Teilnahmebedingungen Campus Challenge - Online

Teilnahmebedingungen der Accenture Campus Innovation Challenge 2015
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Es sind
jedoch immer beide Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.
1.
Allgemeines
Der Veranstalter dieses Wettbewerbs ist die Accenture GmbH (im Folgenden „Accenture“).
Für die Teilnahme an dem Projekt Campus Innovation Challenge (Projekt) erklärt sich der Teilnehmer mit den nachfolgenden Bestimmungen einverstanden.
2.
Geheimhaltungsverpflichtung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle ihm während seiner Teilnahme an dem Projekt bekannt gewordenen betriebsinternen
Angelegenheiten sowie sonstige Daten und Informationen, die sich auf Accenture oder Kunden sowie Mitarbeiter von
Accenture beziehen, streng vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und nur im Rahmen der Teilnahme
am Projekt zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob die betriebsinternen Angelegenheiten, Daten und
Informationen von Accenture ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet werden oder nicht und erstreckt sich
auch auf die Zeit nach Abschluss des Projektes.
Soweit dem Teilnehmer anlässlich der Teilnahme an dem Projekt Daten und Informationen von Accenture oder Kunden und
Mitarbeitern von Accenture zuwachsen, wird er diese auf Verlangen und nach Wahl von Accenture unverzüglich
herausgeben oder vernichten.
Mit der „Zurverfügungstellung“ von Daten, Informationen und Arbeitsmaterialen erfolgt keinerlei Rechteinräumung durch
Accenture an den Teilnehmer, mit Ausnahme der bestimmungsgemäßen Verwendung ausschließlich im Rahmen des
Projektes.
3.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Accenture wird anlässlich der Durchführung des Projektes Vorname, Nachname, E-Mail Adresse, Hochschule, Studiengang,
Semester und Ausbildungsstand des Teilnehmers unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen
erheben und zum Zwecke der Durchführung des Projektes verarbeiten. Accenture setzt für die Verarbeitung der Daten
teilweise externe Dienstleister oder verbundene Unternehmen ein, und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Ein Datentransfer in Drittstaaten erfolgt jedoch nur unter Beachtung der jeweils
anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften und nur, wenn und soweit bei dem Empfänger der Daten ein
ausreichendes Datenschutzniveau gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften gewährleistet ist.
Durch die Teilnahme an der Campus Challenge erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass
Accenture persönliche Daten von jedem Teilnehmer entsprechend der genannten Bedingungen erhebt und verarbeitet. Die
erhobenen personenbezogenen Daten werden von Accenture ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des
Wettbewerbs, sowie für statistische Zwecke verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden spätestens am 31.12.2015
gelöscht, es sei denn, der Teilnehmer hat als Gewinner in eine weitergehende Verarbeitung zu Werbezwecken nach
Beendigung des Wettbewerbs gesondert eingewilligt. Die Einwilligung in die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der
persönlichen Daten kann jederzeit per E-Mail an [email protected] widerrufen werden. In diesem Fall werden die Daten
des Teilnehmers unverzüglich gelöscht. Eine weitere Teilnahme am Wettbewerb ist in diesem Fall ausgeschlossen.
4.
Teilnehmer
Der diesjährige Wettbewerb ist offen für Studierende der Studiengänge (Wirtschafts-) Ingenieurwesen, (Wirtschafts-)
Informatik, Wirtschafts- und Naturwissenschaften aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in Kooperation mit einer
Hochschule/einem Lehrstuhl. Die Teilnahme an der Challenge wird in Teams von 3-6 Personen erfolgen.
Mitarbeiter des Unternehmens Accenture und Mitarbeiter der mit Accenture verbundenen Unternehmen sowie
deren Angehörige sind mit der Maßgabe zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt, dass sie vom Erhalt eines Gewinns
ausgeschlossen sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen
oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen oder zu verschaffen versuchen. Gegebenenfalls können
in den vorgenannten Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Ausgeschlossen kann
auch werden, wer unwahre Personenangaben macht.
5.
Ablauf des Wettbewerbs
Die Accenture Campus Innovation Challenge ist ein Wettbewerb, bei welchem Accenture Studenten Teams aus
Deutschland, Österreich und der Schweiz in Kooperation mit ihrer Hochschule auffordert, eine Fallstudie zu bearbeiten und
die Ergebnisse in einem mehrstufigen Wettbewerb zu präsentieren.
