ist es, den PrüfungskandidatInnen die Möglichkeit zu geben, sich mit den Bedienelementen einer ePrüfung vertraut zu machen, um in der ohnehin stressbelasteten Prüfungssituation nicht noch zusätzlich mit einer unbekannten Benutzeroberfläche konfrontiert zu werden. Neben Testklausuren beinhaltet der Internetauftritt noch Lagepläne der Prüfungsräume, Foren zum Thema ePrüfungen, LVInformationen, eine Liste mit FAQs, Umfragen, aktuelle Entwicklungen (bspw. Veranstaltungen, Neuerungen im Bereich der Software, etc.) sowie Kontaktadressen zur ePrüfungsabteilung des Dekanats der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ([email protected]; elektronischePruefungen@ uni-graz.at). Als Angebot der FV Jus findet ihr im Forum der FV Jus auf www.rewi. at auf ganz oben platziert einen Bereich, in dem ihr euch mit Fragen rund um die Homepage und elektronische Prüfungen austauschen könnt! Dieses Forum wird eigens von einem Mitarbeiter der Abteilung ePrüfungen betreut und gewährleistet euch eine rasche und kompetente Antwort auf das jeweilige Problem. 2. Was macht man, wenn man seinen Benutzernamen und/oder sein Passwort für das Forum auf www.rewi.at vergessen hat? Man muss sich an einen Administrator des Forums wenden. Dieser weist ein neues Passwort zu, das natürlich geändert werden kann. Schreibt am besten ein kurzes Mail an office@ rewi.at und es wird sich umgehend darum gekümmert werden. Für all jene, die noch nicht registriert sind, können wir dies nur empfehlen – eine Registrierung ist nur mit einer gültigen Uni Graz-E-Mailadresse möglich! Das Forum wird stets gewartet und die hohe Zahl an Mitgliedern ermöglicht euch eine rasche Antwort auf diverse Fragen. 17 3. Wie erfolgt die Anmeldung zur LV-Prüfung „Der juristische Fall als Einstieg in das Recht“? Die LV-Prüfung „Der juristische Fall als Einstieg in das Recht“ findet bereits in elektronischer Form statt. Zu eurem ersten Prüfungsantritt werdet ihr automatisch durch die Anmeldung zur VU (am Beginn des Semesters) angemeldet. Erst ab dem zweiten Prüfungsantritt ist eine manuelle Anmeldung zur Prüfung über UniGrazOnline erforderlich. 4. Zählen zu den 20,5 ECTS, welche man nur in diesem Ausmaß absolvieren darf, wenn man die Prüfung der Ausgewählten Kapitel noch nicht hat, auch die restliche STEOP? Nein, die OLV und Der juristische Fall als Einstieg in das Recht zählen nicht dazu. 5. Wo erhalte ich meine Bücher und Skripten? Diese Frage wird uns sehr häufig gestellt. Prinzipiell ist man mit dem (c) beni_bb / freeimages.com Studium & Praxis ÖH Service Center in der Schubertstraße sowie mit dem Uni Book Shop direkt am RESOWI Vorplatz (http://www.oeh-servicecenter.at/) sehr gut bedient. Die Fachbibliothek bietet auch stets ein großes Repertoire an Büchern und es finden sich einige Skripten auch auf den diversen Instituten direkt zum käuflichen Erwerb wieder. Wer etwas an Kosten sparen möchte, kann natürlich auch die Unterlagen von höhersemestrigen Kolleginnen und Kollegen erwerben, jedoch raten wir stets auf die Aktualität zu achten bzw. gegebenenfalls Gesetzesänderungen mittels Internetrecherche zu adaptieren. Als gute Tauschplattform hat sich hier unser Forum sowie unsere Gruppe auf Facebook namens „Bücherbörse Jus Uni Graz“ als sehr beliebt etabliert – probiert es doch einfach mal selbst aus und schaut vorbei. 6. Ab wann ist eine Prüfung kommissionell abzulegen? law @ graz 7. Ändert sich bei einer kommissionellen Prüfung der Prüfungsmodus? Nein, der Prüfungsmodus bleibt grundsätzlich derselbe. Man kann aber eine abweichende Prüfungsmethode beantragen. Dieser Antrag muss aber nur dann genehmigt werden, wenn die/der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden. 8. Wie reicht man die 13 Stunden Freie Wahlfächer ein? Neben den Pflichtfächern des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften müssen im Ausmaß von 12 ECTS-Anrechnungspunkten „Freie Wahlfächer“ abgelegt werden (ACH- 18 TUNG: Studienplanversion 11W = 13 Semesterstunden; Studienplanversion 14W = 12 ECTS-Anrechnungspunkte). Als Freies Wahlfach zählt jede Prüfung, welche an einer beliebigen Universität weltweit und an allen inländischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen absolviert werden kann (vgl. dazu § 18 Abs 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Es sind auch Lehrveranstaltungen anrechenbar, die mit „Erfolg teilgenommen“ abgeschlossen werden, somit sind Noten nicht erforderlich. Es ist weiters möglich 14 Stunden anrechnen zu lassen, wenn zB nur Lehrveranstaltungen im Ausmaß von zwei Semesterstunden besucht wurden. Information für Erstsemestrige: Es ist für den Abschluss des 1. Abschnitts nicht erforderlich, die im Mustercurriculum angegeben Stunden an Wahlfächern bereits zu absolvieren. Man hat das gesamte Studium lang für das geforderte Ausmaß Zeit. 9. Wie komme ich auf ein Diplomarbeitsthema? Ein geeignetes Diplomarbeitsthema lässt sich am besten durch Lesen diverser Rechtszeitschriften, Anregungen aus Seminaren oder auch Anregungen aus Zeitungen (uA Rechtspanorama der Presse) finden. Ob ein Thema tatsächlich für eine Diplomarbeit geeignet ist, lässt sich am besten mit Hilfe des/der Professors/in eruieren. Einige Professoren/ innen haben außerdem entweder auf ihrer Homepage oder im Sekretariat eine Liste aufliegen, auf der alle möglichen Themen zu finden sind, die momentan vergeben werden. Diese Liste sollte man sich sorgfältig durchlesen und mögliche Themen markieren. Als nächstes steht ein persönliches Gespräch mit dem/der Professor/ in selbst an. Dazu ist es ratsam sich für die nächste Sprechstunde anzu- melden. Weiters ist es klug, sich zumindest drei Themen ausgesucht zu haben, denn manchmal sind die Diplomarbeitslisten nicht aktuell und es kann vorkommen, dass das Lieblingsthema schon weg ist. Man sollte nicht während des Gespräches dann anfangen nach einem Ersatzthema zu suchen. Am Ende des Gespräches sollte eine positive Antwort des/der Professors/in stehen und das Thema sollte vorläufig fixiert werden. Abschließend gilt noch festzuhalten, dass ihr mit allen studienbezogenen Fragen zu uns kommen könnt – wir werden versuchen, euch best- und ehestmöglich einen Lösungsweg aufzeigen zu können. Ihr erreicht uns wie gewohnt zu den Sprechstundenzeiten in unserem Büro oder via Mail an office@rewi. at – gerne vereinbaren wir auch Besprechungstermine, um in einem persönlichen Gespräch Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Besonders möchte ich euch abermals auf die vorangegangenen Ausgaben der LAW@Graz hinweisen, diese findet ihr in gewohnter Weise alle gesammelt auf unserer Homepage www.rewi.at und sind sie dort im PDF-Format einzeln abzurufen bzw. abzuspeichern. Viel Spaß beim Schmökern! Eure Helena Alle Einreichoptionen findet ihr unter: http://rewi.uni-graz.at/de/studieren/ studienangebot/diplomstudien/freiewahlfcher/ Helena Niederl studiert Rechtswissenschaften und ist stellvertretende Vorsitzende der FV Jus 19 LAW@GRAZ Infobox Antritte bei bereits negativ beurteilten Prüfungen vor dem 01.10.2011: Bei der zweiten Wiederholung einer Prüfung (= 3. Antritt) kann die Prüfung auf Wunsch kommissionell abgelegt werden. Sowohl die dritte, als auch vierte Wiederholung (= 4. und 5. Antritt) sind jedenfalls kommissionell abzulegen. Antritte nach erstmaligem Prüfungsantritt ab dem 01.10.2011: In allen drei Studienabschnitten kann die kommissionelle Prüfung wahlweise auch schon beim 3. Antritt (zweite Wiederholung) erfolgen. Beim 4. Antritt (dritte Wiederholung) ist sie dann jedenfalls verpflichtend. (c) Thomas Kölsch / pixelio.de (c) Universität Graz Studium & Praxis Interview mit KWT-Präsidentin Mag. Christiner Neue Gesichter in der FV Jus Johanna Klug Mein Name ist Johanna (von Freunden auch Josie genannt), ich bin 23 Jahre alt und komme aus der schönen Südsteiermark. Mittlerweile bin ich schon im 8. Semester und habe erst vor kurzem durch eine Freundin den Weg zur FV-Jus gefunden. Ich studiere Jus, weil mir ehrlicherweise nach der Matura der Masterplan für mein weiteres Vorgehen fehlte. So beschloss ich kurzerhand es doch erstmals mit Jus zu versuchen. Es hat sich zum Glück sehr schnell herausgestellt, dass es die richtige Wahl war und ich habe es bis jetzt noch nicht bereut. Meine Freizeit widme ich hauptsächlich meinen lieben Freunden und diversen Sportarten. Um nicht nur für das Studium, sondern auch für’s Leben zu lernen, verbringe ich das nächste Wintersemester an der University of Oklahoma und hoffe, dass es eine wunderbare Zeit und gleichzeitig ein Highlight am (nahenden) Ende des Studiums wird. Ich freue mich, dass ich nun Mitglied dieses tollen Teams sein darf und dich/euch im Studium unterstützen kann! Dr. Kaltenbeck: Sehr geehrte Frau Präsidentin, war die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung von jeher Ihr Traumberuf bzw. über welchen Weg sind Sie zu Ihrem nunmehrigen Beruf gekommen? Studiums entwickelt und das ist auch heute noch so. FV Jus darauf aufzubauen und sehe meine Arbeit in der FV auch als eine Möglichkeit mich persönlich weiterzuentwickeln. Ich bin generell ein sehr neugieriger und offener Mensch und probiere in meiner Freizeit gerne viele neue Dinge aus. Ansonsten macht ein großer Teil meiner Freizeit Sport aus, unter anderem bin ich Teil einer Hobby Fußball Mannschaft und wenn es warm ist fahre ich gerne in den Bergen im meinem Mountainbike, welches leider im Moment kaputt ist, aber bis es warm wird sollte sich die Reparatur schon ausgehen. ;) Ich freue mich auf ein erfolgreiches, produktives Semester gemeinsam mit meinen Kollegen der FV Jus und wünsche allen Studierenden ein erfolgreiches, komplikationsloses Semester. Mag. Christiner: Eigentlich gar nicht. Ich habe zunächst 4 Semester Medizin studiert. Dabei habe ich erkannt, dass mein Interesse und wohl auch meine Stärken doch im kaufmännischen und rechtlichen Bereich liegen. Schließlich komme ich ja auch selbst aus einer Familie mit viel unternehmerischem Engagement. Ich habe dann Betriebswirtschaft studiert und dieses Studium dann recht schnell abgeschlossen. Eigentlich schon in den ersten beiden Semestern habe ich bemerkt, dass mich auch das Jus-Studium überaus interessieren würde und es eigentlich eine tolle Kombination zur Betriebswirtschaft wäre. Ein Doppelstudium wollte ich aber nach meinem Ausflug in die Medizin nicht mehr beginnen. Mein besonderes berufliches Interesse für das Steuerrecht und das Rechnungswesen habe ich dann während des Mag. Christiner: Der Beruf ist ganz außerordentlich abwechslungsreich und spannend. Einerseits fachlich, weil das Steuerrecht und die Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung einfach extrem dynamische Rechtsgebiete sind. Dazu kommen noch die vielen internationalen Aspekte. DH man muss wirklich ständig am Laufenden bleiben, um seine Klienten wirklich profund beraten zu können. Andererseits, weil man mit vielen Menschen in Kontakt kommt, viele verschiedene Unternehmen kennen lernt. Dazu kommt noch eine wesentliche menschliche Komponente: Jemanden beraten zu dürfen bedeutet, dass einem Vertrauen entgegengebracht wird! Das ist ein sehr schöner Aspekt und natürlich eine große Verantwortung zugleich. Dazu kommt noch, dass die Klientenbeziehungen in unserem Berufsstand zumeist über viele Jahre andauern (im Durchschnitt Thomas Steinkellner Hallo! Mein Name ist Thomas Steinkellner, ich bin 22 Jahre alt, ich bin in Graz geboren aber an unterschiedlichen Orten in der Steiermark aufgewachsen, zuletzt in Bruck an der Mur. Ich studiere Jus