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Wie wähle ich richtig?
Regierungsratswahlen
Regierungsratswahlen sind Majorzwahlen. Gewählt ist wer am meisten Stimmen erhält und
(im ersten Wahlgang) von mehr als 50% der Stimmenden gewählt wird.
Der Regierungsrat hat fünf Mitglieder. Gewählt werden können alle stimmberechtigten
Personen des Kantons Luzern.
Der Kanton ist ein einziger Wahlkreis. Jede und jeder Stimmende hat fünf Stimmen.
Regierungsratswahlen: Wie wähle ich richtig?
Ich habe zwei Möglichkeiten: Blankoliste oder vorgedruckte Liste (siehe Wahlunterlagen)
a) Blankoliste (fünf Linien)
Ich muss mindestens einen Namen darauf schreiben. Ich kann höchstens fünf
Namen aufführen. Ich kann jeden Namen nur einmal hinschreiben.
Zum Beispiel:
Töngi Michael, Kriens
Studhalter Irina, Malters
Zopfi Felicitas, Luzern
(die restlichen zwei Linien lasse ich leer oder schreibe zwei
weitere Namen drauf)
b) Vorgedruckte Liste
Ich nehme jene Liste, die meinen Vorstellungen entspricht.
Zum Beispiel: Wähl anders - Junge Grüne
auf der Liste vorgedruckt:
Studhalter Irina, Malters
Töngi Michael, Kriens
Zopfi Felicitas, Luzern
(die restlichen zwei Linien kann ich leer lassen,
oder schreibe zwei weitere Namen drauf)
Kantonsratwahlen
Kantonsratswahlen sind Proporzwahlen. Die Sitze werden im Verhältnis ihrer Stimmenanteile
auf die Parteien verteilt.
Der Kanton ist in fünf sechs Wahlreise aufgeteilt (Luzern-Stadt, Luzern-Land, Hochdorf,
Sursee, Willisau und Entlebuch). Die Wahlkreise haben – je nach Bevölkerungsanteile –
unterschiedliche Sitzansprüche. (Luzern-Land 30 Sitze, Entlebuch 7 Sitze)
Gewählt werden können nur Frauen und Männer, die auf einer der vorgedruckten Wahllisten
(Parteilisten) aufgeführt sind.
Jede Kandidatin/Jeder Kandidat kann höchsten zweimal auf eine Liste aufgeführt sein.
(Kumulieren).
Kantonsratswahlen: Wie wähle ich richtig?
a) Ich nehme eine vorgedruckte Liste (zum Beispiel Liste 1/Grüne) und gehe weiter
zu Stimmabgabe.
oder:
b) Ich nehme eine vorgedruckte Liste (zum Beispiel Liste 13/Junge Grüne)
Ich streiche jene Kandidatinnen/jenen Kandidaten, die ich nicht wählen möchte
(panaschieren)
Ich kann die leeren Linien füllen;
in dem ich einen Namen der vorgedruckten Liste ein zweites Mal hinschreibe
(kumulieren)
oder: ich schreibe einen Namen von einer anderen Liste ein oder zweimal hin
(panaschieren).
Ich darf höchstens soviel Linien füllen wie auf dem Zettel vorgedruckt sind. (Zum
Beispiel Hochdorf 21).
oder:
c) Ich nehme eine Blankoliste. Ich schreibe eine Listennummer (zum Beispiel Liste
1/Grüne) auf den Zettel.
Ich schreibe auf den Zettel jene Kandidatinnen und Kandidaten, die ich in den
Kantonsrat wählen möchte.
Ich darf einen Namen (wenn möglich samt Nummer siehe Listen) nur zweimal
schreiben.
Ich darf höchstens soviel Linien füllen wie auf dem Zettel vorgedruckt sind. (Zum
Beispiel Stadt Luzern 25).
Stimmabgabe
1. Ich nehme meine beiden ausgefüllten Listen und stecke sie ins amtliche Stimm- und
Wahlcouvert (grün). Ich verschliesse das Couvert.
2. Ich stecke das grüne Couvert ins Rücksendecouvert.
3. Ich unterschreibe den Stimmrechtsausweis.
4. Ich stecke den Stimmrechtsausweis ebenfalls ins Rücksendecouvert.
a) Ich verschliesse das Rücksendecouvert und bringe es bei nächster Gelegenheit zur
Post (frankiert) oder werfe es in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung.
Achtung: Bei Briefwahl und B-Post kann es bis vier Tage dauern bis der Brief beim
Urnenbüro eintrifft.
oder:
b) Ich verschliesse das Rücksendecouvert und gehe am Wahlsonntag (29. März 2015)
an die Urne. Vor dem Wurf in die Urne lasse ich das Couvert vom Urnenbüro
stempeln, sonst ist meine Wahl ungültig.