Info Nr. 31 / 2006 „Lieber reich im Westen oder arm im Osten als umgekehrt“ Was ändert sich, wenn man – wie die Mitarbeiter/innen des ZeP – sein Gehalt nunmehr „aus dem Beitrittsgebiet“ bezieht? Die Senatsverwaltung für Finanzen stellt sich auf den Standpunkt, alle ZePMitarbeiter/innen hätten unabhängig vom Einsatzort ihren Dienstort in Friedrichsfelde. Daher sollen sie im Sozialrechtskreis Ost sozialversichert werden. Wir untersuchen zur Zeit die Auswirkungen auf Zusatzversorgung, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bis dahin raten wir allen Betroffenen, die bisher „im Westen“ versichert waren, bei den zuständigen Einzugstellen (Krankenversicherungen), der Zusatzversorgungskasse und dem ZeP selbst Widerspruch gegen die (auch nachträgliche) Zuordnung einzulegen. Wir können nämlich nicht ausschließen, dass es sonst zu finanziellen Nachteilen kommen kann. Für die Berechnung der Rente gilt die Rentenformel des § 64 SGB IV in Ost wie in West gleichermaßen: Monatsbetrag der Rente ist gleich der Summe der persönlichen Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert Der Rentenartfaktor, der aktueller Rentenwert und der Zugangsfaktor sind einfach zu erfahren aus § 67f, 77 SGB IV: • • • Der Rentenartfaktor ergibt sich aus der Art der Rente, bei der Altersrente ist der Faktor „1“ und damit in der Formel quasi unbeachtlich Der Aktuelle Rentenwert wir jährlich zum 1. Juli für ein Jahr festgelegt Der Zugangsfaktor ist auch gleich „1“, wenn die erforderliche Altersgrenze erreicht ist Der erste „Knackpunkt“ liegt bei den persönlichen Entgeltpunkten, die sich nach dem individuellen Einkommen errechnen. Für jedes Beitragsjahr wird ermittelt, wie sich das Einkommen zum Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer verhält. Die Berechnung ist also ein Dreisatz, für den man noch wissen muss, wie hoch das Durchschnittseinkommen war. Die Verhältniszahl entspricht einem Punktwert, der wieder „1“ beträgt, wenn man genau soviel verdiente wie der Durchschnitt. Natürlich gibt es auch Punktwerte (4 Stellen) „hinter dem Komma“; wer weniger verdiente als der Durchschnitt, hat eine „0“ vor dem Komma. Berechnungsformel: eigener Jahresverdienst ÷ Durchschnittsjahresverdienst = Persönliche Entgeltpunkte Das Durchschnittseinkommen ist für das laufende Jahr 2006 im Sinne des § 69 II Nr. 2 SGB IV in Ost und West gleich mit 29.304 Euro festgestellt worden. (Alle Zahlen, die noch zitiert werden, stammen aus gesetzlichen Anlagen zum SGB IV.) ______________________________________________________________________________________ Deutsche Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DPolG), LV Berlin e.V. Landesgeschäftsstelle: Calvinstraße 5a; 10557 Berlin; Tel.: 393 30 73 / 74; Fax: 393 50 92 Internet: www.dpolg-berlin.de; Kontakt: [email protected] Es darf aber die Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres bzw. des jeweiligen Monats dabei nicht überschritten werden, denn ansonsten wird nur der Verdienst in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze statt des tatsächlichen Verdienstes in der Gleichung berücksichtigt. Und die Beitragsbemessungsgrenze für 2006 beträgt im Westen 63.000 Euro, im Osten aber nur 52.800 Euro. Rentenanwärter aus den neuen Bundesländern dürfen jedoch ihre Jahresverdienste noch mit einem Umrechnungsfaktor multiplizieren, damit sie Entgelte errechnen, die denen im Westen vergleichbar sind. Somit können Ostentgelte, erhöht durch den Faktor, wie die Westentgelte durch die gleichen Durchschnittsentgelte geteilt werden. Für 2006 ist der Faktor vorläufig mit 1,1911 anzusetzen. Die obigen Zahlen werden also dadurch beeinflusst. Allerdings ist die Beitragsbemessungsgrenze auch hier die Grenze, sie kann nicht überschritten werden. Zum Schluss muss man noch den zweiten „Knackpunkt“ kennen: Der aktuelle Rentenwert beträgt in der Zeit vom 1. Juli 2003 bis zum 30. Juni 2006: in den alten Bundesländern 26,13 Euro, in den neuen Bundesländern 22,97 Euro. Er richtet sich nach dem Wohnort zur Zeit des Rentenbezuges Nur die Anpassung des aktuellen Rentenwertes ist für die Steigerung einer einmal festgesetzten Rente verantwortlich. Das sind die die sogenannten Rentenerhöhungen, die aber in den letzten Jahren „ausgefallen“ sind. Gehalt 20.000,00 € 29.304,00 € 30.000,00 € 40.000,00 € 44.328,77 € 45.000,00 € 52.800,00 € 60.000,00 € 63.000,00 € entspr. West (wenn Ost) 23.822,00 € 34.903,99 € 35.733,00 € 47.644,00 € 52.800,00 € 53.599,50 € 62.890,08 € 71.466,00 € 75.039,30 € Punkte Ost 0,8129 1,1911 1,2194 1,6259 1,8018 1,8018 1,8018 1,8018 1,8018 Punkte West 0,6825 1,0000 1,0238 1,3650 1,5127 1,5356 1,8018 2,0475 2,1499 Differenz Rente Ost 0,1304 18,67 € 0,1911 27,36 € 0,1956 28,01 € 0,2609 37,35 € 0,2891 41,39 € 0,2662 41,39 € 0,0000 41,39 € -0,2457 41,39 € -0,3481 41,39 € Rente West 17,83 € 26,13 € 26,75 € 35,67 € 39,53 € 40,13 € 47,08 € 53,50 € 56,18 € Differenz 0,84 € 1,23 € 1,26 € 1,68 € 1,86 € 1,26 € -5,69 € -12,11 € -14,79 € Die Tabelle zeigt: Bei einem Gehalt von weniger als 52.800 € erwirbt man jetzt mehr persönliche Entgeltpunkte als vorher. Die Differenz ist umso günstiger, je mehr man an diese Grenze kommt und geht von 1/8 bis zu 1/4 Punkt. Überschreitet man sie, sinken die Entgeltpunkte um bis zu mehr als 1/3 im Höchstfall. Die mehr Verdienenden sollten sich also fragen, ob das ein Grund ist, hiergegen anzugehen. Für den Fall der Fälle ist auch an die Arbeitslosenversicherung zu denken bzw. an die Zusatzversorgung. Es ist nicht einzusehen, warum z.B. jemand, der weiter – nur jetzt als „Überhang“ – in seiner alten Dienststelle im Westen tätig ist, plötzlich weniger Rentenansprüche erwerben sollte als vorher, aus dem einzigen „Grund“, dass es dem Senat beliebt hat, das ZeP in Friedrichsfelde unterzubringen. Allerdings könnte es ja auch notwendig werden – die vorhandenen Räume reichen dort kaum noch aus – die Behörde umzusiedeln, und wenn sie in den Westen zieht, kehrt sich das Verhältnis um, weil jetzt alle „Westentgelt“ bekommen. DPolG – Sicher mit Profil ______________________________________________________________________________________ Deutsche Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DPolG), LV Berlin e.V. Landesgeschäftsstelle: Calvinstraße 5a; 10557 Berlin; Tel.: 393 30 73 / 74; Fax: 393 50 92 Internet: www.dpolg-berlin.de; Kontakt: [email protected]
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