und BWL. Ich habe eigentlich einen technischen Background durch meine Absolvierung der HTL BULME Graz im Ausbildungszweig Maschinebau/ Wirtschaft und 1 Jahr Maschinenbau Studium. Mit meiner aktuellen Studienwahl bin ich sehr zufrieden, wobei gerade das Jus Studium sehr lange nicht Teil meines Lebensplanes war, vor allem, dass ich einmal Latein nachlernen muss! ;) Weil ich schon immer Interesse an anderen Ländern und neuen Kulturen hatte und ich es generell großartig finde mit Menschen aus den unterschiedlichsten Ländern der Welt zusammen zu arbeiten, wurde ich vor mehr als 2,5 Jahren, Teil von law @ graz AIESEC Graz. Das vergangene Jahr über als Vorstand für Finance and Law. In dieser Zeit ist es uns gelungen mehr als 100 Grazer Studierende auf Internships in die ganze Welt zu senden. Ich bin wirklich froh heute sagen zu können, dass durch meine Zeit in AIESEC wirklich Freundschaften quer über die Weltkugel entstanden sind. Seit Beginn des Sommersemsters 2015 bin ich nun freiwilliger Mitarbeiter der FV Jus, da ist mir ein persönliches Anliegen ist, die zukünftigen Entwicklungen unserer Studienrichtung aktiv mitzugestalten, um die Studienqualität für alle Studierenden bestmöglich zu verbessern. Ich durfte bereits in der Funktion als Schülervertreter Erfahrungen im Bereich Schul- und Bildungspolitik machen und freue mich darauf in meiner jetzigen Position in der 20 Mag. Michaela Christiner ist Präsidentin der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Landesstelle Steiermark und Partnerin einer der größten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-gesellschaften der Steiermark. Im Interview mit Dr. Stefan Kaltenbeck spricht sie über ihre Tätigkeit, ihre Entscheidung für den Beruf, die Relevanz von Auslandsaufenthalten und Praktika sowie die Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des Wirtschaftstreuhänders. Dr. Kaltenbeck: Was fasziniert Sie an Ihrem Beruf, welche Tätigkeiten finden Sie besonders spannend? 21 Foto: (c) Tina Reiter 15 Jahre!!). Das bedeutet, dass sich dabei sehr oft auch wirklich persönliche Beziehungen entwickeln und man UnternehmerInnen und deren Unternehmen über vielen Entwicklungsphasen hinweg begleiten darf! Dr. Kaltenbeck: Haben Ihrer Ansicht nach Juristen oder Betriebswirte Vorteile bei Bewerbungen in der Branche der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder? Mag. Christiner: Wesentlich sind Fachkenntnisse im Steuerrecht und im Rechnungswesen. Das haben in der Praxis natürlich eher die Betriebswirte. Es gibt aber auch Betriebswirte, die in beiden Fächern überhaupt keine Kenntnisse haben. Umgekehrt kann ich sagen, dass gerade eine fundierte juristische Grundausbildung in unserem Beruf schon immer wichtig war und wohl auch immer wichtiger werden wird. Schließlich haben wir es eigentlich (c) Thomas Kölsch / pixelio.de Studium & Praxis überwiegend mit Rechtsthemen zu tun! Nun und Kenntnisse im Rechnungswesen aber auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse benötigt man heute schließlich auch als Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter und diese Anforderungen werden in Zukunft sicher noch höher werden. Ich kann Juristen daher nur ermutigen, sich auch für diese Fachbereiche zu interessieren. Und der enge Praxisbezug macht gerade das Steuerrecht, das Rechnungswesen wie auch betriebswirtschaftliche Themen (wir begegnen diesen Themen ja schließlich alltäglich!) auch wirklich spannend und abwechslungsreich. gemacht hat. Praktika zeigen auch, dass man sich schon umgesehen hat und sind ein gewisses Indiz dafür, dass der Bewerber sich seine Berufswahl gut überlegt hat. Das Alter von Bewerberinnen und Bewerbern spielt erst um die 30 Jahre eine Rolle. Teilweise gibt es sehr junge Kolleginnen und Kollegen mit Doppelstudium, was wirklich beeindruckend ist. Das Alter allein ist allerdings nie entscheidend, sondern kommt es auf einen nachvollziehbaren Lebenslauf an. Dr. Kaltenbeck: Wird in der Branche generell Wert gelegt auf absolvierte Auslandspraktika, Sprachreisen und Praktika neben dem Studium? law @ graz Dr. Kaltenbeck: Betriebswirte sind bereits vom Studienzweig her näher an der Steuerberatung als Juristen. Was würden Sie einem Juristen empfehlen, wenn dieser den Beruf des Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers ergreifen möchte? Mag. Christiner: Wie gesagt, wichtig sind Finanzrecht, Rechnungswesen und betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse. Finanzrecht ist ja ohnehin Teil des Jusstudiums, das ist wirklich ein „Must“. Juristen, die so gar keine Ahnung vom Rechnungswesen und von Betriebswirtschaft haben, tun sich wirklich schwer. Empfehlen kann ich den Universitätslehrgang der KFU „Rechnungswesen für Juris- 22 Mag. Christiner: Die Berufsanwärterzeit beträgt drei Jahre. In diesen drei Jahren kann und soll vor allem Praxiserfahrung gesammelt werden. Daneben hat unsere Akademie der Wirtschaftstreuhänder ein wirklich umfangreiches Kursangebot. Unsere Akademie hat sich übrigens zu einer der größten Aus- und Fortbildungseinrichtungen Österreichs entwickelt. Im Vorjahr wurden zB rd. 3.500 Veranstaltungen angeboten und rd. 72.000 Seminartage wurden absolviert! Im Übrigen hat die Akademie auch einen Standort in Graz, dh viele Kurse können auch in Graz besucht werden. Nach diesen drei Jahren kann die Steuerberaterprüfung und auch die Prüfung zum Wirtschaftsprüfer absolviert werden. Dr. Kaltenbeck: Welche Möglichkeiten bieten die steirischen Steuerberatungs- und Wirtschaftskanzleien und mit welchen Gehältern kann in etwa gerechnet werden? Mag.Christiner: Die Möglichkeiten sind vielfältig. Man kann in einer Kanzlei als angestellter Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer tätig sein, man kann sich selbständig machen oder Partner in einer Partnerschaft werden. Generell gibt es immer weniger „Einzelkämpfer“. Ob der Komplexität und der Dynamik der Rechtsmaterien, mit denen wir uns beschäftigen, ist das seit vielen Jahren ein Trend. Ich empfehle auch jeder/jedem jungen Berufskollegin/kollegen eine Partnerschaft anzustreben und auch nicht gleich nach der Prüfung in die Selbständigkeit zu gehen. Drei Jahre Praxiszeit sind gut um erstes praktisches Rüstzeit zu erwerben, um ein guter Berater zu sein und schließlich auch die unbedingt erforderliche soziale Kompetenzerfahrung im Umgang mit Mitarbeitern und Klienten zu gewinnen, sollte man aber auch nach der Prüfung unbedingt noch einige Jahre in einer bestehenden Kanzlei tätig sein. Schließlich stehen einem auch internationale Karrieren in den größeren Kanzleien, die international vernetzt sind, offen. Und nicht zuletzt muss erwähnt werden, dass das Know How und die Ausbildung der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ganz generell von der Wirtschaft sehr geschätzt wird und viele KollegInnen in Unternehmen und dies regelmäßig in leitenden Führungspositionen tätig sind. Die Anfangsgehälter von Berufsanwärtern bewegen sich in etwa in einer Bandbreite zwischen € 1.800 bis in etwa € 2.000. Danach kommt es stark auf die persönliche Leistung an. Im Durchschnitt verdienen Berufsanwärter kurz vor der Prüfung so um die € 2.500. Hinsichtlich der Kosten der zu besuchenden Ausbildungsseminare ist es zumeist so, dass diese von den Kanzleien getragen werden, die dafür verwendete Zeit aber teilweise als Arbeitszeit und teilweise als Freizeit/Urlaub gilt, diesbezüglich kommt es auf die individuelle Vereinbarung mit der Ausbildungs- kanzlei an. Für den fertigen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kann ich Ihnen keine Richtwerte nennen, weil die Entlohnung dann eben ganz individuell und oft auch je nach Spezialfachgebiet ist. Dr. Kaltenbeck: Stichwort Bachelor, Master, Magister bzw. PhD. und Dr.: Spielen Titel in Ihrer Branche eine Rolle? Mag. Christiner: Sie spielen generell in unserer Gesellschaft eine Rolle! Der Bachelor ist in der Regel doch zu wenig. Eine breite universitäre Ausbildung ist bei der Auswahl der Berufsanwärter schon ein sehr wesentlicher Aspekt! Bei der Gehaltsgestaltung ist das dann aber letztlich nicht so entscheidend. Hier zählt wie überall schließlich die Leistung! Dr. Kaltenbeck: Besteht für Interessierte Studierende die Möglichkeit bereits während dem Studium in die Branche der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder hineinzuschnuppern? Mag. Christiner: Selbstverständlich. Auch wir beschäftigen in unserer Kanzlei einige Studierende. Hier ist unser Berufsstand sehr offen, sei es im Form einer Ferialpraxis, einer dauerhaften geringfügigen Beschäftigung oder auch im Rahmen eines Projektes bzw. einer Lehrveranstaltung! Dr. Kaltenbeck: Vielen Dank für das Gespräch! Dr. Kaltenbeck: Zugangsbeschränkungen und Studiengebühren sind stets ein heißes Thema an der Universität. Glauben Sie dass es zu viele Juristen und Betriebswirte gibt? Mag.Christiner: Ich bin gegen Zugangsbeschränkungen. Allerdings sollte schon in den ersten Semestern auf Eignung geprüft werden, sodass die/der Betreffende erkennen kann, ob sie/er für das Fach wirklich geeignet ist. Studiengebühren halte ich für sinnvoll, kombiniert mit Förderungen für sozial Schwächere. Wert ist meist immer nur das, was auch etwas kostet! Allerdings muss dann auch das Angebot auf den Universitäten stimmen. Dh es muss die Hard- und Software stimmen und die Studierenden müssen auch über ausreichende Studienplätze verfügen können. 23 RA Mag. Dr. Stefan Kaltenbeck, Bakk. war Vorsitzender der Studienvertretung Doktorat Rechtswissenschaften, Präsident des Steiermärkischen Konzipientenverbandes und Mitglied des Ausschusses der Stmk Rechtsanwaltskammer und ist nun als selbstständiger Rechtsanwalt in Graz mit den Schwerpunkten Ehe-, Erb- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ärztehaftpflicht- und Patientenrecht, sowie Schadenersatzund Gewährleistungsrecht tätig (www. anwalt-kaltenbeck.at). LAW@GRAZ Infobox Mag. Christiner: Nein, nicht zwingend. Natürlich ist eine gewisse Auslandserfahrung immer von Vorteil, aber nicht unbedingt weil wir das in unserem Beruf unbedingt benötigen, sondern einfach weil damit zumeist eine doch erhebliche Erweiterung des eigenen Horizontes und eine oft viel offenere Denkweise bewirkt wird. Es kommt auch stark darauf an, in welchen Bereichen man tätig ist und welche Unternehmen betreut werden. Generell muss man aber schon sagen, dass gute Englischkenntnisse schon sehr wesentlich sind. Zu Praktika neben dem Studium: Ja, vor allem dann wenn jemand etwas länger studiert, wird schon darauf geschaut, was man neben dem Studium tInnen“ und natürlich auch die im 3. Studienabschnitt angebotenen wirtschaftswissenschaftlichen Fächer. Dr. Kaltenbeck: Wie sieht die Berufsausbildung zum Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer in den steirischen Kanzleien aus? (c) Tony Hegewald / pixelio.de Studium & Praxis Klare Preisangaben bei der Online-Flugbuchung Jeder, der seine Flüge gerne übers Internet bucht, kennt vermutlich die folgende Situation: Man sucht nach einem passenden Flug, bekommt – wenn man Glück hat – einen günstigen Preis vorgeschlagen, doch klickt man dann auf das Angebot, um es zu buchen, tauchen weitere Kosten auf, die den anfangs vorgegebenen Preis um ein Vielfaches erhöhen. Doch ist diese Vorgangsweise überhaupt zulässig? den gewählten Tag mit Abflug- und Ankunftszeiten sowie die Flugpreise angegeben waren. In einem Feld unterhalb der Tabelle wurden die für einen ausgewählten Flugdienst anfallenden Steuern, Gebühren und der Die Vorgeschichte law @ graz 24 Der Bundesverband der Verbraucherzentralen war der Ansicht, dass diese Preisdarstellung nicht den Anforderungen des Art 23 der EU-VO Nr. 1008/2008 entsprach. Das Verfahren ging bis vor den Bundesgerichtshof. Dieser setzte sein Verfahren schließlich aus und legte dem EuGH (ua) die folgende Frage zur Vorabentscheidung vor: Ist die Bestimmung des Art 23 Abs 1 Satz 2 der Verordnung Nr. 1008/2008 dahin auszulegen, dass der zu zahlende Endpreis im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems bei der erstmaligen Angabe von Preisen für Flugdienste auszuweisen ist? Die Entscheidung des EuGH Der EuGH sprach aus, dass der zu zahlende Endpreis im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems schon bei der erstmaligen Angabe ausgewiesen werden muss. Bei der Flugbuchung im Internet müssen die Flugpreise für den Kunden auf den ersten Blick inklusive aller Kosten sichtbar sein. Art 23 der EU-VO Nr. 1008/2008 bestimmt, dass die der Öffentlichkeit zugänglichen Flugpreise und Luftfahrttrachten, die in jedweder Form - auch im Internet - für Flugdienste von einem Flughafen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats angeboten oder veröffentlicht werden, die anwendbaren Tarifbedingungen einschließen müssen. Der zu zahlende Endpreis ist stets auszuweisen und muss den anwendbaren Flugpreis sowie alle anwendbaren Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, inkludieren. Wie aus dem Wortlaut des zweiten Satzes dieser Bestimmung hervorgeht, ist der zu zahlende Endpreis „stets“ auszuweisen, ohne dass zwischen dem Zeitpunkt, zu dem dieser Preis erstmalig angezeigt wird, dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde einen bestimmten Flug auswählt, oder dem Zeitpunkt des verbindlichen Vertragsabschlusses unterschieden würde. Die Pflicht, den zu zahlenden Endpreis stets auszuweisen, impliziert also, dass dieser Preis im Rahmen eines elektronischen Bu- chungssystems bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste – somit auch bei ihrer erstmaligen Angabe – auszuweisen ist. Bei der Auslegung der genannten Bestimmung der Verordnung Nr. 1008/2008 hatte sich der EuGH auch mit dem Ziel des Verbraucherschutzes auseinanderzusetzen. Der Schutz des Verbrauchers ergibt sich nämlich aus dem 16. Erwägungsgrund der Verordnung und soll vor allem Transparenz und Information in Bezug auf die Flugpreise gewährleisten. Im 16. Erwägungsgrund heißt es nämlich, dass die Kunden in der Lage sein sollen, die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv miteinander vergleichen zu können. Daher sollte der vom Kunden zu zahlende Endpreis für Flugdienste mit Abflug an einem Flughafen im Unionsgebiet jederzeit ausgewiesen werden, und zwar einschließlich aller Steuern, Gebühren und Entgelte. Der EuGH kam also zum Ergebnis, dass Fluggesellschaften bei der Onlinebuchung eines Fluges von einem Flughafen innerhalb der Union schon von Anfang an den Endpreis anzeigen müssen, damit der Kunde die angezeigten Angebote besser vergleichen kann. Somit dürfte uns ab sofort unnötiger Ärger bei der 25 Online-Flugbuchung erspart bleiben... ;-) Eure Corina Quelle: EuGH 15.01.2015, C-573/13 (Air Berlin plc & Co. Luftverkehrs KG gegen Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.) Mag. Corina Schlögl, Bakk., studierte Rechtswissenschaften und Germanistik und ist Mitarbeiterin der FV Jus LAW@GRAZ Infobox Da die Fluggesellschaft Air Berlin im Internet mit Flügen ab 99 Cent warb, doch die Reisenden für ihren Flug im Endeffekt durch Steuern, Flughafengebühren und Kerosinzuschläge Foto: Konstantin Gastmann / pixelio.de sehr viel mehr als den angebotenen Preis zahlen mussten, Kerosinzuschlag angegeben und der klagte die Verbraucherzentrale Bun- alle diese Elemente einschließende desverband die Fluggesellschaft auf „Preis Pro Person“ angewiesen. HinUnterlassung. Air Berlin gestaltete ter diesem Feld befand sich noch ein ihr Buchungssystem bis Ende 2008 Doppelsternhinweis über den mögnämlich in der Art, dass der Kun- lichen Anfall und die Bedingungen de nach der Wahl eines Flugziels einer Bearbeitungsgebühr, die bisund eines Datums in einem zweiten lang noch nicht in den Endpreis einSchritt eine Tabelle vorfand, in der gerechnet wurde. Erst nachdem der die möglichen Flugverbindungen für Kunde in einem dritten Buchungs- schritt die erforderlichen Daten eingegeben hatte, wurde ihm in einem vierten Buchungsschritt der endgültige Reisepreis angezeigt. (c) BirgitH / pixelio.de Studium & Praxis FREIZEITPLANUNG: Bücher und Serien mit juristischen Bezügen Freizeit – manche Studenten sollen angeblich so etwas haben. Falls ihr im Sommer zu diesen glücklichen Studenten gehört, findet ihr im folgenden Artikel einige Vorschläge welche Bücher ihr lesen und welche Serien ihr schauen könnt: law @ graz 26 In ANATOMIE EINES MORDES von Robert Travor wird, der im Korea-Krieg hoch dekorierte achtundzwanzigjährige Leutnant Frederick Manion in einer Kleinstadt in Michigan unter Mordverdacht verhaftet, denn er soll Barney Quill erschossen haben. Manon´s Frau Laura wendet sich an den früheren Staatsanwalt Paul Biegler. Obwohl der Anwalt Paul Biegler eine leise Abneigung gegen diesen Mann nie zu überwinden vermag, übernimmt er die Verteidigung, denn hinter Bieglers kühler Ironie steht eine Leidenschaft für die Ethik und Unantastbarkeit des Rechts. Mit Hilfe eines alten Freundes trägt er Argument um Argument für seine Verteidigung zusammen und bereitet sich auf die Verhandlung vor. Die Serie HOW TO GET AWAY WITH MURDER dreht sich um Annalise Keating, eine Juraprofessorin und Rechtsanwältin. Sie lehrt an der Universität den Kurs „Wie man mit Mord davonkommt“. Keating drillt ihre Studenten/innen in der hohen Kunst der Wahrheitsaufdeckung und -verschleierung, dem Erschleichen und Verschachern von Informationen, der Umdeutung von Fakten. Die Tatsache, dass sie diese Kunst im Detail beherrscht, macht sie zur hochbezahlten Strafverteidigerin. Sie wählt fünf ihrer Studenten/innen, die sie als höchst ambitioniert einschätzt, aus um sie bei der Verteidigung ihrer Klienten zu unterstützen.Im Verlauf der Serie wird Professor Keating mit ihren fünf Auserwählten in einen Mordfall verwickelt. Nun müssen sie ihr Können beweisen um den Vorwurf von sich zu weisen. How to get away with murder ist momentan meine persönliche Lieblingsserie und ich kann sie nur weiterempfehlen. HOUSE OF CARDS ist eine Webserie, die von Netflix in Auftrag gegeben wurde und auch ausgestrahlt wird. Der Protagonist Francis „Frank“ Underwood, ist in Washington D.C. als Majority Whip tätig. Als Majority Whip wird in der amerikanischen Politik die Aufgabe bezeichnet, die Abgeordneten mit Zuckerbrot und Peitsche (=whip) bei den Abstimmungen im Parlament auf Parteilinie zu halten. In den USA gibt es nämlich keinen (indirekten) Fraktionszwang, da die Parteien wegen der Direktwahlen kein Druckmittel gegen die Abgeordneten haben. Der intelligente, erfahrene und machtbewusste Frank arbeitet hauptsächlich hinter den Kulissen. Hier sind vor allem Gier, Sex, Liebe und Korruption treibende Kräfte. Besonderes Stilmittel ist, dass Frank oft seine sarkastischen und zynischen Kommentare direkt an den Zuschauer richtet. SUITS ist eine US-amerikanische Anwaltsserie, die aus der Sicht von Mike Ross erzählt wird. Neben seinem fotografischen Gedächtnis verfügt Mike über eine unglaublich starke Auffassungsaufgabe. Nach dem frühen Tod seiner Eltern geriet er allerdings auf die schiefe Bahn. So ist er zum Beispiel gerade mit einem Koffer Marihuana auf der Flucht vor der Polizei, als er auf den erfolgrei- 27 chen und gerissenen Anwalt Harvey Specter trifft. Da Mike weder den von der Kanzlei geforderten Harvard Abschluss, noch die Zulassung als Anwalt hat, müssen sich die beiden einiges einfallen lassen, um dieses kleine Geheimnis zu hüten. Und das sind nicht die einzigen Schwierigkeiten… Dies war nur ein kleiner Auszug an guten Büchern und Serien die zu empfehlen sind, um sich auch in den Ferien weiterhin mit unserem Lieblingsfach zu beschäftigen ;) Eure Gina Gina Rehberger studiert Rechtswissenschaften und ist Mitarbeiterin der FV Jus LAW@GRAZ Infobox DIE FIRMA ist ein Roman des US-amerikanischen Autors John Grisham. Die Firma erzählt die Geschichte eines jungen Juristen Mitch, der noch bevor er die letzte Prüfung auf der juristischen Fakultät von Harvard absolviert ein unfassbares Jobangebot einer Anwaltskanzlei in Memphis erhält. Rasch stellt er fest, dass die hohen Gehälter nicht Foto: manfred walker / pixelio.de durch seine Arbeitsstunden gerechtfertigt sind. Nachdem treuung „echter“ Mandanten bringt zwei seiner Anwaltskollegen wäh- weniger ein, dient aber als Geldwarend eines Aufenthaltes in den Feri- schanlage. Erst nach einigen Jahren enapartments der Firma ums Leben erfahren die jungen Anwälte immer kommen, berichtet ihm das FBI von mehr über die Wahrheit, dann ist es außergewöhnlichen Vorgängen in allerdings zu spät um auszusteigen, der Kanzlei. Die Kanzlei gehört einer die wenigen die es versucht haben, Mafia-Familie aus Chicago, wobei bezahlten dies mit ihrem Leben. das Kerngeschäft die Verwaltung von schmutzigem Geld bildet. Die Be- In dem Buch DER PROZESS von Franz Kafka geht es um den Bankangestellten Josef K., gegen den ein Prozess anhängig ist. Josef wird an seinem dreißigsten Geburtstag von zwei Wächtern verhaftet. Sie nennen ihm weder den Grund für seine Verhaftung noch in wessen Namen sie handeln. Das Gericht agiert im Geheimen, wobei Josef K. bis zu seiner Hinrichtung nicht den Grund der Anklage erfährt. Ort der Handlung ist eine fiktive deutsche Großstadt. (c) Simone Hainz / pixelio.de Studium & Praxis Ehepaar Die Ehe begründet eine traditionelle, dauerhafte, glückliche Verbindung zweier Liebenden, deren „Scheidung“ ausnahmslos nur dem Tod vorbehalten ist. law @ graz Anders, und ich meine schon beinahe revolutionär, ist hier Frankreich, hier gibt es eine Alternative zur klassischen Ehe, eine (Art) sogenannte „Ehe-Light“. Vor wenigen Jahren waren französische Paare, die einen Pacte civil de solidarité (kurz: Pacs) schlossen noch Exoten. Heute sind diese Teil eines riesigen Booms: 41 Prozent der Paare entscheiden sich heute für diese light Variante der Ehe, wenn sie ihre Beziehung rechtlich absichern wollen. Ganz nach französischem Vorbild wird an einer solchen Regelung nun auch, im Zuge einer allgemeinen Modernisierung des Familienrechts, in der Schweiz getüftelt. Mit dem französischen Pacs verpflichten sich die Partner, sich etwa im Fall von Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu unterstützen. Sie haften für gewisse Verbindlichkeiten solidarisch. Doch die individuellen Eigentumsverhältnisse werden grundsätzlich nicht angetastet. Auf der anderen Seite entstehen aus dem Pacs gewisse Ansprüche aus der Sozialversicherung (etwa im Todesfall). Doch was macht den simplen Vertrag so attraktiv, dass ihm nun auch der Schweizer Bundesrat Avancen macht? 