Wirtschaft etrachtet man den Weg des niedergelassenen Arztes von der Gründung oder Übernahme einer Praxis bis hin zur Abgabe im Rentenalter, durchläuft dieser dabei wirtschaftliche Höhen und Tiefen. Beim Vergleich dieses Lebenszyklus mit den Entwicklungsphasen (Grafik) eines gewerblichen Unternehmens sind viele Gemeinsamkeiten festzustellen. Ebenso wie gewerblichen Unternehmern wird auch Ärzten in den unterschiedlichen Phasen ihrer beruflichen Tätigkeit in vielfältiger Weise Unterstützung bei Vorhaben und Maßnahmen angeboten. Angesichts der mehr als 3 000 Förderprogramme verliert der Einzelne dabei allerdings oft den Überblick im Förderdschungel. Im schlimmsten Fall findet er überhaupt keinen Zugang zu den Programmen, die ihm Zuschüsse und Kostenbeteiligungen bringen. Als Fördermittel werden Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder Bürgschaften bezeichnet, die dem Antragsteller von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt werden. Die jeweilige Förderung muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Hierbei sind die Antragsvoraussetzungen genau zu beachten und frühzeitig die Vorbereitung und die eigentliche Antragstellung zu bearbeiten. Es gilt das „Spatenstich-Prinzip“: Derjenige, der schon mit seinem Vorhaben begonnen hat, verwirkt den Anspruch auf Förderung. Förderprogramme im Lebenszyklus B Finanzierungsförderung Fördermittel werden vom Bund, den einzelnen Bundesländern und der Europäischen Union, teilweise auch in Zusammenarbeit, bereitgestellt. Da selbst in den einzelnen Förderprogrammen abhängig vom Praxisstandort Sonderkonditionen gelten können, wird auf die Darstellung der Einzelprogramme verzichtet und mehr auf die wesentlichen Merkmale der Programme eingegangen. Bei der Finanzierung einer Praxisgründung, der Erweiterung oder dem Kauf ist die Einbindung eines Kredit- 18 PRAXiS 1/2012 Deutsches Ärzteblatt Was wann Fördermittel sind Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder Bürgschaften, die dem Antragsteller von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt werden. Auch für niedergelassenen Ärzte gibt es zahlreiche Möglichkeiten, zu profitieren. instituts erforderlich, wenn das verfügbare Eigenkapital nicht ausreicht, um das Vorhaben aus eigener Kraft zu realisieren. Die jeweilige Hausbank bedient sich dann öffentlicher Refinanzierungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder die in jedem Bundesland ansässige Landesförderbank. Die Hausbank kann so das eigene Risiko reduzieren und dem Kunden eine oft zinsgünstigere Finanzierung anbieten. Gerade in der Anfangszeit kann es Anlaufschwierigkeiten geben, die die Liquidität strapazieren, oder Themen, die die volle Aufmerksamkeit des Arztes erfordern. Um dem entgegenzuwirken, ist in einigen Darlehensprogrammen eine tilgungsfreie Anlaufzeit vorgesehen; eine Zeit, in der nur Zinsen gezahlt werden und das bereitgestellte Kapital komplett zur Verfügung steht. Erst nach der tilgungsfreien Zeit muss das Darlehen in festen und planbaren Raten zurückgezahlt werden. Eine Antragstellung bei den Förderbanken kann nur über eine Hausbank erfolgen, da diese die Entscheidung zur Begleitung einer Praxis trägt und diese langfristig umsetzt. Bei der Anwendung der Programme erfolgt für die Mittelverwendung eine Unterscheidung in Investitionen und Betriebsmittel, also laufende Kosten. Ausgaben für den Praxiskauf zählen zu den Investitionen. ERP-Gründerkredit (ERP = European Recovery Program): Der ERP-Gründerkredit wird in zwei Varianten angeboten, als „Startgeld“ oder als „Universell“ (universeller Gründerkredit). Genutzt werden können diese Mittel in den ersten drei Jahren der Gründung. Für Vorhaben mit einem Fremdfinanzierungsbedarf