Häufig gestellte Fragen... Welche Veranstaltungen werden gefördert? Stand: 1. Januar 2009 …ZUM THEMA GELD! Aus der Formulierung des Themas muss hervorgehen, dass es sich um eine Bildungsmaßnahme handelt. Bsp.: Vorträge, persönlichkeitsbildende oder handwerkliche Kurse, in denen gewisse Fertigkeiten vermittelt werden. Nicht finanziert werden können Konzerte, reine Ausflugsfahrten, Auslagen für Gottesdienstvorbereitung oder Ähnliches. Wann und wie müssen wir unsere Veranstaltungen anmelden? Zweimal im Jahr bekommen alle Kooperationspartner ein Schreiben mit der Frist für die Erstellung des nächsten Programms. Bitte halten Sie sich daran. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen können wir nur Veranstaltungen ins Boot nehmen und finanzieren, die auch im Programmheft stehen und damit öffentlich bekannt und zugänglich sind. Wenn Sie das genaue Datum des Vorhabens noch nicht festlegen können, geben Sie wenigstens den Monat an. Ausnahme: Veranstaltungen, die aus aktuellem Anlass stattfinden, können gefördert werden, wenn Sie – nach Rücksprache mit uns – eine Meldung in der Tagespresse mit der Kath. Erwachsenenbildung als Mitveranstalter unterbringen und den Zeitungsabschnitt bei der Abrechnung beilegen. Wie finde ich heraus, wieviel Honorar der jeweilige Referent bezieht? Bitte klären Sie bereits bei der Vereinbarung der Veranstaltung mit dem Referenten die Hononarfrage. Immer wieder stellen wir fest, dass es schwer fällt, über Geld zu reden. Dafür gibt es aber keinen Grund. Es ist im Sinne sowohl des Referenten als auch des Veranstalters, dass das Finanzielle von vornherein geklärt ist. Das kann allen Beteiligten unter Umständen viel Ärger ersparen. Wie viel gibt's wofür? Der Referent bzw. die Referentin erhält für eine Abendveranstaltung in der Regel ein Honorar von 50,- Euro zzgl. Fahrtkosten (0,30 Euro pro Kilometer). Es gibt aber Referenten, bei denen ein höheres Honorar anfällt. Dies ist im Voraus mit der KEB abzusprechen. Bei Veranstaltungen, die halbtägig oder länger dauern, wird eine spezielle Honorarvereinbarung getroffen. Die dafür üblichen Sätze können Sie bei uns erfahren. Idealerweise sollte der Eintritt zur Veranstaltung so angesetzt werden, dass diese Kosten gedeckt sind. Das Defizit pro Veranstaltung wird jeweils zu 50 Prozent von der KEB und dem örtlichem Veranstalter übernommen. Werden keine Einnahmen gemeldet, erhält der örtliche Veranstalter eine Rechnung über 70 Prozent der Ausgaben. Liegt am Ende der Rechnungsbetrag unter 30.- Euro, verzichtet die KEB auf eine Rechnungsstellung. Auch für Veranstaltungen zu theologischen Themen stellen wir keine Rechnung. _______________________________________________________________________________________________________________________ KEB Rottal-INN-Salzach e.V. • Kapellplatz 8 • 84503 Altötting • Tel. 08671-4144 • Fax: -84671 • [email protected] • www.KEB-RIS.de Wie funktioniert die Abrechnung? In der Regel erhält der Referent per Überweisung durch die KEB den gesamten Betrag. Voraussetzung dafür ist der Eingang Ihres Abrechnungsbogens mit den notwendigen Angaben. Vorher können wir nichts auszahlen. Immer wieder kommt es vor, dass dieser Vorgang vergessen wird und Referenten ohne unser Verschulden lange auf ihr verdientes Honorar warten müssen. Wir bitten Sie, jede Veranstaltung gleich im Anschluss abzurechnen. Kulturfahrten und Studienreisen: Bei ein- oder mehrtägigen Kulturfahrten und Studienreisen wird ein Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Buskosten, höchstens 100,- Euro gewährt. Dazu sind neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Abrechnungsformular eine Reisebeschreibung (z.B. Stadt- oder Kirchenführungen), eine Teilnehmerliste und eine Kopie der Busrechnung bei der KEB einzureichen. Was mache ich mit den Veranstaltungseinnahmen? Auf dem Abrechnungsbogen können Sie die Höhe der Einnahmen einsetzen und die Summe an eines unserer Konten überweisen. Wenn Sie im Voraus nichts einzahlen, stellen wir im Nachhinein eine Rechnung. Wichtig: wenn Sie im Ausnahmefall einen Referenten direkt auszahlen, brauchen wir unbedingt eine von ihm/ihr unterschriebene Quittung des Vorgangs. Was geschieht mit Überschüssen? Wir bitten Sie, die erzielten Einnahmen komplett weiterzugeben, auch wenn sie einmal den Pflichtteil übersteigen. Wir können das bisherige System (z.B. auch die Möglichkeit, Ihnen Plakate und Handzettel herzustellen) nur fortführen, wenn alle Beteiligten gut wirtschaften. Was ist, wenn wir einmal Pech haben? Am Jahresende stellen wir die noch offenen Rechnungen. Wenn Ihnen bei einer Veranstaltung ein Defizit entstanden ist, bei einer anderen aber ein Überschuss, so gleichen wir diese Zahlen ab. Unser Motto: Solidarität mit den Fleißigen, die auch mal Pech haben können. Was ist, wenn eine Veranstaltung ausgefallen ist? In diesem Falle ersuchen wir Sie um eine kurze Mitteilung per Telefon, Fax, Mail oder als Anmerkung bei der Abrechnung einer anderen Veranstaltung. Nachdem jede in unserem Programmheft stehende Veranstaltung für unsere Statistik wichtig ist, ersparen Sie uns dadurch unnötige Rückfragen. _______________________________________________________________________________________________________________________ KEB Rottal-INN-Salzach e.V. • Kapellplatz 8 • 84503 Altötting • Tel. 08671-4144 • Fax: -84671 • [email protected] • www.KEB-RIS.de
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