28 In erster Linie handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Partnerschaft, in zweiter Linie um eine Verbindung die gleichzeitig viel weniger weit geht als die Ehe. Als der zivile Vertrag 1999 in Frankreich geschaffen wurde, geschah dies vor allem für Homosexuelle. Sie durften damals – anders als heute – in Frankreich noch nicht heiraten. Seinen beispiellosen Erfolg verdankt der Pacs aber den heterosexuellen Paaren. Sie schließen inzwischen 96 von 100 dieser Verbindungen. Das Verb pacser ist den Französinnen und Franzosen so geläufig wie marier (heiraten). Den Vertrag abzuschließen ist ein einfaches (und unromantisches) Unterfangen. Nur ein einziges Formular muss unterschrieben werden. Ohne Zeugen, ohne viel Aufwand, geht alles schlicht über die Bühne. Beim Pacs geht es schließlich in erster Linie um Vernunft. Wer in Frankreich einen Pacs abschließt, ist in Erbund Steuerfragen den Verheirateten gleichgestellt. Gegenüber dem Staat, dem Arbeitgeber, aber auch in Spitälern ist man als Paar anerkannt. Und wer „verpacst“ ist, gilt als gebunden und findet darum leichter eine Wohnung, was beispielsweise in der Hauptstadt Paris durchaus relevant sein kann. Was bewegt Paare dazu diese Art der Verbindung einzugehen anstatt in (wilder) Ehe zu leben? Es ist genau diese rechtliche Sicherheit die ein Pacs bietet! Ein loses Zusammenleben ohne Trauschein kann in einem Unglücksfall durch- aus zum (finanziellen) Verhängnis werden. Man läuft Gefahr, mittellos zu werden, falls die Beziehung zerbricht – oder der Partner stirbt. Immer wieder kommt es zu Härtefällen, etwa bei Frauen, die ihren Beruf über Jahre aufgeben um sich um die Kinder zu kümmern. Wenn der Schweizer Bundesrat nun die Diskussion um eine Alternative zur Ehe anstößt, dann versucht er dem gewaltigen gesellschaftlichen Wandel gerecht zu werden. Heute leben Paare selbstverständlich ohne Trauschein zusammen, mit Kindern und ohne, in Patchworkfamilien, als geschiedene oder geborene Heiratsmuffel. Der größte Vorteil der „Ehe light“: Sie lässt vieles offen Aber warum kümmert einen Staat das Wohl der Unverheirateten? Immerhin haben sich diese aus freien Stücken für ein Zusammenleben ohne staatlichen/kirchlichen Segen entschieden. Man kann das staatliche Kümmern aber auch als Dienstleistung an einer immer größer werdenden Gruppe Menschen betrachten. Der Pacs ist als Mustervertrag für das Zusammenleben gedacht. Der größte Vorteil dieser Ehe light ist, dass er vieles offen lässt. Das Paar bestimmt – eventuell mithilfe eines Notars –, wie detailliert es sein Leben regeln und reglementieren will. Ob man zum Beispiel nach der Trennung eine Güterteilung will oder nicht. Oder wie sie sich „einander gegenseitige und materielle Hilfe“ leisten wollen. Einen großen Unterschied zur Ehe gibt es jedoch und dieser betrifft die Kindsbelange: Hier gibt es keine Regeln. Wer sich „verpacst“, der erhält damit keine elterliche Gewalt. Eine Frage die sich noch für alle Romantiker unter euch stellt: Wo bleibt bei all der Nüchternheit die Liebe? Klar ist, wer den Pacs wählt, der wolle keine Zeremonie, der mache meistens auch kein Fest. Es geht um Sicherheit und Klarheit und Anerkennung. Haben sich zwei (ehemalig) Verliebte also „verpacst“ und stellen dann fest, dass dies doch nicht der Partner fürs Leben ist kann man den Vertrag so rasch und so einfach wie er geschlossen worden war, auch wieder auflösen. Es reicht eine kurze Mitteilung an den Gerichtsdiener. Auch damit trifft das Werk, das Verbindlichkeit auf Zeit fern jeder Ideologie bietet, den Zeitgeist perfekt. Und hält am Ende sogar mehr, als es verspricht: Die Trennungsrate ist bei Pacs-Paaren geringer als bei Verheirateten. Dass in Frankreich das Heiraten aus der Mode zu geraten droht, ist konservativen und katholischen Kreisen ein Dorn im Auge. Vom ersten Tag an hatten sie eine “croisade antipacs“, „einen Kreuzzug gegen den Pacs“, geführt. Auch in der Schweiz warnt die SVP bereits vor einer „staatlich kontrollierten Einheitsgesellschaft“ und davor, dass mit einer 29 neuen Partnerschaftsform die „traditionelle Familie“ verschwinden würde. Viele Paare sind glücklich „verpacst“ – solange sie in Frankreich sind. Denn bisher kennen nur wenige europäische Länder vergleichbare Regelungen. Und so gelten sie, wenn sie mit ihrem Partner ins Ausland reisen, noch immer als ledig, ohne es eigentlich zu sein. Ist diese Ehe-light also ein Ausweg aus dem Dilemma und möglichweise ein (Erfolgs-) Modell, dass auf andere Länder ausgedehnt werden sollte? Diese Frage muss wohl jeder, bzw. jedes Paar, für sich beantworten, es geht hier nicht um eine Entscheidung zwischen Vergangenheit und Zukunft, oder zwischen Tradition und Moderne, sondern darum für sich selbst den besten Weg zu wählen. Eure Linda Linda Zlatnik studiert Rechtswissenschaften und ist Chefredakteurin der Law@Graz LAW@GRAZ Infobox Soweit zumindest zum Idealfall. Dass sich der Tod hinsichtlich der von ihm abzuwickelnden Scheidungen wohl kaum überarbeitet, sondern im Gegenteil, wohl eher bald beim AMS vorstellig werden wird, ist hinlänglich bekannt. Laut Statistik Austria lag die Zahl der Ehescheidungen in den 1980er und 1990er Jahren bei rund 16.000 bis 18.000 pro Jahr (bei ca. 45.000 Eheschließungen). Im Jahr 2001 wurde die bislang höchste absolute Zahl der Ehescheidungen (20.582) erreicht und in den Folgejahren schwankten die Ehescheidungszahlen zwischen 20.516 (2007) und 17.006 (2012). Im Jahr 2013 sank die Zahl der Scheidungen auf 15.958. Die Gesamtscheidungsrate (Wahrscheinlichkeit, mit der im jeweiligen Jahr geschlossene Ehen bei unverändertem Scheidungsverhalten durch eine Scheidung enden) erhöhte sich von 26,5% im Jahr 1981 auf den bisherigen Höchstwert von 49,47% im Jahr 2007. Fakt ist also, dass viele Ehen wieder geschieden werden. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang aufdrängt ist (also) somit, ob die Eheschließung überhaupt noch erstrebenswert ist. Die Beantwortung dieser Frage ist eine höchst persönliche Angelegenheit, doch egal wie man dazu steht, man wird sich in diesem Kontext auch Gedanken über mögliche Alternativen zur Eheschließung machen (müssen). Viel Spielraum bietet das österreichische Recht hier nicht, vor allem nichts was auch hinsichtlich der rechtlichen Stellung und Sicherheit, an eine Ehe heranreichen würde. (c) uschi dreiucker / pixelio.de Studium & Praxis Der Kampf gegen den illegalen Tierhandel – Die neue Allianz von Bund und Ländern law @ graz 1. Landestierschutzkonferenz als Auftakt für gemeinsame Vorgangsweise in Sachen aktiver Tierschutz in Österreich Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken hat am 13.03.2015 zum ersten Mal die Landestierschutzkonferenz in Wien getagt. Dabei wurde eine breite Allianz gegen den illegalen Tierhandel und eine enge Kooperation zwischen Bundesländern und dem Bund in Sachen Tierschutz vereinbart. Auf Initiative von Wiens Tierschutzstadträtin Ulli Sima und Niederösterreichs Tierschutzlandesrat Maurice Androsch sind die für Tierschutz auf Bundesebene zuständige Ministerin Sabine Oberhauser und die LandestierschutzreferentInnen aller Bundesländer zusammengekommen. „Ich freue mich über den Schulterschluss von Bund und Ländern in Sachen Tierschutz. Da die Bundesländer für die Ausführung des Tierschutzgesetzes zuständig sind, ist es von enormer Bedeutung, dass die Zusammenarbeit mit dem Bund und vor allem auch zwischen den einzelnen Bundesländern reibungslos funktioniert“, so die für den Tierschutz zuständige Ministerin Sabine Oberhauser. Künftig soll in verschiedensten Bereichen verstärkt gemeinsam vor- 30 gegangen werden. Die gemeinsame Vorgehensweise gegen den illegalen Tierhandel stand dabei u.a. im Zentrum. Wien ist diesbezüglich schon seit einiger Zeit aktiv. Diese Initiative Wiens wird von der Ministerin Oberhauser unterstützt, wobei in Zukunft auch mit anderen Bundesländern zusammengearbeitet werden soll. Starke Allianz gegen die „Welpenmafia“ Vor allem der Handel mit Welpen aus osteuropäischen Ländern blüht und dies natürlich speziell übers Internet. Laut der Tierschutzorganisation Vier Pfoten werden sogar rund 90 Prozent der Geschäfte in Österreich im Internet angebahnt, davon werden ca. 80 Prozent illegal angeboten. Gründe dafür sind zum einen die beträchtlichen Gewinnspannen und das geringe Risiko. Zumeist riskieren Händler nur Verwaltungsstrafen, wohingegen Anzeigen wegen Tierquälerei eher selten sind. Auf Grund dessen hat Wien als Gastgeber den illegalen Welpenhandel („Welpenmafia“) auf die Tagesordnung der 1. Tierschutzkonferenz gesetzt, um länderübergreifende Maßnahmen zu beschließen. Dies ist für Wiens Tierschutzrätin Ulli Sima zwingend notwendig. Erlassen werden soll u.a. eine möglichst zentrale Zulassungs- und Registrierungs- pflicht für Vereine und Institutionen, welche Hunde und Katzen nach Österreich vermitteln. Der Niederösterreichische Tierschutzlandesrat Maurice Androsch unterstützt die Initiative Wiens: „Das grausame Treiben der Osthundemafia und der illegale Handel mit gefährlichen Wildtieren kann einzig und allein durch ein gemeinsames, entschlossenes Handeln beendet werden. Ich sehe dazu in der neuen Achse der Länder eine wirkliche Chance“, lädt Androsch in diesem Zusammenhang zum nächsten Treffen nach Niederösterreich ein, um dieser neuen Ebene der Zusammenarbeit einen weiteren Impuls zu geben. „Animalhoarding“ Einen weiteren Tagesordnungspunkt stellte neben dem illegalen Tierhandel das sogenannte „Animalhoarding“ dar. Der englische Begriff „Animalhoarding“ (Deutsch: Tierhortung, auch: Tiersammelsucht) bezeichnet das krankhafte Sammeln und Halten von Tieren. Als AnimalHoarder oder Tierhorter werden Personen bezeichnet, die eine Vielzahl von Tieren auf engem Raum halten, ohne die Mindestanforderungen an Nahrung, Hygiene und/oder tierärztlicher Versorgung gewährleisten zu können. Betroffene Personen sind nicht mehr in der Lage, auf die Haltungsmängel und die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der eigenen Person oder der Haushaltsmitglieder zu reagieren. (Quelle: Wikipedia) Auch dagegen soll mit gemeinsamen Regelungen vorgegangen werden. Breites Themenfeld Die Bandbreite bei dieser 1.Landestierschutzkonferenz reichte jedoch noch viel weiter. Diskutiert wurde außerdem über die Erweiterung der Haltungsverbote für gefährliche Wildtiere. Darüberhinaus soll der Tierschutz bereits in den Schulen gestärkt werden, sodass schon bei den Kindern das Bewusstsein für den respektvollen Umgang mit Tieren geweckt und gefördert wird. Ebenso zentral war die Debatte um den Verkauf von Tieren auf Tierbörsen und diversen Messen. In diesem Bereich wird eine Novelle der Tierschutz- Veranstaltungsverordnung angestrebt, um den Verkauf von exotischen Wildtieren auf derartigen Kaufbörsen generell zu verbieten. Eingerichtet werden soll diesbezüglich eine länderübergreifende Arbeitsgruppe, um den österreichweiten Anfall an behördlich zu verwahrendenden Reptilien abzuschätzen und Lösungen zu erarbeiten, um eine tierschutzrechtskonforme und artgerechte Verwahrung der Tiere zu erreichen. 