von maximal 100 000 Euro bietet das Startgeld mit der zusätzlichen Haftungsfreistellung von 80 Prozent für die Hausbank einen attraktiven Anreiz. Zudem ist der Zinssatz mit aktuell 3,65 Prozent beziehungsweise 3,85 Prozent besonders attraktiv bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Übersteigt der Fremdfinanzierungsbedarf diesen Betrag, was bei der Praxiseinrichtung oder dem Praxiskauf schnell der Fall sein kann, bietet die Variante Universell mit Laufzeiten von fünf, zehn oder 20 Jahren eine Lösung. Der Zins wird in dieser Variante entsprechend der Risikoeinschätzung berechnet und eine Haftungsfreistellung nur auf Antrag gewährt. Dies liegt daran, dass die umfangreichen Investitionen auch als Sicherheiten bei der Bank eingesetzt werden können. ERP-Kapital für die Gründung: Bei allen Finanzierungen muss darauf geachtet werden, dass eine entsprechende Eigenkapitalquote des Praxisgründers oder Praxisübernehmers vorhanden ist. Somit können auch Ärzte, die nur ein geringes Eigenkapital mitbringen und größere Investitionen tätigen, bei Eignung und Wirtschaft wie gefördert wird schlüssigem Konzept ihr Vorhaben umsetzen. Sofern das verfügbare Eigenkapital nur 15 Prozent des Finanzierungsbedarfs beträgt, kann über das ERP-Kapital für die Gründung diese Quote auf maximal 45 Prozent erhöht werden. Hierdurch werden eine bessere Bonitätseinstufung des Praxisinhabers und damit deutlich günstigere Zinsen für seine Darlehen erreicht. Als zusätzliches Plus werden die Darlehen als Nachrangkapital gewertet und zu einem besonders günstigen Zinssatz angeboten – in den neuen Ländern 0,4 Prozent und in den alten Ländern 0,65 Prozent für die ersten drei Jahre; danach steigt der Zins auf 2,4 Prozent beziehungsweise 2,65 Prozent. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre, wobei die ersten sieben Jahre tilgungsfrei sind und damit nur die Zinsen gezahlt werden müssen. KfW-Unternehmerkredit: Im Lebenszyklus einer Praxis werden auch nach der Gründungsphase von drei Jahren Investitionen im Rahmen der Modernisierung oder der Erweiterung getätigt. Sofern hierfür ebenfalls öffentliche Darlehen eingebunden werden, stammen diese oft aus der KfW-Produktfamilie Unternehmerkredit. Auch hier ist die Mittelverwendung an Bedingungen geknüpft und die Laufzeit von der Verwendung abhängig. So können mit dem Unternehmerkredit jegliche Investitionen und Betriebsmittel, der Kauf einer weiteren Praxis, der Aufbau einer Niederlassung, externe Beratung und mehr finanziert werden. Durch die maximale Finanzierungshöhe von zehn Millionen Euro ist dieses Programm insbesondere für Gemeinschaftspraxen oder Medizinische Versorgungszentren interessant. Mittelstandförderprogramme: Fast alle Landesförderbanken bieten analog zur KfW ebenfalls Gründungsund Mittelstandprogramme an. Hierbei greifen sie oft auf die Förderprogramme der KfW zurück und verbilligen diese durch zusätzliche Landeszuschüsse hinsichtlich der Konditionen. Insbesondere in der Wachstumsphase können weitere Investitionen sinnvoll sein und den langfristigen Bestand beziehungsweise die Existenz der Praxis sichern und ausbauen. Beispielsweise werden im „ISB Unternehmerkredit RLP“ von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Finanzierungsvorhaben von Ärzten mit einem Bedarf von bis zu 500 000 Euro für Betriebsmittel oder bis zu zwei Millionen Euro für Investitionen zinsgünstig mit bis zu 20 Jahren Laufzeit und drei tilgungsfreien Anfangsjahren begleitet. KfW-Energieeffizienzprogramm: Mit zunehmendem Umweltbewusstsein sind bei deren Umsetzung Investitionen in den Bereichen Haus-, Energie- und Anlagentechnik sowie Sanierung und Neubau von Gebäuden erforderlich. Um in diesem