8 Schweiz 10. August 2014 | sonntagszeitung.ch SZ 10.8.14, S. 8, 17 Kinder werden wie Manager bewertet Testbogen und Lernberichte beurteilen jetzt schon die Leistungen von Kindergärtlern person zu sehr von einem solchen Formular leiten lasse und den gesunden Menschenverstand einfach ausblende. Mit einer Bewertung, die sich an Defiziten ausrichte, könnten Kinder zudem in diesem Alter noch gar nicht umgehen – «und auch viele Eltern nicht. Wirft man ihnen an den Kopf, was ihr Kind nicht kann, kann das kontraproduktiv sein.» Claudia Marinka Zürich Es liest sich wie eine Mitarbeiterbeurteilung im höheren Management: Immer mehr Kindergärtler in der Schweiz werden mit Testbogen bewertet. Neu auch im Kanton Basel-Stadt. Dort müssen die Kindergärtnerinnen jetzt Berichte über die Leistungen und das Verhalten der Kinder verfassen. Geprüft wird zum Beispiel, ob sie «Aufträge oder Vorhaben planvoll bearbeiten», «ein angemessenes Arbeitstempo vorweisen» oder «eigene Stärken und den persönlichen Entwicklungsbedarf benennen». Das Kind muss idealerweise «in der vorgegebenen Zeit zu einer Lösung oder einem Produkt» gelangen und «ein angemessenes Nähe-Distanz-Verhalten» aufweisen. Bis anhin sind diese Berichte mündlich erfolgt, jetzt muss die Lehrkraft schriftlich rapportieren. Das vermessene Kind: Auch andere Kantone haben ihre Prüfungsmethode für Kindergärtler verschärft – mit standardisierten Lernberichten oder Beobachtungsbögen. Sie dienen meist als Vorbereitung für das Elterngespräch. Doch der Beurteilungswahn treibt immer buntere Blüten. Im Kanton St. Gallen gipfelt der Test für Kindergärtler in einem Bogen mit 76 Kreuzchen pro Kind, jeder Punkt wird auf einer Skala von 1 bis 4 bewertet. Dazu gehören Fragen wie: «Es kann Perlen auffädeln, Schuhe binden, Ball prellen, Ausschneiden: a) spielend, mühelos, b) meistens ohne Prob- Die Suche nach Defekten ist in den Mittelpunkt gerückt Kids im Kindergarten: Geprüft wird etwa, ob sie «ein angemessenes Arbeitstempo vorweisen» leme, c) mit etlichen Unsicherheiten (nur mit auffälligen Mitbewegungen, z. B. Zunge), d) gar nicht.» Eltern wollen Entwicklungsstand ihrer Kinder genau kennen Auch im Kanton Bern müssen die Kindergärtnerinnen neu seit dem Schuljahr 2013/14 schriftlich den Entwicklungsstand der Kindergartenschüler festhalten. Beurteilt werden Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz. Einen einheitlichen Einschätzungsbogen gibt es neuerdings auch in den Aargauer Kindergärten. «Im Hinblick auf die Einführung des Kindergarten- Obligatoriums auf das Schuljahr 2013/14 wollten wir dieses Instrument vereinheitlichen», sagt Sascha Katja Giger-Dubach, die im Aargauer Bildungsdepartement für Kommunikation zuständig ist. Die standardisierten Tests zeigen: Die Kinder müssen einer Norm entsprechen. Passen sie nicht hinein, wird genauer abgeklärt. «Früher war die gesellschaftliche Erwartung weniger hoch», sagt Pierre Felder, Leiter Volksschulen in BaselStadt. Heute würden die Eltern detaillierte Informationen über die Entwicklung ihres Nachwuchses erwarten. «Das Verhältnis zu den Foto: Sabina Bobst Kindern hat sich gewandelt. Die Gesellschaft erwartet, dass Kinder optimal auf ihre Schullaufbahn und somit auf die Arbeitswelt vorbereitet werden, und das fängt schon im Kindergarten an.» Derzeit läuft in Basel eine zweijährige Pilotphase, danach will Felder Bilanz ziehen. Kein Verständnis für die Normierung der Kindergärtler hat Brigitte Fleuti, Präsidentin