31 Zusätzlich hat sich die Konferenz beim Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter für eine Erhöhung des aktuellen Strafrahmens bei Tierquälerei ausgesprochen (aktuell: gemäß §222 StGB Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen). Eure Nina Quelle: www.wien.gv.at Nina Kaiser studiert Rechtswissenschaften und ist Mitarbeiterin der FV Jus LAW@GRAZ Infobox In Österreich gab es in den letzten Jahren laut einigen Tierschutzorganisationen einen rasanten Anstieg an illegalem Tierhandel. Große Sorgen bereitet vor allem der illegale Handel über das Internet, welcher kontinuierlich steigt. Nun hat eine Studie der Wiener Tierombudsstelle dramatische Zahlen ans Licht gebracht. Täglich sind im Schnitt allein auf der Internetseite www.willhaben.at ca. 8800 Inserate für kaufbare Tiere auffindbar. Sucht man beispielsweise einen Hund als neues Haustier findet man ein Angebot von ca. 1500 Hunden. Alleine die Zahl an „verfügbaren“ Kaninchen/Hasen beläuft sich auf über 1000, daneben werden in einer noch weiteren Unterkategorie („Kleintiere“) weitere 2500 Tiere angeboten. Auch die Zahl an Nutztieren auf der genannten Internetseite ist beachtlich.Schätzungsweise 2500 Nutztiere und zusätzlich etwa 1700 Pferde werden angeboten. Darüber hinaus finden sich noch mehrere tausend Tiere in Unterkategorien, wie „Fische/Aquarien“, „Katzen“, „Reptilien/Terrarien“, „Vögel“ und „sonstige Tiere“. Die angebotenen Tiere kommen oft viel zu jung, krank und mit gefälschten Dokumenten in den österreichischen Handel. Viele der illegal angebotenen Tiere entsprechen nicht den Regeln des österreichischen Tierschutzgesetzes. (c) Dickimatz / pixelio.de Studium & Praxis Studieren mit Handicap – die kleinen und großen Hürden des Alltags Während der Osterferien habe ich gerne Rückschau auf die letzten, teilweise aufregenden Monate gehalten. Hier findet ihr auszugsweise einige Erlebnisse, die vermutlich viele von euch als „normal“ empfinden, für mich hingegen stellen sie logischerweise schon eine gewisse Herausforderung dar und ich bin stolz auf mich, wie ich dann die eine oder andere Hürde geschafft habe. 2. Februar 2015: Der erste große Tag X law @ graz 32 23. Februar 2015: Der Anmeldemarathon schlechthin Drei Wochen nach der AK-Prüfung hieß es auch für mich, wieder einmal etwas früher aufstehen, um rechtzeitig vorm PC zu sitzen und im UGO auf „Anmelden“ zu klicken, damit ich in jenen LVs einen Platz bekomme, in die ich rein wollte. Da ich aufgrund meiner Gehbehinderung logischerweise nicht so flexibel bin und eine Entfernung, die an und für sich in ein paar Minuten zu bewältigen ist, für mich sehr wohl zu beachten ist (weil ich das natürlich nicht in ein paar Minuten schaffen kann), habe ich im Vorfeld meinen Masterplan ausgearbeitet. Welche LVs kann ich besuchen, wo schaffe ich die Beginnzeiten ohne Zeitprobleme, wenn ich von A nach B muss? Dann noch der Punkt, dass ich eigentlich dort, wo die Möglichkeit besteht, lieber in einen Kurs will - ganz einfach deswegen, da aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl bei den Kursen die Drängereien nicht so groß sein dürften und das für mich natürlich angenehmer (weil sicherer) ist. Und dann muss da natürlich auch ein Plan B her, sollten die Anmeldungen nicht wie geplant klappen …. Aber das wisst ihr ja sicher alle, wirklich einfach ist es nicht, all jene Vorlesungen/ Kurse zu buchen, die optimal (sowohl zeitlich als auch örtlich) passen würden. Ich hatte sogar einen zweiten Laptop in Bereitschaft, um mich notfalls bei einer der alternativen LVs anzumelden, sollte ich nicht in meine präferierte kommen, oder um gewappnet zu sein, sollte mein PC abstürzen …. Bei den ersten Anmeldungen klappte alles auch noch bestens, aber gerade bei der LV, wo ich keine Alternative hatte, flog ich beim Anmelden zweimal aus dem System und nach den paar Sekunden, die es dauerte, bis ich wieder online war, landete ich bereits auf Wartelistenposition 75 – diese LV konnte ich also vergessen. Ich entschied mich daher, dass ich mich zur Vorlesung desselben Themas anmelde, was auch klappte. Nach Verteilung der Fixplätze des Kurses, in den ich ursprünglich wollte, stellte ich erfreut fest, dass ich bereits auf die Wartelistenposition Nr. 5 vorgerückt war. Ich besuchte daher die erste Einheit dieser LV und hatte das Glück, dass ich nach einem Gespräch mit der Professorin zu meiner großen Erleichterung doch noch einen Fixplatz im Kurs bekam. Alltag/Freizeit Ich kenne inzwischen die Mensa am Sonnenfelsplatz schon recht gut - das Essen, na ja …. nicht immer optimal, aber sagen wir so, es passt ….. Was beispielsweise auch geschehen kann, wenn ich mal mit meiner Begleitung in ein anderes Lokal zum „Bausatz-Mittagessen“ komme - vor lauter Gedränge kann ich da schon am Boden liegen, natürlich ist da keine Absicht dahinter, aber damit muss ich rechnen …. Bücher und Skripten kaufe ich gerne gleich im Uni-Shop beim Resowi, ist toll für mich, weil ich da nicht weit gehen muss. Wie ihr euch vielleicht auch denken könnt, sind aufgrund meines Handicaps die Möglichkeiten, in meiner Freizeit etwas zu unternehmen, ziemlich eingeschränkt. Spontan geht bei mir selten irgendwas, ich muss immer zuerst eine meiner PAs bitten, dass sie mich irgendwo hinbringen bzw. wieder abholen…allein komme ich ja nicht weit (und damit relativiert sich auch die Zahl potentieller Freundschaften). Daher freue ich mich sehr, dass ich inzwischen schon jemanden gefunden habe, der mir auch mal einen Sitzplatz im Hörsaal freihält, der sich auch schon die Zeit genommen hat, auf einen Kaffee zum Tratschen zu mir zu kommen ...... Den einen oder anderen Kinobesuch habe ich auch schon hinter mir - das mag für euch absolut unaufregend klingen, für mich ist es aber einfach nur toll, wenn ich auch raus komme (und da meine ich nicht nur raus, um in den Hörsaal zu kommen) ich habe mir vorgenommen aktiv zu werden und öfter mal auszugehen 33 …… vielleicht hat irgendjemand Tipps für mich? Nun habt ihr einen kleinen Einblick in meinen Alltag als Studentin mit Handicap erhalten. Ich wünsche euch noch alles Gute für den Rest des Semesters und für die noch anstehenden Prüfungen. Ich bedanke mich bei den Chefredakteurinnen Linda, Verena und Antonia, dass sie mir die Chance gegeben haben, meine Erfahrungen mit euch zu teilen. Eure Sarah Sarah Maria Jauk studiert seit dem Wintersemester 2014/15 Rechtswissenschaften LAW@GRAZ Infobox Schneller, als ich gedacht hatte, war es soweit: Die Prüfung „Ausgewählte Kapitel des Öffentlichen Rechts, des Privatrechts und des Strafrechts“ stand an. Nun sollte sich zeigen, ob ich mich ausreichend für Jus interessiere, ob ich für dieses Studium geeignet bin und diese Prüfung schaffen kann. Ich hatte keine einzige Vorlesungseinheit versäumt, die Repetitorien besucht, zu Hause gelernt – normalerweise sollte mir nichts passieren. Nervös machte mich aber die Tatsache, dass beim letzten Termin ca. 75 % durchgefallen waren. Ich versuchte mich aber zu motivieren, ich habe mich für dieses Studium sehr bewusst entschieden und ich wollte diese Prüfung unbedingt schaffen. Begleitet von meiner Assistentin machte ich mich also auf den Weg zum Heizhaus, wo ich die Prüfung im HS 12.11 absolvieren sollte. Dort fand auch immer die Vormittagsein- heit meiner Lieblingslehrveranstaltung statt – wenn das nicht Glück bringen sollte! Ich machte mir einen Überblick über die Aufgabenstellung und atmete erleichtert auf: Der Teilbereich Öffentliches Recht, mein Angstgegenstand, schien gar nicht so schwer zu werden wie ich befürchtet hatte! Ich begann mit meinem Lieblingsteilbereich, dem Strafrecht, danach kam das Privatrecht dran. Als ich während der Bearbeitung dieses Teilbereiches einen Kontrollblick auf die Uhr warf, musste ich zur Kenntnis nehmen, dass ich aufgrund meiner motorischen Einschränkung wieder einmal viel zu lange beim Schreiben gebraucht hatte und die Zeit viel zu schnell vergangen war. Nur mehr eine Stunde Zeit? So musste ich das Privatrecht unvollendet lassen, um mit dem letzten Teilbereich zu beginnen - ein Sperr-Nicht-Genügend wollte ich möglichst vermeiden. Pünktlich zum Prüfungsende gab ich dann ab und es begann diese schlimme Zeit des Wartens … Am 20. Februar 2015 konnte ich im UGO nachlesen, dass ich die Prüfung geschafft hatte - ich hatte tatsächlich diese Prüfung beim ersten Antreten geschafft! Ich war aus der STEOP draußen! Nun kann es richtig losgehen! (c) Rike / pixelio.de Studium & Praxis Verschwörungstheorien Und warum wir so gerne an sie glauben Prozessen zu folgen und die daraus Oftmals sind die Gründe kommerresultierenden Entscheidungen zu zieller Natur: das Monster von Loch verstehen. Dieses Unvermögen führt Ness erscheint meistens dann wenn zu Missdie Besutrauen. So cherzahlen entsteht etwas rückein inneres läufig sind. Gefühl von Auch wurden Entden häufig scheidungsTheorien trägern verbreitet übervorteilt um gezielt worden zu Feindbilder sein und Foto: http://cropcircleessences.com/de/cropcircles.php?start=54 und Ängsletztendte zu förlich gelangt man zum Schluss, dass dern. Diese richteten sich in den Wahlen nichts verändern können. vergangenen Jahrhunderten speziEin weiterer sehr wichtiger Faktor ell gegen Juden. So existieren Geist, dass die Glaubwürdigkeit der schichten darüber, dass die Juden Massenmedien in den letzten Jahren für den Ausbruch der Pest verantetwas gelitten hat. Was dazu geführt wortlich wären oder dass die „Weihat, dass es Leute gibt die der Zei- sen von Zion“ die Weltherrschaft an tung nichts mehr glauben. Solche sich reißen wollen. Wobei es auch Menschen sind dann enorm anfällig heute immer noch Menschen gibt für so ziemlich jeder Art von Ver- die an solche Theorien glauben. schwörungstheorien oder Propagan- Denselben Zweck verfolgende Theda. orien gibt es allerdings auch für so ziemlich jede andere Volks- oder ReNaheliegend ist auch, dass Verschwö- ligionsgruppe, immer passend zum rungstheorien extra gestreut werden jeweiligen Konflikt. Die Abgrenzung um eigene Ziele besser verfolgen zu zwischen Verschwörungstheorie und können. Hetze verläuft dabei fließend. So sind zum Beispiel UFO-Sich- Schlussendlich kommt es zu Vertungen in der Nähe von mili- schwörungstheorien, weil es einertärischen Forschungseinrich- seits Menschen gibt die sich einfach tungen durchaus nützlich um einen Spaß erlauben und es anderereinen gewissen mystischen und seits Menschen gibt die aus ihrem übermenschlichen Ruf zu erlangen. Wunschdenken heraus gar nicht Foto: http://truereality.org/category/ufo/ law @ graz 34 35 anders können, als dem zu glauben, wie beispielsweise bei den oft überirdischen Wesen zugeschriebenen Kornkreisen. Es wäre natürlich falsch zu behaupten, dass jede alternative Sicht der Dinge gleich eine Verschwörungstheorie darstellt. Ganz im Gegenteil. Man sollte immer alles hinterfragen auch wenn der Terminus „Verschwörungstheorie“ in Diskussionen gerne mal als Totschlagargument verwendet wird. Wichtig ist jedoch stets, dass man innerhalb der realen Wahrscheinlichkeit bleibt und sich in seinem Denken dann nicht völlig festfährt. Euer Manfred Manfred Schweiger studiert Rechtswissenschaften und ist Mitarbeiter der FV Jus LAW@GRAZ Infobox Wer kennt es nicht? Egal was in der Materialermüdung oder gar SuizidWelt passiert – irgendjemand zweifelt So gibt es beispielsweise nach jedem handlungen des Piloten sterben. Die immer an der offiziellen Version der Flugunglück mit vielen Todesopfern Hinterbliebenen haben das Gefühl, Dinge und hat auch immer gleich immer Menschen, vor allem Angehö- dass ihre Liebsten viel zu wertvoll die passende Theorie parat, was wirk- rige, die es einfach nicht für möglich sind, um einem Triebwerksdefekt lich geschehen ist. Somit gibt zum Opfer zu fallen. Daher maes eine schier endlose Zahl an nifestieren sich auch leicht Gemehr oder weniger plausibdanken, dass etwas viel größeres len oder teils völlig absurden dahinterstecken muss. In der „Verschwörungen“. Natürlich Situation verstärkend wirken sollte man als denkende Person auch noch die Machtlosigkeit sämtliche Vorgänge des Lebens und der Kontrollverlust, dem kritisch hinterfragen und sich die Angehörigen ausgesetzt sind. seine eigene Meinung bilden. Die Flucht in eine „VerschwöDoch nimmt dieser Vorgang der rung“ ist wohl ein Teil der AufMeinungsbildung bei machen arbeitung um mit der Tragödie Menschen Züge an, die einem Foto: http://www.spiegel.de/fotostrecke/germanwings-flugzeugabsturz- leichter fertig zu werden. logischen Check nicht wirklich