Was wann

Wirtschaft
etrachtet man den Weg des niedergelassenen Arztes von der
Gründung oder Übernahme einer Praxis bis hin zur Abgabe im Rentenalter, durchläuft dieser dabei wirtschaftliche Höhen und Tiefen. Beim
Vergleich dieses Lebenszyklus mit
den Entwicklungsphasen (Grafik) eines gewerblichen Unternehmens sind
viele Gemeinsamkeiten festzustellen.
Ebenso wie gewerblichen Unternehmern wird auch Ärzten in den unterschiedlichen Phasen ihrer beruflichen Tätigkeit in vielfältiger Weise
Unterstützung bei Vorhaben und
Maßnahmen angeboten. Angesichts
der mehr als 3 000 Förderprogramme
verliert der Einzelne dabei allerdings
oft den Überblick im Förderdschungel. Im schlimmsten Fall findet er
überhaupt keinen Zugang zu den Programmen, die ihm Zuschüsse und
Kostenbeteiligungen bringen.
Als Fördermittel werden Zuschüsse,
zinsgünstige Darlehen oder Bürgschaften bezeichnet, die dem Antragsteller
von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt werden. Die jeweilige
Förderung muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Hierbei sind
die Antragsvoraussetzungen genau zu
beachten und frühzeitig die Vorbereitung und die eigentliche Antragstellung zu bearbeiten. Es gilt das „Spatenstich-Prinzip“: Derjenige, der schon
mit seinem Vorhaben begonnen hat,
verwirkt den Anspruch auf Förderung.
Förderprogramme im Lebenszyklus
B
Finanzierungsförderung
Fördermittel werden vom Bund, den
einzelnen Bundesländern und der Europäischen Union, teilweise auch in
Zusammenarbeit, bereitgestellt.
Da selbst in den einzelnen Förderprogrammen abhängig vom Praxisstandort Sonderkonditionen gelten
können, wird auf die Darstellung der
Einzelprogramme verzichtet und
mehr auf die wesentlichen Merkmale
der Programme eingegangen.
Bei der Finanzierung einer Praxisgründung, der Erweiterung oder dem
Kauf ist die Einbindung eines Kredit-
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Fördermittel sind Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder Bürgschaften, die dem Antragsteller von der öffentlichen Hand zur
Verfügung gestellt werden. Auch für niedergelassenen Ärzte
gibt es zahlreiche Möglichkeiten, zu profitieren.
instituts erforderlich, wenn das verfügbare Eigenkapital nicht ausreicht,
um das Vorhaben aus eigener Kraft zu
realisieren. Die jeweilige Hausbank
bedient sich dann öffentlicher Refinanzierungen durch die Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) oder die in
jedem Bundesland ansässige Landesförderbank. Die Hausbank kann so
das eigene Risiko reduzieren und dem
Kunden eine oft zinsgünstigere Finanzierung anbieten. Gerade in der Anfangszeit kann es Anlaufschwierigkeiten geben, die die Liquidität strapazieren, oder Themen, die die volle Aufmerksamkeit des Arztes erfordern.
Um dem entgegenzuwirken, ist in einigen Darlehensprogrammen eine tilgungsfreie Anlaufzeit vorgesehen; eine Zeit, in der nur Zinsen gezahlt werden und das bereitgestellte Kapital
komplett zur Verfügung steht. Erst
nach der tilgungsfreien Zeit muss das
Darlehen in festen und planbaren Raten zurückgezahlt werden. Eine Antragstellung bei den Förderbanken
kann nur über eine Hausbank erfolgen, da diese die Entscheidung zur
Begleitung einer Praxis trägt und diese langfristig umsetzt.
Bei der Anwendung der Programme erfolgt für die Mittelverwendung
eine Unterscheidung in Investitionen
und Betriebsmittel, also laufende
Kosten. Ausgaben für den Praxiskauf
zählen zu den Investitionen.
… ERP-Gründerkredit (ERP =
European Recovery Program): Der
ERP-Gründerkredit wird in zwei Varianten angeboten, als „Startgeld“
oder als „Universell“ (universeller
Gründerkredit). Genutzt werden können diese Mittel in den ersten drei
Jahren der Gründung.
