Wie beherzigt der öffentliche Bauherr seine eigene Verantwortung

Wie beherzigt der Bund seine BaustellV
bei seinen Bauprojekten?
4. Bundeskoordinatorentag
Berlin, 23. Oktober 2008
Wie beherzigt der öffentliche Bauherr
seine eigene Verantwortung auf
seinen eigenen Baustellen?
Dipl.-Ing. (FH) M. Eng. Matthias Deufel VDI
Oberfinanzdirektion Koblenz, Geschäftsbereich Bundesbau
23. Oktober 2008
4. Bundeskoordinatorentag, Berlin
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Wie beherzigt der Bund seine BaustellV
bei seinen Bauprojekten?
Konkretisierung:
Wie beherzigt der Bund seine
BaustellV bei seinen Bauprojekten?
23. Oktober 2008
4. Bundeskoordinatorentag, Berlin
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Wie beherzigt der Bund seine BaustellV
bei seinen Bauprojekten?
Gliederung
1. Kurzdarstellung OFD Koblenz
2. Anspruch BaustellV
3. Umsetzung BaustellV
4. Kritik
5. Ausblick
23. Oktober 2008
4. Bundeskoordinatorentag, Berlin
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Wie beherzigt der Bund seine BaustellV
bei seinen Bauprojekten?
1. Kurzdarstellung OFD Koblenz
 Vertreter des Bauherrn BRD in RLP
 Wahrnehmung projektbezogener Bauherrenaufgaben
Bedarfsermittlung und Finanzierung
Öffentlich-rechtliche Belange
Strategische Projektleitung + Controlling
 Wahrnehmung projektunabhängiger Aufgaben
Ausschuss-/Arbeitskreisarbeit (RBBau, ArbHAbw, LIS´e, …)
Abrechnung Bund-Land, Bund-Gaststreitkräfte
Nachprüfungsstelle, Verfahrenstandschaft, Prozessführung
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Wie beherzigt der Bund seine BaustellV
bei seinen Bauprojekten?
2. Anspruch BaustellV (Kurzfassung)
 „Wesentliche Verbesserung von Sicherheit und
Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen“
 Bauherr als Adressat mit folgenden Pflichten:
Berücksichtigung § 4 ArbSchG bereits in der Pp
Ggf. „Vorankündigung“
Ggf. „Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“
Ggf. „Unterlage“
Ggf. „Koordinator“ in Pp und Ap
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Wie beherzigt der Bund seine BaustellV
bei seinen Bauprojekten?
3. Umsetzung BaustellV – Ausgangslage
Anspruch des
Bauherrn?
Ausgangslage
Wo
liegt die
BaustellV
im Argen?
Was bewegt der
Bund in Rheinland-Pfalz?
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bei seinen Bauprojekten?
3. Umsetzung BaustellV – Ausgangslage
Anspruch des
Bauherrn?
 Verantwortungswahrnehmung
 Pflichterfüllung
 Nutzen
 Vorbildfunktion
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Wie beherzigt der Bund seine BaustellV
bei seinen Bauprojekten?
3. Umsetzung BaustellV – Ausgangslage
 Bauausgaben
 Neubegonnene/laufende GBM
 SiGeKo-Honorarpotential
Was bewegt der
Bund in Rheinland-Pfalz?
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Wie beherzigt der Bund seine BaustellV
bei seinen Bauprojekten?
3. Umsetzung BaustellV – Ausgangslage
Wo
liegt die
BaustellV
im Argen?
 Späte SiGeKo-Beauftragung
 Geringe SiGeKo-Akzeptanz
 Große Interessenskonflikte
 Mangelhafte Qualität (Pers./Inh.)
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bei seinen Bauprojekten?
3. Umsetzung BaustellV – Lösung
Inhaltlich
Strukturell/personell
Integration
Unabhängigkeit
BaustellV +
RAB´s
RAB „+“
Qualifikation
Monetär
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Wie beherzigt der Bund seine BaustellV
bei seinen Bauprojekten?
4. Kritik
 Beauftragungszeitp.
I. O.
 SiGeKo-Akzeptanz
Zusammenhang mit
Auftreten/Kompetenz
 Interessenkonflikte
Ausgeschlossen
 Qualität der
SiGe-Koordination
SiGe-Plan …
Unterlage ...
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bei seinen Bauprojekten?
5. Ausblick – 10 a BaustellV
 Viel Positives
 Viel Potential
 Kardinale Erfordernisse
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bei seinen Bauprojekten?
5. Ausblick
 10 a BaustellV – viel Positives
Sensibilisierung
SiGeKo
Veranstaltungen wie heute …
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Wie beherzigt der Bund seine BaustellV
bei seinen Bauprojekten?
5. Ausblick
 10 a BaustellV – viel Potential
Beauftragungzeitpunkt SiGeKo
Unabhängigkeit SiGeKo
Belebung Pp u. v. a. Unterlage
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Wie beherzigt der Bund seine BaustellV
bei seinen Bauprojekten?
5. Ausblick
 10 a BaustellV – kardinale Erfordernisse
Kulturwechsel
Magisches Dreieck => Reales Viereck
Philosophiewechsel
Akzeptanz der SiGeKo-Belange
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