des Zürcher Kindergarten-Verbands. «Ich stehe diesen vorgefertigten Bögen kritisch gegenüber. Es kann nicht angehen, dass die Kindergärtnerin einfach Punkte abhackt.» Es bestehe die Gefahr, dass sich eine Lehr- Der Trend zur Normierung laufe einer umfassenden Förderungen jedes einzelnen Kindes entgegen, kritisiert Hans-Ulrich Grunder, Professor am Forschungszentrum für Pädagogik der Universität Basel und an der Fachhochschule Nordwestschweiz. Die Kinder würden schon früh «mit einem pädagogisch fragwürdigen Messzwang konfrontiert.» Laut Margrit Stamm, Professorin für Pädagogische Psychologie und Erziehungswissenschaften an der Universität Freiburg, ist die Suche nach Defekten übermächtig geworden. «Es herrscht ein Therapiewahn. Heute wird bei jedem zweiten Kind eine Diagnose gestellt.» Zwar sei es gut, wenn Entwicklungsstörungen früh erkannt würden. «Es ist jedoch höchst fragwürdig, Kinder standardisiert zu beurteilen», sagt Stamm: «Damit züchten wir Kinder heran, die schon im Kindergarten erfahren, dass sie in einem Bereich nicht genügen.» Kommentar Seite 17 Anzeige Kindesentführung ins Ferienparadies: Tanja S. holt Nuria zurück Seit März sass die Zürcherin mit ihrem Baby auf den Malediven fest, jetzt haben sie das Land verlassen gebe jeder Person das Recht, sich frei zu bewegen. Es ist nicht Shaheems erster Erfolg in diesem Fall. Vor Gericht setzte er bereits durch, dass Tanja S. und ihre Tochter für die kommende Sorgerechts-Verhandlung nicht auf die Malediven zurückkehren müssen. Zürich/Malé Am letzten Dienstag AUSGEWÄHLTE HERRENDÜFTE À CHF 59.90 PROFITIEREN SIE JETZT Gültig auf folgende Produkte: Paco Rabanne «1 Million» EdT Vapo 100 ml, Hugo Boss «Bottled» EdT Vapo 100 ml, Giorgio Armani «Acqua di Giò» EdT Vapo 50 ml, Dior «Homme» EdT Vapo 50 ml, Bvlgari «Man» EdT Vapo 60 ml & Jean Paul Gaultier «Le Male» EdT Vapo 125 ml. Produkte in ausgewählten Filialen erhältlich. Nicht kumulierbar mit anderen Rabatten. Gültig vom 04.08. bis 17.08.2014 oder solange Vorrat. war der Albtraum beendet: Um 11.30 Uhr urteilt ein Familiengericht auf den Malediven, dass die 36-jährige Zürcherin Tanja S. und ihre zehn Monate alte Tochter Nuria das Land verlassen dürfen. Mutter und Kind fahren im Taxi direkt vom Gericht zum Flughafen und steigen um 14.30 Uhr in den Flieger nach Frankfurt. Anschliessend will sie in die Schweiz zurückkehren. Ihre persönlichen Habseligkeiten lässt Tanja S. im Hotel auf den Malediven zurück. Die Leidensgeschichte von Tanja S. begann vor einem halben Jahr: Als die kaufmännische Angestellte am 27. Februar nach der Arbeit nach Hause kommt, ist die Wohnung leer. Auf einem Kissen liegt der Ehering. Ihr Mann Ahmed S., 32, hat die Tochter in sein Heimatland, die Malediven, entführt. Zuvor räumte er das gemeinsame Konto leer. Grund für die Entführung: Ahmed S. lehnt die westliche Lebensweise ab. Nuria soll streng islamisch aufwachsen. Er schreibt auf Facebook, dass seine Tochter nie einen Bikini tragen oder Hunde berühren dürfe. Sobald seine «kleine Prinzessin» sprechen könne, müsse sie Koransuren auswendig lernen. Im März reist Tanja S. ihrem Baby nach und erzielt am 20. März einen Teilerfolg: Bis das Gericht über den Sorgerechtsstreit entscheidet, darf sie Tochter Nuria zu Auf den Malediven haben Mütter das alleinige Sorgerecht Tanja S. und ihr Töchterchen in Malé: «Kaum noch auszuhalten» sich nehmen. Doch Ahmed S. setzt vor Gericht durch, dass sie die Malediven nicht