Für Vorhaben mit einem Fremdfinanzierungsbedarf von maximal
100 000 Euro bietet das Startgeld mit
der zusätzlichen Haftungsfreistellung
von 80 Prozent für die Hausbank einen attraktiven Anreiz. Zudem ist der
Zinssatz mit aktuell 3,65 Prozent beziehungsweise 3,85 Prozent besonders attraktiv bei einer Laufzeit von
zehn Jahren. Übersteigt der Fremdfinanzierungsbedarf diesen Betrag, was
bei der Praxiseinrichtung oder dem
Praxiskauf schnell der Fall sein kann,
bietet die Variante Universell mit
Laufzeiten von fünf, zehn oder 20
Jahren eine Lösung. Der Zins wird in
dieser Variante entsprechend der Risikoeinschätzung berechnet und eine
Haftungsfreistellung nur auf Antrag
gewährt. Dies liegt daran, dass die
umfangreichen Investitionen auch als
Sicherheiten bei der Bank eingesetzt
werden können.
… ERP-Kapital für die Gründung:
Bei allen Finanzierungen muss darauf
geachtet werden, dass eine entsprechende Eigenkapitalquote des Praxisgründers oder Praxisübernehmers
vorhanden ist. Somit können auch
Ärzte, die nur ein geringes Eigenkapital mitbringen und größere Investitionen tätigen, bei Eignung und
Wirtschaft
wie gefördert wird
schlüssigem Konzept ihr Vorhaben
umsetzen. Sofern das verfügbare Eigenkapital nur 15 Prozent des Finanzierungsbedarfs beträgt, kann über
das ERP-Kapital für die Gründung
diese Quote auf maximal 45 Prozent
erhöht werden. Hierdurch werden eine bessere Bonitätseinstufung des
Praxisinhabers und damit deutlich
günstigere Zinsen für seine Darlehen
erreicht. Als zusätzliches Plus werden
die Darlehen als Nachrangkapital gewertet und zu einem besonders günstigen Zinssatz angeboten – in den
neuen Ländern 0,4 Prozent und in den
alten Ländern 0,65 Prozent für die
ersten drei Jahre; danach steigt der
Zins auf 2,4 Prozent beziehungsweise
2,65 Prozent. Die Laufzeit beträgt 15
Jahre, wobei die ersten sieben Jahre
tilgungsfrei sind und damit nur die
Zinsen gezahlt werden müssen.
… KfW-Unternehmerkredit: Im
Lebenszyklus einer Praxis werden
auch nach der Gründungsphase von
drei Jahren Investitionen im Rahmen
der Modernisierung oder der Erweiterung getätigt. Sofern hierfür ebenfalls
öffentliche Darlehen eingebunden
werden, stammen diese oft aus der
KfW-Produktfamilie Unternehmerkredit. Auch hier ist die Mittelverwendung an Bedingungen geknüpft
und die Laufzeit von der Verwendung
abhängig. So können mit dem Unternehmerkredit jegliche Investitionen
und Betriebsmittel, der Kauf einer
weiteren Praxis, der Aufbau einer
Niederlassung, externe Beratung und
mehr finanziert werden. Durch die
maximale Finanzierungshöhe von
zehn Millionen Euro ist dieses Programm insbesondere für Gemeinschaftspraxen oder Medizinische Versorgungszentren interessant.
… Mittelstandförderprogramme:
Fast alle Landesförderbanken bieten
analog zur KfW ebenfalls Gründungsund Mittelstandprogramme an. Hierbei greifen sie oft auf die Förderprogramme der KfW zurück und verbilligen diese durch zusätzliche Landeszuschüsse hinsichtlich der Konditionen.
Insbesondere in der Wachstumsphase
können weitere Investitionen sinnvoll
sein und den langfristigen Bestand beziehungsweise die Existenz der Praxis
sichern und ausbauen. Beispielsweise
werden im „ISB Unternehmerkredit
RLP“ von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Finanzierungsvorhaben von Ärzten mit einem Bedarf von bis zu 500 000 Euro
für Betriebsmittel oder bis zu zwei
Millionen Euro für Investitionen zinsgünstig mit bis zu 20 Jahren Laufzeit
und drei tilgungsfreien Anfangsjahren
begleitet.
