35. Ausgabe | Mai 2015 | www.rewi.at | FV Jus Keine Steuerreform

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35. Ausgabe
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Mai 2015
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www.rewi.at
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Foto: Renate Kalloch / pixelio.de
Foto (c) H-J Spengemann / pixelio.de
Keine Steuerreform ohne
Superlativ
Der Islam in Österreich
|
FV Jus
30
Anne Frank – das lebensmutige Mädchen in einer
hoffnungslosen Zeit
(c) Rainer Sturm / pixelio.de
Inhalt
www.facebook.com/fv.rewi
Vorwort des
Vorsitzenden
Inhalt & Vorwort
3
Editorial4
Keine Steuerreform ohne Superlativ 6
Strafbare Umarmung & der Demo-Paragraf
– Die Diskussion zum „neuen“ Strafrecht 9
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ein letztes Mal darf ich mich in dieser Ausgabe als Vorsitzender der FV
Jus an euch wenden. Das liegt an mehreren Gründen. Zum einen werde
ich, so Gott will, mein Studium mit Ende des Semesters abschließen und
somit nach einer sehr schönen, aber auch langen Zeit, die heiligen Hallen
des RESOWI’s verlassen. Zum anderen sind von 19. – 21. Mai 2015
wieder ÖH-Wahlen, wo auch mein Nachfolger oder meine Nachfolgerin
gewählt wird.
www.rewi.at
Ich möchte hiermit einen Wahlaufruf starten da jede Stimme, die abgeben wird, die ÖH stärkt und somit auch die Position der FV Jus. Das ist
vor allem bei Verhandlungen mit Professorinnen und Professoren wichtig,
da wir so noch stärker für euch auftreten und EURE Interessen besser
vertreten können.
Um auf genau diese Interessen noch besser eingehen zu können, haben
wir ein neues Projekt. Es heißt EVALUATE! und soll dazu dienen, dass
ihr eure Meinungen zu Prüfungen, Lehrveranstaltungen und Lehrenden,
mittels Formular, bei uns im Büro abgeben könnt. So wird es möglich, gemeinsam etwaigen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und die Ausbildungssituation für uns alle zu verbessern! -und keine Scheu, auch positive
Rückmeldungen würden uns sehr freuen, da wir positive Entwicklungen
noch stärker unterstützen wollen.
Solltet ihr Sorgen, Ängste oder Wünsche haben, würden wir uns sehr freuen euch jeden Mittwoch zu Coffee & Talk im FV Jus Büro (Bauteil B)
begrüßen zu dürfen.
Mir bleibt noch, euch alles Gute für das verbleibende Studienjahr zu
wünschen und ich darf euch final nochmals dazu aufzufordern wählen
zu gehen!!!
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Ratschläge für Jus-Neulinge
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Bonus des neuen Studienplans – Die Ausbildungsschwerpunkte Teil 2
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FAQs
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Neue Gesichter in der FV Jus
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Interview mit KWT-Präsidentin Mag.
Christiner
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Klare Preisangaben bei der Online-Flugbuchung
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FREIZEITPLANUNG: Bücher und Serien
mit juristischen Bezügen
26
Ehepaar
28
Anne Frank – das lebensmutige Mädchen in
einer hoffnungslosen Zeit
30
Der Kampf gegen den illegalen Tierhandel
– Die neue Allianz von Bund
und Ländern
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Studieren mit Handicap – die kleinen und
großen Hürden des Alltags
36
Verschwörungstheorien – Und warum wir
so gerne an sie glauben
38
Emoticons und der OGH (11Bs110/13h)
Ein Facebook Beitrag mit Folgen
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Eine satirische Stilkunde oder Wie kommuniziere ich wie ein Anwalt?
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Liebe Grüße und ein steirisches Glück Auf,
euer
Der Islam in Österreich
Matthias
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Studiehoroskop
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World‘s funniest laws
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(c) utta wieland / pixelio.de
Editorial
Lange Tage und kurze Nächte,
dies bezieht sich nicht nur auf den immer näher kommenden Sommer, sondern auch
auf die momentanen Tagesabläufe von uns Studierenden:
Die Stunden in der Bibliothek scheinen endlos, die Tage bis zu den Prüfungsterminen
sind gezählt und allgemein gibt es in Zeiten wie diesen, mitten im Semester, nur mehr
eines: Stress.
Diese Ausgabe der LAW@Graz soll euch nicht nur einen Moment Auszeit geben,
sondern auch über brandaktuelle Themen wie die Steuerreform (Keine Steuerreform
ohne Superlativ) oder die Entwicklungen in der Strafrechtsreform (Strafbare Umarmung & der Demo-Paragraf) informieren.
Einen Blick über den Tellerrand wagen wir in Richtung Islam, um euch diese fremde und doch so bekannte Religion,
näher zu bringen (Der Islam in Österreich) und zum anderen in Richtung Schweiz und Frankreich wo das Eherecht
neue Wege einschlägt (Ehepaar).
Weiters möchten wir euch unsere beiden neuen Mitarbeiter vorstellen, die sich schon sehr gut eingearbeitet haben
und unser Team weiter verstärken, sodass wir euch auch in Zukunft mit voller Kraft zur Seite stehen können!
Aufmerksam machen möchten wir euch noch auf die nahenden ÖH Wahlen im Mai, macht von eurem Wahlrecht
unbedingt Gebrauch und bestimmt so eure Zukunft an der Universität Graz und besonders am RESOWI aktiv mit!
In diesem Sinne wünschen wir euch viel Durchhaltevermögen und Erfolg für die kommenden Wochen, und denkt
immer daran: Aufgegeben wird nur ein Brief!
Euer LAW@Graz Team
Linda Zlatnik, Verena Sorger, Antonia Bierbaumer
Impressum: LAW@Graz
Zeitschrift der Fakultätsvertretung Rechtswissenschaften
an der Karl-Franzens Universität Graz
35. Ausgabe, 12. Jahrgang
Chefredaktion:
Linda Zlatnik
Redaktion:
Antonia Bierbaumer, Verena Sorger
Layout:
Florian Altendorfer
Lektorat:
Antonia Bierbaumer, Verena Sorger
Inserate:
Linda Zlatnik
law @ graz
Eigentümerin, Herausgeberin, Verlegerin:
HochschülerInnenschaft an der Karl-FranzensUniversität Graz, Schubertstraße 6a, 8010 Graz
Erscheinungsort: Graz
Aufgabepostamt: 8010 Graz
P.b.b. Nr.: 02Z033639 M
Druck: Universitätsdruckerei Klampfer
Auflage: 5.000
Erscheinungsweise: vierteljährlich
Manuskripte, Leserbriefe, Reaktionen:
FV Rechtswissenschaften - law@graz,
z.Hd. Linda Zlatnik
Universitätsstraße 15 BE, 8010 Graz
E-Mail: [email protected]
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Internet: http://zeitung.rewi.at
Offenlegung der Blattlinie:
Als mehrdimensionales, dialogisches, demokratisches,
unparteiliches, offenes und zukunftsorientiertes rechtswissenschaftliches Publikationsorgan nimmt law@graz
die Rolle eines Innovationsmotors, Identitätstifters und
Informationsmittlers für Studierende an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität
Graz wahr, berichtet über die Wahrung der Aufgaben
der Fakultätsvertretung und stellt eine ganzheitliche
Kommunikationsplattform für aktuelle Themen aus dem
Spannungsfeld von Politik, Staat, Recht und Zeitgeschehen dar.
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(c) FotoHiero / pixelio.de
Recht
Keine Steuerreform ohne Superlativ
Ein Begriff, den man in den Medien und Sozialversicherungsbeiträgen in
meist in Form eines Wahlverspre- % des BIP) ist Österreich mit aktuchens diverser Politiker immer wie- ell 43,9% mit vorne dabei. Tendender hört, ist „Steuerreform“. In den ziell ist die Belastung des Einzelnen
letzten 10 Jahren kam es zu einigen trotz aller Steuerreformen in den
Reformen und eines durfte nie feh- vergangen Jahren eher gestiegen als
len: Der Superlativ.
gesunken. Lohnerhöhungen wurden
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel oftmals durch die sogenannte kalte
2004 über die Steuerreform 2004: „Die
größte Entlastung der
Zweiten Republik.“
Finanzminister KarlHeinz Grasser 2004:
„Die größte Steuerreform aller Zeiten.“
Finanzminister und
Vizekanzler
Josef
Pröll 2009 über die
Steuerreform 2009:
„Das ist die größte
Steuerentlastung seit
den siebziger Jahren.“
ÖGB-Präsident Erich
Foglar über die Steuerreform 2015: „Die
höchste Steuerentlastung seit 40 Jahren.“
Die Regierung 2015:
Foto: S. Hofschlaeger / pixelio.de
„Die größte Steuerreform aller Zeiten.“
Progression überproportional belastet, womit die allgemeinen PreissteiTrotz all dieser Superlative liegt Ös- gerungen nicht ausgeglichen werden
terreich bei der Besteuerung von konnten.
Arbeitsgehältern durch Abgaben Außerdem darf nicht vergessen werund Sozialversicherungsbeiträge seit den, dass noch vor knapp einem Jahr
Jahren im Spitzenfeld. Unsere bis zu von den politischen Funktionsträ49,1 % werden nach den statistischen gern beteuert wurde, dass dem Staat
Erhebungen der OECD international Österreich für eine Steuerreform einnur von wenigen Staaten überboten. fach das nötige Geld fehlt. Jetzt wird
Auch bei der Abgabenquote (Steuern sie also doch kommen.
law @ graz
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Mit der Steuerreform 2015/2016
soll eine gesamte Steuerentlastung in
Höhe von 5,2 Mrd. € erreicht werden. Das entspricht 1,5% des Bruttoinlandsproduktes (BIP). Ein Betrag
im Ausmaß von 4,9 Mrd. € ist davon
für die Einkommensteuerentlastung
sowie eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen
vorgesehen.
Die Maßnahmen der
Steuerreform werden
voraussichtlich
mit
01.01.2016 in Kraft
treten. Derzeit wird
im Bundesministerium
für Finanzen an den
Details gearbeitet. Der
Beschluss des Steuerreformgesetzes ist für Juli
2015 im Parlament geplant. Das Entlastungsvolumen soll durch
Maßnahmen gegen den
Steuerbetrug (rd 1,9
Mrd Euro), Einsparungen im Verwaltungsbereich (rd 1,1 Mrd
Euro), Streichung von
Ausnahmen im Steuerrecht und Erhöhung vermögensbezogener Steuern (rd 1,2 Mrd Euro)
und letztlich durch Ankurbelung der
Wirtschaft finanziert werden.
Die Entlastungen im
Überblick:
Kernstück der Steuerreform ist ein
neues Tarifmodel mit nunmehr sieben Steuerstufen statt bisher vier.
Einkommen bis 11.000 Euro bleiben
unverändert steuerfrei und der Ein- Da der Staat für diese Reform nicht
gangssteuersatz ab einem Einkom- über ausreichend finanzielle Ressourmen von 11.001 Euro wird von der- cen verfügt, werden gleichzeitig mit
zeit 36,5% auf 25% gesenkt. 50 % dieser Entlastung auch Maßnahmen
Einkommensteuer zahlt man künftig gesetzt, die eine Gegenfinanzierung
erst ab einem steuerpflichtigen Ein- dieser Kosten sicherstellen sollen.
kommen von 90.000 Euro (bisher
60.000 Euro). Ab einem Einkommen von 1 Mio Euro soll
der Steuersatz vorübergehend auf 55 % angehoben
werden. Die Entlastung der
Bruttojahreseinkommen
steigt bis zu Einkommen
von 115.000 graduell an,
wobei bei einem Jahresbrutto von gut 35.000 Euro unterm Strich eine Entlastung
von 1.000 Euro bleibt. Bei
höheren Einkommen steigt
diese auf etwas mehr als
2.000 Euro an. Das ist zweifellos eine deutliche Entlastung.
Ergänzend kommt es zu
weiteren Änderungen:
• Erhöhung der Arbeitnehmerabsetzbeträge um 55 €
pro Jahr
Foto: Renate Kalloch / pixelio.de
• Erhöhung der Sozialversicherungserstattung (bisher „Negativ- Die Gegenfinanzierung
steuer“) für Menschen mit geringe- im Überblick
ren Einkommen von maximal 110 € Es werden nicht nur Steuern gesenkt,
auf maximal 400 € pro Jahr
sondern vermögensbezogen Steuern
• Einführung der Sozialversiche- erhöht.
rungserstattung für Pensionistinnen
und Pensionisten im Ausmaß von
Grunderwerbsteuer:
maximal 110 € pro Jahr
Die Grunderwerbsteuer die beim Er• Konjunkturpaket (Erweiterung werb einer Liegenschaft anfällt soll
der Forschungsprämie, Senkung der künftig auch bei Übertragungen im
Lohnnebenkosten).
Familienverband (insbesondere bei
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Schenkung und Erbschaft) ebenfalls
vom Verkehrswert berechnet werden
(bisher dreifacher deutlich niedrigeren Einheitswert). Dabei soll ein Stufentarif von 0,5% (bei Verkehrswerten von bis zu 250.000 Euro), über
2% bis 3,5 % ab Verkehrswerten von
über 400.000 Euro zur Anwendung
kommen.
Erhöhung der Kapitalertragssteuer:
Auf Zinsen aus Sparguthaben oder Ausschüttungen von Gewinnen
an die Gesellschafter
von GmbHs oder AGs
fällt derzeit eine Kapitalertragsteuer von einheitlich 25% an.
Die Kapitalertragsteuer
wird auf 27,5% erhöht;
ausgenommen von der
Erhöhung ist die Kapitalertragsteuer auf Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten
(vor allem Sparbuchund Kontozinsen).
Erhöhung der Immobilienertragsteuer:
Die Immobilienertragsteuer, die bei
Verkauf von Grundstücken anfällt,
soll von 25 % auf 30 % erhöht werden. Der Verkauf von Eigenheimen
die als Hauptwohnsitz genutzt werden, bleibt jedoch unverändert steuerfrei.
(c) FotoHiero / pixelio.de
Recht
Strafbare Umarmung & der Demo-Paragraf
– Die Diskussion zum „neuen“ Strafrecht
law @ graz
verkehr, Bäder, Museen, kulturelle
Dienstleistungen, Filmvorführung,
Hotelnächtigungen – ab 1.4.2016,
Ab-Hof Wein) soll der 10 %ige (bzw
12 %ige) Umsatzsteuersatz auf 13 %
erhöht werden.
Maßnahmen zur Bekämpfung von
Steuer- und Sozialbetrug:
Ergänzend sind Maßnahmen geplant, die helfen sollen, die Steuerehrlichkeit zu verbessern.
Registrierkassenpflicht: Betriebe mit
überwiegend Barumsätzen müssen
ab einem Nettoumsatz von 15.000
Euro pro Jahr ihre Einzelumsätze
verpflichtend mit einer Registrierkasse aufzeichnen. Jede Registrierkasse
ist mit einer technischen Sicherheitslösung gegen Manipulationen zu
schützen.
Belegerteilungspflicht: Für jeden Geschäftsfall muss künftig ein Beleg erteilt werden.
Kontoeinsichtsmöglichkeit:
Zukünftig soll aus Anlass einer abgabenbehördlichen Prüfung auch die
Einsichtnahme in bestehende Kontenverbindungen möglich sein.
Barzahlungsverbot: Die Ausstellung
von Scheinrechnungen soll im Baubereich durch Barzahlungsverbot
(mit Ausnahmen für Kleinstbeträge)
bekämpft werden.
Schwarzarbeit im Rahmen des privaten Hausbaus und des gewerbsmäßigen Pfusches sowie der Karussellbetrug sollen durch verstärkte
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Kontrollmaßnahmen bekämpft werden.
Im Februar 2013 hat die damalige
Justizministerin Beatrix Karl – inzwischen Professorin für Arbeitsrecht an der Uni Graz - eine Arbeitsgruppe zur Modernisierung des
Strafgesetzbuchs eingesetzt. Oberstes
Ziel war die Schaffung zeitgemäßer
strafrechtlicher Regelungen.
Gut zwei Jahre später stellt
sich nun das Produkt dieser
Bemühungen, namentlich
der Ministerialentwurf zum
„Strafrechtsänderungsgesetz
2015“, der öffentlichen Diskussion.
Experten haben zu einigen dieser
Gegenfinanzierungsmaßnahmen
bereits ihre Zweifel angemeldet, ob
die Erwartungshaltungen der Regierung betragsmäßig tatsächlich den
gewünschten Erfolg haben werden.
Sollte sich diese tatsächlich nicht erfüllen, wird auf die Steuerentlastung
wohl bald wieder eine Steuerbelastung folgen.
Eure Lena
Lena Pirzl
LAW@GRAZ Infobox
Sonstige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Maßnahmen:
Erhöhung der SozialversicherungsHöchstbeitragsgrundlage um 190 €
auf 4.840€ (davon entfallen auf die
laufende jährliche Erhöhung: 90 €,
der außerordentliche Erhöhungsbetrag beläuft sich auf 100 €).Streichung der sogenannten Topfsonderausgaben für neu abgeschlossene
Verträge. Diese umfassen Beiträge
zur freiwilligen Kranken-, Unfall-,
Pensions- und Lebensversicherung
sowie Ausgaben zur Wohnraumschaffung und –sanierung. Zahlungen für bestehende Verträge sollen
noch in den nächsten fünf Jahren abgesetzt werden können. Die Gebäudeabschreibung soll eingeschränkt
werden. Einerseits soll ein einheitlicher Abschreibungssatz von 2,5 %
eingeführt werden. Andererseits soll
der Zeitraum für Absetzung von Instandsetzungskosten verlängert und
der nicht abschreibbare Grundanteil
erhöht werden. Der Sachbezug von
Dienstautos mit einem CO2 Ausstoß
von zumindest 120 g/km soll erhöht
werden. Damit wird der Sachbezug
in der höchsten Stufe (Anschaffungskosten von 48.000€) künftig monatlich 960€ statt bisher 720€ betragen.
Die Privatnutzung von Dienstautos
mit Elektromotoren soll hingegen
künftig steuerfrei sein.
Umsatzsteuer: Für ausgewählte
Gruppen (zum Beispiel lebende
Tiere, Tierfutter, Saatgut, Pflanzen, Holz, Jugendbetreuung, Luft-
studiert Rechtswissenschaften und ist
Mitarbeiterin der FV Jus
nur eine geschlechtliche Handlung
als sexuelle Belästigung strafbar ist,
geht der neue Text weiter und stellt
auch jede „nach Art und Intensität
einer solchen vergleichbare“ körperliche Handlung unter Strafe, sofern
sie der sexuellen Sphäre im weiteren
Gemessen an der Medienaufmerksamkeit ist das
„Highlight“ dieses Entwurfes wohl der neue §218
StGB zum Thema “ Sexuelle Belästigung“. So trug
beispielsweise ein Beitrag
der Tageszeitung „Presse“
zur neuen Gesetzesstelle
die Headline „Umarmung
könnte strafbar werden“.
In diesem äußern die proFoto: Thorben Wengert / pixelio.de
minenten Fachbuchautoren
Helmut Fuchs (Strafrechtsprofessor Sinn zugehörig ist.
der Uni Wien) und Klaus Schwaig- Wohl ist nach meinem Verständnis
hofer (Strafrechtsprofessor der Uni die bloße, noch distanzierte UmInnsbruck) ihre Bedenken, ob nun armung im alltäglichen Leben von
sogar Umarmungen oder körperli- dieser Formulierung dem Wortsinn
che Annäherung im Zuge des Tan- nach nicht erfasst, aber das vielzitierzens als sexuelle Belästigung strafbar te „Grapschen“ an das Gesäß sowie
werden könnten. Tatsächlich ist die wohl ein spontaner, überschwängliFormulierung des Entwurfs auffal- cher Kuss ebenso.
lend weit gefasst. Während bisher
9
„Und das nicht zu unrecht!“, werden nun viele sagen. „Grapschen“
ist ja sicherlich nicht als Kavaliersdelikt zu sehen, vielmehr stellt es
einen grob inadäquaten Eingriff in
die höchstpersönliche Körpersphäre eines Menschen dar.