verlassen darf. Mutter und Tochter sind vereint – aber im Ferienparadies gefangen. Das Ausreiseverbot war widerrechtlich In einem Mail vor zwei Monaten beschreibt Tanja S. ihre Situation als «Zumutung», die «kaum noch auszuhalten» sei. Sie hat keinen Job, kaum Geld, zieht von Hotel zu Hotel, übernachtet in billigsten Unterkünften. Um zu sparen, er- nährt sie sich vor allem mit Milch und Cornflakes, isst monatelang keine warme Mahlzeit. Mit einer Onlinepetition sammelt sie Geld. Im März hatte sie gegenüber der SonntagsZeitung angekündigt: «Ich werde die Malediven unter gar keinen Umständen ohne meine Tochter verlassen.» Jetzt hat Tanja S. ihr Ziel erreicht. Ihr Anwalt Husain Shaheem erwirkt, dass Tanja S. ausreisen darf. «Das Ausreiseverbot war offensichtlich widerrechtlich», sagt er. Die maledivische Verfassung Shaheem ist sicher, den Fall zu gewinnen. Im maledivischen Recht habe die Mutter das alleinige Sorgerecht, wenn das Kind jünger als sieben Jahre alt sei. Einzige Ausnahme: Die Mutter ist kriminell oder kann das Kind aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen nicht aufziehen. «Das ist bei meiner Klientin offensichtlich nicht der Fall.» Shaheem, ehemals stellvertretender Bundesanwalt der Malediven, bezeichnet seine Arbeit als «moralische Pflicht» und verzichtet auf ein Honorar. Tanja S. sei ohne Verschulden in eine unmögliche Situation geraten, sagt er. Tanja S. lernte ihren späteren Ehemann Ahmed S. im Januar 2011 in einem Luxusressort auf den Malediven kennen. Er arbeitete dort in einem Hotel. Ein Jahr später heirateten sie in der Schweiz. Mit Ahmed S. hat sie schon vor Monaten abgeschlossen. Kurz nach ihrer Ankunft auf den Malediven sagte sie: «Wer ein Kind entführt, ist nicht normal.» Simon Widmer 17 Standpunkte sonntagszeitung.ch | 10. August 2014 Die Bildungshysterie nimmt unseren Kindern ihre Freiheit Hochuli Aktenzeichen Ausgangsanzug 95 (un)gelöst Kindergärtler werden neu mit Fragebögen beurteilt. Ein unnötiger Leistungszwang. Claudia Marinka wünscht sich dagegen mehr Vertrauen und Gelassenheit nen und Fehler begehen dürfen. Ihnen sollte Vertrauen entgegengebracht werden, auch in Bezug auf ihre Entwicklung. Kann es etwas noch nicht so gut, wie man es von ihm in dem Alter erwartet, nimmt man mit Vertrauen, Gelassenheit und Zuversicht schon viel Druck weg. «Unter dem Deckmantel der ‹Frühförderung› werden Defizite von 4-Jährigen herausgehoben» Illustration: Kornel Stadler Früher, nein früher war nicht alles besser. Im Schulwesen herrschte Jekami in der Anwendung von therapeutischen Massnahmen, es fehlte an adäquat ausgebildeten Fachleuten. Zukunftsweisende Betreuungsstrukturen lagen noch in weiter Ferne. Heute haben wir ausgeklügelte pädagogische Frühwarnsysteme, um Kinder rechtzeitig bei auftretenden Schwierigkeiten zu unterstützen. Es spriessen Studienabgänger in Heilpädagogik, Früherziehung, Logopädie und Psychomotorik. Und genau das ist das Problem: Wir haben zu viel, wir wollen zu viel und das alles möglichst schnell. So verkommen Elterngespräche in der Volksschule zu Leistungsgesprächen, in denen Probleme, Auffälligkeiten oder Unzulänglichkeiten eines Kindes thematisiert werden. Statt auf Stärken zu setzen, lamentieren wir darüber, was unsere Kinder alles nicht können, und besprechen Massnahmen zur Förderung von Entwicklungsrückständen. Eine Notenvergabe auf der Unterstufe gibt es offiziell zwar nicht. Doch mit den standardisierten Fragebögen zur