… KfW-Energieeffizienzprogramm: Mit zunehmendem Umweltbewusstsein sind bei deren Umsetzung Investitionen in den Bereichen
Haus-, Energie- und Anlagentechnik
sowie Sanierung und Neubau von
Gebäuden erforderlich. Um in diesem
zukunftsrelevanten Bereich kurzfristig und zeitnah positive Effekte zu erzielen, werden mit dem Energieeffizienzprogramm neben den eigentlichen Investitionen ebenfalls Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für Energiemanagementsysteme gefördert. Das
Darlehen wird zinsgünstig mit 30
Jahren Laufzeit und fünf tilgungsfreien Anfangsjahren ausgereicht. So
kann das Ziel einer möglichst hohen
und effektiven Ausnutzung im Energiebereich erreicht und auch die Forderung der Bundesregierung im Bereich CO2-Emission und Ressourcenschonung erfüllt werden.
Beratungsförderung
Als Praxisinhaber neigt man schnell
einmal zur Betriebsblindheit, zum
Tunnelblick oder zum Hinweggehen
über Probleme, wenn die eigene fachliche Arbeit im Vordergrund steht.
Hier hilft der Blick über den Tellerrand oder auch von außen, um Verbesserungspotenziale und Schwachstellen aufzuspüren. Genau da, wo
externe Unterstützung oft aus Kostengründen nicht eingebunden wird,
springt die öffentliche Hand mit speziellen Beratungsprogrammen ein.
Wichtig hierbei ist allerdings der
Grundsatz: „Es gibt nichts geschenkt“, der Arzt muss sich an den
Kosten beteiligen. Es findet somit nur
eine anteilige Förderung durch Zuschüsse statt, die je nach Anwendung
Foto
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tolia
einer Arztpraxis
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oder Region zwischen 50 und 90 Prozent der förderfähigen Kosten liegt.
In Zusammenhang mit der Nutzung
der Beratungsprogramme ist darauf
zu achten, dass der eingesetzte Berater für das jeweilige Programm akkreditiert ist, weil sonst kein Zuschuss gewährt wird.
… Vorgründungsberatung:
In
der Vorbereitung der Praxisgründung
steht der Arzt vor vielen kaufmännischen Fragen, mit denen er in der medizinischen Ausbildung nicht oder
nur teilweise konfrontiert worden ist.
Mit guter Vorbereitung sind spätere
„Klippen daher leichter zu umschiffen“. Die Förderung der Vorgründungsberatung ist in jedem Bundesland individuell geregelt. So können
beispielsweise in Rheinland-Pfalz
sechs, in Nordrhein-Westfalen vier
Beratungstage mit jeweils bis zu 400
Euro bezuschusst werden. Handelt es
sich jedoch um eine Praxisübernahme
oder -nachfolge werden sogar zwei
zusätzliche Beratertage gewährt, da
diese Vorhaben in der Regel komplexer sind. Genutzt wird die Vorgründungsberatung idealerweise circa vier
Monate vor der eigentlichen Gründung, wobei Zeitverschiebungen in
Ausnahmesituationen möglich sind.
… Gründercoaching Deutschland: Nach der Gründung ist vor der
Gründung, so lautet die Erfahrung
vieler Gründercoaches. Gerade in den
ersten fünf Jahren nach der Gründung
entscheidet sich oft erst, ob die Existenzgründung langfristig und nachhaltig erfolgreich ist. Es gilt hier, die
gemachten Erfahrungen auszuwerten
und geeignete Maßnahmen für die
Etablierung der Praxis zu nutzen. Erwiesen ist, dass Existenzgründer mit
eingebundener externer Expertise in
der Regel deutlich erfolgreicher sind
als solche, die ihren Weg allein gehen.
Um diesen positiven Effekt der externen Unterstützung vielen Gründern
zugängig zu machen, unterstützt die
Bundesregierung mit dem Gründercoaching und dem nutzbaren Zuschuss in Höhe von 50, 75 oder 90
Prozent des Beraterhonorars bundes-
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weit auch junge Ärzte. Beim Gründercoaching werden insgesamt bis zu
6 000 Euro Beratungskosten bezuschusst.
