Lieferungsbedingungen des Deutschen Textilreinigungsgewerbes 1. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut Der Textitreiniger ist nicht verantworttjch für Schäden, dje durch die Beschaffenhejt des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (2.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Eintaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behand[ung, verborgene Fremdkörper, durch oder bei zu den Texti[ien gehörigen Zubehörteiten wie z. B. Gürtet, Schnat[en, Knöpfe, Pailtetten, etc. und andere verborgene Mänget). Dassetbe gitt für Reinigungsgut oder Teile des Reinigungsgutes, dje nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig sind, soweit sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder der TextiIreiniger djes durch eine fachmännische Warenschau nicht erkennen kann. 2. Aufktärungspflicht des Kunden für besonders hochpreisiges Reinigungsgut Entfernung von textilfremden Gegenständen durch den Kunden Der Kunde hat auf besonders hochpreisiges Reinigungsgut bei der Übergabe an den Textilreiniger hinzuweisen. Der Kunde hat darauf hjnzuwirken, dass vor Übergabe der Textilien textilfremde Gegenstände, wie z.B. Kugetschreiber, Taschenmesser, u.a., entfernt sind. 3. Rückgabe/Pfticht des Kunden zur Abholung Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (2. B. Ticket). Andernfal.l.s hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgutinnerha[b von drei Monaten nach dem vereinbarten bzw. vorgesehenen Liefertermjn abhoten. Geschieht dies njcht innerhatb eines Jahres nach Übergabe an den Textilreiniger und ist dem Textil"reiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetztich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde me[det sich vor der Verwertung. Sotche Reinigungsgüter, deren Erl"ös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschafttich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertu n gserLös. 4. Rügepfticht des Kunden bei Mänget/Fehlmengen/Falschtieferung beim ausgetieferten Reinigungsgut Der Kunde hat zu beweisen, dass das Reinigungsgut dem Textitreiniger zur Bearbeitung übergeben wurde, z. B. durch Vor[age der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensjchttiche MängeI müssen innerha[b von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden. Gleiches gitt in den beiden vorgenannten Sätzen für die Rüge von offensicht[ichen Feh[mengen oder Fatschlieferungen bei der Lieferung. 5. Haftung und Haftungsbegrenzung gelten die gesetzlichen Regetungen. Im Fa[[ leicht fahrlässig verursachter Schäden ist ein Schadensersatz auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung des Schadensersatzes giLt nicht für schu[dhafte Verstöße gegen wesentliche Vertragspfl,ichten oder für schutdhafte Verstöße, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. Gteichfal.ts gitt die Begrenzung des Schadensersatzes njcht bei Schäden durch Verletzung von Es Leben, Körper oder Gesundheit. Diese Lieferungsbedingungen sind empfohlen vom Deutschen Textilreinigungs-Verband e.V., Bonn. Ein Nachdruck sowie dos Drucken von Kopien ist nur nach ousdrücklicher Erlo ubnis des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes gestottet. ffi ffiü;' t' lrF
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