Behandlungsfehlerstatistik 2014 des MDK Sachsen

Pressemeldung des MDK Sachsen-Anhalt e. V.
Behandlungsfehlerstatistik 2014 des MDK Sachsen-Anhalt:
Medizinische Dienste bei der Begutachtung von Behandlungsfehlern nach wie
vor gefragt.
Magdeburg, den 20. Mai 2015
Bin ich richtig behandelt worden? Oder ist etwas nicht in Ordnung gewesen? Patienten wenden sich
mit diesen Fragen an ihre Krankenkassen. Diese wiederum können zur Unterstützung bei vermuteten Behandlungsfehlern den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Sachsen-Anhalt
einschalten. 948 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern, von denen sich lediglich in 186 Fällen ein Behandlungsfehler bestätigte, hat der MDK in Sachsen-Anhalt im Jahr 2014 erstellt.
Die Zahlen zeigen, dass der MDK zu Behandlungsfehlern nach wie vor stark nachgefragt wird. Die interessenneutralen Gutachten leisten einen wichtigen Beitrag zur Patientensicherheit.
Trotz des Anstiegs von Behandlungsfehlerbegutachtungen in Sachsen-Anhalt von 26,2 Prozent zum
Vorjahr (751 Begutachtungen im Jahr 2013 unter denen in 118 Fällen Behandlungsfehler bestätigt wurden) hat sich aus Sicht des MDK Sachsen-Anhalt wiederholt gezeigt, dass sich die Qualität der medizinischen Versorgung bei aller Tragik der Einzelfälle in denen Behandlungsfehler vorliegen, nach wie vor
auf einem sehr hohen Niveau befindet. „Es geht nicht um die Frage ‚Wer war das?‘, sondern um die
Frage: ‚Wie können diese Fehler zukünftig verhindert werden.‘ “, sagt Volker Rehboldt, Geschäftsführer des MDK Sachsen-Anhalt. „Voraussetzung dafür ist ein offener Umgang mit Fehlern. Die Medizinischen Dienste setzen sich daher für eine neue Sicherheitskultur ein.“, so Rehboldt.
Hinweis zum Vorgehen für betroffene Versicherte:

Stellen Sie Ihr Problem einem Mitarbeiter Ihrer Krankenkasse dar.

Ihre Krankenkasse wird Ihr Anliegen und die vorhandenen Unterlagen einem Gutachter des
MDK Sachsen-Anhalt vorlegen. Für das Gutachten des Medizinischen Dienstes entstehen den
Patienten keine weiteren Kosten.
MDK Sachsen-Anhalt e. V. – Breiter Weg 19c – 39104 Magdeburg – Tel.: 0391 5661-3300 – Fax: 0391 5661-3300 – www.mdk-san.de

Hilfreich für die Gutachterinnen und Gutachter des MDK ist ein frei formuliertes Gedächtnisprotokoll - eine Art Tagebuch über den Behandlungsverlauf, in dem Sie beschreiben, was
wann wo passiert ist. Außerdem sind Kopien von ärztlichen, zahnärztlichen beziehungsweise
pflegerischen Unterlagen hilfreich, die den Behandlungsverlauf wiedergeben wie etwa Arztbriefe und Entlassungsberichte.

Der Arzt im MDK Sachsen-Anhalt wird nach Prüfung des Sachverhaltes einschätzen, ob der
Verdacht eines Behandlungsfehlers begründet ist oder, ob der eingetretene Gesundheitsschaden nicht aus einer fehlerhaften Behandlung hervorgeht.
Hintergrund
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Sachsen-Anhalt ist der sozialmedizinische Beratungsund Begutachtungsdienst in Sachsen-Anhalt, der die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegekassen in
medizinischen und pflegerischen Fragen unterstützt. Er ist Teil der bundesweiten MDK-Gemeinschaft und ist auf
Landesebene als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert.
Pressekontakt:
Mandy Paraskewopulos
Fachbereich Personal/Recht/Kommunikation
Telefon: 0391 5661-3326
mailto:[email protected]
MDK Sachsen-Anhalt e. V. – Breiter Weg 19c – 39104 Magdeburg – Tel.: 0391 5661-3300 – Fax: 0391 5661-3300 – www.mdk-san.de