Schulstraße 12 - Bochum

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Grundstück in Bochum - Wattenscheid, Schulstr. 12
Lage: Schulstr. 12
Grundstück:
Gemarkung Wattenscheid, Flur 2, Flurstück Nr. 668,
groß: 1.542 m²
Mindestgebot: 292.980,- EUR (190,-- EUR/m²)
Kontakt:
Stadt Bochum
Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Str.19, Bochum
Ansprechpartnerin: Frau Hufski
Telefon: 0234 / 910 - 2923
Fax: 0234 / 910 - 792901
E-Mail: [email protected]
Objektbeschreibung:
Der aufstehende, langgestreckte zweigeschossige
Wohnblock,
der
als
Laubenganghaus
errichtet
wurde, steht unter Denkmalschutz und ist in der
Denkmalliste der Stadt Bochum unter A 572
eingetragen.
Baujahr: ca. 1930
Nutzfläche:
ca.
420
m²,
aufgeteilt
in
Kleinstwohnungen in Schlichtbauweise
Hausanschlüsse: Eine Heizungsanlage ist nicht
vorhanden.
Sämtliche
Hausanschlüsse
sind
abgebunden.
An dem Gebäude bestehen umfangreiche Mängel an
allen
Gewerken,
so
dass
durchgreifende
Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind.
Für Baudenkmäler ist gem. § 16 (5) Energieeinsparungsverordnung kein Energieausweis vorzuhalten.
Planerische Ausweisung:
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes.
Schulstraße 12
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Lage / Umfeld / Infrastruktur
Flurkartenauszug:
Im östlichen Grundstücksbereich befindet sich ein
Kindergarten. Gängige Schulformen sind in der
näheren Umgebung gegeben. Einkaufsmöglichkeiten
für den täglichen Bedarf befinden sich in fußläufiger
Entfernung. Dies gilt auch für den Anschluss an das
öffentliche Personen- Nahverkehrs – Netz (Bus,
Straßenbahn).
Zusätzliche Kosten und Beiträge:
Die Kosten der Beurkundung und Durchführung des
Vertrages sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Erwerber. Erschließungsbeiträge fallen nicht mehr an.
Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz sind
im Kaufpreis nicht erhalten.
Besichtigungstermin: Nach Vereinbarung
(Gemarkung Wattenscheid, Flur 2, Flurstück 668)
Hinweise zum Gebotsverfahren:
Die Stadt Bochum behält sich vor, ob und an wen
Die Kaufbewerber werden gebeten, ihr Gebot bis
und zu welchen Bedingungen ein Grundstück ver-
zum 08.12.2014 abzugeben. Es ist eindeutig kennt-
kauft wird. Allgemein wird darauf hingewiesen, dass
lich zu machen, für welche der Liegenschaften das
der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Vertrags-
Gebot gelten soll. Bitte richten Sie Ihr Gebot an die
abschluss zu zahlen ist.
Stadt
Bochum,
-
Liegenschaften
Amt
und
für
Geoinformation,
Kataster,
Technisches
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei
der öffentlichen Ausschreibung von Grundstücken
Rathaus, 44777 Bochum.
der Stadt Bochum um ein Verfahren handelt, das mit
Das Gebot ist verschlossen in einem zweiten
der gleichnamigen Vergabe- und Vertragsordnung für
Umschlag
zur
Bauleistung (VOB) und der Verdingungsordnung für
vom
Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL)
mit
der
Ausschreibung
Aufschrift:
der
Stadt
„Gebot
Bochum
10.11.2014 - 62 32 -“ abzugeben. Der zweite
Umschlag
bleibt
bis
zum
Ablauf
nicht vergleichbar ist.
der
Ausschreibungsfrist verschlossen; die Öffnung erfolgt
Die öffentliche Ausschreibung von Grundstücken ist
ohne Beteiligung der Bieter durch die Stadt Bochum.
eine an einen unbestimmten Personenkreis gerichtete,
für
die
Stadt
Bochum
unverbindliche
Aufforderung zur Abgabe von Kaufgeboten.
Stadt Bochum
Amt für Geoinformation,
Liegenschaften und Kataster
Gemarkung Wattenscheid
Flur 2
)
50
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Maßstab vor digitaler Verarbeitung ca. 1:1000
Gedruckter Maßstab kann abweichen !