Beurteilung von Kindergärtlern schleicht sich der Leistungsanspruch unserer Gesellschaft durch die Hintertür in die Kindergärten. Unter dem Deckmantel der «Frühförderung» werden Defizite von 4-Jährigen herausgehoben. Ein umfassendes Konstrukt von Pädagogen und spezialisierten Lehrkräften hat, zusammen mit den Eltern, schliesslich den Anspruch, jedes Kind in seiner Entwicklung umfassend zu unterstützen, es weiterzubringen, damit es optimal auf den Leistungsdruck in Schule und Arbeitswelt vorbereitet ist. In diesem Bildungswahn gehen grundlegende Ansprüche verloren. Die Hauptaufgabe der Erziehung und damit der Erzieher besteht darin, den Kindern behilflich zu sein, ihre Kräfte und Potenziale so zu entwickeln, dass sie sich letztlich selber helfen lernen – zu Hause, in der Schule und später im Leben. Sie sollen sich in ihrer Entwicklung frei entfalten kön- Claudia Marinka, Nachrichtenredaktorin Werden die Kompetenzen eines Kindes mit Fragebögen oder der Kreuzchen-Methode ausgeleuchtet, legen wir den Fokus auf das Kleine und verlieren den Blick für das Ganze. Es ist nicht massgebend, ob der Kindergärtler mit vier Jahren eine Schere perfekt führen kann. Es ist nicht ausschlaggebend, ob der 4-Jährige «deutlich spricht und Laute und Lautverbindungen korrekt artikulieren kann», wie es in den Beurteilungsbögen heisst. Kinder sollen auch Zeit haben, sich Kompetenzen in unterschiedlicher Zeitspanne und Reihenfolge anzueignen. Wo früher Gemütsruhe herrschte, wird heute überreagiert – und überreguliert. Wir brauchen keine neue Erziehung auf Unterstufe. Wir verfügen über ausreichend fachliche Hilfsmittel. Erzieherinnen und Erzieher, setzt das um, was Eltern letztlich erwarten: eine humanistische Pädagogik, welche die Bedürfnisse der Kinder ernst nimmt und ihre Individualität respektiert. Die Kinder sollen nicht mit Angstmacherei und Leistungszwang aufwachsen. Es geht auch um das Selbstverständnis der Eltern, die sich mit ihrem Nachwuchs aufrichtig auseinandersetzen. Kinder brauchen Pädagogen, die nicht nur Formulare abackern, sondern ihnen das nötige Rüstzeug mitgeben und sie fördern. Medienmacher Twitter und Müll Ausgerechnet die seriöse NZZ hat diese Woche eine Geschichte über eine Frau losgetreten, die von ihrem Arbeitsplatz im Bundeshaus aus Nacktbilder im Internet veröffentlichte; genauer im sozialen Netzwerk Twitter. Nach einer politisch korrekten Wortwahl ringend, schrieb die Alte Tante: «Auf den Bildern sind mitunter ihre primären und sekundären Geschlechtsmerkmale zu sehen.» Bei der Empörung über die «Porno-Sekretärin» («Blick») von Bundesbern ist viel Heuchelei im Spiel. Und zwar auf allen Seiten: Da ist der St. Galler SVP-Nationalrat Lukas Reimann, der prompt die Entlassung der Dame forderte. Oder der Ärger darüber, dass «Blick» oder «20 Minuten» die Privatsphäre der Betroffenen offenbar egal war. Und schliesslich der Kommentator der «Südostschweiz», der glaubte, dass sogar die «Neue Zürcher Zeitung» im medialen Kampf um Aufmerksamkeit «den Kompass verloren hat». Tatsächlich kann man in diesem Fall verschiedene Standpunkte einnehmen. Jeder, der Bilder auf Twitter lädt, muss damit rechnen, dass die Welt zuschaut. Twitter ist das öffentlichste aller sozialen Onlinenetzwerke. Sofern ein Nutzer seine Tweets für Unberechtigte nicht sperrt. Das hat die Sekretärin nicht ge- «11 000 Nutzer verfolgten ihr Twitter-Konto» tan. Im Gegenteil. Sie pflegte mit ihren Nacktbildern gar eine eigene