zukunftsrelevanten Bereich kurzfristig und zeitnah positive Effekte zu erzielen, werden mit dem Energieeffizienzprogramm neben den eigentlichen Investitionen ebenfalls Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für Energiemanagementsysteme gefördert. Das Darlehen wird zinsgünstig mit 30 Jahren Laufzeit und fünf tilgungsfreien Anfangsjahren ausgereicht. So kann das Ziel einer möglichst hohen und effektiven Ausnutzung im Energiebereich erreicht und auch die Forderung der Bundesregierung im Bereich CO2-Emission und Ressourcenschonung erfüllt werden. Beratungsförderung Als Praxisinhaber neigt man schnell einmal zur Betriebsblindheit, zum Tunnelblick oder zum Hinweggehen über Probleme, wenn die eigene fachliche Arbeit im Vordergrund steht. Hier hilft der Blick über den Tellerrand oder auch von außen, um Verbesserungspotenziale und Schwachstellen aufzuspüren. Genau da, wo externe Unterstützung oft aus Kostengründen nicht eingebunden wird, springt die öffentliche Hand mit speziellen Beratungsprogrammen ein. Wichtig hierbei ist allerdings der Grundsatz: „Es gibt nichts geschenkt“, der Arzt muss sich an den Kosten beteiligen. Es findet somit nur eine anteilige Förderung durch Zuschüsse statt, die je nach Anwendung Foto : Fo tolia einer Arztpraxis Deutsches Ärzteblatt PRAXiS 1/2012 19 Wirtschaft oder Region zwischen 50 und 90 Prozent der förderfähigen Kosten liegt. In Zusammenhang mit der Nutzung der Beratungsprogramme ist darauf zu achten, dass der eingesetzte Berater für das jeweilige Programm akkreditiert ist, weil sonst kein Zuschuss gewährt wird. Vorgründungsberatung: In der Vorbereitung der Praxisgründung steht der Arzt vor vielen kaufmännischen Fragen, mit denen er in der medizinischen Ausbildung nicht oder nur teilweise konfrontiert worden ist. Mit guter Vorbereitung sind spätere „Klippen daher leichter zu umschiffen“. Die Förderung der Vorgründungsberatung ist in jedem Bundesland individuell geregelt. So können beispielsweise in Rheinland-Pfalz sechs, in Nordrhein-Westfalen vier Beratungstage mit jeweils bis zu 400 Euro bezuschusst werden. Handelt es sich jedoch um eine Praxisübernahme oder -nachfolge werden sogar zwei zusätzliche Beratertage gewährt, da diese Vorhaben in der Regel komplexer sind. Genutzt wird die Vorgründungsberatung idealerweise circa vier Monate vor der eigentlichen Gründung, wobei Zeitverschiebungen in Ausnahmesituationen möglich sind. Gründercoaching Deutschland: Nach der Gründung ist vor der Gründung, so lautet die Erfahrung vieler Gründercoaches. Gerade in den ersten fünf Jahren nach der Gründung entscheidet sich oft erst, ob die Existenzgründung langfristig und nachhaltig erfolgreich ist. Es gilt hier, die gemachten Erfahrungen auszuwerten und geeignete Maßnahmen für die Etablierung der Praxis zu nutzen. Erwiesen ist, dass Existenzgründer mit eingebundener externer Expertise in der Regel deutlich erfolgreicher sind als solche, die ihren Weg allein gehen. Um diesen positiven Effekt der externen Unterstützung vielen Gründern zugängig zu machen, unterstützt die Bundesregierung mit dem Gründercoaching und dem nutzbaren Zuschuss in Höhe von 50, 75 oder 90 Prozent des Beraterhonorars bundes- 20 PRAXiS 1/2012 Deutsches Ärzteblatt weit auch junge Ärzte. Beim Gründercoaching werden insgesamt bis zu 6 000 Euro Beratungskosten bezuschusst. Förderung von Know-how durch Unternehmensberatung: Nicht nur Praxisgründer kommen in den Genuss der Beratungsförderung, sondern auch schon länger bestehende Arztpraxen. Hier gibt es immer wieder Themen, die intern nicht gelöst werden können und für die externe Unterstützung eingebunden wird – sei es um die Arbeitsabläufe oder das Abrechnungssystem zu optimieren oder ein QM-System