Eben deswegen ist es
aber, wie Schwaighofer
in oben angesprochenem Artikel erläutert,
bereits nach der aktuellen Rechtslage strafbar,
wenn sich der „Grapscher“ damit „einem
Geschlechtsteil nähern
will“. Darüber hinaus
auch als Beleidigung
nach §115 StGB, wenn
es vor mehreren Leuten passiert. Das macht
die Neuregelung aber
sehr
problematisch.
Das Strafrecht ist die
„ultima ratio“, also das
schärfste Schwert des
Staates, da es diesen zu
den stärksten Eingriffen in die persönliche Freiheit der
Bürger ermächtigt. Deshalb darf es
nicht zu extensiv erweitert werden,
schon gar nicht, wenn andere – weniger intensive – Regelungsmöglichkeit, bestehen. Sogar Justizminister
Brandstetter selbst kommentierte die
Vorbehalte gegen „seinen“ Entwurf
mit den Worten „Ich kann durchaus
(c) FotoHiero / pixelio.de
Recht
nachvollziehen, dass es hier Kritik
gibt.“
Ebenso in den Bereich „Schutz vor
unerwünschten sexuellen Annäherungen“, fällt auch eine andere - viel
diskutierte - Norm des Gesetzesentwurfs. Der neue Tatbestand „Verletzung
der sexuellen Selbstbestimmung“ soll jene
Fälle erfassen, in denen sich „Opfer von
sexueller Gewalt aus
Angst nicht körperlich
zur Wehr setzen und
auch keinen verbalen
Widerstand wagen,
aber in für den Täter
erkennbarer Weise mit
dessen Vorgehen nicht
einverstanden sind“
(Brandstetter).
Der
Teufel liegt aber auch
hier im Detail. Was
der konkrete Normtext sagt ist folgendes:
Der zweite Fall der Regelung („Einverständnis wegen einer Zwangslage“) ist beispielsweise in Fällen von
Menschenhandel zur geschlechtlicher Ausbeutung einschlägig und
praktisch somit bedeutsam. Weniger
klar ist der Anwendungsbereich des
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de
law @ graz
ersten Falls dieser Regelung („ohne
deren Einverständnis“). Was auf den
ersten Blick unkompliziert klingt,
wirft bei systematischer Betrachtung
Fragen auf. Einverständnislose Sexualhandlungen sind nämlich, wenn
sie mit Gewalt, Freiheitsentzug oder
gefährlicher Drohung erzwungen
werden, bereits von anderen Normen erfasst (Vergewaltigung, Ge-
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ihm somit „auf den Leim geht“. Bereits die (geringere) Strafe als „Täuschung“ wird in diesem Fall als „kriminalpolitisch fraglich“ bezeichnet.
Mit dieser Frage beschäftigt sich auch
Strafrechtsprofessor Robert Durl von
„unserer“ Fakultät in seiner sehr lesenswerten Stellungnahme zum Entwurf (zu finden auf der Homepage
des Parlaments, „8/SN-98/ME“).
Wohl zu Recht umstritten ist auch
eine Neuerung im Strafprozessrecht,
nach der eine diversionelle Erledigung
von Straftaten ausscheiden würde,
wenn diese gegen einen Angehörigen
oder einen Mitbewohner gerichtet
sind. Genau mit Diversion, also mit
außergerichtlicher Konfliktregelung
unter strengen Bedingungen, wurden aber bei Delikten im Familienbereich sehr gute Ergebnisse erzielt.
Der außergerichtliche Tatausgleich
kann besser auf die Situation in der
Familie eingehen, während eine Verurteilung zu größeren Belastungen
von Familiengefügen führt. .“Das
wäre ein Rückschritt für die Opfer“,
erklärte dazu auch Angela Federspiel
vom Tiroler Gewaltschutzzentrum.
Eine Umbenennung und Einschränkung würde der frühere „Landfriedensbruch“ durch das StRÄG 2015
erfahren. Neu ist dieser als „Schwere gemeinschaftliche Gewalt“ tituliert. Das Delikt umfasst nunmehr
die Teilnahme an einer Menschenmenge, die auf Mord, Totschlag,
schwere Körperverletzung oder
schwere Sachbeschädigung abzielt,
während nach der aktuellen Situation auch noch leichte Körperverletzungen miteinbezogen sind.
In den Fokus der Kritik kam der
„Landfriedensbruch“ im letzten
Jahr als Folge des „Fall Josef S.“.
Josef S. war ein deutscher Demonstrant, der wegen seiner Teilnahme
an einer Demonstration gegen den
WKR Ball zu 12 Monaten Haft,
davon 8 auf Bewährung, verurteilt
wurde. Das Urteil war auf Grund
der äußerst dünnen Beweislage
sehr umstritten und ging durch die
Medien. Dem ist wohl diese Gesetzesanpassung nun geschuldet.
Quellen:
Erläuterungen zum Ministerialentwurf
„Strafrechtsänderungsgesetz 2015“
(98/ME);
Vorblatt und WFA zum Ministerialentwurf „STRÄG 2015“;
Salzburger Nachrichten, Artikel „Neuer Straftatbestand im Sexualstrafrecht
geplant“ vom11.12.2014;
Die Presse, Artikel „Sexuelle Belästigung: Umarmung könnte strafbar
werden“ vom 17.03.2015;
Tiroler Tageszeitung, Artikel „Das ist
ein Rückschritt für die Opfer“ vom
12.4.2015
Pressemitteilung des Österreichischen
Justizministerium vom 11.12.2014
Strafrecht Besonderer Teil I (Birklbauer, Hilf, Tipold)
Weniger im Blickfeld der Medien,
aber mit Sicherheit folgenreich sind
weitere Neuerungen des Entwurfs.
So zum Beispiel die Verzehnfachung
(!) der oberen Wertgrenze (von
50.000 auf 500.000) im Vermögensstrafrecht oder die Einführung eines
„Cybermobbing“ Paragrafen (§120a
StGB).
Wenig verständlich ist schlussendlich, warum der antiquiert anmutende Begriff der „Blutschande“ (§211
StGB) trotzt der zahlreichen Neuerungen unverändert übernommen
wurde.
Julian Pekler
LAW@GRAZ Infobox
„Wer mit einer Person ohne deren Einverständnis oder
nachdem er das Einverständnis durch
Ausnützung einer Zwangslage oder
Einschüchterung erlangt hat, den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung vornimmt, ist, wenn die Tat nicht nach
einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.“
schlechtliche Nötigung). Auch für
psychisch beeinträchtigte oder unmündigen Personen gibt es Sondernormen. Wäre der Anwendungsbereich für den ersten Fall dieser Norm
also nur der Bereich Sex aus List
oder Täuschung? Dies würde sich
dann mit dem Delikt
„Täuschung“ (§108
StGB) überschneiden, das den Fall
„Sex aus Täuschung“
bereits regelt. Da
„Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“ im Vergleich
zur
„Täuschung“
aber eine doppelt so
hohe Strafdrohung
enthält, wäre hiermit eine deutliche
Strafverschärfung die
Folge. Handlungsbedarf in genau der
umgekehrten Richtung sehen die Strafrechtsprofessoren
Birklbauer, Hilf und
Tipold in ihrem populären Lehrbuch zum Besonderen
Teil des StGB. Als Beispielsfall zur
„Täuschung“ schildern diese dort
die Konstellation, dass ein „Betrüger“ einer attraktiven Dame gegenüber vorgibt, bei einer Fotoagentur
zu arbeiten und ihr einen Vertrag
als Modell dort verspricht, wenn sie
mit Sexualkontakten zu ihm bereit
sei, worauf sich diese einlässt und
Studienassistent am Institut für Strafrecht & Strafprozessrecht der Universität Graz
11
(c) H-J Spengemann / pixelio.de
Recht
Der Islam in Österreich
Nun muss man sagen, dass all die
Gräueltaten der letzten Monate der
law @ graz
Argumentation jener, die festhalten,
dass Erscheinungen wie der „Islamischer Staat“ nichts mit „dem Islam“
zu tun haben, nicht äußerst dienlich
sind. Tatsache ist, dass hier immerhin
schreckliche Verbrechen von einer
Organisation namens „Islamischer
Staat“, verübten werden, die sich bei
ihren Taten auf Gott berufen und sie
somit mit ihrer Theologie rechtfertigen (wollen). Und dies nicht nur
in weiter Ferne wie im Irak oder in
Syrien, sondern auch in vertrauter
Nähe, wie in Paris. Wenn sich diese Attentate dort ereignen, wer garantiert uns, dass dies nicht auch in
Städten wie Berlin oder gar Wien
geplant ist? Es ist nur natürlich und
menschlich, dass all dies Skepsis bei
den Menschen bewirkt. Vor allem
durch die Verbreitung von Videomaterial in sozialen Netzwerken haben
die Menschen die Geschehnisse mit
eigenen Augen miterleben können,
was eine zusätzliche emotionale Betroffenheit zur Folge hat. Doch muss
eindeutig festgehalten werden, dass
alle heimischen Vertreter des Islams
ausdrücklich jede Verbundenheit
mit solchen Organisationen wie der
des Islamischen Staates und darüber
hinaus jedwede Anwendung von Gewalt ablehnen. Die Gegenseite bringt
an dieser Stelle jedoch den Inhalt der
Sharia entgegen, welche, ihrer Meinung nach, eine ganz andere Sprache
spricht - nämlich sehr wohl die der
Gewalt! So scheint es, dass es immer
eine Frage der Auslegung ist, ob vom
Islam Gefahr ausgeht, oder nicht.
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Oder doch nur eine Frage der Zeit,
bis es weltweit eskaliert?
Wir als Juristinnen und Juristen befassen uns intensiv mit dem Phänomen der Auslegung - auch der Sharia.
Damit gehen wir Hand in Hand mit
Theologen und Experten des Islams
aber auch mit allen Forschern aller
Religionen allgemein. Islamkritiker
bringen unermüdlich das Argument
hervor, der Islam sei eine Gewaltreligion, was eindeutig aus den heiligen
Schriften des Korans und der Sharia
herauszulesen sei. Nun ist es in diesem Fall schwierig, diese Frage zu
beantworten, da, anders als bei der
römisch-katholischen Kirche etwa,
kein religiöses Oberhaupt existiert,
welches die korrekte Auslegung der
Texte vorgibt, somit quasi als rechtsprechendes Gericht fungiert. Diese
Hilflosigkeit scheint von manchen
politischen Kräften und Gruppierungen, welche die Schriften als gewaltaufrufend deuten, genutzt zu werden,
um so weiter Angst und Abneigung
gegen den Islam zu schüren. Die
deutsche Bundeskanzlerin Angela
Merkel warnte vor Gruppierungen
dieser Art. Aber: Dass Religionen bereits unzählige Male zur Ausübung
von Missetaten missbraucht wurden,
sollte - gerade uns Christen - aus
der Geschichte heraus bewusst sein.
Nicht anders sieht es im Judentum
und sogar dem immer so friedlich geglaubten Buddhismus aus.
„Einheitsislam“ ist ein Begriff, auf
den man schnell stößt, wenn man sich
mit der Rolle des Islams in Österreich
beschäftigt. Denn tatsächlich gibt es
keinen einheitlichen Islam, was viele Musliminnen und Muslime kritisieren, wenn Menschen von „dem
Islam“ sprechen. Zieht man erneut
eine Parallele zum Christentum und
seiner Vielfalt, erkennt man, dass in
ähnlicher Weise der Islam äußerst
breit und vielschichtig aufgestellt ist.
Alleine in Österreich gibt es drei verschiedene „Arten“ von Musliminnen
und Muslimen. Doch wie überhaupt
kam es dazu, dass in einem christlich geprägten Land wie Österreich
plötzlich die Tendenz einer verstärkten Verbreitung des islamischen Anteils in der Bevölkerung zutage tritt?
Durch die enorme Welle an Gastarbeitern in den 1960er Jahren kamen
viele Menschen, die dem Islam angehörten, nach Österreich. Da viele
von ihnen, entgegen der ursprünglichen Absicht, in Österreich blieben,
wuchs der islamische Bevölkerungsanteil beträchtlich, sodass der ÖIF
nach einem Bericht des Nachrichtenportals vol.at vom 26. Februar
2010 von rund 516.000 lebenden
Muslimen und Musliminnen in Österreich ausgeht. Dass, wie manche
Politiker behaupten, der Islam demnach Teil unserer Gesellschaft und
Nation ist, mag, wenn man so will,
heutzutage vielleicht zutreffen. Tatsache ist aber, dass dies nicht immer
so war. Die einzelnen Muslime sind
es auf alle Fälle.
Eine weitere Tatsache ist, dass die
österreichische Politik die Entwicklungen der letzten Zeit verfolgt und
in ihnen einen problematischen
Charakter erkannt haben. Warum
sonst hätten sich entschieden, nach
über hundert Jahren ein neues IslamGesetz zu formulieren? Dieses Islamgesetz, welches am 25.02.2015 vom
Nationalrat beschlossen wurde, zog
bereits nach Veröffentlichung seines
Entwurfes erhebliche Kritik an sich.
Änderungen waren unter Anderem
die Einrichtung von den sog. „Kultusgemeinden“ in Form von Körperschaften öffentlichen Rechts anstatt
von Vereinen, als auch das Verbot der
Förderungen islamischer Einrichtungen durch ausländische Gelder. Das
Gesetz sieht zudem die Einführung
eines Islam-theologischen Studiums
an der Universität Wien durch den
Bund vor. Größter Kritikpunkt der
islamischen Glaubensgemeinde ist
aber ganz klar § 2 Abs 2 Islamgesetz.
Hier wird betont, dass staatliches
Recht Vorrang vor religiösem Recht
genießt. Eine Selbstverständlichkeit,
deren „doppelte“ Erwähnung im Gesetzestext überflüssig erscheint. Doch
dass genau diese rechtsstaatlich in
Stein gemeißelte Tatsache nach Ansicht des Gesetzgebers einer eigenen
Erwähnung im Islamgesetz bedürfe,
betrachten die muslimischen Gläubigen als eine Diskriminierung.
Man werfe ihnen Misstrauen zu,
beklagen sie und beharren auf die
Verfassungswidrigkeit des Gesetzes.
Letztlich stellt sich die Frage: Ist es
tatsächlich der Islam, der so problematisch ist, wenn man die Kulturgeschichte und die Errungenschaften sieht, gerade in der Medizin
und der Kunst, die diese Religion
13
auch über Jahrhunderte geprägt haben? Oder ist es nicht vielmehr die
terroristische Islamisierung des Islam
als eine Thematik, die uns noch längere Zeit beschäftigen wird? Auch
die Rolle der Frau im Islam ist noch
eine ganz eigene Problematik. Sogar seitens vieler Feministinnen, die
sonst in ihrem Standpunkt so geschlossen auftreten, wird man sich
in Frage nicht einig, ob das Tragen
des Kopftuches nun Ausdruck der
Unterdrückung oder doch ein Zeichen der Selbstbestimmtheit muslimischer Frauen sei. Einig werden
wir uns aber alle in dem Punkt sein,
dass das Ziel, welches es zu erreichen
gilt, ein gutes Miteinander ist. Mehr
noch: eine friedliche Koexistenz aller
Religionen, Kulturen und Völker auf
diesem Planeten!
Euer Pascal
Quellen: Die Presse
Pascal Gstöttner
studiert Rechtswissenschaften und ist
Mitarbeiter der FV Jus
LAW@GRAZ Infobox
Der Islam und seine Bedeutung
sind zur Zeit der Mittelpunkt des
aktuellen gesellschafts- und sozialpolitischen Diskurses. Nicht nur
hierzulande, sondern weltweit sehen
sich Gesellschaft und Politik vor der
Problematik des richtigen politischen
Umganges mit einer Weltreligion, gegenüber der ein ständig zunehmendes Misstrauen von Teilen der Bevölkerung spürbar ist. Verfolgt man die
mediale Auseinandersetzung in dieser
Thematik, so lassen sich zwei unterschiedliche Kräfte mit zwei ebenso
festen Standpunkten erkennen. Die
eine Kraft warnt vor der vermeintlichen Islamisierung Europas und
begründet dies mit einer Gewaltbefürwortenden Auslegung der Sharia, dem religiösen Gesetz des Islam,
während die andere Seite die Gefahr
in einer zunehmenden Islamophobie
sieht und Gewalt in jedweder Form
dezidiert ablehnt. Doch ist es ein
einziger Aspekt in diesem medialen
Disput, bei dem die wesentliche Uneinigkeit herrscht: Was ist eigentlich
der Islam? Oder genauer: Ist es der
Islam als Religion, von dem Gefahr
ausgeht, oder sind es doch eher andere Einflüsse, die diese neue Angst
hervorrufen? Eine neu entstandene
Panik möglicherweise, die tatsächlich die Menschen „heimsucht“.
Eine Angst, die nicht nur von den
„gewöhnlichen“ Bürgerinnen und
Bürgern geäußert wird, sondern auch
von Experten/innen und sogar von
Musliminnen und Muslimen selbst.
(c) Uni-Graz
Studium
Ratschläge für Jus-Neulinge
So gut wie jede/r Student/in kennt
das Gefühl, wie hilflos man sich an
seinen ersten Tagen an der Universität vorkommt. Der Campus ist
riesig, die Hörsäle sind unauffindbar
und wenn man sie findet, sind sie bis
zum Rand gefüllt.
Aller Anfang ist schwer, das gilt für
das Studium, sowie in allen Bereichen des restlichen Lebens. Doch
gerade als Student/in gibt es viele
Möglichkeiten anfängliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Gerade an größeren Hochschulen, wie
zum Beispiel in Graz, ist der Start ins
Uni-Leben besonders schwer, und
damit man nicht in der Masse unter
geht, gilt für Studienanfänger/innen
die Devise einen kühlen Kopf zu bewahren und von Anfang an ein paar
gewisse Tipps und Tricks zu beherzigen um somit erfolgreich in ein neues
Leben zu starten.
anfänger/innen sind ebenso unsicher
und die Studierenden höherer Semester waren auch mal in genau derselben Situation wie du. Da hilft in der
Regel jeder gerne weiter, daher ist es
sehr wichtig mit höhersemestrigen
Studenten/innen über ihre Erfahrungen während des Studiums zu reden.
EIGENINITIATIVE
ZEIGEN
DU BIST NICHT
ALLEINE
law @ graz
Foto: adel / pixelio.de
BAU DIR DEIN
SOZIALES NETZWERK
AUF
Besonders in den ersten Wochen
sollte man sich vermehrt neben den
Lehrveranstaltungen auch Zeit nehmen um mit anderen im Anschluss
zum Beispiel Essen oder gemeinsam
einen Kaffee trinken zu gehen. Das
14
Auf der Universität beginnt ein
neuer Lebensabschnitt. Das heißt,
man muss sich von der sogenannten
„Schülermentalität “ trennen: Wissen wird nicht mehr herangetragen,
sondern muss selbst geholt werden.
Ob man eine Lehrveranstaltung besucht oder wann man eine Prüfung
absolviert bleibt einem selbst überlassen. Man ist keinem/r Professor/in
Rechenschaft schuldig, sondern nur
sich selbst. Eine gewisse Zielsetzung
zu Beginn eines Semesters und deren
Einhaltung kann sehr hilfreich sein.
Das Rechtswissenschaften-Studium
ist mit Sicherheit nicht einfach und
verlangt so gut wie allen Studierenden viel ab. Jedoch mit ausreichender
Eigeninitiative, Organisation und
Fleiß wird sich für jede/n Studenten/
in ein Weg für einen erfolgreichen
Abschluss des Studiums finden lassen.