komplizierte-bergung-fotostrecke-125119-2.html Diese Art des Denkens ist oftstandhalten. mals nicht nur auf Angehörige Doch ist Verschwörungstheorie nicht halten, dass ihre Allerliebsten durch beschränkt. Dieser Effekt lässt sich gleich Verschwörungstheorie. Denn banale Gründe wie Schlechtwetter, auch beim plötzlichen Tod einiger es gibt vieProminenter le unter(Prinzessin schiedliche Diana, etc.) Gründe beobachten. w a r u m Ein ganz sie erfunanderer den bzw. Grund an geglaubt Ve r s c h w ö werden. rungstheoriManchmal en zu glausind dieben ist der, se Gründass es für de auch viele Menmenschlich schen immer sehr leicht schwieriger nachvollwird, den ziehbar. politischen (c) Thorben Wengert / pixelio.de Studium & Praxis Emoticons und der OGH (11Bs110/13h) – Ein Facebook Beitrag mit Folgen Was geschah? Der Angeklagte hat am 25.04.2012 durch seinen Facebook Eintrag „Warum gibt’s in da türkei koane samenspender??? … weil di ganz wixxa bei uns sein;)“ ohne es zu wissen, den Tatbestand des § 283 Abs 2 StGB verwirklicht. Er hat mit seinem Eintrag öffentlich die türkischen Staatsbürger in ihrer Menschenwürde verletzt und somit das Vergehen der Verhetzung begangen, das mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen ist. Die Feststellung des Einzelrichters Zur Person des Angeklagten: Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt und somit Volljährig. Da er keine Arbeit hatte, be- Wie hat der Einzelrichter entschieden? law @ graz 36 Durch die Internetplattform Facebook ist der Eintrag öffentlich, unzählige Menschen können diesen also wahrnehmen. Der Eintrag richtet sich gegen die türkischen Staatsbürger, da er sie als „Wichser“ bezeichnet und dies stellt eine Beleidigung dar. Um den Tatbestand zu verwirklichen, muss er es „darauf ankommen lassen“ und das hat er in den Augen des Einzelrichters getan, da er diesen Eintrag bewusst auf Facebook gepostet hat und es für möglich hielt, dass dieser Eintrag öffentlich ist. Wie verlief die Beweiswürdigung? Der Angeklagte war kooperativ und gestand der Polizei, dass er den Eintrag verfasst hatte. Für ihn selbst war dieser Eintrag lediglich ein Witz, den er wo aufgeschnappt hatte und wiedergeben wollte. Beleidigen oder gar die türkische Bevölkerung in ihrer Menschenwürde verletzen, war nie seine Absicht. Auch in der Hauptverhandlung gestand der Angeklagte, dass dieser Eintrag von ihm stammen würde. Es sah auch ein, dass damit Türken insgesamt schlecht gemacht würden. Er gestand, dass er sich nicht viel dabei gedacht hätte, als er den Witz auf Facebook verbreitete. Für ihn war es nicht mehr als ein Witz. Betrachtet man den Vorgang des „Posten“ von innen und außen, stellt man zwangsläufig fest, dass Absicht dahinter liegt, schließlich will man mit einem Post etwas ausdrücken und erhofft sich in indirekter Weise eine Reaktion von anderen – die meist durch „Likes“ zum Ausdruck gebracht wird. Auch wenn er die Absicht bestritt, kann man diese aufgrund dieser Schlussfolgerung annehmen. Welchen Sinn hätte das Posten denn sonst? Der Erstrichter bejahte sowohl in subjektiver als auch in objektiver Hinsicht das Vergehen der Verhetzung nach § 283 Abs 2 StGB. Bei der Strafbemessung wertete der Erstrichter keine Umstände als erschwerend, sah aber die bisherige Unbescholtenheit, das wesentliche Geständnis und das Alter des Angeklagten als mildernd an. Er berücksichtigte auch, dass es allgemein bekannt sei, solche Witze zu verbreiten. Diese finden sich in unterschiedlichster Form. Mal sind es die Kärntner gegen die Steirer oder auch die alt bekannten Blondinen Witze. Ob der Angeklagte blond ist, sei dahingestellt. Sein Urteil: eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Zur Höhe des einzelnen Tagessatzes verwies der Erstrichter auf das fehlende Vermögen des Angeklagten und das unterhalb des Existenzminimums liegende Einkommen. Gründe für eine bedingte Nachsicht standen nicht entgegen. Die Staatsanwaltschaft ließ dieses Urteil unangefochten. Der Angeklagte legte Berufung ein, mit Erfolg? Schuldberufung In seiner Schuldberufung kritisiert der Angeklagte, dass es weder in objektiver noch subjektiver Hinsicht geeignet ist, das Vergehen nach § 283 Abs 2 StGB mit einem Facebook Eintrag zu begründen. Es gehöre nach seiner Auffassung deutlich mehr an Beschimpfung auf der objektiven Tatseite um den Tatbestand zu verwirklichen, andernfalls sei eine Flut von Anzeigen zu erwarten. Zur subjektiven Tatseite sei es ihm nicht darauf angekommen, Personen türkischer Herkunft in ihrer Menschenwürde zu verletzen. Das wohl wesentlichste Argument das er lieferte war, dass er einen „Smiley“ benutzt hatte. Dieser bedeutet rund um den Globus dasselbe, nämlich Ironie. Schon allein deshalb fällt es schwer, den Tatbestand zu verwirklichen. Das Berufungsgericht hat aufgrund der Schuldberufung das Beweisver- 37 fahren wiederholt und auch die Wikipedia-Seite für Emoticons zitiert. Schlussfolgerung des OGH Ob der Eintrag nun die Menschenwürde verletzt oder nicht, kann nicht eindeutig festgestellt werden und ob es der gewollte Sinn war, die türkische Bevölkerung zu beschimpfen. Das verwendete Smiley lässt darauf schließen, dass es, auch wenn geschmacklos, einfach nur ein Witz war – nicht mehr und nicht weniger. Der Angeklagte wurde daher gemäß § 259 StPO freigesprochen. Eure Tanja Tanja Podrzaj studiert Rechtswissenschaften und ist Mitarbeiterin der FV Jus LAW@GRAZ Infobox Ein Einzelrichter erkannte den Angeklagten des Vergehens der Verhetzung nach § 283 Abs. 2 StGB für schuldig und verhängte ihm eine Foto: Thommy Weiss / pixelio.de Geldstrafe in Höhe 120 Tagessätze (à 4€), im Fall der Unein- zog er Notstandshilfe in der Höhe bringlichkeit 60 Tage Ersatzfreiheits- von 300 Euro im Monat. Verheiratet strafe. Er sah jedoch einen Teil der oder Kinder hatte er zudem auch Geldstrafe von 60 Tagessätzen unter keine, ein ganz gewöhnlicher junger Bestimmung einer Probezeit von Erwachsener eben. In seiner Strafdrei Jahren bedingt nach und ver- registerauskunft fanden sich keine urteilte den Angeklagten zum Ersatz Eintragungen – sollte das aber so der Kosten des Strafverfahrens. bleiben? Wie hat er das Vergehen verwirklicht? (c) Konstantin Gastmann / pixelio.de Studium & Praxis Eine satirische Stilkunde oder Wie kommuniziere ich wie ein Anwalt? chen Text, wie er nur einem gedanklich einfach gestrickten Nichtjuristen einfallen könnte: „Sie zahlen seit fünf Monaten keine Miete. Wir sind die Anwälte von Herrn Meier und warnen Sie: Wenn Sie die 1800 Euro bis zum 15. Juni 2015 nicht überwiesen haben, wird Herr Meier Ihnen fristlos kündigen.“ 1. Regel: Hauptwörter einsetzen Obwohl der sogenannte Nominalstil der größte Feind des guten Stils sein mag, wird er gern angewandt. Unzählige Substantive blähen Sätze schön künstlich auf. „Unsere Mandantschaft musste die Feststellung treffen, dass Sie auf die fünf letzten Monatsmieten keine Zahlungen geleistet haben.“ 2. Regel: Verwende Passivkonstruktionen Kurze, leicht verständliche Aktivsätze wirken zu plump. Der Passiv-Modus lässt das ganze Geschehen gleich viel eleganter wirken. „Unsere Mandantschaft musste die Feststellung treffen, dass Ihrerseits auf die fünf letzten Monatsmieten keine Zahlungen geleistet worden sind.“ 1 Langenscheidt Deutsch-Anwalt, AnwaltDeutsch, 2009, S.5 2 Kodex Strafrecht, 41. Auflage, Doralt/Hinger, Vorwort „Eine kleine Stilkunde“. law @ graz 3. Regel: Schreibe überflüssiges Zeug Sätze mit weniger als 50 Wörtern würden es dem/der Leser/in zu einfach machen. Kurze Sätze hätte er auch selbst formulieren können. „Unser Mandant Max Meier musste im Zusammenhang mit dem zwischen Ihnen als Mieter und unserer Mandantschaft als Vermieter am 1.3.2014 geschlossenen Mietvertrag über die in der Heinrichstraße 1, 8010 Graz, 2. Stock rechts gelegenen Wohnmieträume die Feststellung treffen, dass Ihrerseits bislang auf die zum 1.2., 1.3., 1.4., 1.5., 1.6. 2015 fällig gewordenen monatlichen Mietzinsraten keine Zahlungen geleistet worden sind.“3 4. Regel: Lange Schachtelsätze bilden Nebensätze sind schon was Feines! Und ganz viele Nebensätze, zwischen denen irgendwo auch ein kleiner Hauptsatz verborgen ist, sind noch besser. Thomas Mann hat mit seinen Satzungetümen sogar den Nobelpreis gewonnen!4 §12 (1) Z1 UStG (Vorsteuerabzug): „Besteuert der Unternehmer nach vereinnahmten Entgelten (§17)– ausgenommen Unternehmen im Sinne des §17(1) 2. Satz und übersteigen die Umsätze nach §1 Z1 und 3 Langenscheidt Deutsch-Anwalt, AnwaltDeutsch, 2009, S.50-53 4 Langenscheidt Deutsch-Anwalt, AnwaltDeutsch, 2009, S.55 38 Hast du den Paragraph richtig verstanden? 5. Regel: Doppelte Verneinung Das verwirrt den Gegner. Denn bevor er weiß, was Sie sagen wollen, muss er erst einmal all die einander widersprechenden Verneinungen wegkürzen.6 Deutsch Anwalt Üblich Zulässig Wesentlich Begründet Nicht unüblich Nicht unzulässig Nicht unwesentlich Nicht unbegründet 6. Regel: Überflüssige Vorsilben Simplen deutschen Wörtern wird einfach eine Vorsilbe vorangestellt, um sie zu verschönern. An der Bedeutung des Wortes ändern diese Präfixe natürlich nichts.7 Deutsch Anwalt Siegen Kaufen leihen mieten sagen zeigen Ob-siegen An-kaufen Ent-leihen An-mieten Be-sagen Aufzeigen 5 Kodex Strafrecht, 41. Auflage, Doralt/Hinger, Beispiel aus dem Vorwort „Eine kleine Stilkunde“. 6 Langenscheidt Deutsch-Anwalt, AnwaltDeutsch, 2009, S.58 7 Langenscheidt Deutsch-Anwalt, AnwaltDeutsch, 2009, S.59 7. Regel: Un-Wörter Sie sind eine willkommene Alternative zur doppelten Verneinung, indem du einfach das Wort auswählst, das das Gegenteil dessen ausdrückt, was du eigentlich sagen willst. Dann verneinst du dieses Wort, indem du ein „un“ davorschreibst.8 Deutsch Anwalt Falsch Gering, belanglos Kostenlos Rechtswidrig verboten Unrichtig Unwesentlich Unentgeltlich Unrechtmäßig Unzulässig 8. Regel: Aus eins mach zwei (drei oder vier) Logische Begründung für diese stilistische Schreibweise ist wahrscheinlich die, dass dickere Briefe noch eher Verständnis für hohe Rechnungen als kurze Anwaltsschreiben wecken.9 Deutsch Anwalt Ganz Einen Monat lang Leugnen Mit Ohne So Viele Wann? Im vollen Umfang Für die Dauer eines Monats In Abrede stellen Unter Hinzuziehung In Ermangelung Auf diese Weise Eine Vielzahl von Zu welchem Zeitpunkt? Deutsch Anwalt Frau Kopie Wald Transport mit dem Flugzeug Ampel telefonisch Briefmarke Unkraut Weibliche Person Abschrift Forstwirtschaftliche Nutzfläche Luftverlastung Lichtzeichenanlage fernmündlich Postwertzeichen Spontanvegetation Eure Petra Quellen: - Stark angelehnt an (und auch unterhaltsam lesenswert) Langenscheidt Deutsch-Anwalt, Anwalt-Deutsch, Dr. Ralf Höcker, 2009. - Kodex Strafrecht, 41. Auflage, Werner Doralt, Reinhard Hinger, Vorwort „Eine kleine Stilkunde“. - Bild: http://ecx.images-amazon.com/images/I/41zWjeRFhAL._ SY344_BO1,204,203,200_.jpg 9. Regel: Bürokratendeutsch Diese Akademikersprache ist notwendig, um (noch) als seriös und gebildet zu wirken.10 8 Langenscheidt Deutsch-Anwalt, AnwaltDeutsch, 2009, S.60 9 Langenscheidt Deutsch-Anwalt, AnwaltDeutsch, 2009, S.61 10 Langenscheidt Deutsch-Anwalt, AnwaltDeutsch, 2009, S.62 39 Petra Buchgraber studiert Rechtswissenschaften und ist Mitarbeiterin der FV Jus LAW@GRAZ Infobox Wer kennt das nicht? Verworrene, ewig lange Schachtelsätze, deren Sinn und Inhalt man erst nach mehrmaligem Durchlesen versteht – wenn überhaupt. Die Juristensprache ist eben eine ganz besondere. Da hilft es einem oft nicht einmal, dass man Deutsch als Muttersprache spricht. Warum formulieren Juristen/innen so merkwürdig? Zu