FFH-Managementplanung: Was, wer, wie, warum? - Geise & Partner

FFH-Managementplanung:
Was, wer, wie, warum?
Erfahrungen aus 3 Jahren Umsetzung in Bayern
Potsdam 21.11. 2004
FFH-Richtlinie
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992
zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden
Tiere und Pflanzen
Amtsblatt Nr. L 206 vom 22/07/1992 S. 0007 - 0050
„Wie in Artikel 130r des Vertrages (Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (1957) ) festgestellt wird, sind Erhaltung, Schutz und
Verbesserung der Qualität der Umwelt wesentliches Ziel der Gemeinschaft und
von allgemeinem Interesse; hierzu zählt auch der Schutz der natürlichen
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.“
„Der Zustand der natürlichen Lebensräume im europäischen Gebiet der
Mitgliedstaaten verschlechtert sich unaufhörlich. Die verschiedenen Arten
wildlebender Tiere und Pflanzen sind in zunehmender Zahl ernstlich bedroht.
Die bedrohten Lebensräume und Arten sind Teil des Naturerbes der Gemeinschaft,
und die Bedrohung, der sie ausgesetzt sind, ist oft grenzübergreifend; daher sind zu
ihrer Erhaltung Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene erforderlich.“
Potsdam 21.11. 2004
FFH-Richtlinie
„Hauptziel dieser Richtlinie ist es, die Erhaltung der
biologischen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch die
wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen
Anforderungen berücksichtigt werden sollen.“
„Die Erhaltung der biologischen Vielfalt kann in bestimmten
Fällen die Fortführung oder auch die Förderung bestimmter
Tätigkeiten des Menschen erfordern.“
„Zur Wiederherstellung oder Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind besondere Schutzgebiete auszuweisen,
um nach einem genau festgelegten Zeitplan ein zusammenhängendes europäisches ökologisches Netz zu schaffen.“
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Umsetzung der FFH - Richtlinie vor Ort
Artikel 2 FFH - Richtlinie
(2) Die aufgrund dieser Richtlinie getroffenen Maßnahmen zielen darauf ab,
einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und
wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu
Lebensraum - +
Populationsschutz
bewahren oder wiederherzustellen.
Artikel 3 der FFH - Richtlinie
(1) Es wird ein kohärentes europäisches ökologisches Netz besonderer
Schutzgebiete mit der Bezeichnung "Natura 2000" errichtet. Dieses Netz ........
muss den Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines
günstigen Erhaltungszustandes dieser natürlichen Lebensraumtypen und
Gefährdungspotenzial
Habitate der Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet gewährleisten.
Artikel 6 der FFH-Richtlinie
Zur Überwachung der Umsetzung dieser Richtlinie erstellt die
Kommission in regelmäßigen Zeitabständen einen
zusammenfassenden Bericht, der insbesondere auf den Informationen
beruht, die ihr die Mitgliedstaaten über die Durchführung der aufgrund
dieser Richtlinie erlassenen einzelstaatlichen Vorschriften übermitteln.
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Nachvollziehbarkeit
Unterschiedliche
Ansprüche der schützenswerten Tier- und Pflanzenarten an die Lebensraumtypen und die Pflege
Art und Intensität der
Pflegemaßnahmen
?
Historie
Problemfelder für einen
umsetzungsreifen
Managementplan
Bereitschaft der
Grundstückseigner bzw.
-pächter zum Mitmachen
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Vorgaben der FFH - Richtlinie
Bayern:
„Um dauerhaft einen günstigen Erhaltungszustand der Arten und
Lebensräume im Freistaat zu gewährleisten, wird zweckmäßiger Weise für
jedes bayerische NATURA 2000-Gebiet ein Managementplan erstellt.“
2001
5 Testmanagementpläne Offenland
1 Testmanagementplan Forst
9Soll nichts kosten
9Prinzip der Freiwilligkeit (Verweis auf Fördergelder)
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5 Testmanagementpläne Offenland: Methodentest
¾
Literaturauswertung
¾
nur Vegetationserfassung
¾
Bachsystem (Muschelvorkommen)
¾
Fauna und Flora in kompliziertem Gebiet
¾
Fledermauskeller
9 In der Regel reicht vorhandene Datenlage nicht aus
9 FFH-Focus fehlt bei vorhandenen Daten und Gutachten
9 nur Berücksichtigung von Flora und Fauna ist
ausreichend
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www.bayern.de/lfu „Natura 2000“
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„Bürgermeisterfassung“ des MP
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Beteiligt sind:
• StM UGV und StM LF
• Forstdirektion
• Regierung/HNB
• Landesamt für Umweltschutz
• Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
• Landratsamt/UNB
• Forstamt
• Planfertiger
• Gemeinden
• Waldbesitzer
• Verbände
• Lokale Vereine, Experten ...
• Andere Behörden
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FFH-Managementplan =
Pflege- und Entwicklungsplan?
bekannt
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Berichtspflicht
Zwang zur
Umsetzung
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GIS
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Kommunikation
Spannend:
• Kartierungsaufwand
• Anforderungen an
Behörden
und Büros
Umsetzung
FFHRichtlinie
Gefahr:
•FFH als einziger
Naturschutz –
FFH-VP
•Käseglocke
•Standardisierung
statt
ortsspezifischen
Anpassung
• Zusammenarbeit
zwischen Beteiligten
•Förderrichtlinien
contra FFHPflege
Positiv:
Kosten:
• Quantensprung für Naturschutz
• Totschlagargument
• Rolle Verbände gestärkt
• Zusammenarbeit über Grenzen
hinaus (Ehrenamt und behördlich)
• Berichtspflicht (keine Elfenbeinturm,
Umsetzungsreife, Kommunikation)
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• Kommunikation als
Spardose
Beispiel Vorschläge für Pflegemaßnahmen: Erhalt von FFH-Lebensräumen
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Beispiel Vorschläge für Pflegemaßnahmen: Erhalt von FFH-Lebensräumen
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Beispiel Vorschläge für Pflegemaßnahmen: Entwickeln von FFH-Lebensräumen
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Vielen Dank!
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