LEG DIR EINEN
STUDIENPLAN
ZURECHT
Einteilung ist die halbe Miete. Den
eigenen Studienplan kann man virtuell auf seinem eigenen UGO-Account erstellen. Man erhält nicht in
jedem Semester einen fixen Stundenplan, sondern man muss aus den vorgegebenen Fächern wählen und sich
selbst einen Wochenplan erstellen.
Wann die Vorlesungen, Kurse, Repetitorien oder Übungen stattfinden
wird schon einige Monate vorher im
UGO veröffentlicht. Es ist daher genügend Zeit für jede/n Studenten/
in einen Studienplan ohne Überschneidungen zurecht zu legen. Jedoch sollte man die Anmeldefristen
beachten um sich für die Lehrveranstaltungen anzumelden. Da in Graz
mehrere Tausend Studenten/innen
Jus studieren und das „First come,
first served“-Prinzip gilt, sollte man
sich im besten Falle auf die Sekunde genau anmelden um in gewissen
Kursen einen Fixplatz zu erhaschen.
Es ist keine Seltenheit, dass man
sich für Kurse nicht mehr anmelden
kann, nur weil der Anmeldungszeitpunkt um ein paar Minuten verpasst
wurde.
FRÜH GENUG ZU LERNEN ANFANGEN
Es passiert schneller als man denkt,
dass man die Zeit übersieht und
nur noch wenige Wochen bzw. Tage
für eine Prüfungsvorbereitung hat.
Um sich diesen Stress und Druck
zu ersparen ist es zu empfehlen früh
genug mit dem Lernen anzufangen. Früh genug ist relativ, da jeder
Mensch anders bzw. schneller oder
langsamer lernt. Gewisse Prüfungen, im 1.Abschnitt zum Beispiel die
AK´s (Ausgewählten Kapitel), sind
sehr umfangreich und man unterschätzt sehr leicht den Lernaufwand.
Deshalb wäre es zu empfehlen ein
paar Tage vor der Prüfung die Bücher bzw. Skripten durchgearbeitet
zu haben, um dann noch genügend
Zeit zu haben den bereits erlernten
Stoff zu wiederholen.
Es werden die Momente, vor allem
vor den ersten schwierigen Prüfungen kommen, in denen man in sich
selbst die Panik aufsteigen fühlt und
alle anderen scheinen ganz gelassen
und besser informiert zu sein. Lasst
euch dabei niemals von anderen verunsichern.
den Party zu machen oder vielleicht
einfach sich dem Nichts-tun hinzugeben, darf diese oder besser gesagt,
sollte diese auch ergriffen werden.
Es ist nur wichtig in den richtigen
Momenten nicht die Selbstdisziplin
zu vergessen. Für das Jus-Studium
muss nun mal gelernt werden, aber
das eigene Leben, fern ab von der
Universität, soll doch auch nicht zu
kurz kommen.
Ich hoffe, ich konnte euch mit dem
einen oder anderen Rat behilflich
sein und wünsche euch eine erfolgreiche und unvergessliche Studienzeit.
Euer Andi
GENIESSEN
Mit hoher Wahrscheinlichkeit hat
man nie wieder so viele Freiheiten
wie während der eigenen Studienzeit und diese sollte jede/r Student/
in zu schätzen wissen und nützen.
Das soll natürlich nicht heißen, dass
es zur Gewohnheit wird Lehrveranstaltungen zu spritzen und das
eigene Studium zu vernachlässigen.
Aber wenn sich die Möglichkeit ergibt morgens im Bett zu bleiben,
die Sonne im Grazer Stadtpark zu
genießen, mit den neuen Freun-
15
Andreas Joham
studiert Rechtswissenschaften und ist
Mitarbeiter der FV Jus
LAW@GRAZ Infobox
Bei Fragen, die gewiss aufkommen
werden, hat jede/r Studienanfänger/
in, wie auch jede/r höhersemestrige
Student/in, jederzeit die Möglichkeit sich an die Studienvertretung
(StV) bzw. Fakultätsvertretung (FV)
zu wenden, die es zu ihrer Aufgabe
macht Beratungen und Sprechstunden durchzuführen.
Im Allgemeinen gilt, keine Scheu
haben! Auch wenn fast alles neu, ungewohnt und fremd ist, kann man
einfach auf die Leute zugehen und
mit ihnen sprechen. Viele Studien-
ist unheimlich wichtig, um soziale
Netzwerke zu bilden, die einen großen Vorteil mit sich bringen. Wenn
man schon einige Bekanntschaften
gemacht hat und mehrere Kommilitonen kennt, fühlt man sich gleich
viel wohler und verliert schneller den
zu großen Respekt gegenüber den
Lehrveranstaltungen und gegenüber
der Universität. Mit vielen verläuft
sich der Kontakt mit der Zeit wieder
von selbst, doch können daraus auch
Freundschaften fürs Leben entstehen.
Ein gemeinsames Studium verbindet!
(c) beni_bb / freeimages.com
(c) Thomas Kölsch / pixelio.de
Bonus des neuen Studienplans – Die Ausbildungsschwerpunkte Teil 2
Bereits in unserer letzten Ausgabe
haben wir damit begonnen euch die
Ausbildungsschwerpunkte des neuen
Studienplans, der mit WS 2014 in
Kraft getreten ist, vorzustellen. Diese
bieten den Studierenden die Möglichkeit sich zusätzlich weiterzubilden, besonders zu vertiefen und am
Ende ein Zertifikat dafür zu erlangen
– ob aus großem persönlichem Interesse oder als „Goodie“ im Lebenslauf.
Die Voraussetzungen für die Absolvierung eines Ausbildungsschwerpunktes variieren, jedoch sind
zumeist die einschlägigen Fachprüfungen Bedingung. Aktuell wird eine
Schwerpunktsetzung in Strafrecht,
Verhandlungskompetenz und Konfliktmanagement, Europäischem Privatrecht, Menschenrecht, IT Recht
und Rechtsinformatik, Steuerrecht
sowie Recht und Wirtschaft angeboten.
Steuerrecht
law @ graz
Recht und Wirtschaft
Neben Steuerrecht findet sich mit
Recht und Wirtschaft gleich ein
zweiter Ausbildungsschwerpunkt mit
Wirtschaftsbezug. Voraussetzung für
die Zulassung zum Schwerpunkt ist
die Absolvierung der Prüfungen in
Verwaltungsrecht, Finanzrecht und
Unternehmensrecht sowie internem
und externem Rechnungswesen. Zudem muss das Studium im dritten
Abschnitt auf den Abschluss der Fächergruppen „Wirtschaft“, „öffentliche Verwaltung“ oder einer freien
Kombination mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung ausgelegt werden.
Zu absolvieren sind insgesamt 35
ECTS, woraus 12 ECTS auf Lehrveranstaltungen aus den Fächergruppen Wirtschaft oder öffentliche
Verwaltung entfallen, 16 ECTS auf
rechtliche und 7 ECTS auf wirtschaftswissenschaftliche Wahlfächer.
Momentan kann man aus rund 40
verschiedenen
Lehrveranstaltungen wählen, darunter: Moot Court
Umweltrecht, Grundlagen der Unternehmensführung oder Praxiseinblick: Öffentliches Management.
„Dieser Ausbildungsschwerpunkt gibt
Jus-Studierenden die Möglichkeit, ihr
Ausbildungsprofil in zwei besonders
praxisrelevanten Bereichen zu schärfen, dem Wirtschaftsrecht und den
16
FAQs
Frequently Asked Questions
Wirtschaftswissenschaften. Die Kombination und Interdisziplinarität von
Wirtschaftsrecht einerseits und betriebswirtschaftlichen Grundkenntnissen zur
Unternehmensgründung und Unternehmensführung andererseits ist das
Besondere dieses Ausbildungsschwerpunkts. Damit wird ein Schwerpunkt
angeboten, für den in der Praxis ein
großer Bedarf an Experten besteht und
der deshalb für künftige Rechtsanwälte,
Unternehmensjuristen, Steuerberater
und Wirtschaftstreuhänder außerordentlich interessant ist.“
- Univ.-Prof. Dr. Stefan Storr
Auch in der aktuellen LAW@Graz Ausgabe, möchten wir wieder einige häufig gestellte Fragen (FAQ’s) aufzeigen, die
uns als Studienvertretung bei der Beratung immer wieder unterkommen. So möchten wir auch abseits der Sprechstunden im Büro oder der Beratung via E-Mail garantieren, dass ihr stets informiert bleibt.
1.
ePrüfen - Wie
laufen elektronische
Prüfungen eigentlich
ab?
Eure Anja
Anja Wrulich
studiert Rechtswissenschaften und ist
Mitarbeiterin der FV Jus
LAW@GRAZ Infobox
Seit kurzem bietet das Institut für
Finanzrecht in Zusammenarbeit mit
der Kammer der Wirtschaftstreuhänder der Landesstelle Steiermark
und der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer eine Spezialisierungsmöglichkeit in Steuerrecht an. Zur
Erlangung eines Zertifikates darin
sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 20 Wochenstunden, verteilt auf Pflicht- und Wahlfächer, zu
absolvieren. Darunter zu finden sind
ua Finanzstrafrecht, Internationales
und Europäisches Steuerrecht oder
Grundstücksverträge. Die Anmeldung erfolgt direkt und persönlich
beim Institut für Finanzrecht per
Formular. Dieses und weitere Infos
sind zu finden unter www.finanzrecht.uni-graz.at/de/studieren/ausbildungschwerpunkt-finanzrecht
Studium & Praxis
Recht
Solltet ihr Fragen rund um elektronische Prüfungen haben, schaut doch
mal auf die Homepage des Dekanats der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät
http://rewi.uni-graz.at/
de/studieren/epruefungen/ vorbei,
welche im Dezember letzten Jahres
online gegangen ist. Ziel ist es, den
PrüfungskandidatInnen die Möglichkeit zu geben, sich mit den Bedienelementen einer ePrüfung vertraut zu machen, um in der ohnehin
stressbelasteten Prüfungssituation
nicht noch zusätzlich mit einer unbekannten Benutzeroberfläche konfrontiert zu werden. Neben Testklausuren beinhaltet der Internetauftritt
noch Lagepläne der Prüfungsräume,
Foren zum Thema ePrüfungen, LVInformationen, eine Liste mit FAQs,
Umfragen, aktuelle Entwicklungen
(bspw. Veranstaltungen, Neuerungen
im Bereich der Software, etc.) sowie
Kontaktadressen zur ePrüfungsabteilung des Dekanats der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ([email protected]; elektronischePruefungen@
uni-graz.at).
Als Angebot der FV Jus findet ihr
im Forum der FV Jus auf www.rewi.
at auf ganz oben platziert einen Bereich, in dem ihr euch mit Fragen
rund um die Homepage und elektronische Prüfungen austauschen
könnt! Dieses Forum wird eigens
von einem Mitarbeiter der Abteilung
ePrüfungen betreut und gewährleistet euch eine rasche und kompetente
Antwort auf das jeweilige Problem.
2.
Was macht man,
wenn man seinen Benutzernamen und/oder
sein Passwort für das
Forum auf www.rewi.at
vergessen hat?
Man muss sich an einen Administrator des Forums wenden. Dieser weist
ein neues Passwort zu, das natürlich
geändert werden kann. Schreibt am
besten ein kurzes Mail an office@
rewi.at und es wird sich umgehend
darum gekümmert werden.
Für all jene, die noch nicht registriert
sind, können wir dies nur empfehlen
– eine Registrierung ist nur mit einer gültigen Uni Graz-E-Mailadresse
möglich! Das Forum wird stets gewartet und die hohe Zahl an Mitgliedern ermöglicht euch eine rasche
Antwort auf diverse Fragen.
17
3.
Wie erfolgt die Anmeldung
zur LV-Prüfung „Der juristische Fall
als Einstieg in das Recht“?
Die LV-Prüfung „Der juristische
Fall als Einstieg in das Recht“ findet
bereits in elektronischer Form statt.
Zu eurem ersten Prüfungsantritt
werdet ihr automatisch durch die
Anmeldung zur VU (am Beginn des
Semesters) angemeldet. Erst ab dem
zweiten Prüfungsantritt ist eine manuelle Anmeldung zur Prüfung über
UniGrazOnline erforderlich.
4.
Zählen zu den
20,5 ECTS, welche
man nur in diesem
Ausmaß absolvieren
darf, wenn man die
Prüfung der Ausgewählten Kapitel noch
nicht hat, auch die
restliche STEOP?
Nein, die OLV und Der juristische
Fall als Einstieg in das Recht zählen
nicht dazu.
5.
Wo erhalte ich
meine Bücher und
Skripten?
Diese Frage wird uns sehr häufig
gestellt. Prinzipiell ist man mit dem
(c) beni_bb / freeimages.com
Studium & Praxis
ÖH Service Center in der Schubertstraße sowie mit dem Uni Book
Shop direkt am RESOWI Vorplatz
(http://www.oeh-servicecenter.at/)
sehr gut bedient. Die Fachbibliothek
bietet auch stets ein großes Repertoire an Büchern und es finden sich
einige Skripten auch auf den diversen Instituten direkt zum käuflichen
Erwerb wieder. Wer etwas an Kosten
sparen möchte, kann natürlich auch
die Unterlagen von höhersemestrigen Kolleginnen und Kollegen erwerben, jedoch raten wir stets auf
die Aktualität zu achten bzw. gegebenenfalls Gesetzesänderungen mittels
Internetrecherche zu adaptieren. Als
gute Tauschplattform hat sich hier
unser Forum sowie unsere Gruppe
auf Facebook namens „Bücherbörse
Jus Uni Graz“ als sehr beliebt etabliert – probiert es doch einfach mal
selbst aus und schaut vorbei.
6.
Ab wann ist
eine Prüfung
kommissionell
abzulegen?
law @ graz
7.
Ändert sich
bei einer
kommissionellen
Prüfung der
Prüfungsmodus?
Nein, der Prüfungsmodus bleibt
grundsätzlich derselbe. Man kann
aber eine abweichende Prüfungsmethode beantragen. Dieser Antrag
muss aber nur dann genehmigt werden, wenn die/der Studierende eine
länger andauernde Behinderung
nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht,
und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.
8.
Wie reicht man
die 13 Stunden Freie
Wahlfächer ein?
Neben den Pflichtfächern des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften müssen im Ausmaß von 12
ECTS-Anrechnungspunkten „Freie
Wahlfächer“ abgelegt werden (ACH-
18
TUNG: Studienplanversion 11W =
13 Semesterstunden; Studienplanversion 14W = 12 ECTS-Anrechnungspunkte). Als Freies Wahlfach
zählt jede Prüfung, welche an einer
beliebigen Universität weltweit und
an allen inländischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen
absolviert werden kann (vgl. dazu §
18 Abs 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).
Es sind auch Lehrveranstaltungen
anrechenbar, die mit „Erfolg teilgenommen“ abgeschlossen werden,
somit sind Noten nicht erforderlich.
Es ist weiters möglich 14 Stunden
anrechnen zu lassen, wenn zB nur
Lehrveranstaltungen im Ausmaß
von zwei Semesterstunden besucht
wurden.
Information für Erstsemestrige: Es ist
für den Abschluss des 1. Abschnitts
nicht erforderlich, die im Mustercurriculum angegeben Stunden an
Wahlfächern bereits zu absolvieren.
Man hat das gesamte Studium lang
für das geforderte Ausmaß Zeit.
9.
Wie komme
ich auf ein
Diplomarbeitsthema?
Ein geeignetes Diplomarbeitsthema
lässt sich am besten durch Lesen
diverser Rechtszeitschriften, Anregungen aus Seminaren oder auch
Anregungen aus Zeitungen (uA
Rechtspanorama der Presse) finden.
Ob ein Thema tatsächlich für eine
Diplomarbeit geeignet ist, lässt sich
am besten mit Hilfe des/der Professors/in eruieren. Einige Professoren/
innen haben außerdem entweder auf
ihrer Homepage oder im Sekretariat eine Liste aufliegen, auf der alle
möglichen Themen zu finden sind,
die momentan vergeben werden.
Diese Liste sollte man sich sorgfältig
durchlesen und mögliche Themen
markieren.
Als nächstes steht ein persönliches
Gespräch mit dem/der Professor/
in selbst an. Dazu ist es ratsam sich
für die nächste Sprechstunde anzu-
melden. Weiters ist es klug, sich zumindest drei Themen ausgesucht zu
haben, denn manchmal sind die Diplomarbeitslisten nicht aktuell und
es kann vorkommen, dass das Lieblingsthema schon weg ist. Man sollte
nicht während des Gespräches dann
anfangen nach einem Ersatzthema
zu suchen. Am Ende des Gespräches
sollte eine positive Antwort des/der
Professors/in stehen und das Thema
sollte vorläufig fixiert werden.
Abschließend gilt noch festzuhalten, dass ihr mit allen studienbezogenen Fragen zu uns kommen könnt – wir werden versuchen, euch best- und ehestmöglich einen Lösungsweg aufzeigen zu können. Ihr erreicht uns wie gewohnt
zu den Sprechstundenzeiten in unserem Büro oder via Mail an office@rewi.
at – gerne vereinbaren wir auch Besprechungstermine, um in einem persönlichen Gespräch Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.
Besonders möchte ich euch abermals auf die vorangegangenen Ausgaben der
LAW@Graz hinweisen, diese findet ihr in gewohnter Weise alle gesammelt
auf unserer Homepage www.rewi.at und sind sie dort im PDF-Format einzeln abzurufen bzw. abzuspeichern. Viel Spaß beim Schmökern!
Eure Helena
Alle Einreichoptionen findet ihr unter:
http://rewi.uni-graz.at/de/studieren/
studienangebot/diplomstudien/freiewahlfcher/
Helena Niederl
studiert Rechtswissenschaften und ist
stellvertretende Vorsitzende der FV Jus
19
LAW@GRAZ Infobox
Antritte bei bereits negativ beurteilten Prüfungen vor dem 01.10.2011:
Bei der zweiten Wiederholung einer
Prüfung (= 3. Antritt) kann die Prüfung auf Wunsch kommissionell abgelegt werden. Sowohl die dritte, als
auch vierte Wiederholung (= 4. und
5. Antritt) sind jedenfalls kommissionell abzulegen.
Antritte nach erstmaligem Prüfungsantritt ab dem 01.10.2011:
In allen drei Studienabschnitten
kann die kommissionelle Prüfung
wahlweise auch schon beim 3. Antritt (zweite Wiederholung) erfolgen.
Beim 4. Antritt (dritte Wiederholung) ist sie dann jedenfalls verpflichtend.
(c) Thomas Kölsch / pixelio.de
(c) Universität Graz
Studium & Praxis
Interview mit KWT-Präsidentin
Mag. Christiner
Neue Gesichter in der FV Jus
Johanna Klug
Mein Name ist Johanna (von Freunden auch Josie genannt), ich bin 23
Jahre alt und komme aus der schönen Südsteiermark. Mittlerweile bin
ich schon im 8. Semester und habe
erst vor kurzem durch eine Freundin
den Weg zur FV-Jus gefunden. Ich
studiere Jus, weil mir ehrlicherweise nach der Matura der Masterplan
für mein weiteres Vorgehen fehlte.
So beschloss ich kurzerhand es doch
erstmals mit Jus zu versuchen. Es hat
sich zum Glück sehr schnell herausgestellt, dass es die richtige Wahl war
und ich habe es bis jetzt noch nicht
bereut. Meine Freizeit widme ich
hauptsächlich meinen lieben Freunden und diversen Sportarten. Um
nicht nur für das Studium, sondern
auch für’s Leben zu lernen, verbringe ich das nächste Wintersemester an der University of Oklahoma
und hoffe, dass es eine wunderbare
Zeit und gleichzeitig ein Highlight
am (nahenden) Ende des Studiums
wird.
