FFH-Managementplanung: Was, wer, wie, warum? Erfahrungen aus 3 Jahren Umsetzung in Bayern Potsdam 21.11. 2004 FFH-Richtlinie Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen Amtsblatt Nr. L 206 vom 22/07/1992 S. 0007 - 0050 „Wie in Artikel 130r des Vertrages (Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1957) ) festgestellt wird, sind Erhaltung, Schutz und Verbesserung der Qualität der Umwelt wesentliches Ziel der Gemeinschaft und von allgemeinem Interesse; hierzu zählt auch der Schutz der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.“ „Der Zustand der natürlichen Lebensräume im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten verschlechtert sich unaufhörlich. Die verschiedenen Arten wildlebender Tiere und Pflanzen sind in zunehmender Zahl ernstlich bedroht. Die bedrohten Lebensräume und Arten sind Teil des Naturerbes der Gemeinschaft, und die Bedrohung, der sie ausgesetzt sind, ist oft grenzübergreifend; daher sind zu ihrer Erhaltung Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene erforderlich.“ Potsdam 21.11. 2004 FFH-Richtlinie „Hauptziel dieser Richtlinie ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen.“ „Die Erhaltung der biologischen Vielfalt kann in bestimmten Fällen die Fortführung oder auch die Förderung bestimmter Tätigkeiten des Menschen erfordern.“ „Zur Wiederherstellung oder Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind besondere Schutzgebiete auszuweisen, um nach einem genau festgelegten Zeitplan ein zusammenhängendes europäisches ökologisches Netz zu schaffen.“ Potsdam 21.11. 2004 Umsetzung der FFH - Richtlinie vor Ort Artikel 2 FFH - Richtlinie (2) Die aufgrund dieser Richtlinie getroffenen Maßnahmen zielen darauf ab, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu Lebensraum - + Populationsschutz bewahren oder wiederherzustellen. Artikel 3 der FFH - Richtlinie (1) Es wird ein kohärentes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung "Natura 2000" errichtet. Dieses Netz ........ muss den Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser natürlichen Lebensraumtypen und Gefährdungspotenzial Habitate der Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet gewährleisten. Artikel 6 der FFH-Richtlinie Zur Überwachung der Umsetzung dieser Richtlinie erstellt die Kommission in regelmäßigen Zeitabständen einen zusammenfassenden Bericht, der insbesondere auf den Informationen beruht, die ihr die Mitgliedstaaten über die Durchführung der aufgrund dieser Richtlinie erlassenen einzelstaatlichen Vorschriften übermitteln. Potsdam 21.11. 2004 Nachvollziehbarkeit Unterschiedliche Ansprüche der schützenswerten Tier- und Pflanzenarten an die Lebensraumtypen und die Pflege Art und Intensität der Pflegemaßnahmen ? Historie Problemfelder für einen umsetzungsreifen Managementplan Bereitschaft der Grundstückseigner bzw. -pächter zum Mitmachen Potsdam 21.11. 2004 Vorgaben der FFH - Richtlinie Bayern: „Um dauerhaft einen günstigen Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume im Freistaat zu gewährleisten, wird zweckmäßiger Weise für jedes bayerische NATURA 2000-Gebiet ein Managementplan erstellt.“ 2001 5 Testmanagementpläne Offenland 1 Testmanagementplan Forst 9Soll nichts kosten 9Prinzip der Freiwilligkeit (Verweis auf Fördergelder) Potsdam 21.11. 2004 5 Testmanagementpläne Offenland: Methodentest ¾ Literaturauswertung ¾ nur Vegetationserfassung ¾ Bachsystem (Muschelvorkommen) ¾ Fauna und Flora in kompliziertem Gebiet ¾ Fledermauskeller 9 In der Regel reicht vorhandene Datenlage nicht aus 9 FFH-Focus fehlt bei vorhandenen Daten und Gutachten 9 nur Berücksichtigung von Flora und Fauna ist ausreichend Potsdam 21.11. 2004 Potsdam 21.11. 2004 www.bayern.de/lfu „Natura 2000“ Potsdam 21.11. 2004 Potsdam 21.11. 2004 Potsdam 21.11. 2004 Potsdam 21.11. 2004 „Bürgermeisterfassung“ des MP Potsdam 21.11. 2004 Beteiligt sind: • StM UGV und StM LF • Forstdirektion • Regierung/HNB • Landesamt für Umweltschutz • Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft • Landratsamt/UNB • Forstamt • Planfertiger • Gemeinden • Waldbesitzer • Verbände • Lokale Vereine, Experten ... • Andere Behörden Potsdam 21.11. 2004 FFH-Managementplan = Pflege- und Entwicklungsplan? bekannt neu g n tu i le n sa g n u r tr ie Ka Berichtspflicht Zwang zur Umsetzung P e l an r n u l l ste g GIS Potsdam 21.11. 2004 Kommunikation Spannend: • Kartierungsaufwand • Anforderungen an Behörden und Büros Umsetzung FFHRichtlinie Gefahr: •FFH als einziger Naturschutz – FFH-VP •Käseglocke •Standardisierung statt ortsspezifischen Anpassung • Zusammenarbeit zwischen Beteiligten •Förderrichtlinien contra FFHPflege Positiv: Kosten: • Quantensprung für Naturschutz • Totschlagargument • Rolle Verbände gestärkt • Zusammenarbeit über Grenzen hinaus (Ehrenamt und behördlich) • Berichtspflicht (keine Elfenbeinturm, Umsetzungsreife, Kommunikation) Potsdam 21.11. 2004 • Kommunikation als Spardose Beispiel Vorschläge für Pflegemaßnahmen: Erhalt von FFH-Lebensräumen Potsdam 21.11. 2004 Beispiel Vorschläge für Pflegemaßnahmen: Erhalt von FFH-Lebensräumen Potsdam 21.11. 2004 Beispiel Vorschläge für Pflegemaßnahmen: Entwickeln von FFH-Lebensräumen Potsdam 21.11. 2004 Vielen Dank! Potsdam 21.11. 2004
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