Wer jetzt wie viel UNterhalt zahlen muss

Düsseldorfer Tabelle 2013: So wird der Unterhalt berechnet
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Düsseldorfer Tabelle 2013
Düsseldorfer Tabelle 2013: Wer jetzt wie viel
Unterhalt zahlen muss
08.05.2013, 13:38 Uhr | dpa, t-online.de
Die Düsseldorfer Tabelle gibt die Höhe des Kindesunterhalts vor. (Quelle: imago)
Die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle für Kinder bleiben unverändert. Für
Trennungskinder steht also die zweite Nullrunde in Folge ins Haus. Nach der Anhebung der
Hartz-IV-Regelsätze haben die Gerichte nun allerdings auch den Selbstbehalt für
Unterhaltspflichtige angehoben. Ihnen soll ein Anreiz zum Arbeiten bleiben.
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viel Unterhalt zahlen muss
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müssten Sie zahlen
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1000 statt 950 Euro Selbstbehalt
Wer nach einer Trennung Unterhalt zahlen
muss, darf 2013 mehr von seinem Geld
behalten - für die betroffenen Kinder ändert sich
hingegen zum zweiten Mal in Folge nichts. Das
hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht
mitgeteilt. Ein erwerbstätiger Unterhaltszahler
mit Schulkindern bis 21 Jahren darf künftig
1000 statt 950 Euro im Monat für seinen
eigenen Bedarf behalten.
Düsseldorfer Tabelle 2013: Unterhaltssätze
für Kinder bleiben
Die Anhebung sei notwendig geworden, weil
die Hartz-IV-Sätze erhöht wurden. "Die
Nützliche Tools für Eltern
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Düsseldorfer Tabelle 2013: So wird der Unterhalt berechnet
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Opfergrenze ist das Existenzminimum", sagte Familienrichter Jürgen Soyka. Die Änderungen
werden am 1. Januar 2013 wirksam. Die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle für die Kinder
bleiben hingegen gleich.
Viele Trennungskinder könnten dadurch dennoch in die Sozialhilfe rutschen, wenn beim
Unterhaltszahler der Mindestsatz für die Kinder nicht mehr übrig bleibt. In Deutschland gibt es
knapp drei Millionen minderjährige Trennungskinder. Hinzu kommen die unterhaltsberechtigten
volljährigen Kinder.
So verändert sich der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen
Für die nicht oder geringfügig arbeitenden Ex-Partner gibt es tendenziell weniger Geld. Sie
müssen sich teilen, was nach Abzug von Kindesunterhalt und Selbstbehalt übrig bleibt.
Der Selbstbehalt für arbeitslose Unterhaltspflichtige steigt von 770 auf 800 Euro. Bei
unterhaltsberechtigten volljährigen Kindern, die nicht mehr in der Schule sind, steigt der Satz von
1150 auf 1200 Euro. Bei einem nichtehelichen Kind liegt der Selbstbehalt künftig bei 1100 statt
1050 Euro. Im Einzelfall könne der Selbstbehalt weiter steigen, etwa beim Nachweis, dass für den
vorgesehenen Mietsatz keine Wohnung zu finden ist, oder weil die gestiegenen Energiekosten
den Ansatz für die Wohnkosten sprengen.
Wenn die Unterhaltspflicht für die eigenen Eltern besteht, etwa, weil diese pflegebedürftig sind
und die Rente dafür nicht reicht, steigt der Selbstbehalt von 1500 auf 1600 Euro.
Unterhaltspflichtig gegenüber...
Selbstbehalt
bisher
950 Euro
Selbstbehalt ab
2013
1000 Euro
770 Euro
800 Euro
1150 Euro
1200 Euro
Ehegatten oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes
1050 Euro
1100 Euro
eigenen Eltern
1500 Euro
1600 Euro
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allg.
Schulbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allg.
Schulbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig
anderen volljährigen Kindern
Staat muss für Lebensunterhalt der Kinder aufkommen
Mit der Erhöhung des Selbstbehalts werde vermieden, dass die Unterhaltspflichtigen reihenweise
zu Hartz-IV-Berechtigten werden. Auf der anderen Seite werde der Staat den Lebensunterhalt
vieler Kinder stärker bezuschussen müssen. "Das wird nicht wenig sein, was da auf den Staat
zukommt", so Soyka.
Dem Regelsatz von 382 Euro für die Lebenshaltung wurden Wohnkosten von 360 Euro
Warmmiete, 30 Euro für Versicherungen, 28 Euro für Mehrkosten wie die GEZ-Gebühren und 200
Euro als Arbeitsanreiz hinzugefügt - ergibt 1000 Euro.
Das müssen Unterhaltspflichtige zahlen - Düsseldorfer Tabelle 2013
Die Düsseldorfer Tabelle regelt bundesweit Unterhaltsansprüche für Millionen Trennungskinder.
Sie wird in Abstimmung mit den Familiensenaten der anderen Oberlandesgerichte und dem
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Düsseldorfer Tabelle 2013: So wird der Unterhalt berechnet
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Deutschen Familiengerichtstag erstellt. Die Tabelle selbst bleibt unverändert, nachdem die Sätze
für den Kindesunterhalt vor zwei Jahren deutlich um 13 Prozent angehoben worden waren. Die
folgenden Sätze der Düsseldorfer Tabelle sind also auch 2013 gültig:
Nettoeinkommen des
Unterhaltspflichtigen
in Euro
Altersstufen in Jahren
Beträge in Euro
0-5 6-11 12-17 ab 18
bis 1500 Euro
317 364 426
488
1501-1900
333 383 448
513
1901-2300
349 401 469
537
2301-2700
365 419 490
562
2701-3100
381 437 512
586
3101-3500
406 466 546
625
3501-3900
432 496 580
664
3901-4300
457 525 614
703
4301-4700
482 554 648
742
4701-5100
508 583 682
781
ab 5100 nach den Umständen des Falles
Hier geht es zur Düsseldorfer Tabelle 2014.
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