Ich freue mich, dass ich nun Mitglied dieses tollen Teams sein darf
und dich/euch im Studium unterstützen kann!
Dr. Kaltenbeck: Sehr geehrte Frau
Präsidentin, war die Steuerberatung
und Wirtschaftsprüfung von jeher
Ihr Traumberuf bzw. über welchen
Weg sind Sie zu Ihrem nunmehrigen Beruf gekommen?
Studiums entwickelt und das ist
auch heute noch so.
FV Jus darauf aufzubauen und sehe
meine Arbeit in der FV auch als eine
Möglichkeit mich persönlich weiterzuentwickeln.
Ich bin generell ein sehr neugieriger
und offener Mensch und probiere in
meiner Freizeit gerne viele neue Dinge aus. Ansonsten macht ein großer
Teil meiner Freizeit Sport aus, unter
anderem bin ich Teil einer Hobby
Fußball Mannschaft und wenn es
warm ist fahre ich gerne in den Bergen im meinem Mountainbike, welches leider im Moment kaputt ist,
aber bis es warm wird sollte sich die
Reparatur schon ausgehen. ;)
Ich freue mich auf ein erfolgreiches,
produktives Semester gemeinsam
mit meinen Kollegen der FV Jus
und wünsche allen Studierenden ein
erfolgreiches, komplikationsloses Semester.
Mag. Christiner: Eigentlich gar
nicht. Ich habe zunächst 4 Semester
Medizin studiert. Dabei habe ich erkannt, dass mein Interesse und wohl
auch meine Stärken doch im kaufmännischen und rechtlichen Bereich liegen. Schließlich komme ich
ja auch selbst aus einer Familie mit
viel unternehmerischem Engagement. Ich habe dann Betriebswirtschaft studiert und dieses Studium
dann recht schnell abgeschlossen.
Eigentlich schon in den ersten beiden Semestern habe ich bemerkt,
dass mich auch das Jus-Studium
überaus interessieren würde und
es eigentlich eine tolle Kombination zur Betriebswirtschaft wäre.
Ein Doppelstudium wollte ich aber
nach meinem Ausflug in die Medizin nicht mehr beginnen. Mein
besonderes berufliches Interesse für
das Steuerrecht und das Rechnungswesen habe ich dann während des
Mag. Christiner: Der Beruf ist ganz
außerordentlich abwechslungsreich
und spannend. Einerseits fachlich,
weil das Steuerrecht und die Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung einfach extrem dynamische
Rechtsgebiete sind. Dazu kommen
noch die vielen internationalen Aspekte. DH man muss wirklich ständig am Laufenden bleiben, um seine
Klienten wirklich profund beraten
zu können. Andererseits, weil man
mit vielen Menschen in Kontakt
kommt, viele verschiedene Unternehmen kennen lernt. Dazu kommt
noch eine wesentliche menschliche
Komponente: Jemanden beraten zu
dürfen bedeutet, dass einem Vertrauen entgegengebracht wird! Das
ist ein sehr schöner Aspekt und natürlich eine große Verantwortung
zugleich. Dazu kommt noch, dass
die Klientenbeziehungen in unserem Berufsstand zumeist über viele
Jahre andauern (im Durchschnitt
Thomas Steinkellner
Hallo! Mein Name ist Thomas Steinkellner, ich bin 22 Jahre alt, ich bin
in Graz geboren aber an unterschiedlichen Orten in der Steiermark aufgewachsen, zuletzt in Bruck an der
Mur. Ich studiere Jus und BWL.
Ich habe eigentlich einen technischen Background durch meine Absolvierung der HTL BULME Graz
im Ausbildungszweig Maschinebau/
Wirtschaft und 1 Jahr Maschinenbau Studium. Mit meiner aktuellen
Studienwahl bin ich sehr zufrieden,
wobei gerade das Jus Studium sehr
lange nicht Teil meines Lebensplanes
war, vor allem, dass ich einmal Latein nachlernen muss! ;)
Weil ich schon immer Interesse an
anderen Ländern und neuen Kulturen hatte und ich es generell großartig finde mit Menschen aus den
unterschiedlichsten Ländern der
Welt zusammen zu arbeiten, wurde
ich vor mehr als 2,5 Jahren, Teil von
law @ graz
AIESEC Graz. Das vergangene Jahr
über als Vorstand für Finance and
Law. In dieser Zeit ist es uns gelungen mehr als 100 Grazer Studierende
auf Internships in die ganze Welt zu
senden. Ich bin wirklich froh heute
sagen zu können, dass durch meine
Zeit in AIESEC wirklich Freundschaften quer über die Weltkugel
entstanden sind.
Seit Beginn des Sommersemsters
2015 bin ich nun freiwilliger Mitarbeiter der FV Jus, da ist mir ein
persönliches Anliegen ist, die zukünftigen Entwicklungen unserer
Studienrichtung aktiv mitzugestalten, um die Studienqualität für alle
Studierenden bestmöglich zu verbessern.
Ich durfte bereits in der Funktion
als Schülervertreter Erfahrungen im
Bereich Schul- und Bildungspolitik machen und freue mich darauf
in meiner jetzigen Position in der
20
Mag. Michaela Christiner ist Präsidentin der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Landesstelle Steiermark und Partnerin einer der größten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-gesellschaften der Steiermark. Im Interview
mit Dr. Stefan Kaltenbeck spricht sie über ihre Tätigkeit, ihre Entscheidung
für den Beruf, die Relevanz von Auslandsaufenthalten und Praktika sowie
die Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des Wirtschaftstreuhänders.
Dr. Kaltenbeck: Was fasziniert Sie
an Ihrem Beruf, welche Tätigkeiten
finden Sie besonders spannend?
21
Foto: (c) Tina Reiter
15 Jahre!!). Das bedeutet, dass sich
dabei sehr oft auch wirklich persönliche Beziehungen entwickeln und
man UnternehmerInnen und deren
Unternehmen über vielen Entwicklungsphasen hinweg begleiten darf!
Dr. Kaltenbeck: Haben Ihrer Ansicht nach Juristen oder Betriebswirte Vorteile bei Bewerbungen in
der Branche der Steuerberater und
Wirtschaftstreuhänder?
Mag. Christiner: Wesentlich sind
Fachkenntnisse im Steuerrecht und
im Rechnungswesen. Das haben
in der Praxis natürlich eher die Betriebswirte. Es gibt aber auch Betriebswirte, die in beiden Fächern
überhaupt keine Kenntnisse haben.
Umgekehrt kann ich sagen, dass
gerade eine fundierte juristische
Grundausbildung in unserem Beruf
schon immer wichtig war und wohl
auch immer wichtiger werden wird.
Schließlich haben wir es eigentlich
(c) Thomas Kölsch / pixelio.de
Studium & Praxis
überwiegend mit Rechtsthemen zu
tun! Nun und Kenntnisse im Rechnungswesen aber auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse benötigt man
heute schließlich auch als Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter und
diese Anforderungen werden in Zukunft sicher noch höher werden. Ich
kann Juristen daher nur ermutigen,
sich auch für diese Fachbereiche zu
interessieren. Und der enge Praxisbezug macht gerade das Steuerrecht,
das Rechnungswesen wie auch betriebswirtschaftliche Themen (wir
begegnen diesen Themen ja
schließlich alltäglich!) auch
wirklich spannend und abwechslungsreich.
gemacht hat. Praktika zeigen auch,
dass man sich schon umgesehen hat
und sind ein gewisses Indiz dafür,
dass der Bewerber sich seine Berufswahl gut überlegt hat. Das Alter von
Bewerberinnen und Bewerbern spielt
erst um die 30 Jahre eine Rolle. Teilweise gibt es sehr junge Kolleginnen
und Kollegen mit Doppelstudium,
was wirklich beeindruckend ist. Das
Alter allein ist allerdings nie entscheidend, sondern kommt es auf einen
nachvollziehbaren Lebenslauf an.
Dr. Kaltenbeck: Wird in
der Branche generell Wert
gelegt auf absolvierte Auslandspraktika, Sprachreisen
und Praktika neben dem
Studium?
law @ graz
Dr. Kaltenbeck: Betriebswirte sind
bereits vom Studienzweig her näher
an der Steuerberatung als Juristen.
Was würden Sie einem Juristen empfehlen, wenn dieser den Beruf des
Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers ergreifen möchte?
Mag. Christiner: Wie gesagt, wichtig
sind Finanzrecht, Rechnungswesen
und betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse. Finanzrecht ist ja ohnehin Teil des Jusstudiums, das ist wirklich ein „Must“. Juristen, die so gar
keine Ahnung vom Rechnungswesen
und von Betriebswirtschaft haben,
tun sich wirklich schwer. Empfehlen
kann ich den Universitätslehrgang
der KFU „Rechnungswesen für Juris-
22
Mag. Christiner: Die Berufsanwärterzeit beträgt drei Jahre. In diesen
drei Jahren kann und soll vor allem
Praxiserfahrung gesammelt werden.
Daneben hat unsere Akademie der
Wirtschaftstreuhänder ein wirklich
umfangreiches Kursangebot.
Unsere Akademie hat sich
übrigens zu einer der größten
Aus- und Fortbildungseinrichtungen Österreichs entwickelt. Im Vorjahr wurden
zB rd. 3.500 Veranstaltungen
angeboten und rd. 72.000 Seminartage wurden absolviert!
Im Übrigen hat die Akademie
auch einen Standort in Graz,
dh viele Kurse können auch
in Graz besucht werden.
Nach diesen drei Jahren kann die
Steuerberaterprüfung und auch die
Prüfung zum Wirtschaftsprüfer absolviert werden.
Dr. Kaltenbeck: Welche Möglichkeiten bieten die steirischen Steuerberatungs- und Wirtschaftskanzleien und
mit welchen Gehältern kann in etwa
gerechnet werden?
Mag.Christiner: Die Möglichkeiten
sind vielfältig. Man kann in einer
Kanzlei als angestellter Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer tätig sein,
man kann sich selbständig machen
oder Partner in einer Partnerschaft
werden. Generell gibt es immer
weniger „Einzelkämpfer“. Ob der
Komplexität und der Dynamik der
Rechtsmaterien, mit denen wir uns
beschäftigen, ist das seit vielen Jahren ein Trend. Ich empfehle auch
jeder/jedem jungen Berufskollegin/kollegen eine Partnerschaft anzustreben und auch nicht gleich nach der
Prüfung in die Selbständigkeit zu
gehen. Drei Jahre Praxiszeit sind gut
um erstes praktisches Rüstzeit zu erwerben, um ein guter Berater zu sein
und schließlich auch die unbedingt
erforderliche soziale Kompetenzerfahrung im Umgang mit Mitarbeitern und Klienten zu gewinnen, sollte man aber auch nach der Prüfung
unbedingt noch einige Jahre in einer
bestehenden Kanzlei tätig sein.
Schließlich stehen einem auch internationale Karrieren in den größeren
Kanzleien, die international vernetzt
sind, offen. Und nicht zuletzt muss
erwähnt werden, dass das Know
How und die Ausbildung der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ganz
generell von der Wirtschaft sehr geschätzt wird und viele KollegInnen
in Unternehmen und dies regelmäßig in leitenden Führungspositionen
tätig sind.
Die Anfangsgehälter von Berufsanwärtern bewegen sich in etwa in einer Bandbreite zwischen € 1.800 bis
in etwa € 2.000. Danach kommt es
stark auf die persönliche Leistung an.
Im Durchschnitt verdienen Berufsanwärter kurz vor der Prüfung so um
die € 2.500. Hinsichtlich der Kosten
der zu besuchenden Ausbildungsseminare ist es zumeist so, dass diese
von den Kanzleien getragen werden,
die dafür verwendete Zeit aber teilweise als Arbeitszeit und teilweise
als Freizeit/Urlaub gilt, diesbezüglich kommt es auf die individuelle
Vereinbarung mit der Ausbildungs-
kanzlei an. Für den fertigen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kann
ich Ihnen keine Richtwerte nennen,
weil die Entlohnung dann eben ganz
individuell und oft auch je nach Spezialfachgebiet ist.
Dr. Kaltenbeck: Stichwort Bachelor,
Master, Magister bzw. PhD. und Dr.:
Spielen Titel in Ihrer Branche eine
Rolle?
Mag. Christiner: Sie spielen generell
in unserer Gesellschaft eine Rolle!
Der Bachelor ist in der Regel doch
zu wenig. Eine breite universitäre
Ausbildung ist bei der Auswahl der
Berufsanwärter schon ein sehr wesentlicher Aspekt! Bei der Gehaltsgestaltung ist das dann aber letztlich
nicht so entscheidend. Hier zählt wie
überall schließlich die Leistung!
Dr. Kaltenbeck: Besteht für Interessierte Studierende die Möglichkeit
bereits während dem Studium in die
Branche der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder hineinzuschnuppern?
Mag. Christiner: Selbstverständlich. Auch wir beschäftigen in unserer Kanzlei einige Studierende. Hier
ist unser Berufsstand sehr offen, sei
es im Form einer Ferialpraxis, einer
dauerhaften geringfügigen Beschäftigung oder auch im Rahmen eines
Projektes bzw. einer Lehrveranstaltung!
Dr. Kaltenbeck: Vielen Dank für das
Gespräch!
Dr. Kaltenbeck: Zugangsbeschränkungen und Studiengebühren sind
stets ein heißes Thema an der Universität. Glauben Sie dass es zu viele
Juristen und Betriebswirte gibt?
Mag.Christiner: Ich bin gegen Zugangsbeschränkungen.
Allerdings
sollte schon in den ersten Semestern
auf Eignung geprüft werden, sodass
die/der Betreffende erkennen kann,
ob sie/er für das Fach wirklich geeignet ist. Studiengebühren halte ich
für sinnvoll, kombiniert mit Förderungen für sozial Schwächere. Wert
ist meist immer nur das, was auch
etwas kostet! Allerdings muss dann
auch das Angebot auf den Universitäten stimmen. Dh es muss die
Hard- und Software stimmen und
die Studierenden müssen auch über
ausreichende Studienplätze verfügen
können.
23
RA Mag. Dr. Stefan Kaltenbeck,
Bakk.
war Vorsitzender der Studienvertretung Doktorat Rechtswissenschaften,
Präsident des Steiermärkischen Konzipientenverbandes und Mitglied des
Ausschusses der Stmk Rechtsanwaltskammer und ist nun als selbstständiger
Rechtsanwalt in Graz mit den Schwerpunkten Ehe-, Erb- und Familienrecht,
Gesellschaftsrecht, Liegenschafts- und
Immobilienrecht, Ärztehaftpflicht- und
Patientenrecht, sowie Schadenersatzund Gewährleistungsrecht tätig (www.
anwalt-kaltenbeck.at).
LAW@GRAZ Infobox
Mag. Christiner: Nein,
nicht zwingend. Natürlich ist eine gewisse Auslandserfahrung immer von
Vorteil, aber nicht unbedingt weil
wir das in unserem Beruf unbedingt
benötigen, sondern einfach weil damit zumeist eine doch erhebliche
Erweiterung des eigenen Horizontes
und eine oft viel offenere Denkweise
bewirkt wird. Es kommt auch stark
darauf an, in welchen Bereichen man
tätig ist und welche Unternehmen
betreut werden. Generell muss man
aber schon sagen, dass gute Englischkenntnisse schon sehr wesentlich
sind.
Zu Praktika neben dem Studium: Ja,
vor allem dann wenn jemand etwas
länger studiert, wird schon darauf geschaut, was man neben dem Studium
tInnen“ und natürlich auch die im 3.
Studienabschnitt angebotenen wirtschaftswissenschaftlichen Fächer.
Dr. Kaltenbeck: Wie sieht die Berufsausbildung zum Steuerberater
bzw. Wirtschaftsprüfer in den steirischen Kanzleien aus?
(c) Tony Hegewald / pixelio.de
Studium & Praxis
Klare Preisangaben bei der Online-Flugbuchung
Jeder, der seine Flüge gerne übers Internet bucht, kennt vermutlich die
folgende Situation: Man sucht nach
einem passenden Flug, bekommt –
wenn man Glück hat – einen günstigen Preis vorgeschlagen, doch klickt
man dann auf das Angebot, um es zu buchen, tauchen weitere
Kosten auf, die den
anfangs vorgegebenen
Preis um ein Vielfaches erhöhen. Doch
ist diese Vorgangsweise überhaupt zulässig?
den gewählten Tag mit Abflug- und
Ankunftszeiten sowie die Flugpreise angegeben waren. In einem Feld
unterhalb der Tabelle wurden die für
einen ausgewählten Flugdienst anfallenden Steuern, Gebühren und der
Die Vorgeschichte
law @ graz
24
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen
war
der Ansicht, dass
diese
Preisdarstellung nicht den Anforderungen
des
Art 23 der EU-VO
Nr. 1008/2008 entsprach. Das Verfahren ging bis vor den
Bundesgerichtshof.
Dieser setzte sein
Verfahren schließlich
aus und legte dem
EuGH (ua) die folgende Frage zur Vorabentscheidung vor:
Ist die Bestimmung
des Art 23 Abs 1 Satz
2 der Verordnung Nr.
1008/2008
dahin
auszulegen, dass der
zu zahlende Endpreis
im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems bei der erstmaligen Angabe von Preisen für Flugdienste auszuweisen ist?
Die Entscheidung des
EuGH
Der EuGH sprach aus, dass der zu
zahlende Endpreis im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems
schon bei der erstmaligen Angabe
ausgewiesen werden muss. Bei der
Flugbuchung im Internet müssen
die Flugpreise für den Kunden auf
den ersten Blick inklusive aller Kosten sichtbar sein.
Art 23 der EU-VO Nr. 1008/2008
bestimmt, dass die der Öffentlichkeit zugänglichen Flugpreise und
Luftfahrttrachten, die in jedweder
Form - auch im Internet - für Flugdienste von einem Flughafen im
Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats
angeboten oder veröffentlicht werden, die anwendbaren Tarifbedingungen einschließen müssen. Der
zu zahlende Endpreis ist stets auszuweisen und muss den anwendbaren
Flugpreis sowie alle anwendbaren
Steuern, Gebühren, Zuschläge und
Entgelte, die unvermeidbar und
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
vorhersehbar sind, inkludieren. Wie
aus dem Wortlaut des zweiten Satzes dieser Bestimmung hervorgeht,
ist der zu zahlende Endpreis „stets“
auszuweisen, ohne dass zwischen
dem Zeitpunkt, zu dem dieser Preis
erstmalig angezeigt wird, dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde einen
bestimmten Flug auswählt, oder
dem Zeitpunkt des verbindlichen
Vertragsabschlusses unterschieden
würde. Die Pflicht, den zu zahlenden Endpreis stets auszuweisen,
impliziert also, dass dieser Preis im
Rahmen eines elektronischen Bu-
chungssystems bei jeder Angabe von
Preisen für Flugdienste – somit auch
bei ihrer erstmaligen Angabe – auszuweisen ist.
Bei der Auslegung der genannten
Bestimmung der Verordnung Nr.
1008/2008 hatte sich der EuGH
auch mit dem Ziel des Verbraucherschutzes auseinanderzusetzen. Der
Schutz des Verbrauchers ergibt sich
nämlich aus dem 16. Erwägungsgrund der Verordnung und soll vor
allem Transparenz und Information
in Bezug auf die Flugpreise gewährleisten. Im 16. Erwägungsgrund
heißt es nämlich, dass die Kunden
in der Lage sein sollen, die Preise
verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv miteinander vergleichen zu können. Daher
sollte der vom Kunden zu zahlende
Endpreis für Flugdienste mit Abflug
an einem Flughafen im Unionsgebiet jederzeit ausgewiesen werden,
und zwar einschließlich aller Steuern, Gebühren und Entgelte.
