Nur mit Angabe der Energieklasse - Chambre immobilière du Grand

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PUBLI-REPORTAGE
Luxemburger Wort
Mittwoch, den 3. Juli 2013
„Chambre immobilière du Grand-Duché de Luxembourg“ (CIGDL)
Nur mit Angabe
der Energieklasse
Missachtung der Vorschrift wird bestraft
„Die Angabe der Einstufung von
Wohnimmobilien nach Energieklassen ist bei der Schaltung von Anzeigen zwingend vorgeschrieben, eine
Missachtung der Vorschrift ist strafbar.“ Diese Regelung ist seit einem
Jahr in Kraft, trotzdem werden noch
viele Anzeigen ohne Angabe der
Energieklasse geschaltet.
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Vor genau einem Jahr ist eine Verordnung erlassen worden, die u. a. vorschreibt, dass ab dem 1. Juli 2012 in allen
Anzeigen die Energieklassen der jeweiligen Wohnimmobilie angegeben werden
müssen. Obwohl seither ein Jahr verstrichen ist, hat das zuständige Wirtschaftsministerium feststellen müssen, dass die
mittlerweile nicht mehr neue Regelung
von vielen missachtet wird. Das Ministerium hat für den Fall, dass die Nichtbeachtung dieser Vorschrift andauert,
Sanktionen angekündigt.
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Im Interesse aller Bürger
und Immobilienmakler
Der CIGDL ist es ein Anliegen, nicht nur
ihre Mitglieder, sondern den gesamten
Berufsstand sowie alle Bürger daran zu
erinnern, dass die Verordnung sich an
alle richtet, die eine Anzeige für den
Verkauf oder die Vermietung einer
Wohnimmobilie in Zeitungen oder Internetportalen schalten. Diese Angabe ist
nicht mit Mehrkosten verbunden, da
lediglich zwei Kennbuchstaben hinzugefügt werden müssen – einer für die
Energieeffizienzklasse, der andere für die
Wärmeschutzklasse. Viele Experten erstellen Energiepässe innerhalb kurzer
Fristen, in Notfällen sogar innerhalb von
48 Stunden. Die Kosten dafür bewegen
sich zwischen 150 und 300 Euro bei
Eigentumswohnungen sowie zwischen
500 und 1 200 Euro bei Einfamilienhäusern, abhängig von der zu leistenden
Arbeit.
Die seriösen Agenturen fühlen sich
oft einem gewissen Druck ausgesetzt,
Bei Anzeigen für die Vermietung oder den Verkauf einer Immobilie müssen
die Energieklassen stets angegeben werden.
(FOTO: SHUTTERSTOCK)
da einige ihrer Kollegen bereit sind, ein
Mandat anzunehmen, ohne über die
Einstufung der Immobilie nach Energieklassen in Kenntnis gesetzt worden zu
sein. Doch das Ministerium meint es
ernst und die Sanktionen werden kommen. Diejenigen, die bereits jetzt auf der
Vorlage des Energiepasses seitens des
Eigentümers bestehen und gegebenenfalls ein Mandat verloren haben, weil der
Eigentümer nicht bereit war, die Ausstellung des Energiepasses in die Wege zu
leiten, werden langfristig Gewinner sein,
denn spätestens dann, wenn die ersten
Strafen fällig werden, wird sich die Spreu
vom Weizen trennen. Dann plötzlich
werden es alle begreifen, denn keiner
will mit Immobilienmaklern zu tun haben, die sich nicht im Einklang mit dem
Gesetz verhalten. Letztlich will jeder mit
seriösen Agenturen zusammenarbeiten.
Klare Angaben bezüglich der Energieklassen sind außerdem für alle Beteiligten hilfreich. Fehlende Angaben können
zur Verzögerung eines Kaufabschlusses
führen oder dieser kann sogar ganz
ausbleiben, wenn ein erst später eingeholtes Ergebnis nicht den Vorstellungen
des potentiellen Käufers entspricht.
Durch professionelles und gesetzeskonformes Vorgehen von Beginn an können
viele Probleme vermieden werden. (C.)
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