aufzubauen und zu etablieren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützt diese und ähnliche Vorhaben mit einem Zuschuss von maximal 50 Prozent der Nettokosten und bis 1 500 Euro je Vorhaben. So lassen sich kurzfristig auch Themen der allgemeinen wirtschaftlichen Beratung, einzelne Spezialberatungen und auch Übernahmeberatungen kostengünstiger umsetzen. Für Antragsteller mit Migrationshintergrund und auch Frauen gelten Sonderregelungen. Beratung in schwierigen wirtschaftlichen Situationen: In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann eine externe Unterstützung zur Beseitigung vorübergehender Probleme genutzt werden. Die von der KfW begleitete „Turn-Around-Beratung“ gliedert sich in zwei Stufen, wobei in der ersten Stufe als „Runder Tisch“ zunächst die grundsätzliche Analyse und die Prüfung der langfristigen Tragfähigkeit anstehen. Die Phase Runder Tisch wird von der KfW und Regionalpartnern vollständig getragen, so dass in der ohnehin schwierigen Situation kein eigenes Geld eingesetzt werden muss. Am Ende der maximal zehntägigen Analyse steht ein Konzept, das in der zweiten Stufe, der eigentlichen Turn-Around-Beratung umgesetzt wird. In dieser maximal acht Monate dauernden Phase wird ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent beziehungsweise 75 Prozent des Beraterhonorars bundesweit gewährt. Als Obergrenze gelten hierbei 8 000 Euro Beratungskosten bei einem maximalen Tagessatz von 800 Euro. Dieser maximale Tagessatz gilt übrigens auch für das Gründercoaching und die Vorgründungsberatung. Sonstige Förderungen Gründungszuschuss bei vorheriger Arbeitslosigkeit: Als Existenzgründer kann der Arzt vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit den „Gründungszuschuss“ beantragen. Die Förderung liegt im Ermessen der Bundesagentur für Arbeit. Das heißt, selbst bei Vorliegen aller Voraussetzungen ist die örtliche Arbeitsagentur nicht mehr verpflichtet, den Zuschuss zu bewilligen. Der Gründungszuschuss ist eine steuerfreie Leistung an Gründer, die durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die zuvor bestehende Arbeitslosigkeit beenden. Der potenzielle Praxisgründer muss einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von 150 Tagen nachweisen. Die Förderung besteht in Höhe des Arbeitslosengeldes I zuzüglich 300 Euro Zuschuss zur Sozialversicherung über einen Zeitraum von sechs Monaten (erste Förderphase). Danach gibt es in der zweiten Förderphase noch 300 Euro für höchstens neun Monate. Die vielen Anspruchsvoraussetzungen Wirtschaft TABELLE Lebenszyklus einer Arztpraxis Praxisphase Aufgaben Gründungsphase Vorgründung Gründung Betrieb • Praxiskonzeption • Standortsuche • Praxissuche • Bankgespräche • Verhandlungen bei Praxisübernahme • Praxisgründung • Mietvertrag • Anwerbung Mitarbeiter • Praxiskauf • Praxiseinrichtung • Praxisbeginn • Markteintritt • Aufnahme und Betreuung Patienten • Aufbau QM-System • Azubis Wachstumsphase Expansionsphase • Marktdurchdringung • Erweiterte Zusatzangebote • Internetauftritt • Marketing • Pflege QM-System • Konsolidierung • Praxiserweiterung • Aufbau einer Gemeinschaftspraxis • Vorbereitung Praxisverkauf Abgabephase • Praxisverkauf • Teilverkauf • Praxisnachfolge • Liquidation Risiko Gewinn Kapitalbedarf Gewinn/Verlust Praxiserlöse Eigenkapital Finanzierungsinstrumente Verkaufserlös Fremdkapital öffentliche Darlehen Beratungskostenzuschüsse Gründerkredit Förderprogramme Vorgründungsberatung Unternehmerkredit Gründungszuschuss Investitionsabzugsbetrag Gründercoaching BAFA-Beratungsförderung Bildungsscheck Einstiegsqualifikation steuerlicher Freibetrag © André Doll (ADMCC, Köln) sind in der Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit geregelt. Hausärzte-Förderung (Niederlassungsförderung in gefährdeten Gebieten): In vielen Bundesländern wird zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum ein einmaliger Zuschuss für die Eröffnung neuer Praxen oder Zweigniederlassungen gewährt. In Nordrhein-Westfalen wird beispielsweise seit dem 1. Januar wieder eine Festbetragsförderung von bis zu 50 000 Euro gewährt. Genutzt werden kann der Zuschuss für die Praxisausstattung sowie den Erwerb einer Altpraxis beziehungsweise den erforderlichen Umbau und für Renovierungsmaßnahmen. Im Rahmen der Zweckbindung verpflichtet sich der niedergelassene Arzt im Gegenzug, für bis zu zehn Jahre die entsprechende hausärztliche Versorgung vor Ort sicherzustellen. Zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Land gibt es beispielsweise in Sachsen Fördermöglichkeiten in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf Basis bezahlter Rechnungen und erbrachter Leistungen. Hier erfolgt dies in Orten bis zu 5 000 Einwohnern durch die Bestimmungen der Richtlinie „Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE/2011)“ für die Ausstattung einer neuen Arztpraxis oder Erweiterung der Ausstattung, Sanierung von Dach und Fassaden bestehender Praxisgebäude oder die bauliche Umnutzung leerstehender Gebäude zu einer Arztpraxis. Der Fördersatz beträgt 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ein Anspruch auf die Zuwendung besteht allerdings nicht. Bei Gewährung des Zuschusses besteht ebenfalls eine Zweckbindung von bis zu zehn Jahren. Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen: Neben dem Bil- dungsgutschein gibt es Bildungsschecks und Qualifikationsschecks, die die Anstrengungen zum lebenslangen Lernen unterstützen sollen. Unter anderem in Nordrhein-Westfalen ist der Bildungsscheck ein Angebot, das sich gleichermaßen an Beschäftigte und Unternehmen richtet. Dies ist ein Zuschuss von 50 Prozent der Weiterbildungskosten, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln (zum Beispiel Sprachkurse, EDV-Schulungen). Pro Bildungsscheck können maximal bis zu 500 Euro gefördert werden. Der Arzt-Unternehmer kann pro Jahr bis zu 20 Bildungsschecks erhalten. Ausgestellt werden diese von den regionalen Bildungsberatungsstellen. Auch die Schaffung von Ausbildungsstellen durch Praxen der freien Berufe wird mit Zuschüssen in unterschiedlicher Höhe von den Landes- Deutsches Ärzteblatt PRAXiS 1/2012 21 Wirtschaft ministerien für Arbeit beziehungsweise Wirtschaft gefördert. Im Rahmen der Qualifizierungsoffensive des hessischen Wirtschaftsministeriums gibt es beispielsweise für die Schaffung von Ausbildungsstellen in neu gegründeten Arztpraxen während der Ausbildungszeit einen Zuschuss von 200 Euro pro Monat. Daneben gibt es für zusätzlich bereitgestellte Ausbildungsplätze ebenso mögliche Zuschüsse für Ausbildungsplätze für Alleinerziehende oder Lern- und Leistungsbeeinträchtigte. Weiterhin bieten die Agenturen für Arbeit Zuwendungen für die Einstiegsqualifizierung an. Dies ist ein Angebot an junge Menschen mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven. Den Praxen bietet sich hiermit die Möglichkeit, den jungen Nachwuchs intensiv kennenzulernen. Die Arztpraxis trägt dabei die Sach- und Personalkosten und erhält eine Erstattung von bis zu 320 Euro monatlich. Die Förderdauer beträgt sechs Monate und bei Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis sogar zwölf Monate. Für die Einführung und Schulung von Qualitätsmanagement-Systemen in der Arztpraxis stehen vielerorts spezialisierte Beratungsunternehmen bereit. Bei den QualitätsmanagementSchulungen und Workshops kann der Arzt mit seinem Personal indirekt über vergünstigte Teilnahmegebühren