… Förderung von Know-how
durch
Unternehmensberatung:
Nicht nur Praxisgründer kommen in
den Genuss der Beratungsförderung,
sondern auch schon länger bestehende Arztpraxen. Hier gibt es immer
wieder Themen, die intern nicht gelöst werden können und für die externe Unterstützung eingebunden wird –
sei es um die Arbeitsabläufe oder das
Abrechnungssystem zu optimieren
oder ein QM-System aufzubauen und
zu etablieren. Das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützt diese und ähnliche Vorhaben
mit einem Zuschuss von maximal 50
Prozent der Nettokosten und bis
1 500 Euro je Vorhaben. So lassen
sich kurzfristig auch Themen der allgemeinen wirtschaftlichen Beratung,
einzelne Spezialberatungen und auch
Übernahmeberatungen kostengünstiger umsetzen. Für Antragsteller mit
Migrationshintergrund und auch
Frauen gelten Sonderregelungen.
… Beratung in schwierigen wirtschaftlichen Situationen: In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann
eine externe Unterstützung zur Beseitigung vorübergehender Probleme
genutzt werden. Die von der KfW
begleitete „Turn-Around-Beratung“
gliedert sich in zwei Stufen, wobei in
der ersten Stufe als „Runder Tisch“
zunächst die grundsätzliche Analyse
und die Prüfung der langfristigen
Tragfähigkeit anstehen. Die Phase
Runder Tisch wird von der KfW und
Regionalpartnern vollständig getragen, so dass in der ohnehin schwierigen Situation kein eigenes Geld eingesetzt werden muss. Am Ende der
maximal zehntägigen Analyse steht
ein Konzept, das in der zweiten Stufe,
der eigentlichen Turn-Around-Beratung umgesetzt wird. In dieser maximal acht Monate dauernden Phase
wird ein Zuschuss in Höhe von 50
Prozent beziehungsweise 75 Prozent
des Beraterhonorars bundesweit gewährt. Als Obergrenze gelten hierbei
8 000 Euro Beratungskosten bei einem maximalen Tagessatz von 800
Euro. Dieser maximale Tagessatz gilt
übrigens auch für das Gründercoaching und die Vorgründungsberatung.
Sonstige Förderungen
… Gründungszuschuss bei vorheriger Arbeitslosigkeit: Als Existenzgründer kann der Arzt vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
den „Gründungszuschuss“ beantragen. Die Förderung liegt im Ermessen der Bundesagentur für Arbeit.
Das heißt, selbst bei Vorliegen aller
Voraussetzungen ist die örtliche Arbeitsagentur nicht mehr verpflichtet,
den Zuschuss zu bewilligen. Der
Gründungszuschuss ist eine steuerfreie Leistung an Gründer, die durch
Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die zuvor bestehende Arbeitslosigkeit beenden. Der potenzielle
Praxisgründer muss einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von
150 Tagen nachweisen. Die Förderung besteht in Höhe des Arbeitslosengeldes I zuzüglich 300 Euro Zuschuss zur Sozialversicherung über
einen Zeitraum von sechs Monaten
(erste Förderphase). Danach gibt es in
der zweiten Förderphase noch 300
Euro für höchstens neun Monate. Die
vielen
Anspruchsvoraussetzungen
Wirtschaft
TABELLE
Lebenszyklus einer Arztpraxis
Praxisphase
Aufgaben
Gründungsphase
Vorgründung
Gründung
Betrieb
• Praxiskonzeption
• Standortsuche
• Praxissuche
• Bankgespräche
• Verhandlungen bei
Praxisübernahme
• Praxisgründung
• Mietvertrag
• Anwerbung Mitarbeiter
• Praxiskauf
• Praxiseinrichtung
• Praxisbeginn
• Markteintritt
• Aufnahme und Betreuung Patienten
• Aufbau QM-System
• Azubis
Wachstumsphase
Expansionsphase
• Marktdurchdringung
• Erweiterte Zusatzangebote
• Internetauftritt
• Marketing
• Pflege QM-System
• Konsolidierung
• Praxiserweiterung
• Aufbau einer
Gemeinschaftspraxis
• Vorbereitung
Praxisverkauf
Abgabephase
• Praxisverkauf
• Teilverkauf
• Praxisnachfolge
• Liquidation
Risiko
Gewinn
Kapitalbedarf
Gewinn/Verlust
Praxiserlöse
Eigenkapital
Finanzierungsinstrumente
Verkaufserlös
Fremdkapital
öffentliche Darlehen
Beratungskostenzuschüsse
Gründerkredit
Förderprogramme
Vorgründungsberatung
Unternehmerkredit
Gründungszuschuss
Investitionsabzugsbetrag
Gründercoaching
BAFA-Beratungsförderung
Bildungsscheck
Einstiegsqualifikation
steuerlicher
Freibetrag
© André Doll (ADMCC, Köln)
sind in der Geschäftsanweisung der
Bundesagentur für Arbeit geregelt.