Der EuGH kam also zum Ergebnis, dass Fluggesellschaften bei der
Onlinebuchung eines Fluges von einem Flughafen innerhalb der Union
schon von Anfang an den Endpreis
anzeigen müssen, damit der Kunde die angezeigten Angebote besser
vergleichen kann. Somit dürfte uns
ab sofort unnötiger Ärger bei der
25
Online-Flugbuchung erspart bleiben... ;-)
Eure Corina
Quelle:
EuGH 15.01.2015, C-573/13 (Air
Berlin plc & Co. Luftverkehrs KG
gegen Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.)
Mag. Corina Schlögl, Bakk.,
studierte Rechtswissenschaften und
Germanistik und ist Mitarbeiterin der
FV Jus
LAW@GRAZ Infobox
Da die Fluggesellschaft Air Berlin im
Internet mit Flügen ab
99 Cent warb, doch
die Reisenden für ihren Flug im Endeffekt durch Steuern,
Flughafengebühren
und Kerosinzuschläge
Foto: Konstantin Gastmann / pixelio.de
sehr viel mehr als den
angebotenen Preis zahlen mussten, Kerosinzuschlag angegeben und der
klagte die Verbraucherzentrale Bun- alle diese Elemente einschließende
desverband die Fluggesellschaft auf „Preis Pro Person“ angewiesen. HinUnterlassung. Air Berlin gestaltete ter diesem Feld befand sich noch ein
ihr Buchungssystem bis Ende 2008 Doppelsternhinweis über den mögnämlich in der Art, dass der Kun- lichen Anfall und die Bedingungen
de nach der Wahl eines Flugziels einer Bearbeitungsgebühr, die bisund eines Datums in einem zweiten lang noch nicht in den Endpreis einSchritt eine Tabelle vorfand, in der gerechnet wurde. Erst nachdem der
die möglichen Flugverbindungen für Kunde in einem dritten Buchungs-
schritt die erforderlichen Daten eingegeben hatte, wurde ihm in einem
vierten Buchungsschritt der endgültige Reisepreis angezeigt.
(c) BirgitH / pixelio.de
Studium & Praxis
FREIZEITPLANUNG:
Bücher und Serien mit juristischen Bezügen
Freizeit – manche Studenten sollen angeblich
so etwas haben. Falls ihr
im Sommer zu diesen
glücklichen Studenten
gehört, findet ihr im
folgenden Artikel einige
Vorschläge welche Bücher ihr lesen und welche Serien ihr schauen
könnt:
law @ graz
26
In ANATOMIE EINES
MORDES von Robert
Travor wird, der im Korea-Krieg hoch dekorierte achtundzwanzigjährige Leutnant Frederick Manion
in einer Kleinstadt in Michigan unter Mordverdacht verhaftet, denn er
soll Barney Quill erschossen haben.
Manon´s Frau Laura wendet sich an
den früheren Staatsanwalt Paul Biegler. Obwohl der Anwalt Paul Biegler
eine leise Abneigung gegen diesen
Mann nie zu überwinden vermag,
übernimmt er die Verteidigung,
denn hinter Bieglers kühler Ironie
steht eine Leidenschaft für die Ethik
und Unantastbarkeit des Rechts.
Mit Hilfe eines alten Freundes trägt
er Argument um Argument für seine Verteidigung zusammen und bereitet sich auf die Verhandlung vor.
Die Serie HOW TO GET AWAY WITH
MURDER dreht sich um Annalise
Keating, eine Juraprofessorin und
Rechtsanwältin. Sie lehrt an der
Universität den Kurs „Wie man
mit Mord davonkommt“. Keating
drillt ihre Studenten/innen in der
hohen Kunst der Wahrheitsaufdeckung und -verschleierung, dem
Erschleichen und Verschachern von
Informationen, der Umdeutung
von Fakten. Die Tatsache, dass sie
diese Kunst im Detail beherrscht,
macht sie zur hochbezahlten Strafverteidigerin. Sie wählt fünf ihrer
Studenten/innen, die sie als höchst
ambitioniert einschätzt, aus um sie
bei der Verteidigung ihrer Klienten
zu unterstützen.Im Verlauf der Serie wird Professor Keating mit ihren
fünf Auserwählten in einen Mordfall verwickelt. Nun müssen sie ihr
Können beweisen um den Vorwurf
von sich zu weisen. How to get away
with murder ist momentan meine
persönliche Lieblingsserie und ich
kann sie nur weiterempfehlen.
HOUSE OF CARDS ist eine Webserie, die von Netflix in Auftrag
gegeben wurde und auch ausgestrahlt wird. Der Protagonist Francis „Frank“ Underwood, ist in Washington D.C. als Majority Whip
tätig. Als Majority Whip wird in der
amerikanischen Politik die Aufgabe
bezeichnet, die Abgeordneten mit
Zuckerbrot und Peitsche (=whip)
bei den Abstimmungen im Parlament auf Parteilinie zu halten. In
den USA gibt es nämlich keinen
(indirekten) Fraktionszwang, da die
Parteien wegen der Direktwahlen
kein Druckmittel gegen die Abgeordneten haben. Der intelligente,
erfahrene und machtbewusste Frank
arbeitet hauptsächlich hinter den
Kulissen. Hier sind vor allem Gier,
Sex, Liebe und Korruption treibende Kräfte. Besonderes Stilmittel ist,
dass Frank oft seine sarkastischen
und zynischen Kommentare direkt
an den Zuschauer richtet.
SUITS ist eine US-amerikanische
Anwaltsserie, die aus der Sicht von
Mike Ross erzählt wird. Neben
seinem fotografischen Gedächtnis
verfügt Mike über eine unglaublich
starke Auffassungsaufgabe. Nach
dem frühen Tod seiner Eltern geriet
er allerdings auf die schiefe Bahn. So
ist er zum Beispiel gerade mit einem
Koffer Marihuana auf der Flucht vor
der Polizei, als er auf den erfolgrei-
27
chen und gerissenen Anwalt Harvey
Specter trifft. Da Mike weder den
von der Kanzlei geforderten Harvard Abschluss, noch die Zulassung
als Anwalt hat, müssen sich die beiden einiges einfallen lassen, um dieses kleine Geheimnis zu hüten. Und
das sind nicht die einzigen Schwierigkeiten…
Dies war nur ein kleiner Auszug an
guten Büchern und Serien die zu
empfehlen sind, um sich auch in
den Ferien weiterhin mit unserem
Lieblingsfach zu beschäftigen ;)
Eure Gina
Gina Rehberger
studiert Rechtswissenschaften und ist
Mitarbeiterin der FV Jus
LAW@GRAZ Infobox
DIE FIRMA ist ein Roman des US-amerikanischen Autors John Grisham. Die Firma erzählt
die Geschichte eines
jungen Juristen Mitch,
der noch bevor er die
letzte Prüfung auf der
juristischen Fakultät von
Harvard absolviert ein
unfassbares Jobangebot
einer Anwaltskanzlei in
Memphis erhält. Rasch
stellt er fest, dass die
hohen Gehälter nicht
Foto: manfred walker / pixelio.de
durch seine Arbeitsstunden gerechtfertigt sind. Nachdem treuung „echter“ Mandanten bringt
zwei seiner Anwaltskollegen wäh- weniger ein, dient aber als Geldwarend eines Aufenthaltes in den Feri- schanlage. Erst nach einigen Jahren
enapartments der Firma ums Leben erfahren die jungen Anwälte immer
kommen, berichtet ihm das FBI von mehr über die Wahrheit, dann ist es
außergewöhnlichen Vorgängen in allerdings zu spät um auszusteigen,
der Kanzlei. Die Kanzlei gehört einer die wenigen die es versucht haben,
Mafia-Familie aus Chicago, wobei bezahlten dies mit ihrem Leben.
das Kerngeschäft die Verwaltung von
schmutzigem Geld bildet. Die Be-
In dem Buch DER PROZESS von Franz Kafka
geht es um den Bankangestellten Josef K.,
gegen den ein Prozess
anhängig ist. Josef wird
an seinem dreißigsten
Geburtstag von zwei
Wächtern verhaftet. Sie
nennen ihm weder den
Grund für seine Verhaftung noch in wessen
Namen sie handeln.
Das Gericht agiert im
Geheimen, wobei Josef K. bis zu seiner
Hinrichtung nicht den
Grund der Anklage erfährt. Ort der Handlung ist eine fiktive
deutsche Großstadt.
(c) Simone Hainz / pixelio.de
Studium & Praxis
Ehepaar
Die Ehe begründet eine traditionelle, dauerhafte, glückliche Verbindung zweier Liebenden, deren
„Scheidung“ ausnahmslos nur dem
Tod vorbehalten ist.
law @ graz
Anders, und ich meine schon beinahe revolutionär, ist hier Frankreich,
hier gibt es eine Alternative zur klassischen Ehe, eine (Art) sogenannte
„Ehe-Light“.
Vor wenigen Jahren waren französische Paare, die einen Pacte civil de
solidarité (kurz: Pacs) schlossen noch
Exoten. Heute sind diese Teil eines
riesigen Booms: 41 Prozent der Paare
entscheiden sich heute für diese light
Variante der Ehe, wenn sie ihre Beziehung rechtlich absichern wollen.
Ganz nach französischem Vorbild
wird an einer solchen Regelung nun
auch, im Zuge einer allgemeinen
Modernisierung des Familienrechts,
in der Schweiz getüftelt.
Mit dem französischen Pacs verpflichten sich die Partner, sich etwa
im Fall von Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu unterstützen. Sie haften für gewisse Verbindlichkeiten
solidarisch. Doch die individuellen Eigentumsverhältnisse werden
grundsätzlich nicht angetastet. Auf
der anderen Seite entstehen aus dem
Pacs gewisse Ansprüche aus der Sozialversicherung (etwa im Todesfall).
Doch was macht den simplen Vertrag so attraktiv, dass ihm nun auch
der Schweizer Bundesrat Avancen
macht?
28
In erster Linie handelt es sich um
eine gesetzlich geregelte Partnerschaft, in zweiter Linie um eine Verbindung die gleichzeitig viel weniger
weit geht als die Ehe. Als der zivile
Vertrag 1999 in Frankreich geschaffen wurde, geschah dies vor allem für
Homosexuelle. Sie durften damals –
anders als heute – in Frankreich noch
nicht heiraten. Seinen beispiellosen
Erfolg verdankt der Pacs aber den
heterosexuellen Paaren. Sie schließen
inzwischen 96 von 100 dieser Verbindungen. Das Verb pacser ist den
Französinnen und Franzosen so geläufig wie marier (heiraten).
Den Vertrag abzuschließen ist ein
einfaches (und unromantisches) Unterfangen. Nur ein einziges Formular
muss unterschrieben werden. Ohne
Zeugen, ohne viel Aufwand, geht
alles schlicht über die Bühne. Beim
Pacs geht es schließlich in erster Linie um Vernunft. Wer in Frankreich
einen Pacs abschließt, ist in Erbund Steuerfragen den Verheirateten
gleichgestellt. Gegenüber dem Staat,
dem Arbeitgeber, aber auch in Spitälern ist man als Paar anerkannt. Und
wer „verpacst“ ist, gilt als gebunden und findet darum leichter eine
Wohnung, was beispielsweise in der
Hauptstadt Paris durchaus relevant
sein kann.
Was bewegt Paare dazu diese Art der
Verbindung einzugehen anstatt in
(wilder) Ehe zu leben?
Es ist genau diese rechtliche Sicherheit die ein Pacs bietet! Ein loses
Zusammenleben ohne Trauschein
kann in einem Unglücksfall durch-
aus zum (finanziellen) Verhängnis
werden. Man läuft Gefahr, mittellos
zu werden, falls die Beziehung zerbricht – oder der Partner stirbt. Immer wieder kommt es zu Härtefällen, etwa bei Frauen, die ihren Beruf
über Jahre aufgeben um sich um die
Kinder zu kümmern.
Wenn der Schweizer Bundesrat nun
die Diskussion um eine Alternative
zur Ehe anstößt, dann versucht er
dem gewaltigen gesellschaftlichen
Wandel gerecht zu werden. Heute
leben Paare selbstverständlich ohne
Trauschein zusammen, mit Kindern
und ohne, in Patchworkfamilien, als
geschiedene oder geborene Heiratsmuffel.
Der größte Vorteil
der „Ehe light“: Sie
lässt vieles offen
Aber warum kümmert einen Staat
das Wohl der Unverheirateten? Immerhin haben sich diese aus freien
Stücken für ein Zusammenleben
ohne staatlichen/kirchlichen Segen entschieden. Man kann das
staatliche Kümmern aber auch als
Dienstleistung an einer immer größer werdenden Gruppe Menschen
betrachten. Der Pacs ist als Mustervertrag für das Zusammenleben gedacht. Der größte Vorteil dieser Ehe
light ist, dass er vieles offen lässt.
Das Paar bestimmt – eventuell mithilfe eines Notars –, wie detailliert es
sein Leben regeln und reglementieren will. Ob man zum Beispiel nach
der Trennung eine Güterteilung will
oder nicht. Oder wie sie sich „einander gegenseitige und materielle
Hilfe“ leisten wollen. Einen großen
Unterschied zur Ehe gibt es jedoch
und dieser betrifft die Kindsbelange:
Hier gibt es keine Regeln. Wer sich
„verpacst“, der erhält damit keine elterliche Gewalt.
Eine Frage die sich noch für alle
Romantiker unter euch stellt: Wo
bleibt bei all der Nüchternheit die
Liebe?
Klar ist, wer den Pacs wählt, der
wolle keine Zeremonie, der mache
meistens auch kein Fest. Es geht um
Sicherheit und Klarheit und Anerkennung.
Haben sich zwei (ehemalig) Verliebte also „verpacst“ und stellen dann
fest, dass dies doch nicht der Partner
fürs Leben ist kann man den Vertrag
so rasch und so einfach wie er geschlossen worden war, auch wieder
auflösen. Es reicht eine kurze Mitteilung an den Gerichtsdiener. Auch
damit trifft das Werk, das Verbindlichkeit auf Zeit fern jeder Ideologie
bietet, den Zeitgeist perfekt. Und
hält am Ende sogar mehr, als es verspricht: Die Trennungsrate ist bei
Pacs-Paaren geringer als bei Verheirateten.
Dass in Frankreich das Heiraten aus
der Mode zu geraten droht, ist konservativen und katholischen Kreisen
ein Dorn im Auge. Vom ersten Tag
an hatten sie eine “croisade antipacs“, „einen Kreuzzug gegen den
Pacs“, geführt. Auch in der Schweiz
warnt die SVP bereits vor einer
„staatlich kontrollierten Einheitsgesellschaft“ und davor, dass mit einer
29
neuen Partnerschaftsform die „traditionelle Familie“ verschwinden
würde.
Viele Paare sind glücklich „verpacst“ – solange sie in Frankreich
sind. Denn bisher kennen nur wenige europäische Länder vergleichbare Regelungen. Und so gelten sie,
wenn sie mit ihrem Partner ins Ausland reisen, noch immer als ledig,
ohne es eigentlich zu sein.
Ist diese Ehe-light also ein Ausweg
aus dem Dilemma und möglichweise ein (Erfolgs-) Modell, dass auf
andere Länder ausgedehnt werden
sollte? Diese Frage muss wohl jeder,
bzw. jedes Paar, für sich beantworten, es geht hier nicht um eine Entscheidung zwischen Vergangenheit
und Zukunft, oder zwischen Tradition und Moderne, sondern darum
für sich selbst den besten Weg zu
wählen.
Eure Linda
Linda Zlatnik
studiert Rechtswissenschaften und ist
Chefredakteurin der Law@Graz
LAW@GRAZ Infobox
Soweit zumindest zum Idealfall.
Dass sich der Tod hinsichtlich der
von ihm abzuwickelnden Scheidungen wohl kaum überarbeitet, sondern im Gegenteil, wohl eher bald
beim AMS vorstellig werden wird,
ist hinlänglich bekannt.
Laut Statistik Austria lag die Zahl der
Ehescheidungen in den 1980er und
1990er Jahren bei rund 16.000 bis
18.000 pro Jahr (bei ca. 45.000 Eheschließungen). Im Jahr 2001 wurde
die bislang höchste absolute Zahl der
Ehescheidungen (20.582) erreicht
und in den Folgejahren schwankten
die Ehescheidungszahlen zwischen
20.516 (2007) und 17.006 (2012).
Im Jahr 2013 sank die Zahl der
Scheidungen auf 15.958. Die Gesamtscheidungsrate (Wahrscheinlichkeit, mit der im jeweiligen Jahr
geschlossene Ehen bei unverändertem Scheidungsverhalten durch eine
Scheidung enden) erhöhte sich von
26,5% im Jahr 1981 auf den bisherigen Höchstwert von 49,47% im Jahr
2007.
Fakt ist also, dass viele Ehen wieder
geschieden werden.
Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang aufdrängt ist (also) somit,
ob die Eheschließung überhaupt
noch erstrebenswert ist. Die Beantwortung dieser Frage ist eine höchst
persönliche Angelegenheit, doch egal
wie man dazu steht, man wird sich
in diesem Kontext auch Gedanken
über mögliche Alternativen zur Eheschließung machen (müssen). Viel
Spielraum bietet das österreichische
Recht hier nicht, vor allem nichts
was auch hinsichtlich der rechtlichen
Stellung und Sicherheit, an eine Ehe
heranreichen würde.
(c) uschi dreiucker / pixelio.de
Studium & Praxis
Der Kampf gegen den illegalen Tierhandel
– Die neue Allianz von Bund und Ländern
law @ graz
1. Landestierschutzkonferenz als Auftakt
für gemeinsame Vorgangsweise in Sachen
aktiver Tierschutz in
Österreich
Um dieser Entwicklung entgegen
zu wirken hat am 13.03.2015 zum
ersten Mal die Landestierschutzkonferenz in Wien getagt. Dabei wurde
eine breite Allianz gegen den illegalen Tierhandel und eine enge Kooperation zwischen Bundesländern
und dem Bund in Sachen Tierschutz
vereinbart. Auf Initiative von Wiens
Tierschutzstadträtin Ulli Sima und
Niederösterreichs Tierschutzlandesrat Maurice Androsch sind die für
Tierschutz auf Bundesebene zuständige Ministerin Sabine Oberhauser
und die LandestierschutzreferentInnen aller Bundesländer zusammengekommen.
„Ich freue mich über den Schulterschluss von Bund und Ländern
in Sachen Tierschutz. Da die Bundesländer für die Ausführung des
Tierschutzgesetzes zuständig sind,
ist es von enormer Bedeutung, dass
die Zusammenarbeit mit dem Bund
und vor allem auch zwischen den
einzelnen Bundesländern reibungslos funktioniert“, so die für den Tierschutz zuständige Ministerin Sabine
Oberhauser.
Künftig soll in verschiedensten Bereichen verstärkt gemeinsam vor-
30
gegangen werden. Die gemeinsame
Vorgehensweise gegen den illegalen
Tierhandel stand dabei u.a. im Zentrum. Wien ist diesbezüglich schon
seit einiger Zeit aktiv. Diese Initiative Wiens wird von der Ministerin
Oberhauser unterstützt, wobei in
Zukunft auch mit anderen Bundesländern zusammengearbeitet werden
soll.
Starke Allianz gegen
die „Welpenmafia“
Vor allem der Handel mit Welpen
aus osteuropäischen Ländern blüht
und dies natürlich speziell übers Internet. Laut der Tierschutzorganisation Vier Pfoten werden sogar rund
90 Prozent der Geschäfte in Österreich im Internet angebahnt, davon
werden ca. 80 Prozent illegal angeboten. Gründe dafür sind zum einen
die beträchtlichen Gewinnspannen
und das geringe Risiko. Zumeist
riskieren Händler nur Verwaltungsstrafen, wohingegen Anzeigen wegen
Tierquälerei eher selten sind.