an der finanziellen Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle partizipieren. Marketingberatung: Durch die Erschließung neuer Medien hilft die Praxismarketingberatung dabei, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der freien Berufe zu verbessern. Die Marketingberatung soll alle Unternehmensaktivitäten im Internet unterstützen, die dem Absatz nachfragegerechter Dienstleistungen (zum Beispiel IGeL) dienen. Gefördert wird die begleitende und/oder konzeptionelle Beratung zur Erstellung von Konzepten zu Marketingaktivitäten über das Internet. Dabei sollen der 22 PRAXiS 1/2012 Deutsches Ärzteblatt Bedarf für das Unternehmen individuell bestimmt und die möglichen Maßnahmen aufgezeigt werden, wie zum Beispiel Corporate Design zur Entwicklung des Praxis-Erscheinungsbildes, Praxisflyer oder Blogs. Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für die Beratung entstehen; die Umsetzung selbst ist nicht förderfähig. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 400 Euro je Tagewerk. Die Förderung umfasst mindestens sieben Tagewerke, darf aber nicht mehr als 25 Tagewerke umfassen. Fast jedes Bundesland hat einen entsprechenden Fördertopf für Ärzte. Steuerliche Förderung: Der Investitionsabzugsbetrag bietet dem Arzt die Möglichkeit, für die künftige Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens eine Gewinnminderung in Form eines Abzugsbetrages zu bilden. Gefördert werden hiermit kleinere Praxen mit einem Gewinn von bis zu 100 000 Euro (Gewinnermittlung durch EinnahmenÜberschussrechnung; bei Bilanzierung 200 000 Euro). Der Abzugsbetrag darf maximal 40 Prozent der zu erwartenden Anschaffungskosten betragen. Durch den vorzeitigen Betriebsausga- benabzug kommt es zu einer Steuerstundung und damit zu einem Liquiditätsvorteil, womit die steuergesetzliche Zielsetzung (Möglichkeit des Ansparens von Finanzierungsmitteln für Investitionen) erreicht wird. Der Arzt muss die Absicht haben, das begünstigte Wirtschaftsgut in den folgenden drei Jahren anzuschaffen. Kommt es nicht zur beabsichtigten Investition, ist der Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Bildung wieder rückgängig zu machen. Aus der dann folgenden berichtigten Steuerfestsetzung kann sich eine Verzinsung ergeben. Bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns stehen dem Praxisverkäufer verschiedene Vergünstigungen zu, die er nur einmal im Leben beantragen kann. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres beziehungsweise bei einer dauernden Berufsunfähigkeit bestehen ein Freibetrag von 45 000 Euro und ein ermäßigter Steuersatz. Der Freibetrag vermindert sich allerdings um den Teil, um den der Veräußerungsgewinn den Betrag von 136 000 Euro übersteigt. Ab einem Veräußerungsgewinn von 181 000 Euro wird also kein Freibetrag mehr gewährt. Für den steuerpflichtigen Anteil des Veräußerungsgewinns kommt ein ermäßigter Steuersatz zur Anwendung, der sich auf 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes beläuft, mindestens jedoch 14 Prozent. Generelles: Verschiedene Fördermittel und Zuwendungen sind an die Einhaltung bestimmter Bedingungen geknüpft. Daher kann es sein, dass eine Förderung die Inanspruchnahme von Maßnahmen aus anderen Programmen beschränkt oder sogar ausschließt. Einige Zuwendungen sind „De-minimis-Beihilfen“, die zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen unter anderem auch der Kontrolle durch die Europäische Kommission unterliegen. Mit Hilfe von spezialisierten Fördermittel-Beratungsunternehmen lassen sich derartige Hürden sicher und zielgenau umfahren. Steuerberater Norbert Müller, Köln Unternehmensberater André Doll, Köln
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