… Hausärzte-Förderung (Niederlassungsförderung in gefährdeten Gebieten): In vielen Bundesländern wird zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen
Raum ein einmaliger Zuschuss für die
Eröffnung neuer Praxen oder Zweigniederlassungen gewährt. In Nordrhein-Westfalen wird beispielsweise
seit dem 1. Januar wieder eine Festbetragsförderung von bis zu 50 000
Euro gewährt. Genutzt werden kann
der Zuschuss für die Praxisausstattung sowie den Erwerb einer Altpraxis beziehungsweise den erforderlichen Umbau und für Renovierungsmaßnahmen. Im Rahmen der Zweckbindung verpflichtet sich der niedergelassene Arzt im Gegenzug, für bis
zu zehn Jahre die entsprechende hausärztliche Versorgung vor Ort sicherzustellen.
Zur Verbesserung der ärztlichen
Versorgung auf dem Land gibt es beispielsweise in Sachsen Fördermöglichkeiten in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf Basis bezahlter
Rechnungen und erbrachter Leistungen. Hier erfolgt dies in Orten bis zu
5 000 Einwohnern durch die Bestimmungen der Richtlinie „Integrierte
Ländliche Entwicklung (ILE/2011)“
für die Ausstattung einer neuen Arztpraxis oder Erweiterung der Ausstattung, Sanierung von Dach und Fassaden bestehender Praxisgebäude oder
die bauliche Umnutzung leerstehender
Gebäude zu einer Arztpraxis. Der Fördersatz beträgt 30 bis 50 Prozent der
förderfähigen Ausgaben. Ein Anspruch
auf die Zuwendung besteht allerdings
nicht. Bei Gewährung des Zuschusses
besteht ebenfalls eine Zweckbindung
von bis zu zehn Jahren.
… Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen: Neben dem Bil-
dungsgutschein gibt es Bildungsschecks und Qualifikationsschecks,
die die Anstrengungen zum lebenslangen Lernen unterstützen sollen. Unter
anderem in Nordrhein-Westfalen ist
der Bildungsscheck ein Angebot, das
sich gleichermaßen an Beschäftigte
und Unternehmen richtet. Dies ist ein
Zuschuss von 50 Prozent der Weiterbildungskosten, die der beruflichen
Qualifizierung dienen und fachliche
Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln (zum Beispiel
Sprachkurse, EDV-Schulungen). Pro
Bildungsscheck können maximal bis
zu 500 Euro gefördert werden. Der
Arzt-Unternehmer kann pro Jahr bis
zu 20 Bildungsschecks erhalten. Ausgestellt werden diese von den regionalen Bildungsberatungsstellen.
Auch die Schaffung von Ausbildungsstellen durch Praxen der freien
Berufe wird mit Zuschüssen in unterschiedlicher Höhe von den Landes-
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ministerien für Arbeit beziehungsweise Wirtschaft gefördert. Im Rahmen der Qualifizierungsoffensive des
hessischen Wirtschaftsministeriums
gibt es beispielsweise für die Schaffung von Ausbildungsstellen in neu
gegründeten Arztpraxen während der
Ausbildungszeit einen Zuschuss von
200 Euro pro Monat. Daneben gibt es
für zusätzlich bereitgestellte Ausbildungsplätze ebenso mögliche Zuschüsse für Ausbildungsplätze für Alleinerziehende oder Lern- und Leistungsbeeinträchtigte.
Weiterhin bieten die Agenturen für
Arbeit Zuwendungen für die Einstiegsqualifizierung an. Dies ist ein
Angebot an junge Menschen mit aus
individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven. Den
Praxen bietet sich hiermit die Möglichkeit, den jungen Nachwuchs intensiv kennenzulernen. Die Arztpraxis trägt dabei die Sach- und Personalkosten und erhält eine Erstattung
von bis zu 320 Euro monatlich. Die
Förderdauer beträgt sechs Monate
und bei Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis sogar zwölf Monate.
