Geheimnis der 20 Stimmen und was Sie wissen müssen

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KOMMUNALES
HAMBURG-WAHLEN AM 20. FEBRUAR 2011
Geheimnis der 20 Stimmen und was Sie
wissen müssen
Andreas Dey
Bei dieser Wahl gibt es zehn Stimmen für die Bürgerschaft, zehn
für die Bezirksversammlungen - alles anders als früher. So
funktioniert es.
Wer die Wahl hat, hat die Qual? Auf den ersten Blick wird es diesmal komplizierter als bei
früheren Abstimmungen. Als Grundregel gilt: Man kann in der jeder Liste fünf Kreuze
machen. Und die kann man auf Parteien und Personen verteilen.
HAMBURG. Wählen kann so einfach sein. Ein Kreuz für die Bürgerschaft,
eines für die Bezirksversammlung - fertig. So schlicht und simpel war es
bis vor wenigen Jahren in Hamburg. Einige Wahlrechtsreformen später
finden die Wähler nun eine völlig neue, ungleich komplexere Situation vor:
Wenn die Hamburger nach dem Scheitern der schwarz-grünen Koalition
am 20. Februar ihr Landesparlament und die sieben
Bezirksversammlungen neu wählen werden, haben sie 20 Stimmen - so
viele wie noch nie und wohl künftig nie wieder. Entsprechend haben sie
auch so viele Möglichkeiten wie nie zuvor, diese Stimmen auf den
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Wahlzetteln zu verteilen. Die Intention dieses Wahlrechts ist, den Bürgern
mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung ihrer Volksvertretung
zu geben. Die neue Regelung erhöht aber auch die Anforderungen an die
Wähler. Das sollte man wissen, bevor man seine Kreuzchen macht:
20 Stimmen - das gibt es nur am 20. Februar 2011: Am 20. Februar finden
im Prinzip zwei Wahlen an einem Tag statt. Gewählt werden die
Bürgerschaft, also das Hamburger Landesparlament, sowie die sieben
Bezirksversammlungen. Um ihre Bedeutung zu stärken, wird die
Bezirkswahl künftig von der Bürgerschaftswahl entkoppelt und am Tag der
Europawahl stattfinden. 20 Stimmen an einem Tag können die Hamburger
also vermutlich nie wieder vergeben.
Zehn Stimmen für die Bürgerschaft: Das Landesparlament hat 121 Sitze,
von denen nur noch 50 über die Landeslisten der Parteien vergeben
werden (früher alle) und 71 über die Wahlkreise. Jeder Wähler hat zehn
Stimmen, die folgendermaßen vergeben werden können:
Fünf Stimmen für die Landeslisten: Auf den Landeslisten stehen die
Kandidaten in der von den Parteien und Wählervereinigungen festgelegten
Reihenfolge, also zum Beispiel Bürgermeister Christoph Ahlhaus auf Platz
eins der CDU-Liste und Olaf Scholz an der Spitze der SPD-Liste. Die
Wähler können insgesamt fünf Kreuze auf den Listen machen. Es ist ihnen
überlassen, ob sie alle fünf Stimmen einer Liste geben und damit die
Reihenfolge der Parteien akzeptieren, ob sie sie lieber nur einem
Kandidaten geben wollen oder einen Mix bevorzugen. Alles ist möglich Hauptsache, es werden nicht mehr als fünf Kreuze gemacht.
Die Möglichkeit, auch Landeslisten-Kandidaten direkt zu wählen, ist neu in
Hamburg. Machen die Wähler davon rege Gebrauch, können sie bewirken,
dass ein Kandidat von einem scheinbar aussichtslosen Platz der Liste es
doch ins Parlament schafft, während ein aussichtsreich Platzierter
vielleicht außen vor bleibt. Genau diese "Einmischung" hatten vor allem
SPD und CDU lange zu verhindern versucht.
Wichtig: Für die Sitzverteilung in der Bürgerschaft - also die Frage, wer die
Wahl gewinnt - sind allein die Kreuze auf den Landeslisten maßgebend.
Dabei spielt es keine Rolle, ob sie für die Gesamtliste einer Partei oder
direkt für Kandidaten abgegeben wurden - für die Sitzverteilung werden
alle Stimmen einer Partei addiert. Diese Stimmen werden am Wahlabend
zuerst ausgezählt.