Beginn des Jusstudiums ist eigentlich noch alles in Ordnung. Angehende Juristen/innen können noch ganz normale Sätze bilden, die jedes Kind versteht. Jedoch ändert sich das sehr schnell. Auf der Uni wird ihnen als Erstes eine quasi „Fremdsprache“ eingebläut. Das führt dazu, dass Jusstudenten/innen sich ab dem dritten Semester nur noch mit anderen Jusstudenten/innen blendend verstehen. Als junge Anwälte/innen müssen sie später nur noch einige typische Advokatenfloskeln hinzulernen und die sprachliche „déformation professionnelle“ ist vollendet.1 Gut verständliche Texte werden gelesen, schwer verständliche nicht. Offenbar wollen aber nicht alle Juristen/ innen verstanden werden.2 Der/Die klassische Jurist/in wird nur selten simple Sätze formulieren. Willst du das auch können? Dann beachte die nachstehenden Regeln. Nehmen wir zunächst als Beispiel einen gewöhnli- 2 – hierbei bleibe die Umsätze aus Hilfsgeschäften einschließlich der Geschäftsveräußerung außer Ansatz – im vorangegangen Veranlagungszeitraum 2,000.000 Euro nicht, ist zusätzliche Voraussetzung, dass die Zahlung geleistet worden ist, …“5 (c) TCarsten Przygoda / pixelio.de Studium & Praxis Studiehoroskop Gerda Rogers ist wohl ein gutes Bespiel, wenn man jemandem Astrologie näher bringen will. Einige Spezialisten auf dem Gebiet der Zukunftsvorhersage fielen uns ein, und waren von der Idee zu publizieren begeistert, doch die Aufgabenstellung war zu komplex. Der Jurist per se ist ein Individuum sui generis, wo auch die Besten der Besten, im wahrsten Wortsinne „schwarz sehen“. Nach vielen gescheiterten Versuchen, besagte namhafte Experten auf zu treiben, fiel die Wahl schließlich auf einen der sein Handwerk beherrscht: Unser „Komikkolumnist“. Wie stehen die Sterne für die kommenden Monate? WIDDER: Manchmal geht eine Prüfung schief. Lasst euch jetzt nicht von den Lehrveranstaltungen ablenken, sondern euren Frühlingsgefühlen freien Lauf! Stress hilft ohnehin meist bei der Lösung eurer Probleme, in den seltensten Fällen hilft auch lernen. In puncto Fachprüfungen ist jetzt der schlechteste Zeit um damit zu beginnen, da der ÖH-Spritzerstand bald seine Pforten öffnet. ZWILLINGE: Gerade die späten Zwillinge sollten tunlichst ihren Geburtstag mit law @ graz Spaß ein eisiges Ende! Verzagt doch einfach ein bisschen, der nächste Sommer kommt frühestens in acht Monaten. KREBS: Auweh, mit euren Geburtstagen beginnen die Ferien. Nehmt euch in Acht vor den Leuten die keine Ferien haben, sie sind euch nicht wohlgesonnen und werden mit allen Mitteln versuchen euch den Sommer zu vermiesen. Auch die Grilleure unter euch sollten aufpassen, denn die freundlichen Leute in den roten Autos machen Siesta! JUNGFRAU: Die Zeit drängt! Pläne für die Zukunft sollten nicht zu bald geschmiedet werden, denn ihr bekommt keine Kursplätze! Macht doch lieber nichts und geht zu diversen Semesteropenings, denn im Idealfall habt ihr die beiden darauffolgenden Tage auch noch etwas von der herbeigesehnten Zukunft. Sehr zu empfehlen ist in eurem Falle auf pharmazeutische Produkte zu verzichten, denn diese lassen eure erfolgreiche Zukunft vor dem Fernseher bröckeln und könnten neue Energie liefern! LÖWE: Die Jagd beginnt früher als euch lieb ist. Auch das sonnenliebende Kätzchen muss einmal in die Höhle und seine Literaturvorräte auffüllen, für jene universitären Festtage, welche im Sommersemester „entfallen“ sind. Genießt die Sterne unter freiem Himmel, denn in Kürze hat der WAAGE: Balance halten ist die Devise! Entweder es geht nach vorne mit bestandenen Prüfungen. Der Weg ist voller weiterer Stolpersteine. Auweh! Oder ihr fallt zurück und in die gewohnte und geliebte Lebenskrise der Nichtgenügendkandidaten. Doch Achtung: lernt nicht zu viel, denn auch 40 SKORPION: Ihr seid keine italienischen Sportwagen! Gebt auf der Piste Gas, aber nicht im Hörsaal, denn die herzallerliebsten Neider sind euch auf den Fersen. Seid vorsichtig bei der Wahl der Apresskihütten, es gibt dort auch alkoholfreie Getränke, und die wirken sich unglaublich positiv auf Konzentration und Leistungsfähigkeit aus. Auch die Pistenwache bleibt ungerne auf ihren Zettelchen sitzen und tauscht lieber Zettelchen gegen Scheinchen. Generell gilt: Ihr seid den Sommer gewöhnt und solltet einen Winterschlaf halten! SCHÜTZE Der Bogen ist überspannt. Die Pfeile treffen nicht die anvisierte Zielscheibe, sondern landen im Leeren. Doch halb so wild, versucht doch einfach mit dem Textmarker die Zeilen in den Kodices zu treffen. Die schier unlösbare Challenge ist mit einer unglaublich hohen Erfolgsquote gesegnet und stiftet beim Showdown die perfekte Verwirrung. Auch jene, die ihren Sport schon länger betreiben werden merken: Schütze läuft!!! (vor der Prüfung davon). STEINBOCK: Die Steinböcke haben Hochsaison; nicht nur im Gebirge! All die Snowgames, Silvesterparties, und weitere Feierlichkeiten lassen euch hoch hinaus geraten. Doch keiner kennt die Gefahren des oft prophezeiten Absturzes: an all diesen schönen Dingen könnt ihr bekanntlich nicht partizipieren, da auch ihr den Abstieg in die tiefen Täler diverser Universitätsbibliotheken mit dem Lift bewältigen werdet. Bleibt ruhig beharrlich. Manchmal, meist bei eurem vierten Prüfungsantritt habt ihr damit vielleicht mal (k)einen Misserfolg. Plan wohin die Reise führt. Setzt euch keine Ziele, denn ziellos lebt es sich bekanntlich einfach langweiliger! Die Eisdecke sieht nur von oben dünn aus, von unten ist sie ein undurchdringliches Hindernis! Wir hoffen mit den Vorhersagen der durchwegs rosigen Aussichten, alle Klarheiten beseitigt zu haben und bitten unsere Bemühungen um das Finden eines fachkundigen Astrologen wert zu schätzen! Euer Max WASSERMANN: Stürmt die Fastfoodketten es ist die richtige Zeit, mit der Arbeit gegen die Strandfigur zu beginnen. Die Sterne stehen genau richtig um auf das über Weihnachten gelegte Fundament aufzubauen. Es wäre nicht hilfreich die Kekse zu vernichten. Auch der beste Schwimmer bevorzugt gelegentlich die Couch und verlässt sie ungerne! Jammert nicht über die kalten Wassertemperaturen, der Gang zur Einsichtnahme ist wesentlich kälter. FISCHE: Welch ein Glück ihr hattet, dass ihr keine Weihnachtskarpfen seid! Ihr schwimmt immer noch mit dem Strom und habt eigentlich keinen 41 Max Lughofer studiert Rechtswissenschaften und ist Mitarbeiter der FV Jus LAW@GRAZ Infobox STIER: Setzt nicht auf die Hilfe eurer Kollegen, die haben selber keine Ahnung. Auch der strebsamste Geist gelangt in dieser Zeit an seine Grenzen. Wenn ihr meint es geht nicht mehr, kommt von irgendwo eine Bierkiste her. In Kürze könnt Ihr wieder im Hörsaal sitzen und den Sommer so richtig genießen. Gebt acht, der Matador hinter dem Pult, hat im Gegensatz zu euch, den Winter über seine Fähigkeiten geschärft! einem Sonnwendfeuer feiern! Die Verwaltungsbehörden sind gerade zu dieser Zeit in Feierlaune und überbringen Billets mit blau/rosaroten Einlageblättern. Setzt nicht auf euren Zwilling, denn ihr steht alleine vor den Amtshandelnden und das werdet ihr auch bald merken! ein Freudensprung endet gerne mit einem gebrochenen Bein! Ab und an, fällt manch einer auch auf die Seite. Davon betroffen sind aber nur jene, welche beim Lernen vom Sessel stürzen! Studium & Praxis Anne Frank – das lebensmutige Mädchen in einer hoffnungslosen Zeit Annelies Marie „Anne“ Frank wurde Deutschland eine neue Heimat such- erwies sich als vergeblich. Sie lebten am 12. Juni 1929 in Frankfurt am ten. etwas länger als zwei Jahre im HinMain als zweite Tochter von Otto Am 10. Mai 1940 wurden jedoch terhaus. Heinrich Frank und Edith Frank- auch die Niederlande von der deut- Am 17. Juli 1942 fuhr der erste Zug Holländer geboren. Die Familie schen Wehrmacht besetzt. Schnell nach Auschwitz und den Juden wurbewahrte viele Traditionen des jü- wurde deutlich, dass den Juden auch de die Staatsbürgerschaft aberkannt. dischen Glaubens, pflegte jedoch dort das gleiche Schicksal bevorste- Anne las zu dieser Zeit viele Bücher, nur wenige Gebräuche. Edith, die hen würde wie in den anderen be- ihre schriftstellerischen Fähigkeiten Mutter Annes, war der gläubigere setzten Gebieten. Aus diesem Grund und ihr Selbstbewusstsein als AutoElternteil, während Otto, welcher hatte Otto Frank im Hinterhaus des rin wuchsen. Aus ihrem Tagebuch als Unternehmer arbeitete, sich mehr Unternehmens in der Prinsengracht geht auch hervor, dass Anne über um die Bildung seiner beiden Töch- 263 ein Versteck vorbereitet. Otto das auf Juden ausgesetzte Kopfgeld ter kümmerte. Anne, die vielseitig hatte seine Sekretärin Miep Gies Bescheid wusste, von denen sie weinteressierte und lebhaftere der bei- zuvor um Hilfe gebeten. Obwohl nige Tage nach ihrem letzten Eintrag den Schwestern, wurde von ihrem sie wusste, dass ihr die Todesstrafe selbst betroffen war. Heute ist man Cousin auch als lebendiges Kind drohte, wenn die versteckten Juden sich sicher, dass das Versteck verrabeschrieben, das „gelacht ten wurde. Der Täter und gelacht“ habe. wurde jedoch nie sicher Anne lebte mit ihrer Fa„Think of all the beauty still left around you and be happy.” identifiziert. milien und ihren Freun- Anne Frank Am Morgen des 4. den in Frankfurt, bevor August 1944 gegen 10 die judenfeindliche PoUhr stürmten die Natilitik des Nationalsoziaonalsozialisten das Gelismus ihr junges Leben in Unruhe entdeckt werden würden, sagte sie bäude der Prinsengracht, nachdem versetzte. Als die NSDAP 1933 bei ohne Zögern zu. Zusammen mit ih- ein Anruf bei der Gestapo eingeder Kommunalwahl in Frankfurt die rem Mann Jan Gies, Ottos Mitarbei- gangen war. Die Helfer konnten die Mehrheit erreichte, kam es sofort zu tern Kugler und Kleiman sowie Bep Juden nun nicht mehr schützen und antisemitischen Demonstrationen, Voskuijl half sie den Bewohnern des mussten, dem aus Österreich stamkurz darauf verlor die Familie Frank Hinterhauses. menden Karl Josef Silberbauer, das durch das Reichsbürgergesetz ihre Am 6. Juli begann dann für die gan- Versteck zeigen. deutsche Staatsbürgerschaft. ze Familie ein Leben im Untergrund, Die Versteckten wurden zunächst Otto zog anschließend, unter ande- da eine Flucht aus den besetzten Nie- bei der Gestapo verhört und über rem aus beruflichen Gründen, in die derlanden unmöglich erschien. Nach Nacht festgehalten. Danach brachte Niederlande. Edith kam mit den bei- einer Woche folgten noch andere man sie in ein überfülltes Gefängden Kindern im Februar 1934 nach. Familien in das sogenannte „Achter- nis. Zwei Tage später kamen sie in Die Familie lebte in einem Mehrfa- huis“. Die anfängliche Hoffnung der das Durchgangslager Westerbork, milienhaus am Merwedeplein, wo Versteckten, nach ein paar Wochen in welchem sie harte Arbeit verrichzahlreiche jüdische Familien aus oder Monaten wieder frei zu sein, ten mussten. Sie lebten in der Hoff- law @ graz 42 nung, sich durch die waren im Lager weitver“How wonderful it is that nobody need wait a single moment breitet. Es ist nicht klar, Arbeit unentbehrlich zu machen und so before starting to improve the world.” welchen Krankheiten einem noch schlim- Anne Frank Anne und Margot zum meren Schicksal zu Opfer fielen. Laut Zeuentgehen. Am 2. Sepgenaussagen fiel Margot tember wurde jedoch Krätze. Zum Schutz der anderen geschwächt von ihrer die Familie Frank beim Appell zum Häftlinge wurde sie zusammen mit Pritsche und starb. Einige Tage späTransport nach Auschwitz ausge- Margot in einen Isolierblock, den ter war auch Anne tot. Die genauen wählt. sogenannten Krätzeblock, verlegt. Daten wurden