Warum Erdgas? • • • • • • • • Es ist kein Lagerraum wie etwa bei Heizöl oder Holzpellets notwendig. Beim Neubau macht dies die Gasheizung insgesamt billiger. ebiet ug Neuba e KrummIII Äcker Die Versorgung mit Erdgas ist sauber und bequem. Moderne Installations- und Sicherheitstechnik garantieren ein hohes Sicherheitsniveau. Erdgas hat einen hohen Brennwert und ist daher für Brennwertheizungen besonders gut geeignet. Erdgas erzeugt bei der Verbrennung deutlich weniger Kohlendioxid als andere fossile Brennstoffe. Daher sind mit Erdgas befeuerte Gasheizungen umweltfreundlicher. Stadtwerke Bad Saulgau Frau Laue Moosheimer Straße 28 88348 Bad Saulgau Telefon 07581/506-111 Fax 07581/506-239 [email protected] Zudem verbrennt Erdgas ruß- und staubfrei. Geöffnet: Erdgas ist ungiftig. Die Energiewirtschaft kümmert sich ständig um die Versorgungssicherheit von Erdgas. Erdgas lässt sich optimal mit erneuerbaren Energiequellen kombinieren (z.B. Solarthermie oder Wärmepumpen), in hocheffizienten MiniBHKW´s einsetzen oder durch Biogas substituieren. Montag bis Freitag 07.45- 12.15 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 13.00 - 17.00 Uhr www.stadtwerke-bad-saulgau.de t ugebie Neuba rf Bondo www.freywerbung.de · STWE-14579 • Förderprogramm Klimaschutz im Neubau I. Grundsätzliches Die Stadt Bad Saulgau hat sich als eine von mittlerweile rd. 260 Kommunen in Deutschland am European Energy Award® (eea) beteiligt; hierbei handelt es sich um ein Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Energie- und Klimaschutzaktivitäten von Städten und Gemeinden koordiniert und regelmäßig überprüft werden. Ziel ist es, mit Begleitung durch die Energieagentur kommunale Potentiale des Klimaschutzes nutzen zu heben. Im Zuge der Erarbeitung eines dazu notwendigen vielschichtigen Maßnahmenpakets soll u.a. das Thema Energieeffizienz und Klimaschutz in städtischen Neubaugebieten durch ein Anreizprogramm optimiert werden. Unter Federführung der Stadtwerke erfolgt über einen Anschluss an das Gasnetz eine nach Energieeffizienzkriterien gestaffelte Förderung auf der Basis der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV). II. Förderungsstufen und -bedingungen Grundlage für die Berechnung der Förderstufe ist die zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrags gültige Energieeinsparungsverordnung (derzeit EnEV 2014) Folgende Fördervoraussetzungen sind einzuhalten: 1. Neubau nach Anforderung der EnEV • • Um diese Förderung zu erreichen, sind folgende Anforderungen einzuhalten: der Primärenergiebedarf für Neubauprojekte im Wohnungsbau ist an der EnEV zu bemessen Zusätzlich muss als Wärmeerzeuger eine energieeffiziente gasbetriebene Heizung installiert sein (Gasbrennwertgerät, Gas-Wärmepumpe, gasbetriebenes Mini-BHKW). Den bereits vorgerüsteten Gas-Anschluss Teil 1 (= Hauptleitung bis zur Grundstücksgrenze incl. Tiefbau) erhalten Sie entgegen den üblichen Vertragsregelungen im Gegenwert von etwa 1.500 € brutto (bis max. 10 m, Standard DN 32, Mehrlängen nach Vereinbarung) kostenfrei. Den darüber hinaus notwendigen Teil 2 des Gas-Hausanschlusses (Grundstücksgrenze bis hinter Gaszähler incl. Hauseinführung und Tiefbau) liefern wir Ihnen zum Pauschalpreis von 2.000 € brutto. 