Zunächst erfolgt eine Registrierung von Seiten der Hochschule über das Anmeldeformular auf der Homepage
www.accenture.de/cic. Nach Ablauf der Hochschulregistrierungsphase (Anmeldefrist: 16. Januar 2015) bewerben sich die
Studierenden im nächsten Schritt bei den unterstützenden Lehrstühlen. Danach werden möglichst interdisziplinäre Teams
von min. 3 – max. 6 Studierenden zusammengestellt. Die Anmeldefrist für die Studierenden-Teams endet am 30. April
2015. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls über das Online-Registrierungstool auf der Campus Innovation Challenge Homepage
www.accenture.de/cic. Im Anschluss an die verbindliche Anmeldung sind die Teams zum Wettbewerb zugelassen und
erhalten die Fallstudie mit Bearbeitungskriterien und zusätzlich Materialien per E-Mail. Hier sind alle Informationen
enthalten, die benötigt werden, um die Fallstudien lösen und erarbeitete Ergebnisse gemäß den von Accenture dort
vorgegebenen Richtlinien einreichen zu können. In weiterer Folge sind die teilnehmenden Teams aufgefordert, für die von
Ihnen vorgeschlagene Lösungsidee eine detaillierte Methodik zu entwickeln und diese in Präsentationsform aufzuarbeiten.
Staffelung des Wettbewerbs:
1. Hochschulvorentscheide: alle Teilnehmenden Teams einer Hochschule treten gegeneinander an, ein Siegerteam
pro Hochschule zieht ins Regionalfinale ein
2. Regionalfinale: Die Siegerteams aus den Hochschulvorentscheiden messen sich im Regionalfinale gegen die
Siegerteams von anderen Hochschulen aus der Region. Ein Siegerteam pro Region zieht ins DACH-Finale in
Kronberg im Taunus ein.
3. Finale: Die besten Teams aus Deutschland, Österreich und der Schweiz messen sich im Finale. Es wird ein
Siegerteam und ein zweit- und drittplatziertes Team gekürt
Nur wenn ein Lehrstuhl / eine Hochschule teilnimmt, kann ein Team der Hochschule angemeldet werden. AUSNAHME:
Sollte sich kein Lehrstuhl / kein Professor an einer Hochschule zur Kooperation bereit erklären, die Studenten signalisieren
dennoch Interesse an einer Teilnahme, so ist eine Teilnahme an der Campus Challenge auch unabhängig von der
Anmeldung der Hochschule möglich.
Von Anfang an unterstützt Accenture die Teams jeweils mit einem Coach, der den Studierenden mit Rat und Tat und dem
notwendigen Methodenwissen zur Seite steht. Die Coaches sind Mitglieder der Campus Teams.
6.
Übertragung von Nutzungsrechten
Durch das Einreichen der Ergebnisdokumente an Accenture bzw. deren Vertreter übertragen die Teilnehmer
unwiderruflich, inhaltlich, zeitlich und räumlich uneingeschränkt die Nutzungsrechte an Accenture, soweit rechtlich
möglich. Die Nutzung kann insbesondere zu Marketingzwecken durch Accenture erfolgen. Die Übertragung der Rechte
erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten und auch noch unbekannte Verwendungs- und Nutzungsarten
einschliesslich Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche
Zugänglichmachung und Wiedergabe durch Bild-, Ton- und Datenträger. Sie umfasst insbesondere die Nutzung in
Printmedien, durch Fernsehen über alle Verbreitungswege, Internet, Intranet, Datenträger, interaktive und multimediale
Nutzung. Zudem ist die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, insbesondere für die Rechtsübertragung im Rahmen
der Nutzung von Social Media (z.B. Rechteübertragung an Facebook im Zusammenhang mit dem Betreiben einer eigenen
Seite) oder Weitergabe von Bildrechten an Medien zwecks Werbung oder Berichterstattung über Accenture gestattet.
7.
Gewinnerauswahl
Aus allen Teams werden im Rahmen der Hochschulvorentscheide die teilnehmenden Teams der Regionalentscheide
ermittelt. Deren Gewinner ziehen ins Finale ein, das bei Accenture in Kronberg i.Ts, Deutschland stattfinden wird. Das
Sieger-Team aus dem Finale erhält einen Hauptpreis, die Zweit- und Drittplatzierten werden ebenfalls ausgezeichnet.
Durch die Teilnahme entsteht kein Anspruch auf einen Gewinn. Ebenso ist eine Barauszahlung, Änderung oder ein
Umtausch des Gewinnes nicht möglich. Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich zu prüfen und sicherzustellen, dass
seine Teilnahme am Wettbewerb und insbesondere die Entgegennahme von Preisen weder gegen geltendes Recht noch
gegen evtl. vorhandene Compliance-Richtlinien innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses verstösst. Mit der
Zustimmung der Teilnahmevereinbarung erklärt der Teilnehmer ausdrücklich, dass dies nicht der Fall ist.
8.
Sonstiges
Ein Verstoß gegen die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen führt zum Ausschluss vom Wettbewerb. Accenture behält
sich ausserdem vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht
Accenture insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße
Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann. Accenture haftet nicht für Schäden, die durch Fehler,
Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei technischen Störungen oder des Service, unrichtige
Inhalte oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme entstehen können.
9.
Ergänzende Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so werden die Parteien diese durch eine
Bestimmung ersetzen, welche dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Lücken.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für
die Aufhebung der Schriftform selbst. Sollte einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden,
wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.