Seminare für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte arbeitskammer.de Bildungskalender 2014 Was beachtet werden sollte! Freistellung Die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten bzw. deren Stellvertreter/innen sind gemäß § 96 Abs. 4 SGB IX für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes oder ihrer Dienstbezüge zu befreien, sofern diese Veranstaltungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. Diese Voraussetzung ist bei den hier angebotenen Seminarveranstaltungen gegeben. Beantragen Sie bitte rechtzeitig die Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber/Dienstherrn. Bitte beachten Sie hierzu auch die Gemeinsame Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Integrationsämter und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände über die Durchführung von Schulungs- und Bildungsmaßnahmen der Integrationsämter gemäß § 102 SGB IX, die Sie am Ende dieses Seminarkalenders finden. Entsprechendes gilt auch für • Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG; • Personalratsmitglieder nach § 45 Abs. 5 SPersVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG Wenn es Unklarheiten wegen lhrer Freistellung gibt, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter des Integrationsamtes: Landesamt für Soziales – Integrationsamt – Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken Telefon 0681 99780, Fax 0681 99782399 Wir sind für Sie erreichbar: Mo und Mi: 8.00 – 15.30 Uhr Di und Fr: 8.00 – 13.00 Uhr Do: 8.00 – 18.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung E-Mail: [email protected] 4 Ansprechpartner für die Bereiche Regionalverband Saarbrücken Landkreise Neunkirchen und Saarpfalz-Kreis Landkreise Saarlouis und Merzig-Wadern Öffentliche Arbeitgeber Schulungs- und Bildungsarbeit Telefon-Durchwahl Gabi Schiel 2390 Jürgen Dupont 2382 Anne Vogelgesang 2378 Harry Jung 2370 Manfred Jost 2392 Teilnahmebedingungen 1. Anmeldung Wählen Sie das für Sie in Betracht kommende Seminar aus und melden sich bitte mit dem beiliegenden Formular an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte ein Seminar bereits belegt sein oder wegen nicht ausreichender Teilnehmerzahl abgesagt werden müssen, machen wir Ihnen ein Ersatzangebot. Muss ein Seminar kurzfristig ausfallen, werden die Teilnehmer telefonisch benachrichtigt, deshalb geben Sie bitte Ihre Telefonnummer bei der Anmeldung an. Der bereits eingezahlte Teilnahmebeitrag wird unaufgefordert zurücküberwiesen. Geringfügige Änderungen der Seminarinhalte behalten wir uns vor. 2. Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme Die Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme (Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft) durch den Arbeitgeber/Dienstherrn ist für • die Schwerbehindertenvertretung § 96 Abs. 8 SGB IX • die Betriebsratsmitglieder § 40 Abs. 1 BetrVG • die Mitglieder des Personalrates § 43 Abs. 1 SPersVG bzw. § 44 Abs. 1 BPersVG. 3. Rücktritt von der Anmeldung Abmeldungen ohne Kostenberechnung können bis vier Wochen vor Seminarbeginn erfolgen. Bei späteren Abmeldungen ohne Benennung eines Ersatzteilnehmers behalten wir uns vor, 35 % des Teilnehmerbetrages zu verlangen oder – sofern die Gesamtzahlung bereits bei 5 Seminare für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte arbeitskammer.de Bildungskalender 2014 uns eingegangen ist – 65 % des Teilnehmerbetrages zu erstatten. Sollten Sie jetzt noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an: Veranstaltungsübersicht 2014 Arbeitskammer des Saarlandes Abteilung Gesellschaftspolitik Fritz-Dobisch-Straße 6-8, 66111 Saarbrücken G 1 G 2 Seminarleitung: Manfred Leinenbach Telefon: 0681 4005-323, Fax: 0681 4005-305 E-Mail: [email protected] Gerhard Wunn Telefon: 0681 4005-314, Fax: 0681 4005-305 E-Mail: [email protected] Sekretariat: Marie-Theres Hillen Telefon: 0681 4005-315, Fax: 0681 4005-305 E-Mail: [email protected] Anschrift der Bildungseinrichtung: Bildungszentrum der Arbeitskammer des Saarlandes Am Tannenwald, 66459 Kirkel Telefon: 06849 909-0, Fax: 06849 909-444 Veranstaltungsformen: G =Grundkurs für Teilnehmer/innen, die über keine oder nur geringe Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht verfügen A =Aufbaukurs für Teilnehmer/innen, die bereits über Grundkenntnisse und praktische Erfahrungen im Schwerbehindertenrecht verfügen S =Sonderveranstaltungen Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen Seminarzeiten: Die Seminare beginnen mit dem Frühstück ab 8.00 Uhr und enden um 17.00 Uhr am letzten Seminartag. I.Grundkurse Tage von/bis Die Tätigkeitsfelder der Schwerbehindertenvertretung 3 12.02. – 14.02.14 Die Tätigkeitsfelder der Schwerbehindertenvertretung 3 31.03. – 02.04.14 II.Aufbaukurse A 1 Lehrergesundheit (nur für den Bereich Schulen) A 2 Durchführung von Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung/ Erste Schritte nach der Wahl A 3 Gesundheitsschutz undReha bilitation – Neues aus dem Schwerbehindertenrecht (öffentlicher Dienst) A 4 Instrumente der beruf lichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen A 5 Gesundheitsschutz und Reha bilitation – Neues aus dem Schwerbehindertenrecht (öffentlicher Dienst) A 6 Prävention statt Kündigung – der besondere Kündigungs schutz nach dem SGB IX A 7 Betriebliches Einglie derungsmanagement III.Sonderveranstaltungen 2 25.02. – 26.02.14 3 05.03. – 07.03.14 3 13.05. – 15.05.14 3 26.05. – 28.05.14 3 07.07. – 09.07.14 3 22.09. – 24.09.14 3 06.10. – 08.10.14 S 1 Der Integrationsfachdienst – Hilfe bei betrieblichen Konflikten 3 03.11. – 05.11.14 Hinweis: Im Laufe des Jahres werden Veranstaltungen zu aktuellen Themen angeboten, zu denen Sie gesonderte Einladungen erhalten. Tägliche Seminarzeiten von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 6 7
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