Community, der jeder beitreten konnte. Bis Mitte Woche verfolgten 11 000 Nutzer ihr Twitter-Konto. Die Frau hat Bilder nur halbherzig anonymisiert. Wer sie kennt, konnte sie problemlos identifizieren. auch das Recht auf Wahrung der Privatsphäre in den Massenmedien? Vielleicht ist Twitter eher mit dem Abfalleimer vor der Haustür zu vergleichen. Auch dessen Inhalt ist öffentlich einsehbar. Wer ihn durchwühlt, wird auf die Bewohner eines Hauses ganz private Rückschlüsse ziehen können. Dennoch wäre es einer Zeitung nie in den Sinn gekommen, zu fragen, ob es denn problematisch sei, dass eine Bundeshausangestellte Nacktbilder im Privatmüll entsorgt. Nur eines steht mit Bestimmtheit fest: Die Porno-Sekretärin wirft hochkomplexe und brandaktuelle Fragen auf. Was bedeuten im digitalen Raum Privatsphäre und Öffentlichkeit? Müssen sie rechtlich und gesellschaftlich neu ausgehandelt werden? Damit haben wir – die NZZ wird durchatmen – wieder ein anständiges Diskussionsniveau erreicht. Barnaby Skinner, Digitalredaktor Doch hat jemand, der sich im Internet bewusst so öffentlich zur Schau stellt, nicht [email protected] Wenn noch Zweifel darüber bestanden haben sollten, dass Verteidigungsminister Ueli Maurer seinen Laden nach dem Kampfjet-Nein des Schweizervolkes nicht mehr im Griff haben sollte, ist der Gegenbeweis nun letztgültig erbracht: Alles erstunken und erlogen! Das Dokument, das beweist, dass sich Maurer und sein Armeechef nach wie vor mit den wirklich wichtigen Fragen des Landes und seiner Verteidigung befassen, ist vom 14. Juli 2014 datiert. Korpskommandant André Blattmann teilt darin mit, er habe auf Antrag der Logistikbasis der Armee entschieden, «dass ab den Entlassungen 2015 eine Rückgabepflicht für den Ausgangsanzug 95 eingeführt wird». Hoppla, das lässt aufhorchen! Wobei Blattmann den Entscheid aufgrund folgender schwerwiegender Fakten getroffen hat: ― «Gemäss den Weisungen über das Armeematerial Wamat vom 1. 7. 2014 dürfen keine Uniformen der aktuellen Ordonnanz ins Eigentum abgegeben werden. ― Der private Verkauf von Uniformen der aktuellen Ordonnanz soll unterbunden werden. ― Das unerlaubte Eindringen in Gebäude des Bundes von Tätern in Uniform wird mit dieser Massnahme erschwert. ― Ein Grossteil der Kantone führt die Entlassung bereits heute in Zivilkleidung durch. Das Erscheinungsbild ist in diesen Fällen besser als bei den Entlassungen, welche in Uniform durchgeführt werden. Die Uniform wird häufig nicht korrekt oder unvollständig getragen. Aus Kostengründen ist eine Retablierung für den einen Diensttag nicht tragbar.» Nun, wo Blattmann recht hat, hat er recht. Und trotzdem mache ich mir einige Sorgen. Denn im Kanton Aargau werden die Offiziere von mir in einer würdigen Feier aus der Dienstpflicht entlassen. Ein schöner Brauch – und ein uniformierter zudem. Was nun also, Herr Blattmann? Sollen die Offiziere im Adamskostüm zur Feier erscheinen? Nein, nein, auch daran hat der Armeechef gedacht: «Sollten Sie trotz der Rückgabepflicht die Entlassung in Uniform organisieren wollen, steht Ihnen die Logistikbasis der Armee als zuständige Stelle gerne zur Verfügung, um mögliche Lösungen (beispielsweise nachträgliche Abgabe des Ausgangsanzuges 95) zu finden.» Uff, noch einmal Glück gehabt! Der Verteidigungsminister und sein Armeechef denken einfach an alles bzw. von der Scheitel bis zur Sohle. Susanne Hochuli ist Regierungsrätin der Grünen im Kanton Aargau
© Copyright 2024 ExpyDoc