Auf Grund dessen hat Wien als
Gastgeber den illegalen Welpenhandel („Welpenmafia“) auf die Tagesordnung der 1. Tierschutzkonferenz
gesetzt, um länderübergreifende
Maßnahmen zu beschließen. Dies
ist für Wiens Tierschutzrätin Ulli
Sima zwingend notwendig. Erlassen
werden soll u.a. eine möglichst zentrale Zulassungs- und Registrierungs-
pflicht für Vereine und Institutionen,
welche Hunde und Katzen nach Österreich vermitteln.
Der Niederösterreichische Tierschutzlandesrat Maurice Androsch
unterstützt die Initiative Wiens: „Das
grausame Treiben der Osthundemafia
und der illegale Handel mit gefährlichen Wildtieren kann einzig und
allein durch ein gemeinsames, entschlossenes Handeln beendet werden.
Ich sehe dazu in der neuen Achse der
Länder eine wirkliche Chance“, lädt
Androsch in diesem Zusammenhang
zum nächsten Treffen nach Niederösterreich ein, um dieser neuen Ebene
der Zusammenarbeit einen weiteren
Impuls zu geben.
„Animalhoarding“
Einen weiteren Tagesordnungspunkt
stellte neben dem illegalen Tierhandel
das sogenannte „Animalhoarding“
dar. Der englische Begriff „Animalhoarding“ (Deutsch: Tierhortung,
auch: Tiersammelsucht) bezeichnet
das krankhafte Sammeln und Halten von Tieren. Als AnimalHoarder
oder Tierhorter werden Personen bezeichnet, die eine Vielzahl von Tieren
auf engem Raum halten, ohne die
Mindestanforderungen an Nahrung,
Hygiene und/oder tierärztlicher Versorgung gewährleisten zu können.
Betroffene Personen sind nicht mehr
in der Lage, auf die Haltungsmängel
und die negativen Auswirkungen auf
die Gesundheit und das Wohlbefinden der eigenen Person oder der
Haushaltsmitglieder zu reagieren.
(Quelle: Wikipedia)
Auch dagegen soll mit gemeinsamen
Regelungen vorgegangen werden.
Breites Themenfeld
Die Bandbreite bei dieser 1.Landestierschutzkonferenz reichte jedoch
noch viel weiter. Diskutiert wurde außerdem über die Erweiterung
der Haltungsverbote für gefährliche
Wildtiere. Darüberhinaus soll der
Tierschutz bereits in den Schulen gestärkt werden, sodass schon bei den
Kindern das Bewusstsein für den respektvollen Umgang mit Tieren geweckt und gefördert wird.
Ebenso zentral war die Debatte um
den Verkauf von Tieren auf Tierbörsen und diversen Messen. In diesem
Bereich wird eine Novelle der Tierschutz- Veranstaltungsverordnung
angestrebt, um den Verkauf von
exotischen Wildtieren auf derartigen Kaufbörsen generell zu verbieten. Eingerichtet werden soll diesbezüglich eine länderübergreifende
Arbeitsgruppe, um den österreichweiten Anfall an behördlich zu verwahrendenden Reptilien abzuschätzen und Lösungen zu erarbeiten, um
eine tierschutzrechtskonforme und
artgerechte Verwahrung der Tiere zu
erreichen.
31
Zusätzlich hat sich die Konferenz
beim Bundesminister für Justiz Dr.
Wolfgang Brandstetter für eine Erhöhung des aktuellen Strafrahmens bei
Tierquälerei ausgesprochen (aktuell:
gemäß §222 StGB Freiheitsstrafe bis
zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu
360 Tagessätzen).
Eure Nina
Quelle: www.wien.gv.at
Nina Kaiser
studiert Rechtswissenschaften und ist
Mitarbeiterin der FV Jus
LAW@GRAZ Infobox
In Österreich gab es in den letzten
Jahren laut einigen Tierschutzorganisationen einen rasanten Anstieg an
illegalem Tierhandel. Große Sorgen
bereitet vor allem der illegale Handel
über das Internet, welcher kontinuierlich steigt. Nun hat eine Studie
der Wiener Tierombudsstelle dramatische Zahlen ans Licht gebracht.
Täglich sind im Schnitt allein auf der
Internetseite www.willhaben.at ca.
8800 Inserate für kaufbare Tiere auffindbar. Sucht man beispielsweise einen Hund als neues Haustier findet
man ein Angebot von ca. 1500 Hunden. Alleine die Zahl an „verfügbaren“ Kaninchen/Hasen beläuft sich
auf über 1000, daneben werden in
einer noch weiteren Unterkategorie
(„Kleintiere“) weitere 2500 Tiere angeboten. Auch die Zahl an Nutztieren auf der genannten Internetseite
ist beachtlich.Schätzungsweise 2500
Nutztiere und zusätzlich etwa 1700
Pferde werden angeboten. Darüber
hinaus finden sich noch mehrere tausend Tiere in Unterkategorien, wie
„Fische/Aquarien“, „Katzen“, „Reptilien/Terrarien“, „Vögel“ und „sonstige Tiere“. Die angebotenen Tiere
kommen oft viel zu jung, krank und
mit gefälschten Dokumenten in den
österreichischen Handel. Viele der illegal angebotenen Tiere entsprechen
nicht den Regeln des österreichischen Tierschutzgesetzes.
(c) Dickimatz / pixelio.de
Studium & Praxis
Studieren mit Handicap – die kleinen und großen
Hürden des Alltags
Während der Osterferien habe ich
gerne Rückschau auf die letzten, teilweise aufregenden Monate gehalten.
Hier findet ihr auszugsweise einige
Erlebnisse, die vermutlich viele von
euch als „normal“ empfinden, für
mich hingegen stellen sie logischerweise schon eine gewisse Herausforderung dar und ich bin stolz auf
mich, wie ich dann die eine oder andere Hürde geschafft habe.
2. Februar 2015: Der
erste große Tag X
law @ graz
32
23. Februar 2015:
Der Anmeldemarathon
schlechthin
Drei Wochen nach der AK-Prüfung
hieß es auch für mich, wieder einmal
etwas früher aufstehen, um rechtzeitig
vorm PC zu sitzen und im UGO auf
„Anmelden“ zu klicken, damit ich in
jenen LVs einen Platz bekomme, in
die ich rein wollte. Da ich aufgrund
meiner Gehbehinderung logischerweise nicht so flexibel bin und eine
Entfernung, die an und für sich in ein
paar Minuten zu bewältigen ist, für
mich sehr wohl zu beachten ist (weil
ich das natürlich nicht in ein paar
Minuten schaffen kann), habe ich im
Vorfeld meinen Masterplan ausgearbeitet. Welche LVs kann ich besuchen, wo schaffe ich die Beginnzeiten
ohne Zeitprobleme, wenn ich von A
nach B muss? Dann noch der Punkt,
dass ich eigentlich dort, wo die Möglichkeit besteht, lieber in einen Kurs
will - ganz einfach deswegen, da aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl bei den Kursen die Drängereien
nicht so groß sein dürften und das
für mich natürlich angenehmer (weil
sicherer) ist. Und dann muss da natürlich auch ein Plan B her, sollten
die Anmeldungen nicht wie geplant
klappen …. Aber das wisst ihr ja sicher alle, wirklich einfach ist es nicht,
all jene Vorlesungen/ Kurse zu buchen, die optimal (sowohl zeitlich als
auch örtlich) passen würden.
Ich hatte sogar einen zweiten Laptop
in Bereitschaft, um mich notfalls bei
einer der alternativen LVs anzumelden, sollte ich nicht in meine präferierte kommen, oder um gewappnet
zu sein, sollte mein PC abstürzen ….
Bei den ersten Anmeldungen klappte
alles auch noch bestens, aber gerade
bei der LV, wo ich keine Alternative hatte, flog ich beim Anmelden
zweimal aus dem System und nach
den paar Sekunden, die es dauerte,
bis ich wieder online war, landete
ich bereits auf Wartelistenposition
75 – diese LV konnte ich also vergessen. Ich entschied mich daher, dass
ich mich zur Vorlesung desselben
Themas anmelde, was auch klappte.
Nach Verteilung der Fixplätze des
Kurses, in den ich ursprünglich wollte, stellte ich erfreut fest, dass ich bereits auf die Wartelistenposition Nr.
5 vorgerückt war. Ich besuchte daher
die erste Einheit dieser LV und hatte
das Glück, dass ich nach einem Gespräch mit der Professorin zu meiner
großen Erleichterung doch noch einen Fixplatz im Kurs bekam.
Alltag/Freizeit
Ich kenne inzwischen die Mensa am
Sonnenfelsplatz schon recht gut - das
Essen, na ja …. nicht immer optimal, aber sagen wir so, es passt …..
Was beispielsweise auch geschehen
kann, wenn ich mal mit meiner Begleitung in ein anderes Lokal zum
„Bausatz-Mittagessen“ komme - vor
lauter Gedränge kann ich da schon
am Boden liegen, natürlich ist da
keine Absicht dahinter, aber damit
muss ich rechnen ….
Bücher und Skripten kaufe ich gerne
gleich im Uni-Shop beim Resowi, ist
toll für mich, weil ich da nicht weit
gehen muss.
Wie ihr euch vielleicht auch denken könnt, sind aufgrund meines
Handicaps die Möglichkeiten, in
meiner Freizeit etwas zu unternehmen, ziemlich eingeschränkt. Spontan geht bei mir selten irgendwas,
ich muss immer zuerst eine meiner
PAs bitten, dass sie mich irgendwo hinbringen bzw. wieder abholen…allein komme ich ja nicht weit
(und damit relativiert sich auch die
Zahl potentieller Freundschaften).
Daher freue ich mich sehr, dass ich
inzwischen schon jemanden gefunden habe, der mir auch mal einen
Sitzplatz im Hörsaal freihält, der sich
auch schon die Zeit genommen hat,
auf einen Kaffee zum Tratschen zu
mir zu kommen ......
Den einen oder anderen Kinobesuch
habe ich auch schon hinter mir - das
mag für euch absolut unaufregend
klingen, für mich ist es aber einfach
nur toll, wenn ich auch raus komme
(und da meine ich nicht nur raus,
um in den Hörsaal zu kommen) ich habe mir vorgenommen aktiv zu
werden und öfter mal auszugehen
33
…… vielleicht hat irgendjemand
Tipps für mich?
Nun habt ihr einen kleinen Einblick
in meinen Alltag als Studentin mit
Handicap erhalten. Ich wünsche
euch noch alles Gute für den Rest
des Semesters und für die noch anstehenden Prüfungen.
Ich bedanke mich bei den Chefredakteurinnen Linda, Verena und
Antonia, dass sie mir die Chance
gegeben haben, meine Erfahrungen
mit euch zu teilen.
Eure Sarah
Sarah Maria Jauk
studiert seit dem Wintersemester
2014/15 Rechtswissenschaften
LAW@GRAZ Infobox
Schneller, als ich gedacht hatte, war
es soweit: Die Prüfung „Ausgewählte Kapitel des Öffentlichen Rechts,
des Privatrechts und des Strafrechts“
stand an. Nun sollte sich zeigen, ob
ich mich ausreichend für Jus interessiere, ob ich für dieses Studium geeignet bin und diese Prüfung schaffen
kann. Ich hatte keine einzige Vorlesungseinheit versäumt, die Repetitorien besucht, zu Hause gelernt – normalerweise sollte mir nichts passieren.
Nervös machte mich aber die Tatsache, dass beim letzten Termin ca. 75
% durchgefallen waren. Ich versuchte
mich aber zu motivieren, ich habe
mich für dieses Studium sehr bewusst
entschieden und ich wollte diese Prüfung unbedingt schaffen.
Begleitet von meiner Assistentin
machte ich mich also auf den Weg
zum Heizhaus, wo ich die Prüfung
im HS 12.11 absolvieren sollte. Dort
fand auch immer die Vormittagsein-
heit meiner Lieblingslehrveranstaltung statt – wenn das nicht Glück
bringen sollte! Ich machte mir einen
Überblick über die Aufgabenstellung
und atmete erleichtert auf: Der Teilbereich Öffentliches Recht, mein
Angstgegenstand, schien gar nicht so
schwer zu werden wie ich befürchtet
hatte! Ich begann mit meinem Lieblingsteilbereich, dem Strafrecht, danach kam das Privatrecht dran. Als
ich während der Bearbeitung dieses
Teilbereiches einen Kontrollblick
auf die Uhr warf, musste ich zur
Kenntnis nehmen, dass ich aufgrund
meiner motorischen Einschränkung
wieder einmal viel zu lange beim Schreiben gebraucht hatte und die Zeit
viel zu schnell vergangen war. Nur
mehr eine Stunde Zeit? So musste
ich das Privatrecht unvollendet lassen, um mit dem letzten Teilbereich
zu beginnen - ein Sperr-Nicht-Genügend wollte ich möglichst vermeiden.
Pünktlich zum Prüfungsende gab ich
dann ab und es begann diese schlimme Zeit des Wartens …
Am 20. Februar 2015 konnte ich im
UGO nachlesen, dass ich die Prüfung
geschafft hatte - ich hatte tatsächlich
diese Prüfung beim ersten Antreten
geschafft! Ich war aus der STEOP
draußen! Nun kann es richtig losgehen!
(c) Rike / pixelio.de
Studium & Praxis
Verschwörungstheorien
Und warum wir so gerne an sie glauben
Prozessen zu folgen und die daraus Oftmals sind die Gründe kommerresultierenden Entscheidungen zu zieller Natur: das Monster von Loch
verstehen. Dieses Unvermögen führt Ness erscheint meistens dann wenn
zu
Missdie Besutrauen. So
cherzahlen
entsteht
etwas rückein inneres
läufig sind.
Gefühl von
Auch wurden
Entden häufig
scheidungsTheorien
trägern
verbreitet
übervorteilt
um gezielt
worden zu
Feindbilder
sein
und Foto: http://cropcircleessences.com/de/cropcircles.php?start=54
und Ängsletztendte zu förlich gelangt man zum Schluss, dass dern. Diese richteten sich in den
Wahlen nichts verändern können. vergangenen Jahrhunderten speziEin weiterer sehr wichtiger Faktor ell gegen Juden. So existieren Geist, dass die Glaubwürdigkeit der schichten darüber, dass die Juden
Massenmedien in den letzten Jahren für den Ausbruch der Pest verantetwas gelitten hat. Was dazu geführt wortlich wären oder dass die „Weihat, dass es Leute gibt die der Zei- sen von Zion“ die Weltherrschaft an
tung nichts mehr glauben. Solche sich reißen wollen. Wobei es auch
Menschen sind dann enorm anfällig heute immer noch Menschen gibt
für so ziemlich jeder Art von Ver- die an solche Theorien glauben.
schwörungstheorien oder Propagan- Denselben Zweck verfolgende Theda.
orien gibt es allerdings auch für so
ziemlich jede andere Volks- oder ReNaheliegend ist auch, dass Verschwö- ligionsgruppe, immer passend zum
rungstheorien extra gestreut werden jeweiligen Konflikt. Die Abgrenzung
um eigene Ziele besser verfolgen zu zwischen Verschwörungstheorie und
können.
Hetze verläuft dabei fließend.
So sind zum Beispiel UFO-Sich- Schlussendlich kommt es zu Vertungen in der Nähe von mili- schwörungstheorien, weil es einertärischen
Forschungseinrich- seits Menschen gibt die sich einfach
tungen durchaus nützlich um einen Spaß erlauben und es anderereinen gewissen mystischen und seits Menschen gibt die aus ihrem
übermenschlichen Ruf zu erlangen. Wunschdenken heraus gar nicht
Foto: http://truereality.org/category/ufo/
law @ graz
34
35
anders können, als dem zu glauben,
wie beispielsweise bei den oft überirdischen Wesen zugeschriebenen
Kornkreisen.
Es wäre natürlich falsch zu behaupten, dass jede alternative Sicht der
Dinge gleich eine Verschwörungstheorie darstellt. Ganz im Gegenteil.
Man sollte immer alles hinterfragen auch wenn der Terminus „Verschwörungstheorie“ in Diskussionen
gerne mal als Totschlagargument
verwendet wird. Wichtig ist jedoch
stets, dass man innerhalb der realen
Wahrscheinlichkeit bleibt und sich
in seinem Denken dann nicht völlig
festfährt.
Euer Manfred
Manfred Schweiger
studiert Rechtswissenschaften und ist
Mitarbeiter der FV Jus
LAW@GRAZ Infobox
Wer kennt es nicht? Egal was in der
Materialermüdung oder gar SuizidWelt passiert – irgendjemand zweifelt So gibt es beispielsweise nach jedem handlungen des Piloten sterben. Die
immer an der offiziellen Version der Flugunglück mit vielen Todesopfern Hinterbliebenen haben das Gefühl,
Dinge und hat auch immer gleich immer Menschen, vor allem Angehö- dass ihre Liebsten viel zu wertvoll
die passende Theorie parat, was wirk- rige, die es einfach nicht für möglich sind, um einem Triebwerksdefekt
lich geschehen ist. Somit gibt
zum Opfer zu fallen. Daher maes eine schier endlose Zahl an
nifestieren sich auch leicht Gemehr oder weniger plausibdanken, dass etwas viel größeres
len oder teils völlig absurden
dahinterstecken muss. In der
„Verschwörungen“. Natürlich
Situation verstärkend wirken
sollte man als denkende Person
auch noch die Machtlosigkeit
sämtliche Vorgänge des Lebens
und der Kontrollverlust, dem
kritisch hinterfragen und sich
die Angehörigen ausgesetzt sind.
seine eigene Meinung bilden.
Die Flucht in eine „VerschwöDoch nimmt dieser Vorgang der
rung“ ist wohl ein Teil der AufMeinungsbildung bei machen
arbeitung um mit der Tragödie
Menschen Züge an, die einem Foto: http://www.spiegel.de/fotostrecke/germanwings-flugzeugabsturz- leichter fertig zu werden.
logischen Check nicht wirklich komplizierte-bergung-fotostrecke-125119-2.html
Diese Art des Denkens ist oftstandhalten.
mals nicht nur auf Angehörige
Doch ist Verschwörungstheorie nicht halten, dass ihre Allerliebsten durch beschränkt. Dieser Effekt lässt sich
gleich Verschwörungstheorie. Denn banale Gründe wie Schlechtwetter, auch beim plötzlichen Tod einiger
es gibt vieProminenter
le unter(Prinzessin
schiedliche
Diana, etc.)
Gründe
beobachten.
w a r u m
Ein
ganz
sie erfunanderer
den bzw.
Grund an
geglaubt
Ve r s c h w ö werden.
rungstheoriManchmal
en zu glausind dieben ist der,
se Gründass es für
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auch
viele Menmenschlich
schen immer
sehr leicht
schwieriger
nachvollwird,
den
ziehbar.
politischen
(c) Thorben Wengert / pixelio.de
Studium & Praxis
Emoticons und der OGH (11Bs110/13h)
– Ein Facebook Beitrag mit Folgen
Was geschah?
Der Angeklagte hat am 25.04.2012
durch seinen Facebook Eintrag „Warum gibt’s in da türkei koane samenspender??? … weil di ganz wixxa bei
uns sein;)“ ohne es zu wissen, den
Tatbestand des § 283
Abs 2 StGB verwirklicht. Er hat mit seinem
Eintrag öffentlich die
türkischen Staatsbürger
in ihrer Menschenwürde
verletzt und somit das
Vergehen der Verhetzung
begangen, das mit einer
Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren zu bestrafen ist.
Die Feststellung des
Einzelrichters
Zur Person des Angeklagten:
Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt und somit Volljährig. Da er keine Arbeit hatte, be-
Wie hat der
Einzelrichter
entschieden?
law @ graz
36
Durch die Internetplattform Facebook ist der Eintrag öffentlich, unzählige Menschen können diesen
also wahrnehmen. Der Eintrag richtet sich gegen die türkischen Staatsbürger, da
er sie als „Wichser“ bezeichnet und dies stellt
eine Beleidigung dar.
