Förder- programm Warum Erdgas? Klimaschutz im Neubau

Warum
Erdgas?
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Es ist kein Lagerraum wie etwa bei Heizöl oder
Holzpellets notwendig. Beim Neubau macht
dies die Gasheizung insgesamt billiger.
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Die Versorgung mit Erdgas ist sauber und bequem.
Moderne Installations- und Sicherheitstechnik
garantieren ein hohes Sicherheitsniveau.
Erdgas hat einen hohen Brennwert und ist daher
für Brennwertheizungen besonders gut geeignet.
Erdgas erzeugt bei der Verbrennung deutlich
weniger Kohlendioxid als andere fossile
Brennstoffe. Daher sind mit Erdgas befeuerte
Gasheizungen umweltfreundlicher.
Stadtwerke Bad Saulgau
Frau Laue
Moosheimer Straße 28
88348 Bad Saulgau
Telefon 07581/506-111
Fax 07581/506-239
[email protected]
Zudem verbrennt Erdgas ruß- und staubfrei.
Geöffnet:
Erdgas ist ungiftig.
Die Energiewirtschaft kümmert sich ständig um
die Versorgungssicherheit von Erdgas.
Erdgas lässt sich optimal mit erneuerbaren
Energiequellen kombinieren (z.B. Solarthermie
oder Wärmepumpen), in hocheffizienten MiniBHKW´s einsetzen oder durch Biogas substituieren.
Montag bis Freitag
07.45- 12.15 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 13.00 - 17.00 Uhr
www.stadtwerke-bad-saulgau.de
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www.freywerbung.de · STWE-14579
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Förderprogramm
Klimaschutz
im Neubau
I.
Grundsätzliches
Die Stadt Bad Saulgau hat sich als eine von mittlerweile
rd. 260 Kommunen in Deutschland am European Energy
Award® (eea) beteiligt; hierbei handelt es sich um ein Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren, mit dem
die Energie- und Klimaschutzaktivitäten von Städten und
Gemeinden koordiniert und regelmäßig überprüft werden.
Ziel ist es, mit Begleitung durch die Energieagentur kommunale Potentiale des Klimaschutzes nutzen zu heben. Im
Zuge der Erarbeitung eines dazu notwendigen vielschichtigen Maßnahmenpakets soll u.a. das Thema Energieeffizienz
und Klimaschutz in städtischen Neubaugebieten durch ein
Anreizprogramm optimiert werden. Unter Federführung der
Stadtwerke erfolgt über einen Anschluss an das Gasnetz
eine nach Energieeffizienzkriterien gestaffelte Förderung auf
der Basis der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung
(EnEV).
II.
Förderungsstufen und -bedingungen
Grundlage für die Berechnung der Förderstufe ist die zum
Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrags gültige Energieeinsparungsverordnung (derzeit EnEV 2014)
Folgende Fördervoraussetzungen sind einzuhalten:
1. Neubau nach Anforderung der EnEV
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Um diese Förderung zu erreichen,
sind folgende Anforderungen einzuhalten:
der Primärenergiebedarf für Neubauprojekte im Wohnungsbau ist an der EnEV zu bemessen
Zusätzlich muss als Wärmeerzeuger eine energieeffiziente
gasbetriebene Heizung installiert sein (Gasbrennwertgerät,
Gas-Wärmepumpe, gasbetriebenes Mini-BHKW).
Den bereits vorgerüsteten Gas-Anschluss Teil 1 (= Hauptleitung bis zur Grundstücksgrenze incl. Tiefbau) erhalten Sie
entgegen den üblichen Vertragsregelungen im Gegenwert
von etwa 1.500 € brutto (bis max. 10 m, Standard DN 32,
Mehrlängen nach Vereinbarung) kostenfrei. Den darüber hinaus notwendigen Teil 2 des Gas-Hausanschlusses (Grundstücksgrenze bis hinter Gaszähler incl. Hauseinführung und
Tiefbau) liefern wir Ihnen zum Pauschalpreis von 2.000 €
brutto.
2.
…oder
Unterschreitung der Anforderungen
EnEV um mindestens 15 %
(= „Effizienzhaus 85“ oder besser)
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III.
