Das Regelwerk (2014) - ODB 12

Offizielles Dichtelbacher Bobby‐Car‐Rennen (ODB) Das Regelwerk (2014) §1 Zustand des Bobby‐Cars 1. Die Classic‐Klasse Zugelassen sind ausschließlich Bobby‐Cars im Original‐Zustand. Lediglich die Hinterachse darf mit einem Rohr, in dem die Achse läuft, oder einer äquivalenten Konstruktion verstärkt werden. Der Einsatz von Schmierstoffen ist erlaubt. Es dürfen neben den Originalreifen auch sogenannte Flüsterreifen montiert werden. Die Oberfläche des Fahrgestells darf farblich aber nicht von der Form her verändert werden. Weiteres Tuning des Bobby‐Cars ist verboten. Sitzunterlagen sind zulässig, solange sie nicht vom Bobby‐Car/Fahrer abfallen können und so den nachfolgenden Rennverkehr behindern. Außerdem darf die Sitzunterlage nicht die Breite des Bobby‐Cars überschreiten. 2. Die Tuner‐Klasse Zugelassen sind alle Bobby‐Cars der Classic‐Klasse. Außerdem sind beliebige Änderungen an Achsen, Aufhängungen, Rädern, Radlagern, Lenkung, dem Fahrgestell‐Hohlraum und der Sitzfläche des Bobby‐Cars zulässig. Der Einbau von Motoren jedweder Art ist verboten. Die Form des Fahrgestells darf nicht verändert werden. Weitere Anbauten und Änderungen sind im Ausnahmefall von der Turnierleitung zu genehmigen. Die maximale Breite des Bobby‐Cars darf 0,45 Meter nicht überschreiten. §2 Allgemeine Fahrtbestimmungen 1. Während aller Testfahrten, Qualifikationsläufe und Rennen besteht unbedingte Helmpflicht. Es werden Integralhelme dringend empfohlen. Im Ausnahmefall sind auch Fahrradhelme zulässig. 2. Die Teilnahme an allen Testfahrten, Qualifikationsläufen und Rennen unter Alkoholeinfluss ist für die Fahrer strikt untersagt. 3. Während des ganzen Laufs muss der Fahrer mit seinem Hintern auf dem Bobby‐Car sitzen. Das Aufstehen und Tragen des Bobby‐Cars in Richtung Ziel ist verboten. Ausnahme: Wenn ein Fahrer gestürzt und oder von der Strecke abgekommen ist, darf er ohne seine Gegner zu behindern (!) genau an dieser Stelle sein Bobby‐Car zurück auf die Strecke stellen und die Fahrt fortsetzen. 4. Fahrmanöver, bei denen ein Unfall eines Gegners billigend in Kauf genommen oder gar beabsichtigt wird, sind verboten. 5. Die Behinderung der Fahrt des Gegners durch den Einsatz von Armen und Beinen ist verboten. Darunter fallen unter anderem das Treten, Stoßen, Schubsen, Bremsen oder Beschleunigen des Gegners. 6. Im Falle der Wiederaufnahme des Rennens nach einem Zwischenfall (z.B. Unfall) darf der Fahrer sein Bobby‐Car ausschließlich mit den Füßen durch Abstoßen auf der Fahrbahn beschleunigen. Dieses Abstoßen ist auf der gesamten Strecke erlaubt. Ausnahme: Das Abstoßen ist dort nicht erlaubt, wo es die Fahrt eines Gegners behindert. Das Anschieben mit den Händen ist im Hinblick auf Verletzungen verboten! 7. Verstöße gegen die Punkte 1‐6 ziehen eine Zeitstrafe oder Disqualifikation des Betreffenden für diesen Lauf nach sich. Über das Strafmaß entscheidet die Turnierleitung. 8. Der Start erfolgt über eine Startrampe. Ein Mitglied der Rennleitung sorgt für die Durchführung der Startprozedur (Umlegen eines Hebels). 9. Ein Fahrer ist dann im Ziel angekommen, wenn er auf seinem Bobby‐Car sitzend mit den Vorderrädern die Ziellinie überquert. §3 Ablauf eines Wettrennens Um die Strecke kennen zu lernen, hat jeder Fahrer eine Testfahrt. Dann fährt jeder Fahrer in einer Qualifikation eine Zeitfahrt über die Rennstrecke. Der weitere Rennverlauf hängt von der Anzahl der Fahrer ab und wird von der Rennleitung am Renntag bekanntgegeben. §4 Haftungsausschluss Die Rennleitung haftet für keinerlei Schäden an Leib und Bobby Car. Die Teilnahme geschieht für alle Fahrer auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.