Für die Einführung und Schulung
von Qualitätsmanagement-Systemen
in der Arztpraxis stehen vielerorts
spezialisierte Beratungsunternehmen
bereit. Bei den QualitätsmanagementSchulungen und Workshops kann der
Arzt mit seinem Personal indirekt
über vergünstigte Teilnahmegebühren
an der finanziellen Förderung durch
das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle partizipieren.
… Marketingberatung: Durch
die Erschließung neuer Medien hilft
die Praxismarketingberatung dabei,
die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der freien Berufe zu verbessern. Die Marketingberatung soll alle
Unternehmensaktivitäten im Internet
unterstützen, die dem Absatz nachfragegerechter Dienstleistungen (zum
Beispiel IGeL) dienen. Gefördert
wird die begleitende und/oder konzeptionelle Beratung zur Erstellung
von Konzepten zu Marketingaktivitäten über das Internet. Dabei sollen der
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Bedarf für das Unternehmen individuell bestimmt und die möglichen
Maßnahmen aufgezeigt werden, wie
zum Beispiel Corporate Design zur
Entwicklung des Praxis-Erscheinungsbildes, Praxisflyer oder Blogs.
Gefördert werden die Ausgaben, die
dem Antragsteller für die Beratung
entstehen; die Umsetzung selbst ist
nicht förderfähig. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens
jedoch 400 Euro je Tagewerk. Die
Förderung umfasst mindestens sieben
Tagewerke, darf aber nicht mehr als
25 Tagewerke umfassen. Fast jedes
Bundesland hat einen entsprechenden
Fördertopf für Ärzte.
… Steuerliche Förderung: Der Investitionsabzugsbetrag bietet dem Arzt
die Möglichkeit, für die künftige Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
eine Gewinnminderung in Form eines
Abzugsbetrages zu bilden. Gefördert
werden hiermit kleinere Praxen mit einem Gewinn von bis zu 100 000 Euro
(Gewinnermittlung durch EinnahmenÜberschussrechnung; bei Bilanzierung
200 000 Euro). Der Abzugsbetrag darf
maximal 40 Prozent der zu erwartenden Anschaffungskosten betragen.
Durch den vorzeitigen Betriebsausga-
benabzug kommt es zu einer Steuerstundung und damit zu einem Liquiditätsvorteil, womit die steuergesetzliche
Zielsetzung (Möglichkeit des Ansparens von Finanzierungsmitteln für Investitionen) erreicht wird. Der Arzt
muss die Absicht haben, das begünstigte Wirtschaftsgut in den folgenden
drei Jahren anzuschaffen. Kommt es
nicht zur beabsichtigten Investition, ist
der Investitionsabzugsbetrag im Jahr
der Bildung wieder rückgängig zu machen. Aus der dann folgenden berichtigten Steuerfestsetzung kann sich eine
Verzinsung ergeben.
Bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns stehen dem Praxisverkäufer verschiedene Vergünstigungen
zu, die er nur einmal im Leben beantragen kann. Nach Vollendung des 55.
Lebensjahres beziehungsweise bei einer dauernden Berufsunfähigkeit bestehen ein Freibetrag von 45 000 Euro
und ein ermäßigter Steuersatz. Der
Freibetrag vermindert sich allerdings
um den Teil, um den der Veräußerungsgewinn den Betrag von 136 000
Euro übersteigt. Ab einem Veräußerungsgewinn von 181 000 Euro wird
also kein Freibetrag mehr gewährt.
Für den steuerpflichtigen Anteil
des Veräußerungsgewinns kommt ein
ermäßigter Steuersatz zur Anwendung, der sich auf 56 Prozent des
durchschnittlichen Steuersatzes beläuft, mindestens jedoch 14 Prozent.
… Generelles: Verschiedene Fördermittel und Zuwendungen sind an
die Einhaltung bestimmter Bedingungen geknüpft. Daher kann es sein,
dass eine Förderung die Inanspruchnahme von Maßnahmen aus anderen
Programmen beschränkt oder sogar
ausschließt. Einige Zuwendungen
sind „De-minimis-Beihilfen“, die zur
Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen unter anderem auch der Kontrolle durch die Europäische Kommission unterliegen. Mit Hilfe von spezialisierten Fördermittel-Beratungsunternehmen lassen sich derartige Hürden
sicher und zielgenau umfahren.
Steuerberater Norbert Müller, Köln
Unternehmensberater André Doll, Köln