Auszahlung der Förderung,
Sonstiges
Um eine Förderung Stufe 2 zu erreichen,
sind folgende Anforderungen einzuhalten:
Für die Beantragung der Förderung
ist Folgendes zu beachten:
Qualität der Gebäudehülle muss die Anforderung nach EnEV
um mindestens 15 Prozent unterschreiten, oder es ist eine
thermische Solaranlage > 3 qm zur Heizungsunterstützung/
Warmwasserbereitung zu installieren.
Die Förderung ist mit dem Anschlussantrag
an das Versorgungsnetz der Stadtwerke
schriftlich zu beantragen bei:
STADTWERKE Bad Saulgau,
– KLIMASCHUTZ IM NEUBAU –,
Moosheimer Straße 28, 88348 Bad Saulgau.
der Primärenergiebedarf darf maximal 85 Prozent des nach
EnEV zulässigen Wertes betragen.
Zusätzlich muss als Wärmeerzeuger eine energieeffiziente
gasbetriebene Heizung installiert sein (Gasbrennwertgerät,
Gas-Wärmepumpe, gasbetriebenes Mini-BHKW).
Den bereits vorgerüsteten Gas-Anschluss Teil 1 (= Hauptleitung bis zur Grundstücksgrenze incl. Tiefbau) erhalten Sie
entgegen den üblichen Vertragsregelungen im Gegenwert
von etwa 1.500 € brutto (bis max. 10 m, Standard DN 32,
Mehrlängen nach Vereinbarung) kostenfrei. Den darüber hinaus notwendigen Teil 2 des Gas-Hausanschlusses (Grundstücksgrenze bis hinter Gaszähler incl. Hauseinführung und
Tiefbau) liefern wir Ihnen zum Pauschalpreis von 1.000 €
brutto (zum Vergleich: Normalpreis 2.000 € brutto).
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Wenn Sie darüber hinaus
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für das Neubauobjekt einen Stromfür Va
und Erdgas-Liefervertrag bei den Stadtwerken
Bad Saulgau mit einer Laufzeit von 3 Jahren abschließen,
bezuschussen die Stadtwerke
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diesen Anschluss nochmals mit 200 € .
Der Mehrwert für Sie beläuft sich also
1 auf 1.700 € und
bei Variante 2 auf insgesamt 2.700 €
bei Variante
Je nach Variante ist die Kombination mit Förderungen der
Bafa oder der KfW kombinierbar. Wir empfehlen Ihnen vor
Baubeginn die Energieberatung in der Außenstelle Bad
Saulgau der Energieagentur Sigmaringen. Diese ist für Sie
kostenlos, die Kosten hierfür trägt die Stadt.
Terminvereinbarung möglich unter Tel. 07581/506-111.
₁ Bei vorzeitiger Kündigung wird dieser Anschlussbetrag anteilig nachträglich
in Rechnung gestellt.
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Hierbei sind anzugeben:
Name und Adresse des Bauherrn, ggf. abweichende Adresse des geförderten Grundstücks
Art, Typ, therm. Leistung der Heizungsanlage
ggf. Art, Bruttofläche,
Leistung der thermischen Solaranlage
Effizienzklasse des Gebäudes
(EnEV, Effizienzhaus 85)
Bankverbindung (IBAN, BIC)
Als Nachweis ist neben dem Antrag auch
eine Kopie des Energieausweises beizulegen.
Dieses Förderprogramm
ist bis zum 31.12.2015
befristet.
Die Stadtwerke Bad Saulgau
behalten sich vor,
das Programm jederzeit ohne Angabe
von Gründen zu ändern oder zu beenden.
Erläuterung: Der Erdgas-Netzanschluss verbindet das örtliche Erdgasnetz mit Ihrer Gasanlage (Kundenanlage). Der Netzanschluss beginnt an der Anschlussstelle des Erdgasverteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperreinrichtung. Alle
hinter der Hauptabsperreinrichtung liegenden Bauteile (außer
Gas-Druckregelgerät und Gaszähler) gehören zur Kundenanlage.