Um den Tatbestand zu
verwirklichen, muss er
es „darauf ankommen
lassen“ und das hat er
in den Augen des Einzelrichters getan, da er
diesen Eintrag bewusst
auf Facebook gepostet
hat und es für möglich
hielt, dass dieser Eintrag öffentlich ist.
Wie verlief die
Beweiswürdigung?
Der Angeklagte war
kooperativ und gestand
der Polizei, dass er den Eintrag verfasst hatte. Für ihn selbst war dieser
Eintrag lediglich ein Witz, den er wo
aufgeschnappt hatte und wiedergeben wollte. Beleidigen oder gar die
türkische Bevölkerung in ihrer Menschenwürde verletzen, war nie seine
Absicht. Auch in der Hauptverhandlung gestand der Angeklagte, dass
dieser Eintrag von ihm stammen
würde. Es sah auch ein, dass damit
Türken insgesamt schlecht gemacht
würden. Er gestand, dass er sich
nicht viel dabei gedacht hätte, als er
den Witz auf Facebook verbreitete.
Für ihn war es nicht mehr als ein
Witz. Betrachtet man den Vorgang
des „Posten“ von innen und außen,
stellt man zwangsläufig fest, dass
Absicht dahinter liegt, schließlich
will man mit einem Post etwas ausdrücken und erhofft sich in indirekter Weise eine Reaktion von anderen
– die meist durch „Likes“ zum Ausdruck gebracht wird. Auch wenn er
die Absicht bestritt, kann man diese
aufgrund dieser Schlussfolgerung
annehmen. Welchen Sinn hätte das
Posten denn sonst?
Der Erstrichter bejahte sowohl in
subjektiver als auch in objektiver
Hinsicht das Vergehen der Verhetzung nach § 283 Abs 2 StGB. Bei
der Strafbemessung wertete der
Erstrichter keine Umstände als erschwerend, sah aber die bisherige
Unbescholtenheit, das wesentliche
Geständnis und das Alter des Angeklagten als mildernd an.
Er berücksichtigte auch, dass es allgemein bekannt sei, solche Witze zu
verbreiten. Diese finden sich in unterschiedlichster Form. Mal sind es
die Kärntner gegen die Steirer oder
auch die alt bekannten Blondinen
Witze. Ob der Angeklagte blond ist,
sei dahingestellt.
Sein Urteil: eine Geldstrafe von 120
Tagessätzen.
Zur Höhe des einzelnen Tagessatzes
verwies der Erstrichter auf das fehlende Vermögen des Angeklagten
und das unterhalb des Existenzminimums liegende Einkommen.
Gründe für eine bedingte Nachsicht
standen nicht entgegen. Die Staatsanwaltschaft ließ dieses Urteil unangefochten. Der Angeklagte legte
Berufung ein, mit Erfolg?
Schuldberufung
In seiner Schuldberufung kritisiert
der Angeklagte, dass es weder in objektiver noch subjektiver Hinsicht
geeignet ist, das Vergehen nach §
283 Abs 2 StGB mit einem Facebook Eintrag zu begründen. Es gehöre nach seiner Auffassung deutlich mehr an Beschimpfung auf der
objektiven Tatseite um den Tatbestand zu verwirklichen, andernfalls
sei eine Flut von Anzeigen zu erwarten. Zur subjektiven Tatseite sei es
ihm nicht darauf angekommen, Personen türkischer Herkunft in ihrer
Menschenwürde zu verletzen.
Das wohl wesentlichste Argument
das er lieferte war, dass er einen
„Smiley“ benutzt hatte. Dieser bedeutet rund um den Globus dasselbe, nämlich Ironie. Schon allein deshalb fällt es schwer, den Tatbestand
zu verwirklichen.
Das Berufungsgericht hat aufgrund
der Schuldberufung das Beweisver-
37
fahren wiederholt und auch die Wikipedia-Seite für Emoticons zitiert.
Schlussfolgerung
des OGH
Ob der Eintrag nun die Menschenwürde verletzt oder nicht, kann
nicht eindeutig festgestellt werden
und ob es der gewollte Sinn war, die
türkische Bevölkerung zu beschimpfen. Das verwendete Smiley lässt darauf schließen, dass es, auch wenn
geschmacklos, einfach nur ein Witz
war – nicht mehr und nicht weniger.
Der Angeklagte wurde daher gemäß
§ 259 StPO freigesprochen.
Eure Tanja
Tanja Podrzaj
studiert Rechtswissenschaften und ist
Mitarbeiterin der FV Jus
LAW@GRAZ Infobox
Ein Einzelrichter erkannte den Angeklagten des Vergehens der
Verhetzung nach § 283
Abs. 2 StGB für schuldig
und verhängte ihm eine
Foto: Thommy Weiss / pixelio.de
Geldstrafe in Höhe 120
Tagessätze (à 4€), im Fall der Unein- zog er Notstandshilfe in der Höhe
bringlichkeit 60 Tage Ersatzfreiheits- von 300 Euro im Monat. Verheiratet
strafe. Er sah jedoch einen Teil der oder Kinder hatte er zudem auch
Geldstrafe von 60 Tagessätzen unter keine, ein ganz gewöhnlicher junger
Bestimmung einer Probezeit von Erwachsener eben. In seiner Strafdrei Jahren bedingt nach und ver- registerauskunft fanden sich keine
urteilte den Angeklagten zum Ersatz Eintragungen – sollte das aber so
der Kosten des Strafverfahrens.
bleiben?
Wie hat er das Vergehen verwirklicht?
(c) Konstantin Gastmann / pixelio.de
Studium & Praxis
Eine satirische Stilkunde oder
Wie kommuniziere ich wie ein Anwalt?
chen Text, wie er nur einem gedanklich einfach gestrickten Nichtjuristen
einfallen könnte:
„Sie zahlen seit fünf Monaten keine Miete. Wir sind die Anwälte von
Herrn Meier und warnen Sie: Wenn
Sie die 1800 Euro bis zum 15. Juni
2015 nicht überwiesen haben, wird
Herr Meier Ihnen fristlos kündigen.“
1. Regel: Hauptwörter
einsetzen
Obwohl der sogenannte Nominalstil der größte Feind des guten Stils
sein mag, wird er gern angewandt.
Unzählige Substantive blähen Sätze
schön künstlich auf.
„Unsere Mandantschaft musste die
Feststellung treffen, dass Sie auf die
fünf letzten Monatsmieten keine
Zahlungen geleistet haben.“
2. Regel: Verwende
Passivkonstruktionen
Kurze, leicht verständliche Aktivsätze wirken zu plump. Der Passiv-Modus lässt das ganze Geschehen gleich
viel eleganter wirken.
„Unsere Mandantschaft musste die
Feststellung treffen, dass Ihrerseits
auf die fünf letzten Monatsmieten
keine Zahlungen geleistet worden
sind.“
1
Langenscheidt Deutsch-Anwalt, AnwaltDeutsch, 2009, S.5
2
Kodex Strafrecht, 41. Auflage, Doralt/Hinger,
Vorwort „Eine kleine Stilkunde“.
law @ graz
3. Regel: Schreibe
überflüssiges Zeug
Sätze mit weniger als 50 Wörtern
würden es dem/der Leser/in zu einfach machen. Kurze Sätze hätte er
auch selbst formulieren können.
„Unser Mandant Max Meier musste
im Zusammenhang mit dem zwischen Ihnen als Mieter und unserer
Mandantschaft als Vermieter am
1.3.2014 geschlossenen Mietvertrag
über die in der Heinrichstraße 1,
8010 Graz, 2. Stock rechts gelegenen
Wohnmieträume die Feststellung
treffen, dass Ihrerseits bislang auf
die zum 1.2., 1.3., 1.4., 1.5., 1.6.
2015 fällig gewordenen monatlichen
Mietzinsraten keine Zahlungen geleistet worden sind.“3
4. Regel: Lange
Schachtelsätze bilden
Nebensätze sind schon was Feines!
Und ganz viele Nebensätze, zwischen
denen irgendwo auch ein kleiner
Hauptsatz verborgen ist, sind noch
besser. Thomas Mann hat mit seinen
Satzungetümen sogar den Nobelpreis gewonnen!4
§12 (1) Z1 UStG (Vorsteuerabzug):
„Besteuert der Unternehmer nach
vereinnahmten Entgelten (§17)–
ausgenommen Unternehmen im
Sinne des §17(1) 2. Satz und übersteigen die Umsätze nach §1 Z1 und
3
Langenscheidt Deutsch-Anwalt, AnwaltDeutsch, 2009, S.50-53
4
Langenscheidt Deutsch-Anwalt, AnwaltDeutsch, 2009, S.55
38
Hast du den Paragraph richtig verstanden?
5. Regel: Doppelte
Verneinung
Das verwirrt den Gegner. Denn bevor er weiß, was Sie sagen wollen,
muss er erst einmal all die einander
widersprechenden
Verneinungen
wegkürzen.6
Deutsch
Anwalt
Üblich
Zulässig
Wesentlich
Begründet
Nicht unüblich
Nicht unzulässig
Nicht unwesentlich
Nicht unbegründet
6. Regel: Überflüssige Vorsilben
Simplen deutschen Wörtern wird
einfach eine Vorsilbe vorangestellt,
um sie zu verschönern. An der Bedeutung des Wortes ändern diese
Präfixe natürlich nichts.7
Deutsch
Anwalt
Siegen
Kaufen
leihen
mieten
sagen
zeigen
Ob-siegen
An-kaufen
Ent-leihen
An-mieten
Be-sagen
Aufzeigen
5
Kodex Strafrecht, 41. Auflage, Doralt/Hinger,
Beispiel aus dem Vorwort „Eine kleine Stilkunde“.
6
Langenscheidt Deutsch-Anwalt, AnwaltDeutsch, 2009, S.58
7
Langenscheidt Deutsch-Anwalt, AnwaltDeutsch, 2009, S.59
7. Regel: Un-Wörter
Sie sind eine willkommene Alternative zur doppelten Verneinung, indem du einfach das Wort auswählst,
das das Gegenteil dessen ausdrückt,
was du eigentlich sagen willst. Dann
verneinst du dieses Wort, indem du
ein „un“ davorschreibst.8
Deutsch
Anwalt
Falsch
Gering, belanglos
Kostenlos
Rechtswidrig
verboten
Unrichtig
Unwesentlich
Unentgeltlich
Unrechtmäßig
Unzulässig
8. Regel: Aus eins
mach zwei (drei oder
vier)
Logische Begründung für diese
stilistische Schreibweise ist wahrscheinlich die, dass dickere Briefe noch eher Verständnis für hohe
Rechnungen als kurze Anwaltsschreiben wecken.9
Deutsch
Anwalt
Ganz
Einen Monat lang
Leugnen
Mit
Ohne
So
Viele
Wann?
Im vollen Umfang
Für die Dauer eines
Monats
In Abrede stellen
Unter Hinzuziehung
In Ermangelung
Auf diese Weise
Eine Vielzahl von
Zu welchem Zeitpunkt?
Deutsch
Anwalt
Frau
Kopie
Wald
Transport mit dem
Flugzeug
Ampel
telefonisch
Briefmarke
Unkraut
Weibliche Person
Abschrift
Forstwirtschaftliche Nutzfläche
Luftverlastung
Lichtzeichenanlage
fernmündlich
Postwertzeichen
Spontanvegetation
Eure Petra
Quellen:
- Stark angelehnt an (und auch unterhaltsam lesenswert) Langenscheidt Deutsch-Anwalt, Anwalt-Deutsch, Dr. Ralf Höcker, 2009.
- Kodex Strafrecht, 41. Auflage, Werner Doralt, Reinhard Hinger,
Vorwort „Eine kleine Stilkunde“.
- Bild: http://ecx.images-amazon.com/images/I/41zWjeRFhAL._
SY344_BO1,204,203,200_.jpg
9. Regel: Bürokratendeutsch
Diese Akademikersprache ist notwendig, um (noch) als seriös und
gebildet zu wirken.10
8
Langenscheidt Deutsch-Anwalt, AnwaltDeutsch, 2009, S.60
9
Langenscheidt Deutsch-Anwalt, AnwaltDeutsch, 2009, S.61
10
Langenscheidt Deutsch-Anwalt, AnwaltDeutsch, 2009, S.62
39
Petra Buchgraber
studiert Rechtswissenschaften und ist
Mitarbeiterin der FV Jus
LAW@GRAZ Infobox
Wer kennt das nicht? Verworrene,
ewig lange Schachtelsätze, deren
Sinn und Inhalt man erst nach mehrmaligem Durchlesen versteht – wenn
überhaupt. Die Juristensprache ist
eben eine ganz besondere. Da hilft
es einem oft nicht einmal, dass man
Deutsch als Muttersprache spricht.
Warum formulieren Juristen/innen
so merkwürdig? Zu Beginn des Jusstudiums ist eigentlich noch alles in
Ordnung. Angehende Juristen/innen
können noch ganz normale Sätze bilden, die jedes Kind versteht. Jedoch
ändert sich das sehr schnell. Auf der
Uni wird ihnen als Erstes eine quasi „Fremdsprache“ eingebläut. Das
führt dazu, dass Jusstudenten/innen
sich ab dem dritten Semester nur
noch mit anderen Jusstudenten/innen blendend verstehen. Als junge
Anwälte/innen müssen sie später nur
noch einige typische Advokatenfloskeln hinzulernen und die sprachliche
„déformation professionnelle“ ist
vollendet.1
Gut verständliche Texte werden gelesen, schwer verständliche nicht. Offenbar wollen aber nicht alle Juristen/
innen verstanden werden.2 Der/Die
klassische Jurist/in wird nur selten
simple Sätze formulieren. Willst du
das auch können? Dann beachte die
nachstehenden Regeln. Nehmen wir
zunächst als Beispiel einen gewöhnli-
2 – hierbei bleibe die Umsätze aus
Hilfsgeschäften einschließlich der
Geschäftsveräußerung außer Ansatz
– im vorangegangen Veranlagungszeitraum 2,000.000 Euro nicht, ist
zusätzliche Voraussetzung, dass die
Zahlung geleistet worden ist, …“5
(c) TCarsten Przygoda / pixelio.de
Studium & Praxis
Studiehoroskop
Gerda Rogers ist wohl ein gutes Bespiel, wenn man jemandem Astrologie näher bringen will. Einige Spezialisten
auf dem Gebiet der Zukunftsvorhersage fielen uns ein, und waren von der Idee zu publizieren begeistert, doch die
Aufgabenstellung war zu komplex. Der Jurist per se ist ein Individuum sui generis, wo auch die Besten der Besten,
im wahrsten Wortsinne „schwarz sehen“. Nach vielen gescheiterten Versuchen, besagte namhafte Experten auf zu
treiben, fiel die Wahl schließlich auf einen der sein Handwerk beherrscht: Unser „Komikkolumnist“.
Wie stehen die Sterne für die kommenden Monate?
WIDDER:
Manchmal geht eine Prüfung schief.
Lasst euch jetzt nicht von den Lehrveranstaltungen ablenken, sondern
euren Frühlingsgefühlen freien Lauf!
Stress hilft ohnehin meist bei der
Lösung eurer Probleme, in den seltensten Fällen hilft auch lernen. In
puncto Fachprüfungen ist jetzt der
schlechteste Zeit um damit zu beginnen, da der ÖH-Spritzerstand bald
seine Pforten öffnet.
ZWILLINGE:
Gerade die späten Zwillinge sollten tunlichst ihren Geburtstag mit
law @ graz
Spaß ein eisiges Ende! Verzagt doch
einfach ein bisschen, der nächste
Sommer kommt frühestens in acht
Monaten.
KREBS:
Auweh, mit euren Geburtstagen beginnen die Ferien. Nehmt euch in
Acht vor den Leuten die keine Ferien
haben, sie sind euch nicht wohlgesonnen und werden mit allen Mitteln versuchen euch den Sommer zu
vermiesen. Auch die Grilleure unter
euch sollten aufpassen, denn die
freundlichen Leute in den roten Autos machen Siesta!
JUNGFRAU:
Die Zeit drängt! Pläne für die Zukunft sollten nicht zu bald geschmiedet werden, denn ihr bekommt keine
Kursplätze! Macht doch lieber nichts
und geht zu diversen Semesteropenings, denn im Idealfall habt ihr die
beiden darauffolgenden Tage auch
noch etwas von der herbeigesehnten Zukunft. Sehr zu empfehlen ist
in eurem Falle auf pharmazeutische
Produkte zu verzichten, denn diese
lassen eure erfolgreiche Zukunft vor
dem Fernseher bröckeln und könnten neue Energie liefern!
LÖWE:
Die Jagd beginnt früher als euch
lieb ist. Auch das sonnenliebende
Kätzchen muss einmal in die Höhle
und seine Literaturvorräte auffüllen,
für jene universitären Festtage, welche im Sommersemester „entfallen“
sind. Genießt die Sterne unter freiem Himmel, denn in Kürze hat der
WAAGE:
Balance halten ist die Devise! Entweder es geht nach vorne mit bestandenen Prüfungen. Der Weg ist voller
weiterer Stolpersteine. Auweh! Oder
ihr fallt zurück und in die gewohnte
und geliebte Lebenskrise der Nichtgenügendkandidaten. Doch Achtung: lernt nicht zu viel, denn auch
40
SKORPION:
Ihr seid keine italienischen Sportwagen! Gebt auf der Piste Gas, aber
nicht im Hörsaal, denn die herzallerliebsten Neider sind euch auf den
Fersen. Seid vorsichtig bei der Wahl
der Apresskihütten, es gibt dort
auch alkoholfreie Getränke, und
die wirken sich unglaublich positiv
auf Konzentration und Leistungsfähigkeit aus. Auch die Pistenwache
bleibt ungerne auf ihren Zettelchen
sitzen und tauscht lieber Zettelchen
gegen Scheinchen. Generell gilt: Ihr
seid den Sommer gewöhnt und solltet einen Winterschlaf halten!
SCHÜTZE
Der Bogen ist überspannt. Die Pfeile
treffen nicht die anvisierte Zielscheibe, sondern landen im Leeren. Doch
halb so wild, versucht doch einfach
mit dem Textmarker die Zeilen in
den Kodices zu treffen. Die schier
unlösbare Challenge ist mit einer
unglaublich hohen Erfolgsquote gesegnet und stiftet beim Showdown
die perfekte Verwirrung. Auch jene,
die ihren Sport schon länger betreiben werden merken: Schütze läuft!!!
(vor der Prüfung davon).
STEINBOCK:
Die Steinböcke haben Hochsaison; nicht nur im Gebirge! All die
Snowgames, Silvesterparties, und
weitere Feierlichkeiten lassen euch
hoch hinaus geraten. Doch keiner
kennt die Gefahren des oft prophezeiten Absturzes: an all diesen schönen Dingen könnt ihr bekanntlich
nicht partizipieren, da auch ihr den
Abstieg in die tiefen Täler diverser
Universitätsbibliotheken mit dem
Lift bewältigen werdet. Bleibt ruhig
beharrlich. Manchmal, meist bei eurem vierten Prüfungsantritt habt ihr
damit vielleicht mal (k)einen Misserfolg.
Plan wohin die Reise führt. Setzt
euch keine Ziele, denn ziellos lebt
es sich bekanntlich einfach langweiliger! Die Eisdecke sieht nur von
oben dünn aus, von unten ist sie ein
undurchdringliches Hindernis!
Wir hoffen mit den Vorhersagen der
durchwegs rosigen Aussichten, alle
Klarheiten beseitigt zu haben und
bitten unsere Bemühungen um das
Finden eines fachkundigen Astrologen wert zu schätzen!
Euer Max
WASSERMANN:
Stürmt die Fastfoodketten es ist die
richtige Zeit, mit der Arbeit gegen
die Strandfigur zu beginnen. Die
Sterne stehen genau richtig um auf
das über Weihnachten gelegte Fundament aufzubauen. Es wäre nicht
hilfreich die Kekse zu vernichten.
