THEMEN DER ZEIT SEXUALISIERTE GEWALT Wie der Verdacht auf „K.-o.-Tropfen“ bewiesen werden kann Foto: Caro Psychopharmaka und Liquid Ecstasy werden offenbar zunehmend häufig als K.-o.-Tropfen angewandt. Der Aachener Frauennotruf hat eine Präventionskampagne gestartet und bietet eine Beratung und Notfallversorgung an. In einem unbeobachteten Moment werden manchen Frauen K.-o.Tropfen ins Getränk gemischt. 15 bis 30 Minuten später setzen Bewusstseinsveränderungen ein, die Männern den sexuellen Missbrauch erleichtern. 108 E s werden in Deutschland immer wieder Fälle von Frauen und Mädchen bekannt, bei denen der Verdacht besteht, dass sexuelle Übergriffe unter der Gabe von sogenannten K.-o.-Tropfen stattgefunden haben. So berichtete eine junge Frau der Beratungsstelle des „Aachener Notrufs für vergewaltigte Frauen und Mädchen“, dass ihr bei einem Kneipenbesuch plötzlich sehr übel geworden sei und sie Schwindelgefühle empfunden habe, obwohl sie kaum Alkohol getrunken hatte. Ein fremder Mann, der an der Theke neben ihr gestanden hatte, habe sie fürsorglich an die frische Luft begleitet. Stunden später sei sie in ihrer eigenen Wohnung aufgewacht – unverletzt, aber mit dem sicheren Gefühl, Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Sie könne sich an nichts erinnern (Blackout), auch nicht daran, wie sie nach Hause gekommen sei. Als K.-o.-Tropfen kommt eine Vielzahl von Substanzen in Betracht, darunter hochwirksame Psychopharmaka (Barbiturate, Benzodiazepine) oder g-Hydroxybuttersäure (GHB, auch Liquid Ecstasy genannt). Die Wirkung der Substanzen ist unter anderem dosisabhängig; so wirkt GHB in niedriger Dosierung entspannend; es kann ein gesteigertes Kontaktbedürfnis auftreten, auch eine sexuelle Stimulierung oder Potenzförderung wird beschrieben. Die Wirkungsweise der Substanzen ist dosisabhängig Mit steigender Dosis wirkt GHB zunehmend berauschend, und es kann ein komaähnlicher Zustand eintreten. Zusätzlich wird über Übelkeit, Brechreiz, Wahrnehmungsstörungen, Benommenheit, ein Zustand wie „in Watte gepackt“, „willenlos“ und „bewegungsunfähig“ berichtet. Die Wirkung von K.-o.-Mitteln setzt in kurzer Zeit ein (nach circa 30 Minu- ten, je nach Substanz) und dauert in Abhängigkeit von Substanz und Dosis meist einige Stunden an. Danach ist oft das Erinnerungsvermögen deutlich eingeschränkt oder nicht vorhanden. Von besonderer Bedeutung scheint die GHB zu sein – eine farblose, relativ geschmacksneutrale, leicht salzig schmeckende wässrige Flüssigkeit –, weil sie unbemerkt in Getränke eingebracht werden kann. Vor allem in Verbindung mit Alkohol und anderen Betäubungsmitteln kann die Substanz fatale Folgen haben: Es treten nicht nur Nebenwirkungen wie Übelkeit, Kopfschmerzen und Erbrechen auf. Atembeschwerden bis hin zum Atemstillstand können die lebensgefährlichen Folgen sein. Die Wirkung von GHB beginnt circa 15 Minuten nach der Einnahme und hält, je nach Dosierung, bis zu drei Stunden an. GHB wird vom Körper innerhalb weniger Stunden (circa acht Stunden) bis unter die Nachweisgrenze abgebaut. Innerhalb dieses knappen Zeitfensters kann es mittels einer spezifischen Analyse im Blut, etwas länger im Urin und unter Umständen auch noch Wochen später in den Haaren (dies vor allem bei nicht nur einmaliger Verabreichung) nachgewiesen werden (1). Wenn Frauen und Mädchen oder auch Männer unter der Wirkung von K.-o.-Mitteln sexuell missbraucht wurden, sind vor allem die fehlenden oder sehr lückenhaften Erinnerungen und oft auch die zum Teil bizarr anmutenden Schilderungen der Betroffenen über ihre Wahrnehmungen und die nicht stimmig erscheinenden Verhaltensbeobachtungen Dritter ein großes Problem. Dies führt dazu, dass sich die Täter sehr sicher fühlen und eine ⏐ PP⏐ ⏐ Heft 3⏐ ⏐ März 2008 Deutsches Ärzteblatt⏐ THEMEN DER ZEIT strafrechtliche Verfolgung kaum fürchten müssen. Sind den Opfern die Täter bekannt, behaupten diese nicht selten, dass die sexuellen Handlungen mit Einwilligung stattgefunden hätten. Vorgetragene Beschwerden werden dann oft auf einen Alkoholkonsum zurückgeführt. Fazit für die klinische Arbeit Nicht immer liegt der Verdacht auf Intoxikation durch K.-o.-Tropfen sofort nahe. Oft werden betroffene Personen anscheinend als „einfach alkoholisiert“ oder „unter anderen Drogen stehend“ eingeliefert. Vor allem, wenn die klinisch objektivierte Alkoholisierung in keinem Verhältnis zum Grad der Bewusstseinsstörung beziehungsweise zum gesamten Beschwerdebild passt, sollte auch an K.-o.