Fünf Stimmen für Wahlkreiskandidaten: 71 Sitze in der Bürgerschaft
werden über die 17 Wahlkreise vergeben. Sie stellen je nach
Bevölkerungszahl drei bis fünf Abgeordnete. Auch auf dem
Wahlkreisstimmzettel kann jeder Wähler fünf Kreuze machen, im
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Gegensatz zur Landesliste kann er aber nicht für eine Parteiliste
insgesamt stimmen, sondern er muss bis zu fünf Kreuze direkt bei den
Kandidaten machen - eine reine Personenwahl. Auch da gilt: Man kann
alle Stimmen einer Person geben (kumulieren) oder auf mehre
Kandidaten, auch unterschiedlicher Parteien, verteilen (panaschieren).
Wer ist gewählt? Aus den Wahlkreisen ziehen nicht schlicht die
Kandidaten in die Bürgerschaft ein, die die meisten Stimmen bekommen
haben. Zunächst wird ausgezählt, auf welche Partei oder
Wählervereinigung wie viel Prozent der Stimmen entfallen. Daraus ergibt
sich, welcher Partei wie viele Abgeordnete aus dem Wahlkreis zustehen.
Erst dann wird ermittelt, welche Kandidaten dieser Partei die meisten
Stimmen erhalten haben. Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel spielt
dabei keine Rolle - auch an diesem Punkt wurde der Einfluss der Parteien
beschnitten.
Zehn Stimmen für die Bezirksversammlung: Die Bezirksversammlungen
werden weitestgehend nach den gleichen Regeln gewählt. Jeder Wähler
hat zehn Stimmen, fünf für die Bezirkslisten der Parteien und fünf, die er
auf Wahlkreiskandidaten verteilen darf. Auch die Bezirksversammlungen
setzen sich etwa im Verhältnis 60 zu 40 aus Wahlkreis- und
Listenkandidaten zusammen.
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HAMBURG-WAHL AM 20. FEBRUAR 2011
Sind mehr als fünf Kreuze erlaubt?
Fragen und Antworten zum neuen Wahlrecht
Wie viele Stimmzettel bekommt jeder Wähler?
Vier bis zu 15 Seiten starke Hefte im DIN-A4-Format - je zwei für die Bürgerschaft
(Landesliste und Wahlkreis) und zwei für Bezirksversammlung (Bezirksliste und
Wahlkreis).
Wie viele Stimmen hat jeder Wähler?
20 - fünf für jedes der vier Hefte.
Was passiert, wenn ich mehr oder weniger Stimmen abgebe?
Mehr als fünf Kreuze pro Stimmzettel machen ihn ungültig. Weniger sind erlaubt.
Wie viele Kandidaten ziehen über Wahlkreise und wie viele über Landeslisten ins
Parlament ein?
70 von 121 Abgeordneten werden in den 17 Wahlkreisen direkt gewählt. 51
kommen über die Landeslisten in die Bürgerschaft.
Wer ist im Wahlkreis gewählt?
Nicht automatisch die Kandidaten mit den meisten Stimmen. Zunächst wird
ermittelt, welche Stimmanteile auf welche Partei entfallen. Daraus leitet sich ab,
welcher Partei wie viele Mandate zustehen. Das kann dazu führen, dass zum
Beispiel der drittbeste Kandidat einer großen Partei zwar mehr Stimmen
bekommen hat als der beste einer kleinen Partei, diesem aber den Vortritt lassen
muss - oder umgekehrt.
Ein Rechenbeispiel: Eine Partei holt 40 Prozent der Landeslistenstimmen, also
stehen ihr 48 Sitze in der Bürgerschaft zu. Da sie 30 Wahlkreismandate gewonnen
hat, kommen 18 Landeslistenkandidaten ins Parlament. Gingen aber 50 Prozent
ihrer Landeslistenstimmen direkt an Kandidaten, "ziehen" nur Platz eins bis neun
der Liste. Die anderen Mandate gehen an ihre neun Kandidaten mit den meisten
Stimmen.
Wann steht das Wahlergebnis fest?
15 000 Wahlhelfer (jeder erhält 100 Euro) zählen bis Mittwoch nach der Wahl. Der
Wahlsieger sollte aber Sonntag bis 24 Uhr feststehen.(dey)
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