Auch der beste Schwimmer bevorzugt gelegentlich die Couch und
verlässt sie ungerne! Jammert nicht
über die kalten Wassertemperaturen, der Gang zur Einsichtnahme ist
wesentlich kälter.
FISCHE:
Welch ein Glück ihr hattet, dass ihr
keine Weihnachtskarpfen seid! Ihr
schwimmt immer noch mit dem
Strom und habt eigentlich keinen
41
Max Lughofer
studiert Rechtswissenschaften und ist
Mitarbeiter der FV Jus
LAW@GRAZ Infobox
STIER:
Setzt nicht auf die Hilfe eurer Kollegen, die haben selber keine Ahnung.
Auch der strebsamste Geist gelangt
in dieser Zeit an seine Grenzen.
Wenn ihr meint es geht nicht mehr,
kommt von irgendwo eine Bierkiste her. In Kürze könnt Ihr wieder
im Hörsaal sitzen und den Sommer
so richtig genießen. Gebt acht, der
Matador hinter dem Pult, hat im
Gegensatz zu euch, den Winter über
seine Fähigkeiten geschärft!
einem Sonnwendfeuer feiern! Die
Verwaltungsbehörden sind gerade zu
dieser Zeit in Feierlaune und überbringen Billets mit blau/rosaroten
Einlageblättern. Setzt nicht auf euren Zwilling, denn ihr steht alleine
vor den Amtshandelnden und das
werdet ihr auch bald merken!
ein Freudensprung endet gerne mit
einem gebrochenen Bein!
Ab und an, fällt manch einer auch
auf die Seite. Davon betroffen sind
aber nur jene, welche beim Lernen
vom Sessel stürzen!
Studium & Praxis
Anne Frank – das lebensmutige Mädchen in einer
hoffnungslosen Zeit
Annelies Marie „Anne“ Frank wurde Deutschland eine neue Heimat such- erwies sich als vergeblich. Sie lebten
am 12. Juni 1929 in Frankfurt am ten.
etwas länger als zwei Jahre im HinMain als zweite Tochter von Otto Am 10. Mai 1940 wurden jedoch terhaus.
Heinrich Frank und Edith Frank- auch die Niederlande von der deut- Am 17. Juli 1942 fuhr der erste Zug
Holländer geboren. Die Familie schen Wehrmacht besetzt. Schnell nach Auschwitz und den Juden wurbewahrte viele Traditionen des jü- wurde deutlich, dass den Juden auch de die Staatsbürgerschaft aberkannt.
dischen Glaubens, pflegte jedoch dort das gleiche Schicksal bevorste- Anne las zu dieser Zeit viele Bücher,
nur wenige Gebräuche. Edith, die hen würde wie in den anderen be- ihre schriftstellerischen Fähigkeiten
Mutter Annes, war der gläubigere setzten Gebieten. Aus diesem Grund und ihr Selbstbewusstsein als AutoElternteil, während Otto, welcher hatte Otto Frank im Hinterhaus des rin wuchsen. Aus ihrem Tagebuch
als Unternehmer arbeitete, sich mehr Unternehmens in der Prinsengracht geht auch hervor, dass Anne über
um die Bildung seiner beiden Töch- 263 ein Versteck vorbereitet. Otto das auf Juden ausgesetzte Kopfgeld
ter kümmerte. Anne, die vielseitig hatte seine Sekretärin Miep Gies Bescheid wusste, von denen sie weinteressierte und lebhaftere der bei- zuvor um Hilfe gebeten. Obwohl nige Tage nach ihrem letzten Eintrag
den Schwestern, wurde von ihrem sie wusste, dass ihr die Todesstrafe selbst betroffen war. Heute ist man
Cousin auch als lebendiges Kind drohte, wenn die versteckten Juden sich sicher, dass das Versteck verrabeschrieben, das „gelacht
ten wurde. Der Täter
und gelacht“ habe.
wurde jedoch nie sicher
Anne lebte mit ihrer Fa„Think of all the beauty still left around you and be happy.”
identifiziert.
milien und ihren Freun- Anne Frank
Am Morgen des 4.
den in Frankfurt, bevor
August 1944 gegen 10
die judenfeindliche PoUhr stürmten die Natilitik des Nationalsoziaonalsozialisten das Gelismus ihr junges Leben in Unruhe entdeckt werden würden, sagte sie bäude der Prinsengracht, nachdem
versetzte. Als die NSDAP 1933 bei ohne Zögern zu. Zusammen mit ih- ein Anruf bei der Gestapo eingeder Kommunalwahl in Frankfurt die rem Mann Jan Gies, Ottos Mitarbei- gangen war. Die Helfer konnten die
Mehrheit erreichte, kam es sofort zu tern Kugler und Kleiman sowie Bep Juden nun nicht mehr schützen und
antisemitischen Demonstrationen, Voskuijl half sie den Bewohnern des mussten, dem aus Österreich stamkurz darauf verlor die Familie Frank Hinterhauses.
menden Karl Josef Silberbauer, das
durch das Reichsbürgergesetz ihre Am 6. Juli begann dann für die gan- Versteck zeigen.
deutsche Staatsbürgerschaft.
ze Familie ein Leben im Untergrund, Die Versteckten wurden zunächst
Otto zog anschließend, unter ande- da eine Flucht aus den besetzten Nie- bei der Gestapo verhört und über
rem aus beruflichen Gründen, in die derlanden unmöglich erschien. Nach Nacht festgehalten. Danach brachte
Niederlande. Edith kam mit den bei- einer Woche folgten noch andere man sie in ein überfülltes Gefängden Kindern im Februar 1934 nach. Familien in das sogenannte „Achter- nis. Zwei Tage später kamen sie in
Die Familie lebte in einem Mehrfa- huis“. Die anfängliche Hoffnung der das Durchgangslager Westerbork,
milienhaus am Merwedeplein, wo Versteckten, nach ein paar Wochen in welchem sie harte Arbeit verrichzahlreiche jüdische Familien aus oder Monaten wieder frei zu sein, ten mussten. Sie lebten in der Hoff-
law @ graz
42
nung, sich durch die
waren im Lager weitver“How wonderful it is that nobody need wait a single moment breitet. Es ist nicht klar,
Arbeit unentbehrlich
zu machen und so
before starting to improve the world.”
welchen
Krankheiten
einem noch schlim- Anne Frank
Anne und Margot zum
meren Schicksal zu
Opfer fielen. Laut Zeuentgehen. Am 2. Sepgenaussagen fiel Margot
tember wurde jedoch
Krätze. Zum Schutz der anderen
geschwächt von ihrer
die Familie Frank beim Appell zum Häftlinge wurde sie zusammen mit Pritsche und starb. Einige Tage späTransport nach Auschwitz ausge- Margot in einen Isolierblock, den ter war auch Anne tot. Die genauen
wählt.
sogenannten Krätzeblock, verlegt. Daten wurden kurz vor dem KriegsAm 3. September 1944 fuhr der Jedoch herrschten dort noch katas- ende nicht mehr notiert. Wenige
letzte Zug mit 1.019 Juden
Wochen später, am 15. April
nach Auschwitz. Edith Frank
1945, befreiten britische Trupstarb am 6. Januar 1945 in
pen das Lager.
Auschwitz an Hunger und ErOtto Frank überlebt als einschöpfung.
ziger der acht Menschen aus
Anne war drei Monate vor der
dem Hinterhaus den Krieg.
Ankunft in Auschwitz 15 Jahre
Er erhält im Juli die traurialt geworden und entging dage Nachricht, dass seine beimit dem direkten Tod, denn
den Töchter in Bergen-Belsen
alle Kinder unter 15 Jahren
durch Krankheit und Entkräf(dies waren 549 der 1019 Pastung umgekommen sind. Miep
sagiere) kamen direkt in die
Gies übergibt ihm nun Annes
Gaskammern.
Aufzeichnungen. Otto liest das
Die 258 Männer und 212
Tagebuch und lernte eine ganz
Frauen, die die Selektion überandere, tief beeindruckende
standen hatten, mussten die
Anne kennen.
demütigende Prozedur mit
Ausziehen, Desinfektion, Rasur und trophalere Bedingungen.
„Wie schön und gut würden alle
dem Eintätowieren einer Nummer Als sich die Nationalsozialisten ent- Menschen sein, wenn sie jeden
auf ihrem Arm über sich ergehen schlossen hatten, Auschwitz allmäh- Abend vor dem Einschlafen sich
lassen. Annes Sehnsucht und ihr Le- lich zu räumen, verlegte man die die Ereignisse des ganzen Tages
benswille erwiesen sich als überaus beiden Mädchen im Januar 1954 in vor Augen riefen und dann genau
treibende Kraft. Dennoch konnte ein Schonungslager.
prüften, was gut und was schlecht
sie den Krankheiten, die wegen der Im März 1945 begann eine Fleckfie- gewesen ist an ihrem eigenen Aufkatastrophalen hygienischen Be- ber-Epidemie im Lager, an der etwa treten.“ – Annes Tagebucheintrag,
dingungen dort herrschten, nicht 17.000 Gefangene starben. Auch A-Version, 6. Juli 1944
entfliehen und infizierte sich mit Typhus und andere Krankheiten
43
(c) Thomas Kölsch / pixelio.de
Studium & Praxis
Rechtswissenschaften und Kommunikation
Angesichts dieses Tagebucheintrages
und der tragischen Geschichte dieses
mutigen und intelligenten Mädchens
stellt sich jedoch die Frage, wie es so
weit kommen konnte.
Wann kann überhaupt etwas als
„Recht“ bezeichnet werden? Wer hat
überhaupt das Recht, etwas als gerecht oder ungerecht zu werten und
dadurch das Leben einzelner Menschengruppen zu beschränken bzw.
dieses ohne jegliche Konsequenzen
auszulöschen?
law @ graz
Rechtsnatur. Denn man kann Recht,
auch positives Recht, gar nicht anders
definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt
ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“
Zitat aus Gustav Radbruch, Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches
Recht, SJZ 1946, 105 (107)
Diese Formel geht zurück auf die
Zeit der Bewältigung des nationalsozialistischen Unrechts, kurz nach
Ende des 2. Weltkrieges. In den berühmten „Nürnberger Prozessen“
zog das Internationale Militärtribunal NS-Verbrecher zur Verantwortung. Begründet wurden die Urteile
schlicht damit, dass die Angeklagten
den Unrechtsgehalt des von ihnen
angewandten positiven Rechts hätten erkennen müssen.
44
Eure Verena
Verena Sorger
studiert Rechtswissenschaften und ist
Mitarbeiterin der FV Jus
LAW@GRAZ Infobox
Nach den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus konkretisierte auch
Gustav Radbruch (1878-1949) seine
vielfach positivistisch gedeutete Lehre und formulierte 1946 folgende
„Formel“:
„Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte
dahin zu lösen sein, dass das positive,
durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat,
wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, dass der
Widerspruch des positiven Gesetzes zur
Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß
erreicht, dass das Gesetz als „unrichtiges Recht“ der Gerechtigkeit zu weichen
hat. Wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den
Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei
der Setzung positiven Rechts bewusst
verleugnet wurde, da ist das Gesetz
nicht etwa nur „unrichtiges“ Recht,
vielmehr entbehrt es überhaupt der
Während des 2. Weltkrieges wurden
Schätzungen zufolge über 65 Millionen Menschen getötet. Angesichts
der oben beschriebenen Formel sollte
auch meiner Meinung nach positives
Recht immer als eine Ordnung definiert werden, welche dazu bestimmt
ist, der Gerechtigkeit zu dienen. Hätte man sich schon vor bzw. während
des 2. Weltkrieges mit dieser Ansicht
des Rechts befasst, wäre der Familie
Frank, sowie auch zahlreichen anderen Opfern das Elend und das endlose Leid dieses 2. Weltkrieges erspart
geblieben. Somit können wir heute
nicht rückgängig machen, was geschehen ist, aber die Fehler der Vergangenheit nutzen, um diese in der
Zukunft nicht zu wiederholen.
„Rechtswissenschaft ist die Kenntnis
der menschlichen und göttlichen
Dinge, die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten.“ Domitius Ulpianus, römischer Rechtswissenschaftler
Das „Göttliche“ wurde als Pflichtfach bereits aus den rechtswissenschaftlichen Lehrplänen entfernt – wie aber steht es mit dem
„Menschlichen“?
Die Rechtswissenschaft beschäftigt
sich in erster Linie mit der Auslegung von juristischen Texten und
Quellen. Dazu werden verschiedene
Methoden angewandt. Sie folgt dem
Prinzip der Hermeneutik, in der es
darum geht, aus einem Text einen
„verhüllten Sinn“ zu gewinnen. Jeder, der schon einmal Stenographische Protokolle gelesen hat weiß,
wie herausfordernd es sein kann,
den Willen des Gesetzgebers auch
zu erkennen (oder zumindest eine
Vermutung darüber zu entwickeln,
was sich 183 zumeist Nichtjuristen
bei Tee und Kaffee in den Ausschüssen ausgedacht haben könnten).
Meist wird daher versucht, die
Gründe für die Entscheidung zu
verstehen, abzuwägen und dann
Argumente zu finden, warum diese
und keine andere Bedeutung zugeschrieben werden muss. Häufig zeigt
sich, dass es leider keine klare und
eindeutige Erkenntnis gibt, weil unterschiedliche Auslegungen möglich
sind. Jeder Rechtsstreit ist durch
unterschiedliche
Argumentatio-
nen und Auslegungen der Begriffe,
Sachverhalte, ja selbst der Datenlage
definiert.
Aber: Geht es tatsächlich in erster
Linie um die „korrekte“ Auslegung
der Begriffe? Sind das die entscheidenden Faktoren, wenn es um
Rechtsgestaltung und Rechtsauslegung geht? Wirkt nicht etwas anders
sehr viel stärker?
Der Volksmund sagt: Recht hat
mit Gerechtigkeit wenig zu tun.
Selbst namhafte Verfassungsexperten meinen, dass Recht das ist „was
beim Urteil herauskommt“. Das hat
damit zu tun, dass bereits die Auslegung und Interpretation von einfachen Begriffen eine ziemliche Herausforderung sein kann. Immanuel
Kant (das ist jener Philosoph, von
dem jeder redet, den aber kaum jemand gelesen hat, weil er dazu neigt,
endlos lange Sätze – mit noch längeren Einschüben – wie z.B. diesen
zu schreiben, sodass man am Ende
des Satzes keine Ahnung mehr hat,
worum es am Anfang eigentlich gegangen ist) hat der „Kritik der reinen Vernunft“ eine Erklärung, dafür
geliefert, warum selbst die Interpretation einfacher Begriffe so unglaublich kompliziert sein kann: Wirklich
w i c h t i g e Begriffe haben „kein
Ding an sich“ als Gegenstand. Sie
sind nicht sichtbar und nicht angreifbar, sie entziehen sich der Beobachtung. Daher ist die Definition
von Begriffen einerseits so wichtig,
andererseits so schwierig.
45
Ein einfaches Beispiel: Begriffe wie
z.B. „Gerechtigkeit, Tugend, Verantwortung, Pflicht, Vertrauen,
Entscheidung, Liebe etc.“ entsprechen den „Begriffen der reinen Vernunft“ Kants. Frag 100 verschiedene Personen, was ganz genau und
konkret sie unter diesem Begriff
verstehen – und du erhältst ziemlich
sicher 102 (Deine eigenen miteingerechnet) verschiedene Erklärungen.
Eigentlich beginnen Menschen auf
diese Frage meist aufzuzählen, was
NICHT gerecht, tugendhaft usw.
ist. Der Grund dafür ist, dass Menschen meist nicht aussprechen, was
sie denken, nicht verstehen, was sie
gesagt haben, nicht zuhören und in
ihrer Kommunikation auf das reagieren, was in ihrem eigenen Kopf
ist und nicht auf das, worüber gerade gesagt oder gefragt wurde. Das
macht ja Zeugeneinvernahmen so
spannend und lustig.
Menschen haben ganz unterschiedliche Sichtweisen der Welt und interpretieren auf Grund ihrer eigenen Erfahrungen, Vorlieben und
Interessen das, was sie glauben,
zu sehen, zu hören und zu fühlen.
Mit ihrer Lebensgeschichte (Erfahrung) gehen Menschen durch die
Welt und betrachten sie auf höchst
unterschiedliche Weise. Menschen
haben auch Gefühle, Wünsche und
Bedürfnisse – und diese haben einen
sehr viel höheren Einfluss auf ihre
Entscheidungen als die Vernunft
bzw. der Verstand.
Das wusste bereits Immanuel Kant,
heute ist es der Stand des aktuellen
Irrtums der Neurobiologie. Kant
schrieb seine Kritiken in der Hoffnung, der Mensch könne es irgendwann lernen, seine Vernunft und sei-
Auch in der Gestaltung, Interpretation und Auslegung von Recht spielen Affekte eine Rolle. Jeder Richter
ist auch ein Mensch, jeder Jurist hat
seine Bedürfnisse und Gefühle. Und
sie beeinflussen Entscheidungen,
so sehr man auch
versuchen
mag,
rein „objektiv“ zu
entscheiden und
sich ausschließlich
auf Zahlen, Daten
und Fakten zu fokussieren.
Die Kenntnis dieser Prozesse, der eigenen Sichtweisen,
PhDr. Amanda Schmalz, MSc,
Mag. Edgar Dauz
Vorlieben,
EntMBA
Psychologe
scheidungsprozesLebens- und Sozialberaterin
Personal- und OrganisationsHypno-Systemische Beraterin
entwicklung
se und diejenigen
NLP-Lehrtrainierin
NLP-Trainer
anderer Menschen
zu kennen ist der
Weg zur Exzellenz,
nen Verstand „richtig“ zu benutzen, das „Sahnehäubchen“ auf der uniund seine Gefühle darüber steuern versitären Ausbildung zum Juristen.
lernen. Ein vernünftiger Mensch Diese Kompetenz ist erlernbar.
würde – nach Kant –immer nach In unseren Ausbildungen beschäftiFrieden streben und keine Krie- gen wir uns neben der Auseinanderge führen oder streiten. Weil der setzung mit Sprache, Sprachmustern
Mensch aber Affekte (ein sehr akade- und einem vertieften Verständnis
mischer Begriff für Gefühle) hat und von Begriffen „der reinen Vernunft“
versucht, seine Bedürfnisse zu erfül- mit menschlichen Entscheidungslen (welcher Art die auch immer sein prozessen und den Wirkfaktoren. Es
mögen) gibt es immer dann Ausein- geht darum, zu verstehen, wie Geandersetzungen und Konflikte, wenn fühle das Denken beeinflussen und
diese Affekte oder Bedürfnisse nicht auch zu lernen, über das Denken
erfüllt sind. Würde Kant noch leben, Gefühle zu steuern. Das Instrument
würde er immer noch hoffen – und dazu ist unsere Sprache und vor alwir mit ihm.
lem die eigene Erfahrung.
law @ graz
46
Es gäbe dazu noch sehr viel mehr zu
schreiben, doch ersetzt die Sprache
niemals die eigene Erfahrung. Wenn
Du Interesse hast, Dich dieser Erfahrung auszusetzen, hast Du dazu sehr
bald Gelegenheit.
Wir bieten als gemeinnütziger Verein für Studierende sehr kostengünstige Diplomausbildungen an. Der
Marktpreis der Ausbildung liegt bei
€ 3.000,--.
Die nächsten Termine
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Einstiegsseminar Kompakt: 04. –
05.07.2015
Kostenbeitrag für Studierende: €
60,--
Diplomausbildung:
Block 1:
Block 2: 11. – 19.07.2015
29.08. – 05.09.2015
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(c) Thomas Kölsch / pixelio.de
Studium & Praxis
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Quelle: h rtina- / pixelio.d
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Foto
www.facebook.com/fv.rewi
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Weiter Informationen erhältst Du
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47
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