2. …oder Unterschreitung der Anforderungen EnEV um mindestens 15 % (= „Effizienzhaus 85“ oder besser) • • • III. Auszahlung der Förderung, Sonstiges Um eine Förderung Stufe 2 zu erreichen, sind folgende Anforderungen einzuhalten: Für die Beantragung der Förderung ist Folgendes zu beachten: Qualität der Gebäudehülle muss die Anforderung nach EnEV um mindestens 15 Prozent unterschreiten, oder es ist eine thermische Solaranlage > 3 qm zur Heizungsunterstützung/ Warmwasserbereitung zu installieren. Die Förderung ist mit dem Anschlussantrag an das Versorgungsnetz der Stadtwerke schriftlich zu beantragen bei: STADTWERKE Bad Saulgau, – KLIMASCHUTZ IM NEUBAU –, Moosheimer Straße 28, 88348 Bad Saulgau. der Primärenergiebedarf darf maximal 85 Prozent des nach EnEV zulässigen Wertes betragen. Zusätzlich muss als Wärmeerzeuger eine energieeffiziente gasbetriebene Heizung installiert sein (Gasbrennwertgerät, Gas-Wärmepumpe, gasbetriebenes Mini-BHKW). Den bereits vorgerüsteten Gas-Anschluss Teil 1 (= Hauptleitung bis zur Grundstücksgrenze incl. Tiefbau) erhalten Sie entgegen den üblichen Vertragsregelungen im Gegenwert von etwa 1.500 € brutto (bis max. 10 m, Standard DN 32, Mehrlängen nach Vereinbarung) kostenfrei. Den darüber hinaus notwendigen Teil 2 des Gas-Hausanschlusses (Grundstücksgrenze bis hinter Gaszähler incl. Hauseinführung und Tiefbau) liefern wir Ihnen zum Pauschalpreis von 1.000 € brutto (zum Vergleich: Normalpreis 2.000 € brutto). s tzbonu a s u : Z g 1 und 2 Wenn Sie darüber hinaus e Achtun t n a i r für das Neubauobjekt einen Stromfür Va und Erdgas-Liefervertrag bei den Stadtwerken Bad Saulgau mit einer Laufzeit von 3 Jahren abschließen, bezuschussen die Stadtwerke ₁ diesen Anschluss nochmals mit 200 € . Der Mehrwert für Sie beläuft sich also 1 auf 1.700 € und bei Variante 2 auf insgesamt 2.700 € bei Variante Je nach Variante ist die Kombination mit Förderungen der Bafa oder der KfW kombinierbar. Wir empfehlen Ihnen vor Baubeginn die Energieberatung in der Außenstelle Bad Saulgau der Energieagentur Sigmaringen. Diese ist für Sie kostenlos, die Kosten hierfür trägt die Stadt. Terminvereinbarung möglich unter Tel. 07581/506-111. ₁ Bei vorzeitiger Kündigung wird dieser Anschlussbetrag anteilig nachträglich in Rechnung gestellt. • • • • • Hierbei sind anzugeben: Name und Adresse des Bauherrn, ggf. abweichende Adresse des geförderten Grundstücks Art, Typ, therm. Leistung der Heizungsanlage ggf. Art, Bruttofläche, Leistung der thermischen Solaranlage Effizienzklasse des Gebäudes (EnEV, Effizienzhaus 85) Bankverbindung (IBAN, BIC) Als Nachweis ist neben dem Antrag auch eine Kopie des Energieausweises beizulegen. Dieses Förderprogramm ist bis zum 31.12.2015 befristet. Die Stadtwerke Bad Saulgau behalten sich vor, das Programm jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden. Erläuterung: Der Erdgas-Netzanschluss verbindet das örtliche Erdgasnetz mit Ihrer Gasanlage (Kundenanlage). Der Netzanschluss beginnt an der Anschlussstelle des Erdgasverteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperreinrichtung. Alle hinter der Hauptabsperreinrichtung liegenden Bauteile (außer Gas-Druckregelgerät und Gaszähler) gehören zur Kundenanlage.
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