Teilnahmebedingungen der Accenture Campus Innovation Challenge 2015 Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Es sind jedoch immer beide Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen. 1. Allgemeines Der Veranstalter dieses Wettbewerbs ist die Accenture GmbH (im Folgenden „Accenture“). Für die Teilnahme an dem Projekt Campus Innovation Challenge (Projekt) erklärt sich der Teilnehmer mit den nachfolgenden Bestimmungen einverstanden. 2. Geheimhaltungsverpflichtung Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle ihm während seiner Teilnahme an dem Projekt bekannt gewordenen betriebsinternen Angelegenheiten sowie sonstige Daten und Informationen, die sich auf Accenture oder Kunden sowie Mitarbeiter von Accenture beziehen, streng vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und nur im Rahmen der Teilnahme am Projekt zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob die betriebsinternen Angelegenheiten, Daten und Informationen von Accenture ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet werden oder nicht und erstreckt sich auch auf die Zeit nach Abschluss des Projektes. Soweit dem Teilnehmer anlässlich der Teilnahme an dem Projekt Daten und Informationen von Accenture oder Kunden und Mitarbeitern von Accenture zuwachsen, wird er diese auf Verlangen und nach Wahl von Accenture unverzüglich herausgeben oder vernichten. Mit der „Zurverfügungstellung“ von Daten, Informationen und Arbeitsmaterialen erfolgt keinerlei Rechteinräumung durch Accenture an den Teilnehmer, mit Ausnahme der bestimmungsgemäßen Verwendung ausschließlich im Rahmen des Projektes. 3. Verarbeitung personenbezogener Daten Accenture wird anlässlich der Durchführung des Projektes Vorname, Nachname, E-Mail Adresse, Hochschule, Studiengang, Semester und Ausbildungsstand des Teilnehmers unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erheben und zum Zwecke der Durchführung des Projektes verarbeiten. Accenture setzt für die Verarbeitung der Daten teilweise externe Dienstleister oder verbundene Unternehmen ein, und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Ein Datentransfer in Drittstaaten erfolgt jedoch nur unter Beachtung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften und nur, wenn und soweit bei dem Empfänger der Daten ein ausreichendes Datenschutzniveau gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften gewährleistet ist. Durch die Teilnahme an der Campus Challenge erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass Accenture persönliche Daten von jedem Teilnehmer entsprechend der genannten Bedingungen erhebt und verarbeitet. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden von Accenture ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs, sowie für statistische Zwecke verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden spätestens am 31.12.2015 gelöscht, es sei denn, der Teilnehmer hat als Gewinner in eine weitergehende Verarbeitung zu Werbezwecken nach Beendigung des Wettbewerbs gesondert eingewilligt. Die Einwilligung in die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten kann jederzeit per E-Mail an [email protected] widerrufen werden. In diesem Fall werden die Daten des Teilnehmers unverzüglich gelöscht. Eine weitere Teilnahme am Wettbewerb ist in diesem Fall ausgeschlossen. 4. Teilnehmer Der diesjährige Wettbewerb ist offen für Studierende der Studiengänge (Wirtschafts-) Ingenieurwesen, (Wirtschafts-) Informatik, Wirtschafts- und Naturwissenschaften aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in Kooperation mit einer Hochschule/einem Lehrstuhl. Die Teilnahme an der Challenge wird in Teams von 3-6 Personen erfolgen. Mitarbeiter des Unternehmens Accenture und Mitarbeiter der mit Accenture verbundenen Unternehmen sowie deren Angehörige sind mit der Maßgabe zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt, dass sie vom Erhalt eines Gewinns ausgeschlossen sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen oder zu verschaffen versuchen. Gegebenenfalls können in den vorgenannten Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Ausgeschlossen kann auch werden, wer unwahre Personenangaben macht. 5. Ablauf des Wettbewerbs Die Accenture Campus Innovation Challenge ist ein Wettbewerb, bei welchem Accenture Studenten Teams aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in Kooperation mit ihrer Hochschule auffordert, eine Fallstudie zu bearbeiten und die Ergebnisse in einem mehrstufigen Wettbewerb zu präsentieren. Zunächst erfolgt eine Registrierung von Seiten der Hochschule über das Anmeldeformular auf der Homepage www.accenture.de/cic. Nach Ablauf der Hochschulregistrierungsphase (Anmeldefrist: 16. Januar 2015) bewerben sich die Studierenden im nächsten Schritt bei den unterstützenden Lehrstühlen. Danach werden möglichst interdisziplinäre Teams von min. 3 – max. 6 Studierenden zusammengestellt. Die Anmeldefrist für die Studierenden-Teams endet am 30. April 2015. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls über das Online-Registrierungstool auf der Campus Innovation Challenge Homepage www.accenture.de/cic. Im Anschluss an die verbindliche Anmeldung sind die Teams zum Wettbewerb zugelassen und erhalten die Fallstudie mit Bearbeitungskriterien und zusätzlich Materialien per E-Mail. Hier sind alle Informationen enthalten, die benötigt werden, um die Fallstudien lösen und erarbeitete Ergebnisse gemäß den von Accenture dort vorgegebenen Richtlinien einreichen zu können. In weiterer Folge sind die teilnehmenden Teams aufgefordert, für die von Ihnen vorgeschlagene Lösungsidee eine detaillierte Methodik zu entwickeln und diese in Präsentationsform aufzuarbeiten. Staffelung des Wettbewerbs: 1. Hochschulvorentscheide: alle Teilnehmenden Teams einer Hochschule treten gegeneinander an, ein Siegerteam pro Hochschule zieht ins Regionalfinale ein 2. Regionalfinale: Die Siegerteams aus den Hochschulvorentscheiden messen sich im Regionalfinale gegen die Siegerteams von anderen Hochschulen aus der Region. Ein Siegerteam pro Region zieht ins DACH-Finale in Kronberg im Taunus ein. 3. Finale: Die besten Teams aus Deutschland, Österreich und der Schweiz messen sich im Finale. Es wird ein Siegerteam und ein zweit- und drittplatziertes Team gekürt Nur wenn ein Lehrstuhl / eine Hochschule teilnimmt, kann ein Team der Hochschule angemeldet werden. AUSNAHME: Sollte sich kein Lehrstuhl / kein Professor an einer Hochschule zur Kooperation bereit erklären, die Studenten signalisieren dennoch Interesse an einer Teilnahme, so ist eine Teilnahme an der Campus Challenge auch unabhängig von der Anmeldung der Hochschule möglich. Von Anfang an unterstützt Accenture die Teams jeweils mit einem Coach, der den Studierenden mit Rat und Tat und dem notwendigen Methodenwissen zur Seite steht. Die Coaches sind Mitglieder der Campus Teams. 6. Übertragung von Nutzungsrechten Durch das Einreichen der Ergebnisdokumente an Accenture bzw. deren Vertreter übertragen die Teilnehmer unwiderruflich, inhaltlich, zeitlich und räumlich uneingeschränkt die Nutzungsrechte an Accenture, soweit rechtlich möglich. Die Nutzung kann insbesondere zu Marketingzwecken durch Accenture erfolgen. Die Übertragung der Rechte erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten und auch noch unbekannte Verwendungs- und Nutzungsarten einschliesslich Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung und Wiedergabe durch Bild-, Ton- und Datenträger. Sie umfasst insbesondere die Nutzung in Printmedien, durch Fernsehen über alle Verbreitungswege, Internet, Intranet, Datenträger, interaktive und multimediale Nutzung. Zudem ist die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, insbesondere für die Rechtsübertragung im Rahmen der Nutzung von Social Media (z.B. Rechteübertragung an Facebook im Zusammenhang mit dem Betreiben einer eigenen Seite) oder Weitergabe von Bildrechten an Medien zwecks Werbung oder Berichterstattung über Accenture gestattet. 7. Gewinnerauswahl Aus allen Teams werden im Rahmen der Hochschulvorentscheide die teilnehmenden Teams der Regionalentscheide ermittelt. Deren Gewinner ziehen ins Finale ein, das bei Accenture in Kronberg i.Ts, Deutschland stattfinden wird. Das Sieger-Team aus dem Finale erhält einen Hauptpreis, die Zweit- und Drittplatzierten werden ebenfalls ausgezeichnet. Durch die Teilnahme entsteht kein Anspruch auf einen Gewinn. Ebenso ist eine Barauszahlung, Änderung oder ein Umtausch des Gewinnes nicht möglich. Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich zu prüfen und sicherzustellen, dass seine Teilnahme am Wettbewerb und insbesondere die Entgegennahme von Preisen weder gegen geltendes Recht noch gegen evtl. vorhandene Compliance-Richtlinien innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses verstösst. Mit der Zustimmung der Teilnahmevereinbarung erklärt der Teilnehmer ausdrücklich, dass dies nicht der Fall ist. 8. Sonstiges Ein Verstoß gegen die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen führt zum Ausschluss vom Wettbewerb. Accenture behält sich ausserdem vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Accenture insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann. Accenture haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei technischen Störungen oder des Service, unrichtige Inhalte oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme entstehen können. 9. Ergänzende Bestimmungen Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so werden die Parteien diese durch eine Bestimmung ersetzen, welche dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Lücken. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst. Sollte einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
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