kurz vor dem KriegsAm 3. September 1944 fuhr der Jedoch herrschten dort noch katas- ende nicht mehr notiert. Wenige letzte Zug mit 1.019 Juden Wochen später, am 15. April nach Auschwitz. Edith Frank 1945, befreiten britische Trupstarb am 6. Januar 1945 in pen das Lager. Auschwitz an Hunger und ErOtto Frank überlebt als einschöpfung. ziger der acht Menschen aus Anne war drei Monate vor der dem Hinterhaus den Krieg. Ankunft in Auschwitz 15 Jahre Er erhält im Juli die traurialt geworden und entging dage Nachricht, dass seine beimit dem direkten Tod, denn den Töchter in Bergen-Belsen alle Kinder unter 15 Jahren durch Krankheit und Entkräf(dies waren 549 der 1019 Pastung umgekommen sind. Miep sagiere) kamen direkt in die Gies übergibt ihm nun Annes Gaskammern. Aufzeichnungen. Otto liest das Die 258 Männer und 212 Tagebuch und lernte eine ganz Frauen, die die Selektion überandere, tief beeindruckende standen hatten, mussten die Anne kennen. demütigende Prozedur mit Ausziehen, Desinfektion, Rasur und trophalere Bedingungen. „Wie schön und gut würden alle dem Eintätowieren einer Nummer Als sich die Nationalsozialisten ent- Menschen sein, wenn sie jeden auf ihrem Arm über sich ergehen schlossen hatten, Auschwitz allmäh- Abend vor dem Einschlafen sich lassen. Annes Sehnsucht und ihr Le- lich zu räumen, verlegte man die die Ereignisse des ganzen Tages benswille erwiesen sich als überaus beiden Mädchen im Januar 1954 in vor Augen riefen und dann genau treibende Kraft. Dennoch konnte ein Schonungslager. prüften, was gut und was schlecht sie den Krankheiten, die wegen der Im März 1945 begann eine Fleckfie- gewesen ist an ihrem eigenen Aufkatastrophalen hygienischen Be- ber-Epidemie im Lager, an der etwa treten.“ – Annes Tagebucheintrag, dingungen dort herrschten, nicht 17.000 Gefangene starben. Auch A-Version, 6. Juli 1944 entfliehen und infizierte sich mit Typhus und andere Krankheiten 43 (c) Thomas Kölsch / pixelio.de Studium & Praxis Rechtswissenschaften und Kommunikation Angesichts dieses Tagebucheintrages und der tragischen Geschichte dieses mutigen und intelligenten Mädchens stellt sich jedoch die Frage, wie es so weit kommen konnte. Wann kann überhaupt etwas als „Recht“ bezeichnet werden? Wer hat überhaupt das Recht, etwas als gerecht oder ungerecht zu werten und dadurch das Leben einzelner Menschengruppen zu beschränken bzw. dieses ohne jegliche Konsequenzen auszulöschen? law @ graz Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“ Zitat aus Gustav Radbruch, Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht, SJZ 1946, 105 (107) Diese Formel geht zurück auf die Zeit der Bewältigung des nationalsozialistischen Unrechts, kurz nach Ende des 2. Weltkrieges. In den berühmten „Nürnberger Prozessen“ zog das Internationale Militärtribunal NS-Verbrecher zur Verantwortung. Begründet wurden die Urteile schlicht damit, dass die Angeklagten den Unrechtsgehalt des von ihnen angewandten positiven Rechts hätten erkennen müssen. 44 Eure Verena Verena Sorger studiert Rechtswissenschaften und ist Mitarbeiterin der FV Jus LAW@GRAZ Infobox Nach den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus konkretisierte auch Gustav Radbruch (1878-1949) seine vielfach positivistisch gedeutete Lehre und formulierte 1946 folgende „Formel“: „Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, dass das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, dass der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, dass das Gesetz als „unrichtiges Recht“ der Gerechtigkeit zu weichen hat. Wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewusst verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur „unrichtiges“ Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Während des 2. Weltkrieges wurden Schätzungen zufolge über 65 Millionen Menschen getötet. Angesichts der oben beschriebenen Formel sollte auch meiner Meinung nach positives Recht immer als eine Ordnung definiert werden, welche dazu bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen. Hätte man sich schon vor bzw. während des 2. Weltkrieges mit dieser Ansicht des Rechts befasst, wäre der Familie Frank, sowie auch zahlreichen anderen Opfern das Elend und das endlose Leid dieses 2. Weltkrieges erspart geblieben. Somit können wir heute nicht rückgängig machen, was geschehen ist, aber die Fehler der Vergangenheit nutzen, um diese in der Zukunft nicht zu wiederholen. „Rechtswissenschaft ist die Kenntnis der menschlichen und göttlichen Dinge, die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten.“ Domitius Ulpianus, römischer Rechtswissenschaftler Das „Göttliche“ wurde als Pflichtfach bereits aus den rechtswissenschaftlichen Lehrplänen entfernt – wie aber steht es mit dem „Menschlichen“? Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich in erster Linie mit der Auslegung von juristischen Texten und Quellen. Dazu werden verschiedene Methoden angewandt. Sie folgt dem Prinzip der Hermeneutik, in der es darum geht, aus einem Text einen „verhüllten Sinn“ zu gewinnen. Jeder, der schon einmal Stenographische Protokolle gelesen hat weiß, wie herausfordernd es sein kann, den Willen des Gesetzgebers auch zu erkennen (oder zumindest eine Vermutung darüber zu entwickeln, was sich 183 zumeist Nichtjuristen bei Tee und Kaffee in den Ausschüssen ausgedacht haben könnten). Meist wird daher versucht, die Gründe für die Entscheidung zu verstehen, abzuwägen und dann Argumente zu finden, warum diese und keine andere Bedeutung zugeschrieben werden muss. Häufig zeigt sich, dass es leider keine klare und eindeutige Erkenntnis gibt, weil unterschiedliche Auslegungen möglich sind. Jeder Rechtsstreit ist durch unterschiedliche Argumentatio- nen und Auslegungen der Begriffe, Sachverhalte, ja selbst der Datenlage definiert. Aber: Geht es tatsächlich in erster Linie um die „korrekte“ Auslegung der Begriffe? Sind das die entscheidenden Faktoren, wenn es um Rechtsgestaltung und Rechtsauslegung geht? Wirkt nicht etwas anders sehr viel stärker? Der Volksmund sagt: Recht hat mit Gerechtigkeit wenig zu tun. Selbst namhafte Verfassungsexperten meinen, dass Recht das ist „was beim Urteil herauskommt“. Das hat damit zu tun, dass bereits die Auslegung und Interpretation von einfachen Begriffen eine ziemliche Herausforderung sein kann. Immanuel Kant (das ist jener Philosoph, von dem jeder redet, den aber kaum jemand gelesen hat, weil er dazu neigt, endlos lange Sätze – mit noch längeren Einschüben – wie z.B. diesen zu schreiben, sodass man am Ende des Satzes keine Ahnung mehr hat, worum es am Anfang eigentlich gegangen ist) hat der „Kritik der reinen Vernunft“ eine Erklärung, dafür geliefert, warum selbst die Interpretation einfacher Begriffe so unglaublich kompliziert sein kann: Wirklich w i c h t i g e Begriffe haben „kein Ding an sich“ als Gegenstand. Sie sind nicht sichtbar und nicht angreifbar, sie entziehen sich der Beobachtung. Daher ist die Definition von Begriffen einerseits so wichtig, andererseits so schwierig. 45 Ein einfaches Beispiel: Begriffe wie z.B. „Gerechtigkeit, Tugend, Verantwortung, Pflicht, Vertrauen, Entscheidung, Liebe etc.“ entsprechen den „Begriffen der reinen Vernunft“ Kants. Frag 100 verschiedene Personen, was ganz genau und konkret sie unter diesem Begriff verstehen – und du erhältst ziemlich sicher 102 (Deine eigenen miteingerechnet) verschiedene Erklärungen. Eigentlich beginnen Menschen auf diese Frage meist aufzuzählen, was NICHT gerecht, tugendhaft usw. ist. Der Grund dafür ist, dass Menschen meist nicht aussprechen, was sie denken, nicht verstehen, was sie gesagt haben, nicht zuhören und in ihrer Kommunikation auf das reagieren, was in ihrem eigenen Kopf ist und nicht auf das, worüber gerade gesagt oder gefragt wurde. Das macht ja Zeugeneinvernahmen so spannend und lustig. Menschen haben ganz unterschiedliche Sichtweisen der Welt und interpretieren auf Grund ihrer eigenen Erfahrungen, Vorlieben und Interessen das, was sie glauben, zu sehen, zu hören und zu fühlen. Mit ihrer Lebensgeschichte (Erfahrung) gehen Menschen durch die Welt und betrachten sie auf höchst unterschiedliche Weise. Menschen haben auch Gefühle, Wünsche und Bedürfnisse – und diese haben einen sehr viel höheren Einfluss auf ihre Entscheidungen als die Vernunft bzw. der Verstand. Das wusste bereits Immanuel Kant, heute ist es der Stand des aktuellen Irrtums der Neurobiologie. Kant schrieb seine Kritiken in der Hoffnung, der Mensch könne es irgendwann lernen, seine Vernunft und sei- Auch in der Gestaltung, Interpretation und Auslegung von Recht spielen Affekte eine Rolle. Jeder Richter ist auch ein Mensch, jeder Jurist hat seine Bedürfnisse und Gefühle. Und sie beeinflussen Entscheidungen, so sehr man auch versuchen mag, rein „objektiv“ zu entscheiden und sich ausschließlich auf Zahlen, Daten und Fakten zu fokussieren. Die Kenntnis dieser Prozesse, der eigenen Sichtweisen, PhDr. Amanda Schmalz, MSc, Mag. Edgar Dauz Vorlieben, EntMBA Psychologe scheidungsprozesLebens- und Sozialberaterin Personal- und OrganisationsHypno-Systemische Beraterin entwicklung se und diejenigen NLP-Lehrtrainierin NLP-Trainer anderer Menschen zu kennen ist der Weg zur Exzellenz, nen Verstand „richtig“ zu benutzen, das „Sahnehäubchen“ auf der uniund seine Gefühle darüber steuern versitären Ausbildung zum Juristen. lernen. Ein vernünftiger Mensch Diese Kompetenz ist erlernbar. würde – nach Kant –immer nach In unseren Ausbildungen beschäftiFrieden streben und keine Krie- gen wir uns neben der Auseinanderge führen oder streiten. Weil der setzung mit Sprache, Sprachmustern Mensch aber Affekte (ein sehr akade- und einem vertieften Verständnis mischer Begriff für Gefühle) hat und von Begriffen „der reinen Vernunft“ versucht, seine Bedürfnisse zu erfül- mit menschlichen Entscheidungslen (welcher Art die auch immer sein prozessen und den Wirkfaktoren. Es mögen) gibt es immer dann Ausein- geht darum, zu verstehen, wie Geandersetzungen und Konflikte, wenn fühle das Denken beeinflussen und diese Affekte oder Bedürfnisse nicht auch zu lernen, über das Denken erfüllt sind. Würde Kant noch leben, Gefühle zu steuern. Das Instrument würde er immer noch hoffen – und dazu ist unsere Sprache und vor alwir mit ihm. lem die eigene Erfahrung. law @ graz 46 Es gäbe dazu noch sehr viel mehr zu schreiben, doch ersetzt die Sprache niemals die eigene Erfahrung. Wenn Du Interesse hast, Dich dieser Erfahrung auszusetzen, hast Du dazu sehr bald Gelegenheit. Wir bieten als gemeinnütziger Verein für Studierende sehr kostengünstige Diplomausbildungen an. Der Marktpreis der Ausbildung liegt bei € 3.000,--. Die nächsten Termine sind: Einstiegsseminar Kompakt: 04. – 05.07.2015 Kostenbeitrag für Studierende: € 60,-- Diplomausbildung: Block 1: Block 2: 11. – 19.07.2015 29.08. – 05.09.2015 d‘ s Worl (c) Thomas Kölsch / pixelio.de Studium & Praxis F n n u L aw s t s ie Louis, . t S al in g e l n to l i a m e r It’s or a fi f , i r u ing a r a e Misso w oman w a e wants rescu e h s wn. If o g t h must e nig h s , d escue r e b to hed. t o l c ly l be ful aws.htm m/crazy-l o history.c .random ts c fa / :/ p tt e Quelle: h rtina- / pixelio.d a m ) (c Foto www.facebook.com/fv.rewi www.rewi.at Kostenbeitrag für Studierende: € 400,-Kombiangebot € 400,-- (bei gleichzeitiger Anmeldung zur Diplomausbildung) Weiter Informationen erhältst Du auf unserer Homepage: http://nlp-systemics.at/ 47 BINDESERVICE Du erstellst dein Dokument den Rest erledigen wir. 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