-Mittel gedacht werden. Für einen GHBNachweis ist dann Eile geboten, eine separate Blut- und Urinprobe für eine spezifische toxikologische Analyse sollte daher in allen Verdachtsfällen umgehend gesichert und zumindest adäquat gelagert werden, um bei Bedarf die so gewonnene Probe analysieren lassen zu können. Ein in Kliniklaboren angebotenes Drogenscreening ist nicht geeignet, eine Intoxikation mit K.-o.-Mitteln auszuschließen, da zur sicheren Erfassung der möglichen Substanzen (speziell GHB) hochspezifische Analyseverfahren eingesetzt werden müssen. Die genannten Punkte zur Anamnese (auch durch eine Begleitperson) können zur Eingrenzung des Verdachts weiterhelfen (Kasten) (2). Da nicht jedes Labor alle als K.-o.-Mittel denkbaren Substanzen, speziell GHB, nachweisen kann, ist es sinnvoll, das Material zum Beispiel nach telefonischer Kontaktaufnahme an ein Institut für Rechtsmedizin zu schicken. Wurde eine Anzeige erstattet und erfolgt die Untersuchung auf An- VORGEHENSWEISE BEI VERDACHTSFÄLLEN Anamneseerhebung ❃ Wissentliche Einnahme von Alkohol, Medikamenten, Drogen? Wenn ja: Zeitpunkt und Dosis? ❃ Wahrnehmung von verändertem Geschmack eines Getränks? ❃ Getränk oder Lebensmittel angeboten bekommen? ❃ Getränk unbeaufsichtigt gelassen? ❃ Plötzliche Zustandsänderung? ❃ Dämmerzustand („wie in Watte gehüllt“)? ❃ Gefühle der Willenlosigkeit und Reglosigkeit? ❃ Psychovegetative Auffälligkeiten? ❃ Erinnerungsstörung? ❃ Im Nachgang Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Herzbeschwerden, Muskelschwäche? ❃ Verzögerte Vorstellung beim Arzt oder Meldung bei der Polizei? ❃ Geringe oder fehlende Verletzungen allgemein oder genital/rektal? ❃ Unter Umständen Abklärung eines SSADH(Succinatsemialdehyd-Dehydrogenase)-Defekts, Frage nach Einnahme von Valproinsäure, auch Frage nach Genuss von reifen Guaven bei unklaren GHB-Befunden Körperliche, inklusive gynäkologische Untersuchung ❃ Detaillierte und sorgfältige Dokumentation von Verletzungen, insbesondere auch Bagatellverletzungen (siehe Med-Doc-Card®) Auch das Fehlen von Verletzungen ist als Negativbefund festzuhalten. ❃ Sicherung von möglichen DNA-Spuren ❃ Sicherung von Proben für eine toxikologische Analyse: – Blutprobe, mindestens 2 ml, besser 10 ml, ohne Citratzusatz – Urinprobe, circa 100 ml. Diese Proben bei Bedarf im Kühlschrank lagern oder einfrieren – Unter Umständen auch eine Haarprobe nehmen, Haaransatz mit einem Faden markieren, ideal sind circa 200–300 mg Haare, Kopfhaar oder auch Schamhaar, gegebenenfalls zweite Haarprobe nach drei bis vier Wochen. ⏐ PP⏐ ⏐ Heft 3⏐ ⏐ März 2008 Deutsches Ärzteblatt⏐ weisung der Polizei oder Staatsanwaltschaft, dann werden die Kosten für die toxikologische Analyse von der Ermittlungsbehörde getragen. Müssen die Kosten selbst übernommen werden, kostet eine solche Untersuchung bis zu einigen Hundert Euro. Modellprojekte zur anonymen Sicherung von Beweismaterial Im Bereich der Polizeipräsidien Aachen und Bonn besteht die Möglichkeit, die Proben auch ohne vorherige Strafanzeige anonym sichern zu lassen. Die dabei entstehenden Kosten werden in diesen Modellprojekten übernommen. Damit kann das Material in einem späteren Prozess als Beweismittel aufgenommen werden. Über die genaue Verfahrensweise bei anonymer Spurensicherung geben der Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen sowie die Polizei in Aachen Auskunft. Treten Fragen zur Asservierung oder Analytik auf, ist es sinnvoll, bei einem Institut für Rechtsmedizin nachzufragen. Eine Liste der deutschen Institute gibt es im Internet unter www.dgrm.de. Ausführliche Informationen über die Präventionskampagne gegen K.-o.-Mittel und sexuelle Gewalt sowie Beratung und Begleitung für betroffene Frauen und Mädchen ab 15 Jahren, für ihre Bezugspersonen, Partner, Angehörige sowie für Fachkräfte verschiedener Berufsfelder, bietet der Aachener Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. Kontakt per E-Mail: info@ frauennotruf-aachen.de, Internet: www.frauennotruf-aachen.de. ■ Dr. med. Barbara Luck, Universitätsklinikum Aachen und Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen Aachen e.V. Dipl.-Soz.-Arb. Leonie Afflerbach, Med. Zentrum Kreis Aachen und Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen Aachen e.V. Priv.-Doz. Dr. med. Hildegard Graß, Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Düsseldorf LITERATUR 1. Merkblatt GHB – LKA – NRW, Dezember 2003. 2. Le Beau MA, Andollo W, Hearn WL et al.: Recommendations for toxicological investigations of drug-facilitated sexual assault. J Forensic Sci 1999; 44(1): 227–30. 109
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